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Bebauungsplanauslegung (ehemaligen geplanten Gelände des Autohofes) |
05.12.2010 |
Für die Grundstücke Blohmstraße 35, 37/61 und 63/69 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade. Es handelt sich um das Gelände wo der Autohof hinkommen sollte. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 7-33 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 22. November 2010 bis einschließlich 21. Dezember 2010. Ziel/Zweck: Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und eines Gewerbegebietes. Sie haben die Möglichkeit sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Der Bebauungsplan 7-33 wird gemäß § 13a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches durchgeführt.
Auslegungsort: Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 3.OG, Raum 3046
Zeit: vom 22.11.2010 bis einschließlich 21.12.2010
Montag bis Mittwoch: 7.30 – 15.00 Uhr, Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr, Freitag: 7.30 – 13.00 Uhr
Zeit: vom 22.11.2010 bis einschließlich 21.12.2010
Montag bis Mittwoch: 7.30 – 15.00 Uhr, Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr, Freitag: 7.30 – 13.00 Uhr
Hier sind die Unterlagen Online:
Anlage 1 - Begründung zum Bebauungsplan 7-33
Anlage 2 - Bebauungsplanplan 7-33 Zeichnung
Anlage 3 - Bebauungsplan 7-33 Legende Biotoptypen
Anlage 4 - Bebauungsplan 7-33 Versiegelungsgrad Bestand
Anlage 5 - Bebauungsplan 7-33 Versiegelungsgrad Planung
Ende |