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Amtsgericht Reutlingen

Gartenstrasse 40

 

72764 Reutlingen

 

 

Samstag, 24. Dezember 2005

 

 

Ihr Schreiben vom 20.12.2005

Uneingeschränkter Widerspruch (Berufung) gegen Ihr URTEIL vom Reformationstag 31.10.2005

Aktenzeichen: 7 Cs 23 Js 14 887/05

Aktenzeichen beim Bundeskanzleramt: 012/K013135/16

 

 

Sehr geehrter Herr Hausch, sehr geehrte Frau Rudolf, sehr geehrte Frau Schmid (LG),

 

die prekäre finanzielle Situation der Familie, die wesentlich durch das lieblose und brutale Vorgehen eures Freundes Erichsen vom Finanzamt Balingen verursacht wurde, ist zwischenzeitlich so weit geklärt, dass durch eine vollkommene Umfinanzierung des Wohnhauses und der weiteren Schulden eine geordnete und überschaubare monatliche Belastung dargestellt werden konnte, die von der Familie ohne grosse Probleme getragen werden kann. Die Umschuldungsgelder sind bereits geflossen! Können Sie sich vorstellen, wie es dieser Familie, insbesondere jetzt an Weihnachten, geht? Man freut sich, dass dieser scheinbar unendliche Albtraum nun doch ein Ende gefunden hat. Die Freude dieser jungen vierköpfigen Familie ist mein Weihnachtsgeschenk für dieses Jahr. Das nennt man ein erfolgreiches Ende, wofür ich sehr dankbar bin! Gott ist gross!!!

 

Im Folgenden nehme ich ausführlich Stellung zu dem Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen die Sie mir in Form einer Kopie des Aktenvermerks vom 24.11.2005, Geschäftsnummer: 25 Ns 23 Js 14887/05, als Anlage zu Ihrem im Betreff genannten Schreibens, haben zukommen lassen.

 

Auch für diese Stellungnahme gelten "alle" von mir im bisherigen Schriftverkehr gemachten Aussagen und Feststellungen uneingeschränkt! Ich beuge mich vor keinem Menschen und vor keiner weltlichen Macht, die ich nicht selbst als Herrscher über mich eingesetzt bzw. legitimiert habe. Sie und Ihresgleichen massen sich verbrecherisch, weil vergewaltigend ein Recht an, das durch absolut gar nichts begründet ist. Erbringen Sie den Beweis, dass es so ist wie Sie behaupten, diskutieren Sie nicht um Blödsinn und steigen Sie nicht auf die böswilligen und leicht durchschaubaren Ablenkmanöver Ihrer Kollegin Schmid vom Landgericht Tübingen ein!

 

Ist Frau Schmid als vorsitzende Richterin am Landgericht "die Staatsanwaltschaft?" Zuerst sei festgestellt, dass es die Staatsanwaltschaft Tübingen nicht gibt, sondern Menschen die sich hinter dieser Fassade verstecken. Wie das zu verstehen ist, habe ich in meinem Widerspruch (Berufung) vom 18. Nov. 2005 Seite 3, Fakt 1 und Seite 58 Fakt 13, ausführlich dargelegt. Der Antrag, meinen Widerspruch (Berufung) zu verwerfen, wurde nicht von der Staatsanwaltschaft verfasst, sondern offensichtlich von der "Vors. Richterin am Landgericht" mit dem Namen Schmid. Diese Frau Schmid ist offensichtlich ursächlich für den Antrag auf Verwerfung, nicht die "anonyme" Staatsanwaltschaft! Dies zur Klarstellung vorneweg!

 

 

 

"johannes"  Hans W. Bader,  Wilhelmstrasse 85,  72764 Reutlingen,  Tel. ...  E-Mail:  777johannes@gmx.de

* Der Eckstein | Siehe, ich lege in Zion einen bewährten Stein, einen kostbaren Eckstein, der fest gegründet ist. Wer glaubt, der flieht nicht. Und ich will das Recht zur Richtschnur machen So wird Hagel die falsche Zuflucht der Lüge und des Betrugs zerschlagen, und Wasser sollen den Schutz wegschwemmen, dass hinfalle euer Bund mit dem Tode und euer Vertrag mit dem Totenreich nicht bestehen bleibe. Wenn die Flut daherfährt wird sie euch erfassen. (Jesaja 28,16-19)

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1. Frau Schmid schreibt:

Bei dem Schreiben des Angeklagten vom 07. November 2005 handelt es sich nicht um eine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Reutlingen vom 31.10.2005.

