Feinoptik: Ausbildungsrahmenlehrplan


 

Ausbildungsrahmenlehrplan

 

für den Ausbildungsberuf:

 

Feinoptiker/Feinoptikerin

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.06.2002)

 

Teil I: Vorbemerkungen

 

Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die

Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen

worden.

 

Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen

vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen

Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung)

abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das ”Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom

30.05.1972” geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss

auf und beschreibt Mindestanforderungen.

 

Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und

eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.

 

Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte

der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte

Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.

 

Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht.

Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der

Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des

methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen

zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz

unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung

angemessen berücksichtigt werden.

 

Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne

um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis

der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten

bleibt.

 

Teil II: Bildungsauftrag der Berufsschule

 

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen

gemeinsamen Bildungsauftrag.

 

Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter

Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe,

den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer

Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

 

Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die

vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf

sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer

Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden

Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht

orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln:

 

_ Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder

(KMK)

 

_ Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.

Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991)

hat die Berufsschule zum Ziel,

 

_ ”eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten

humaner und sozialer Art verbindet;

 

_ berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt

und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;

 

_ die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;

die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im

öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.”

 

Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule

 

_ den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die

Handlungsorientierung betont;

 

_ unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und

berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;

 

_ ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen

Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und

Gesellschaft gerecht zu werden;

 

_ im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und

fördern;

 

_ auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen

Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer

Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.

 

Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen

berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B.

 

_ Arbeit und Arbeitslosigkeit,

 

_ friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter

Wahrung kultureller Identität,

 

_ Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage sowie

 

_ Gewährleistung der Menschenrechte eingehen.

 

Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese

wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in

gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie

individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

 

Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz.

 

Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen

Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet

und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.

 

Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle

Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie,

Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene

Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst

personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen,

Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch

die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

 

Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben

und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit

anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen.

Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.

 

Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser

drei Dimensionen.

Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine

Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen

Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die

Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen

Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission

zur Neuordnung der Sekundarstufe II).

 

Teil III: Didaktische Grundsätze

 

Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben

der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont

und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von

Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.

Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes

berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem

Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der

Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit

dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen

geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass

die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.

 

Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem

pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende

Orientierungspunkte genannt:

 

_ Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind

(Lernen für Handeln).

 

_ Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber

gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).

 

_ Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt,

überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.

 

_ Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B.

technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte

einbeziehen.

 

_ Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre

gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden.

 

_ Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung,einbeziehen.

 

Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und

handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.

 

Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich

nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben

unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese

Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders

begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.

 

Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen

 

Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin

ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin vom

22.07.2002 (BGBl I. S. 2748) abgestimmt.

 

Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der

Berufsschule wird auf der Grundlage der ”Elemente für den Unterricht der Berufsschule im

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe” (Beschluss

der Kultusministerkonferenz vom 18. Mai 1984) vermittelt.

 

Die fremdsprachlichen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert.

 

Teil V: Lernfelder

 

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf

Feinoptiker/Feinoptikerin

 

Lernfelder

Zeitrichtwerte

Nr.

 

.1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

1

Beurteilen eines Glasrohteils

60

 

 

 

2

Vorfertigen rundoptischer

Bauelemente

80

 

 

 

3

Endfertigen und Prüfen

rundoptischer Bauelemente

60

 

 

 

4

Herstellen einer Lupenfassung

80

 

 

 

5

Vorfertigen planoptischer

Bauelemente

 

80

 

 

6

Endfertigen und Prüfen

planoptischer Bauelemente

 

60

 

 

7

Einrichten und Warten von

Fertigungsmaschinen

 

80

 

 

8

Konzipieren einer Bestückungseinrichtung

 

60

 

 

9

Rechnergestütztes Fertigen einer

Spannzange

 

 

100

 

10

Fügen eines optischen Systems

 

 

80

 

11

Montieren optischer Instrumente

 

 

100

 

12

Herstellen eines Teilerwürfels

 

 

 

80

13

Herstellen von Sonderoptiken

 

 

 

60

 

Summe (insgesamt 980 Std.)

280

280

280

140

 

Lernfeld 1: Beurteilen eines Glasrohteils 1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 60 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Qualität von Glasrohteilen und wissen um

Ursachen und Auswirkungen von Glasfehlern. Sie kennen den unterschiedlichen Aufbau

amorpher und kristalliner Stoffe sowie die wichtigsten Glasrohstoffe und deren Einfluss auf

das Schmelzverhalten. Der Herstellungsablauf sowohl des mineralischen und organischen

optischen Glases als auch der Kristalle ist ihnen geläufig. Zusatzstoffe und deren Auswirkungen

auf optische Gläser sind den Schülerinnen und Schülern bekannt. Aus den Kenngrößen

und Bezeichnungen leiten sie technologische Eigenschaften der Werkstoffe ab.

 

Inhalte:

 

- historische und zukünftige Entwicklung der optischen Glasherstellung

- optisches Glas (Einteilung, Begriff, Struktur, Zusammensetzung, Herstellung,

Glaskatalog, Glasfehler, Kenngrößen; optische, mechanische, chemische, elektrische,

thermische Eigenschaften)

- Kristalle (Begriff, Struktur, Zusammensetzung, Arten, Herstellung, Kenngrößen,

Eigenschaften)

- Kunststoffe (Begriff, Struktur, Zusammensetzung, Arten, Einteilung, Eigenschaften,

Bezeichnungen, Kenngrößen)

 

 

Lernfeld 2: Vorfertigen rundoptischer Bauelemente 1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler bereiten das handgeführte und maschinelle Herstellen von

rundoptischen Bauelementen vor und planen die Fertigungsabläufe. Dazu werten sie technische

Unterlagen optischer Bauelemente aus. Sie sind mit dem Aufbau, der Funktion sowie

den optischen Leistungen der wichtigsten optischen Bauelemente vertraut. Sie konstruieren

Strahlenverläufe, führen die notwendigen Berechnungen durch und beurteilen ihre Arbeitsergebnisse.

Die Möglichkeiten von Datenverarbeitungssystemen zur Planung des Arbeitsablaufes

und zur Dokumentation aller notwendigen Steuerungs- und Organisationsschritte

werden genutzt. Sie beherrschen die verschiedenen Füge- und Spannmöglichkeiten. Die

Schülerinnen und Schüler verstehen den grundsätzlichen Aufbau und die Wirkungsweise der

Maschinen und wählen diese sowie die entsprechenden Werkzeuge sinnvoll aus. Sie erproben

ausgewählte Arbeitsschritte, dokumentieren, bewerten und präsentieren diese. Die Schülerinnen

und Schüler setzen sich mit den Bestimmungsgrößen der Fertigungsprozesse auseinander.

Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen und die dazugehörigen Arbeitspläne unter Beachtung

der gültigen Normen auch mit Hilfe von CAD- Anwendungsprogrammen. Sie nutzen

geeignete Prüfmittel und erstellen Prüfprotokolle.

Die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes werden beachtet.

 

Inhalte:

 

- Wirkung rundoptischer Bauelemente (Spiegel, Linsen,)

- Umformen (Walzen, Pressen, Senken, Biegen)

- Zurichten, Trenn-, Rund- und Flächenschleifen, Bohren

- Vorschleifen/Feinschleifen

- Maschinen, Werkzeuge, Spannvorrichtungen

- Kühl- und Spülmittel

- Kitten bei Einzel- und Serienfertigung

- Fertigungsfehler

- Technische Kommunikation

- Prüfen und Beurteilen der Fertigungsqualitäten

- Dokumentation und Bewertung von Ergebnissen

- Darstellungsverfahren von Arbeitsabläufen

 

 

Lernfeld 3: Endfertigen und Prüfen rundptischer

Bauelemente

1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 60 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Endfertigen von rundoptischen Bauelementen

handgeführter bzw. maschineller Herstellung vor. Dazu werten sie technische Unterlagen

optischer Bauelemente aus, erstellen und verändern sie. Die Möglichkeiten von Datenverarbeitungssystemen

zur Planung des Arbeitsablaufes und zur Dokumentation aller notwendigen

Steuerungs- und Organisationsschritte werden genutzt. Auf der Basis der technischen

Grundlagen planen sie die Arbeitsschritte mit den erforderlichen Arbeitsmaterialien. Die

Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Prüfmittel aus und wenden diese an.Sie

beurteilen die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse verantwortungsbewusst. Die Interpretation von

Inter-ferenz und Polarisation in der Prüftechnik ist ihnen geläufig. Sie erproben ausgewählte

Arbeitsschritte, untersuchen Betriebsmittel auf deren Verwendung. Dazu entnehmen sie auch

Informationen und Fachbegriffe aus fremdsprachlichen Arbeitsunterlagen. Sie dokumentieren,

bewerten und präsentieren die Arbeitsergebnisse.

Die Schülerinnen und Schüler integrieren die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes

in den Handlungsprozess.

 

Inhalte:

 

- Läppen

- Polieren/Feinpolieren

- Ansprengen

- Zentrieren

- Fasen

- Lackieren

- Reinigen

- Technische Kommunikation

- Prüfen und Beurteilen der Fertigungsqualitäten

- Interferenz in der Prüftechnik (Probeglas, Interferometer)

- Abbildungsfehler

- Dokumentation und Bewertung von Ergebnissen

- Darstellungsverfahren von Arbeitsabläufen

- betriebsinterne Kommunikation

- Eigenverantwortlichkeit

- fremdsprachliche Fachbegriffe

 

 

Lernfeld 4: Herstellen einer Lupenfassung 1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler planen nach Vorgaben aus Zeichnungen und Tabellen die

Arbeitsabläufe zur Herstellung einer Lupenfassung. Dabei werden Prüfmittel von ihnen

ausgewählt und angewandt. Kenntnisse über Struktur und Eigenschaften metallischer Werkstoffe

setzen sie situationsbezogen ein. Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen unter Beachtung

der gültigen Normen. Das sachgerechte Fügen von Bauteilen können sie beurteilen. In

Versuchen werden ausgewählte Arbeitsschritte erprobt und Arbeitsergebnisse bewertet. Die

Schülerinnen und Schüler planen den ökonomischen Einsatz der Werkstoffe und Werkzeuge

unter Berücksichtigung umwelt- und gesundheitsrelevanter Aspekte.

Sie ermitteln überschlägig die Fertigungskosten.

 

Inhalte:

 

- Struktur und Eigenschaften metallischer Werkstoffe

- Technische Kommunikation

- Verfahren der manuellen und maschinellen Metallbearbeitung

- Fügetechniken

- Passungen

- Toleranzen

- Qualitätsprüfung

- Überschlagskalkulation

- schriftliche und mündliche Kommunikation

 

 

Lernfeld 5: Vorfertigen planoptischer Bauelemente 2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler bereiten das handgeführte und maschinelle Herstellen von

planoptischen Bauelementen vor und planen die Fertigungsabläufe. Dazu werten sie technische

Unterlagen optischer Bauelemente aus. Sie sind mit dem Aufbau, der Funktion sowie

den optischen Leistungen der wichtigsten optischen Bauelemente vertraut. Sie konstruieren

Strahlenverläufe, führen die notwendigen Berechnungen durch und beurteilen ihre Arbeitsergebnisse.

Die Möglichkeiten von Datenverarbeitungssystemen zur Planung des Arbeitsablaufes

und zur Dokumentation aller notwendigen Steuerungs- und Organisationsschritte

werden genutzt. Sie beherrschen die verschiedenen Füge- und Spannmöglichkeiten. Die

Schülerinnen und Schüler verstehen den grundsätzlichen Aufbau und die Wirkungsweise der

Maschinen und wählen diese sowie die entsprechenden Werkzeuge sinnvoll aus. Sie erproben

ausgewählte Arbeitsschritte, dokumentieren, bewerten und präsentieren diese. Die Schülerinnen

und Schüler setzen sich mit den Bestimmungsgrößen der Fertigungsprozesse auseinander.

Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen und die dazugehörigen Arbeitspläne unter Beachtung

der gültigen Normen auch mit Hilfe von CAD- Anwendungsprogrammen. Sie nutzen

geeignete Prüfmittel und erstellen Prüfprotokolle.

Die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes werden beachtet.

 

Inhalte:

 

- planoptische Bauteile (Prismen, planparallele Platten, Spiegel)

- Umformen (Pressen, Senken, Biegen)

- Zurichten, Trenn- und Flächenschleifen, Bohren

- Vorschleifen/ Feinschleifen

- Maschinen, Werkzeuge, Spannvorrichtungen

- Kühl- und Spülmittel

- Kitten und Ansprengen bei Einzel- und Serienfertigung

- Fertigungsfehler

- Technische Kommunikation

- rechnergestützte Produktion

- Prüfen und Beurteilen der Fertigungsqualitäten

- Dokumentation und Bewertung von Ergebnissen

- Darstellung von Arbeitsabläufen

- Präsentationstechniken

 

 

Lernfeld 6: Endfertigen und Prüfen planoptischer

Bauelemente

2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 60 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Endfertigen von planoptischen Bauelementen

handgeführter bzw. maschineller Herstellung vor. Dazu werten sie technische Unterlagen

optischer Bauelemente aus, erstellen und verändern sie. Die Möglichkeiten von Datenverarbeitungssystemen

zur Planung des Arbeitsablaufes und zur Dokumentation aller notwendigen

Steuerungs- und Organisationsschritte werden genutzt. Auf der Basis der technischen

Grundlagen planen sie die Arbeitsschritte mit den erforderlichen Arbeitsmaterialien. Die

Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Prüfmittel aus und wenden diese an. Die Interpretation

von Interferenz und Polarisation in der Prüftechnik ist ihnen geläufig. Sie erproben

ausgewählte Arbeitsschritte, untersuchen Betriebsmittel auf deren Verwendung. Dazu entnehmen

sie auch Informationen und Fachbegriffe aus fremdsprachlichen Arbeitsunterlagen.

