Folgen des Missbauchs
Folgen und Schäden
Sexueller Mißbrauch kann zu einer Vielzahl verschiedener kurz- oder langfristiger Folgen und Schäden führen. Viele Betroffene bleiben ihr Leben lang durch die Mißbrauchserfahrungen geprägt und belastet. Die Schädigungen sind nach Einschätzung der meisten Autoren umso schwerwiegender
- je größer der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer, und besonders,
- wenn es sich um eine Differenz von einer Generation handelt;
- je größer die verwandtschaftliche Nähe, und besonders bei Autoritäts-
- und Vaterfiguren;
- je länger der Mißbrauch andauert;
- je jünger das Kind bei Beginn des Mißbrauchs;
- je mehr Gewalt angedroht oder angewendet wird;
- je vollständiger die Geheimhaltung;
- je weniger sonstige schützende Vertrauensbeziehungen, etwa zur
- Mutter oder einer anderen Person bestehen.
Eine Gewichtung der einzelnen Faktoren läßt sich kaum vornehmen; jedoch ist davon auszugehen, daß die Traumatisierung und die Langzeitfolgen in dem gleichen Maße zunehmen wie die Anzahl der gegebenen Bedingungen.Zentrales schädigendes Element bei sexuellem Mißbrauch, vor allem innerhalb der Familie, ist die langfristige Verwirrung, der das Kind auf kognitiver, emotionaler und sexueller Ebene ausgesetzt ist. Es ist frühzeitig sexuell stimulierter Pseudo-Partner und zugleich strukturell abhängiges Kind, und es wird möglicherweise noch durch Gewalt bedroht. Die Verwirrung hinsichtlich der Generationszugehörigkeiten und die Vermischung der Rollen einer (väterlichen) Autoritätsfigur und sexuellen Partners wird von den Mißbrauchern häufig durch die möglichst vollständige Verleugnung der Tatsache, daß überhaupt sexuelle Handlungen stattfinden, aufrecht erhalten. So ereignet sich der Mißbrauch oft in völligem Schweigen und in Dunkelheit. Die körperliche Nähe und die sexuelle Erregung stehen in direktem Widerspruch zur Negierung der Realität. Damit wird dem Kind die Möglichkeit genommen, die zentralen Aspekte dieser emotional intensiven und verwirrenden Erfahrung kognitiv und sozial sinnvoll zuzuordnen - und es ist darüber hinaus noch gezwungen, diese Verwirrung geheimzuhalten.Sexueller Mißbrauch setzt das Kind also nicht nur traumatischen Erfahrungen aus, durch die seine sexuellen Gefühle und Vorstellungen in einer Weise beeinflußt werden, die seinem Entwicklungsstand und der Qualität seiner Beziehungen nicht entsprechen; wenn es entdeckt, daß eine Person, die es liebt und zu der es in einer lebenswichtigen Beziehung steht, es mißbraucht und verletzt, wird es auch in seinem Vertrauen zutiefst erschüttert. Dieser Verrat durch den Mißbraucher kann durch die Reaktionen der Umwelt wiederholt und verstärkt werden, wenn das Kind bei seinen Versuchen, sich mitzuteilen und sich dem Mißbrauch zu entziehen, keinen Glauben und keine Unterstützung findet. Die grundlegende Mißachtung seines Willens und die (fortgesetzte) Verletzung seiner körperlichen Integrität konfrontieren das Kind mit Gefühlen der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins. Und schließlich wird es in seinem Selbstbewußtsein und seinem Selbstvertrauen geschädigt, wenn es die Gefühle der Scham (,daß es mißbraucht wird), der Schuld (,weil es den Mißbrauch nicht beenden kann) und der Wertlosigkeit (,weil seine Integrität zerstört wird) als dem eigenen Selbst zugehörig verinnerlicht. Auch hierbei können die Gefühle des Beschädigt- und Ausgestoßenseins (Stigmatisierung) durch entsprechende Zuschreibungen von Seiten der Umwelt weiterhin verschlimmert und befestigt werden.Schädigenden sexuellen Erfahrungen, Verrat, Ohnmacht und Stigmatisierung sind leider nicht nur mißbrauchte Kinder ausgeliefert; das gleichzeitige Zusammentreffen aller vier Faktoren in der Mißbrauchssituation ist es jedoch, was sexuellen Kindesmißbrauch von allen anderen, möglicherweise traumatischen Erlebnissen (wie etwa Scheidung der Eltern oder auch physische Mißhandlungen) unterscheidet.Das Ausmaß der Schädigungen variiert in Abhängigkeit davon, wie sich im Einzelfall diese vier Faktoren wechselseitig verstärken oder abschwächen.Als langfristige Folgen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen treten im Erwachsenenalter häufig auf:
- Störungen der Sexualität und Partnerschaftsprobleme;
- Störungen in der Wahrnehmung eigener Gefühle
- (Verwechselung von Affektivität und Sexualität);
- Gefühle der Wertlosigkeit, Scham, Schuld, Wut;
- Ablehnung des eigenen Körpers, selbstdestruktives Verhalten,
- Selbstmord(versuche);
- Sexualisierung von Beziehungen;
- Störung der Sexualfunktionen;
- emotionaler Rückzug und soziale Isolation, Mißtrauen;
- Depression;
- Gefühle, außerhalb des eigenen Körpers zu sein (Dissoziation);
- Alkohol - und Drogenmißbrauch;
- Angstzustände, Alpträume, angstmachende Tagträume;
- Schlaf- und Eßstörungen;
- psychosomatische Beschwerden
- (vor allem Haut- und Magenerkrankungen);
- Prostitution.
