Strafanzeigen und Strafanträge:
PIT
- Koordination- Rosenweg 5
0-79336 Herbolzheim
Lothar Schwarz 0 Rosenweg 5 0 0-79336 Herbolzheim
Staatsanwaltschaft Duisburg
Koloniestr.72
0-47057 Ouisburg
Tel.: 07643/6877
Fax :07643/8537
eMail: lothar .schwarz@t-online.de
Internet: www.lothar-schwarz.de
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Ihr Zeichen, Ihre Nachricht
Unser Zeichen, unsere Nachricht SCH/sg
Telefon, Name
07643/6877 -Schwarz
174 JS 316/03
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bürozeiten:
Mo-Fr 19:00-20:00 So 10:00-12:00 Bankverbindung:
Postbank Karlsruhe
BLZ 660 10075
Kto: 260 488-755
Datum
Montag, den 15.09.2003
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in o.g Strafangelegenheit hatten Sie in Ihrer Begründung wg. der Einstellung des Verfahrens begründet: Der Hund hätte sich in ein Lamm verbissen gehabt und deshalb hätte er nur mit Tritten getrennt werden können.
Zum Einen ist es wohtdie Aussage des Schäfers, dass sich der Hund in ein Lamm verbissen hatte. Zum Andern sollte ein Schäfer in der Lage sein, einen Hund ohne "Fusstritte" von einem Tier zu trennen.. Als langjähriger Aussendienstmitarbeiter, also direkt vor Ort bei einem Tierschutzverein hier in Südbaden, weiss ich mit Bestimmtheit, dass ein Trennen von sich verbissenen Hunden sehr wohl mit anderen Methoden möglich ist. Hier handelt es sich um einen Hund, der dem Schäfer zudem sehr wohl bekannt war und spezielle Ausbildungen hinter sich gehabt haben müsste. Mir erscheint die Aussage des Schäfers deshalb als sehr fadenscheinig.
Aus der langjährigen Praxis ist im Bereich der Schäfer und Schafhaltung wenig erfreuliches zu berichten. Was den meissten Menschen immer noch als "Idyll" dargestellt wird ist zwischenzeitlich zu einem reinen "Geschäft" geworden mit oft rüden Methoden und mit manchmal verheerenden Auswirkungen für die Tiere. Dieses "Idyll" ist wohl der Grund wie z.B. auch im Zirkusbereich, dass die Damen und Herren, die dort
"aktiv" sind, immer noch als "Tierfreunde" gelten. Oft sind es aber wahre Tierschänder. Hier hatten wir einen Schäfer, der einen Grossteil seiner Schafe mit einer grassierenden Krankheit (manche Schafe gingen regelrecht auf Fuss-Stümpfen, blutend und eiternd) immer weitertrieb, bis Tierschützer ihn stoppten. Aber auch da wurde sehr milde bestraft, wobei dies YQ[ der Aufnahme des Tierschutzgesetzes ins Grundgesetz war.
Es ist an der Zeit, dass im Tierhaltungsbereich Zeichen gesetzt werden. Menschen, zumal die, die jeden Tag mit Tieren zu tun haben müssen nach und nach erkennen, dass Tiere Mitgeschöpfe sind, die aus der besonderen Stellung zum Menschen heraus einen besonderen Schutz geniessen dürfen und müssen. Nicht selten werden Dompteure, Zirkusleute, Reiter aber auch Schäfer heroisiert. Oft sieht die Wirklichkeit
weniger heldenhaft aus. Es ist gar nicht so schwer, Tiere zu dressieren, zu zähmen o.a. weil sie von Natur aus nicht die "gefahrlichen", "blutrünstigen" Bestien sind, wie oft spielerisch dargestellt. Die Bestie ist
oftmals der Mensch, der einen Hund mit Fusstritten traktiert. Das ist nichts heldenhaftes und heroisches, das ist einfach nur schwach und dumm. Und: Muss endlich mehr betraft werden.
