Inhaltsverzeichnis
AUFTRAG, WEG UND ZIEL
Der Bund
Das Pfadfindertum
Pfadfindertum und Evangelium
Christliche Pfadfinderschaft und Kirche
Christliche Pfadfinderschaft in der Jugendgemeinschaft
GRUNDLAGEN
Die Grundsätze
Das Späherziel
Das Pfadfindergesetz
ORDNUNG
Der Einzelne
Die Gemeinschaft
DIE FÜHRUNG
Thing und Führung
Wahl
Bestätigung
Rechenschaft
Stimmberechtigung
Die Führer
Zeichen
Losung, Gruß, Tracht
Die Christliche Pfadfinderschaft Deutschlands bekennt sich mit der gesamten evangelischen Jugend zur Gemeinschaft mit dem Gekreuzigten und Auferstandenen, wie er sich seiner Gemeinde durch Wort und Sakrament gibt. Diese Gemeinschaft sucht sie als Pfadfinder zu leben.
Der Bund entstand in einer Zeit zunehmender Vermassung und Auflösung aller Ordnungen alseine christliche Lebensgemeinschaft. Die Christliche Pfadfinderschaft weiß sich der Erziehung zu einer verantwortungsbewußten Persönlichkeit, die demokratisch denkt und handelt, verpflichtet und zum gehorsamen und dankbaren Leben in den Ordnungen Gottes gerufen. Für diese Aufgabe gewährt der Bund den Schutz geschwisterlicher Verbundenheit. Der Bund ist als besondere Gemeinschaftsform Ausdruck von Weg und Ziel der Christlichen Pfadfinderschaft. Im gemeinsamen Erleben und Lernen in der kleinen Gruppe und in der Gemeinschaft aller Schwestern und Brüder wird dies deutlich.
Die Gesetze und Ordnungen des Pfadfindertums dienen der Christlichen Pfadfinderschaft zur gegenseitigen Hilfe in der Selbsterziehung und im Dienst am Nächsten. Sie werden freiwillig in der Verantwortung vor Gott angenommen. Nüchterne Wirklichkeitserfassung und praktische Lebensgestaltung sollen helfen zu einem echten Christsein.
Heil und Rettung erwartet die Christliche Pfadfinderschaft nicht von den Gesetzen und Ordnungen des Pfadfindertums, sondern allein von der vergebenden Gnade Gottes. Das Evangelium von Jesus Christus macht frei für die Schöpfung Gottes. Es verleiht Kraft, in die Nachfolge Jesu Christi zu treten und mit Freude ihm und dem Nächsten zu dienen. Dazu helfen uns die Inhalte und Formen des Pfadfindertums.
Christliche Pfadfinderschaft und Kirche
Die Christliche Pfadfinderschaft tut ihren Dienst innerhalb der bestehenden Evangelischen Landeskirchen. Die einzelnen Gliederungen sind Jugend der örtlichen Kirchengemeinden.
Christliche Pfadfinderschaft in der Jugendgemeinschaft
Die Christliche Pfadfinderschaft ist Teil der Evangelischen Jugend und der Pfadfinderbewegung. Ihre Eigenart besteht darin, dem Gesetz Gottes Raum zu geben und auf die Bedeutung verbindlicher Ordnungen hinzuweisen. Die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat ist ihr dabei gleichermaßen wichtig. Innerhalb der Pfadfinderbewegung betont die Christliche Pfadfinderschaft die Erlösung durch Jesus Christus.
In der Gemeinschaft der Kirche bekennen wir Jesus Christus, der durch die Schrift bezeugt und auch in Wort und Sakrament gegenwärtig ist.
Deshalb nehmen wir teil an Gottesdienst und Abendmahl, bemühen uns um vertieftes Verstehen der Bibel und der Aussagen des christlichen Glaubens und um das persönliche und gemeinsame Gebet. Dies alles geschieht in Ausrichtung auf die Ökumene.