Obwohl die genannten Störungen nicht nur infolge von sexuellem Mißbrauch entstehen können, ist die Wahrscheinlichkeit, das Mißbrauchsopfer unter einem oder meist mehreren dieser Symptome leiden, deutlich erhöht.
Sekundäre Traumatisierung durch
Strafanzeigen, polizeiliche Vernehmungen
und Gerichtsverfahren
Die Gefahr sekundärer Schädigung nach sexuellem Mißbrauch wird bereits seit einigen Jahren heftig diskutiert. Als gesichert kann gelten, daß besonders bei eher geringfügigen Delikten, etwa, wenn ein Fremder vor Kindern und/oder Jugendlichen seine Geschlechtsteile entblößt und masturbiert (Exhibitionismus), die Gefahr einer indirekten Schädigung durch wiederholte, intensive Befragungen unter Umständen gegeben ist.Aber auch bei langjährigem sexuellen Mißbrauch innerhalb der Familie wird durch die Strafverfolgung des Täters nur bedingt eine Lösung des Problems oder endgültige Hilfe für die Betroffenen erreicht. Werden die Kinder in diesem Zusammenhang - um sie vor weiterem Mißbrauch zu schützen - unvorbereitet aus der Familie herausgenommen, empfinden sie dies häufig als Bestrafung. Sie bleiben mit ihren Scham- und Schuldgefühlen allein, wenn sie nicht in eine Umgebung kommen, die mit ihren Erfahrungen richtig umzugehen weiß. Auch die folgende Vernehmung durch die Polizei - wie einfühlsam auch immer sie durchgeführt werden mag - kann die verzweifelten Schuldgefühle noch vergrößern, denn die Betroffenen müssen von Vorfällen berichten, an denen sie sich - wie unfreiwillig auch immer - beteiligt haben, so daß sie sich selbst oft nicht nur als Opfer, sondern auch als "Komplizen" erleben.Bis es zur Gerichtsverhandlung kommt, vergeht oft eine lange Zeit, in der die Kinder und Jugendlichen immer wieder von Selbstzweifeln und Unsicherheit befallen werden. Häufig führt dies und der Druck von Seiten der Familie dann zur Rücknahme der Aussagen und zu einer Einstellung des Verfahrens. Für die in die Familie zurückkehrenden Kinder kann dies die Fortsetzung des sexuellen Mißbrauchs bedeuten. Die beschriebenen Schädigungen können dadurch noch erheblich verschlimmert werden.Kommt es zu einem Strafprozess, so ist die Aussage des Kindes/Jugendlichen häufig das einzige Beweismaterial. Für das Kind höchst unangenehme Befragungen und eine Überprüfung seiner Glaubwürdigkeit können die Folge sein. Zweifel und Schuldgefühle werden so noch weiter verstärkt, zumal oft auch von der Familie eher Vorwürfe erhoben und nur selten Verständnis oder gar Einsicht aufgebracht werden. Kommt es zu einem Freispruch wegen Mangel an Beweisen, so geht auch hier der Mißbrauch meist weiter und die Möglichkeit einer erneuten Aufdeckung des Familiengeheimnisses ist für lange Jahre vertan.
Auch eine Verurteilung des Täters allein bedeutet für die Kinder und Jugendlichen keine Lösung ihres Problems, denn unter seiner Bestrafung leidet nicht nur dieser, sondern auch seine Familie, und damit auch das betroffene Kind. Der Familienzusammenhang ist trotz allem für das Kind von großer Wichtigkeit und emotionaler Bedeutung und oft ist die Beziehung zum Mißbraucher sogar die intensivste, die es in der Familie hat. Wird die Familie durch die Verurteilung des Täters auseinandergerissen und zerstört, bleibt das Kind unter Umständen allein mit dem Gefühl zurück, durch seine Offenbarung das Unglück herbeigeführt zu haben. Eine Verarbeitung seiner ohnehin schon traumatischen Erfahrungen wird dadurch zusätzlich erschwert. Dennoch kann es notwendig sein, ein jüngeres Kind auch gegen seinen Willen aus der Familie zu nehmen. Wenn es nur auf diesem Wege möglich erscheint, das Kind vor weiterem schweren Mißbrauch zu schützen, sollte aber in jedem Fall Sorge dafür getragen werden, daß es diese gewaltsame Trennung in einem therapeutischen Rahmen bearbeiten und bewältigen kann. Entsprechende Beratungs-und Therapieangebote gibt es in den Beratungsstellen des Vereins "Kind im Zentrum"und "Wildwasser". Bei Jugendlichen oder auch im Erwachsenenalter kann eine Verurteilung des Täters positive Auswirkungen haben, da durch sie das Rechtsempfinden und eine angemessene Zuweisung der Verantwortlichkeiten wieder hergestellt werden kann. Allerdings geschieht es auch nicht selten, daß sich die ehemaligen Opfer eines verurteilten Täters real oder infolge unverarbeiteter Schuldgefühle durch dessen angekündigte oder befürchtete Rache massiv bedroht fühlen, was bis zu freiwilligen Klinikaufenthalten oder einem weiteren Leben in ständiger Angst führen kann.