folgender sehr leerreiche Dialog wurde bewußt anonymisiert wiedergegeben:
Teil 1:
13.01.2007 / 01:00
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Name des Besuchers: dem Verein bekannt
eMail-Adresse des Besuchers: dem Verein bekannt
Homepage Adresse des Besuchers: keine
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Nun folgt die Nachricht:
Sehr geehrte Frau Tegenthoff!
Danke für Ihre Antwort auf meine Anfrage.
Wie ist das mit der Eigenverantwortung wenn man Opfer eines Verbrechens wird? Wenn jemand auf der Straße zusammengeschlagen wird und er kann sich nicht wehren weil er die Kraft dazu nicht hat, den darf man dann tot schlagen? selber schuld?
*Das Wort Schuld heißt Ursache. Ob jemand von sich aus einen Anlass gab, indem er einen anderen derart provoziert hat…. Darüber kann sich jeder selbst seine Gedanken machen – denn oftmals leiten verletzende, erniedrigende Wortgefechte die körperlichen Folgen ein.
Wurde jemand vollkommen ohne eigenes Zutun zum Opfer, ist das Opfer unschuldig.
In jedem Fall ist jeder für sein eigenes Reaktionsverhalten selbst verantwortlich. Die einen ziehen sich verletzt zurück – andere gehen zur verbalen und/ oder körperlich Reaktionen über. Manche fangen an zu hassen. Andere Betroffene lernen es, dem Täter zu vergeben und zu verzeihen. Jeder hat die freie Wahl der Entscheidung, wie er oder sie reagieren will.
Wenn ein Betrüger versucht jemand um sein Vermögen zu bringen und der kann sich nicht wehren, weil er die finanzielle Kraft dazu nicht hat, dann darf man jemand um seine Existenz bringen?
*Jeder kann sich wehren, jeder hat das Recht und die Pflicht sich zu wehren. Kostenfreie Gerichtsangebote gibt es übrigens in jeder Demokratie: Das österr. Rechtssystem hat dafür kostenfreie Bezirksgerichte eingerichtet. Einmal pro Woche ist ein Amtstag – sofern dieser Werktag nicht auf einen Feiertag fällt. Dorthin kann jeder gehen, sein Anliegen vorbringen, sich mit einem Richter oder Richterin beraten und bei Bedarf einen Antrag bei Gericht stellen.
Kennen Sie den Begriff "Mietnomaden"? Eine Mitarbeiterin vom "H." in L. hat sich meine Freundschaft und mein Vertrauen erschlichen. Ich habe ihr vor 5 Jahren meine Wohnung vermietet, weil ich ja wegen des Studiums in G. war. Seither bezahlt sie keine oder nur sporadisch die Miete.
*Hier vermischen sich zwei Dinge: das eine ist eine Freundschaft – und Freunde sind in der Regel zu Gast bei jemanden. Sie verpflichten sich unverbindlich.
Angedeutet wurde ein Rechtsgeschäft (Mietvertrag) – doch ich bezweifle, das ein rechtgültiger Mietvertrag zischen beiden zustande gekommen ist. Nur ein beidseitig unterschriebener Zettel ohne Vergebührung ist kein rechtsgültiger Vertrag. Dementsprechend darf die Freundin sich darin aufhalten als Gast – aber sie ist nicht verpflichtet, Miete, Strom und andere Wohnungsbezogene Rechnungen zu bezahlen.
Sie wußte, dass ich kein Einkommen hatte und somit auch nicht in der Lage sein würde die Kredite und die Betriebskosten bezahlen zu können. Sie hat darauf spekuliert, dass die Wohnung versteigert wird und sie diese entsprechend günstig erwerben kann.
*Dass Sie „kein“ Einkommen haben, kann zwischen Freunden schnell dahergesagt sein – zum anderen ist es nicht Angelegenheit der Freundin, sich darum zu kümmern, ob Sie ein Einkommen haben.
Übrigens: was heißt kein Einkommen haben eigentlich in einem Rechtsstaatsystem, wo selbst defakto jedem die Grundsicherung (Geld vom Sozialamt) plus Miete usw. zusteht?
Häufig geht es bei einkommenslosen Menschen um zwei Dinge:
1. Sie hatten tatsächlich kein Wissen darüber, das Ihnen – je nach persönlicher Situation – Geld, Krankenversicherung, Pensionsanrechnungszeiten …über das AMS und/oder Sozialreferat zustand/zusteht. (teilweise gibt es noch andere Rechtsansprüche)
2. Oder aber Ihnen fehlt die Demut, auf diese Ämter zu gehen („Ich geh doch auf kein Amt betteln“)
Jenen, die zu Punkt 2 zu zählen sind, denen kann nur extrem schwer oder zumeist gar nicht geholfen werden.
Ich mußte das Studium abbrechen, konnte mein Unternehmen (man hat mir eine Unternehmerausbildung (S 125.000,-) finanziert, wo von über 300 Bewerbern 40 aufgenommen wurden. nicht starten.
*Hoffentlich hat ein anderer statt Ihnen diese Ausbildungschance erhalten.
Dank meiner Familie, hatte ich zusätzlich knapp S 400.000,- Schulden.