 

1. Meine Stellungnahme

Im Betreff meines Schreibens vom 18. November 2005 schreibe ich im ersten Satz: "Uneingeschränkter Widerspruch (Berufung) gegen Ihr URTEIL vom Reformationstag 31.10.2005". Weiterhin schreibe ich - wiederholend - im ersten Satz meines Briefes, unmittelbar nach der Anrede: ... - dieser uneingeschränkte Widerspruch (Berufung) gegen das von Ihnen erlassene Urteil -

 

Deutlicher kann ich nicht zum Ausdruck bringen, dass ich die von Ihnen in der Verhandlung angesprochene Berufung wahrnehmen will, zumal ich beide Sätze durch fette Schreibweise, einmal sogar noch unterstrichen, hervorgehoben habe. Allein durch den ersten Satz ihres Aktenvermerkes vom 24.11.2005 stellt die "Pseudo-Richterin am LG" ihre Dummheit und Ignoranz demonstrativ unter Beweis, denn sie hat diesen Fetzen unterschrieben. Juristen sind Winkeladvokaten, Rechts- und Wortverdreher, die "Vors. Richterin am Landgericht", Frau Schmid beweist das hier sehr schön. Deshalb brauche ich von euch alles schriftlich, weil eure Worte euch verraten, genau so wie JESUS CHRISTUS das schon gesagt hat!  Ich schreibe von "Widerspruch (Berufung)" und sie schreibt dummfrech und ignorant - handelt es sich nicht um eine Berufung -! Ja um was handelt es sich denn dann liebe Frau Schmid? Offensichtlich wissen Sie besser was ich schreiben will wie ich selbst. Sind Sie hellsichtig oder illuminiert? Gut, ich bin nur einer aus dem dummen Volk, ein Menschlein aus dem Volk, ich bin keiner vom Staat, so wie Sie! Ich bin nur ein ganz einfacher Mensch und kann Ihre hochgestochenen abgehobenen G.danken nicht nachvollziehen! Wissen Sie, bei Gott sind die Dinge einfach, beim Satan wird's kompliziert, nie bei Gott! Verstehen Sie das?

 

Auf Seite 47 unter Punkt 12. habe ich wöörtlich geschrieben: "Heute sind Sie vom Amtsgericht dran, morgen Ihre Kollegen vom Bundesverfassungsgericht und dann geht es nach Berlin. Auch die werden keine Antworten haben." Dieser Satz zeigt klar und unmissverständlich auf wohin der Weg führen wird. Verstehen Sie diesen Satz nicht? Haben Sie ihn einfach nur übersehen? Egal, es läuft richtig! Gott hat nach wie vor alles im Griff!

 

Was ich hier schreibe gilt unausgelegt - d. h. es ist nicht, vor allem nicht von lügnerischen betrügerischen egozentrischen Juristen auszulegen - und darf gerne auch als Beleidigung aufgefasst werden, obwohl es keine Beleidigung ist und auch nicht als Beleidigung gedacht ist. Sie haben aber lt. Grundgesetz die "unverletzliche Freiheit" sich beleidigt fühlen zu dürfen. Es ist die Wahrheit und nichts als die Wahrheit! Das was hier von einer überkandidelten, anmassenden Pseudorichterin abgeliefert wird hat nichts mit Wahrheit, aber sehr viel mit Grössenwahn zu tun. Ein Mensch der alle Sinne beieinander hat wird niemals so einen offensichtlichen, sich selbst widersprechenden Blödsinn schreiben! Denken hilft, wenn man meine Worte verstehen will! Ihre Kollegin Schmid kann mich ja verklagen! Vor wem? Sie kann vom Volke Recht fordern in dieser Sache, denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Also ist das Volk bzw. sind die Menschen des Volkes die höchste Instanz im Staat. Ist doch so, oder nicht? Wenn Sie als Richter, die doch dem Grundgesetz unterworfen sind Gerechtigkeit wollen, dann wenden Sie sich doch an die höchste Instanz, die doch lt. Grundgesetz - dem Sie unterworfen sind - das Volk ist! Das wäre doch 'was?

 

Der Ton macht die Musik - stimmt! Eure Musik und eure Töne gefallen nicht, und doch werden sie den Menschen aufgezwungen und sollen auch mir aufgezwungen werden! Ist das die unverletzliche Freiheit der Person die im Grundgesetz zugesichert wird?

 

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Mein Schreiben vom 18. November 2005 ist faktisch als das aufzufassen, was es sein muss, dass jetzt das Landgericht oder das Oberlandesgericht sich mit dieser Sache zu befassen hat. Wie das zu heissen hat weiss ich nicht, und wie es nach Juristenverstand und Juristenweisheit zu formulieren ist weiss ich auch nicht. Ich bin kein Jurist! Von mir aus sagt "Rechtsmittel" dazu!

 

 

2. Frau Schmid schreibt:

Aus dem Schreiben geht nicht hervor, dass das Urteil durch ein Rechtsmittel angegriffen werden soll.

