Abzeichen im Geländereiten und -fahren
Inhalt:
1. Abzeichen im Geländereiten und -fahren: Übersicht
2. Der Basis-Pass Pferdekunde
3. Der Deutsche Reit-Pass und der Deutsche Fahr-Pass
4. Abzeichen im Wanderreiten und Wanderfahren
3.1 Stufe 1
3.2 Stufe 2
5. Abzeichen im Jagdreiten
4.1 Stufe 1
4.2 Stufe 2
6. Abzeichen im Distanzreiten und Distanzfahren
5.1 Stufe 1
5.2 Stufe 2
5.3 Stufe 3
1. Abzeichen im Geländereiten und -fahren: Übersicht
Das Aus- und Geländereiten erfreut sich als Naturerlebnis mit dem Partner Pferd weiterhin großer Beliebtheit. Daher wurde das Abzeichensystem mit der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, der APO 2000, deutlich erweitert: Neu für alle ist der Basis-Pass Pferdekunde, hier geht es um Kenntnisse und Fertigkeiten rund um unseren Sportpartner Pferd. Der seit über 20 Jahren bewährte Reiter-Pass heißt nun Deutscher Reit-Pass. Diesen sollten alle Reiter und Reiterinnen erwerben, die gerne ausreiten. Um auch den Wünschen der Fahrer und Fahrerinnen noch besser gerecht zu werden, wurde daneben ein Deutscher Fahr-Pass eingeführt. Der Deutsche Reit-Pass und der Deutsche Fahr-Pass bilden die Grundlage für das weitere Fortbildungsangebot, so gibt es nunmehr auch Abzeichen im Wanderreiten, im Distanzreiten, im Jagdreiten und im Wander- und Distanzfahren. Einen Überblick gibt das nachfolgende Schema:
2. Der Basis-Pass Pferdekunde
Der Basis-Pass Pferdekunde wird künftig als Voraussetzung für den Erwerb eines Deutschen Abzeichens benötigt. Die Prüfung für den Basis-Pass kann aber an einem Tag zusammen mit der Abzeichenprüfung abgelegt werden.
Teilnehmen kann jeder!
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Reiter/in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Der Lehrgang muß von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt werden.
Die Prüfung kann von Reitvereinen oder Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und "theoretischen" Teil:
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten, Wertnoten werden nicht vergeben.
3. Der Deutsche Reit-Pass und der Deutsche Fahr-Pass
Durch den Deutschen Reit-Pass oder den Deutschen Fahr-Pass wird dokumentiert, dass die Inhaber/-innen ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel oder im Gespann vorstellen können und auch die hierfür nötigen theoretischen Kenntnisse haben. Der Deutsche Reit-Pass und der Deutsche Fahr-Pass dienen dabei folgenden Zielen:
Alle Bewerber/-innen, die den Basis-Pass Pferdekunde besitzen. (Die Reitweise ist beliebig, Fahrer/-innen müssen das achenbachsche Fahrsystem anwenden.)
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.
Die Pferde/Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein, pro Pferd sind nicht mehr als zwei Reiter/-innen erlaubt, pro Gespann in der Regel nicht mehr als vier Fahrer/-innen.
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Reiter/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, im Fahren ist der Vorbereitungslehrgang Pflicht. Der Lehrgang muß von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt werden.
Die Prüfung kann von Reitvereinen oder Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und "theoretischen" Teil:
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).
Beim Reit-Pass wird das erfolgreiche Absolvieren der Aufgabe Springen im Gelände bei Bestehen der Gesamtprüfung gesondert vermerkt. (Das Nicht-Bestehen der Aufgabe Springen im Gelände gilt als "nicht geprüft".)
Der Deutsche Reit-Pass ist die Voraussetzung für die Abzeichen im Wanderreiten, Jagdreiten und Distanzreiten sowie für den/die Berittführer/-in.
Fahrer/-innen können sich mit dem Abzeichen im Wander- und Distanzfahren und mit der Ausbildung zum/-r Gespannführer/-in weiter qualifizieren.
4. Abzeichen im Wanderreiten und Wanderfahren
4.1 Abzeichen im Wanderreiten und -fahren, Stufe 1
Die Stufe 1 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die längere Strecken zurücklegen, z.B. mehrstündige Ausritte/-fahrten, Tagesritte/-fahrten. Außerdem sollen die Bewerber/-innen die Einsatzfähigkeit der Pferde beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und das Vorgehen in Notsituationen geschult werden.
