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Strafenkatalog:

 

Beiträge

 

(1)Die Bahnkosten werden unter den aktiven Spielern eines jeden Spieltages zu gleichen      Teilen aufgeteilt

(2)Spielbeitrag pro Person / Spieltag:                

1 Euro (Mitglieder)

2 Euro (Gastspieler)

 

Strafenkatalog

 

Grundsätzlich gilt: Alle Strafen sind unverzüglich in die Kegelkasse des Kegelclubs „0815 Gut Holz“ zu entrichten (Der Kassier wacht über die Korrektheit der Zahlungen).

 

8.1. Allgemeine und organisatorische Strafen

    

 

(1)Unentschuldigtes Fehlen am Spieltag: 2 Euro (Entschuldigungen werden nur in schriftlicher Form durch einen Elternteil akzeptiert)

 

(2)Wer mitgebrachte Schuhe (z.B. Turn oder Kegelschuhe) trägt, hat 2 Euro in die Kegelkasse zu entrichten. AUSNAHME: Stöckelschuhe: Diese dienen der allgemeinen Belustigung und werden somit akzeptiert.

 

(3)In Kasse aschen: 1 Euro

 

(4)Getränke runterschmeißen: 1 Euro + ersetzen des Getränks

 

(5)Ausreichend Kleingeld ist immer mitzuführen, ansonsten 50% Aufschlag auf alle spieltechnischen Strafen -à siehe § 8.2.

 

(6)Zu jedem Spieltag ist eine Tüte des Clubgetränks (Capri-Sonne)  mitzubringen.

Verstoß gegen diese Regel: 50 Cent

 

 

8.2. Spieltechnische Strafen

 

(1)„Stellen“ während eines gegnerischen Wurfes: 2 Euro

 

(2)Vor dem Spieler werfen, der eigentlich an der Reihe ist: 20 Cent (außer vorher abgesprochen (z. B. Gang zur Toilette usw)

 

(3)Unberechtigter Aufenthalt in der Bahn (d.h. wenn man nicht dran ist): 1 Euro

 

(4)Unsportlicher Zwischenrufe während eines Wurfes (Ausnahme: Allgemeine Heiterkeit): 1 Euro

 

(5)Verlassen der Bahn durch die Kugel: 2 Euro

 

(6)„Anbandeln“: 10 Cent

 

(7)Berühren der Begrenzungsschnur: 10 Cent

 

(8)9er auf einmal:    50 Cent (alle außer Werfer)

9er auf zweimal: 10 Cent (alle außer Werfer)

     9er auf dreimal :  10 Cent (alle außer Werfer)

 

(9)0er (wenn alle Kegel stehen): 50 Cent

 

(10) „Stier“: 50 Cent (nur Werfer)

 

(11) „Kranzl“: 50 Cent (nur Werfer)

 

Anmerkung 1: Spieltechnische Strafen sind nur bei Spielen und nicht bei Trainingswürfen zu entrichten. Diese sind allerdings von der Vorstandschaft zu genehmigen.

 

Anmerkung 2: Vor jedem Spiel wird festgelegt, wie die Strafzahlung speziell beim jeweiligen Spiel gehandhabt wird (Zahlung nach Platzierung). Der allgemine Strafenkatalog (§ 8.1. + 8.2.) bleibt jederzeit aktiv.

 

 

 



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