Sie dokumentieren, bewerten und präsentieren die Arbeitsergebnisse.

Die Schülerinnen und Schüler integrieren die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes

in den Handlungsprozess.

 

Inhalte:

- Ansprengen

- Feinschleifen

- Läppen

- Polieren/ Feinpolieren

- Fasen

- Lackieren

- Reinigen

- Abbildung und Abbildungsfehler

- Technische Kommunikation

- Prüfen und Beurteilen der Fertigungsqualitäten

- Interferenz in der Prüftechnik (Probeglas, Interferometer)

- Dokumentation und Bewertung von Ergebnissen

- innerbetriebliche Kommunikation

- Darstellung von Arbeitsabläufen

- fremdsprachliche Fachbegriffe

 

 

Lernfeld 7: Einrichten und Warten von Fertigungsmaschinen 2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler lesen Gruppen- und Einzelteilzeichnungen von Optikmaschinen.

Sie unterscheiden Maschinenelemente nach ihren Wirkprinzipien. Sie kennen die

Funktionsweise von Bearbeitungsmaschinen und begreifen ihre persönliche Verantwortung

für deren Wartung und Pflege. Sie erstellen technische Dokumentationen und präsentieren

ihre Ergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler fertigen Werkstücke mit numerisch gesteuerten

Werkzeugmaschinen. Sie entwickeln rechnergestützte CNC-Programme, überprüfen und

optimieren diese.

Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes.

 

Inhalte:

 

- Maschinenelemente

- Aufbau und Bewegungsabläufe

- Steifigkeit und Schwingungsverhalten

- CNC-Fertigung

- Wartung und Pflege

- Unfallverhütung/Umweltschutz

- Technische Kommunikation

- Verantwortungsbewusstsein

- Mediennutzung

- Präsentationstechniken

 

 

Lernfeld 8: Konzipieren einer Bestückungseinrichtung 2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 60 Std.

 

Zielformulierung:

 

In Anlehnung an ihren Arbeitsalltag wissen die Schülerinnen und Schüler über elektrische

und pneumatische Grundschaltungen Bescheid. Exemplarisch erstellen und lesen sie

Schaltpläne für eine Bestückungseinrichtung und setzen diese in die Praxis um. Die dazu

erforderlichen Arbeitsmittel sind ihnen vertraut und sie können diese unter Beachtung

sicherheitstechnischer Vorschriften handhaben. Das Fertigen mit numerisch gesteuerten

Maschinen sowie die Grundlagen der speicherprogrammierbaren Steuerung sind den

Schülerinnen und Schülern bekannt; sie wissen um die Besonderheiten dieser

Fertigungsmethoden. Die Schülerinnen und Schüler werten auch technische Unterlagen aus,

erstellen und verbessern sie im Hinblick auf mögliche Arbeitserleichterung.

 

Inhalte:

 

- Begriffe und Blockdarstellung der Steuerungs- und Regelungstechnik

- Pneumatische und elektrotechnische Größen, deren Zusammenhänge,

Darstellungsmöglichkeiten und Berechnungen

- einfache elektrotechnische und pneumatische Schaltungen

- Grundlagen der speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS)

- Dokumentieren von Signalflüssen und steuerungstechnischer Abläufe

- Gefahren beim Umgang mit elektrischen und pneumatischen Baugruppen

- Schutzmaßnahmen der Elektrotechnik nach gültigen Normen

 

 

Lernfeld 9: Rechnergestütztes Fertigen einer Spannzange 3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 100 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler fertigen eine Spannzange auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen.

Sie erstellen Skizzen, lesen Zeichnungen und entnehmen daraus die erforderlichen

Informationen für die CNC-Fertigung. Sie ermitteln die technologischen Daten für die

Bearbeitung und erstellen Arbeitspläne. Auf der Basis dieser Pläne entwickeln sie rechnergestützte

CNC-Programme, überprüfen und optimieren die Verfahrwege durch Simulation.

Nach der Fertigung optimieren sie auf Grundlage der Prüfergebnisse den Fertigungsprozess.

Dazu wählen sie Prüfmittel aus, erstellen Prüfpläne und bewerten die Prüfergebnisse. Die

Schülerinnen und Schüler vergleichen die Wirtschaftlichkeit und Produktqualität der CNCFertigung

mit der konventionellen Fertigung.

Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes.

 

Inhalte:

 

- CNC-Fertigung

- Koordinatensysteme

- Technologiedaten

- Qualitätsmanagment

- Prüfplan

- Toleranzen

- Datensicherung

- Fertigungskosten, Wirtschaftlichkeit, Produktqualität

 

 

Lernfeld 10: Fügen eines optischen Systems 3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler vervollständigen durch Justieren und Fügen optische Bauteile

zu Baugruppen. Sie planen die einzelnen Fertigungsschritte, überprüfen und optimieren sie.

Dazu wählen sie die geeigneten Werk- und Hilfsstoffe sowie Fertigungsverfahren aus. Die

Arbeitsergebnisse werden geprüft, bewertet und dokumentiert.

Die Schülerinnen und Schüler beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes.

 

Inhalte:

 

- Justieren

- Fügen (Feinkitten, Ansprengen, Kleben, Löten, Montieren)

- Reinigen

- Technische Kommunikation

- interne Kunden/Lieferantenbeziehung

- Prüfen und Beurteilen der Fertigungsqualitäten

- Dokumentation und Bewertung von Ergebnissen

- Darstellung von Arbeitsabläufen

 

 

Lernfeld 11: Montieren optischer Instrumente 3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 100 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler stellen optische Instrumente her. Sie lesen Gesamtzeichnungen,

erkennen Funktionszusammenhänge, beschreiben einfache Systeme, führen Berechnungen

durch und fertigen Skizzen an.

