Satzung des Kegelclubs „0815-Gut Holz“
§1
(1) Der Club trägt den Namen
0815-Gut Holz
(2)Der Kegelclub wurde am 27.01.2004 aus der Wiege gehoben
Er hat seinen Sitz in Ingolstadt. Clublokal ist – bis auf Wiederruf – die Gaststätte des MTV Ingolstadt.
(3)Das Geschäftsjahr des Clubs ist das Kalenderjahr.
(4)Gründungsmitglieder (= gleichberechtigter 1. Vorstand)
- Filser Sebastian (Hundszell)
- Harfold Daniel (Kösching)
- Hundsdorfer Florian (Gaimersheim)
- Schießer Daniel (Ringsee)
§2
Die Ämter sind folgendermaßen besetzt:
Vorstand: Alle vier Gründungsmitglieder bekleiden dieses Amt gleichberechtigt.
Schriftführer: Schießer Daniel
Kassier: Harfold Daniel
Organisatorischer Leiter: Filser Sebastian
Serviceberater: Hundsdorfer Florian
Sicherheitsbeauftragter: Harfold Daniel
Merchandising-Baeuftragter: Filser Sebastian
Mathematischer Berater (Zsammzähler): Hundsdorfer Florian
§3
(1)Zweck des Clubs ist in erster Linie die Pflege der Freude am Kegeln. Darüber hinaus gesseliges Beisammensein an den Kegelabenden, gemeinsame Unternehmungen i.V. mit und ohne Kegeln sowie Diskussionen um Eishockey, Frauen, Bier und sonstiger wichtiger Themen des täglichen Lebens.
(2)Der Club verfolgt in erster Linie keine gemeinnützigen Zwecke (Ausnahmen sind aber denkbar.)
(3)Der Club verfolgt in erster, zweiter und dritter Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, welche vor allem den Gründungsmitgliedern zugute kommen.
(4)Über die Verwendung der Mittel des Clubs (Kegelkasse) stimmt die Vorstandschaft in loser Reihenfolge ab.
§4
(1)Mitglieder werden nicht aufgenommen.
(2)Gastspieler sind immer herzlich willkommen (nach Absprache mit der Vorstandschaft).
(3)Die Vorstandschaft entscheidet jedoch über die Aufnahme von Ehrenmitgliedern – diese haben jedoch die selben Rechte wie Gastspieler – jedoch wesentlich mehr Ruhm und Ansehen als diese.
§5
(1)Die Vorstandschaft ist unabwählbar, unantastbar und unallesmögliche.
(2)Gastspieler unterliegen der völligen Willkür der Vorstandschaft.
(3)Für Getränke (Bestellungen sowie Heranschaffen vom Getränkeaufzug) ist immer der Gastspieler zuständig. Bei mehreren Gastspielern entscheidet das Los. Falls kein Gastspieler anwesend sein sollte, übernimmt diese Aufgabe in bestimmter (schriftlich erfasster) Reihenfolge die Vorstandschaft.
(4)Vorstandssitzungen finden einmal monatlich abwechselnd bei einem der Gründungsmitglieder statt. Grundvoraussetzungen für eine gelungene Vorstandsitzung sind Weiße (alternativ sind Wiener bereitzuhalten), Brezen sowie kaltes Weizen – jeweils in ausreichenden Mengen.
(5)Clubsong: Holzmichel
(6) A) Clubgetränk (offiziell): Capri-Sonne -à siehe auch §8.1. Absatz (6)
(6)B) Clubgetränk (inoffiziell): Alle alkoholischen Getränke (KFZ-Führer ausgenommen)
(7)A) Clubheim: Gaststätte des MTV-Ingolstadt
(7)B) Externes Clubheim: Glock`n am Kreuztor
§6
(1)Die Bahnkosten werden unter den aktiven Spielern eines jeden Spieltages zu gleichen Teilen aufgeteilt
(2)Spielbeitrag pro Person / Spieltag:
1 Euro (Mitglieder)
2 Euro (Gastspieler)
§7
Spielerbegrenzung:
(1)Die maximale Anzahl der Mitspieler ist auf 12 limitiert, d.h. 4 Gründungsmitglieder + 8 Gastspieler. (Bei Gedränge am Eingang werden gutaussehende Frauen vom Vorstand bevorzugt behandelt)
§8
Strafenkatalog
Grundsätzlich gilt: Alle Strafen sind unverzüglich in die Kegelkasse des Kegelclubs „0815 Gut Holz“ zu entrichten (Der Kassier wacht über die Korrektheit der Zahlungen).