*Anderen die Schuld (Ursache) zuzuschieben ist immer leicht. Es gibt gerechtfertigte Verpflichtungen, denen man nachkommen muß. Und es gibt auch innerhalb einer Familie Aufträge, welche man nicht übernehmen muß, denn auch innerhalb einer Familie ist grundsätzlich jeder für sich allein verantwortlich. Wechselseitige Verpflichtungen sind gesetzlich geregelt – demnach muß Mann oder Frau (Tochter oder Sohn) sich wahrlich nicht jeden Schuh anziehen. Klarheit schafft in jedem Fall das in einer Demokratie dafür zuständige Gericht (In Österreich ist es das Bezirksgericht)
42 Jahre alt, ohne erlernten Beruf - ich mußte arbeiten statt zu lernen und habe das Geld nach Hause gebracht, damit mein Vater einen Traktor kaufen konnte.
*Viele Menschen wollen sich dem Schleifstein, den eine Lehre darstellt, grundsätzlich nicht stellen. Daher sind die Bedürfnisse der Eltern eine Müde Ausrede für die eigenen Entscheidungen, denn auch eine Lehrzeit ist eine Arbeit – und: Lehrlinge schaffen sich binnen ihrer Lehrzeit die Grundlage für höhere Folgegehälter. Darum: klug ist, wer in jungen Jahren sich einer Lehre stellt, diese zu Ende bringt und sich der anschließenden Gesellenprüfung stellt.
Als ich Hilfe brauchte hat mich mein Bruder, der den Hof mittlerweile übernommen hat rausgeschmissen und mein Vater darf mir kein Geld borgen.
*Aus gesundem Selbstschutz hat sich die Familie (Bruder und Vater) gegen Sie gestellt.
Wie ist das mit der Eigenverantwortung wenn man als Kind arbeiten muß, statt etwas zu lernen.
*Grundsätzlich ist Kinderarbeit verboten: auch Kinder können zum Amt für Jugend und Familie und/ oder dem Bezirksgericht gehen, und dort ihr Leid vorbringen.
Ohne Geld war auch der Studienabschluß nicht mehr möglich und nach dem Studium hatte ich auch keine Ansprüche mehr vom Arbeitsamt.
*Ich frage mich, von welchem Studienabschluß hier die Rede ist – ohne Beruf nach der Pflichtschule oder der Matura? In jedem Fall gibt es Geld für den Lebensunterhalt – wenn die Eltern ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, springt z.B. das Amt für Jugend- und Familie ein. Haben die Eltern Geld von der Pensionsanstalt bezogen, können dort für Familienmitglieder Rechtsansprüche erwachsen sein (Halb- oder Vollwaisenrente).
An das Sozialreferat kann man für sich selbst ab der Volljährigkeit gehen – wenn Jugendliche schon vorher eine Wohnung auf ihren Namen laufen haben (was in Wien bei Gemeindewohnungen ab dem 17. Lebensjahr geht) – erhalten sogar Minderjährige ihr Geld von dem für Sie zuständigen Sozialreferat.
Die Zuständigkeit definiert sich in allen staatlichen und in vielen sozialen Angeboten durch den Wohnort (wo der polizeiliche Meldezettel aufliegt).
Inzwischen fehlen mir 5 Jahre im Lebenslauf. ich bin nicht vermittelbar und es gibt nicht viel, was ich in den letzten 5 Jahren nicht probiert hätte, immer auf der Suche nach einer Möglichkeit genug Geld zu verdienen um meine Schulden bezahlen und meine Mieterin endlich kündigen zu können.
*Klären Sie über das Bezirksgericht, ob die Frau ihr Gast – oder rechtlich gesehen wirklich ihre (Unter-) Mieterin ist. Wenn das geklärt ist, gibt es unterschiedliche weitere Vorgehensweisen. Die Richterin/ der Richter des Bezirksgerichtes wird Sie auch dahingehend gerne beraten! In vielen Fällen kann Verfahrenshilfe beantragt werden, sodass (bei entsprechend geringen nachweisbarem Einkommen) es wirklich jedem Staatsbürger möglich ist, sich über das Gericht zu wehren. Ob Ihnen Verfahrenshilfe zusteht, muss vorher geklärt werden.
Nach 3 Jahren verzweifelter Suche mußte ich einsehen, dass ich es alleine nicht schaffe und habe mich an diverse Hilfsorganisationen gewandt um Hilfe. Diese wurde mir auch versprochen.
*Hilfsvereine unterliegen sehr individuellen Parametern, welche diese frei bestimmen können. Parameter können sein: wir helfen Schwangeren unter dem 21. Lebensjahr, nur innerhalb der (Wiener) Stadtgrenze, nur, wenn der Betreffende auch bei dieser und jener Geldquelle nachweisbar seinen Antrag gestellt hat, usw.
Ebenso können Hilfsvereine Einzelfälle ohne Begründung ablehnen.
In der Regel tut man dieses, wenn die Mitarbeiter, welche einen Fall bearbeiten – darauf kommen, das sie angelogen wurden, das bei den gemachten Angaben etwas (in größerem Ausmaß) nicht stimmen kann.
Und: viele Hilfsvereine arbeiten besser zusammen als so manche Staatliche Einrichtung, denn die Geldvergabe in Hilfsvereinen wird moralisch gewertet, besser hinterfragt und überlegt, wem man ein (Spenden-) Geld gibt und wem nicht, denn die Mitarbeiter einer Hilfseinrichtung fühlen sich dem Spender gegenüber (moralisch sehr) verpflichtet.