Sie stellen die Einzelteile für die Montage zusammen, wählen Normteile und Montagehilfsmittel

aus. Die Schülerinnen und Schüler analysieren und beschreiben die Funktion

optischer Bauelemente und Baugruppen. Nach Vorgaben werden diese montiert, justiert und

in Betrieb genommen. Die Schülerinnen und Schüler erstellen Bedienungsanleitungen für

feinmechanische Systeme. Sie beziehen das menschliche Auge in die Systembetrachtung ein.

Deshalb sind sie mit dem Aufbau, der Funktion sowie den optischen Leistungen des rechtsichtigen

oder fehlsichtigen Auges vertraut. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundlagen

des beidäugigen Sehens. Sie wissen um die Ursachen und Folgen der Alterssichtigkeit.

Die Arten der Fehlsichtigkeiten sind ihnen geläufig.

 

Inhalte:

 

- Sehwinkel vergrößernde Systeme (Lupe, Mikroskop, Fernrohr)

- abbildende Geräte (Fotokamera, Projektor, Endoskop)

- messtechnische Geräte (Optimeter, Goniometer, Autokollimationsfernrohr)

- menschliches Auge (Aufbau, Funktion, Fehler und Korrektion)

- Technische Kommunikation

 

 

Lernfeld 12: Herstellen eines Teilerwürfels 4. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Std.

 

Zielformulierung:

 

Am Beispiel eines Teilerwürfels vervollständigen die Schülerinnen und Schüler optische

Bauteile durch Beschichten. Sie planen die einzelnen Fertigungsschritte, überprüfen und

optimieren sie. Dazu wählen sie die geeigneten Werk- und Hilfsstoffe sowie Fertigungsverfahren

aus. Sie kennen die Einflüsse der Prozessparameter auf die geforderten optischen

Eigenschaften, untersuchen Prozessstörungen und entwickeln Lösungsmöglichkeiten. Sie

deuten Interferenz- und Polarisationserscheinungen in der Prüf- und Beschichtungstechnik.

Die Arbeitsergebnisse werden geprüft, bewertet, dokumentiert und präsentiert.

Die Schülerinnen und Schüler beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes.

Die Möglichkeiten von Datenverarbeitungssystemen zur Planung des Arbeitsablaufes und zur

Dokumentation aller notwendigen Steuerungs- und Organisationsschritte werden genutzt.

Sie berücksichtigen die Gestaltung der Kundenbeziehungen zwischen den betroffenen

Abteilungen innerhalb des Betriebes.

 

Inhalte:

 

- Beschichtungstechniken (Dünnschichttechnologie, Verspiegelung, Lackierung)

- Aufbringen von Strukturbildern

- Darstellung von Arbeitsabläufen

- Interferenz in der Prüf- und Beschichtungstechnik (Probeglas, Interferometer)

- Technische Kommunikation

- interne Kunden/Lieferantenbeziehung

- Prüfen und Beurteilen der Fertigungsqualitäten

- Dokumentation und Bewertung von Ergebnissen

- Präsentation

 

 

Lernfeld 13: Herstellen von Sonderoptiken 4. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 60 Std.

 

Zielformulierung:

 

Die Schülerinnen und Schüler fertigen Sonderoptiken. Sie analysieren und beschreiben die

Funktion von Sonderoptiken. Mechanische und optische Parameter werden geprüft und dokumentiert.

Sie lesen, erstellen und ändern Fertigungsunterlagen für optische Bauteile und

Funktionseinheiten.

Die Schülerinnen und Schüler leiten Eigenschaften von Kunststoffen aus ihrem Aufbau ab. In

Abhängigkeit davon wählen sie geeignete Bearbeitungs- und Fügeverfahren aus und planen

Fertigungsabläufe. Dabei beachten sie die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des

Umweltschutzes. Sie nutzen geeignete Prüfmittel und erstellen Prüfprotokolle. Fertigungskosten

für Bauelemente unterschiedlicher Werkstoffe werden verglichen und die Gestaltung

der Kundenbeziehungen sowie die Marketingstrategien ihres Betriebes berücksichtigt. Die

Schülerinnen und Schüler bewerten, dokumentieren und präsentieren die Arbeitsergebnisse.

 

Inhalte:

 

- Licht- und Bildleiter

- Kristallbearbeitung

- Lasertechnik

- Kugelfertigung

- Polarisationsfilter

- Kunststoffbearbeitung

- photochemische Teilverfahren

- externe Kunden/Lieferantenbeziehung

 

 

 

Vorgaben für den Lernort Berufsschule im Rahmen der dualen

Berufsausbildung

 

1.1  Rechtliche Grundlagen

 

Grundlagen für die Berufsausbildung zur Feinoptikerin/zum Feinoptiker sind:

 

• die geltenden Verordnungen über die Bildungsgänge in den Fachklassen des dualen Systems

 

• der KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Feinoptikerin/Feinoptiker (vgl. Kap.

5), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zur Feinoptikerin/zum Feinoptiker

(vgl. Anlage A-I) abgestimmt ist.

 

Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß § 25 BBiG bzw. HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie wurde von dem zuständigen Fachministerium des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMKRahmenlehrplan) beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule.

 

Die Stundentafel (vgl. Kap. 2) und der Lehrplan zur Erprobung sind durch das Ministerium

für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW mit Einführungserlass vom .... in Kraft gesetzt

worden.

 

1.2  Hinweise zum Lehrplan zur Erprobung

1.3   

Der vorliegende Lehrplan zur Erprobung ist die landesspezifische Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans

für den Ausbildungsberuf Feinoptikerin/Feinoptiker. Er übernimmt die Lernfelder

des KMK-Rahmenlehrplans mit ihren jeweiligen Zielformulierungen und Inhalten als

Mindestanforderungen. Der Lehrplan enthält Vorgaben für den Unterricht in den Lernbereichen gemäß APO-BK. Zur Unterstützung der Lernortkooperation und der schulinternen Arbeit ist dem Lehrplan zur Erprobung die Verordnung über die Berufsausbildung als Anlage beigefügt.

 

Ebenfalls in der Anlage beigefügt ist ein Fragenkatalog zur Evaluation des Lehrplans zur Erprobung, der die in den Bildungsgängen der Berufskollegs gemachten Erfahrungen und Anregungen im Umgang mit dem vorliegenden Lehrplan erfasst (vgl. Anlage A-III). Die jeweiligen Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, zu dem jeweiligen im Einführungserlass genannten Zeitpunkt d en zuständigen Bezirksregierungen den Evaluationsbogen zuzuleiten. Das Landesinstitut für Schule wertet die Rückläufe aus und arbeitet die Ergebnisse ggf. in den Lehrplan ein.

