zucht

 

Hengste 2008 in Rossfeld:

Skati vom Kreiswald/gekört

Sein Vater (Bild)-einer der höchstbewertesten Hengste der Welt und das Zuchtpferd des Jahres 2006... www.sjoli.de ...es lohnt sich!

Skáti vom Kreiswald 2008

Bewertung der Materialprüfung 2008 in Neuler:

Skáti vom Kreiswald
Geschlecht:HengstZüchter:Schmitt Robert
Jahrgang:2005Besitzer:Verena Lang-Wengert
FEIF-ID:DE2005163383Vorführer: 

Abstammung:
Vater:Sjóli frá Dalbæ   Mutter:Skvetta vom Kreiswald
VV:Trostan frá Kjartansstöðum   MV:Náttfari vom Kreiswald
VM:Sjöfn frá Dalbæ   MM:Sandra vom Kreiswald

Interieur:07,80
Exterieur:07,80
Gang:07,80
Gesamtnote:07,80

Richterspruch:
Gute entwickelter Junghengst mit ansprechendem Typ, sicherer Trab mit guter Schwebephase und gut gesprungener Galoppade

Richter:
Silke Feuchthofen, Barbara Frische,
Bewertung der Fohlen-Feif 2005

Richterspruch:
Sehr gut entwickeltes, harmonisches Hengstfohlen mit elastischem, schwungvollem Trab sowie gut gesprungenem Galopp bei sehr guter Aufrichtung.

Skáti vom Kreiswald
Geschlecht:Hengst Züchter:Robert Schmitt
Jahrgang:2005Besitzer:Robert Schmitt
FEIF-ID: Vorführer: 

Abstammung:
Vater:Sjóli frá Dalbæ   Mutter:Skretta vom Kreiswald
VV:Trostan frá Kjartansstöðum   MV:Nattfari vom Kreiswald
VM:Sjöfn frá Dalbæ   MM:Sandra vom Kreiswald

Interieur:08,00
Exterieur:08,10
Gang:08,00
Gesamtnote:08,02

Skati deckt ab 01.Juni auf der Weide!

Decktaxe 300€

 Näheres auch unter www. stormhestar.de

 

 

 oder:

Hágangur vom Kreiswald: auf Anfrage!!!!

 

 

   

Deckbedingungen:

1. Der Deckschein muss mit der Stute mitgebracht werden.

2. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Von den Stuten wird eine Tupferprobe verlangt. Ausgenommen sind tragende Stuten und Stuten mit Fohlen bei Fuß, nach normaler Geburt (kein Nachgeburtsverhalten).

Der schriftliche Nachweis der Tupferprobe ist bei Übergabe der Stute vorzulegen und sollte nicht älter als drei Wochen sein. 3. Je nach Stute müssen die Hintereisen entfernt sein oder werden.

4. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Das gleiche gilt sinngemäß für evtl. notwendige Schmiedearbeiten.

5. Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der Stute bzw. des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch die Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist er nicht haftpflichtig.

Die Haftung des Hofes beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, jede Haftung ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, das eine sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für die Stute besteht.

6. Die Unterbringung erfolgt auf einer Koppel des Hofes und beträgt  2,50Euro/Tag.

7. Mit der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr in Höhe von EUR 60,-  fällig, welche der Rechnung für die Bedeckung der Stute gutgeschrieben wird. Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolgt bei Abholung der Stute.

Auf Wunsch und zu Lasten des Stutenbesitzers kann eine Trächtigkeitskontrolle durchgeführt werden. Sollte die Stute nicht tragend sein, kann sie, soweit möglich, noch länger beim Hengst bleiben oder der Stutenbesitzer erhält im darauffolgenden Jahr für diese Stute einen Freisprung.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wohnort des Hengsthalters.
 

(Deckbedingungen übernommen der www.Reitschule-berger.de)

 

 

 

 

 

 

 

Kostenlose Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!