Herzlich Willkommen auf der Homepage der Hobbyliga-West Düsseldorf

Hier ein paar Informationen über die HLW.

Die HLW wurde im Jahre 1995 gegründet und geht aus der früheren Bilker Punkterunde hervor.


Ab der Saison 2012 ist es uns möglich gemacht worden eine 2. Liga zu eröffnen.
In der 1. Liga wird mit 12 Mannschaften und in der 2. Liga mit 8 Mannschaften
gespielt wo es auch um Auf- und Abstieg geht.

Es wird von Februar bis November gespielt wo am Ende der Saison ein verdienter
Meister und Pokalsieger je Liga präsentiert wird.


Die Schiedsrichter werden vom Vorstand und dem Schiedsrichterobmann der Hobbyliga-West organisiert.

Nachfolgend ist die Satzung der Hobbyliga-West Düsseldorf zu sehen
deren die Mannschaften und das Ligageschehen unterliegt.

Der Vorstand

                                  Satzung 2011 der Hobbyliga-West                                
KLICK HIER --> Protokoll der Jahreshauptversammlung 2011
 

(Grundsätzliches)

Der Spaß steht im Vordergrund unserer Liga. Die Mannschaften spielen nicht gegen-, sondern miteinander. Die Teams sind fair zueinander, und zu den Schiedsrichtern, sowohl vor, als auch während und nach dem Spiel.


(Vorstand)

Der Vorstand ist die Vertretung der Hobbyliga-West und zuständig für Finanzen, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Ligaentwicklung. Der Vorstand behält sich vor, Spieler, die in grober Weise die Gesundheit anderer Spieler gefährden oder sich in ebenso grobem Maße unsportlich verhalten, zu sperren oder gar vom Spielbetrieb der Hobbyliga-West zu suspendieren. Dies gilt auch für Teams, die sich grober Weise der Satzung der Hobbyliga-West widersetzen.

(Mannschaften)
In der Hobbyliga-West können Hobby-, Freizeit-, und Betriebsportmannschaften teilnehmen.
Es sollten (dürfen) nur nicht zu viele Vereinsspieler dabei sein. (Siehe 2.2)

Die Satzung wurde von allen Teams gemeinsam mit dem Vorstand entworfen.


1. Startgeld

 

1.1      Das Startgeld pro Mannschaft beträgt 80,-- € und ist am Tag der Jahreshauptversammlung beim

            Kassierer zu bezahlen.

1.2      Bei Ausschluss oder Austritt verbleibt das Startgeld bei der Hobbyliga und wird der Mannschaft nicht

            zurückerstattet.

 

2. Meldungen

 

2.1      Jede Mannschaft stellt der Ligaleitung eine Mannschaftsliste zur Verfügung aus der Zu-, Vorname,

            Geburtsdatum und Vereinszugehörigkeit eines jeden Spielers hervorgeht. Nur die Spieler zu

            denen alle Daten vorliegen sind spielberechtigt.
            Diese Mannschaftsliste muss der Ligaleitung spätestens 1 Woche
vor dem 1. Spieltag vorliegen!

2.2      Keiner dieser Spieler darf in einer Vereinsmannschaft höher als Kreisklasse A spielen.

           Spieler die nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, dürfen nicht in der HLW mitspielen.

           Die Beweispflicht liegt bei der Mannschaft / dem Spieler.

           Nachmeldungen sind jederzeit möglich. Nachgemeldete Spieler sind ab dem Tag spielberechtigt an dem der

           Anmeldebogen bei der Ligaleitung mit allen Spielerdaten eingegangen ist.

           PASSBILDER MÜSSEN INNERHALB EINER WOCHE NACH ANMELDUNG DEM VORSTAND VORLIEGEN.

           -Information erfolgt auf der Homepage-

           Es können in einem Pflichtspiel der Hobbyliga-West oder im Pokalwettbewerb maximal 4 Vereinsspieler der

           Kreisklassen A und B gleichzeitig auf dem Platz stehen, davon höchstens 2 Kreisliga A Spieler gleichzeitig.

           Die Beweispflicht liegt bei der Mannschaft / dem Spieler.