 

Stundentafel

 

 

Unterrichtsstunden

 

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

Summe

I. Berufsbezogener Lernbereich

Wirtschafts- und Betriebslehre

40

40

40

20

140

Fertigen optischer Bauelemente

160-200

180-220

100

60

500-580

Montieren und Prüfen optischer Instrumente

80

60

140-180

60-80

340-400

: Fremdsprache

0-40

0-40

0-40

0-20

40-140

Summe

320

320

320

160

1120

 

II. Differenzierungsbereich

 

Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2,

A 3.1 und A 3.2 gelten entsprechend.

 

III. Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2,

A 3.1 und A 3.2 gelten entsprechend.

Religionslehre

Sport/Gesundheitsförderung

Politik/Gesellschaftslehre

 

 

Hinweise zu den Lernbereichen

 

Hinweise zum berufsbezogenen Lernbereich

 

Zuordnung der Lernfelder

 

 

Zuordnung der Lernfelder zu den Fächern

 

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

I. Berufsbezogener Lernbereich

Wirtschafts- und Betriebslehre

s. 3.1.2

s. 3.1.2

s. 3.1.2

s. 3.1.2

Fertigen optischer Bauelemente

LF 1, LF 2,

LF 3

LF 5, LF 7,

LF 8

LF 9

LF 13

Montieren und Prüfen optischer Instrumente

LF 4

LF 6

LF 10,

LF 11

LF 12

Fremdsprache

s. 3.1.2

s. 3.1.2

s. 3.1.2

s. 3.1.2

 

3.1.2 Erläuterung und Beschreibung der Fächer

 

Wirtschafts- und Betriebslehre

 

Die für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlichen Ziele und Inhalte

werden auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich

Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der

Kultusministerkonferenz vom 18. Mai 1984) vermittelt. Diese Ziele und Inhalte sind in das

Fach Wirtschafts- und Betriebslehre integriert, das im 1. bis 3. Ausbildungsjahr mit je 40 Jahresstunden in der Stundentafel ausgewiesen ist. Für das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre gilt der vorläufige Lehrplan „Wirtschafts- und Betriebslehre in nicht kaufmännischen Berufen" vom 4.5.1992 (Heft 4296 der Schriftenreihe: Die Schule in Nordrhein-Westfalen), der am 1.8.1992 in Kraft getreten ist. Die im Lehrplan für Wirtschafts- und Betriebslehre enthaltenen Themenbereiche sind mit den Inhalten der anderen berufsbezogenen Fächer zu verknüpfen. Die Abstimmung - auch mit den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs – erfolgt in den Bildungsgangkonferenzen.

 

Fertigen optischer Bauelemente

 

Feinoptikerinnen/Feinoptiker stellen hoch präzise optische Instrumente her.

 

Die Auswahl geeigneter Materialien (LF 1) erfordert Kenntnisse über Werkstoffparameter,

die für die Bearbeitung von anorganischen und organischen Gläsern sowie kristallinen Materialien bestimmend sind.

Die abbildenden und ablenkenden Eigenschaften der optischen Bauteile werden durch ihre

Flächengestaltung realisiert (LF 2, LF 3, LF 5). Diese Flächengestaltung erfolgt durch den

Einsatz von Präzisionsmaschinen. Die Feinoptikerin/der Feinoptiker plant die maschinellen

Arbeitsschritte, realisiert sie und wartet die Maschinen (LF 7, LF 8, LF 9). Durch die zunehmende Komplexität der Handlungsabläufe werden sie schließlich zur Fertigung optischer Übertragungselemente befähigt, die auf physikalischen Eigenschaften beruhen (LF 13).

 

Montieren und Prüfen optischer Instrumente

 

Die im Fach Fertigen optischer Bauelementen vermittelten Kompetenzen werden im Fach

Montieren und Prüfen optischer Instrumente ergänzt.

 

Die optischen Bauteile werden endgefertigt und in selbst- oder vorgefertigte Instrumentengehäuse integriert. Innerhalb dieser Prozesse finden zunehmend anspruchsvollere Prüfverfahren Anwendung (LF 4, LF 6, LF 10, LF 11, LF 12).

 

Fremdsprache

 

Durch die internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen müssen die Auszubildenden in die

Lage versetzt werden, fremdsprachliche Produktinformationen umzusetzen. Inhaltliche Aspekte zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs sind in allen Lernfeldern enthalten.

 

Die in der Stundentafel eröffnete Bandbreitenregelung ermöglicht es den Schulen, die im

KMK-Rahmenlehrplan für die gesamte Ausbildungszeit geforderten  Mindestjahreswochenstunden Fremdsprachenunterricht zu ergänzen

 

3.2 Hinweise zum Differenzierungsbereich

 

3.2.1 Allgemeine Hinweise

 

Die Unterrichtswochenstunden des Differenzierungsbereichs können in dem in der Stundentafel ausgewiesenen Umfang für die Stützung bzw. Vertiefung von Lernprozessen oder den Erwerb von Zusatzqualifikationen, erweiterten Zusatzqualifikationen und erweiterten Stützangeboten verwendet werden. Zusatzqualifikationen werden unter Angabe der erworbenen zusätzlichen Kompetenzen zertifiziert. Die Stundenanteile des Differenzierungsbereichs können darüber hinaus auch im Rahmen von Bildungsgängen des dualen Systems genutzt werden, die eine Berufsausbildung nach BBiG/HWO und den Erwerb der Fachhochschulreife verbinden (Doppelqualifikation).

 

3.2.2 Erwerb der Fachhochschulreife

 

Für Bildungsgänge, die eine Berufsausbildung nach BBiG/HWO und den Erwerb der Fachhochschulreife verbinden, gelten die entsprechenden Vorgaben der APO-BK sowie der „Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i. d. F. vom 09.03.2001)“ (siehe Anlage A-II).

 

3.3 Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich

 

Der Unterricht in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs  Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre ist integraler Bestandteil eines beruflichen Bildungsgangs (vgl. APO-BK, Erster Teil § 6). So weit wie möglich sollen die Lehrerinnen und Lehrer dieser Fächer thematisch und methodisch Kooperationen und Erweiterungen untereinander und mit dem berufsbezogenen Lernbereich umsetzen. Grundlage dieser Arbeit sind die jeweils gültigen Lehrpläne der Fächer.

 

Die Lehrkräfte erarbeiten während der Erprobungsphase besondere Aspekte und Hinweise für

jedes der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs im Hinblick auf den Beruf ggf. die

Berufsgruppe. Zur Orientierung können Lehrpläne affiner Berufe herangezogen werden.

