Artenschutz

Artenschutz

1. Winter-Fütterung
2.Zugvogeljagd


1.
Fütterung - ja oder nein?


Wenn in den Wintermonaten die Temperaturen fallen, stellen sich viele Tierfreunde die Frage, ob die bei uns überwinternden Vögel bei ihrer Futtersuche unterstützt werden müssen. Hierzu gibt es unterschiedliche Argumente, die zu überprüfen und abzuwägen sind.

Die Gegner der Fütterung befürchten einen unkontrollierten Eingriff in den Ablauf der Natur, der den natürlichen Ausleseprozess verhindert. Kranke und schwache Tiere würden so durch den Winter gebracht, obwohl die Natur dies nicht vorgesehen hätte. Außerdem würden nur solche Vogelarten unterstützt, die dies nicht nötig hätten, da ihr Bestand ohnehin nicht gefährdet sei. Seltenere Arten würden dabei noch weiter zurückgedrängt.

Die Befürworter einer Winterfütterung halten mit Recht dagegen, dass die Umweltbedingungen für unsere Vögel schon schlecht genug sind, so dass es auf den Schutz jedes einzelnen Tieres ankommt. Unmengen von Pestiziden, die sowohl von den Landwirten als auch von vielen Kleingärtnern versprüht werden, haben die Anzahl der Insekten und damit das Futterangebot für die Vögel vermindert. Überdies werden die giftigen Chemikalien in noch überlebenden Insekten gespeichert. Fressen die Vögel diese Insekten, so sammeln sich die Gifte im Fett der Vögel an. Wenn das Fett in eisigen Nächten, in denen kleinere Singvögel, wie z.B. Meisen, bis zu 10 % ihres Körpergewichtes verlieren, wieder abgebaut wird, gehen die Tiere unter Umständen an den freigesetzten Giften qualvoll zugrunde.

Dadurch, dass Hecken und Sträucher abgeholzt wurden, vor allem im Dienste der „Flurbereinigung“, haben viele Vögel außerdem ihren Lebensraum verloren. Nicht nur in der freien Natur, auch in den Gärten wurden und werden immer noch Brutplätze und Versteckmöglichkeiten der Vögel zerstört, was den Bestand aller betroffenen Vogelarten bedroht und zum Teil erheblich reduziert. Angesichts dieser Umstände kann von einem „natürlichen Ausleseprozess“ durch einen harten Winter kaum noch gesprochen werden.

Eine sachgemäße Fütterung, die auf die unterschiedlichen Vogelarten ausgerichtet ist, führt zu keiner Benachteiligung seltener Arten. Aus tierschützerischer Sicht geht es darum, jedem einzelnen Tier - ob selten oder häufig vorkommend - den drohenden Hungertod zu ersparen. Wichtig ist dabei: Wenn gefüttert wird, muss dies unbedingt zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und mit geeignetem Futter geschehen. Unsachgemäße Fütterung schadet den Tieren mehr als gar keine Fütterung.

Wann ist Vogelfutter auszulegen?

Erst bei Dauerfrost oder bei einer geschlossenen Schneedecke ist Winterfütterung notwendig. Vorher können die Vögel mit geringen Futtermengen angefüttert und so an die Futterstellen gewöhnt werden. Das Futter sollte frühmorgens und nachmittags ausgelegt werden, damit die Vögel ihren nächtlichen Energieverlust ausgleichen und sich vor Beginn der Nacht satt fressen können. Bei aller Begeisterung für die Singvögel ist dabei nicht zu vergessen, dass auch die Wasservögel, wie z.B. Schwäne, Enten und Gänse, und die seltener gewordenen Greifvögel in die Winterfütterung eingeschlossen werden müssen. Sobald die Temperaturen wieder gestiegen sind, spätestens Anfang März, ist die Fütterung der Vögel einzustellen, weil sich die Tiere sonst zu sehr an die Fütterung gewöhnen und ihr Fähigkeit verlieren, selbständig Nahrung zu finden. Erhalten Vögel noch im Frühjahr Winterfutter, verfüttern Elterntiere dies an ihre Jungen. Da Jungvögel aber für ihr Wachstum tierisches Eiweiß (Insekten, deren Larven, Spinnen etc.) benötigen, können tödliche Entwicklungsstörungen die Folge sein.