           (Kreisklasse C und D zählt hier nicht als Vereinsspieler).

2.3      Die Vereinsspieler müssen auf der Mannschaftsliste in der Rubrik Vereinszugehörigkeit mit Namen des

            Vereins und Angabe der Mannschaft/Spielklasse angegeben werden.

           Die Beweispflicht liegt bei der Mannschaft / dem Spieler.

2.4      Falls eine Mannschaft einen nicht spielberechtigten Spieler einsetzt, wird das Spiel für diese

            Mannschaft als verloren ( 0 Punkte/ 0:5 Tore ) gewertet.

            Beim ersten Verstoß werden zusätzlich 6 Punkte abgezogen, beim zweiten Verstoß erfolgt der

            Ausschluss aus der Hobbyliga-West.

3. Pässe

 

3.1      Es werden jeder Mannschaft ein Satz Spielerpässe von der Ligaleitung ausgestellt. Die Schiedsrichter

            sind gehalten, vor jedem Spiel die Spielberechtigung der anwesenden Spieler anhand der Spielerpässe

            durchzuführen, die von den jeweiligen Mannschaften zwingend mitzuführen sind.

 

3.2      Bis zur Ausstellung eines Spielerpasses muss ein nachgemeldeter Spieler dem Schiedsrichter vor

            dem Spiel einen Lichtbildausweis vorweisen können, sonst ist er nicht spielberechtigt. Sollte sich nach

            dem Spiel herausstellen, dass der Spieler bei der Ligaleitung nicht vor dem Spiel angemeldet worden ist, gilt

            der Spieler nachträglich als nicht spielberechtigt und es greifen die entsprechenden Sanktionen.

 

4. Spielbetrieb

 

4.1      Der Spielplan wird von der Ligaleitung erstellt und ist für alle teilnehmenden Mannschaften verbindlich.

            Gespielt wird in den angegebenen Wochen. Die Mannschaften erhalten den Spielplan im Dezember und

            senden diesen

            – ergänzt um die Termine / Anstoßzeiten ihrer Heimspiele - bis zu dem von der Ligaleitung angegebenen

            Termin an diese zurück.

4.2      Eine Spielansetzung kann in der Woche frühestens um 19:00 Uhr und spätestens um 21:00 Uhr erfolgen.

            Samstags zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr.

4.3      Maximal 2 Heimspiele können von jeder Mannschaft verlegt werden.

            Voraussetzung ist jedoch das Einverständnis des Gegners. Eine Spielverlegung muss bis spätestens 1

            Woche vor dem  Spieltag, durch die verlegende Mannschaft, an die Ligaleitung, den Gegner und den

            Schiedsrichterobmann gemeldet werden.

4.4      Bei Unbespielbarkeit des Platzes erfolgt ein Nachholspiel. Sollte eine Unbespielbarkeit absehbar sein,

            so sind der Gegner, der Schiedsrichterobmann und die Ligaleitung frühzeitig zu informieren.

4.5      Grundsätzlich wird nach den aktuellen Regeln des DFB gespielt.

4.6      In jedem Spiel können bis zu 6 Spieler ausgewechselt werden (Achtung: Vereinsspieler!)

4.7      Die Wartezeit für den Anpfiff bei Verspätung einer Mannschaft beträgt 20 Minuten.

4.8      Tritt eine Mannschaft nicht an, wird das ausgefallene Spiel mit 3 Punkten und 5:0 Toren für den Gegner

            gewertet.

4.9      Die Kosten für den Schiedsrichter trägt immer die nicht angetretene Mannschaft. Tritt die

            Auswärtsmannschaft ohne rechtzeitige Abmeldung nicht an, so hat sie der Heimmannschaft die

            Kosten für den Platz zu ersetzen, wenn dieser nicht anderweitig genutzt werden kann

            (durch andere Mannschaft oder Trainingsspiel)

 

4.9a    Die Kosten für den Schiedsrichter müssen vor dem Spiel gezahlt werden, bei nicht Einhaltung kann der

            Schiedsrichter den Platz wieder verlassen, und bekommt die Kosten von der HLW ersetzt. Die Mannschaft,

            die den Schiedsrichter nicht bezahlt hat, muss das Geld an die HLW bezahlen. Bei Wiederholung, wird die

            Mannschaft aus der HLW ausgeschlossen.

