Lasalas

Hilfeplanung

Die wesentliche Grundlage für die Entscheidung über Hilfen zur Erziehung – und dies gilt im besonderen Maße für Auslandsmaßnahmen – ist der in der Hilfeplanung stattfindende Aushandlungsprozess von Jugendlichen, Sorgeberechtigten, Fachkräften und Betreuern. Das zuständige örtliche Jugendamt, das die grundlegende Verantwortlichkeit für die Durchführung der Jugendhilfemaßnahmen trägt, kann diese nur in enger Zusammenarbeit und auf der Basis des Vertrauensverhältnisses zwischen Fachkräften und des Jugendamtes, dem Träger und den Betreuern tragen. Da zudem der erzieherische Bedarf und dessen Arrangement auf den Einzelfall bezogen ist, legen wir äußersten Wert auf eine gründliche Hilfeplanung unter Beteiligung des Jugendlichen mit Erziehungsplan und der Erarbeitung einer Abschlussperspektive, die in regelmäßigen Gesprächen und Planungen überprüft werden. Neben ausführlichen und konkreten Informationen über das Standprojekt und dem sehr erwünschten Vor-Ort-Besuch der Sachbearbeiter des Jugendamtes ist die Rechtssicherheit des Jugendlichen nur durch dessen kontinuierlichen Kontakt mit dem Jugendamt möglich.

Je nach Lebenssituation des Jugendlichen sind zusätzliche therapeutische Angebote und die Gestaltung der Elternarbeit (z.B. Besuchs-Aufenthalt im Standprojekt) Bestandteil des Hilfeplanes. Wir verstehen uns nicht als eine Konkurrenzfamilie zu der Herkunftsfamilie, daher ist es wichtig, dass die Eltern der Mädchen die Entscheidung der Unterbringung bestenfalls mittragen können. Grundsätzlich wird eine möglichst einvernehmliche Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie angestrebt. Einzelheiten werden im Hilfeplanverfahren erarbeitet.

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