Ich bekam die Möglichkeit eine Ausbildung zu machen, die mir auch bezahlt worden wäre.
Da ich in den 3 Jahren zuvor gelegentlich auch krank war und nicht arbeiten konnte und ich mir keine Betriebsausfallsversicherung und auch keine Krankenversicherung leisten konnte kam es zu einem Mietrückstand von 3 Monatsmieten.
*Offensichtlich wollten Sie „schon immer“ sich selbstständig machen, denn nur diese benötigen eine Betriebsausfallsversicherung. Unternehmer sind zu 100% für sich allein Verantwortlich. Dazu gehört, das sie von sich aus in die diversen Versicherungen einzahlen müssen – nämlich in all jene vergleichbaren Töpfe, in welcher ein Unternehmer Gelder für seine Angestellten fließen lassen muss: Kranken- und Unfallversicherung, Pensionsversicherung usw.
Sie sind ganz offensichtlich nicht fähig, ausreichend gut für sich selbst zu sorgen = Ihnen fehlt die Weitsicht und die notwenige Eigenverantwortlichkeit, welche man als Unternehmer sich selbst gegenüber aufbringen muss.
Man hatte mir von mehreren Stellen Hilfe zugesagt, ich hatte meine Jobs aufgegeben und die Ausbildung begonnen.
*Offensichtlich hatten sie parallel nebeneinander mehrere Jobs – warum haben Sie nicht wenigstens einen Job behalten? Unterstützungen zusagen (Worte sind Schall und Rauch – vertrauen Sie daher niemals auf Worte, sondern warten Sie möglichst immer auf schriftliche, rechtsverbindliche Zusagen!)
*Auch darauf müssen Sie sich in Zukunft einstellen: Da staatlichen Geldquellen zunehmend weniger Geld zur Verfügung steht und zunehmend mehr Menschen ihre Rechtsansprüche dem Staat gegenüber gerechtigt geltend machen, haben die Staatlichen Sackerln zunehmend häufiger ein Loch und z.B. stattlich finanzierte Ausbildungen müssen vorzeitig abgebrochen werden – oder Zusagen müssen zurückgenommen werden. Das gleich gilt auch für Unternehmer: wo kein Geld mehr da ist, kann auch der Kaiser sein Recht nicht mehr geltend machen.
Ich hätte knapp 2 Monatsmieten (knapp € 1.000,-) gebraucht, aber man hat mir erklärt, man zahlt mir nicht die Miete, man zahlt mir den Umzug!
*Gehen Sie in Zukunft zu der für Ihr Anliegen „richtigen“ Hilfseinrichtung:
Es gibt Hilfseinrichtungen, welche – wenn der Hut brennt – ausschließlich für Mieten aufkommen, dazu gehört die Einrichtung www.fawos.at – andere Hilfseinrichtungen geben ausschließlich für Umzügen einen Beitrag (auf die kein Rechtsanspruch besteht!)
Rechnung der Spedition von der Delogierung € 3.843,72! Soviel zur Kostenrelation.
*Sie haben Spendengelder in Anspruch genommen für eine Sache (Umzug) den Sie nicht wollten. Moralisch gesehen müssten sie dieses Geld an die Spender bzw. an die Hilfseinrichtung zurückbezahlen. Die Hilfseinrichtungen ihrerseits haben in Ihren Unterlagen vielleicht einen diesbezüglichen für Sie zukünftig negativ sich auswirkenden Aktenvermerk gemacht.
Ich mußte die Ausbildung abbrechen, Räumungsklage wurde eingereicht. Mir wurde zugesichert, wenn ich den Mietrückstand bezahle, kann ich in der Wohnung bleiben.
*Damit erhielten Sie eine rechtlich korrekte Auskunft, dem auch Folge geleitet worden wäre, wenn Sie ihrerseits im Wort geblieben wären – doch Sie haben nicht ihr Wort gehalten, denn Sie schreiben:
Ich habe den Mietrückstand bis auf zwei Monatsmieten bezahlt. Ich sollte aber trotzdem ausziehen wegen Eigenbedarf.
*Wenn Mieter chronisch ihre Miete nicht oder nur teilweise oder auf Raten bezahlen, dann können Eigentümer zu Recht auf Eigenbedarf klagen, denn man will seine Ruhe – und nicht beständig ein und demselben säumigen Mieter hinterherlaufen müssen.
Schriftlich wurde mir im Dez. 2005 zugesichert, dass ich bis Ende Juni 2006 Zeit eine Wohnung zu finden.
*Wer hat Ihnen das schriftlich zugesichert? Wurde das z.B. ins Gerichtsprotokoll mit aufgenommen? Immer auf Rechtswirksamkeit achten!
2 Monatsmieten wurden mir von einer Hilfsorganisation zugesagt, dass diese an den Vermieter bezahlt werden.
*Wenn Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen von Hilfsorganisationen, dem Sozialreferat usw. beim nachbearbeiten eines Antrages draufkommen, das an den von Ihnen gemachten Angaben etwas (gravierendes) nicht stimmen kann, erfolgt keine Geldüberweisung. Sie werden in der Regel nicht von diesem Gesinnungswandel informiert.
Entgegen der Vereinbarung, dass ich bis Juni Zeit habe wurde noch im Dez. ein neuer Räumungstermin (20. April) beantragt.
