auswandern

AUSWANDERN

 

 

Hier findet ihr alles zum Thema „Auswandern“ und „Leben in der Türkei“:

 

TR-Auswanderungsforum:

http://www.mymerhaba.com/de/forum/

 

Auswandern nach Antalya:

http://www.antalya.de/leben.htm   

http://www.antalya.de/allgemeines.htm

 

Warum in die Türkei auswandern:

http://www.albeni.com.tr/german/Auswandern/auswandern.htm

 

Tipps und Links für Auswanderer:

http://www.web-wren.com/IDA/ImAusland/ausland_auswandern.html

 

Auswanderungsforum:

http://www.onfoot.de/forum/index.html      

  

Forum für binationale Paare:

http://www.binational-in.de/diskussion.html    

 

türkische Wohnungen:

www.isoplan.de  

 
Immobilien Kauf in der Türkei - Erfahrungsberichte
http://f51.parsimony.net/forum204097/

 

ein neues Forum, rund um die PRIVAT Immobilie in der Türkei:

www.immo-forum-tuerkei.de

 

 

Jobsuche in der Türkei:

http://www.jobpilot.de/content/journal/international/bewerben/tr/links.htm   

 

Arbeiten in der Türkei + Forum

http://www.mymerhaba.com/de/main/content.asp_Q_id_E_1533      

  

Jobsuche:

www.instanbulpost.net    

 

Jobsuche:

www.istpost.de

 

Jobsuche:

www.sucharchiv.com

 

Jobsuche:

www.firma.gen.tr/

 

Dt./Türk. IHK  (Liste aller Untern. 65 €):

http://www.dtr-ihk.de/publikationen.asp 

 

Jobsuche International:

http://www.jobpilot.de/errorhandlers/notfound.phtml?path=/content/journal/international/bewerben/tr/links.htm

 

Hilfe bei behördlichem:

http://www.euro-start.net/expatriates/german.asp

 

Allgemeines Türkeiforum mit Infos zum Leben in der Türkei:

http://www.tuerkeiforum.net.tf/


Diskussionsforum für Freunde/Freundinnen und Bürger/Bürgerinnen dieses interessanten Landes
http://f25.parsimony.net/forum62088/

 

 

 

UMZUGSSERVICE an die Türkische Südküste

Wenn Sie vorhaben in die Türkei zu ziehen, sollten Sie sich vorher überlegen, ob Sie wirklich ihren ganzen Hausrat aus Deutschland mitnehmen wollen. Ein Umzug, je nach Wohnungsgröße, kann 5.000 Euro und mehr kosten. Für das gleiche Geld können Sie sich in der Türkei schon eine komplette Wohnung neu einrichten, da hier die Anschaffungskosten für Möbel und Elektrogeräte wesentlich niedriger sind, als in Deutschland.

Falls Sie dennoch einen Großteil ihres Haushalts aus Deutschland mitnehmen wollen, sollten Sie sich an ein Umzugsunternehmen wenden, wie z. B.

http://www.tuerkei-service.org/de/index_de.htm

Ansonsten ist es auch empfehlenswert, am Wochenende in einer der großen türkischen Tageszeitungen nach deutsch-türkischen Speditionen Ausschau zu halten.

 

UMZUG NACH DER HEIRAT

Wenn Sie, als deutsche Frau, einen türkischen Mann mit wohnhaft in der Türkei (er muss mind. seit 6 Monaten in der Türkei leben) geheiratet haben (sei es in Deutschland oder in der Türkei), können Sie nach den rechtlichen türkischen Vorschriften, ihre Kleidung und ihre Wohnungsausstattung inkl. Gebrauchsgegenständen zollfrei einführen. Dies kann allerdings nicht in einzelnen Steps gemacht werden, sondern muss in einer Gesamtlieferung erfolgen. Sie dürfen die Mitgift frühestens 2 Monate vor der Hochzeit oder spätestens 6 Monate nach Hochzeit einführen. Ihr Auto können Sie nur gegen eine Verzollung in die Türkei einführen. Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis für die Türkei haben, können Sie ihr Auto ohne Steuern und Zoll einführen.

Nähere Informationen zur Einfuhr der Mitgift erfährt man bei der Botschaft in Berlin:
http://www.tcberlinbe.de/de/reiseland/zollbestimmungen.htm


 

Aufenthaltsrecht für Ausländer:
Bei Einreise mit dem Reisepass/Personalausweis kann man sich 3 Monate in der Türkei aufhalten.  Viele erneuen das Touristenvisum durch einen kurzen Ausflug in ein Nachbarland (z. B. Griechenland etc.)
Falls Sie 1. mit einem Türken verheiratet sind oder 2. eine Arbeitsgenehmigung besitzen oder 3. einen festen Wohnsitz in der Türkei nachweisen können und über ein Bankguthaben von 5.000 Euro verfügen, können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung von 5 Jahren beantragen. Dann muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden.


