Geld Einmalaushilfe

Zurück

Jeder ist wirtschaftlich mal oder Dauerhaft im Eck, insbesondere in diesen Zeiten oder nachdem die bisherige Lebensplanung auseinanderbrach. In Europa hat jedes Land ein sogenanntes Existenzminimum, das jedem Staatsbuerger (auch Staatenlosen!) zusteht.

Folgende Angaben gelten für Oesterreich:

für " zugereiste": www.zuwanderer.wien.at

Jedes Bundesland hat andere Grenzen bezueglich Existenszminimum, erfahrbar zB bei dem für Sie zustaendigen Sozialamt. zB www.wien.at/ma15/sozial

Es gibt zwei unterschiedliche Existenzminimumgrenzen - bis zur hoeher liegenden Grenze duerfen Aussenstaende gepfaendet werden (zur Pfaendung von Alimente gilt eine niedrigere Existenzminimumgrenze). Jeweils zum Jahreswechsel gibt es Aenderungen an den Richtlinien - ab und an gibt es auch Veraenderungen unterm Jahr.

Laufende Kosten wie Miete, Strom/ Gas, Heizung und Alimente und ihrem Lebensbedarf haben immer Vorrang vor Ratenzahlungen an Banken, Versandhaeusern, Telefonanbietern ec. (Müssen Sie Telefonisch erreichbar sein, dann lassen Sie ihren Telefonanschluss entweder aktiv Sperren oder Sie legen sich ein Wertkartenhandy oder ein IP Telefon zu, z.B.: www.sipgate.at (Achtung! Internetanschluss - aber kein PC - notwendig!)

Wenn Leistungen des Arbeitsamtes (oder die Ihnen ausgezahlte Pension) unter dem Existensminimum sind, steht Ihnen zusaetzlich die Differenz auf ihr Existensminimum (plus Miete, plus Ausgaben für Strom, Gas, Heizmaterial) zu.

Achtung bei Polizei- und Magistratsstrafen: Wenn Sie diese nicht bezahlen, kann eine Freiheitsstrafe verhaengt werden. Daher gilt auch hier: Das bezahlen dieser Strafen kommt vor den Ratenzahlungen bei Banken, Versandhaeusern, Telefonanbietern.

Falls Sie Alimente bezahlen muessen: Stellen Sie beim Amt für Jugend und Familie oder beim Bezirksgericht einen Herabsetzungsantrag! Halten Sie von sich aus laufend den Kontakt mit der Kindesmutter in Bezug auf ihre Zahlungsbereitschaft - für eine versorgungspflichtigen Elternteil ist das rechtzeitige Wissen darueber wichtig, ob Sie mit Eingang der Alimente rechnen kann, inhaltlich überlebensnotwendig - sonst hungert ihr Kind (und Sie hätten das durch einen zeitgerechten Anruf vermeiden können)

Machen Sie ab sofort keine neuen Schulden, denn Sie koennen ab nun wegen Betruges angezeigt und verurteilt werden. Aber: Fuer das Nichtbezahlen von bestehenden "alten" Schulden koennen sie zu keiner Freiheitsstrafe verurteilt werden. Mit Pfaendungsschreiben muessen Sie rechnen - der Mindeststandart muss Ihnen bleiben.

Ist Ihr Bankkonto überzogen, kann die Bank jederzeit verlangen, dass Sie den gesamten offenen Betrag sofort einzahlen muessen. Wenn Ihnen dass nicht moeglich ist, darf die Bank alle Eingaenge (auch das Arbeitslosengeld, die Familienbeihilfe und die Alimente!) einbehalten, auch wenn diese Gelder als rechtlich als unpfaendbar gelten. Solange Ihr Konto ueberzogen ist, ist die Bank ihrerseits nicht verpflichtet, Gelder auszuzahlen oder Dauerauftraege durchzuführen. Um dies zu vermeiden: überziehen Sie niemals ihr Bankkonto! Oder lassen Sie sich das Arbeitslosengeld, die Familienbeihilfe und die Alimente postalisch überweisen! Und zahlen sie Zahlscheine ein - denn das kommt billiger als Abbuchungsauftraege und deren Stornokosten wegen mangelnder durchfuerbarkeit.

So kommen Sie besser über die Runden: Stellen Sie Ihre Einnahmen (Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe) und ihre Ausgaben (Wohnung, Lebensmittel, ...) gegenueber und ueberpruefen Sie, ob und wieviel Geld Ihnen monatlich für die Rueckzahlung von Schulden zur Verfuegung stellt.

> Wenn Sie Zahlungspflichtig für Alimente sind, dann zahlen Sie diese Ausgabe nach ihrer Miete, ihrem Strom als erstes!

> Wenn Sie Alimente für ihr Kind erwarten (und der Partner unregelmaeßig zahlt), rechnen Sie dieses Geld nicht als fixes, regelmaeßig zu erwartendes Einkommen, sondern für Extras.