 

4 Lernerfolgsüberprüfung

 

Lernerfolgsüberprüfungen dienen der Sicherung der Ziele des Bildungsgangs und haben in

diesem Zusammenhang verschiedene Funktionen.

 

Sie sind Grundlage für die Planung und Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe, indem sie

Hinweise auf Lernvoraussetzungen, Lernfortschritte, Lernschwierigkeiten und Lerninteressen

der einzelnen Schülerinnen und Schüler liefern.

 

Sie bilden die Grundlage für die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler anlässlich konkreter Probleme, die im Zusammenhang mit dem Lernverhalten, den Arbeitsweisen, der Leistungsmotivation und der Selbstwerteinschätzung stehen. Somit sind sie auch Basis für die Beratung(en) der Schülerinnen und Schüler über ihren individuellen Bildungsgang.

 

Lernerfolgsüberprüfungen sind Grundlage für die Leistungsbewertung und haben damit auch

rechtliche Konsequenzen für die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses und der damit eventuell verbundenen Gleichwertigkeit mit anderen Abschlüssen.

 

Darüber hinaus stellen sie auch Informationen und Entscheidungshilfen für die für die Berufsausbildung Mitverantwortlichen und für Außenstehende in anderen Schulen im Falle des Schulwechsels dar.

 

Nicht zuletzt erfüllen Lernerfolgsüberprüfungen eine wichtige pädagogische Funktion, indem

sie den Schülerinnen und Schülern bei der Einschätzung ihrer Leistungsprofile helfen und sie

zu neuen Anstrengungen ermutigen.

 

Vor dem Hintergrund der Aufgaben der Lernerfolgsüberprüfungen sind die im Folgenden

beschriebenen allgemeinen Grundsätze zu sehen:

 

Lernerfolgsüberprüfungen müssen im Gesamtzusammenhang der Richtlinien und Lehrpläne

stehen. Auswahlentscheidungen und unterrichtliche Konkretisierungen auf der Basis von

Richtlinien und Lehrplänen müssen schlüssige Konsequenzen für Formen und Inhalte der

Lernerfolgsüberprüfungen haben. Problemorientierte Aufgabenstellungen müssen von den

Schülerinnen und Schülern zielorientiert selbstständig gelöst werden; Lösungswege und Lösungen sind in angemessener Weise darzustellen und zu beurteilen.

 

Die geltende Verordnung für die Fachklassen des dualen Systems eröffnet mehrere Möglichkeiten der Lernerfolgsüberprüfung; es entscheidet die jeweilige Bildungsgangkonferenz im Benehmen mit der entsprechenden Fachkonferenz. Es ist ein breit gefächertes Spektrum weiterer Arten von Lernerfolgsüberprüfungen anzuwenden. Insbesondere die Mitarbeit in ihren vielfältig möglichen Formen ist als gleichwertige Teilleistung in diesem Spektrum zu berücksichtigen. Gerade hier können die unterschiedlichsten Kriterien angemessen einbezogen werden

 

Bei der Beurteilung und Benotung von Lernerfolgen soll sich das Anforderungsniveau an der

angestrebten Handlungskompetenz orientieren. Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens sind

insbesondere

-  der Umfang der geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

- die sachliche Richtigkeit sowie die Differenzierung und Gründlichkeit der Kenntnisse,

Fähigkeiten und Fertigkeiten

- die Selbstständigkeit der geforderten Leistung

- die Nutzung zugelassener Hilfsmittel

- die Art der Darstellung und Gestaltung des Arbeitsergebnisses

-Engagement und soziales Verhalten in Lernprozessen

 

zu berücksichtigen. Diese Kriterien beziehen sich auf alle Dimensionen der Handlungskompetenz, wobei zu berücksichtigen ist, dass sie in den verschiedenen Dimensionen in unterschiedlicher Gewichtung zur Geltung kommen können.

 

Aufgaben der Bildungsgangkonferenz

Die Bildungsgangkonferenz hat bei der Umsetzung des Lehrplans in Kooperation mit allen an

der Berufsausbildung Beteiligten (vgl. § 14 (3) APO-BK) vor allem folgende Aufgaben:

 

- Ausdifferenzierung der Lernfelder durch die Lernsituationen, wobei zu beachten ist, dass

die im Lehrplan enthaltenen Kompetenzbeschreibungen, Inhaltsangaben und Zeitrichtwerte

verbindlich sind.

 

- Planung von Lernsituationen, die an beruflichen Handlungssituationen orientiert sind und

für das Lernen im Bildungsgang exemplarischen Charakter haben.

 

- Ausgestaltung der Lernsituationen, Planung der methodischen Vorgehensweise (Projekt,

Fallbeispiel ...) und Festlegung der zeitlichen Folge der Lernsituationen im Lernfeld; dabei

ist von der Bildungsgangkonferenz besonderes Gewicht auf die Konkretisierung aller

Kompetenzdimensionen zu legen, also neben der Fachkompetenz auch der Methoden-,

Lern-, Sozial- und Humankompetenzen.

 

- Verknüpfung der Inhalte und Kompetenzen des berufsbezogenen Lernbereichs mit dem

Fach Wirtschafts- und Betriebslehre1) und den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs

sowie des Differenzierungsbereichs.

- Planung der Lernorganisation in Absprache mit der Schulleitung

- Vorschläge zur Belegung von Klassen- und Fachräumen, Planung von Exkursionen

usw.

 

- Planung zusammenhängender Lernzeiten zur Umsetzung der Lernsituation

 

-Einsatzplan für die Lehrkräfte (im Rahmen des Teams)

 

- Bestimmung und Verwaltung der sächlichen Ressourcen im Rahmen der Zuständigkeiten

der Schule

 

- Vereinbarungen hinsichtlich der (z. B. fächerübergreifenden) schriftlichen Arbeiten und

der sonstigen Leistungen

 

- Erstellung einer didaktischen Planung für den Bildungsgang

 

- Bei Einrichtung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs sind die entsprechenden Regelungen zu berücksichtigen.

 

- Dokumentation der didaktischen Jahresplanung

 

- Evaluation

 

Beispiel für die Ausgestaltung einer Lernsituation

1(Die hier dargestellte Lernsituation bewegt sich in ihrer Planung auf einem mittleren

Abstraktionsniveau. Sie ist als Anregung für die konkrete Arbeit der Bildungsgangkonferenz

zu sehen, die bei ihrer Planung die jeweilige Lerngruppe, die konkreten schulischen

Rahmenbedingungen und den Gesamtrahmen der didaktischen Jahresplanung

berücksichtigt.)

