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Allgemeine
Geschäftsbedingungen PC Home Computerservice
I.
ALLGEMEINES
- Alle unsere Angebote,
Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle
künftigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn
sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die
erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme unserer
Lieferungen und Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als
angenommen.
II. ANGEBOTE - PREISE –
VERTRAGSABSCHLUSS
- Sämtliche Angebote,
Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und
unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen
Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Sie verstehen sich,
soweit nicht anders angegeben, zzgl. der zum Lieferzeitpunkt
gültigen MwSt.,
- Lieferungen und Leistungen,
die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert
berechnet.
- Ändern sich zwischen
Vertragsabschluß und der Lieferung die Preise unserer Lieferanten
oder unsere Herstellungskosten, Währungsparitäten, Zölle oder
sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen unmittelbar oder
mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise
entsprechend anzugleichen.
- Wird die Lieferung
durchgeführt, ohne daß dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht,
so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen
Geschäftsbedingungen zustande.
- Offensichtliche Rechen- bzw.
Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon
erstellten Rechnungen.
- Aufgrund technischen
Fortschritts beruhende Konstruktions- und Formänderungen behalten
wir uns bis zur Lieferung vor.
III. LIEFERFRISTEN UND
–TERMINE
- Lieferfristen und -termine
gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich
als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit
dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung
aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und
können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Wird eine vereinbarte
Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist
der Käufer/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten,
angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Annahme der
Lieferung/Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Erwächst dem
Käufer/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden
Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich
unsere Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit.
- Ereignisse durch höhere
Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen
sowie unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten
führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und
Leistungsfrist. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir
nicht ein. Unter Mitteilung an den Käufer/Auftraggeber sind wir
berechtigt, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu
verlängern. Beide Vertragspartner haben das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus
aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate
beträgt.
- Dem Käufer/Auftraggeber stehen
sonstige u. weitergehende Ansprüche bei Lieferfristüberschreitungen
nicht zu.
IV. ERFÜLLUNGSORT -
LIEFERUNG – GEFAHRÜBERGANG
- Erfüllungsort ist
Rielasingen-Worblingen
- Wurde wegen des Versandweges
und der Transportmittel keine schriftliche Vereinbarung getroffen,
so treffen wir unter Ausschluß jeglicher Haftung die Wahl. Der
Versand selbst erfolgt auf Rechnung des Käufers/Auftraggebers und
unversichert. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher
Weise.
- Mit der Übergabe an den Käufer
oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die
Gefahr einschließlich der Beschlagnahme auf den Käufer/Auftraggeber
über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferungen und
Nachbesserung.
- Nimmt der Käufer/Auftraggeber
ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab
oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, sind wir
berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern
oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer die entstehenden
Lagerkosten, mindestens 0,5% des Kaufpreises für jeden Monat, es
sei denn, dieser weist nach, daß die tatsächlich entstandenen
Kosten wesentlich geringer sind. Wir sind berechtigt, nach
fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über
den Liefergegenstand zu verfügen und dem Käufer als Mindestschaden
20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser
weist nach, daß unser tatsächlicher Schaden erheblich geringer
ist.
V.
MONTAGEN
- Montagen erfolgen, sobald die
Örtlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zulassen. Etwa notwendige
Geräte sowie Anschlüsse für Elektrowerkzeuge sowie Strom sind
ohne Berechnung zu stellen. Erbrachte Leistungen und Teilleistungen
sowie gelagertes Material sind seitens des Bestellers zu schützen,
da hierfür keine Haftung übernommen wird.
VI.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Zahlungen sind wie auf der
Rechnung vereinbart zu leisten.
- Schecks werden von uns nur
nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber
angenommen.
- Die Gewährung eines
Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung.
- Bei Zahlungsverzug von mehr
als sieben Tagen sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen
in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu
berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Darüber hinaus
bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
vorbehalten.
- Werden die Zahlungsbedingungen
nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt, die nach unserem
pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers zu mindern, so werden
sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit
uns sofort fällig und zahlbar, unabhängig von der Laufzeit etwa
herein genommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann auch
berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder
entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt,
von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung
von zwei Wochen verbunden mit der Rücktrittsandrohung, für den Fall
der Nichterfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen,
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben
unberührt.
- Eine Aufrechnung oder
Zurückhaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche des Käufer/Auftraggeber
zulässig.
VII.
EIGENTUMSVORBEHALT
- Alle gelieferten Waren bleiben
unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig
entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn
Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur
Sicherheit unserer Saldoforderung.
- Wird ein Mangel an der
gelieferten Ware nachgewiesen, so erfolgt nach unserer Wahl
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine dreimalige Nachbesserung
wird in jedem Falle als zumutbar angesehen. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer/Auftraggeber das
Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des
Kaufpreises. Weiter gehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende
gesetzliche Vorschriften entgegenstehen
,ausgeschlossen.
- Gibt der Käufer/Auftraggeber
uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er
insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon
nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle
Mängelansprüche.