Mit (tier)freundlichen Grüssen
Hier ist das enttäuschende Ergebnis unserer Bemühung um ein gerechtes Urteil, das geschundenen Tieren widerfahren sollte, nachdem der Tierschutz endlich in die Verfassung aufgenommen wurde.
Herzliche Grüße
Gerd und Trudi
Staatsanwaltschaft Duisburg
Koloniestr. 72
47057 Duisburg
Geschäftsnummer: 174 Js 316/03
Betr.: Ihre Strafanzeige vom 12.06.2003
Gegen Horst Urbanek
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutz
Sehr geehrte Frau Straeten!
Sehr geehrter Herr Straeten!
Ich habe das Verfahren gegen den Beschuldigten gemäß § 153 stopp mit ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Gerichts eingestellte.
Hierbei wurde berücksichtigt, dass der Beschuldigte nicht einschlägig bestraft ist; ferner, dass der Hund sich in ein Lamm verbissen hatte und nur mit Tritten getrennt werden konnte.
Da die Handlung des Beschuldigten situationsbedingt war, ist das Verschulden als gering anzusehen.
Auch ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte durch das bisherige Verfahren hinreichend beeindruckt ist, so dass eine weitere Strafverfolgung entbehrlich erscheint.
Zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Hochachtungsvoll
(Storek)
Staatsanwalt
Unsere Anzeige zur Erinnerung (Adressen aus Datenschutzgründen unkenntlich):
An die Staatsanwaltschaft Duisburg
Koloniestraße 72,
47057 Duisburg
Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Duisburg,
hiermit erstatten wir Strafanzeige und Strafantrag wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Mißhandlung und Tierquälerei sowie aus allen sonstigen rechtlichen Gründen gegen die namentlich unbekannte ausführende Person des Schäfers sowie des verantwortlichen Schafzüchters.
Am 23.05.2003 beobachtete die Zeugin:
Constanze Escher, XXXXXweg 47447 Moers
(0 28 41) XXXXXX
sowie die Zeugen:
Marc-Alexander Escher
(gleiche Adresse)
und
Petra Hahn-Thielk
Xxxxxstraße
47198 Duisburg
wie ein Schäfer in den Rheinauen in Duisburg-Homberg einen seiner Hunde brutal mit 10 bis 15 starken Fußtritten mißhandelte.
Danach trat der Schäfer einen Pflock oder ähnliches in den Boden, an den der Hund vermutlich angebunden wurde, da er sich in unmittelbarer Nähe des Hundes befand. Dann
verpaßte der Schäfer dem Hund, der zu der Zeit schon am Boden lag, zwei weitere Tritte. Der Schäfer entfernte sich ohne sich um den Hund oder ein evtl. verletztes Schaf zu kümmern.
Den von den Zeugen hinzugerufenen Polizeibeamten der Duisburger Polizei erklärte der Schäfer, daß dieser Hund ein Schaf gerissen habe und er deshalb eingreifen mußte.
Da es sich um den eigenen Hund des Schäfers handelt, bitten wir die Staatsanwaltschaft zu recherchieren und zu ermitteln, ob es sich hier um einen doppelten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt. Denn damit wäre
erwiesen, daß der Schäfer seinen Hund nicht im Griff hat, den er mit der Betreuung der Schafe "beauftragt". Dies wäre ebenfalls ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Somit habe sich der Schäfer auch und insbesondere der Tierquälerei gegen die Schafe UND der Mißhandlung des Hundes schuldig gemacht.
Dies sind gleich zwei klare Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Wir bitten um Bestätigung des Eingangs unserer Anzeige, um Aufnahme der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen und um Mitteilung des Aktenzeichens sowie des Sachstandes.
Gleichzeitig bitten wir um Prüfung, ob die Polizei und das Veterinäramt in dieser Angelegenheit ihren Pflichten - die infrage kommenden Tiere tierärztlich zu versorgen und nicht unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden auszusetzen - gewissenhaft nachgekommen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Straeten, Vorsitzender
Trudi Straeten, Geschäftsführerin
Tierversuchsgegner Pulheim e.V.