Was wird gefüttert?


Das Futterangebot, das der Mensch bereitstellt, muss den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Vogelarten gerecht werden.
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Wassergeflügel

Enten, Gänse, Schwäne, Taucher und „Hühnerartige“, wie z.B. Bless- und Teichhuhn, finden in der Regel genug Futter in der Natur. Bei zugefrorenen Seen und Teichen haben jedoch auch diese Arten Probleme bei der Nahrungssuche. Geeignetes Winterfutter ist Getreide, Kleie und Hühnerfutter. Auch weiche Kartoffeln, Rübenstückchen, Eicheln und Brot können verfüttert werden. Gewürzte Speisereste jedoch sind absolut ungeeignet


Wo wird Futter angeboten?

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Wasservögel werden zweckmäßigerweise an Plätzen gefüttert, die den Tieren als „Versammlungsort“ dienen. Die Futtermenge ist so zu wählen, dass möglichst nichts liegen bleibt und auf Grund der feuchten Umgebung gefriert und später das Wasser verschmutzt.

Findet man auf zugefrorenen Seen Wasservögel, die bei extremer Kälte am Eis festgefroren sind, sollten umgehend der nächste Tierschutzverein, die Polizei, die Feuerwehr oder sonstige Ordnungsdienste alarmiert werden. So kann das Tier aus seiner Lage befreit und vor dem Tod gerettet werden.

Wichtige Merksätze für die Fütterung

1.     Keine Speisereste verfüttern, die schon allein wegen der Gewürze für Vögel nicht geeignet sind.
2.      Kein Brot oder Futter auslegen, das Feuchtigkeit enthält und gefrieren kann.
3.    Futter, das noch Feuchtigkeit enthält, z.B. Obst, muss stets frisch ausgelegt sein, da angefrorenes Futter für die Tiere schädlich ist.
4.     Bei der Herstellung eines Futterbreies kein salzhaltiges Fett verwenden.
5.    Regelmäßig vormittags und nachmittags füttern.
6.     Mehrere Futterplätze geschützt anlegen, verschiedenartig gestalten.
7.      Futterplätze unbedingt sauber halten.


Informationen: kostenlose Broschüre "Winterfütterung der Vögel"  kann gegen Zusendung eines mit 1,12 € frankierten Rückumschlages beim Deutschen Tierschutzbund e.V., Baumschulallee 15, 53115 Bonn, bestellt werden.







Notzeitregelung für Schwäne


Schwäne ziehen im Herbst an Gewässer, an denen sie reichlich Nahrung finden bzw. ihnen durch Zufütterung geboten wird und versuchen dort zu überwintern. Durch Fütterung begünstigt entstehen auch Überwinterungstraditionen. Die Tendenz, den Winter in der Nähe des Menschen zu verbringen, hat zugenommen.

Bei Höckerschwänen sind zwar weite Wanderungen (z.T. bis über 1.000 km) meist zu großen Flüssen, Seen bzw. zur Ostseeküste bekannt. Bei großflächigem Wintereinbruch mit starken Frösten kann eine Wanderung ohne (ausreichende) Energieaufnahme schnell ein Ende finden. Ein langes Verharren an letzten Wasserlöchern (-) verringert zudem die Wahrscheinlichkeit bei Wanderungen anderswo noch offene Gewässer zu finden.

Das völlige Zufrieren der hiesigen Teiche hatte bisher oft das Verbleiben einiger (z. T. schwacher) Schwäne zur Folge. Fast jedes Jahr wurden in Ilmenau und Umgebung, u.a. auch auf Straßen im bebauten Stadtgebiet, einige stark geschwächte Schwäne aufgegriffen, was dann auch deren tierärztliche und z. T. weitere Versorgung zur Folge hatte. Diese Hilfeleistungen wurden bisher großteils vom Tierheim Ilmenau und von Bürgern übernommen.