 

Lernfeld 1: Beurteilen eines Glasrohteils

 

Lernsituation: Einen Glasrohling auf Einschlüsse kontrollieren

Schul-/Ausbildungsjahr: 1. Zeitrichtwert: 6 Ustd.

 

Beschreibung der Lernsituation:

Bevor die Fertigung einer Objektivlinse beginnen kann, wird der Glasrohling auf Fehler kontrolliert. Es sollen Fremdeinschlüsse in der Glasmatrix ausgeschlossen werden, um einen hohen Produktivitätsgrad zu sichern.

 

Angestrebte Kompetenzen

Beiträge des berufsbezogenen Lernbereichs:

 

Fachkompetenzen:

- Glasbestandteile kennen

- Einschlüsse ermitteln

- Auswirkungen von Einschlüssen beschreiben

- Verwendbarkeit des Glasrohlings beurteilen

 

Methoden-/Lernkompetenzen:

- Arbeitsablauf planen

- Informationsquellen auswerten

 

Human-/Sozialkompetenzen:

-Eigenverantwortlich handeln

- In Zusammenhängen denken

- Arbeitsergebnisse beurteilen

- Im Team arbeiten

Beiträge des berufsübergreifenden Lernbereichs:

 

Die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs formulieren ihre Beiträge auf der Grundlage der jeweiligen Fachlehrpläne im Rahmen der Bildungsgangkonferenz.

 

Mögliche Anknüpfungspunkte sind:

 

- Beiträge sind von der  Bildungsgangkonferenz zu erarbeiten

 

Inhaltsbereiche:

 

- Optisches Glas (Herstellung, Glasfehler)

- Optische Eigenschaften (Transparenz, Streuung, Absorption, Reflexion)

 

Anlagen

 

A-I Verordnung über die Berufsausbildung1

 

Die Verordnung über die Berufsausbildung ist als

Nur-Lese-Version des Bundesgesetzblattes Teil I,

Nr. 51, Seite 2748 vom 26. Juli 2002 zu finden. 1 Quelle:

 

II Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen

 

Bildungsgängen1

 

Sekretariat der Ständigen Konferenz

der Kultusminister der Länder

in der Bundesrepublik Deutschland

 

Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife

in beruflichen Bildungsgängen

 

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i. d. F. vom 09.03.2001)

 

I.                   Vorbemerkung

 

Die Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen

geht davon aus, dass berufliche Bildungsgänge in Abhängigkeit von den jeweiligen Bildungszielen, -inhalten sowie ihrer Dauer Studierfähigkeit bewirken können.

 

Berufliche Bildungsgänge fördern fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse sowie Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und kreatives Problemlösungsverhalten. Dabei werden auch die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Lern- und Arbeitstechniken vermittelt.

 

II.                Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung

 

Die Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung kann erworben werden in Verbindung mit

dem

- Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Recht des Bundes

oder der Länder1; die Mindestdauer für doppeltqualifizierende Bildungsgänge beträgt drei

Jahre

- Abschluss eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden schulischen Bildungsgangs1),

bei zweijähriger Dauer in Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum

bzw. einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit

-          Abschluss einer Fachschule/Fachakademie.

-           

Der Erwerb der Fachhochschulreife über einen beruflichen Bildungsgang setzt in diesem Bildungsgang den mittleren Bildungsabschluss voraus. Der Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses muss vor der Fachschulabschlussprüfung erbracht werden.

 

Die Fachhochschulreife wird ausgesprochen, wenn in den einzelnen originären beruflichen

Bildungsgängen die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben eingehalten werden. Außerdem muss die Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten inhaltlichen Standards über eine Prüfung (vgl. Ziff. V.) nachgewiesen werden. Diese kann entweder in die originäre Abschlussprüfung integriert oder eine Zusatzprüfung sein.

 

Die Möglichkeit, über den Besuch der Fachoberschule die Fachhochschulreife zu erwerben,

wird durch die „Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.02.1969 i. d. F. vom 26.02.1982) und die „Rahmenordnung für die Abschlussprüfung der Fachoberschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

26.11.1971) geregelt.

 

III.             Rahmenvorgaben

IV.               

Folgende zeitliche Rahmenvorgaben müssen erfüllt werden:

 

1. Sprachlicher Bereich 240 Stunden

Davon müssen jeweils mindestens 80 Stunden auf

Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch und auf

eine Fremdsprache entfallen.

 

2. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischerBereich 240 Stunden

 

3. Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (einschließlich

wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte) mindestens 80 Stunden

 

Diese Stunden können jeweils auch im berufsbezogenen Bereich erfüllt werden, wenn es sich

um entsprechende Unterrichtsangebote handelt, die in den Lehrplänen ausgewiesen sind. Die

Schulaufsichtsbehörde legt für jeden Bildungsgang fest, wo die für die einzelnen Bereiche

geforderten Leistungen zu erbringen sind.

 

IV. Standards

  1. Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch

 

Der Lernbereich „Mündlicher Sprachgebrauch“ vermittelt und festigt wesentliche Techniken

situationsgerechten, erfolgreichen Kommunizierens in Alltag, Studium und Beruf.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeiten erwerben,

 

- unterschiedliche Rede- und Gesprächsformen zu analysieren, sachgerechte und manipulierende Elemente der Rhetorik zu erkennen,

- den eigenen Standpunkt in verschiedenen mündlichen Kommunikationssituationen zu

vertreten,

- Referate zu halten, dabei Techniken der Präsentation anzuwenden und sich einer anschließenden Diskussion zu stellen.

 

Im Lernbereich „Schriftlicher Sprachgebrauch“ stehen vor allem die Techniken der präzisen

Informationswiedergabe und der schlüssigen Argumentation – auch im Zusammenhang mit

beruflichen Erfordernissen und Anforderungen des Studiums – im Mittelpunkt.

 

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,

 

- komplexe Sachtexte über politische, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und berufsbezogene

Themen zu analysieren (geraffte Wiedergabe des Inhalts, Analyse der Struktur und wesentlicher sprachlicher Mittel, Erkennen und Bewertung der Wirkungsabsicht, Erläuterung

von Einzelaussagen, Stellungnahme) und

- Kommentare, Interpretationen, Stellungnahmen oder Problemerörterungen – ausgehend

von Texten oder vorgegebenen Situationen – zu verfassen (sachlich richtige und schlüssige Argumentation, folgerichtiger Aufbau, sprachliche Angemessenheit, Adressaten- und

Situationsbezug) oder

- literarische Texte mit eingegrenzter Aufgabenstellung zu interpretieren (Analyse von inhaltlichen Motiven und Aspekten der Thematik, der Raum- und Zeitstruktur, ggf. der Erzählsituation, wichtiger sprachlicher und ggf. weiterer Gestaltungselemente).

