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Bebauungsplanauslegung (ehemaligen geplanten Gelände des Autohofes)

05.12.2010

 

 

 

Für die Grundstücke Blohmstraße 35, 37/61 und 63/69 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade. Es handelt sich um das Gelände wo der Autohof hinkommen sollte. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 7-33 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 22. November 2010 bis einschließlich 21. Dezember 2010. Ziel/Zweck: Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und eines Gewerbegebietes. Sie haben die Möglichkeit sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Der Bebauungsplan 7-33 wird gemäß § 13a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches durchgeführt.
 
Auslegungsort: Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 3.OG, Raum 3046

Zeit: vom 22.11.2010 bis einschließlich 21.12.2010

Montag bis Mittwoch: 7.30 – 15.00 Uhr, Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr, Freitag: 7.30 – 13.00 Uhr
 
Hier sind die Unterlagen Online:
 

Anlage 1 - Begründung zum Bebauungsplan 7-33
Anlage 2 - Bebauungsplanplan 7-33 Zeichnung
Anlage 3 - Bebauungsplan 7-33 Legende Biotoptypen
Anlage 4 - Bebauungsplan 7-33 Versiegelungsgrad Bestand
Anlage 5 - Bebauungsplan 7-33 Versiegelungsgrad Planung

 

 

 

Ende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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