Der Glaube an Jesus Christus befreit uns von den versklavenden Mächten dieser Welt zu einem Leben, das für den Anspruch Gottes offen ist.
Darum lehnen wir alle Formen ideologischer Bindung ab und wollen sachlich und nüchtern denken und handeln.
Der Anspruch Gottes bindet uns an den Nächsten und fordert unsere Antwort durch Mitarbeit in Kirche, Staat und Gesellschaft.
Das verpflichtet uns zur Übernahme von Diensten und zu persönlichem Einsatz im Leben unserer Kirchengemeinden. Wir bejahen die demokratische Ordnung in Staat und Gesellschaft und sind deshalb zur Mitgestaltung und Mitverantwortung darin bereit. Wir bemühen uns um das Verständnis der anderen Völker.
In der Gemeinschaft des Bundes üben und helfen wir uns, diese Aufgabe einzeln und miteinander wahrzunehmen und uns auf sie vorzubereiten. Einordnung, Selbstdisziplin und Maßhalten machen uns dazu bereit.
Dabei sind die Ordnungen und Formen christlichen Pfadfindertums für uns verbindlich.
Die Begegnung mit Jesus Christus gibt uns Freude an den Schöpfergaben Gottes.
Von daher kommen wir zur Entfaltung und Bewährung unseres Menschseins in Natur, Technik und Kultur und zur Bewahrung der Schöpfung.
Wir wollen Gottes Willen aus der Bibel kennenlernen und mit allen Kräften danach streben, Christen der Tat zu werden, an Gott gebunden, dem Nächsten zum Dienst.
Wir wollen mit aller christlichen Jugend danach trachten, aktive Glieder der Kirche zu werden.
Wir wollen in einer frohen Jugendgemeinschaft leben, uns einordnen und Selbstdisziplin üben
Wir wollen uns in allen Fertigkeiten üben, die Leib und Geist fördern, und durch eine naturverbundene Lebensweise, ohne Mißbrauch von Rauschmitteln, die wahre Lebensfreude finden.
Wir wollen nach Gottes Willen reifer werden und setzen uns aktiv für die Verwirklichung christlicher Wertvorstellungen ein.
Wir wollen Gottes Schöpfung achten und gegen die zerstörung der Natur eintreten.
Wir wollen treu sein im Kleinen und Großen, wirklichkeitsbezogen und ehrlich leben, des anderen Gut und Ehre achten.
Wir wollen über alles Trennende hinweg den wahren Wert des Menschen erkennen und andere Völker und ihre Jugend verstehen und achten lernen.
Wir wollen in Verbundenheit zu Heimat und Kultur beides zu erhalten trachten, aller Volksverhetzung wehren, Verantwortung für die Gesellschaft mittragen und deshalb Volk und Staat dienen.
Wir wollen die Verbundenheit mit Pfadfindern pflegen.
Der Christliche Pfadfinder lichtet sein Leben aus nach seinem Herrn Jesus Christus.
Der Pfadfinder ist treu und achtet den anderen.
Der Pfadfinder spricht die Wahrheit.
Der Pfadfinder hilft, wo er kann.
Der Pfadfinder ist ein guter Kamerad.
Der Pfadfinder ist ritterlich und höflich.
Der Pfadfinder schützt die Natur.
Der Pfadfinder ordnet sich ein.
Der Pfadfinder ist tapfer, fröhlich und unverzagt.
Der Pfadfinder ist genügsam.
Der Pfadfinder geht mit sich und mit dem, was ihm anvertraut ist, verantwortlich um.
In einen Stamm, einer Siedlung oder einem Neuanfang der Christlichen Pfadfinderschaft können Mädchen und Jungen im Alter von etwa zwölf Jahren an aufgenommen werden, die den Wunsch haben, Pfadfinder zu werden und am Gruppenleben teilzunehmen. Richtlinie für das Leben der Mädchen und Jungen ist das Pfadfindergesetz.
