LSD Meskalin Psilocybin
Diese Halluzinogene werden im wesentlichen geschluckt. Ihre Wirkung ist wesentlich stärker und unberechenbarer als bei Cannabisprodukten.
LSD kommt meist in Form von Papiertrips (Pappen, Tickets) oft mit bunten Comicmotiven oder als Mikrotabletten ("Mikros") auf den Markt. Auf einem Papiertrip ist durchschnittlich 80 Mikrogramm (Mikrogramm = 1 millionstel Gramm) LSD aufgebracht. Der Gehalt der Pappen kann aber zwischen 25 und 250 Mikrogramm LSD schwanken. Besonders hoch dosiert sind üblicherweise die Mikros, sie enthalten durchschnittlich 250 Mikrogramm Wirkstoff. LSD zersetzt sich unter der Einwirkung von Feuchtigkeit, Wärme und direktem Sonnenlicht zu kaum noch wirksamen Abbauprodukten. Um dies zu verhindern wird es möglichst luftdicht verpackt - von den Lebensmitteln sorgfältig getrennt - im Kühlschrank gelagert.
Psychische Risiken
Die Risiken beim LSD-Konsum liegen eindeutig im psychischen Bereich und sind im Wesentlichen von der Persönlichkeitsstruktur, der vorherrschenden Grundbefindlichkeit und der aktuellen psychischen Verfassung des Konsumenten abhängig.
Akute Panikreaktionen - bad trips
Die Wahrnehmungsveränderungen können derart heftig werden, daß der (unerfahrene) Konsument mit ihnen nicht mehr zurechtkommt: Verwirrtheit und akute Panikanfälle können besonders in der Anfangsphase des LSD-Rauschs die Folge sein. Mit zunehmender Konsumerfahrung werden die Wahrnehmungsveränderungen meistens nicht mehr als beunruhigend empfunden und nicht mehr in Panikreaktionen umgesetzt.
Das Wiedererleben verdrängter traumatischer Erfahrungen oder das Hineinsteigern in eine akute seelische Krise können einen "bad trip" zur Folge haben, insbesondere dann, wenn dem Konsumenten eine Problembewältigung selber nicht gelingt.
Psychosen
Hängenbleiben
Bei Menschen mit bestimmten Veranlagungen (z. B. besondere Ich-Schwäche), kann es nach LSD-Konsum zu länger anhaltenden mentalen Störungen kommen. Es sind Fälle bekannt, in denen Wahrnehmungsveränderungen und Halluzinationen nach der Einnahme einer einzigen (meist extrem hohen) Dosis LSD bis zu drei Wochen andauerten.
Flashbacks
Das Wiederauftreten der LSD-Wirkung ohne erneute LSD- Einnahme - der flashback - ist ein rätselhaftes Phänomen. 15% der LSD Anwender geben an, Flashbacks erlebt zu haben. Sie sollen durch Cannabis-Konsum, Angst, Ermüdung, Dunkelheit oder eine "psychedelische Optik" ausgelöst worden sein. Beim Flashback handelt es sich vermutlich um ein Erinnerungsphänomen, ähnlich wie beim deja vu. Die Behauptung, daß Flashbacks durch im Gehirn oder im Fettgewebe gespeichertes und später wieder freigesetztes LSD verursacht werden, konnte wissenschaftlich nie nachgewiesen werden.
Abhängigkeitsrisiko
Eine körperliche LSD-Abhängigkeit entsteht nicht, auch dann nicht, wenn LSD über einen längeren Zeitraum wiederholt eingenommen wird. Im Gegenteil scheint bei Personen, die massiv LSD konsumieren, das Verlangen nach diesen Substanzen mit der Zeit sogar abzunehmen. Tiere verabreichen sich im Laborversuch bestimmte psychotrope Substanzen wie z. B. Kokain, Amphetamin, Opioide und Nikotin aus eigenem Antrieb. Das Ausmaß dieser Selbstverabreichung ist je nach Substanz unterschiedlich und soll das "Mißbrauchspotential" einer Substanz für den Menschen widerspiegeln. Labortiere neigen nicht zur Selbstverabreichung von Halluzinogenen.
Die Gerichte gehen in Fällen mit diesen Drogen wegen des höheren Gefährdungspotentials verhältnismäßig streng vor, insbesondere bei Handeltreiben oder Einfuhr.
Lysergid (LSD) ist gesetzlich als sog. "nicht verkehrsfähiges" Betäubungsmittel klassifiziert und der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) unterstellt. LSD ist damit in der rechtlichen Bewertung z.B. dem Heroin gleichgestellt. Zwar steht nach den gesetzlichen Bestimmungen der Drogenkonsum als solcher nicht unter Strafe, da nach der Logik des Gesetzgebers sich jeder selbst schädigen darf. Sämtliche konsumbezogene und konsumvorbereitende Handlungen, wie etwa der Erwerb und Besitz, das Herstellen und Abgeben und dementsprechend auch das Handeltreiben werden nach dem BtMG aber mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet.
Auch über die Entwicklung der Rechtsprechung bezüglich dieser Droge stehe ich im permanenten Austausch mit Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet, insbesondere über die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.i.G. ( BdFfS ):
www.bundesvereinigung.com