Die
wesentliche Grundlage für die Entscheidung über Hilfen zur
Erziehung – und dies gilt im besonderen Maße für Auslandsmaßnahmen
– ist der in der Hilfeplanung stattfindende Aushandlungsprozess von
Jugendlichen, Sorgeberechtigten, Fachkräften und Betreuern. Das
zuständige örtliche Jugendamt, das die grundlegende
Verantwortlichkeit für die Durchführung der Jugendhilfemaßnahmen
trägt, kann diese nur in enger Zusammenarbeit und auf der Basis des
Vertrauensverhältnisses zwischen Fachkräften und des Jugendamtes,
dem Träger und den Betreuern tragen. Da zudem der erzieherische
Bedarf und dessen Arrangement auf den Einzelfall bezogen ist, legen
wir äußersten Wert auf eine gründliche Hilfeplanung unter
Beteiligung des Jugendlichen mit Erziehungsplan und der Erarbeitung
einer Abschlussperspektive, die in regelmäßigen Gesprächen und
Planungen überprüft werden. Neben ausführlichen und konkreten
Informationen über das Standprojekt und dem sehr erwünschten
Vor-Ort-Besuch der Sachbearbeiter des Jugendamtes ist die
Rechtssicherheit des Jugendlichen nur durch dessen kontinuierlichen
Kontakt mit dem Jugendamt möglich.
Je nach
Lebenssituation des Jugendlichen sind zusätzliche therapeutische
Angebote und die Gestaltung der Elternarbeit (z.B.
Besuchs-Aufenthalt im Standprojekt) Bestandteil des Hilfeplanes.
Wir verstehen uns nicht als eine Konkurrenzfamilie zu der
Herkunftsfamilie, daher ist es wichtig, dass die Eltern der Mädchen
die Entscheidung der Unterbringung bestenfalls mittragen können.
Grundsätzlich wird eine möglichst einvernehmliche Zusammenarbeit
mit der Herkunftsfamilie angestrebt. Einzelheiten werden im
Hilfeplanverfahren erarbeitet.