AGB KES-Kurierdienst


Allgemeine Geschäftsbedingungen                

des KES-Kurierdienstes

 

Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsverhältnisse zwischen der Fa. KES-Andreas Weniger und dessen kunden -im folgenden Auftraggeber genannt-. Ein solches Vertragsverhältnis beginnt mit der Übergabe des Beförderungsgegenstandes an die KES-AW -im folgenden Auftragnehmer genannt.

Leistungen
Die Beförderung erfolgt gemäß dem jeweiligen aktuellen Leistungskatalog.
Der Auftraggeber ist in der Wahl der geeigneten Dienstleistungen und oder Beförderungsform selbst verantwortlich
Die Preise gelten nach Vereinbarung. Verhandlungsbasis ist die jeweils gültige Preisliste des Auftragnehmers. Zusätzliche Dienstleistungen können vereinbart werden. Als Rechnungsgrundlage werden die Daten des Auftraggebers verwendet und gespeichert. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden hierbei strikt eingehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet und bedarf der Schriftform.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Die Aufträge sind in vereinbarter Form an den Auftragnehmer zu übergeben. Die Beförderungsgegenstände sind so zu übergeben, das ein gefahrloser Transport für Beförderungsgegenstände, Fahrer und Fahrzeug gewährleistet ist. Es obliegt dem Auftraggeber, die Beförderungsgegenstände in einem für den Transport geeigneten Zustand an den Auftragnehmer zu übergeben. Unverpackte Sendungen oder unzureichend und nicht sachgerecht verpackte Sendungen werden auf Wunsch auch transportiert, jegliche Haftung ist jedoch für diese art von Sendung ausgeschlossen.
Die Sendungen sind vollständig und deutlich lesbar zu adressieren sowie ggf als besonders zu behandelnde Sendung zu kennzeichnen. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Fahrer und dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen, nicht sofort erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Annahme der Sendung, schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Allgemeine vorbehalte wie z.B.“ nicht Kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei Annahme der Sendung durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden und/oder Fehlmengen.

Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Bestimmungen des TRG für die ordnungsgemäße Durchführung des Transportes, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Die Haftung für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen zwischen Abholung und Ablieferung ist auf den tatsächlichen Zeitwert der Sendung beschränkt. Eine Ausweitung der Haftung kann erfolgen, wenn auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers eine gesonderte Transportversicherung vor Transportbeginn abgeschlossen wird.

Rechnungsstellung
Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen an den Auftraggeber innerhalb von 30 Kalendertagen zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenen Kalendermonat 4% Zinsen auf die fällige Rechnungssumme zu berechnen. Kann ein Auftrag , ohne verschulden des Auftragnehmers nicht vollständig ausgeführt werden, wird der vereinbarte Preis trotzdem voll in Rechnung gestellt.

Datenschutz
Bei Beförderungen von Sendungen durch den Auftragnehmer werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingehalten, ebenfalls finden die Bestimmungen des Postgeheimnisses gemäß §§ 39 – 42 PostG Anwendung.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder nur teilweise unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) ist/sind durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser AGB in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht entspricht. Letzteres gilt auch für den Fall, dass diese AGB eine oder mehrere Lücken aufweist.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, ist Sangerhausen.

Nebenabreden
Werden von diesen AGB abweichende Vereinbarungen getroffen, so gelten diese nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zulässig.


Sangerhausen, den 2. Januar 2005

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