Landschaftsschutzg

Bäume/Wald  Tierschutz  Artenschutz  Naturschutzgebiet  L.schaftsgebiet

 

 

 

Landschaftsschutzgebiet ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz für Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, der Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.

Landschaftsteile, die entweder besonders empfindlich, besonders schön oder zur Erholung für die Bevölkerung wichtig sind, können zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden. Dort dürfen Veränderungen nur noch mit besonderer Genehmigung vorgenommen werden. Bei uns in Deutschland gibt es über 750 Landschaftsschutzgebiete.

 

          Das neue Schild in Deutschland                     Das alte Schild

Das erste Schid ist das neue, das zweite Schild das alte

 

Wir forder ein Landschadtschutzgebiet, weil die Marienfelder Feldmark den Biotopschutz beinhaltet diverse Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Teillebensräumen einer Tier- oder Pflanzengemeinschaft. Der Biotopschutz soll des Weiteren dazu beitragen, die Artendiversität auch außerhalb von Schutzgebieten (Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet) zu erhalten. Gerade in der Marienfelder Feldmark existieren seltene Tier- und Pflanzenarten, die auf der roten Liste stehen oder demnächst auf die roten Liste kommen könnte.

 

Folgende Charakteristiken von Biotopen treffen auf die Marienfelder Feldmark zu:

 

  • die kritische Biotopqualität (qualitative Mindestausstattung zum überleben einer Art erforderlich),
  • die kritische Flächengröße (Minimalarealgröße unter der die Population einer Art existieren kann),
  • die räumliche Vernetzung von Teillebensräumen bei Arten (z. B. Trennung von Nahrungs-, Überwinterungs- und Fortpflanzungshabitaten),
  • die distanzielle Trennung von gleichartigen Biotoptypen (auch zusätzlich durch Überwindungsbarrieren, z. B. Straßen bzw. intensive Nutzungsformen),
  • die kollidierenden bzw. korrespondierenden Nutzungen (z. B. fischereiliche Königsgrabennutzung),
  • die Reaktion der zu erhaltenden Lebensgemeinschaften auf die Durchführung bestimmter Sicherungsmaßnahmen.

 

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