*Ja, Menschen können es sich anders überlegen. Vermieter und Hausverwalter überlegen es insbesondere dann anders, wenn Sie schon öfters vom Mieter angelogen wurden. Manchesmal hängt es auch mit der Unkenntnis zusammen über die genaue gerichtliche Prozedere, das heißt: um keine Fristen zu versäumen, muß vorher dieser oder jener Antrag gestellt werden – oder weil Gerichtsverfahren erfahrungsgemäß eine gewisse Zeit dauern, wird vorher eingereicht.
Nachdem ich jeweils die noch ausständige Miete (dafür gibt es Zeugen) bezahlt hatte bekam ich einmal den Aufschub bis 4.Mai, und dann bis 11.Mai.
*Zeugen für Geldübergaben haben in heutiger Zeit ausgedient:
Heutzutage ist es üblich, über die Bank seine Geldangelegenheiten abzuwickeln. Daher gibt es schriftliche Bankbestätigungen über die überwiesenen Geldbeträge.
Sollten Sie ihre Miete direkt in der Hausverwaltung bezahlt haben – was ungewöhnlich, aber rechtlich machbar ist, sofern die Hausverwaltung dieses Service anbietet – so ist die Hausverwaltung verpflichtet, Ihnen die Geldsumme schriftlich mit Stempel und Unterschrift (also rechtsverbindlich) Gegenzubestätigen.
Wer sich nicht an Gesellschaftliche Vorgaben und Verhaltensnormen hält, gilt sehr schnell einmal als Querulant.
Da ich in der Zwischenzeit eine Wohnung gefunden hatte, die ich ab 1. Juli beziehen hätte können, habe ich auch bei Gericht um einen Aufschub angesucht und der Richter hat mir diesen auch zugesagt, sofern ich die Miete bis Ende Juni bei meinem Anwalt hinterlege, was ich auch getan habe.
*Der Richter darf seinerseits mit Ihrem Angebot einverstanden sein (Richtiger: er darf Ihr Angebot wohlwollend zur Kenntnis nehmen) – doch wenn der Vermieter mit Ihrem Angebot nicht einverstanden ist, muß der Richter die Delogierung anordnen, was in Ihrem Fall offensichtlich auch geschehen ist, denn Sie schreiben mir:
Ich wurde trotzdem delogiert.
Kurzfristig konnte ich einen Bekannten überreden mir das Haus, das er von seinem Vater geerbt und das, weil Baustelle schon einige Jahre leer stand zu überlassen.
*Unter Umständen haben Sie sich strafbar gemacht: Wenn Ihrer Bekannten der Nachweis gelingt, das Sie von Ihnen überredet wurde, so kann Ihre Bekannte Sie jederzeit beim Gericht wegen Nötigung anzeigen, denn Ihnen steht nicht das Recht zu, jemanden zu überreden! Unabhängig davon, ob eine Haus leer oder nicht leer steht.
So hatte ich zumindest die Möglichkeit Zugang zu meinen Unterlagen zu haben und somit weiterarbeiten zu können. Ich mußte das Gewerbe abmelden und beziehe seither Sozialhilfe.
*Bravo, wenigstens etwas haben Sie auf den ersten Blick richtig gemäß der Gesellschaftlichen und gesetzlichen Vorgaben von sich aus auf die Reihe gebracht!
Ich habe einen Businessplan erarbeitet und es mit Hilfe eines Freundes als Bürgen und der Besicherung mit meiner Wohnung in Linz doch noch geschafft, die Wohnung, die Ich schon ab 1. Juli zusammen mit einem Geschäftspartner, der mir wegen der Delogierung abgesprungen ist, und in der ich einen Seminarraum, Pausenraum und ein Büro einrichten möchte zu kaufen.
*Das Ihr ehemals angehender Geschäftspartner abgesprungen ist, kann ich ihm nicht verübeln. Von der Sozialhilfe in die Selbstständigkeit zu gehen, wird kaum gefördert und ist sehr Risikoreich. Besser wäre es, sich eine Anstellung zu suchen.
Bis alle Verträge unterschrieben waren, war es Mitte September. Da ich aber die Schlüssel schon hatte, habe ich schon laufend Sachen transportiert.
*Rechtlich gesehen dürfen die Schlüssel erst nach dem rechtsverbindlichen Austausch der Unterschriften ausgehändigt werden. Ebenso dürfen erst nach dem rechtsverbindlichen Vertragsabschluss Räume vom Nachmieter (neuen Mieter) betreten, renoviert oder benützt werden.
Um endlich um Verfahrenshilfe ansuchen und meine Mieterin kündigen zu können habe ich noch im Haus die Einkommensteuererklärung gemacht, und da man mir immer zugesichert hatte, dass man mir den Umzug macht bin ich davon ausgegangen, dass dieser bis spätestens Ende Oktober abgeschlossen ist und ich ab November voll arbeiten und entsprechend verdienen kann. Als es dann soweit war, hat es geheißen, da das Haus außerhalb der Stadtgrenze von Graz liegt, sei man nicht zuständig, und die Caritas hätte € 50,- für 3 Mann und Auto verlangt.
