Wahlen Januar 2011

Studentische Wahlen

Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft der TU BS

zum Sommersemester 2011

Montag 17.01.2011 - Donnerstag 20.01.2011

 

 

Wahllokale für alle:

"Mensa 1", Katharinenstraße täglich 11.20 - 14.30 Uhr

"Mensa 2", Beethovenstraße täglich 11.20 - 14.30 Uhr

Foyer Audimax täglich *) 9.00 - 15.00 Uhr

Campus Nord Foyer Bienroder Weg 84 täglich *) 9.00 - 15.00 Uhr

 

*) bei Verfügbarkeit einer ausreichenden Zahl an Wahlhelfern

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Was benötige ich zum Wählen?

  • Studentenausweis
  • Personalausweis
  • Wahlberechtigungsschein (auf der Rückseite des Studentenausweises)

 

Wer und warum wird gewählt?

Ganz kurz und vorneweg: Hier eine kurze Erläuterung der "Gremien der verfassten Studierendenschaft".

Das sind die Gremien, in denen sich die Studis selbst verwalten und in denen keine andere Statusgruppe Einfluss nehmen darf.

Dem gegenüber stehen die "Kollegialorgane" (diese werden nur einmal im Jahr gewählt, also dieses mal), in denen alle vier Statusgruppen der Uni, nämlich die ProfessorInnen, die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die MitarbeiterInnen aus Technik und Verwaltung und wir Studis zusammensitzen und uns die Köpfe heiß reden.

Hier haben, das geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zurück, die ProfessorInnen immer eine Stimme mehr als alle anderen Gruppen zusammen (z.B. im Fakultätsrat 7:2:2:2), was das Um- und Durchsetzen unserer Forderungen nicht wirklich einfacher macht.

 

Studierendenparlament (StuPa)

unmittelbare Vertretung aller StudentInnen, direkte Wahl der etwa 30 Abgeordneten einmal im Semester. Öffentliche Sitzung einmal im Monat in der Mensa Katharinenstraße
- Wahl des AStA und anderer Ausschüsse
- Verteilung des unabhängigen studentischen Haushaltes
- Einberufung und Leitung der "großen" studentischen Vollversammlung (einmal im Semester) durch das in der ersten Sitzung gewählte StuPa-Präsidium

 

Fachschaftsrat (FSR)

Die StudentInnen, die mehr oder weniger zufällig in der gleichen Fakultät studieren, fasst man als Fachschaft (FS) zusammen, deren 6 gibt es an der TU Braunschweig.


Der FSR kümmert sich um die Belange der Fachschaft, beruft die FS-VV ein, streitet sich wenn nötig mit der Fakultät, organisiert die Orientierungseinheit für die Erstsemester am Anfang der Semester, in den meisten Fällen koordiniert er den Klausurenverleih, organisiert und betreut das Mittagscafé o.ä., informiert durch Herausgeben von Fachschaftszeitungen und über das Internet und trägt das ganze Semester über Informationen aus den verschiedenen Gremien zusammen.

 

Fachgruppenrat (FGR)

Alle Studierende eines Studiengangs fasst man als Fachgruppe (FG) zusammen, i.d.R. unabhängig vom Abschluss.

Die Arbeit des FGR entspricht im Kleinen der des Fachschaftsrates.

 

Die Kollegialorgane

Senat

(7 Professoren, 2 wiss. MitarbeiterInnen, 2 MitarbeiterInnen aus Technik u. Verwaltung, 2 Studis)
Der Senat ist im Gegensatz zu den Fakultätsräten für die gesamte Uni zuständig.

Zu den Aufgaben des Senats gehört die Bestätigung von Beschlüssen der Fakultätsräte wie z.B. Berufungen und Lehraufträge. Dies und die Verteilung des Geldes und damit verbunden die Streichung von Stellen oder Studiengängen fallen in seine Zuständigkeit. Zudem bildet der Senat viele Kommissionen, die z.B. für Studium und Lehre, die Hochschulstruktur und die Raumplanung zuständig sind. Die Aufgaben, den oder die PräsidentIn sowie VizepräsidentInnen zu wählen, den Rechenschaftsbericht entgegenzunehmen und über die Grundordnung zu bestimmen gehört ebenfalls zu den Tätigkeiten des Senats.

 

Fakultätsrat

(7 Professoren, 2 wiss. MitarbeiterInnen, 2 MitarbeiterInnen aus Technik u. Verwaltung, 2 Studis)
Fakultätsräte beraten und beschließen Prüfungsordnungen, Studienordnungen, Berufungen, Lehraufträge und alle anderen Themen, welche die jeweilige Fakultät betreffen. Für ihre Arbeit bilden die Fakultätsräte Kommissionen, wie z.B. Berufungskommissionen und Prüfungsausschüsse.

 

Kommission für Gleichstellung (KFG)

Die KfG vertritt alle weiblichen Mitglieder und Angehörigen der TU Braunschweig. Sie erarbeitet in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten Grundsätze und Schwerpunkte der Frauenförderungs- und Gleichstellungspolitik an der TU Braunschweig. Aktuelle Arbeitsschwerpunkte der KfG:
* Wann ist Werbung sexistisch?
* Sicherheit auf dem Campus, besonders für Frauen
* Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG
* Geschlechtergerechte Sprache und Sexismus

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