Jungpfadfinder
Nach der Probezeit von mindestens drei Monaten kann das Mädchen / der Junge durch den Stammes-, Siedlungs-, Neuanfangsführer oder der einen von ihm Beauftragten als Jungpfadfinder aufgenommen werden, wenn die Jungpfadfinderproben erfüllt sind. In einer Feierstunde wird das Pfadfinderversprechen abgelegt. Bei der Aufnahme wird das Halstuch überreicht; das Mädchen / der Junge erhält damit das Recht, die vollständige Tracht zu tragen und den Pfadfindergruß anzuwenden.
Das Pfadfinderversprechen lautet:
Im Vertrauen auf Gottes Hilfe verspreche ich, Gott zu dienen, dem Nächsten zu helfen und das Pfadfindergesetz zu erfüllen.
Knappen
Frühestens ein 3/4 Jahr nach der Aufnahme als Jungpfadfinder können diese durch den Stammes-, Siedlungs-, Neuanfangsführer in Absprache mit dem Gauführer in den Stand der Knappen aufgenommen werden, wenn die Knappenproben erfüllt sind. Ein Knappenkurs soll besucht worden sein. Bei der Aufnahme legen sie das Knappenversprechen ab, und das Knappeilzeichen wird überreicht.
Das Knappenversprechen lautet:
Als Christlicher Pfadfinder will ich im Vertrauen auf Gottes Hilfe in diesem Stand mit euch leben und mich für die Erfüllung meiner Aufgaben in Sippe und Stamm mit allen Kräften einsetzen.
Knappen helfen jüngeren Pfadfindern bei der Vorbereitung auf ihre Proben und übernehmen Aufgaben und Ämter im Stamm. Sie besuchen Knappenrüsten und üben sich in den Fertigkeiten eines Pfadfinders. Knappen haben Stimmrecht im Stammesthing.
Pfadfinder
Wer beim Eintritt in die Christliche Pfadfinderschaft schon 15 Jahre alt ist, kann nach einer Probezeit von drei Monaten durch den Stammes-, Siedlungs-, Neuanfangsführer oder einem von ihm Beauftragten nach Absprache mit dem Gauführer als Pfadfinder aufgenommen werden, wenn die Knappenproben erfüllt sind.
- Die Knappenproben werden Gästen über 18 Jahren erlassen.
Die Aufnahme erfolgt in der gleichen Form wie bei Jungpfadfindern.
Pfadfinder können nach sechs Monaten als Späher aufgenommen werden.
Pfadfinder haben Stimmrecht im Stammesthing.
Späher
In den Stand der Spalier können Pfadfinder und Knappen ab sechzehn Jahren durch den Gauführer oder seinen Beauftragten aufgenommen werden, wenn die Späherproben erfüllt sind. Ein Späherkurs soll besucht worden sein. Bei der Aufnahme wird das Späherversprechen abgelegt und das Späherzeichen überreicht.
Das Späherversprechen lautet:
Ich kenne das Späherziel der Christlichen Pfadfinderschaft. Im Vertrauen auf Gottes Beistand will ich ernsthaft bestrebt sein, nach diesem Ziel unter euch zu leben.
Späher übernehmen über ihren Stamm hinaus Verantwortung für die Arbeit im Gau. Späher haben Stimmrecht im Stammes- und Gauthing.
Kreuzpfadfinder
In den Stand der Kreuzpfadfinder können Späher und Pfadfinder von achtzehn Jahren an aufgenommen werden, die bereit sind, nach den Grundsätzen der Christlichen Pfadfinderschaft und der Kreuzpfadfinderordnung zu leben. Sie haben vor der Aufnahme an einer Kreuzpfadfinderrüste und an einem Kreuzpfadfindertreffen teilgenommen.
Auf Vorschlag erfolgt die Aufnahme durch den Landesmarkführer oder einen von ihm beauftragten Kreuzpfadfinder.
