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Liebe Besucher,


im Folgenden finden Sie Auszüge des Heftes „Einblicke 3“, in dem sich der Elternrat vorstellt und mit seinen Aufgaben vertraut machen möchte:

Seit 16. April 1997 ist das neue Hamburgische Schulgesetz in Kraft getreten, das am 27. Juni 2003 geändert wurde. Seitdem trägt jede einzelne Schule eine deutlich größere Verantwortung für die Gestaltung ihres Schullebens. Das bedeutet auch für uns Eltern, sich mit vielen Neuerungen auseinander zusetzen. Die Schule ist besonders in Zeiten der Spar-Maßnahmen auf Gemeinsinn, Solidarität und Bereitschaft zur Mitverantwortung aller angewiesen.

Damit sind ausdrücklich auch wir Eltern gemeint!

Elternhaus und Schule sind als Partner in der Erziehung der Kinder verpflichtet zusammen zu arbeiten, sich gemeinsam für eine Schule einzusetzen, die Freude am Lernen, Leistungsbereitschaft und das friedliche Leben miteinander fördert. 

Ihr Elternrat

Inhalt dieser Seite:

Der Elternrat

Die Elternratswahl

Ämter im Elternrat

Die Mitglieder  

 

GElBe

 

Die Schulkonferenz

 

Der Kreiselternrat

 

Die Elternkammer

 

Aufruf

 

Der Elternrat
 An den allgemeinbildenden Schulen muss ein Elternrat gebildet werden. Dieser

  • informiert Eltern oder Klassenelternvertretungen über Schulfragen und wichtige Entscheidungen der Schulkonferenz

    • er kann dazu Versammlungen der Eltern oder Klassenelternvertretungen einberufen

  • wirkt mit dem Schülerrat, der Schulleitung und den Lehrkräften bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammen

  • setzt sich in der Stadtteil- und Bezirksöffentlichkeit für die Belange der Schule ein

  • Elternrat und Klassenelternvertretung sollen einander in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen

  • beauftragte ER-Mitglieder sind berechtigt unterstützend an Klassenelternabenden oder Schulstufenelternabenden teilzunehmen.

Elternratswahl

Spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljahres wählt die Versammlung aller Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter die Mitglieder des Elternrates.

Ist eine Klassenelternvertreterin oder ein Klassenelternvertreter verhindert, tritt die Ersatzperson an seine Stelle. 

In den Elternrat können alle Eltern gewählt werden, also nicht nur die Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter einer Klasse. 

Zu der Wahlversammlung (Elternvollversammlung) werden daher alle Eltern der Schule eingeladen. 

Die Mitglieder des Elternrates werden für drei Jahre gewählt. Jedes Jahr scheidet ein Drittel der Mitglieder aus. Die ausgeschiedenen Mitglieder werden durch Neuwahlen ersetzt. 

Eine Wiederwahl ist zulässig.

Ämter im Elternrat

 Sobald der neue Elternrat gewählt ist, wählt er unverzüglich aus seiner Mitte für die Dauer eines Jahres den Vorsitz, deren Stellvertretung, eine/n Schriftführer/in. Diese Personen können auch einen gleichberechtigten Vorstand bilden.

Es wird eine Vertretung in die Schulkonferenz und deren Ersatz sowie eine Vertretung in den Kreiselternrat und Ersatz gewählt.

 Der Vorsitz beruft den Elternrat zu regelmäßigen Sitzungen ein. Ist der Vorsitz verhindert, so beruft die Schulleitung den Elternrat ein. Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder oder der Schulleitung muss innerhalb zwei Wochen eine Sitzung stattfinden.

 Die Schulleitung, sowie deren Stellvertretung, die Ersatzmitglieder und die Klassenelternvertretungen sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Elternrates berechtigt. Der Elternrat kann auch andere Personen einladen oder beschließen, schulöffentlich zu tagen.

 Der Elternrat kann Ausschüsse bilden, aus Mitglieder des Schülerrates, Lehrkräften und Eltern.

 Schulleitung und Lehrkräfte sind verpflichtet, dem Elternrat erforderliche Auskünfte zu erteilen.

 

Ämter des Elternrats (gewählt am 29.09.2003)

 

Vorsitz

1. Maren Sachse

 

2. Susanne Albrecht

 

3. Sabine Dölle

Schriftführung

1. Susanne Wedler

 

2. Regina Stüben

Schulkonferenz

1. Maren Sachse

 

2. Susanne Wedler

 

3. Herr Marose

 

4. Sabine Dölle

Ersatz Schulkonferenz

5. Frau Akar

 

6. Andrea Hankel

 

7. Herr Gießler

 

8. Regina Stüben

Kreiselternrat

1. Maren Sachse

 

2. Susanne Albrecht

GElBe

1. Andrea Hankel

 

2. Susanne Albrecht

ARGE

1. Andrea Hankel

 

2. Regina Stüben

Personalausschuß

1. Susanne Wedler

 

2. Sabine Dölle

Arbeitsgruppen, Festausschuß

Herr Gießler und Frau Gießler

GElBe (GesamtschulElternräteBergedorf)

Die Arbeitsgruppe „GElBe“ wurde zur besseren Zusammenarbeit und Präsentation der Gesamtschulen in Bergedorf ins Leben gerufen.

Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit findet einmal im Jahr eine Präsentation der Elternräte Bergedorf mit anschließender Diskussion über Gesamtschule und Austausch über Eltern- und Schülererfahrungen statt.

Es sollen Schulwettbewerbe, Lesewettbewerbe usw. aller Bergedorfer Gesamtschulen stattfinden.

Um eine optimale Oberstufe anbieten zu können, entstand die Arbeitsgruppe „Oberstufe“.

In dieser Arbeitsgruppe in der Vertreter der Schulbehörde, Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern vertreten waren, wurde erarbeitet und beschlossen, dass die Bergedorfer Gesamtschulen eine gemeinsame Oberstufe haben. Standort dieser Oberstufe ist an der Gesamtschule Bergedorf.

Weitere gemeinsame Ziele und Veranstaltungen werden folgen.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist oberstes Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung. Ihr gehören die Schulleitung und die gewählten Mitglieder des Schülerrates, des Elternrates und der Lehrerkonferenz sowie eine Vertretung des nichtpädagogischen Personals der Schule an. 

Den Vorsitz hat die Schulleitung. Im Laufe eines Schuljahres muss die Schulkonferenz  viermal einberufen werden. Sie ist schulöffentlich und schließt alle Eltern, Schüler sowie Lehrkräfte ein, außer bei Personalangelegenheiten. 

Der Elternrat, Schülerrat und die Lehrerkonferenz können der Schulkonferenz Vorschläge zu Themen und zum Ablauf machen. Verlangt ein Drittel der Mitglieder die Einberufung der Schulkonferenz, um ein wichtiges Thema zu erörtern, muss die Schulleitung diesem Antrag entsprechen. 

Elternratsmitglieder, die stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind, haben das Recht, an den Sitzungen der Lehrerkonferenz mit beratender Stimme teilzunehmen, wenn Themen behandelt werden, die auch Gegenstand der Beratung in der Schulkonferenz sein können.

Der Kreiselternrat 

Der Kreiselternrat sollte die Verbindung der Elternräte eines Schulkreises untereinander und mit der Elternkammer pflegen und allgemeine Angelegenheiten des Schulkreises erörtern.

Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Elternräte aller Schulen, die in dem jeweiligen Schulkreis liegen oder zu ihm gehören, und den Vertreterinnen und Vertretern des Schulkreises in der Elternkammer. 

Der Kreiselternrat wird vom Vorstand einberufen.

Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder oder auf Verlangen der zuständigen Behörde muss binnen zwei Wochen eine Sitzung stattfinden. 

Die Sitzungen des Kreiselternrates sind nicht öffentlich. Eine Vertreterin oder Vertreter der Schulbehörde, die Ersatzmitglieder und die Elternratsmitglieder aus den Schulen des Schulkreises sind zur Teilnahme berechtigt. Es können andere Personen zur Teilnahme an einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten eingeladen werden. In Ausnahmefällen kann auch ohne Behördenvertretung getagt werden.

 

Die Kreiselternräte sind rechtzeitig zu hören

  • vor der Zusammenlegung, Teilung oder Schließung von Schulen innerhalb des Schulkreises

  • vor einer Neubegrenzung von Schulkreisen und

  • vor der Einrichtung und Änderung von Schulkreisen für bestimmte Schulformen.

 

Die Vertretungen der Elternräte betroffener Schulen haben in dem Kreiselternräten Rede- und Antragsrecht.

 

Die Elternkammer

Die Elternkammer, die Schülerkammer und die Lehrerkammer beraten die Schulbehörde bei allen das Schulwesen betreffenden Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Sie soll die Beziehung von Schule, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften untereinander und zur Öffentlichkeit pflegen.

Die Schulbehörde hat die Kammern vor Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung rechtzeitig zu beteiligen, insbesondere soweit sie Fragen der Schul- oder Unterrichtsgestaltung, der Leistungsbeurteilung oder der inneren Ordnung der Schule betreffen. 

Die Arbeit der Kammern wird nach Maßgabe des Haushaltsplans durch öffentliche Mittel gefördert. Die Schulbehörde hat in dem erforderlichen Umfang Räume zur Verfügung zu stellen und die Benutzung technischer Einrichtungen zu ermöglichen. 

Die Elternkammer besteht aus je zwei von den Kreiselternräten für drei Jahre gewählten Mitgliedern und jeweils vier Mitgliedern aus den Kreiselternräten der Förder- und Sonderschulen und der Beruflichen Schulen. Sicherzustellen ist, dass alle Schulformen durch jeweils vier Mitglieder vertreten werden. 

Die Sitzungen der Elternkammer sind nicht öffentlich.

 

Elternratsmitglied werden !

Wer – ich ?

Das lass mal andere machen – die, die auch sonst überall mitmischen.

Oder vielleicht doch ?

Vielleicht erfahren Sie mehr über das, was an unserer Schule läuft. Was liest man nicht alles, über Sparmaßnahmen, Schulreform, Lehrer, die in Frühpension müssen, Kinder, die mit der Schule nicht klarkommen.Ja, sogar von Gewalt und Drogen an der Schule. Wie steht es damit an unserer Schule ? Gleichgültig ist es Ihnen doch sicher nicht, wie es Ihrem Kind in der Schule ergeht.
Also kommen Sie zur Elternvollversammlung oder zu einer Elternratssitzung, die sind immer öffentlich. 

Vielleicht bekommen Sie Mut  und Lust mitzumachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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