MENSCHEN FÜR TIERRECHTE
50259 Pulheim-Brauweiler
Tel.: 0 22 34 - 8 12 84
Mail-Adresse: Tierinfo@gmx.de
Homepage: http://mitglied.lycos.de/tierinfo
From: "Holger Wiederhold" <h.wiederhold@stadt-duisburg.de>
To: <tierinfo@gmx.de>
Sent: Thursday, June 12, 2003 9:44 AM
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre e-mail wurde mir vom Veterinäramt Duisburg zugeschickt. Nachfragen bei der Polizei ergaben, dass keine Strafanzeige gestellt wurde, sondern ein Streifenprotokoll. Demnach kann nur im Laufe eines Ordnungswidrigkeitenverfahren ermittelt werden, wer, wie und warum gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Dieses Verfahren wird mit der Anhörung der betroffenen Personen eröffnet.
Nach Abschluß des Verfahrens werden sie von mir über den Ausgang unterrichtet.
Stadt Duisburg, Die Oberbürgermeisterin,
Ordnungsamt, 32-11-1 Tel.: 0203-283-4710, FAX: 0203-283-4148, Musfeldstr. 8-10, 47049 Duisburg
Im Auftrag Wiederhold
Christina Kremer (Mitglied unserer Tierschutz-Organisation)
Postfach 1263, 50102 Bergheim (02271-89280(Büro), * info@fueralletiere.de
Staatsanwaltschaft Traunstein Bergheim, 19.06.2003
Postfach 14 80
83278 Traunstein
Strafanzeige wegen Tierquälerei
Beschuldigte:
Geschäftsführer bei der Firma Adelholzener Alpenquellen GmbH, St. Primusstrasse 1-5, 82213 Siegsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erstatte hiermit Anzeige gegen die drei o.a. Geschäftsführer der Firma Alpenquellen GmbH und gegen den Wissenschaftler , der den Versuch durchgeführt hat, wegen Tierquälerei und des Vertstosses gegen das Tierschutzgesetz. Die Begründung entnehmen Sie bitte folgendem Zitat des Deutschen Tierschutzbundes:
„Ein Ernährungswissenschaftler an der Universität München wurde beauftragt, die Wirksamkeit von „ActiveO2" zu testen: Für diese Studie wurden 15 Kaninchen verwendet. Über Magensonden erhielten sie Wasser mit unterschiedlichem Sauerstoffgehalt. Über implantierte Messfühler wurde die Aufnahme des Sauerstoffs im Blut, in der Bauchhöhle oder im Darm registriert. Die „überraschende" Erkenntnis: Bei einem erhöhten Sauerstoffgehalt im Wasser kann auch im Blut ein Sauerstoffanstieg gemessen werden. Jedoch lassen diese Ergebnisse keine Rückschlüsse darüber zu, inwiefern sauerstoff-angereichertes Wasser irgendwelche positiven Effekte beim Menschen hervorruft. Auch die Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss, dass bislang kein ernährungsphysiologischer Vorteil und erst recht keine arzneiliche Wirkung sauerstoffangereicherter Getränke nachgewiesen werden konnte.“
Hier der Text von § 7 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes:
„2) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie zu einem der folgenden Zwecke unerlässlich sind:
Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
(3) Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, daß sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“
Der von der Firma Adelholzener Alpenquellen GmbH in Auftrag gegebene Versuch entspricht in keinem Punkt den in § 7 des Tierschutzgesetzes genannten Voraussetzungen. Er diente lediglich dazu, den Wirkungen eines Produktes einen pseudowissenschaftlichen Anstrich zu geben um damit die Verkaufszahlen in die Höhe zu treiben.
Ich fordere Sie auf zu überprüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Versuch von der zuständigen Behörde genehmigt worden war und ob geprüft wurde, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden und Verfahren zu erreichen gewesen wäre.
