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Hexenbulle
 
Am 5. Dezember 1484 erließ Papst Innozenz VIII. die berüchtigte Hexenbulle Summis desiderantes affectibus. Darin heißt es, dass besonders in deutschen Landen "zahllose Personen beiderlei Geschlechts vom heiligen katholischen Glauben abfallen, Unzucht mit Teufeln treiben und mit ihren Zaubersprüchen die Menschen insgesamt verderben.

Die Inquisitoren Institoris und Sprenger wurden beauftragt, in Deutschland gegen Hexen und Zauberer vorzugehen. In ihrem Werk Hexenhammer oder Malleus maleficarium haben die beiden fanatischen Dominikanermönche beschrieben, woran man eine Hexe erkenne und wie mit ihr zu verfahren sei.
 
Die Bulle „ Summis desiderantes" Innozenz VIII
 
Innocentz Bischoff, ein Knecht der Knechte Gottes. Zu künfdigen, der Sache Gedächtniß. Indeme wir mit der höchsten Begierde verlangen, wie es die Sorge unseres Hirten Amtes erfordert, daß der Catholische Glaube fürnehmlich zu unseren Zeiten allenthalben vermehret werden und blühen möge, und alle Ketzerische Bosheit von deren Gräntzen der Gläubigen weit hinweg getrieben werde, so erklären wir gerne dasjenige und setzen es auch von neuem, wodurch solches Unser Gottseliges Verlangen die erwünschte Wirkung erlangen mag. Und dannenhero in deme, durch den Dienst unserer Arbeit, als durch die Reuthaue eines vorsichtigen Arbeiters alle Irrthümer gäntzlich ausgerottet werden, der Eyffer und die Beobachtung eben desselben Glaubens in die Hertzen der Gläubigen um so stärker eingetrucket werde.
 
Gewißlich ist es neulich nicht ohne große Beschwehrung zu unseren Ohren gekommen, wie daß in einigen Theilen des Oberteutschlands, wie auch in denen Meyntzischen, Cölnischen, Trierischen, Saltzburgischen Ertzbistümern, Städten, Ländern, Orten und Bistümern sehr viele Personen beyderlei Geschlechts, ihrer eigenen Seligkeit vergessend, und vom Catholischen Glauben abfallend, mit denen Teufeln, die sich als Männer oder Weiber mit ihnen vermischen, Missbrauch machen, und mit ihren Bezauberungen, Liedern und Beschwehrungen, und anderen abscheulichen Aberglauben und zauberischer Übertretungen, Lastern und Verbrechen, die Geburten der Weiber, die Jungen der Thiere, die Früchte der Erde, die Weintrauben und die Baumfrüchte, wie auch die Menschen, die Frauen, die Thiere, das Vieh, und andere unterschiedener Arten Thiere, auch die Weinberge, Obstgarten, Wiesen, Weyden, Korn und anderen Erdfrüchten, verderben, ersticken und umkommen machen und verursachen, und selbst die Menschen, die Weiber, allerhand groß und klein Vieh und Thiere mit grausamen sowohl innerlichen als äusserlichen Schmertzen und Plagen belegen und peinigen, und eben dieselbe Menschen, daß sie nicht zeugen, und die Frauen, daß sie nicht empfangen, und die Männer, daß sie denen Weibern, und die Weiber, daß sie denen Männern, die eheliche Werke nicht leisten können, verhindern.
 
Über dieses den Glauben selbst, welchen sie bey Empfangung der heiligen Tauffe angenommen haben, mit Eydbrüchigen Munde verläugnen. Und andere überaus viele Leichtfertigkeiten, Sünden und Lastern, durch Anstiftung des Feindes des menschlichen Geschlechts zu begehen und zu vollbringen, sich nicht förchten, zu der Gefahr ihrer Seelen, der Beleidigung Göttlicher Majestät, und sehr vieler schädlicher ..Exempel  und   Ärgerniß.  Und  daß,   obschon  die  geliebten  Söhne Henricus Institoris in den obgenannten Theilen des Oberteutschlandes,in welchen auch solche Ertzbistümer, Städte, Länder, Bistümer und andere Orte   begriffen zu seyn gehalten  werden, wie auch Jacobus Sprenger durch gewisse Striche des Rheinstrohms, des Prediger-Ordens und Professores Theologiae, zu Inquisitoren des Ketzerischen Unwesens durch Apostolische Brieffe bestellet worden, wie auch noch seynd, dannoch einige Geistliche und Gemeine derselben Ländern, welche mehr verstehen wollen , als nöthig wäre, deswegen, weil in denen Brieffen ihrer Bestellung solcheley Ertzbistümer, Städte, Bistümer, Länder und andere obgenannte Orte und deren Personen und solche Laster nicht namentlich und insonderheit ausgetrücket worden, dahero  solche  auch  gar  nicht  darunter  begriffen, und  also  denen sogenanntlich Inquisitoren in solchen Ertzbistümern, Städten, Bistümern, Ländern und Orten, vorgenennet, solches Amt der Inquisition zu verrichten, nicht erlaubet seyn, und dieselbe zu Bestraffung, Inhaftnehmung und Besserung solcher Personen, über denen vorgenannten Verbrechen und Lastern nicht müssen zugelassen werden, halsstarrig zu bejahen, sich nicht schämen. Deswegen dann in denen Ertzbistümern, Städten, Bistümern, Ländern und Orten vorgenennete solcheley Verbrechen und Laster, nicht ohne offenbahren Verlust solcher Seelen und ewiger Seelen-Gefahr ohngestrafft bleiben.
 
Quellenhinweis:
H a u b e r, Bibliotheca sive Acta et Scripta Magica, I.S.
Dt. Übersetzung von J.W.R. Schmidt aus :der Hexenhammer,
Einleitung Reprint Verlag Leibzig , ISBN 3-82262-088-0   
 
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Letzte Aktualisierung am 02.06.2022
 
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