 

2. Meine Stellungnahme

Frau Schmid "meint", dass aus meinem Schreiben nicht hervorgeht, dass das Urteil durch ein Rechtsmittel angegriffen werden soll. Ja was geht aus meinem Schreiben denn dann hervor? Dass ich mit meiner Verurteilung einverstanden bin, etwa? Oder geht daraus hervor, dass ich den Prozess gewonnen habe? Na Herr Hausch, was glauben denn Sie? Was geht nach Ihrer Auffassung aus meinem Schreiben hervor? Fragen wir doch einfach mal das einfache Volk, vielleicht verstehen ja die einfachen Menschen des einfachen Volkes was aus meinem Schreiben hervorgeht? Die Intelligenz Ihrer Kollegin Schmid ist vermutlich zu komplex, solche einfachen Dinge zu verstehen!

 

Sie selbst Herr Hausch, haben mir am Ende der Verhandlung so ganz nebenbei gesagt, dass ich relativ schnell Widerspruch einlegen könne bzw. müsse, ca. eine Woche hätte ich Zeit. Der Vorgang würde dann, entweder an das Landgericht Tübingen oder evtl. direkt an das Oberlandesgericht in Stuttgart zur Fortführung des Verfahrens weitergeleitet werden. (sinngemässes Zitat) Von der erforderlichen Verwendung bestimmter Fachbegriffe oder einer vorformulierten Wortwahl haben Sie mir nichts gesagt. Den Widerspruch (Berufung) habe ich eingelegt, und nun?

 

Egal, gehen Sie davon aus, dass Ihr Urteil vom 31.10.2005 durch ein Rechtsmittel - was immer das auch sei - angegriffen werden soll, und zwar nicht isoliert von den von mir im bisherigen Schriftverkehr gemachten Ausführungen, beantragten Sachverständigen und Beweisführungen! Bis heute werde und wurde ich nur ignoriert! Das scheint Ihre Auffassung von Gerechtigkeit zu sein, ist aber verbrecherisch motiviert, da Ihre persönliche Lüge und die Lüge des Systems dem Sie dienen, so aufgedeckt würde! Bis heute geht's um Kinkerlitzchen und nicht um die Sache selbst!  

 

 

3.  Frau Schmid schreibt:

In der Vergangenheit hat der Angeklagte gezeigt, dass er sehr wohl zwischen allgemeinen Schreiben und rechtlichen Erklärungen zu unterscheiden vermag.

 

3. Meine Stellungnahme

Haben Sie es bemerkt Herr Hausch, dass mir hier "sehr wohl scharfer Verstand" bestätigt wird, den Sie mir in Ihrem Urteil (verwirrt und so ...) absprechen wollten. Wer von euch Beiden hat nun wohl Recht? "Der Eine von euch weiss dies, der andere von Euch weiss das, es weiss jeder von euch etwas anderes, aber keiner von euch weiss was!" Ihr habt die Wahrheit nicht auch wenn Ihr noch so toll argumentiert und ignoriert! Ihr habt die Wahrheit nicht, Ihr nicht!

 

 

 

 

 

 

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4. Frau Schmid schreibt:

... so dass aus der Formulierung, er wünsche ein schriftliches Urteil, kein Rechtsmittel entnommen werden kann, zumal ... (Bezug auf mein Schreiben vom  07.11.2005, die beiden letzten Abschnitte)

 

4. Meine Stellungnahme

Ich will  und brauche kein Rechtsmittel, ich will Gerechtigkeit die ich von euch nicht zu erwarten habe, da Ihr alle befangen seid, denn Ihr steht in der Pflicht dieses satanischen Systems (GG Art. 97) von dem Ihr auch versorgt werdet. Euer tyrannisches Gewaltsystem, Staat genannt, gleicht einer straff organisierten Mafiabande deren Mitglieder (sie und Ihresgleichen / Staatsdiener allgemein und speziell) von ihrem Paten benutzt und gedeckt werden. Ihr Mafia-Pate (?!!!) versorgt und schützt Sie und dafür sind Sie ihm treu ergeben. Luthers Worte treffen euch voll: >>"Wes Brot ich ess', des Lied ich sing!" - auch wenn mein Pate ein brutaler gewaltbereiter Verbrecher ist, der gegen alle von ihm selbst erlassenen Gesetze verstösst!<< Denn wer gegen ein Gesetz verstösst, verstösst gegen jedes Gesetz! So steht es in der Bibel. Fasse es wer es kann!

 

Ein schriftliches Urteil forderte ich nur deshalb an, weil Sie und Ihresgleichen nur durch Schriftsätze fassbar sind. Seid Ihr Juristen im Volksmund doch als Wortverdreher und Rechtsverdreher bekannt. Das geschriebene Wort kann nicht ohne Weiteres als nicht gesagt oder anders gemeint ausgelegt werden. Wer es anders meint, soll es anders schreiben. Wer es so meint, soll es so schreiben wie er es meint! Lesen Sie dazu nochmals Punkt 1., denn genau so wie Frau Schmid es da macht, so soll es nicht sein. Der Eine behauptet weiss und Frau Schmid schreibt, er hat schwarz gemeint bzw. wollte schwarz schreiben. Deshalb ist mein Widerspruch ein Widerspruch und weil ich die von euch erwartete Form nicht kenne ist es auch gleichzeitig eine Berufung. Niemals ist es keine Berufung! Niemals ist es kein Widerspruch! Aus den von mir gewählten Formulierungen geht klar hervor was es ist! Selbst ein Dummkopf kann das verstehen, ein "Intelligenzbolzen" darf das nicht verstehen!

