Naturschutzgebiet

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Wir forder wieterhin ein Naturschutzgebeit auf der Marienfelder Feldermark!

 

Ein Naturschutzgebiet ist eine Fläche, die aus wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatpflegerischen Gründen speziellen Schutz genießt.

Naturschutzgebiete dienen vor allem dem Artenschutz und als Rückzugsgebiete für Tiere.

Naturschutzgebiete dienen der Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tierarten aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit.

In diesen Gebieten ist es grundsätzlich verboten, Auto und Motorrad zu fahren, Feuer zu machen, zu rauchen oder zu zelten.

Spaziergänger dürfen die festen Wege auf keinen Fall verlassen, keine Pflanzen pflücken oder Tiere stören. Hunde müssen an der Leine geführt werden.

In den alten Bundesländern weist ein Adler im grün-weißen Dreieck auf ein Naturschutzgebiet hin, in den neuen Bundesländern ist es die schwarze Eule auf weißem Grund.

 

 

        

Datei:Zeichen Naturschutzgebiet.svg              Datei:Naturschutzgebiet.svg

 

  

 

Abbildung: Hinweisschild auf ein Naturschutzgebiet in den neuen Bundesländern

 

Aus folgenden Gründen Naturschutzgebiet:

  • Friedrich der Große ließ in den Jahren 1772 bis 1782 den Königsgraben anlegen, der zur Bewässerung der Felder in Lichtenrade, Marienfelde diente, sollte schon aus historieschen Gründen ein Naturschuitzdenkmal sein.
  • Die Erhaltung und Entwicklung als Lebensraum wild lebender Pflanzengesellschaften, insbesondere charakteristischer und seltener, in ihrem Bestand bedrohter nährstoffarmer Moortümpelgesellschaften, Kleinseggenrasen, Rühricht- und Großseggengesellschaften, Trockenrasen sowie des Stieleichen-Hainbuchenwaldes;
  • die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebens- bzw. Rückzugsraum und potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere für Sumpf- und Wasservögel sowie Wiesenbrüter sowie für an aquatische Lebensräume gebundene Säugetiere;
  • die Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen, mandrierenden Fließgewässers mit bemerkenswerter Fischfauna;
  • die Erhaltung und Wiederherstellung der Selbstreinigungskraft des Fließgewässers;
  • die Erhaltung und Entwicklung der Funktion eines regionalen Biotopverbundes

Die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen führen zu einer bereits sichtbaren naturnahen Fließgewässermorphologie mit extensiv genutzten Pufferzonen. Bei hohem Grundwasserstand fließt der Bach auf alluvialem Boden (Flachmoortorf auf Sand bei nahem Grundwasser) durch weite Schilfbestände und Seggenriede. Reste eines Stieleichen-Hainbuchenwaldes und Trockenrasenflächen ergänzen das derzeitige Naturbild.

 

Niederung, Blick vom Pekenberg 

 

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In den alten Bundesl�ndern weist ein Adler im gr�n-wei�en Dreieck auf ein Naturschutzgebiet hin, in den neuen Bundesl�ndern ist es die schwarze Eule auf wei�em Grund.


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