Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf eine entwicklungsbezogene Versorgung ihrer physischen und psychischen Bedürfnisse. Sie haben Anspruch auf Erziehung (Rechtsgrundlage nach § 1 KJHG in Verbindung §§ 27, 34, 35 und 41). Unser pädagogisches Angebot richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, denen in aller Regel dieser Anspruch bisher verwehrt wurde.
Am Ende dieser Kette von Versäumnissen und Fehlverhalten steht ein minderjähriger Mensch, der nicht selten vor der Wahl zwischen Psychiatrie, Strafvollzug oder einem Leben auf der Straße steht. Seine massiven Auffälligkeiten machen ihn zum Außenseiter, zum „ungeliebten Kind“. Es wird zumeist verkannt, dass Verhaltensstörungen wie Schulverweigerung, Suchtneigung, Suizidabsichten und Gewaltbereitschaft häufig als direkte Reaktion auf Vernachlässigung oder Missbrauch zu verstehen sind. Kinder und Jugendliche mit derartigen massiven, zum Teil lebensbedrohenden Auffälligkeiten haben das vermisst, was sie zu einer „gesunden“ emotional-psychischen, körperlichen und sozialen Entwicklung benötigen:
Schutz, Geborgenheit, Orientierung, Akzeptanz, ein kindgerechtes Umfeld und Ermutigung.