 

 

Wichtige Anmerkung auf meiner Internetseite (war nicht im Brief enthalten):

Am Montag bestätigte der Richter die einstweilige Verfügung. Zur Begründung sagte er, es bleibe dem FDP-Chef "selbstverständlich unbenommen, das Verhalten Schröders - gegebenenfalls auch scharf und pointiert - zu kritisieren". Dieses Recht ergebe sich aus der Meinungsfreiheit. Das Gericht wertete Westerwelles Bemerkung aber nicht als Meinungsäußerung, sondern als falsche Tatsachenbehauptung.

aus FOCUS-Online:  http://focus.msn.de/politik/deutschland/gasprom-streit_nid_27100.html

 

Wenn Sie den vorgenannten Satz aufmerksam lesen, dann verstehen Sie was ich mit Wort- und Rechtsverdreherei und Falschauslegung meine. Offensichtlich weiss der Richter besser wie Herr Westerwelle, wie es Herr Westerwelle meinte. Und falls er es nicht besser weiss, dann legt er es der Richter aus wie er will! So etwas wird im "sog. Rechtsstaat" Deutschland als Gerechtigkeit bezeichnet, obwohl es offensichtlicher Wahnsinn ist. Man möge mich widerlegen, so man kann!

 

So weit ich mit meiner geringen Gerichtserfahrung weiss, ist es doch üblich, dass zu einem gesprochenen Urteil auch ein schriftliches Urteil aus- und zur Verfügung gestellt wird. Sollte ich mich täuschen bitte ich um Aufklärung.

 

Wie sollte ich Stellung auf ein Urteil beziehen, das mir nicht in schriftlicher Form vorliegt? Was für ein Strick soll mir denn jetzt daraus gedreht werden, dass ich ein schriftliches Urteil angemahnt und angefordert habe?

 

 

Wichtige Anmerkung auf meiner Internetseite (war nicht im Brief enthalten):

Westerwelle sagte nach dem Urteil: "Formaljuristisch mag Gerhard Schröder heute Recht bekommen haben, politisch und moralisch ist das Urteil über sein instinktloses Gebaren längst gefallen." Der FDP-Chef wollte jetzt die schriftlichen Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob er gegen das Hamburger Urteil Rechtsmittel einlegt.

aus FOCUS-Online:  http://focus.msn.de/politik/deutschland/gasprom-streit_nid_27100.html

 

Offensichtlich ist es üblich, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten um dann die folgenden Schritte zu überlegen, denn genau wie Herr Westerwelle wollte ich die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden ... 

 

 

Ihr Urteil ist ein Witz lieber Herr Hausch! Es ist gespickt mit abwertenden lügnerischen, stimmungmachenden, von Ihrem subjektiven Hass getränkten unsachlichen Bemerkungen "gegen" mich. Es lässt jegliche Objektivität vermissen! Das sind bewiesene Fakten = Tatsachen!

 

Deshalb muss dieser Fall von einer höheren Instanz überprüft und bearbeitet werden. Sollte diese Instanz aber ebenfalls befangen sein, können Sie es gleich vergessen. Ich erinnere hier an das Grundgesetz Art. 97. Euer Gesetz ist lügnerisch und betrügerisch angewendet, d. h. falsch ausgelegt! Ein ungläubiger, im Gesetz gefangener Richter ist nicht tragbar, er ist nicht frei! Ich habe es schon deutlich genug gesagt. Lesen Sie einfach den bisherigen Schriftverkehr.

 

 

5. Frau Schmid schreibt:

Ein Irrtum des Angeklagten hinsichtlich der Berufungsfrist - Wochenfrist erst ab Zustellung des Urteils - kann auch ausgeschlossen werden, da ihm das Urteil zwischenzeitlich am 10. November 2005 zugestellt wurde und innerhalb der Wochenfrist keine weitere Erklärung des Angeklagten eingegangen ist.

 

5. Meine Stellungnahme

Gleiches Recht für alle: "Habt Ihr vier Wochen Zeit für eure Antwort, dann habe auch ich vier Wochen Zeit für meine Antwort! Recht oder Unrecht, Wahrheit oder Lüge hängen nie und nimmer vom Wochentag oder einer von unverständigen Menschen gesetzten Frist ab. Das gilt auch für Frau Schmid!