Ich bitte,
a) den Eingang meiner Strafanzeige zu bestätigen
b) mich über die witeren Ermittlungen zu informieren und
c) meine Strafanzeige sorgfältig und mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit zu bearbeiten. Vorab möchte ich schon einmal ankündigen, dass ich mich mit einer evtl. beabsichtigten Einstellung des Verfahrens ohne für mich nachvollziehbaren Gründe nicht zufrieden geben werde.
Der Deutsche Tierschutzbund, einige andere befreundete Organisationen sowie die Adelholzener Alpenquellen GmbH haben eine Durchschrift meiner Strafanzeige erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer
Hetzkampagnen -
HP-Seiten, die Tierquälerei oder Tiermord verherrlichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter nachfolgenden Link
http://free.pages.at/wat-a-picture/bullen-in-berlin.html
Bitte erklären Sie uns ob es sich tatsächlich um eine HP-Seite Ihrerseits handelt und was Sie mit dieser Seite bezwecken wollen.
Sollte es sich nicht um Ihre Seite handeln - was wir sehr begrüßen würden - liegt es sicherlich in Ihrem eigenen Interesse gegen den Betreiber der Seite vorzugehen.
Mit freundlichen Tierschutz-Grüßen
Gerd Straeten, Vorsitzender
Trudi Straeten, Geschäftsführerin
Tierversuchsgegner Pulheim e.V.
MENSCHEN FÜR TIERRECHTE
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringer Str. 12
66119 Saarbrücken
Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken,
hiermit erstatten wir Strafanzeige und Strafantrag wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Tierquälerei und Tiertötung sowie aus allen sonstigen rechtlichen Gründen gegen unbekannte ausführende Personen.
In der Zeit vom 01. Juli bis 09. Juli 2002 wurden etwa 80 bis 100 Tauben lang anhaltende, erhebliche Leiden zugefügt, die zum Tode führten. Um Wartungsarbeiten an der Westspange vorzubereiten, hatte die Stadt einen der Brückenpfeiler mit Plexiglas versiegelt, ohne die darin brütenden Tauben zuvor zu vertreiben. Deshalb mußten die Tiere - in dieser Todesfalle eingesperrt - elend verhungern und verdursten. Wer das Plexiglas anbrachte, mußte wissen, daß die im Brückenpfeiler lebenden Tauben qualvoll verenden.
Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetzes.
Wir bitten um Bestätigung des Eingangs unserer Anzeige, um Aufnahme der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen und um Mitteilung des Aktenzeichens sowie des Sachstandes.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Straeten, Vorsitzender
Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Essen,
hiermit erstatten wir Strafanzeige und Strafantrag wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Tierquälerei und quälerische Tierhaltung mit nachfolgender Tiertötung sowie aus allen sonstigen rechtlichen Gründen
gegen die verantwortlichen, unbekannten ausführende Personen.
Zwei Hühner, mußten in einem geschlossenen Bus im Juni bei großer Hitze als "Anschauungsmaterial" und lebende "Kunstobjekte dienen". Die sehr sensiblen Tiere haben die Strapazen nicht überlebt! Ihnen wurden lang anhaltende, erhebliche Leiden zugefügt, die zum Tode führten.
Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetzes.
Bitte prüfen Sie, ob nachfolgende Personen - Direktor Dr. Georg - W. Költzsch, Museum Folkwang Essen,
Goethestr. 41, 45128 Essen - hierfür verantwortlich sind.
Veterinäramt Essen, Dr. Udo Holland
Goldschmidtstr. 181, 45309 Essen
Tel.: 0201/8832500, Fax.: 0201/8832510
Wir bitten um Bestätigung des Eingangs unserer Anzeige, um Aufnahme der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen und um Mitteilung des Aktenzeichens sowie des Sachstandes.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Straeten, Vorsitzender
So Leute,nun zu dem Thema Crush (was soviel heißt wie zerstampfen). Ich liebe es Girls zuzusehen wie sie etwas zertreten (von Lebensmitteln über Spielzeug bis hin zu Tieren). Also hier ein paar Pics"