Das Kreuzpfadfinderversprechen lautet:
Ich kenne die Grundsätze der Christlichen Pfadfinderschaft und will im Vertrauen auf die Kraft und Hilfe Gottes danach leben. Ich will das Pfadfinderkreuz tragen als ein Zeichen der Verbundenheit mit den Brüdern und Schwestern, als Mahner zu treuem christlichen Wandel, als Bekenntnis zu meinem Herrn Jesus Christus.
Bei der Aufnahme wird das Pfadfinderkreuz überreicht.
Die Gemeinschaft
Die Arbeit der Christlichen Pfadfinderschaft geschieht in der Wölflingsmeute, der Stammesgemeinschaft und der Älterenschaft.
Wölflingsmeute
Die Christliche Pfadfinderschaft gestaltet ihre Arbeit mit sieben- bis zwölfjährigen Mädchen und Jungen im Rahmen einer besonderen Wölflingsarbeit. Die Durchführung erfolgt nach der Bundesmeutenordnung.
Stammesgemeinschaft
Stämme, Siedlungen und Neuanfänge gliedern sich in Sippen.
Mädchen und Jungen im Alter von 12-18 Jahren leben jeweils in eigenen Sippen zusammen. Ausnahmen sind nach Absprache mit der Bundesführung möglich.
Sippe
Sind in einer Gruppe von 6-8 Mädchen oder Jungen mein als die Hälfte aufgenommen und ist der Sippenführer bestätigt, so wird sie vom Gauführer (bei Stämmen vom Stammesführer) als Sippe anerkannt. Vom Tage der Bestätigung an darf die Sippe einen Wimpel führen.
Neuanfang
Eine Gruppe von Mädchen und/oder Jungen, die gemeinsam auf der Grundlage und nach der Ordnung der Christlichen Pfadfinderschaft arbeiten und leben wollen, bildet einen Neuanfang.
Für den Neuanfang bestimmt der Gauführer einen Paten.
Siedlung
Ein Neuanfang kann frühestens nach sechs Monaten als Siedlung aufgenommen werden. Voraussetzung für die Aufnahme als Siedlung ist, daß die Hälfte der Mädchen und/oder Jungen als Jungpfadfinder aufgenommen ist und eine vom Gauführer gestellte Siedlungsaufgabe erfüllt wurde. Die Siedlung darf ein Banner führen. Siedlungsname und -banner bedürfen der Zustimmung des Gauführers. Die Aufnahme erfolgt durch den Gauführer.
Stamm
Sind mindestens zwei Sippen und alle Stände vorhanden, so kann eine Siedlung durch den Landesmarkführer als Stamm bestätigt werden. Voraussetzung ist, daß die bisherige Siedlung sich in der Arbeit bewährt und auf Vorschlag der Gauführerschaft eine ihr vom Landesmarkführer gestellte Stammesaufgabe erfüllt hat.
Älterenschaft
Die Arbeit der Älterenschaft geschieht in Jungmannschaftsrunden (Ranger- und Roverrunden) und Kreuzpfadfinderringen.
Jungmannschaftsrunde
Die Jungmannschaftsrunde umfaßt in der Regel die achtzehn- bis fünfundzwanzigjährigen Pfadfinder. Sie wählt sich ihren Führer selbst und benennt ihn der Landesmarkführung zur Bestätigung.
Sie gestaltet ihre Arbeit und Gemeinschaft nach den Grundsätzen der Christlichen Pfadfinderschaft in Abstimmung mit der Landesmarkführung selbst.
Kreuzpfadfinderring
Der Kreuzpfadfinderring ist die Gemeinschaft aller Kreuzpfadfinder auf der Ebene der Gemeinde, des Ortes oder des Gaues.
Der Kreuzpfadfinderring kann sich eine Ordnung geben. Er wählt für seine Leitung einen Ältesten, der für die Zusammenarbeit des Ringes mit der Gau- und Landesmarkführung Sorge trägt.