8.1. Allgemeine und organisatorische Strafen
(1)Unentschuldigtes Fehlen am Spieltag: 2 Euro (Entschuldigungen werden nur in schriftlicher Form durch einen Elternteil akzeptiert)
(2)Wer mitgebrachte Schuhe (z.B. Turn oder Kegelschuhe) trägt, hat 2 Euro in die Kegelkasse zu entrichten. AUSNAHME: Stöckelschuhe: Diese dienen der allgemeinen Belustigung und werden somit akzeptiert.
(3)In Kasse aschen: 1 Euro
(4)Getränke runterschmeißen: 1 Euro + ersetzen des Getränks
(5)Ausreichend Kleingeld ist immer mitzuführen, ansonsten 50% Aufschlag auf alle spieltechnischen Strafen -à siehe § 8.2.
(6)Zu jedem Spieltag ist eine Tüte des Clubgetränks (Capri-Sonne) mitzubringen.
Verstoß gegen diese Regel: 50 Cent
(7)Wenn nach einem Wurf auf der Anzeigentafel eine Schnapszahl erscheint (z.b.222/444) muss der Spieler der den Wurf ausgeführt hat für die anderen Teilnehmer des Spieltags einen Schnaps bereitstellen.
(8)Sollte ein oder mehrere Teilnehmer „zu tief ins Glas geschaut“ haben erhalten sie 2 Euro aus der Kasse zurück.
8.2. Spieltechnische Strafen
(1)„Stellen“ während eines gegnerischen Wurfes: 2 Euro
(2)Vor dem Spieler werfen, der eigentlich an der Reihe ist: 20 Cent (außer vorher abgesprochen (z. B. Gang zur Toilette usw)
(3)Unberechtigter Aufenthalt in der Bahn (d.h. wenn man nicht dran ist): 1 Euro
(4)Unsportlicher Zwischenrufe während eines Wurfes (Ausnahme: Allgemeine Heiterkeit): 1 Euro
(5)Verlassen der Bahn durch die Kugel: 2 Euro
(6)„Anbandeln“: 10 Cent
(7)Berühren der Begrenzungsschnur: 10 Cent
(8)9er auf einmal: 50 Cent (alle außer Werfer)
9er auf zweimal: 10 Cent (alle außer Werfer)
9er auf dreimal : 10 Cent (alle außer Werfer)
(9)0er (wenn alle Kegel stehen): 50 Cent
(10) „Stier“: 50 Cent (nur Werfer)
(11) „Kranzl“: 50 Cent (nur Werfer)
Anmerkung 1: Spieltechnische Strafen sind nur bei Spielen und nicht bei Trainingswürfen zu entrichten. Diese sind allerdings von der Vorstandschaft zu genehmigen.
Anmerkung 2: Vor jedem Spiel wird festgelegt, wie die Strafzahlung speziell beim jeweiligen Spiel gehandhabt wird (Zahlung nach Platzierung). Der allgemine Strafenkatalog (§ 8.1. + 8.2.) bleibt jederzeit aktiv.
Diese Satzung wurde am 27.01.2004 durch die vier Gründungsmitglieder schriftlich verabschiedet. (Original-Satzung ist beim Schriftführer unter Verwahrung).
Satzungsänderungen können durch Beschluss der Vorstandschaft jederzeit vollzogen werden.