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von 12 Jahren, die den Deutschen Reit-Pass bzw. den Deutschen Fahr-Pass und einen Erste-Hilfe-Kurs (höchstens vier Jahre alt) absolviert haben. Die Reitweise ist beliebig.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt wird.
Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und "theoretischen" Teil.
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).
Erwerb des Wanderreit- bzw. Wanderfahr-Abzeichens Stufe 2.
4.2 Abzeichen im Wanderreiten und -fahren, Stufe 2
Die Stufe 2 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die mehrere Tage unterwegs sein wollen. Die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse werden vertieft, außerdem werden grundlegende Fertigkeiten in der Planung von Wanderritten bzw. -fahrten vermittelt.
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die das Wanderreit-Abzeichen bzw. Wanderfahr-Abzeichen Stufe 1 haben, Reitweise beliebig.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt wird.
Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten Betriebes entsprechen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und "theoretischen" Teil.
zusätzlich:
In beiden Prüfungsteilen muss das Ergebnis "bestanden" lauten.
Eine nichtbestandene Prüfung kann wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).
5. Abzeichen im Jagdreiten
5.1 Abzeichen im Jagdreiten Stufe 1
In der Stufe 1 des Deutschen Jagdreit-Abzeichens geht es um grundlegende Kenntnisse für die Teilnahme an einer Jagd im springenden Feld. Außerdem soll der/die Bewerber/-in die Eignung und Einsatzfähigkeit der Pferde beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und Vorgehen in Notsituationen geschult werden.
Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 12 Jahren, die den Deutschen Reit-Pass und einen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als vier Jahre) absolviert haben.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten oder den Verantwortlichen eines Meutehalters durchgeführt wird.
Die Prüfung kann von Reitvereinen, Meutehaltern im Deutschen Reiter- und Fahrerverband (DRFV) sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und "theoretischen" Teil.
In beiden Prüfungsteilen muss das Ergebnis "bestanden" lauten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.
5.2 Abzeichen im Jagdreiten Stufe 2
In der Stufe 2 des Deutschen Jagdreit-Abzeichens werden die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse vertieft. Außerdem werden grundlegende Fertigkeiten in der Planung einer Jagd vermittelt und die Absolventen/-innen sollen zum Einsatz als Pikör im Feld befähigt werden.
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die das Jagdreit-Abzeichen Stufe 1 bestanden haben. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten oder den Verantwortlichen eines Meutehalters durchgeführt wird.
Die Prüfung kann von Reitvereinen, Meutehaltern im DRFV sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten Betriebes entsprechen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und "theoretischen" Teil.
zusätzlich:
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).
6. Abzeichen im Distanzreiten und Distanzfahren
6.1 Abzeichen im Distanzreiten und Distanzfahren Stufe 1
Die Stufe 1 der Distanzreit- und -fahrabzeichen richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die an kurzen Distanzritten bzw. -fahrten teilnehmen. Außerdem sollen die Bewerber/-innen die Eignung und Einsatzfähigkeit des Pferdes beurteilen können und für das Vorgehen in Notsituationen geschult werden.
Reiterer/-innen mit einem Mindestalter von 10 Jahren, die den Deutschen Reit-Pass haben, bzw. Fahrer/-innen mit einem Mindestalter von 12 Jahren, die den Deutschen Fahr-Pass und einen Erste-Hilfe-Kurs (höchstens vier Jahre alt) absolviert haben. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt wird.
Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und "theoretischen" Teil.
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).
6.2 Abzeichen im Distanzreiten und Distanzfahren Stufe 2
Die Stufe 2 des Distanzreit- bzw. Distanzfahr-Abzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die an mittleren Distanzritten bzw. -fahrten teilnehmen und sich auf die lange Strecke vorbereiten wollen. Die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse werden vertieft und grundlegende Fertigkeiten in der Planung und Durchführung von langen Ritten/Fahrten vermittelt.
Reiterer/-innen mit einem Mindestalter von 13 Jahren bzw. Fahrer/-innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die das Distanzreit- bzw. Distanzfahr-Abzeichen Stufe 1 bestanden haben.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt wird.
Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und "theoretischen" Teil.
zusätzlich:
In beiden Prüfungsteilen muss das Ergebnis "bestanden" lauten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).
Das Distanzreitabzeichen Stufe 2 ist Voraussetzung für den Erwerb des Distanzreitabzeichens Stufe 3.
Das Distanzfahrabzeichen Stufe 2 ist Voraussetzung für den Trainer B - Distanzfahren.