Im Raum Ilmenau sind im Zeitraum 1995 bis 2001 in jedem Winter etwa 8 stark geschwächte oder kranke Schwäne aufgegriffen worden. Davon wurden etwa 2/3 nach tierärztlicher Behandlung wieder an geeigneten Stellen ausgesetzt, ca. 1/3 musste wegen schwerwiegenden Verletzungen eingeschläfert werden (typische Verletzungen waren gebrochene Flügel und Füße oder gerissene Schwimmhäute durch Stromleitungen, Autounfälle oder Angelschnüren. 2002 wurden 5 Schwäne aufgegriffen und behandelt (davon 1 eingeschläfert).

Drei Schwäne starben Anfang 1999 aufgrund Anflug in Stromleitungen im Schortetal bei Ilmenau, als sie von den damals völlig vereisten Ilmenauer Teichen auf die dortigen, noch offenen Teiche an der Luthersteufe auswichen. Derartige Unfälle werden wie hier oft nur im besiedelten Bereichen registriert. Die Zahl der Jungschwäne, welche die Winter allgemein oft nicht überstehen, ist nicht feststellbar.

In den letzten 10 Jahren wurde von Tierfreunden für Schwäne eine kleine Stelle auf den Ilmenauer Teichen (meist im Großen Teich) in Handarbeit eisfrei gehalten. Diese können das aus Altersgründen nicht mehr. Anfragen und Bitten der Bevölkerung, sich um die Schwäne zu kümmern, werden in vielen Fällen an die untere Naturschutzbehörde gerichtet. Wie kann den hier verbleibenden Schwänen eine art- bzw. tierschutzgerechte Bleibe ermöglicht werden?

Darüber wurde im Landratsamt mit dem Veterinäramt, Bereich Tier- und Seuchenschutz und der Unteren Jagdbehörde beraten.

Einigkeit besteht, dass an den Teichen im Winter Maßnahmen erforderlich sind, um ein Leiden verbleibender Höckerschwäne zu verhindern.

Es ist aber auch eine Regelung der unkontrollierten, ganzjährigen, großteils intensiven Fütterung der Schwäne erforderlich, um kräftige, „zugwillige" Vögel nicht zum Überwintern zu verleiten. Damit soll gleichzeitig auch der Seuchengefahr (u.a. Vogelpest, Boutulismus) bei großen andauernden Ansammlungen (z.B. 30 Schwäne zusammen mit 400 - 500 Enten) auf relativ engem Raum begegnet werden.

Im bzw. am städtischen Parkgelände (am nördlichen) Ufer des Großen Teiches sollen generell keine Fütterungen erfolgen, um das Verschmutzen des dortigen Ufers und des Geländes zu verhindern. Dazu sollten baldmöglichst Schilder durch den Teicheigentümer bzw. im Bereich des Naturschutzgebietes durch die untere Naturschutzbehörde auf das Fütterungsverbot (außerhalb von Notzeiten) aufgestellt werden. Mit dieser Regelung soll zudem einer Eiweißmangelernährung der jungen Wasservögel entgegengewirkt werden.

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Eine Fütterung der Schwäne soll hier nur noch aus Tierschutzgründen i.V. mit geregelter Wasserstellenanlage, also nur bei Notzeiten (bei stärkerem, strengen Frost und an bezeichneten Stellen) erfolgen. Zu Notzeiten soll über die Tagespresse informiert werden.

Wasserstellen sollen erst nach vollständigem Zufrieren der Teiche angelegt werden (das Zufrieren geschieht bei stärkerem Frost meist in 2 bis 3 Tagen). Damit soll vermieden werden, dass kräftige, „zugwillige" Vögel zum Überwintern verleitet werden.