Der Kreuzpfadfinderring ist für die Durchführung regelmäßiger Kreuzpfadfinderrüsten in Zusammenarbeit mit der Landesmark verantwortlich.
"Die Leitgedanken einer Kreuzpfadfinderordnung sind die Umsetzung der 'Grundsätze von 1962' auf die Arbeitsebene der Erwachsenen. (...) Eine wesentliche Aufgabe der Kreuzpfadfinder ist auch die Reflexion von Jugendarbeit und die stetige kritische Hinterfragung christlicher Pfadfinderpraxis von Erfahrung und Geschichte der Christlichen Pfadfinderschaft her."
(Falkenhagener Grundlagen von 1974)
Ortsring
Sind mindestens zwei Gruppen (Meuten, Stämme etc. oder Älterenschaften) an einem Ort vorhanden, so können diese einen Ortsring bilden. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Gruppen gegenüber Kirchengemeinden und Öffentlichkeit.
Gau
Stämme, Siedlungen, Neuanfänge, Meuten, Jungmanschaftsrunden und Kreuzpfadfinderkreise, unter denen eine Zusammenarbeit räumlich möglich ist, bilden einen Gau.
Aufgaben der Gauführung sind:
Leitung der Gauführerschaft,
Leitung der Ständearbeit (Späher und Knappen),
regelmäßige Durchführung von Führertreffen und Sippenführerschulungen,
Durchführung von Gaulagern.
Landesmark
Die Landesmark umfaßt die Gaue und Gruppen im Gebiet einer oder mehrerer Landeskirchen. Die Landesmark nimmt die Vertretung gegenüber öffentlichen und kirchlichen Stellen wahr.
Aufgaben der Landesmarkführung sind:
Leitung der Landesmarkfühlerschaft,
Leitung der Jungmannschafts- und Kreuzpfadfinderarbeit,
regelmäßige Durchführung von Führertreffen und Stammesführerschulungen,
Ausrichtung von Veranstaltungen auf Landesmarkebene.
Pfadfinder trotz allem
Die Christliche Pfadfinderschaft Deutschlands ist unter der Losung 'Pfadfinder trotz allem' (PTA) offen für behinderte Mädchen und Jungen.
Fahrt und Lager
Auf unseren Veranstaltungen lehnen wir Alkohol, Nikotin und alle anderen Drogen ab.
Auf unseren Lagern und Fahrten verwenden wir nur Schwarzzelte.
Olivfarbene Militärkleidung lehnen wir ab.
Thing und Führung
Das Thing führt die Aufsicht über das Leben in der Geimeinschaft.
Wahl
Das Thing ist für die Beauftragung der Führer verantwortlich. Es prüft, ob bei ihm folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Der Führer gehört dem gefordertem Stand des Bundes an und hat sich in diesem bewährt;
er hat nach möglichkeit an entsprechenden Führerkursen teilgennommen.
Die Wahl der Führer findet nach der Satzung statt; offene und einmütige Wahl wird angestrebt.
Bestätigung
Die Bestätigung von Führern geschieht in einer Feierstunde der jeweiligen Gesellschaft.
Dabei wird der zu bestätigende Fürer gefragt:
“Bist Du bereit, Deine Aufgabe als ... nach bestem Wissen und Gewissen vor Gott und den Brüdern und Schwestern zu erfüllen?”
Antwort:
“Ja, ich bin bereit, mit Gottes Hilfe.”
Die Beauftragung stellvertredender Führer erfolgt in entsprechender Weise. Ist ein Führer nicht mehr in der Lage, sein Amt auszufüllen, so ist er verpflichtet, seinen Auftrag zurückzugeben und das Thing um Entlastung zu bitten.