* Das Vereine und auch staatliche Stellen Parameter haben, an welche diese sich halten müssen, darauf habe ich schon oben weiter hingewiesen. Dazu gehören z.B. Stadt-, Gemeinde-, Bundesländer- und/ oder Staatsgrenzen. Da sie außerhalb der Stadtgrenze von Graz jetzt offensichtlich wohnen, hat sich in vielen Bereichen die Zuständigkeit für Sie geändert – somit wurden auch etliche Zusagen, Auskünfte usw. hinfällig, denn nun sind andere für Sie zuständig und sie unterliegen anderen Gesetzen und Gesetzmäßigkeiten.
Von der Sozialhilfe (€ 456,-) bezahle ich die Betriebskosten für meine Mieterin (€ 299,-).
*Falsch: solange ihr Name auf dem Mietvertrag steht, handelt es sich um Ihre Miete und um Ihre Betriebkosten, also rechtlich gesehen um Ihre Zahlungsverpflichtung.
Und: zusätzlich zur Sozialhilfe (Lebensexistenzminimum) steht Ihnen einen Mieten- und Betriebskostenzuschuss vom Sozialreferat zu. Alles zusammen sicherlich nicht viel Geld, aber tausende Sozialhilfegeldbezieher überleben damit.
Woher hätte ich das Geld nehmen sollen? Eine Freundin hatte mir € 100,- geborgt, damit ich tanken und ich die Sachen mit meinem Auto transportieren kann.
*Weiß das Sozialamt, das Sie ein Auto haben? Auch für das Beziehen von Sozialhilfe müssen gewisse Parameter erfüllt werden. Zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichten Sie sich mit Ihrer Unterschrift. Kommt das Sozialamt im Nachhinein drauf, das Sie bei diesen oder jenen Angaben gelogen oder etwas nicht wahrheitsgemäß angegeben haben, hat das Konsequenzen für Sie (u.U. sogar vor dem Strafgericht z.B. wegen Betruges)
Einzig der Eigentümer des Hauses hat mir mit seinem Anhänger geholfen, die Möbel zu transportieren, und wir haben bis fast vor Weihnachten gebraucht, bis der Umzug abgeschlossen war. Zudem war ich ständig verkühlt, denn das Haus ist so gut wie nicht zu beheizen und ich habe auch noch bei 9 Grad drüben geschlafen.
*Sie hätten das Haus nicht nehmen müssen.
Zudem ist es eher üblich, (wird erwartet, teilweise auch gefordert) dass Sozialhilfeempfänger sich eine Mietwohnung nehmen – denn ein Haus können sich Sozialhilfebezieher in der Regel wirtschaftlich nicht leisten.
Zudem hatte ich mehr als 6 Wochen durchgehend die Regel und das 3mal so stark wie normal. Nicht einmal 20 Stück Cyklokapron haben geholfen diese zu stoppen! Ich war ständig nahe daran zu kolapieren und dann muß man sich von einem Mann sagen lassen, wo der Umzug ein Problem sei, er sei auch schon dreimal umgezogen!
*Sie sind offensichtlich mitten drin im Wechsel. Die Gesellschaft muß darauf keine Rücksicht nehmen. Bedenklich ist, dass Sie mit sich selbst derart lieblos umgehen. Zudem: es ist ihr Umzug gewesen und nicht sein Umzug.
Inzwischen weiß ich auch, warum ich überhaupt delogiert wurde. Die mir von einer Hilfsorganisation zugesicherten 2 Monatsmieten wurden an den Vermieter nie überwiesen und ich wurde darüber auch nicht informiert!
*Solange Ihr Namen auf der Rechnung drauf steht, ist keine Hilfsorganisation von sich aus verpflichtet, Ihren Schützling von der Absage zu Informieren. Rechtlich gesehen bleibt es bis zum Schluß Ihre offene Rechnung, welche Sie nicht bezahlt haben. Worte sind Schall und Rauch…
Im Übrigen gibt es ein Schreiben des Vermieters vom März 2005, wonach er die Wohnung selber brauchen würde. Der Richter hat mir gesagt, hätte er dieses Schreiben gekannt, hätte der Vermieter nie einen Titel bekommen. Und ich habe nicht prozessiert, warum auch? Ich hatte ja nicht bestritten dass es den Mietrückstand gibt und diesen auch bezahlt.
*Ich kenne Ihren Fall, ihre Dokumente nicht – grundsätzlich kann über Eigenbedarf jeder Mieter gekündigt werden. Der Eigentümer muss den Eigenbedarf nicht in jedem Fall dem Gericht gegenüber belegen. In manchen Fällen reicht es, wenn der Vermieter vor Gericht sagt, das er Eigenbedarf anmeldet.
Für die Zeit, wo ich in diesem Jahr zweimal meine Sachen aus, wieder ein und wieder ausgepackt habe fehlt mir jetzt das Einkommen.
Ich habe meine Konten überzogen und mir von Freunden Geld geliehen. Jetzt stellt mit die Bank € 5.000,- fällig. Ich hab das Geld nicht.
Auch mit den Betriebskosten in der neuen Wohnung mit Strom und Telefon (wird Mitte der Woche gesperrt) und der Sozialversicherung (einer Ratenvereinbarung noch aus der Zeit als ich das Gewerbe angemeldet hatte bin ich im Rückstand.
*Für Strom und Betriebkosten haben Sie vom Sozialreferat das Geld bereits erhalten – davon gehe ich aus. Das Sie das Geld nicht widmungsgemäß verwendet haben, zeigt auf, das Sie mit Geld verantwortungslos umgehen. Sie können versuchen, für Strom und Betriebskosten ein zweites Mal das Geld vom Sozialreferat zu erhalten (z.B. als einmalige Aushilfe) – oder aber vielleicht hat www.fawos.at einen Tipp für Ihre Situation.