 

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In meinem Berufungsschreiben habe ich deutlich und unmissverständlich ausgeführt, dass Ihr Recht Herr Hausch, und damit ebenso das Recht von Frau Schmid, für mich nicht gilt. Doch sollte es gelten, dann gilt für mich genau das gleiche Recht das für Sie gilt. Haben Sie vier Wochen Zeit für eine Antwort, dann habe auch ich 4 Wochen Zeit zu antworten. Ausserdem haben Sie bis heute Ihr Recht an mir noch nicht bewiesen! Sie behaupten ich sei Deutscher Staatsbürger was bedeuten würde, dass ich Ihr und der Sklave Ihres System bin. Beweisen Sie es! Wenn Sie es nicht beweisen können, dann sind Sie ein Verbrecher, ein Vergewaltiger, ausserhalb der Menschenrechte. Lassen wir es doch darauf ankommen lieber Herr Hausch. Am Schluss werden sogar Sie das begreifen müssen, genau so wie die Schergen des Dritten Reiches das eines Tages auch begreifen mussten! Denken Sie, so Ihr, vom System und Geld, gewaschenes Gehirn das noch zulässt! Seit meiner Geburt bin ich - einfach so - in Ihr Sklavenheer bzw. das Ihres Systems eingegliedert worden. Bis heute wurde ich noch niemals gefragt, ob ich euer Sklave sein will? Kein Mensch in Deutschland wurde bis heute von euch gefragt! Also hat keiner der rd. 80.000.000 Menschen, angeblicher deutscher Staatsangehörigkeit, sich frei entschieden sich von Ihnen und Ihresgleichen berauben zu lassen, sondern alle sog. Deutschen Staatsbürger werden gegen ihren Willen von Ihnen und Ihresgleichen (Staatsdiener) nur für niedere Zwecke benutzt. Beweisen Sie, dass es nicht so ist. Solange Sie diesen Beweis nicht erbringen halte ich Sie und Ihresgleichen für Verbrecher die Menschen vergewaltigen! Beweisen Sie Ihr Recht und Sie haben Recht! Beweisen Sie Ihr Recht an meiner Person, dann ist die Situation für 80 Mio. Menschen in Deutschland geklärt.

 

Wenn Sie vorgeben, dann würde die Ordnung in Deutschland zusammenbrechen, dann darf ich Ihnen gleich erwidern. Wenn Lügner und Betrüger in der Lage sind Ordnung zu schaffen - ich verwende Ihre Argumentation -, dann sind es liebende und treue Menschen die nicht lügen und betrügen noch viel, viel mehr! Widersprechen Sie mir Herr Hausch, Frau Schmid? Widersprechen Sie mir! Also fangen Sie nicht an dumm zu labern über - "die Ordnung würde verloren gehen". Diese Ordnung ist schon längst dahin. Allein die Staatsverschuldung, von Ihresgleichen veranlasst, den Menschen des Volkes aufgebürdet, ist Beweis genug. Gewaltbereite Wahnsinnige sind an der Macht die sie sich gewaltsam angeeignet haben. Kämpfen Sie ruhig gegen mich und Sie beweisen, dass ich hier die Wahrheit sage! Kehren Sie aber um zur Wahrheit, dann sage ich auch die Wahrheit! Das ist die Position der Wahrheit - nicht zu erschüttern. Heute am 24.12.2005, es ist jetzt genau 20.01 - die Glocken der Marienkirche läutern gerade - schreibe ich Ihnen, dass Sie am Ende sind! CHRISTUS der Heiland ist da! Er lebt in meinem Herzen und ich lasse es nicht zu, dass dieser Wahnsinn, der die Menschen nur für egozentrische Interessen benutzt, weitergeht. Ich widerspreche Ihnen und Ihresgleichen im Namen des allmächtigen Gottes den JESUS CHRISTUS Vater genannt hat. Egal wie Sie sich mir gegenüber verhalten, Sie können jetzt nur noch Wahrheit beweisen.

 

An alle Staatsdiener, wie Politiker, Richter und alle Handlanger und Helfershelfer des Satans, die an der allgemeinen Volksvergewaltigung beteiligt sind! Namentlich Herr Hausch und Frau Schmid. Auch der Rest der Bande wird noch namentlich genannt. Warten Sie nur noch eine Weile! Mein offener Brief aus 1998 hat nach wie vor vollkommene Gültigkeit.

 

1. Ignorieren Sie mich, dann beweisen Sie, dass Sie keine Antwort auf meine Fragen haben!

2. Verändern Sie Ihr Verhalten in Richtung Wahrheit, beweisen Sie, dass Sie heute im Unrecht sind!

3. Vergewaltigen Sie mich, dann beweisen Sie wes Geistes Kind Sie sind!

 

Sollten Sie nachhelfen, so dass ich einen Unfall erleide oder einfach so aus unerklärlichen Gründen sterbe, obwohl ich mich bei bester Gesundheit weiss, dann wird sich ein Nachfolger finden bis das Werk vollendet ist. Ich fürchte mich nicht vor euch und denen die den Leib töten können, sonst aber nichts können. So hat es JESUS CHRISTUS selbst gesagt und so ist es wahr! Wer seid denn Ihr?

