Pflichtverteidigung / Pflichtverteidiger
Unter bestimmten Voraussetzungen ist einem Angeklagten durch das Gericht ein Pflichtverteidiger beizuordnen, das gilt in den Fällen der "notwendigen Verteidigung = Pflichtverteidigung", so z.B. bei mehr als drei Monaten Haft, dem Vorwurf eines Verbrechens oder besonders schwierigen Fällen.
In geeigneten Fällen bin ich auch bereit, als Pflichtverteidiger aufzutreten, man muss also nicht warten, bis das Gericht einen Verteidiger für die Pflichtverteidigung aussucht, vielmehr kann der von dem Angeklagten gewählte Verteidiger seine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen.
Diese Anträgen wird in fast allen Fällen der Pflichtverteidigung stattgegeben.
Werner Siebers
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