Wegen Telefon: Haben Sie bei der Post um Grundgebührenbefreiung angesucht? Ansonsten reicht ein Wertkartentelefon, um sich nicht weiter zu verschulden.
Wer zu Hause sich Internet leisten kann, kann auch sich das umrüsten auf ein IP Telefon überlegen, z.B. auf www.sipgate.at .
Die Bank meint, ich müßte die Wohnung in Linz verkaufen.
*Weiß Ihr Sozialreferat davon, dass Sie über eine verkaufbare Wohnung verfügen?
Ich kann diese Wohnung nicht verkaufen, weil eine Mieterin drin sitzt, welche die Miete nicht bezahlt, was die Bank aber nicht weiß. Ich bin der Bank Rechenschaft über mein Einkommen schuldig, nachdem das ganze eine Unternehmensfinanzierung ist. Die Bank weiß nichts von der Delogierung.
* Sie haben u.U. sich unrechtmäßig Geld erschlichen – aber wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.
Wie ist das mit der Eigenverantwortung wenn man sich auf die zugesagte Hilfe verläßt und man dann feststellen muß, dass man außer großen Sprüchen nichts erwarten kann.
Sie finanzieren mir den Umzug, das ist ja alles kein Problem, alles nur blablabla.
*Genaue Parameter abzufragen ist Ihre Aufgabe - sich an Parameter zu halten, ist gesetzlich und moralisch von allen involvierten Parteien gerechtfertigt.
Dass da die Wohnung noch nicht ausgemalt, noch nichts geputzt, keine Lampen und Karniesen montiert, Vorhänge genäht ... und keine Adressen geändert sind ...All das muß ich alleine bewerkstelligen. Ich hab keine Familie, die mich unterstützt, ich hab keinen Partner und meine wenigen Freunde, die mir noch geblieben sind haben auch nicht immer Zeit.
*Das Wohnungen nach erhalt des (Miet-) vertrages renoviert und gereinigt werden müssen, ist vollkommen normal – insbesondere im Niedrigpreissegment ist mit erhöhtem Renovierungsaufwand zu rechnen.
Können Sie sich vorstellen, dass man nicht mehr schlafen kann, wenn man nicht weiß, woher man das Geld nehmen soll um die wichtigsten Rechnungen bezahlen zu können.
Sagen Sie mir jetzt nicht, ich soll Schlaftabletten nehmen. Ich habe kleine zu Hause, weil ich schon längst irgendwann alle geschluckt hätte. Wissen Sie wie oft ich in den letzten 5 Jahren mein Leben abgeschlossen habe. Einzig meinem Haustier einem Zwerghamster, der die Delogierung, bzw. den Kälteeinbruch im Juni in dem kalten Haus nicht überlebt hat, verdanke ich, dass ich überhaupt noch lebe!
Und: hätte mir mein Bekannter das Haus nicht zu Verfügung gestellt, wäre ich vor den Augen des Vermieters vom 7. Stock runtergesprungen. Das Testament liegt beim Notar. Die Abschiedsbriefe waren geschrieben.
Der einzige Grund, warum ich mich jetzt nicht umbringen kann ist, dass mein Bürge 6-facher Familienvater ist, und dass falls seine Frau von der Bürgschaft erfährt eine Ehe in die Brüche geht und 6 Kinder ihren Vater verlieren!
*Unverantwortlich von Ihnen ist das Sie diesen 6 fachen Vater um die Übernahme Ihrer Bürgschaft gebeten haben. Es müßte überprüft werden, ob Sie diesen 6 fachen Familienvater zur Bürgschaft genötigt haben.
Suizid wäre in Ihrem Fall aus meiner Sicht ein zutiefst feiges sich davon schleichen, da Sie ganz offensichtlich nicht bereit sind, sich an Gesetze und zwischenmenschliche Spielregel zu halten.
Wenn Sie meinen ich könnte mit Geld nicht umgehen. Umgehen mit Geld war in der Jugendarbeit immer ein Thema. In Linz hat die Caritas Menschen zu mir geschickt das ich Ihnen helfe mit ihrem Geld auszukommen. Ich hab mit S 1.000,- im Monat gelebt. Wie viele Menschen kennen Sie, die das können?
*Ich kenne sehr viele Menschen, welche mit monatlich 1000 Euro und weniger auskommen.
Ich hab nie Schulden gemacht, außer für den Kauf der Wohnung und diese war als Pensionsvorsorge und zur Finanzierung meiner Pflege, da ich selbst keine Kinder habe gedacht.
*Das ist eine sehr ungünstige Eigenvorsorge für das Alter. Und: Kinder sind nicht dafür verantwortlich, die Eltern zu versorgen. Haben Sie auch an Ihre Bestattungsvorsorge gedacht?
Die Ausbildung, die ich vor zwei Jahren begonnen hatte, war die zum staatlich geprüften Vermögensberater bzw. Wirtschaftsberater, was soviel wie ein Unternehmensberater für den privaten Haushalt ist.
Ich habe schon immer Menschen bei Finanzierungen, ... beraten, und gerade weil in dem Bereich so viele Unseriöse unterwegs sind ist seriöse Beratung ein riesiger Markt.