 

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Wenn Ihr Recht für mich nicht gilt, dann gelten auch die von Ihnen gesetzten Fristen nicht. Das ist doch auch für Sie logisch nachvollziehbar!

 

Trotzdem erkläre ich Ihnen auch etwas zu Ihrer Auffassung von Fristen. Wenn Ihr Briefträger den Brief am Nachmittag in unseren Briefkasten wirft, dann besteht die Möglichkeit, dass dieser Brief erst am Folgetag aus dem Briefkasten genommen wird. Datumsmässig wäre dann bereits ein Tag verloren! Dieser Brief vom 10.11.2005 wird dann mit dem Eingangsstempel des 11.11.2005 versehen, denn erst am 11.11.2005 - wunderschönes Datum übrigens - erlangte ich davon Kenntnis. Ist der 11.11.2005 ein Freitag, dann ist ein Brief der am darauffolgenden Freitag, 18.11.2005, in Ihrem Briefkasten landet vermutlich mit dem Eingangsstempel des darauffolgenden Montags, hier dem 21.11.2005 versehen. Also, obwohl meine Berufung termingerecht, nämlich am 18.11.2005 in Ihrem Briefkasten war, trägt sie doch den Eingangsstempel des folgenden Arbeitstages, usw., usw.

 

Desweiteren stellt sich die Frage, wenn es sich doch um eine so wichtige Terminsache handelt, warum der Brief nicht persönlich zugestellt wird wenn es während der üblichen Arbeitszeiten ist? Kurz an der Haustürklingel geläutet, wäre eine Möglichkeit gewesen! Soll dadurch die ohnehin schon kurz bemessene Frist zusätzlich verkürzt werden? Warum wurde auf dem Briefumschlag, obwohl vorgesehen, keine Uhrzeit vermerkt? Zu welcher Uhrzeit wurde denn dieser Brief in unseren Briefkasten geworfen? Das wäre noch zu klären wenn Sie wollen.

 

Warum setzen Sie mir eine Frist von - binnen 1 Woche - in Ihrem Brief vom 20.12.2005, während ein solcher Vermerk in dem mir zugestellten Urteil nicht vorhanden ist. Wäre ich ein Lügner wie Sie und die Gerichts- und Staatsdiener, dann hätte ich von Ihrer Bemerkung einfach nichts mehr gewusst. Ich hätte einen "black out" haben können wie es unser früherer "Bimbeskanzler" auch mehrfach hatte. Ich hätte dann sagen können, ja woher sollte ich denn wissen, dass ich nur eine Woche Einspruchsfrist habe? Wie hätten Sie mir bewiesen, dass ich es hätte wissen können?

 

Warum steht in Ihrem Strafbefehl eine Frist von 14 Tagen, während es sich hier um eine Frist von nur 1 Woche handelt? Alles ein bisschen kompliziert und undurchschaubar, nicht wahr? übliche Einspruchsfristen sind 14 Tage. Warum wurde hier auf 1 Woche verkürzt? Wofür soll das denn gut sein? Um Verwirrung zu stiften? Verwirrung stiften ist ein Attribut satanischen Geistes im Menschen!!!

 

Nur der Mensch des niederen Volkes hat sich an Ihre Fristvorgaben zu halten. Sie als Staatsdiener haben alle Zeit der Welt. Tyrannei! Beweis, ich musste das schriftliche Urteil anmahnen und ich habe auch diese hier vorliegende Antwort angemahnt. Siehe mein Brief vom 21.12.2005, der am 22.12.2005 bei Ihnen einging - Terminüberschneidung.

 

Was für ein Recht soll denn das sein, dass dem "gemeinen kleinen Mann" eine kurze Frist gesetzt wird, während Sie und Ihresgleichen alle Zeit der Welt haben. Irrsinn ist das, mehr fällt mir dazu nicht ein. Gleiches Recht für alle, haben Sie 4 Wochen Zeit um zu antworten, habe auch ich 4 Wochen Zeit um zu antworten. Wenn das nicht gilt, interessiert mich Ihr ganzes Kasperletheater nicht! Dann bin ich frei und gewaltbereite, lügnerische und betrügerische Verbrecher, wie die Mafiosi eures Verbrecherstaates, haben mir nichts zu sagen. Lassen Sie uns das austragen bis zum Schluss, damit alle Menschen des Volkes Klarheit über die gegenwärtige, widerwärtige politische und gesellschaftliche Situation in Deutschland haben. Frei oder nicht frei, das ist keine Frage - FREI! Genau so steht es nämlich im Grundgesetz - unverletzliche Freiheit! Dagegen verstossen Sie und Frau Schmid und, und, und - tagtäglich! Den Beweis erbringe ich mit Leichtigkeit! Jetzt seid Ihr dran zu beweisen, dass euer behauptetes Recht an mir und meiner Person Wahrheit ist und nichts mit Vergewaltigung zu tun hat. Beweisen Sie es doch wenn Sie können! Können Sie es nicht beweisen ist doch schon alles klar! Ihr seid böse gesinnte Schwätzer die den Menschen des Volkes etwas vorgaukeln! Was wissen denn Sie, das ich ganz dringend wissen müsste? Sagt es mir doch und redet nicht immer um den heissen Brei! Geht doch auf meine Fragen und Aussagen ein, und versucht nicht andauernd euch wie die satanische Schlange herauszuwinden! Hier mit vorgeblicher Terminüberschreitung meinerseits. Blödsinn! Dummheit!

