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a) Gesetze und Verordnungen § 26 Landesreisekostengesetz NRW: Stirbt ein Beamter während der Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet. Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen: Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt. § 41 Abs.2 Punkt 8 StVO (Zeichen 286 - Eingeschränktes Halteverbot): Das Zusatzschild " (Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr.... frei " nimmt Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und B l i n d e , jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Halteverbot aus. Eisenbahnkreuzungsgestz: § 1 II: Kreuzungen sind entweder höhengleich oder nicht höhengleich. § 1 III: Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind die Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie die Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, ... § 1314 II BGB: Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn 1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit befand; 2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt; § 87 II StPO: Zur Besichtigung oder Öffnung einer schon beerdigten Leiche ist ihre Ausgrabung statthaft. Auszug aus der Benutzungsordnung für Aborte in öffentlichen Gebäuden (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt vom 1.4.1993): § 5: Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. ... Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. § 6: Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. § 8: Der dafür vorgesehenen Vorrichtung sind Reinigungsfähnchen (14 x 10 cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch fünf, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfaßt und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als fünf Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig zu benutzen. § 10: Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. ... Eine abschließende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt. b) Gerichtsentscheidungen: AG Mönchengladbach: Zwei getrennte Betten in einem Doppelzimmer und daraus resultierender unharmonischer Geschlechtsverkehr während des Urlaubs sind kein Reisemangel, weil dem Gericht mehrere allgemein übliche Varianten des Beischlafs bekannt sind, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Außerdem hätten die Betten leicht mit etwas Schnur oder einem Hosengürtel, der in seiner ursprünglichen Funktion in diesem Augenblick sicher nicht benötigt wurde, zusammengebunden werden können. AG Nürnberg: Die Benutzung der Toilette einer Mietwohnung trotz des Hinweises eines Handwerkers, dass an den Toilettenrohren des Mietshauses Arbeiten durchgeführt würden und die dadurch erfolgende Begießung der Monteure mit Fäkalien sowie die Äußerung: "Familie X scheißt, wenn sie scheißen muss" rechtfertigen noch keine fristlose Kündigung durch den Vermieter. OLG Hamm: Ein Autofahrer kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn durch das laute Zuschlagen seiner Autotür in der Nähe eines Hühnerstalls 143 Hühner vor Schreck sterben. Mit dieser "übertriebenen Reaktion" der Hühner habe er nicht rechnen müssen. AG Brilon: Ein Rechtsanwalt hatte gegen seinen Mandanten eine Kostenforderung in Höhe von 1114 DM. Dieser überwies den Betrag an einem Tag in der Weise, dass er keine Einzelüberweisung über den Gesamtbetrag vornahm, sondern 1114 Einzelüberweisungen über 1 DM. Der Anwalt mußte am Tag nach der Buchung nicht nur 557 Kontoauszüge von seiner Bank abholen, sondern für die Einzelbuchungen auch noch 557 DM Buchungsgebühren bezahlen. Diese Buchungsgebühren forderte er als Schadensersatz von dem Mandanten. Das Gericht gab ihm Recht, weil der Mandant insoweit den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) erfüllt habe. AG Köln: Ein Verkehrsunfallprozeß wird nach denselben Regeln gespielt wie ein Fußballspiel. Sein Ausgang hängt nicht von der zufälligen Anzahl der Zeugen ab, die eine Partei zu Unfallzwecken mit sich fahren läßt, sondern von der Anzahl der Frei- wie Eigentore, die die Unfallbeteiligten schießen. Ob ein Tor gefallen ist, entscheidet der Schiedsrichter, der im Zweifel die maßgebende Flensburger Punkte-Tabelle anzuwenden hat. Hiernach steht es am Ende der 1. Halbzeit zunächst 6 : 6 und damit unentschieden. ... Das Hineinfahren des Beklagten in eine Kreuzung mit unangepaßter Geschwindigkeit entspricht nach der Flensburger Tabelle drei Eigentoren. Wenn demgegenüber die restliche Betriebsgefahr des Autos des Klägers mit zwei Toren zugunsten des Beklagten bewertet wird, dann wäre das eigentlich genug, so daß es schließlich 9 : 8 für den Kläger stünde. Der Kläger, der nur die Hälfte seines Schadens eingeklagt hat, hat sich aber von vornherein mit einem Unentschieden zufrieden gegeben. Deshalb kann dem Beklagten vom Schiedsrichter großzügigerweise wegen Fouls im Kreuzungsraum noch ein Elfmeter zugebilligt werden. Damit steht es schließlich 9 : 9 und das Spiel hat mit einem glatten Unentschieden geendet. BGH zu den ehelichen Pflichten einer Ehefrau: Die Ehefrau hatte ihrem jetzt die Scheidung fordernden Ehemann erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande dabei Zeitung zu lesen. Der eheliche Verkehr sei eine Schweinerei. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen, mit Kindern könne sie nichts anfangen. In diesem Sinne hatte sie sich auch Dritten gegenüber geäußert. Der Bundesgerichtshof führte in seiner Entscheidung aus, dass die Frau ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit genügt, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und verbietet es Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. AG Berlin: Ein Mann befahl seinem Schäferhund, als sich ein Polizeibeamter in Uniform näherte: "Adolf,sitz! Mach den Gruß!" Der Hund setzte sich und hob die rechte Pfote zum Hitlergruß. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf dem Herrchen und seinem Hund Volksverhetzung vor, zu einer Verurteilung kam es allerdings nicht. AG Essen: Eine Frau hatte einem Mann an Weiberfasnacht in einem Einkaufszentrum die Krawatte abgeschnitten. Der verklagte sie auf Zahlung von 40 DM. Das Amtsgericht verurteilte die Frau, da dem verwirklichten Erfolg der Unrechtsgehalt nicht aus Gründen der Sozialadäquanz abgesprochen werden kann. OLG Düsseldorf: Ein Versicherungsnehmer hatte am Morgen des 1.Weihnachtsfeiertags die Kerzen des Adventskranzes angezündet. Dann ging er ins Schlafzimmer um seine Lebensgefährtin zu wecken, die ihn nochmal zu sich ins Bett zog. Währenddessen fing der Adventskranz Feuer. Die Richter sprachen den Versicherungsnehmer von dem Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung des Brandschadens frei, weil sie ihm abnahmen und auch akzeptierten, dass er nach Betreten des Schlafzimmers " den körperlichen Reizen seiner Lebensgefährtin erlegen war und nicht mehr an den Adventskranz dachte." OLG Düsseldorf: Eine getrennt lebende Ehefrau hat ihre Unterhaltsansprüche nicht dadurch verwirkt, weil sie dreimal mit einem Revolver (Kaliber 4mm) auf ihren Ehemann geschossen hat, wenn der Ehemann unmittelbar nach den Schüssen einen gelassenen Eindruck gemacht und sogar scherzend erklärt hat, dass er ein Projektil aus einer solch kleinkalibrigen Waffe mit den Zähnen auffange, was zeige, dass er den Vorfall nicht als gravierend angesehen habe. LG Aachen: Ein Richter hatte gelangweilt während der Sitzung seiner Zivilkammer mit Bleistift "Männchen" an den Rand der Akte gemalt. Diese Akte ging im Verfahren ihren Weg zu den höchsten Gerichten. Der dortige Präsident missbilligte die "Männchen" aufs schärfste und wollte unbedingt ermitteln, wer dafür verantwortlich war. Er verlangte dienstliche Erklärungen aller beteiligten Richter von den verschiedenen Gerichten, die aber alle schrieben: "Ich habe die Männchen nicht gemalt." Zuletzt kam die Akte nach 4 Jahren dann zu dem "Aktenmaler", der las die Erklärungen der Spitzen der deutschen Justiz, nahm seinen Radiergummi, radierte ein wenig und schrieb: Welche Männchen? Bundesverwaltungsgericht zum Thema "schlafender Richter als Rechtsmittelgrund": Allein daraus, dass der Richter über einen längeren Zeitraum ununterbrochen die Augen geschlossen und den Kopf auf die Brust gesenkt hatte, lässt sich nicht sicher darauf schliessen, dass er tatsächlich über einen längeren Zeitraum geschlafen hat. Diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden. Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise abwesend ist, wenn andere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen. Auch bei dem geschilderten "Hochschrecken" des Richters kann es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt haben. c) Abschließend noch einige Anwaltswitze: Rechtsanwalt zu schwerhörigem Mandanten: Mein Honorar beträgt 500 Euro. Mandant: Sagten sie 900 Euro? Rechtsanwalt (etwas lauter): Nein, 800 Euro. Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und Gott? Gott denkt nicht er sei Anwalt. Ein Mann kommt in die Anwaltskanzlei und fragt nach den Gebühren für eine Rechtsberatung. 250 Euro für 3 Fragen, antwortet der Anwalt. Ist das nicht verdammt teuer?, fragt der Mann. Ja, erwidert der Anwalt, und wie lautet ihre dritte Frage? Die Gerechtigkeit in die Mitte, sagt der Teufel und setzt sich zwischen zwei Juristen. Statt Ratten sollen jetzt Anwälte als Versuchstiere eingesetzt werden. Die Sache hat nämlich einen entscheidenden Vorteil: Selbst die abgebrühtesten Wissenschaftler möchten Ratten nicht alles antun. Allerdings hat sie auch einen Nachteil: Die Ergebnisse lassen sich schlechter auf Menschen übertragen. Anruf in der Rechtsanwalts-Kanzlei: Könnte ich bitte Herrn Rechtsanwalt Huber sprechen? Sekretärin: Der Herr Rechtsanwalt ist leider gestern verstorben. Eine Stunde später wieder derselbe Anrufer: Könnte ich bitte Herrn Rechtsanwalt Huber sprechen? Sekretärin: Ich habe Ihnen doch vorhin schon gesagt, dass der Herr Rechtsanwalt gestorben ist. Nach einer weiteren Stunde wieder derselbe Anrufer und dieselbe Frage. Nachdem die Sekretärin sehr ungehalten reagiert, sagt der Anrufer: Sorry, aber ich kanns einfach nicht oft genug hören. Kommt ein Mann in die Bar und sagt: Alle Anwälte sind Arschlöcher! Sagt ein anderer zu ihm: Beleidigen Sie mich nicht. Darauf der erste: Sind Sie Anwalt? Darauf der zweite: Nein, ein Arschloch (zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Thomas Wedel, Oberasbach ( www.ra-dr-wedel.de ), u.a. auch Herausgeber des Buches "Recht amüsant", Lachmal-Verlag ) |
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