Mieter können Kosten für Schönheitsreparaturen in ihrer Wohnung steuerlich
absetzen auch Kosten für so genannte Kleinreparaturen.
A Aushilfsdienste, Aufräumarbeiten
B Beseitigung von Laub, Schnittgut, Unrat, Bauschuttbeseitigung, Bäume fällen
D Dachrinnenreinigung, Dichtungen erneuern
E elektrische Einrichtungen überprüfen, Eis entfernen, Entrümpelung
F Fensterreinigung nach Hausfrauenart, Fahrstuhlüberwachung
G Gartenpflege, Gartengestaltung
H Heizungsanlage überwachen, Heckenschnitt
I Innenreinigung nach Hausfrauenart (keine Spezialreinigung)
K Kehrdienst, Kontrollarbeiten
L Laubentsorgung
M Müllentsorgung, Münzwaschautomaten
N Notdienst, insbesondere Vermittlung
O Objektbetreuung
P Papierkörbe leeren und reinigen
R Rasenpflege
S Streudienst, Schneebeseitigung
T Treppenhaus reinigen nach Hausfrauenart
U Überprüfung des sanitären Bereichs (Perlatoren, Siphons, Abflüsse)
V Vertretungsdienst für festangestellte Hausmeister
W Winterdienst (Räumen der Bürgersteige und Hauseingänge von Schnee und
Eis auf der Grundlage der jeweils gültigen Gemeindeverordnung)
Z Zaunanstrich mit Holzschutzmittel