Meine Kolleginnen, die die Ausbildung inzwischen abgeschlossen haben verdienen alle € 5.000,- und mehr.
Teil 2:
Wissen Sie, mein Tag hat nur 24 Stunden und ich kann bis zu € 5.000,- im Monat verdienen, aber nicht E 8.000,- oder mehr, was ich jetzt brauchen würde.
Wäre das Haus etwa Hundert Meter weiter östlich und somit innerhalb der Stadtgrenze von Graz gestanden, hätte man den Umzug auch wie versprochen gemacht! Woher hätte ich das bei meiner Planung wissen sollen?
*Ein bisserl nachdenken, mitdenken, zuhören hätte geholfen, dieses Eigentor sich nicht zu schießen.
Warum habe ich nicht gewußt, dass die 2 Monatsmieten nicht bezahlt wurden?
*Weil Sie von sich aus nicht am Ball geblieben sind.
Mein Rechtsanwalt hat mir geraten um Verfahrenshilfe anzusuchen und den Verdienstentgang einzuklagen, bis das allerdings über die Bühne ist hat mir die Bank längst die Wohnung versteigert. Was hab ich dann davon?
* wen wollen Sie über welchen Verdienstentgang klagen? Nach Ihrer Ausbildung waren Sie nicht in diesem Beruf tätig. Wie viel ist Ihnen entgangen? Nichts. Wie viel Einkommen haben Sie eingebüßt? Keines. Sich am Fleiß der anderen messen wird Gerichtlich nicht standhalten. Was wäre, wenn es damals andere Bedingungen gegeben hätte – auch darauf lässt sie kein seriöses Gericht ein.
Ihr Rechtsanwalt verdient an Ihnen in jedem Fall gut ….
Wer bezahlt einmal meine Pflege?
*Egal wie viel Sie in die diversen staatlichen Versicherungen eingezahlt haben: wenn Ihre Rente nicht reicht, zahlt der Staat die Differenz. Allerdings müssen Sie sich an die vorgegebenen Parameter halten. Hier in Wien haben wir etliche Mindestrentner und – Rentnerinnen untergebracht im www.kwp.at . Ähnliche Einrichtungen gibt es Europaweit, daher mit Sicherheit auch in Graz und Umgebung. Die Leute haben dort jeder eine eigene Wohnung. Die Fenster werden ihnen geputzt, einmal pro Woche wird der Boden in der Wohnung gewischt. Die Wohnungen sind hell und wunderschön. Täglich 5 unterschiedliche Gerichte zu Mittag zur Auswahl. Reiches Frühstücks- und Abendbufett.
Krankenstation für Grippe und Co im Haus. Usw.
MindestrentnerInnen oder reicher: allen bleibt zumindest 150 Euro im Monat plus die Doppelte Rentenauszahlung im Herbst und Frühjahr. Von den 150 Euro braucht der Einzelne sein Haar- und Duschschampoo kaufen, Kaffee – eben Taschengeld.
Kulturveranstaltungen im Haus und kostenfrei – ebenso die Ausflüge in der warmen Jahreszeit mit dem Bus in die nähere Umgebung.
Ich bin über 40 und nicht vermittelbar. Die einzige Chance ist die Selbständigkeit! Jetzt habe ich endlich nach 5 Jahren Kampf Räume dafür, aber wie lange noch.
Was ist die Alternative.
* Eine Alternative könnte sein, das Sie in Ihre Eigentumswohnung selbst einziehen (wie Sie ihre Freundin los werden, schrieb ich Ihnen schon) – und das Sie ehrenamtlich tätig werden. Manche Vereine können ihren MitarbeiterInnen ein Anerkennungsgeld für ihren ehrenamtlichen Einsatz zahlen. Oder das Sie unterhalb der Zuverdienstgrenze sich etwas dazu verdienen, aber ansonsten von der Sozialhilfe leben.
AMS Kurse werden bezahlt (Es entsteht er Eindruck: Hauptsache wieder ein Mensch, welcher der Arbeitslosenstatistik damit entfallen ist).
Notschlafstelle, Sozialhilfe, ...das würde man mir alles finanzieren, aber zwei Monatsmieten waren zu teuer!!!
* So war es immer, so wird es immer sein, denn immer wird man irgendetwas verbessern können: Ja, unsere Gesellschaftssysteme sind unlogisch und selten nachvollziehbar.
Jedes faule Aas, wer nicht arbeiten will, wird finanziert. Mir, weil ich arbeiten will schmeißt man nur Prügel vor die Beine.
* Die Welt ist nicht nur schwarz und weiß, sondern auch grau - aber wer Selbstständig werden oder bleiben will, ist 100% allein für sich verantwortlich! Und er fällt dzt so ziemlich aus allen sozialen staatlichen Absicherungen heraus, denn diese sind für die Arbeiter, Angestellte u.ä. konzipiert.
Und wenn Sie meinen warum Räume kaufen. Der Kredit ist billiger als alles, was es an Büros und Seminarräumen zu mieten gibt!
Was hab ich falsch gemacht??? Vor zwei Jahren eingesehen, dass ich es alleine nicht schaffen kann und auf Hilfe vertraut, nach Möglichkeiten gesucht dass ich weiterarbeiten kann und nicht in die Notschlafstelle übersiedelt.