- Unsere Gewährleistungs-
und/oder Garantiepflicht ist ausgeschlossen bei
- Schäden und Verlusten, die
durch Vertragsware oder ihren Gebrauch entstehen, sowie Schäden,
die auf Modifikation, Fehler in der Installation, Brand,
Blitzschlag etc. zurückzuführen sind;
- unsachgemäß durchgeführten
Reparaturversuchen sowie sonstigen Eingriffen von Kunden oder
anderen nicht ermächtigten Personen;
- Schäden durch Nichtbeachtung
der Bedienungsanleitung;
- Transportschäden;
- Schäden durch den Einsatz
ungeeigneter oder minderwertiger Ersatzteile, Betriebsstoffe oder
Verbrauchsmaterialien;
- Schäden, die beim
Käufer/Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit,
starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs-
undTemperatureinflüsse entstanden sind;
- Waren, für die handelsüblich
keine Garantiepflicht besteht (Verschleißteile wie z.B. Druckköpfe
u. Farbbänder);
- Ansprüchen wegen geringfügiger
Abweichungen in der Ausführung gegenüber den Katalogen,
Werbematerialien, Mustern etc.;
- schlechte Instandhaltung der
Ware durch den Käufer/Auftraggeber; Für Nachbesserungsarbeiten,
Ersatzteile oder Austausch haften wir im gleichen Umfang wie für
die ursprüngliche Ware bis zum Ablauf von drei Monaten nach
Lieferung des Ersatzteils bzw. Ersatzgerätes oder nach Durchführung
der Nachbesserung, mindestens jedoch bis
- zum Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist für den Lieferungsgegenstand. Für gebrauchte
Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
- Installationen von Software,
welche den fehlerfreien Betrieb des Betriebssystems nicht
gewährleisten.
- Fehlbedienungen durch den
Anwender
- Serienmäßig hergestellte Ware
wird nach Modell verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung
der Ausstellungsmuster und -proben, falls bei Vertragsabschluß
keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Bei
preisreduzierter Ware kann es sich um Auslaufmodelle handeln. Der
Käufer/Auftraggeber kann an die bestellte Ware qualitativ Ansprüche
nur in der Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich
bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
Bedienungsanleitungen etc. sind grundsätzlich in englischer Sprache
verfaßt. Etwas anderes gilt nur bei unserer ausdrücklichen
Zusicherung.
- Wir sind berechtigt die
Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Käufer/Auftraggeber
seine Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht
erfüllt hat. Eine Haftung für Fremderzeugnisse unsererseits wird
ausgeschlossen. Auf Verlangen treten wir jedoch unsere
Geschäftsleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten
ab.
- Wir übernehmen keine Gewähr
für die Weiterverkäuflichkeit unserer Produkte sowie deren Eignung
zu einem bestimmten Verwendungszweck.
- Ergibt die Überprüfung eines
gezeigten Mangels, daß ein Gewährleistungs- /Garantiefall nicht
gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweiligen
Sätzen sowie die Fracht- und Versandkosten zu Lasten des
Käufers/Auftraggeber.
- Unsere Angaben zum Liefer- und
Leistungsgegenstand in unseren Katalogen, Prospekten, Werbungen und
Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und
Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die
Zusicherung von Eigenschaften und der Ausschluß branchenüblicher
Abweichungen bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung.
- 0.
Nachbesserungsaufträge im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie,
Falschlieferungen sowie sonstige Reparaturaufträge sind uns fracht-
und portofrei zurücksenden. Bei offensichtlichen Falschlieferungen
werden dem Käufer/Auftraggeber die dadurch entstehenden
Versandkosten erstattet. Wir sind aufgrund der mit einigen
Herstellerfirmen getroffenen Vereinbarungen berechtigt, den
Käufer/Auftraggeber nach entsprechendem Hinweis hinsichtlich der
Nachbesserungen unmittelbar an den Hersteller zu
verweisen.
- 1.
Eine Rücknahme von Lagerwaren erfolgt nur mit unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Für den Fall der Rücknahme
kann eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes (mindestens €
5,00) zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben werden. Der
Käufer/Auftraggeber trägt die Kosten für eine eventuelle
Aufarbeitung zurückgenommener Lagerwaren.
- 2.
Eine Garantie auf Software, bei welcher die Verpackung durch den
Käufer/Auftraggeber geöffnet wurde, wird nicht gewährt. Ebenso ist
ein Umtausch ausgeschlossen.
IX.
HAFTUNG
- Soweit nicht ausdrücklich in
diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche
aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen
Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluß unerlaubter
Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit
Gewährleistungsrechten des Käufer/Auftraggeber stehen, zugestanden
werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei
denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung unsererseits.
- Die Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem
Käufer/Auftraggeber werden außer in den Fällen des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Beratungen und Auskünfte
erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch
unverbindlich und unter Ausschluß jeder Haftung. Sofern das
Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die
Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 und 2 nicht für die daraus
herrührenden Ansprüche des Käufer/Auftraggeber auf Haftung und
Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das
Gesetz läßt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich
zu.
- Für mittelbare Schäden und
Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Ansprüche
Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung
ausgeschlossen.
- Etwaige
Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden
begrenzt, mit deren möglichem Eintritt bei Auftragsannahme nach den
uns damals bekannten Umständen zu rechnen war
- In jedem Fall sind
Schadensersatzansprüche auf das zweifache des Auftragswertes,
höchstens € 5.000,00 begrenzt.
- Schadensersatzansprüche
verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit
Ablauf eines Jahres ab Lieferung oder der Durchführung der
beanstandeten Leistung.
X. RECHTSGRUNDLAGE –
GERICHTSSTAND
- Es gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit gemäß § 38 ZPO
zulässig, wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit einem diesen Bedingungen unterliegenden Vertrag
die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Singen
vereinbart.
XI. UNWIRKSAMKEIT VON
KLAUSELN
Sollten einzelne der
vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an
die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem
wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung
beiderseitiger Interessen am Nächsten kommt.
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