Strafverteidigung / Verteidigung / Pflichtverteidigung
Ich bin als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht insbesondere auch in Betäubungsmittelstrafsachen tätig und trete in den Fällen notwendiger Verteidigung, also Pflichtverteidigung, auch als Pflichtverteidiger auf.
Dabei erfolgen auch Beratungen über die Folgen der Kronzeugenregelung im Sinne des § 31 BTMG, Nachbetreuung während der Strafvollstreckung, Therapie - Bestrebungen als Bewährungsauflage oder nach § 35 BTMG.
Nach mehr als zwanzig Jahren Berufserfahrung als Anwalt, der vornehmlich Strafsachen bearbeitet hat, darf von mir erwartet werden, dass ich gerade bei Betäubungsmitteldelikten die Gefahren bestimmter prozessualer Verhaltensweisen (Schweigen, Aussagen, Kronzeugen, verdeckte Ermittler, V-Leute) aufzeigen kann, den Einsatz technischer Mittel (Telefonüberwachung, GPS-Ortung, Funkzellenortung bei Handys etc.) beurteilen kann und auch Fragen zum Strafmaß beantworten kann, da ich bundesweit tätig bin und auch bundesweit Kontakte pflege zu anderen auf diesem Gebiet tätigen Kollegen, so z.B. über:
www.bundesvereinigung.com