6.3 Abzeichen im Distanzreiten Stufe 3
Die Stufe 3 des Deutschen Distanzreitabzeichens soll den/die Absolventen/-in befähigen, sich und sein/ihr Pferd auf lange Ritte im In- und Ausland vorzubereiten und daran teilzunehmen. Die in den Stufen 1 und 2 erworbenen Kenntnisse sollen ausgebaut werden.
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die die Prüfung zum Distanzreitabzeichen Stufe 2 bestanden haben und einen Nachweis über die Teilnahme an langen nationalen Ritten und die Beendigung in der Wertung nachweisen können.
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten durchgeführt wird.
Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten Betriebes entsprechen.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und dem "theoretischen" Teil.
zusätzlich:
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).
Erwerb des Trainer B -Distanzreiten
DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG
FN > WISSENSWERTES > PFERD_UND_UMWELT
PFERD UND UMWELT
Das Pferd ist eine Geschöpf der Natur. Durch das engagierte Wirken der Pferdefreunde und Züchter ist es gelungen, das Pferd als festen Bestandteil der natürlichen Umwelt des Menschen zu erhalten. Heute ist diese Umwelt selber in Gefahr, gewinnen Naturschutz und Landschaftspflege als Ziel unserer Gesellschaftspolitik steigende Bedeutung. Der Reiter und Fahrer ist ebenso wie z.B. der Wanderer auch Nutznießer unserer natürlichen Umwelt. Wer daher im Sattel die Landschaft erlebt, muss stets bedenken, dass aktiver Naturschutz und aktive Landschaftspflege im wesentlichen nicht von ordnungsbehördlichen oder gesetzgeberischen Maßnahmen, sondern von der Selbstdisziplin und Mitverantwortung aller Nutzer unserer Natur und unserer Landschaft abhängen.
Gemeinsame Interessen von Pferdehaltung und Umweltschutz
Erhaltung von Grünland (Wiesen und Weiden)
Pferdekoppeln sind zur Aufzucht junger Pferde zwingend erforderlich und für die Haltung erwachsener Pferde erwünscht. Wiesen werden für die Heugewinnung benötigt. Durch Pferdehaltung wird also Grünland erhalten, das ökologisch wertvoller als Ackerland ist — und zwar auch in Gegenden, die aufgrund guter Bodenqualität andernfalls intensiv genutzt würden.
Extensive Weidenutzung durch Pferde zur Offenhaltung stillgelegter Flächen, z.B. in Mittelgebirgslagen
Durch das selektive Beweiden von Pferden und die zurückhaltende Stickstoffdüngung (Zunahme des Eiweißgehaltes im Aufwuchs unerwünscht) entsteht bei geringer Besatzdichte ein ökologisch wertvolles Gemisch von Pflanzengesellschaften!
Abwehr einer weiteren Verdichtung des Straßennetzes
Der Reiter ist in seinem Aktionsraum von der zunehmenden Verdichtung des Straßennetzes und dem Bau von landschaftszerschneidenden Trassen stark eingeengt und somit wie Umwelt- und Naturschutz betroffen.
Umweltfreundliches Nutzen von Wiesen
Wiesen, die zur Heugewinnung für Pferde bestimmt sind, werden später gemäht als andere Wiesen, dadurch wird bodenbrütenden Vögeln die ungestörte Aufzucht des ersten Geleges ermöglicht. Der späte Schnitt hat auch positive Auswirkungen auf das Insektenleben — für die Pferde entsteht zugleich besseres, da strukturreiches Heu.
Erhalt oder Rückbau eines unbefestigten landwirtschaftlichen Wegenetzes
Aus Sicht des Umweltschutzes werden unbefestigte Wege gefordert, weil sie weder den Boden versiegeln noch den Lebensraum von Kleinlebewesen zerschneiden. Auch das Pferd und der Reiter sind auf ein unbefestigtes Wegenetz angewiesen.
Biotopvernetzung durch Reitwege
Reitwege bestehen normalerweise aus einer Trittspur mit Vegetationsstreifen rechts und links. Sie tragen so in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gegenden zur Biotopvernetzung bei. Eine zwischen Umweltschützern und Reitern gemeinschaftlich organisierte Randbepflanzung steigert diesen Effekt noch.
Umweltfreundliche Reitanlagen
Die Reitanlage am Rande von Siedlungsgebieten stellt mit ihren Stallungen und Außenanlagen (Paddock, Weide, begrünte Flächen) i.d.R. eine umweltfreundliche Bereicherung dar und bietet neben den Pferden einer Vielzahl von Kleinlebewesen (z.B. Insekten), kleinen Säugetieren und Vögeln Lebensraum!