* Sie haben viele Fehlentscheidungen getroffen – was an sich nicht schlimm ist. Wichtig ist, das Sie daraus lernen, denn zum lernen kamen Sie (wir alle) auf die Welt.
Wofür hat man mir das Studium (Stipendium) und die Unternehmerausbildung (S 125.000,-) bezahlt???
* Damit Sie aus der Arbeitslosenstatistik herausgefallen sind für diese Zeit hat man Ihnen diese Ausbildungen finanziert.
Meine KollegInnen, die die Ausbildung inzwischen abschließen konnten, verdienen inzwischen alle € 5.000,- und mehr, während ich meine Sachen sinnlos durch die Gegend transportier und meine Mieterin auf meine Kosten gut lebt. Seit über einem Jahr hat sie keinen Cent Miete mehr bezahlt, sind knapp € 8.000,- nur für dieses Jahr. Aber warum soll sie auch zahlen? Sie weiß ganz genau, solange sie nicht zahlt, habe ich nicht die Mittel sie zu kündigen.
Und sagen sie mir Jetzt nicht, die Kündigung kostet nichts.
Ich muß die Kündigung mit allen Unterlagen vorbereiten, ich muß zu den Gerichtsterminen nach Linz fahren, ich muß neue Mieter oder einen Käufer finden.
* Ob Sie in Ihrem speziellen Fall diese ganzen Wege wirklich selbst machen müssen, entzieht sich meiner Kenntnis. An und für sich gibt es für fast alle Lebenslagen Fachleute – die allerdings Geld für Ihre Dienste nehmen. Im Moment können Sie auch noch überlegen, wo Sie in Zukunft ihren Lebensmittelpunkt haben wollen: Graz oder Linz (oder ganz wo anders).
Meine Freundin/ Mieterin hat einen Sohn. Es dauert Minimum ein Jahr, bis die Räumung durch ist, und da ihr Sohn angehender Jurist ist der sämtliche Schachzüge kennt (Wertminderung geltend machen, Gutachter beiziehen, ...) kann es noch viel länger dauern. Aber das ist unser Rechtssystem.
Jedes normale Mietverhältnis kann ich innerhalb 3 Monaten auflösen, nur wenn jemand die Miete nicht bezahlt, ist er vom Gesetz geschützt, dass er ohne langwieriges Gerichtsverfahren nicht aus der Wohnung zu bringen ist!!
Ich hab sicher Fehler gemacht, welcher Mensch macht das nicht?
* Fehler, für die Sie eines Tages gerade stehen werden müssen.
Und ich kann es ohne finanzielle Hilfe nicht mehr schaffen.
* Ihre Zukunft müssen Sie neu planen – dazu gehört: mit weniger Einkommen auskommen zu erlernen.
Ich wollte nie etwas geschenkt, ich hätte auch alles irgendwann wieder zurückgegeben, aber das geht nur wenn ich die Möglichkeit habe zu arbeiten. Von der Sozialhilfe kann ich weder meine Schulden bezahlen, noch meine Mieterin kündigen!!!
* Mann und Frau geht arbeiten, um Geld zu haben. Geld auszugeben, welches man nicht hat, birgt immer die Gefahr, sich als ein Eigentor zu entwickeln.
Reich und glücklich wird, wer mit seinem Einkommen lernt auszukommen – und sei das Einkommen noch so gering.
Reich und glücklich wird, wer von seinem geringen Einkommen etwas jeden Monat zur Seite legt.
Reich und glücklich wird, wer sein Geld und seine Begabungen für sich arbeiten lässt.
Und reich und glücklich wird auch jener, der es gelernt hat, Schicksalsschläge, Lebensprüfungen und die Folgen eigener Entscheidungen in Demut und Dankbarkeit zu bewältigen.
Reich und Glücklich wird jener, der andere achtet, wertschätzt, respektiert und beständig dazu zu lernen bereit ist.
Reich und glücklich wird, wer eigene Grenzen und die Grenzen anderer achtet und respektiert. Dazu gehört auch das Achten von staatlichen Gesetzen oder dem Achten von Vereinsparametern. (Wobei manche Gesetze durchaus veraltert sind und berechtigt überarbeitet gehören).
Ich kann ohne Arbeit nicht leben.
* So wie Ihnen geht es vielen – darum sind so viele Menschen ehrenamtlich in Selbsthilfegruppen mit und ohne Vereinsstatus „berufstätig“. Oder ehrenamtlich bei der Rettung, Feuerwehr usw.
Man kann mich jetzt auch ein drittes Mal um die Möglichkeit bringen, mir eine Existenz aufzubauen.
* Falsch: Sie waren es selbst, die ihr Leben wesentlich mit gestaltet hat.
Aber dann war es sicher das letzte Mal, und wenn dabei eine Familie mit drauf geht. Ich bin nur ein Mensch und ich kann nicht mehr als arbeiten....
* Wenn Sie bei der Familie an die 8 köpfige Familie denken, welche Sie mit in den Ruin gerissen haben (zu reißen versucht haben) – ihr Fehlverhalten, andere zu zwingen um Ihres persönlichen Vorteiles wegen – ist moralisch sehr verwerflich. Zum gesetzlichen Aspekt: wo kein Kläger ist, da wird es keinen Richter (und daher auch kein Gerichtsverfahren) geben.
* die in Kursivschrift eingefügten Worte sind die Reaktionen/Gedanken/Worte von Frau Tegenthoff