 

4.10    Sind am Saisonende 2 oder mehr Mannschaften punktgleich, so entscheidet NICHT die Tordifferenz

            über die Vergabe des Meistertitels. Es zählt der direkte Vergleich – Punkte - zwischen den beteiligten

            Mannschaften. Besteht auch hier Punktgleichheit, wird die Meisterschaft durch ein Entscheidungsspiel

            auf neutralem Platz entschieden.

4.11    Die Heimmannschaft hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

a)        Der Platz muss mindestens 2 Stunden zur Verfügung stehen (Pokalspiel: 3 Stunden)

b)        Erscheint der Schiedsrichter nicht, stellt die Heimmannschaft eine geeignete Person zur Leitung des Spiels.

            Ist dies nicht möglich, versucht der Gast eine geeignete Person zu stellen. Kommt es zu keiner Einigung,

            so findet ein Nachholspiel statt und die anfallenden Kosten (Platz/Schiedsrichter) werden von beiden

            Mannschaften zur Hälfte getragen.

c)         Bei Trikotgleichheit sorgt die Heimmannschaft für eine Möglichkeit zur Unterscheidung

            (2.Trikotsatz oder Leibchen etc.)

 

5. Übermittlung der Spielergebnisse

 

5.1      Die Spielergebnisse und besondere Vorkommnisse werden vom Schiedsrichter –am Spieltag oder

            nächsten Tag- an den Schiedsrichterobmann gemeldet.

5.2      Die Mannschaften tragen das Ergebnis bitte in die Shoutbox der Hobbyliga-West www.hobbyliga-west.de ein,

            oder schicken eine Mail an hobbyliga-west@web.de.

 

6. Strafen

 

6.1      Gelb-Rote-Karte = Matchstrafe
6.2      10 Minuten = Zeitstrafe

6.3      Rote Karte = 2 Spiele Sperre

                         z.B. bei                         a)        absichtlichem Handspiel

b)        Notbremse *

c)        Groben oder wiederholten Foulspiel

           Rote Karte = 5 Spiele Sperre, bei Schiedsrichterbeleidigung

 

           Je nach Schwere des Verstoßes behält sich der Vorstand eine Straferhöhung vor.

 

           * Notbremse des Torwartes: Gelbe Karte und Elfmeter

6.4      Bei Verstößen wie Tätlichkeit oder Schiedsrichterbeleidigung ( in besonderen Fällen )

            Entscheidet der Vorstand über die Anzahl der auszusetzenden Spiele.

6.5      Im Wiederholungsfall wird ein Spieler immer um ein Spiel mehr als vorher gesperrt.

           ( Bsp. 1. Rote Karte w/absichtlichen Handspiel= 2 Spiele Sperre; 2. Rote Karte w/Schiedsrichterbeleidigung

            = 5 Spiele Sperre + 1 Spiel w/ Wiederholung )

 

6.6      Diese Strafen gelten auch, wenn sie nicht auf der HP vermerkt sind.

 

7. Schiedsrichter

 

7.1      Die Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterobmann angesetzt und können nicht abgelehnt werden.

 

8. Kosten

 

8.1      Die Heimmannschaft trägt die Kosten für den Platz und zahlt dem Schiedsrichter 25,-- €ur pro Spiel.

8.2      Porto, Telefon und sonstige Kosten, die in Verbindung mit dem Spielbetrieb stehen gehen zu Lasten der

            teilnehmenden Mannschaften

8.3      Jede Mannschaft hinterlegt am Tag der Jahreshauptversammlung eine Kaution in Höhe von 50,-- € als

            Schiedsrichterkaution.

            Hieraus wird der Kassierer notwendige Schiedsrichterkosten für eventuelle Spielausfälle bezahlen.

            Diese Kaution ist im Laufe des Jahres bitte immer bei mindestens 25,-- € pro Mannschaft zu halten.

