RAILBIKE - Schienenrad

So baut man ein Schienenrad
Die Idee für ein Schienenrad kam mir beim Lesen einer Fahrradzeitung. In einem Bericht aus Amerika wurden die Vorzüge des Fahrens auf Schienen beschrieben. Noch ein bisschen in Internet recherchiert und dann frisch ans Werk und geschaut, was der Keller an verwertbarem Material hergibt. Da hatte ich noch einen Liegeradrahmen, der wegen kleiner konstruktiver Schwächen noch nie im Einsatz war, und den passenden Sitz. Dazu ein paar Inliner-Rollen. Um das Ganze sinnvoll zu kombinieren, habe ich die Teile vermessen und in ein 3D-Konstruktionsprogramm (Catia) übertragen.
Ziel war es, mit geringem Material- und Fertigungsaufwand einen funktionsfähigen Prototyp zu bauen. Mit den technischen Zeichnungen geht die Herstellung zügiger voran, da vieles Ausprobieren und Anpassen entfällt. Für die Umsetzung der Zeichnungen in Hardware leisteten mir die Flex und Hammer und Schraubstock wertvolle Dienste. Nachdem alles komplett war, hiess es eine geeignete Strecke für eine Probefahrt zu finden.
Die erste und vorläufig letzte Fahrt
In der Nähe gibt es eine Strecke, die schon seit Jahren nicht mehr befahren wird und demnächst demontiert werden soll. Leider ist der Zustand auch entsprechend. Fast überall wachsen Gras und und Bäume auf dem Gleis. Da mir keine Kettensäge zur Verfügung stand, die ich hätte vorn ans Fahrrad binden können, musste ich mir was anderes einfallen lassen. Der beste Weg wäre wohl bei der Bahn anzufragen, wo es ein Gleisstück gibt, das für kleine Testfahrten zu benutzen wäre. Aber warum gleich die Pferde scheu machen, wo ich noch gar nicht wusste, ob das Ding überhaupt funktioniert.
Zweiter Versuch war an einem Feiertag an einer in Generalüberholung befindlichen Strecke. Von den Brücken waren die Schienen ganz runter - man sollte davon ausgehen können, dass da kein Interregio langkommt. Also einen geraden gut überschaubaren Abschnitt ausgesucht und des Rad eingegleist. Nur leider hatte ich nicht mit dem Arbeitseifer der Bahnarbeiter gerechnet, die doch tatsächlich trotz Feiertag irgendwo die Gleise verbogen haben. Jedenfalls bin ich noch keine hundert Meter gefahren, als mir so ein netter Herr in oranger Weste entgegen kommt. Hocherfreut zückt der Mitarbeiter der Bahnbauaufsicht sogleich die Kamera, um dieses sonderbare Gefährt abzulichten. Höflich wie ich bin, habe ich das Rad natürlich von der Schiene gehoben, um ihm einen ungehinderten Durchgang zu gewähren. Aber damit wollte er sich nicht zufrieden geben. Er eröffnete mir, dass er das Rad konfiszieren und den ganzen Vorgang auch noch aktenkundig machen müsste. Ja, er sei sogar angewiesen, die Polizei zu holen. Darauf verzichtete er zu meiner Erleichterung vorerst.

Es folgte eine Aufzählung der Liste an Vergehen, derer ich mich schuldig gemacht hatte. Als da wären: Unerlaubtes Betreten einer Gleisanlage, Benutzung eines Fahrzeuges, das nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der Bahn entspricht, das Fehlen der vorgeschriebenen Warnkleidung und natürlich grob fahrlässige Gefährdung des Eisenbahnverkehrs (hier in Form eines Bauzuges bestehend aus einem Unimog mit angehängtem Wagen, der mit max. 25 km/h unterwegs war). Gerade letzteres ist nicht zu unterschätzten und bei einem Gleis, das jederzeit befahren werden kann, durchaus gegeben. Wahrscheinlich muss nicht einmal eine konkrete Gefahr bestanden haben. Dafür kann es bis zu 6 Monate geben (so zumindest verschiedene Aussagen, die ich eingeholt habe).
Das Ende vom Lied war jedenfalls für den streng geheimen Prototyp ein trockenes Plätzchen im Container der Baufirma und für mich die Aussicht auf ein unangenehmes Nachspiel. Doch wie ein einige Wochen später stattfindendes Gepräch ergab, hatte sich die drohende Anzeige in ein Angebot zu Abarbeitung der Strafe gewandelt. Durch den persönlichen Einsatz des Herrn von der Bauaufsicht liess sich der Vorgesetzte nochmals von seinem Plan abbringen, hier ein Exempel für alle Randalierer, Vandalen und sonstige Gesetzesübertreter zu statuieren. Als Alternative sollte ich ihnen nun zwei ebensolche Schienenräder bauen, mit denen es verboten ist, auf den Gleisen zu fahren. Da muss man sich doch ein wenig wundern. Nun ja, warten wirs mal ab.
Hier noch einige Details:
Die Schienenführung funktioniert, allerdings nur solange keine Weiche oder ähnliches kommt. Auch ist der Schienenkopf nicht immer gleich breit, da die üblichen Schienenfahrzeuge ja nur innen geführt werden und demzufolge an der Aussenseite der Schiene Absätze auftreten können. Die Kippgefahr ist bei entsprechender Vorsicht nur gering. Falls ich das Rad einmal wiederbekommen sollte, wäre eine Änderung auf beidseitige Innenführung zu überlegen.
Nachtrag
Nach einigem hin und her konnte ich das Rad plötzlich abholen, verbunden mit einer eindringlichen Ermahnung mich nie wieder auf Gleisen blicken zu lassen. Auf die zwei Reparationsräder wollten sie verzichten. Was war passiert? Die Bahnleute haben ausfürliche Probefahrten gemacht. Aufgrund der heiklen Schwerpunktlage gab es zwei Stürze (nicht sehr angenehm bei dem Schotter). Da war ihnen die ganze Geschichte dann wohl doch zu gefährlich. War natürlich nicht meine Absicht, dass sich jemand weh tut mit dem Schienenrad. Aber davon abgesehen bin ich mehr als zufrieden mit dem Ausgang der Ereignisse.