Rechenschaft
Der Führer gibt dem Thing järliche Rechenschaft und berichtet dabei über:
Zahlenmäßige Entwicklung in der Zugehörigkeit, Stände, Aufnahmen, Bibelarbeit, Jahresaufgabe, Fahrt und Lager, Singen, Beiträge, Kasse.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind:
Im Stammesthing:
Knappen, Pfadfinder, Späher und Kreuzpfadfinder, soweit sie im Stamm mitarbeiten.
Im Gauthing:
die Gauführerschaft (Gauführung, Stammes-, Siedlungs-, Neuanfangsführer oder deren gewählten Stellvertreter) - die Jungmannschaftsführer, Vertreter der Kreuzpfadfinderringe, Akelas stammesunabhängiger Meuten; Kreuzpfadfinder und Späher, soweit sie in Gau oder Stamm mitarbeiten.
Im Landesmarkthing:
die Landesmarkführerschaft (Landesmarkführung, Gauführer oder deren gewählten Stellvertreter) - Gauakelas, ein Akela je stammesunabhängiger Meute, Ortsrings-, Stammes-, Siedlungs-, Neuanfangs-, und Jungmannschaftsführer - Vertreter der Kreuzpfadfinderringe.
Alle Stimmberechtigten sollen Kreuzpfadfinder, müssen jedoch zumindest Späher sein.
Im Bundesthing
die Bundesführung, - Landesmarkführer oder deren gewählte Stellvertreter - Gauführer oder deren jeweils gewählten Stellvertreter - auf je angefangene 500 Mitglieder ainer Landesmark oder eines bundesunmittlbaren Gaues je ein gewählter Delegierter.
Alle Stimmberechtigen müssen Kreuzpfadfinder sein.
Zu allen Things wird Tracht getragen. Einelne Führer und Beauftragte können auf Antrag Stimmrecht erhalten.
Die Führer
Sippenführer
Er führt uner Anleitung des Stammesführers die Sippe. Der Sippenführer gehört mindestens dem Stand des Knappn an. Er hat an einem Sippenführerkurs teilgenommen.
Stammesführer
Er führt den Stamm und ist für seine Vertretung in Gemeinde und Öffentlichkeit verantwortlich. Vor allem führt er regelmäßig Führerrunden zur sachlichen Anleitung und persönlichen Hilfe für die Sippenführer durch, leitet zielstrebig die Ständearbeit und arbeitet selbst und mit dem Stamm in Gau und Landesmark mit. Der Stammesführer schlägt seinen Stellvertreter vor undsetzt die Sippenführer ein.
Der Stammesführer soll Kreuzpfadfinder sein. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Landesmarkführung.
Er hat an einem Stammesführerkurs teilgenommen.
Er wird vom Stammesthing gewählt und vom Landesmarkführer oder dessen Beauftragten bestätigt.
Siedlung-/Neuanfangsführer
Solange sich ein Stamm im Aufbau befindet (Neuanfang, Siedlung), nimm der Neuanfangs- bzw. Siedlungsführer die Aufgaben des Stammesführes wahr.
Der Neuanfangs- bzw. Siedlungsführer soll Späher sein.
Er wird vom Gauführer bestätigt.
Jungmannschafstführer
Er führt die Jungmannschaftsrunde, sorgt für eine planmäßige Zusammenkunft und ist zur Mitarbeit in Gemeinde, Gau und Landesmark verpflichtet.
Der Jungmannschaftsführer soll Kreuzpfadfinder sien.
Er wird von der Jungmannschaftsrunde gewählt und vom Landesmarkführer bestätigt.
Akela
Die Führung der Wölflingsarbeit durch die Akelas geschieht nach der Bundesmeutenordnung.
Die Akelas vertreten gemeinsam mit den Vertretern des Stammes und der Älternschaft die Christliche Pfadfinderschaft im Bereich der Orsringe.
