folter_hinrichtung

Folter und Hinrichtung

 

 

 

 

 

 

Stufen der Folter

 

Zunächst wurden die angekündigten Materinstrumente gezeigt,

als zweiter Schritt wurden die Folterinstrumente bereits auf grobe und schmerzhafte Weise angelegt,

ohne sie aber im eigentlichen Sinn zu gebrauchen.

Meistens brachen die Hexen oder Hexer zusammen und gestanden, was die Richter hören wollten.

In vielen Fällen wurden dann die Angeklagten doch noch gefoltert,

weil man davon ausging, dass sie zu wenig gesagt hatten.

 

 

 

 

 

Die Methoden

 

Am gebräuchlichsten waren die Daumenschrauben.

Zwei Metallplatten wurden so um die Finger verschraubt, dass durch Anziehen

der Schrauben das Fleisch aufsprang und die Knochen brachen.

 

Der nächste Foltergang war das Recken.

Dazu wurden die Opfer die Hände hinter dem Rücken gebunden und es daran aufgehängt,

bis durch das Gewicht des Körpers die Arme ausgerenkt waren. So ließ man die Opfer stundenlang hängen.

Verstärkt wurde diese Methode durch Gewichte an den Füßen und das Brennen mit  Schwefel.

 

Der Perversion der Folterknechte war keine Grenze gesetzt.

 

Beliebt waren auch die „Spanischen Stiefel“.

Hier wurden Eisenplatten um Wade und Schienbein gelegt. Dann wurden die Platten so zusammengeschraubt, bis die Knochen brachen.

In vielen Fällen goss man in die „Spanischen Stiefel“ heißes Pech.

 

Besonders gefürchtet war der Hexenstuhl.

Dies war eine Bank mit messerscharfen Sitzhölzern, denen die Gefolterten durch eine besondere Form der Fesselung nicht entgehen konnten.

Die volle Wirkung erzielte diese Grausamkeit durch die Länge der Anwendung.

Nach 36 Stunden wurden die meisten wahnsinnig und starben.

Ein weiteres Ziel der Folter waren die Geschlechtsteile.

Mit brennenden Kerzen im Schoß mussten die Opfer schwerste Verbrennungen ertragen.

 

Der so genannte Bock war ein scharf zulaufender Keil,

auf den die Hexen nackt gesetzt wurden.

In Folge ihres Körpergewichts schnitt das Instrument tief in den Damm und in den Scharm ein.

Wahnsinnig vor Schmerzen, gestanden die Gefolterten meist schon im Fieberwahn alle möglichen Fantasien und bestärkten die Inquisitoren so in ihrem Verfolgungswahn.

 

 

 

 

 

Die Hinrichtung

 

Lagen alle Geständnisse vor, wurden diese öffentlich vorgetragen und die Verurteilten wurden im Büßergewand mit zerschlagenen Gliedern auf einem Karren zum Hinrichtungsort gefahren.

Die Hinrichtungsarten waren entweder das Verbrennen bei lebendigem Leib, Erdrosseln oder Tod durch das Schwert.

In ganz schweren Fällen, wenn das Opfer nicht bereit war, vor seiner Hinrichtung Buße zu tun, wurde es zum Richtort geschleift oder ihm wurde vorher noch die Hand abgehauen.

Besonders grausige Szenen spielten sich ab, wenn der Scharfrichter die Strafe nicht richtig ausführte, das heißt, das Opfer minutenlang mit dem Tod rang, weil ihm der Kopf nicht richtig abgehauen worden war oder zu langsam erdrosselt wurde.

Kaum zu glauben, dass sich die Grausamkeiten noch derart steigern ließen!

 

 

 

 

Beispiele Der Folter

 

Kaum eine Hexe, die gefoltert worden war, entging dem Tod, denn ein

Krüppel hätte ein schlechtes Licht auf die Gerichte geworfen.

Manch standhafte Frau dachte, wenn sie nur die Folter überstünde, würde man sie schon freisprechen – in den meisten Fällen wurden diese Frauen einfach zu Tode gefoltert.

So auch die standhafte Tirolerin Babara Marostiga, die mit insgesamt 27 Torturen zu Tode gefoltert wurde.

Sie hatte bis zuletzt nicht gestanden und musste mit geweihter Erde, aber ohne Glockengeläut begraben werden. Selbst Greisinnen wurden unvorstellbaren Quallen unterworfen. Das beweist auch das Beispiel der fast 100-jährigen Martha Messerin.

Sie wurde zusammen mit ihren beiden Töchtern und den zwei Enkelinnen, der zehnjährigen Urschl und der geistig behinderten Christine, im Jahre 1671 Opfer eines grausigen Hexenprozesses.

Sie selbst wurde nach anfänglichem Leugnen durch schwere Bindung am Seil mit Gewicht an den Füßen geständig und verendete daraufhin im Gefängnis.

Die Töchter wurden mit „Spanischen Stiefeln“ gemartert, worauf sie fantastische Dinge wie Hexenflug und Sabbatorgien gestanden. Sie wurden am Scheiterhaufen erwürgt und dann verbrannt.

Die Kinder sollten ebenfalls zu Tode kommen durch die bei Jugendlichen angewendete Methode des Aderöffnens im warmen Bade.

Beide überlebten die Strafe, weil sich vermutlich die Hebamme weigerte, diese Tat richtig auszuführen.

 

 

 

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