Das Formular zur Befreiung von der Telefongrundgebuehr und der Rundfunk- bzw Fernsehgebuehr ist bei ihrem Postamt zu erhalten. Senden Sie - zusammen mit dem ausgefüllten Antrag - je eine Kopie ihrer Miet- und Stromausgaben mit an die GIS!

 Um Ihre Rezeptgebuehrenbefreiung suchen Sie bei Ihrer Krankenkasse an!

Wohnbeihilfe Wien  > Magistratsabteilung 50  www.wien.gv.at/ma50st/

Mietzinsbeihilfe > Wohnsitzfinanzamt (bei der Hausverwaltung nachfragen, welche Art der Mietbeihilfe für ihre Wohnung...)

Informieren Sie Ihre Glaeubiger (Bank, Versandthaus) umgehend über Ihre Arbeitslosigkeit und ihre derzeitige Einkommenssituation bzw über ihren Gesundheitszustand in punkto Arbeitsfaehigkeit)

Bitten Sie um Stundung und Zinsenstopp! Zumeist wird dieses für einige Monate bewilligt - bevor der Termin verstreit, nehmen Sie Kontakt auf und treffen Sie neue Vereinbarungen.

Lassen Sie niemanden (keinesfalls Verwandte oder Bekannte!) eine Buergschaft für ihre Schulden unterschreiben, auch wenn das die Bank oder das Versandhaus von Ihnen (unrechtmaeßig) verlangt.

Sollte die Einkommenssituation zum positiven sich veraendern, so fragen Sie ihre Glaeubiger um einmalige Abschlagszahlungen - auf diese Art und Weise brauchen Sie uU nur 30% ihrer Schuldenhoehe zahlen.

Oder machen Sie einen Privatkonkurs - einzureichen und naehere Informationen beim zustaendigen Bezirksgericht. Binnen 7 Jahre sind Sie dann all Ihre Schulden los! Eine Schuldnerberatungsstelle gibt es gewiss auch in Ihrer Naehe.

Neben Daueraushilfen (AMS - Leistungen, Sozialhilfe) gibt es zusätzlich sogenannte Einmalhilfen. Diese sind jaehrlich einmal zu erhalten und sind unterschiedlichen Zielen zu widmen.

Rechtsanspruch besteht keiner! Auch diesem Grunde ist es sinnvoll, in jedem Fall vorher einen Termin ausmachen und dann zuverlaessig hingehen. Hoeflichkeit und Respektvoller Umgang mit einander wird von beiden Seiten erwartet und erhoeht die Chance, das Ihnen die eine oder andere Rechnung bezahlt wird.

Einmalaushilfe: zum zustaendige Sozialamt (wo minderjaehrige Kinder versorgt werden: auch zum zuständigen Jugendamt)

Bitte, nicht erst auf die Delogierung/ Stromabschaltung ec warten, sondern gleich gehen:
z.B. Miete, Strom, Gas, Anschaffung von E – geraeten ec.

FAWOS – Fachstelle zur Wohnungssicherung
http://members.aon.at/fawos/
1020 Wien, Schiffamtsgasse 14/3
Telefon ++43 1 218 56 90
Telefax ++43 1 218 56 90/85030
E-Mail:
fawos@volkshilfe-wien.at

Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Wien 
Adresse: Nottendorfer Gasse 21, 1030 Wien 
Telefon: 01/79580-1336 
Fax: 01/79580-591336 
Homepage: 
http://www.w.roteskreuz.at

 Caritas Sozialberatung
Wiedner Haupstr. 140
1050 Wien
01/545 45 02
Caritas Familienzentrum
Wiedner Hauptstr. 140
1050 Wien
01/481 54 81-99

www.caritas.at/oesterreich/beratungsstellen_1510.html  www.caritas.at

www.hilfswerk.at

www.rat-hilfe.at

www.derwuerfel.atv   

www.schuldnerberatung-wien.at

weitere für Wien bzw Österreichweit geltende Informationen herhalten sie hier >>>

 

http://sozialinfo.wien.gv.at/eusodaweb/Homepage.do

Div. Soziale Einrichtungen bieten auch immer wieder Jobs an, zB Essen ausfahren ec.

Hilfsmittel für Kinder oder für Menschen, welche besachwaltet sind, zahlt u.U. der Sozialfond ihrer Krankenkasse,

das Bundessozialamt www.bundessozialamt.gv.at

oder Sie stellen einen Antrag an Licht ins Dunkel http://lichtinsdunkel.orf.at/,

Stiftung Kindertraum www.kindertraum.at ,

Rolfs Zuckowski´s Stiftung für eine aktive musikalische Kindheit www.kinderbrauchenmusik.de ....



Gratis Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!