Jedermannsrecht
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Das allgemeine Nutzungsrecht

In Schweden haben alle das Recht, sich in der Natur aufzuhalten. Dieses Nutzungsrecht gestattet es uns, in Feld und Wald zu streifen, blühende Wiesen zu genießen und das tiefe Schweigen des Waldes zu erleben. Doch dürfen wir weder Pflanzen und Tieren Schaden zufügen, noch privates Eigentum beschädigen. Seid behutsam und rücksichtsvoll!

Doch dürfen wir weder Pflanzen und Tieren Schaden zufügen, noch privates Eigentum beschädigen. Seid behutsam und rücksichtsvoll!

Beim Überqueren von Weideland achten Sie bitte darauf, dass das Vieh nicht gestört wird und Zäune unbeschädigt bleiben. Bitte schließen Sie die Gatter.

Es ist gestattet, auf Grund- und Bodenbesitz zu zelten. Sie müssen sich aber die Erlaubnis des Besitzers einholen, wenn Sie in der Nähe von Wohnhäusern, auf landwirtschaftlichen Flächen, in der Gruppe oder länger als eine Nacht an der selben Stelle zelten wollen.

Es ist gestattet, Grundbesitz zu Fuß oder auf Skiern zu überqueren - jedoch nicht über private Grundstücke, Anpflanzungen und wachsende Saat. Bitte wahren Sie Abstand zu Wohnhäusern.

Die Bestimmungen des allgemeinen Nutzungsrecht gelten auch das Reiten und Radfahren, aber nur solange der Boden nicht darunter leidet. Darum ist es untersagt, auf dem Wegsystem des "Skåneleden" zu Reiten oder Rad zu fahren, sofern es sich nicht um Zugangswege handelt.

PKW, Motorräder, Mopeds und andere Motorfahrzeuge sind auf dem Skåneleden verboten. Fahrzeuge dürfen am Wegesrand geparkt werden, unter der Voraussetzung, dass sie den Verkehr nicht behindern oder Land- und Waldarbeiter bei ihrer Arbeit stören.

Das Baden ist überall gestattet, ausgenommen auf Privatgrundstücken oder an Stellen, --wo von behördlicher Seite der Zutritt verboten ist.

Tierhöhlen und Nester, wie auch Junge und Brut sind in Ruhe zu lassen. Hunde bitte sorgfältig zu beaufsichtigen. In der Zeit vom 1. März bis zum 20. August sind Hunde an der Leine zu führen.

Es ist verboten, Bäume und Sträucher zu fällen, Äste und Zweige abzubrechen, Borke und Birkenrinde zu entfernen oder wachsende Bäume auf andere Art zu schädigen.

Achten Sie auf Sauberkeit! Tiere und Menschen können sich an Glasscherben, rostigen Dosen und u. a. m. verletzen. Rastplätze in ordentlichem Zustand hinterlassen.

Bei geringster Brandgefahr ist das Feuermachen verboten. Sollten Sie einen Brand verursachen, können Sie in Form von Schadenersatz herangezogen werden. Feuer sorgfältig löschen! Niemals auf Felsen Feuer machen - sie können bersten.




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