8.4      Die Kosten für das Pokalendspiel (Platz und 3 Schiedsrichter) werden von der Liga übernommen.

8.5      Die Kosten für ein notwendiges Entscheidungsspiel zur Meisterschaft werden ebenfalls von der Liga

           übernommen. (Platz und 3 Schiedsrichter)

 

9. Nachholspiele

 

9.1      Ein Nachholspieltermin ist von der Mannschaft die das Spiel abgesagt hat innerhalb von einer Woche

            mit dem Gegner abzustimmen und innerhalb dieser Frist an den Schiedsrichterobmann und die

            Ligaleitung zu melden.

9.2      Nachholspiele können jederzeit gespielt werden. Die dafür reservierten Wochen sind mögliche Spieltage,

           aber nicht zwingend. Auch können die Ferien für die Nachholspiele werden.

9.3      Werden angesetzte Spiele nicht gespielt, werden diese wie folgt gewertet:

           Die absagende Mannschaft wird bei der

           1. Absage mit -5 Toren und -2 Punkten belastet.

           2. Absage: -5 Tore und -4 Punkte

           3. Absage: -5 Tore und -6 Punkte

           Bei der 4. Absage in der laufenden Saison wird die Mannschaft aus dem lfd. Spielbetrieb ausgeschlossen.

 

10. Pokalwettbewerb 2009

 

10.1    Es gelten beim Pokal sowie beim Endspiel dieselben Melderegeln für Spielberechtigte Spieler wie im 

            Ligaspielbetrieb.

            Die Pokalspiele werden ab der Saison 2011 ohne Verlängerung gespielt, es gibt bei Unentschiedenem

            Spielausgang sofort ein Elfmeterschießen.

10.2    Sperren aus dem Ligabetrieb, zählen nicht im Pokalwettbewerb.

 

11. Haftung 

11.1    Die Hobbyliga-West Düsseldorf  ist eine Eigeninitiative von mehreren Freizeit- und Hobbyfußballmannschaften.
            Sie ist nicht Veranstalter der Spiele sondern verwaltet lediglich die Ergebnisse der Spielrunde.
            Sie ist weder für Körper- noch für Sachschäden haftbar zu machen.

Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 12.01.2011

Anwesende Mannschaften:
Jede Mannschaft hatte mindestens einen Vertreter anwesend.

 

Tagesordnung:

 

1.         Verschmutzte Kabinen nach den Endspielen am 26.11.2011

            Nach den obigen Endspielen befanden sich zerschlagene Flaschen und Gläser in den Kabinen.

            Hier waren wir „tolle Vorbilder“ für die Jugendmannschaften, die unser Chaos am nächsten

            Tag gesehen haben. Hierzu hat es einen deftigen Rüffel an Michael Leest gegeben.

            Folge: Ab sofort wird von den beteiligten Mannschaften vor dem Endspiel eine Kaution von 50,--€ erhoben.

            Diese wird nach der Kabinenkontrolle zurückgezahlt oder bei Verunreinigung einbehalten.

 

2.        Satzungsbestätigungen/  -änderungen

            Die Satzung der HLW wurde von allen Mannschaften mehrheitlich bestätigt

            bzw. durch Mehrheitsbeschluss verändert. Die neue Satzung ist ab sofort auf der Homepage einsehbar.

 

3.         Teilnehmende Teams 2011

            Neu in die HLW aufgenommen wurden nachstehende Mannschaften:

            Dritte Dritte

            Altbier Rangers

            United Ratingen

            Abgemeldet und leider aufgelöst hat sich die Bilker Galerie

 

4.         Sondervereinbarungen für die Saison 2011

             Die Meisterschaftsrunde wird wieder in gewohnter Form gespielt und es gibt wieder eine Pokalrunde.

             Die Mannschaft Altbier Rangers darf 1 Spieler und die Mannschaft SG United Ratingen darf 2 Spieler

             einsetzen, obwohl diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Spieler sind erst nach

             Vorlage einer Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Hobbyliga spielberechtigt.

 

 

Diese Sondervereinbarungen und die Satzungsänderungen sind alle mehrheitlich von den anwesenden

Vertretern der teilnehmenden Mannschaften verabschiedet worden.

 

 

Düsseldorf, den 14.01.2011

gez. Erwin Scholz