Arbeitsgenehmigung:

Eine Arbeitserlaubnis zu erhalten ist sehr schwer, denn der türkische Arbeitgeber muss nachweisen können, dass die ausgeschriebene Arbeit nur von einem Ausländer erledigt werden kann. Die besten Chancen bestehen noch bei deutschen Firmen in der Türkei, die nachweisen können, dass sie Ausländer beschäftigen müssen. Es ist zwar kein Problem in der Touristenbranche einen Schwarz-job anzunehmen, jedoch ist dies sehr riskant. Denn im Falle einer Kontrolle verliert man die Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei.

 


Die Arbeitsgenehmigung kann man von dem Arbeits- und Sozialversicherungsministerium oder von den türkischen Konsulaten erhalten.

Für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung sind folgende Dokumente notwendig:
- Genehmigung des türkischen Konsulates
- Pass
- Notariell beglaubigte Wohnsitzanmeldung
- Passfotos

Für nähere Informationen gehen Sie auf die Web-Site des Arbeitsministeriums:
http://www.calisma.gov.tr

 

 

Aus den Informationsblättern des Deutschen Generalkonsulats in der Türkei:
Für Ausländer in der Türkei verbotene Berufe

Nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2007 (türkisches Amtsblatt vom 16.06.1937) über "Gewerbe und Dienstleistungen, die in der Türkei türkischeen Staatsangehörigen vorbehalten sind", dürfen Ausländer in der Türkei die unten angegebenen Berufe nicht ausüben:

 

Straßenhändler, Musiker, Fotografen, Schriftsteller, Makler, Hersteller von Bekleidungsartikeln, Hüten, Schuhen, Börsenmakler, Verkäufer der Produkte des Staatsmonopols, Fremdenführer und Dolmetscher, Arbeiter in der Bau-, Eisen- und Holzindustrie, ständige oder zeitweise Arbeiter im Transport-und Nachrichtenwesen und bei Wasser-, Beleuchtungs- und Heizungsinstallationen, Ein- und Ausladung bei Landtransporten, Fahrer und Beifahrer, jegliche handwerklichen Arbeiter, Wächter, Pförtner, Diener und Boten in Handelsunternehmen, Wohnungen, Hotels und Firmen; Diener und Dienerinnen in Hotels, Kaffeehäusern, Tanzlokalen, Bars und ähnlichen Unterhaltungslokalen; Künstler und Künstlerinnen in Unterhaltungslokalen, Tierärzte und Chemiker.

 

Ausländische Flugzeugmechaniker und Flugzeugführer sowie Angestellte in staatlichen Institutionen oder Stadtverwaltungen und diesen angeschlossenen Organisationen dürfen ihre Tätigkeit nur aufgrund einer besonderen Genehmigung des Ministerrats ausüben.

Anderseits sieht das Gesetz Nr. 12818 vor, daß der Beruf eines Ingenieurs, technischen Angestellten, (Ober-) Meister, Facharbeiters und Bergmanns nur von türkischen Staatsangehörigen ausgeübt werden darf.

Außer den oben erwähnten Beschränkungen dürfen nach den Bestimmungen spezieller Gesetze nur türkische Staatsangehörige den Beruf eines Rechtsanwalts,Apothekers, Richters, Zahnarztes, einer Hebamme und Krankenschwester ausüben.

 



Immobilieneigentum:
Der Erwerb von Immobilien ist für Ausländer kein Problem. Es muss nur anhand einer Bescheinigung nachgewiesen werden, dass das Grundstück nicht auf militärischem Sperrgebiet liegt.

Für ausführliche Informationen kann man sich bei der dt./türk. IHK auch ein Infoheft bestellen:

http://www.dtr-ihk.de/publikationen.asp

 

Zoll:
Hier eine Liste der Einfuhrzölle:
http://www.tcberlinbe.de/de/reiseland/einfuhrzoelle.htm


 

LINKS:


Auswärtiges Amt:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/adressen/dtl_vertretung?land_id=176&path_id=Vertretungen

 

Deutsches Generalkonsulat Istanbul:

http://www.almanbaskonsoloslugu-istanbul.org.tr/de/home/index.html

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