Satzung der Schülerzeitung PanoRaMa am Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz

 

§ 1 Selbstverständnis

Die PanoRaMa ist eine Schülerzeitung am Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Sie dient den Angehörigen der Schule zur Information, Kritik, Unterhaltung und als Sprachrohr.

§ 2 Mitglieder der Redaktion

Redaktionsmitglied kann jede Schülerin und jeder Schüler des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz werden. Sondermitglieder können weitere Personen sein.

§ 3 Aufnahme in die Redaktion

Eine Person wird in die Redaktion aufgenommen, wenn sie nach einer Vorstellung und einer in ihrer Abwesenheit geführten Diskussion in - auf Antrag geheimer - Wahl durch einfache Mehrheit von einem beschlußfähigen Teil der Redaktion angenommen wird. Die Person erkennt mit der Aufnahme in die Redaktion die Satzung der PanoRaMa bedingungslos an.

§ 4 Ausschluß aus der Redaktion

Mitglieder der Schülerzeitungsredaktion können auf Antrag von der Liste der Redaktionsmitglieder entfernt werden und gehören der Redaktion somit nicht mehr an. Dazu ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

§ 5 Mitarbeitspflicht

Jeder Redakteur ist dazu verpflichtet, pro Ausgabe mindestens einen Beitrag zu leisten und diesen bis zum festgelegten Redaktionsschluß den Chefredakteuren zukommen zu lassen. Ausnahmen hiervon müssen mit der Chefredaktion abgesprochen und ausdrücklich genehmigt worden sein.

§ 6 Stimmrecht der Redaktionsmitglieder

Alle Redaktionsmitglieder sind gleichermaßen stimmberechtigt.

§ 7 Wahl und Funktionen des/der Chefredakteur(e/s)

Der/die Chefredakteur(e) wird/werden jedes halbe Jahr in geheimer Wahl durch einfache Mehrheit von einem beschlußfähigen Teil der Redaktion aus ihrer Mitte bestimmt. Seine/ihre Funktion besteht in der Repräsentation der Schülerzeitung gegenüber außerredaktionellen Personen und Institutionen, sowie in der Organisation der Redaktionsarbeit. Der Chefredakteur (bzw. einer der Chefredakteure) übernimmt die Verantwortung im Sinne des Presserechts.

§ 8 Wahl und Funktion des/der Finanzredakteur(e)

Der/die Finanzredakteur(e) wird/werden jedes Jahr - in auf Antrag geheimer Wahl - durch einfache Mehrheit von einem beschlußfähigen Teil der Redaktion aus ihrer Mitte bestimmt. Seine/ihre Aufgabe besteht in der Verwaltung der Finanzen der Schülerzeitung. Er muß in Absprache mit der Redaktion die Finanzierung der einzelnen Ausgaben sicherstellen und ist für das Rechnungswesen zuständig, über das er in regelmäßigen Abständen Rechenschaft ablegen muß.

§ 9 Weitere Funktionsträger

Als weitere Funktionsträger können - in auf Antrag geheimer Wahl - gewählt werden:

- Grafik-Chef

- PR/Marketing-Chef

- Protokoll-Führer

- Foto-Chef

- Leiter der Unterstufenredaktion "Unterstufen Express "

§ 10 Redaktionsschluß

Der Redaktionsschluß wird durch den Chefredakteur in Absprache mit der Redaktion bekanntgegeben. Nach Redaktionsschluß eingereichte Artikel müssen nicht in der fertigzustellenden Ausgabe der Schülerzeitung berücksichtigt werden.

§ 11 Abwahl der FunktionsträgerInnen

Auf den offenen Mißtrauensantrag gegen einen Funktionsträger kann dieser durch 2/3-Mehrheit abgewählt werden.

§ 12 Rücktritt der FunktionsträgerInnen

FunktionsträgerInnen können durch offene Bekanntmachung ohne Angabe von Gründen von ihrem Amt zurücktreten.

§ 13 Gültigkeit der Abwahl oder des Rücktritts

Geschieht die Abwahl oder der Rücktritt einer Funktionsträgerin oder eines Funktionsträgers zwischen Redaktionsschluß und Erscheinungstermin einer Ausgabe, ist die Abwahl oder der Rücktritt nach Erscheinen der Ausgabe gültig, in anderen Fällen sofort.

§ 14 Veröffentlichung von Artikeln der Redaktionsmitglieder

Über das Erscheinen eines Artikels in der Schülerzeitung entscheidet ein beschlußfähiger Teil der Redaktion. Der Artikel wird veröffentlicht, wenn sich mehr als 1/3 der Redaktion dafür entscheidet. Kriterium bei dieser Entscheidung darf nicht die Qualität des Artikels sein. Vielmehr sollen etwaige - für die Schülerzeitung schädliche - Konsequenzen bedacht werden.

§ 15 Veröffentlichung von Artikeln außerredaktioneller Personen

Artikel außerredaktioneller Personen werden einem beschlußfähigen Teil der Redaktion vorgelegt, der über vollständigen Abdruck, eventuelle Kürzung oder Nichtveröffentlichung in der Schülerzeitung entscheidet.

§ 16 Titelthema und Titelblatt

Für das Titelthema und die Gestaltung des Titelblatts gelten die gleichen Bestimmungen wie für Artikel.

§ 17 Redaktionssitzung und Gesprächsführung

Die Redaktionssitzungen finden einmal wöchentlich an einem festen, vorher durch Anschrieb bekanntgegebenen Termin statt. Die Gesprächsführung übernimmt jeweils ein Redaktionsmitglied, das zu Beginn der Redaktionssitzung die Protokollantin oder den Protokollanten ernennt. Jedes Redaktionsmitglied kann die Gesprächsleitung übernehmen.

§ 18 Protokoll

Bei jeder Redaktionssitzung wird Protokoll über Anträge und Abstimmungen geführt. Jedes Redaktionsmitglied kann Einsicht in die Protokolle der vergangenen Redaktionssitzungen, die der/die Chefredakteur(e) aufbewahrt/aufbewahren, nehmen.

§ 19 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt in Kraft, wenn sie in einer Abstimmung eines beschlußfähigen Teils der Redaktion durch 2/3-Mehrheit angenommen wird.

§ 20 Gültigkeit der Satzung

Die Mitglieder der Redaktion erkennen die Satzung als bindend an. Verstöße gegen die Satzung lassen diese nicht ungültig werden.

§ 21 Änderung der Satzung

Änderungen an der Satzung können mit der 2/3-Mehrheit eines beschlußfähigen Teils der Redaktion vorgenommen werden.

§ 22 Beschlußfähigkeit der Redaktion

Die Redaktion ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Redaktionsmitglieder anwesend sind.

§ 23 Sprachliche Gestaltung der Satzung

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurden die weiblichen Endungen mancher Wörter weggelassen. In diesen Fällen steht der männliche Singular und Plural für Mann und Frau.

 

 

 

 

 

 

 

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