einreisebestimmungen 

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Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder können bei ADAC und den jeweiligen Konsulaten erfragt werden. Die Angaben werden jährlich überarbeitet und sorgfälltig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

                                       


Australien / Neuseeland
Informationen unter http:/www.aquis.gov.au/

Belgien
Tierärtzliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter 3 Monaten und Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr.

Bosnien / Herzegowina
siehe Jugoslawien

Bulgarien
Eine im internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte vor mindestens 1 Jahr und höchstens 1 Jahr (Hund) bzw. vor 6 Monaten (Katze) durchgeführt worden sein. Eine amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 14 Tage, ist erforderlich.

Dänemark

Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das die Impfung vor mehr als 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie von Kreuzungen mit diesen) ist verboten.

Deutschland
Wiedereinreise:
BeimGrenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus.
Einfuhr im Ausland erworbene Tiere:
Gesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.

Estland
Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnich erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen

Finnland
Tierärtzliche Tollwutschutzimpfung. Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach Impfung erfolgen.

Frankreich
Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutschutzimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des Ministere de IÀgriculure, Paris erforderlich.

Griechenland
Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein Internationaler Impfpass oder ein amtstierärztliches Gesundheitsattest (in Englischer oder französischer Sprache) vorliegen.Die Impfung muss mindestens 15 Tage, jedoch höchstens 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.

Großbritanien, Nordirland und Irland
Ausführliche Informationen erhaten Sie unter
www.britischebotschaft.de/static/Agriculture/Going/pets_conditionsger.htm und www.maff.gov.uk/animalh/quarantine/PETS/index.shtml oder PETS Helpline: 0044/870/2411710

Italien
Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt wird ein 11-monatiger Impfschutz. Impfungen vor mindestens 20 Tagen. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Jugoslawien
Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgeld auch am Grenzübergang vorgenommen werden.

Kroatien
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgeld auch an der Grenze vorgenommen werden.

Lettland
Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person ist als gesundheitliches Zeugnis der Internationale Impfpass ausreichend.Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvoviirose, Katzen gegen Tollwut und Paneleukopenie geimpft sein. Die Imfpungen sollten mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr erfolgt sein.

Litauen
Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose geimpft sein, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein.

Luxenburg
Eine Tollwutimpfung sollte vor mindestens 30 tagen und höchstens 1 Jahr durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.

Niederlande
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für die Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate. Die Einreise mit Hunden vom Typ Pitbullterrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bullterrier-Rassen wie American Staffordshire-Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. Aufgrund der Tatsache, dass American Staffortshire Terrier und Pitbulls sich sehr ähnlich sehen, werden American Stafforts nur gegen vorlage eines von einer FCI-anerkannten Organisation ausgestellten Stammbaumes nicht als Pitbulls betrachtet. Diese Regelung gilt auch für die Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitanos.

Norwegen
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter:
www.norwegen.org/Reisen/Hund-und-Katz.htm

Österreich
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Nach der Impfung sollten mindestens 30 Tage aber höchstens 12 Monate vergangen sein. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.

Polen
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage, aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Portugal
Amtierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Die Tollwutimpfung muss mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten durchgeführt worden sein. Das Gesundheitszeugnis sollte unmittelbar vor der Einreise ausgestellt werden. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffendlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.

Rumänien
Eine Tollwutimpfung mus mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ( nicht älter als 10 Tage ) ist ebenso erforderlich.

Russische Föderation
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.

Schweden
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter:
www.sjv.se/english/dogsandcats/default.htm oder Tel.: 0046/36/156100

Schweiz
Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als 5 Monate verboten. Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder im Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.

Slowakische-und Tschechische Republik
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvoviose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in der Internationalen Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein.

Slowenien
Internationaler Impfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei Einreise mindestens 15 Tage alt sein und maximal 1 Jahr zurückliegen. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens 15 tage und darf höchstens 6 monate zurückliegen.

Spanien
Internationaler Impfpass mit Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis, nicht älter als 10 Tage. Für Tiere unter 3 Monaten keine Impfpflicht. Tollwutimpfung vor mindestens 4 Wochen, aber nicht länger als vor 1 Jahr.

Türkei
Internationaler Impfpss mit Tollwutimpbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.

Ungarn
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen - für die Wiedereinreise nach Deutschland darf das Impfdatum maximal 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen Impfpass vermerkt sein. Die Einfuhr von Kamphunden ist verboten.

USA
Hunde und Katzen müssen vor Einreise frei von auf dem Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen mussen 7 - 10 Tage vor Abflug in die Vereinigten Saaten im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Liegt dieses nicht vor, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen. Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung mus in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach wunsch des Besitzers verbleiben.



Allgemeiner Hinweis:
Zecken und Mücken können in Mitteleuropa und südlichen Ländern Krankheiten wie z.B. Leishmaniose auf Ihr Tier übertragen. Fragen Sie daher vor Reiseantritt Ihren Tierarzt oder Ihr Tierfachgeschäft in Ihrer Nähe.

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