Gauführer
Er sorgt im Gau für eine den Zielen der Christlichen Pfadfinderschaft entsprechende Arbeit und ist in erster Linie für die Führerschaft und die Stände verantwortlich. Hierzu führt er für die Stamms-, Siedlungs-, und Neuanfangsführer regelmäßig Gauführerschaftsrunden, für die Sippenführer Führertreffen und -kurse durch und sorgt für besondere Ständetreffen. Er bestätigt die Neuanfangs- und Siedlungsführer und de Siedlungen. Er ist zur Teilnahme an Sitzungen der Landesmarkführerschaft verpflichtet.
Der Gauführer ist Kreuzpfadfinder.
Er wird vom Gauthing gewählt und vom Landesmarkführer bestätigt.
Der Gauführer kann Kreuzpfadfinder mit besonderen Aufgaben beauftragen.
Landesmarkführer
Er ist für die gesamte Arbeit der Christlichen Pfadfinderschaft in seiner Landesmark verantwortlich, bestätigt die Gauführer, Stammesführer und Jungmannschaftsführer. Er sorgt für die Vertretung der Christlichen Pfadfinderschaft bei den zuständigen kirlichen Stellen und in der Öffentlichkeit. Er ist zur Teilnahme an den Sitzungen der Bundesführerschaft verpflichtet.
Der Landesmarkführer ist Kreuzpfadfinder.
Er wid vom Landesmarkthing gewählt und vom Bundesführer bestätigt.
Der Landesmarkführer kann Kreuzpfadfinder mit besonderen Aufgaben beauftragen.
Bundesführer
Er ist für die gesamte Arbeit der Christlichen Pfadfinderschaft verantwortlichen. Er bestätigt die Landesmarkführer. Er sorgt für die Vertretung der Christlichen Pfadfinderschaft in Kirche, Öffentlichkeit und Pfadfinderorganisationen.
Der Bundesführer ist Kreuzpfadfinder.
Er wird vom Bundesthing gewählt; die Bestätigung nimmt der Bundesälteste vor.
Der Bundesälteste kann Kreuzpfafinder mit besonderen Aufgaben beauftrgen.
Älteste
Für den Stamm, die Jungmannschaft, den Gau, die Landesmark und den Bund können die Things auf der jeweiligenEbene auf Vorschlag der betreffenden Führer Älteste berufen. Ihrwe Aufgabe besteht darin, den Führern beratend zur Seite zu stehen und über die Kontinuität der Arbeit zu wachen.
Zeichen
Das Zeichen der Evangelischen Jugend ist das Kreuz auf der Weltkugel.
Die Zeichen des Bundes sind:
für Kreuzpfadfinder das Pfadfinderkreuz
für Späher die Kreuzlilie
für Knappen die Lilie im Kreuzschild
Losung, Gruß, Tracht
Alle Mitglieder der Christlichen Pfadfinderschaft stellen sich gemeinsam mit den Pfadfindern in aller Welt unter die Losung
Allzeit Bereit.
Ihr Gruß ist
Gut Pfad!
Zu diesem Gruß wird die rechte Hand bei rechtgewinkeltem Arm erhoben, Zeige-, Mittel- und Ringfinger gestreckt, der Daumen liegt über dem kleinen Finger.
Die Tracht
entspricht dem Lager- und Fahrtenleben und wird bei allen Pfadfinderveranstaltungen getragen. Die Tracht ist wichtigstes äußeres Merkmal unsererGemeinschaft und Ausdruck unserer inneren Haltung.
Sie besteht aus:
dem Grauhemd mit Weblilie auf der linken Brusttasche (Befestigung ohne weißen Rand 2cm oberhalb des unteren Taschenrandes), darüber kann das Deutschlandband getragen werden,
dem blauen Halstuch, da unter dem Kragen getragen wird, mit Halstuchring.
Zur Tracht wird getragen: Hose oder Rock in gedeckten Farben, Juja.
Beitrag
Alle Mitglieder der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands zahlen Beitrag über ihre Gruppe an den Bund.
Alle einzelheiten regelt die Beitragsordnung des Bundes.