Die Natur — der Lebensraum für das Pferd
Pferde sind seit jeher Bestandteil unserer Kulturlandschaft, früher als Arbeits- und Transportmittel, heute vorwiegend als Freizeit- und Sportpartner.
Noch in den fünfziger Jahren gab es in Deutschland ca. drei Millionen Pferde heute sind es nur noch ca. 650.000.
Das bedeutet immerhin auch ca. 650.000 ha extensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche. Das bedeutet außerdem über 730.000 in Vereinen organisierte Pferdefreunde, die über das Pferd für den Umwelt-, Tier- und Naturschutz unmittelbar sensibilisiert sind.
Von Umweltschäden ist auch das Pferd selbst betroffen, u.a. durch:
> den ständigen Rückgang des unbebauten Lebensraumes, jährlich um mehr als die Fläche des Bodensees!
> die Zunahme des Straßenverkehrs; das Benutzen oder Überqueren vieler Straßen mit Pferden ist gefährlich, teilweise sogar unmöglich.
> das Reduzieren des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch Flurbereingungsmaßnahmen und zunehmende Asphaltierung der verbleibenden Wege.
> das intensive Bewirtschaften von Wiese und Weide sowie die hochmechanisierte Werbung von Heu und Stroh, die zu eine Verschlechterung der Futterqualität und zusammen mit andere Faktoren z.B. zu einer Zunahme von Atemwegserkrankungen des Pferdes geführt haben.
Umweltschutz gehört zu den Aufgaben der Reiter
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) hat sich daher auch die Erhaltung von Pferd und Umwelt zum Ziel gesetzt. In ihrer Satzung heißt es unter anderem: die FN bezweckt
> die Förderung der Pferdehaltung;
> die Förderung des Tierschutzes;
> die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
> die ideelle Pflege und Bewahrung des Kulturgutes "Pferd" im Bewußtsein der Menschen
Die Haltung von Pferden ist, wo die Ansprüche des Tieres verantwortungsvoll berücksichtigt werden, grundsätzlich umweltfreundlich!
Ausbildung für Pferdefreunde
Die Ausbildung der Reiter/-innen und Gespannfahrer/-innen steht im Dienst des Pferdes und der Umwelt und erfolgt in mehreren Stufen:
Der erste Schritt: Deutscher Reit-Pass oder Deutscher Fahr-Pass
Alle, die gerne ausreiten oder ausfahren, sollten den Deutschen Reit-Pass oder den Deutschen Fahr-Pass erwerben. Diese Ausbildung dient folgenden Zielen:
> Umweltschutz
Pferdefreunde schützen die Landschaft, Tiere und Pflanzen,
> Tierschutz
Der Sportpartner Pferd wird fachgerecht gehalten, ausreichend bewegt und angemessen eingesetzt,
> Unfallsicherheit
Reiter und Fahrer dürfen weder sich noch andere gefährden,
> Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme
Pferdefreunde bemühen sich um ein gutes Verhältnis zu anderen Erholungssuchenden und Nutzern zum Beispiel Landwirten, Forstleuten und Jägern.
Neu ab 2000: Abzeichen im Geländereiten und -fahren
Weitere Fortbildungsmöglichkeiten für Reiter/-innen und Fahrer/-innen, die sich gerne in der Natur aufhalten, bieten die neuen Abzeichen mit Schwerpunkten
> im Wanderreiten und -fahren,
> im Jagdreiten sowie
> im Distanzreiten und -fahren.
In den Vorbereitungslehrgängen werden unter anderem vertiefte Kenntnisse zur Pferdekunde und zu Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes vermittelt.
Führen von Gruppen im Gelände
Die Ausbildung zum/-r Berittführer/-in und zum/-r Gespannführer/-in richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die Verantwortung für eine Gruppe übernehmen. Sie soll die Bewerber/-innen befähigen, Gruppen im Gelände zu führen und zwar unter Beachtung
> der gesetzlichen Bestimmungen für das Reiten und Fahren in Feld und Wald und im Straßenverkehr,
> der Belange des Umweltschutzes, insbesondere des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes,
> des fachgerechten Umgangs mit Pferden und
> der Maßnahmen zur Unfallverhütung
Weitere Einzelheiten und Fortbildungsmöglichkeiten sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung - APO 2000 - und in den Merkblättern der Deutschen Reiterlichen Vereinigung beschrieben.
© FN 1996-2001