Pressemitteilungen der Bundesvereinigung
der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS)
Erfolgreiches RSV-Blog -
Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer:
rsv-blog.de
Pressemitteilung von: Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht
e.V.
Die Bundesvereinigung der
Fachanwälte für Strafrecht e.V. teilt mit:
Die Gründer des rsv-blog haben
den Kurs erfolgreich beibehalten.
Zwischenzeitlich wurde die Seite www.rsv-blog.de über 6.000 mal aufgerufen. Gibt man
bei Google das Suchwort “rsv-blog” ein, liefert die Suchmaschine 90 Ergebnisse.
Quod est in googlo, est in mondo.
Noch interessanter sind aber die
internen Statistiken. Für den April 2005 liefert das “plug in” unter anderem
folgende Ergebnisse:
Total Page Hits: 51638
Die hohe Zahl hängt mit
den Zugriffen der feeds zusammen, sie hat also nur bedingte Aussagekraft, zeigt
aber, dass die Veröffentlichungen auch auf diesem Weg weit in die Welt hinaus
verbreitet werden.
Der Top-Referrer ist dieser:
www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=10928
Von
dieser URL wurde das RSV-Blog 1.306 mal aufgerufen. Wenn man weiß, dass jene
Seite größtenteils von Versicherungsvermittlern und -maklern aufgerufen wird,
kann man erahnen, was mit den hier veröffentlichten Beiträgen erreicht wird.
Tatsächlich verzeichnen wir die meisten Zugriffe aus der
Versicherungswirtschaft. Und man kann sicher sein: Die Rechtsschutzversicherer
schauen hier auch häufiger vorbei.
Es zeigt sich, dass die Einrichtung
eines solchen blogs ganz offenbar auf reges Interesse stößt und ein Instrument
darstellt, das möglicherweise an den richtigen Stellen ein gewisses Maß an
„Wachrütteln“ hervorruft.
http://openpr.de/news/47000
Fehlerquellen bei Abstands- und
Geschwindigkeitsmeßverfahren
Pressemitteilung von: Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht
e.V.
Die Bundesvereinigung der
Fachanwälte für Strafrecht e.V. veranstaltet am 03.06.2005 für interessierte
Rechtsanwälte in Koblenz eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema:
Fehlerquellen bei Abstands- und Geschwindigkeitsmeßverfahren.
Referentin
wird Benita Marker, Richterin beim AG Linz, sein.
Der Vortrag dauert
etwa 2 bis 3 Stunden, der Veranstaltungsbeginn ist 15.00 Uhr.
Die Kosten
liegen bei 50 Euro pro Teilnehmer inkl. anschließender Weinprobe.
Kontakt über:
Rain und FAin für Strafrecht
Kerstin Rüber
Friedrich-Ebert-Ring 12
56068 Koblenz
Tel.: 0261 38382 + 32467
Fax:
0261 38387 + 160644
E-Mail: kerstin.rueber@t-online.de
oder
RA und FA
für Strafrecht
Werner Siebers
Wolfenbütteler Straße 79
38102
Braunschweig
Tel.: 0700 88887888
Fax: 0531 2738111
E-Mail: bdffs@rechtsanwalt.ws
http://openpr.de/news/46878
Anwälte: Rechtsschutzversicherungen in der Kritik
Pressemitteilung von: Bundesvereinigung
der Fachanwälte für Strafrecht
Sehr geehrte Damen und
Herren,
die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
unterstützt die sachliche Auseinandersetzung mit der Regulierungspraxis der
Rechtsschutzversicherer und weist Sie deshalb darauf hin, dass nun auch in
Deutschland auf das Instrument eines Web-Blogs zurückgegriffen
wird.
Rechtsanwälte haben im Internet ein Forum geschaffen, das www.rsv-blog.de.
Hier werden für jeden
zugänglich sachlich und kritisch Beiträge zu der Regulierungspraxis der
Rechtsschutzversicherer veröffentlicht, so dass jeder Interessierte sich darüber
informieren kann, wie Rechtsanwälte, die täglich mit Rechtsschutzversicherern zu
tun haben, deren Leistungen einschätzen.
Wir denken, dass ein kurzer
Hinweis in Ihrem Medium auf das www.rsv-blog.de manchem Verbraucher die Entscheidung
erleichtern wird, ob überhaupt eine und welche Rechtsschutzversicherung für ihn
in Frage kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesvereinigung der
Fachanwälte für Strafrecht
Der
Vorstand
Bundesgeschäftsstelle:
Wilhelm-Külz-Str.9, 38820
Halberstadt
Tel.: 0700 88887888
Fax: 0531 2738111
eMail: bdffs@rechtsanwalt.ws
http://openPR.de/in/44891
Rechtsschutzversicherung mit irreführender Werbung
Pressemitteilung von: Bundesvereinigung
der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
Die Bundesvereinigung der
Fachanwälte für Strafrecht e.V.( BdFfS ) weist darauf hin, dass in der aktuellen
DAV-Depesche, dem Newsletter des DeutscherAnwaltVereins, auf eine irreführende
Werbung zugunsten der ÖRAG aufmerksam gemacht wird:
Der Deutsche
Sparkassen- und Giroverband, die Dachorganisation der Deutschen Sparkassen, hat
zusammen mit seinem Rechtsschutzversicherer, der ÖRAG, eine bundesweite Kampagne
gestartet, die eine irreführende Werbung beinhaltet. Unter der Überschrift “Was
kostet mein Recht?” werden Rechtsanwaltsvergütungen für gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung im vier- und fünfstelligen Bereich einem kleinen
dreistelligen Rechnungsbetrag der Sparkasse gegenübergestellt.
In Zeiten des
erhöhten Wettbewerbsdrucks bittet der DAV seine Mitglieder, verstärkt auf
irreführende Werbung auf dem Rechtsberatungsmarkt zu achten und fordert die
Sparkassen auf, die Anwaltschaft diffamierende Werbung zu unterlassen.
Diesem Aufruf schließt sich die Bundesvereinigung der Fachanwälte für
Strafrecht e.V.( BdFfS ) an, siehe auch den entsprechenden Hinweis im
rsv-blog.de.
http://openpr.de/news/47534
Der Bundesgerichtshof zur nachträglichen
Sicherungsverwahrung:
http://openPR.de/in/48075
Führerschein für
Kinder
http://openpr.de/news/66142.html
Vollmachtsvorlage
http://openpr.de/news/66184.html