 

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Wenn meine Ausführungen Sie nicht interessieren, dann interessiert mich Ihr Urteil auch nicht! Weil man sich bei euch nicht mit den Fakten auseinandersetzt die von mir ausführlich dargelegt wurden, sondern sich um Blödsinn und Fristen kümmert, deshalb stapeln sich in deutschen Gerichten die Akten, und Deutschland wird u. a. durch Bürokraten und Schmarotzer, die auch Ihr seid, zugrundegerichtet. Frau Schmid will vom Wesentlichen ablenken, so wie es Rechtsverdreher eben tun. Ablenkung ist klar als Attribut des satanischen Geistes im Menschen erkannt. "Was die Augen sehen und die Ohren hören, das glaubt der Mensch." Zaubertricks basieren ganz allein auf geschickter Ablenkung! Das ist satanisch Frau Schmid! Sie halten sich für clever und beweisen damit, dass Sie nur dumm und gottlos sind! Wie Ihre Chefin, die Bundesjustizministerin, die übrigens als einzige der Regierungsmitglieder die Formel "So wahr mir Gott helfe" nicht gesprochen hat, glauben auch Sie sicher nicht an die Erlösungsbotschaft von JESUS CHRISTUS, oder sollte ich mich irren? Juristen glauben nicht an Gott, ihr Gott ist der leibhaftige Satan, niemals der Gott der Liebe. Und wissen Sie was, es kommt gar nicht darauf an sich zu Gott zu bekennen, denn derjenige der die Liebe lebt, wenn er auch von Gott und von JESUS CHRISTUS nie etwas gehört hat, der wird als gerecht erkannt werden. Da spielt es dann keine Rolle ob einer Christ, Moslem, Buddhist oder sonst etwas ist. Wer die Liebe in Wahrheit lebt ist gerecht! Ihr, Sie und Frau Schmid und Ihre Herren, habt die Wahrheit nicht, denn Ihr habt die Liebe nicht, das steht fest! Ihr Verhalten beweist es!!! Liebe vergibt!!! Hass und satanischer Geist klagen an!!!

 

Aufgrund der von mir gemachten Ausführungen hat kein Mensch das Recht über mich zu urteilen, und Richter und Politiker sind Menschen, denn ihr habt dieses Gesetz selbst - zu eurem Vorteil - und zur Unterdrückung der Menschen des Volkes geschrieben! Es ist euer Gesetz, es ist nicht Gottes Gesetz! Deshalb sind Sie befangen und in Ihrem Gesetz gefangen. Lesen Sie dazu auch meine Ausführungen auf Seite 27, letzter Absatz und Seite 28 meines Schreibens vom 18.11.2005.

 

Ihr windet euch wie die Schlange mit der gespaltenen Zunge um euch im dunklen Loch eurer satanischen Absichten zu verkriechen. Ihr versucht durch leicht durchschaubare Ablenkungsmanöver die Fakten zu vertuschen und so zu ignorieren. Ihr versucht so der Wahrheit auszuweichen! Doch dieses Mal kommt Ihr nicht so billig davon! Der Wahrheit kann sich niemand entziehen, auch und gerade Sie nicht! Vor mir hat sich kein Mensch zu fürchten, denn ich greife nicht an, auch Sie nicht. Würde ich körperliche Gewalt anwenden wäre ich Ihnen und Ihresgleichen vollkommen gleich und müsste schweigen. Weil ich aber nicht vergewaltigen kann, darf und will muss ich reden. Die Wahrheit steht auf meiner Seite, unerschütterlich! Wehrt euch nur, Sie werden die Pfründe des Bösen nicht mehr lange verteidigen können! Es ist aus, Herr Hausch, Frau Schmid! Aus!

 

Ich fordere Sie auf, Ihre Zauberer, Ihre aus- und eingebildete Schlauschwätzer - Juristen und Politiker - die vorgeben Gerechtigkeit zu verstehen und zu tun, vortreten zu lassen mit ihren Schlangen, wie es zu Zeiten Moses war. Ich werfe meinen Stab auf den Boden und er wird zur Schlange werden und meine Schlange wird Ihre und die Schlangen Ihrer Zauberer fressen. Das ist ein Sinnbild Herr Hausch, Frau Schmid. Eure Lügenherrschaft ist zu Ende! Nur noch ein klein wenig Geduld.