 

  1. Fremdsprache
  2.  

Das Hauptziel des Unterrichts in der fortgeführten Fremdsprache ist eine im Vergleich zum

Mittleren Schulabschluss gehobene Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache für Alltag,

Studium und Beruf. Dazu ist es erforderlich, den allgemeinsprachlichen Wortschatz zu

festigen und zu erweitern, einen spezifischen Fachwortschatz zu erwerben sowie komplexe

grammatikalische Strukturen gebrauchen zu lernen.

 

Verstehen (Rezeption)

 

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,

- anspruchsvollere allgemeinsprachliche und fachsprachliche Äußerungen und unterschiedliche

Textsorten (insbesondere Gebrauchs- und Sachtexte) – ggf. unter Verwendung von

fremdsprachigen Hilfsmitteln – im Ganzen zu verstehen und im Einzelnen auszuwerten.

 

Sprechen und Schreiben (Produktion)

 

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,

- Gesprächssituationen des Alltags sowie in berufsbezogenen Zusammenhängen in der

Fremdsprache sicher zu bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative zu ergreifen,

- auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsgerecht und mit angemessenem

Ausdrucksvermögen in der Fremdsprache zu reagieren,

- komplexe fremdsprachige Sachverhalte und Problemstellungen unter Verwendung von

Hilfsmitteln auf deutsch wiederzugeben und entsprechende in deutsch dargestellte Inhalte

in der Fremdsprache zu umschreiben.

 

3 . Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

 

Die Schülerinnen und Schüler sollen ausgehend von fachrichtungsbezogenen Problemstellungen

grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen in der Mathematik und in Naturwissenschaften bzw. Technik erwerben.

Dazu sollen sie

- Einblick in grundlegende Arbeits- und Denkweisen der Mathematik und mindestens einer

Naturwissenschaft bzw. Technik gewinnen,

- erkennen, dass die Entwicklung klarer Begriffe, eine folgerichtige Gedankenführung und

systematisches, induktives und deduktives, gelegentlich auch heuristisches Vorgehen

Kennzeichen mathematisch- naturwissenschaftlich-technischen Arbeitens sind,

- Vertrautheit mit der mathematischen und naturwissenschaftlich-technischen Fachsprache

und Symbolik erwerben und erkennen, dass Eindeutigkeit, Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit beim Verbalisieren von mathematischen bzw. naturwissenschaftlich-technischen Sachverhalten vor allem in Anwendungsbereichen für deren gedankliche Durchdringung unerlässlich sind,

- befähigt werden, fachrichtungsbezogene bzw. naturwissenschaftlich-technische Aufgaben

mit Hilfe geeigneter Methoden zu lösen,

- mathematische Methoden anwenden können sowie Kenntnisse und Fähigkeiten zur Auswahl

geeigneter Verfahren und Methoden mindestens aus einem der weiteren Bereiche

besitzen:

• Analysis (Differential- und Integralrechnung)

• Beschreibung und Berechnung von Zufallsexperiment, einfacher Wahrscheinlichkeit,

Häufigkeitsverteilung sowie einfache Anwendungen aus der beurteilenden Statistik,

• Lineare Gleichungssysteme und Matrizenrechnung,

- reale Sachverhalte modellieren können (Realität Modell Lösung Realität),

- grundlegende physikalische, chemische, biologische oder technische Gesetzmäßigkeiten

kennen, auf fachrichtungsspezifische Aufgabenfelder übertragen und zur Problemlösung

anwenden können,

- selbstständig einfache naturwissenschaftliche bzw. technische Experimente nach vorgegebener Aufgabenstellung planen und durchführen,

- Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, präsentieren, interpretieren und bewerten können.

 

V.                 Prüfung

 

1.      Allgemeine Grundsätze

 

Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist jeweils eine schriftliche Prüfung in den drei

Bereichen – muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache, mathematischnaturwissenschaftlich- technischer Bereich – abzulegen, in der die in dieser Vereinbarung festgelegten Standards nachzuweisen sind. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen der mindestens zweijährigen Fachschulen kann der Nachweis der geforderten Standards in zwei der drei Bereiche auch durch kontinuierliche Leistungsnachweise erbracht werden. Soweit die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben dieser Vereinbarung durch die Stundentafeln und Lehrpläne der genannten beruflichen Bildungsgänge abgedeckt und durch die Abschlussprüfung des jeweiligen Bildungsgangs oder eine Zusatzprüfung nachgewiesen werden, gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung als erfüllt.

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern erreicht sind. Ein Notenausgleich für nicht ausreichende Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen der Länder.

Die schriftliche Prüfung kann in einem Bereich durch eine schriftliche Facharbeit mit anschließender Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Kolloquiums unter prüfungsgemäßen Bedingungen ersetzt werden.

 

2.      Festlegungen für die einzelnen Bereiche

 

a) Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch

In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden ist eine der folgenden

Aufgabenarten zu berücksichtigen:

- (Textgestützte) Problemerörterung,

- Analyse nichtliterarischer Texte mit Erläuterung oder Stellungnahme,

- Interpretation literarischer Texte.

 

b) Fremdsprachlicher Bereich

In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 1 1/2 Stunden, der ein oder

mehrere Texte, ggf. auch andere Materialien, zugrunde gelegt werden, sind Sach- und

Problemfragen zu beantworten und persönliche Stellungnahmen zu verfassen. Zusätzlich

können Übertragungen in die Muttersprache oder in die Fremdsprache verlangt

werden.

 

c) Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden soll nachgewiesen

werden, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, komplexe Aufgabenstellungen

selbstständig zu strukturieren, zu lösen und zu bewerten, die dabei erforderlichen

mathematischen oder naturwissenschaftlich-technischen Methoden und Verfahren

auszuwählen und sachgerecht anzuwenden.

 

VI.              Schlussbestimmungen

 

Die Schulaufsichtsbehörde jedes Landes in der Bundesrepublik Deutschland steht in der Verpflichtung und der Verantwortung, die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über berufliche Bildungswege zu gewährleisten.

 

Die Länder verpflichten sich, Prüfungsarbeiten für verschiedene Fachrichtungen in den Bereichen Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache und Mathematik/Naturwissenschaft/Technik zur Sicherung der Transparenz und Vergleichbarkeit auszutauschen.

 

Ein gemäß dieser Vereinbarung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes Zeugnis enthält folgenden Hinweis:

 

„Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen

Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz 05.06.1998 i. d. F. vom

09.03.2001 – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik

Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“

 

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