Für 5 bis 10 Schwäne sollten 50 - 100 m2 reichen, bei größeren Ansammlungen sollten jedem Schwan 5 m2 Wasserfläche zugestanden werden.                                nach oben            

Vor allem bei länger andauernden Frostperioden ist der Einsatz von Technik bzw. Motorsägen erforderlich. Auch bei geringem, aber andauernden Frost ist das morgendliche manuelle Aufhacken der schon wieder 1 - 2 cm starken neuen Eisschicht notwendig. Dies kann am einfachsten mit langstieligen Eishackern geschehen (die Methodik ist in Ilmenau langjährig erprobt).

Diese Hilfsmaßnahmen zeigten im letzten Winter gute Erfolge. Es war der erste Winter, in dem im Raum Ilmenau keine geschwächten, kranken oder verletzten Schwäne aufgegriffen (oder gemeldet) wurden!

Die offenen Wasserflächen mit einer großen Anzahl an Schwänen, Enten sowie einigen seltenen Zugvögeln waren im Winter für Ilmenau auch eine kleine Freizeit-Attraktion.

Negativ fiel aber auf, dass zeitweise viel zu viel gefüttert wurde.

Die winterliche Hilfe für Schwäne hat in ganz Europa lange Tradition, über einige beispiellos umfangreiche Hilfsaktionen während strenger Winter in Deutschland kann man sich in den Publikationen: Rutschke, E: „Die Wildschwäne Europas" (Deutscher Landwirtschaftsverlag Berlin 1992) und Hilprecht, A.: „Höckerschwan, Singschwan, Zwergschwan" (Die neue Brehm-Bücherei 177, 2. Aufl., 1970) informieren.
Zuständigkeiten:

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Höckerschwäne sind gemäß dem gültigen Jagdgesetz jagdbares Wild (mit derzeit ganzjähriger Schonzeit). Nur der Jagdausübungsberechtigte ist (wie bei Unfallwild etc.), zur Aufnahme bzw. Inbesitznahme von schwachen, kranken und auch toten Schwänen berechtigt.
-Umweltamt  Informationen 2002 des Landrates Ilm-Kreis -

 

2.

Protestaktion gegen Vogeljagd in Deutschland

Deutschlands Jäger töten jährlich immer noch fast zwei Millionen Schnepfen, Rebhühner, Wildgänse, Enten, Möwen, Wildtauben, Fasane und Schwäne. Um europäisches Naturschutzrecht scherten sich bislang dabei sowohl die Jäger als auch die Gesetzgeber in Bund und Ländern herzlich wenig. Auf Antrag des Komitees gegen den Vogelmord e.V. hat die EU-Kommission jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland wegen Verletzung der mehr als zwanzig Jahre alten Europäischen Vogelschutzrichtlinie eingeleitet.
Das Komitee gegen den Vogelmord wirft Deutschlands Jägern in seiner Umweltbeschwerde u.a. vor:

*   Immer noch Vogelarten wie Reiher, Bussarde und Habichte abzuschießen, die EU-weit unter Schutz stehen.
* In vielen Bundesländern die Bejagung von Eichelhähern, Kormoranen und anderen Arten selbst während der Brut- und Nistzeit zuzulassen.
* Auch die Bejagung gefährdeter Arten wie Waldschnepfe, Rebhuhn, Sturmmöwe, Spieß-, Tafel-, Berg-, Krick- und Pfeifente zu erlauben.


Die Klage der EU-Kommission hat bereits zu ersten Verbesserungen geführt: Am 22. März 2002 hat Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast im Bundesrat eine neue Jadgzeitenverordnung durchgesetzt, die Knäkente, Birk- und Auerhuhn unter vollkommenen Schutz stellt. Zudem wurde die bislang immer noch erlaubte Jagd auf sieben verschiedene Möwen- und Wildtaubenarten zur Brutzeit im Frühling und Sommer verboten. Doch dies alleine reicht noch nicht. Vor allem in den großen Feuchtgebieten Nord- und Ostdeutschland werden immer noch jährlich Hunderttausende arktische Wildgänse, Enten und Schnepfen getötet. Selbst in vielen Europäischen Vogelschutzgebieten sind die Tiere nicht vor menschlicher Verfolgung geschützt.


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