Setzt ein Rechtsmittel ein! Leitet diesen Vorgang an das Landgericht oder an das Oberlandesgericht weiter oder macht was Ihr wollt. Wenn Ihr Hand an mich legt und mich durch eure Schergen von der Polizei oder vom Militär vergewaltigt, dann dürft Ihr, Sie und Frau Schmid und auch alle eure Kollegen Politiker die in diesen Fall involviert sein werden, wissen, dass Gewalt gegen mich nur durch die Leibgarde Satans, durch die satanischen Engel in Menschengestalt

 

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möglich ist, denn die Liebe des Gottes der im ersten Satz der Präambel des Grundgesetzes angesprochen ist vergewaltigt nicht. Falls Sie und Ihresgleichen so tun wollen als ob Sie meine Worte nicht verstünden, dann werden Sie sehen können, die einfachen Menschen des Volkes verstehen meine Worte ganz genau. Traut euch mich anzufassen und Ihr werdet sehen was passiert. Wenn Vergewaltigung und Ignoranz Ihr Recht ist, Herr Hausch, Frau Schmid, dann ist es kaum zu fassen, dass Sie beide noch in den Spiegel schauen können, denn aus dem Spiegel sieht Sie die freundlich lächelnde scheinheilige Fratze des Satans an. Schauen Sie in den Spiegel ob es nicht so ist! Ein bisschen Satan gibt es nicht! "Wer nicht mit mir sammelt, der zerstreut", sagte JESUS CHRISTUS weil er die universale Ordnung der göttlichen Schöpfung versteht.

 

Heute feiern wir den Geburtstag des absoluten Königs der Gerechtigkeit und des Friedens. Kehren Sie um von Ihrem Lug- und Trug-Weg und wenden Sie sich dem alleinigen Herrscher des Universums zu, welcher ist Gott in der Wahrheit seines Sohnes JESUS CHRISTUS. Er allein ist die Freiheit vom Gesetz, er hat alle Schuld, auch Ihre Herr Hausch, Frau Schmid, ein- für allemal ans Kreuz getragen. Wer sind die Menschen, die das Gesetz aufrichten um die Menschen gefangen zu nehmen in Schuld, wenn der König der Liebe diese Schuld schon vergeben hat? Das ist die Weihnachtsbotschaft: "Siehe, ich verkündige euch grosse Freude, die euch und allem Volk widerfahren wird, denn euch ist heute der Heiland geboren, welcher ist   C H R I S T U S ,   der Herr, in der Stadt Davids. Und das habt zum Zeichen: ihr werdet finden das Kind in Windeln gewickelt und in einer Krippe liegen." (Lukas2,10ff.)

 

Vor diesem König der Liebe beuge ich mein Haupt, niemals vor einem Menschen und schon gar nicht vor Lügnern und Betrügern wie Sie alle es sind! Die Not der Menschen in Deutschland ist eure Frucht! Das sei der Beweis gegen die Mächtigen in Deutschland! Wenn Ihr nicht in der Lage seid das zu tragen und zu dulden, dann müsst Ihr versuchen mich zu zerstören. Zerstört Ihr mich nicht, dann gebt und sprecht Ihr mich ohne Worte frei und beweist damit, dass Ihr im Unrecht seid. Seid Ihr aber durch einen von euch selbst erbrachten Beweis im Unrecht und ändert euer Tun doch nicht, dann Gnade euch Gott, denn Gott lässt sich nicht spotten. Halten Sie mich ruhig für einen Narren, denn jeder Tor der auf der Strasse geht hält jeden anderen für einen Narren. Möge Gott mich bestätigen, Amen! Dieser Gott kann mich vor euch bewahren wenn er will, und wenn er nicht will beuge ich mich vor euch trotzdem nicht, denn ich gebe dem satanischen Geist in euren Köpfen nicht Recht. Antwortet doch auf meine Fragen! Geht doch auf die Fakten ein, und versucht nicht scheinheilig Formaljurismus - hier Fristüberschreitung - zu meinem Fallstrick zu machen, denn dadurch klagt Ihr euch selbst an und offenbart, dass Ihr nicht aus der Wahrheit seid. Wahrheit strebt nach Aufklärung, nicht nach Vertuschung und Ignoranz!

 

Bitte erklären Sie mir noch warum ich Sie oder Ihresgleichen ernst nehmen soll?

 

ICH BIN DIE LIEBE, DAS WORT GOTTES

Aus meinem Mund geht ein scharfes Schwert

                       

 

 

Verteiler:         Verschiedene Empfänger

Anlage:           "Betonkalender für totalitäre Präsidenten" / jesus.de vom 22.12.2005

                         "Neue Finanzkonzepte verzweifelt gesucht" / tagesschau.de vom 24.12.2005

 

 

PS: Im Betonkalender geht es um systematische Verletzungen der Menschenrechte. Hat die deutsche Regierung auch einen solchen Kalender bekommen? Verdient hätte sie ihn!!!

 



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