Jeder, der mit einem behinderten oder kranken Angehörigen lebt, kennt sich sicher aus im Kampf mit den Behörden. Deshalb ein paar hoffentlich hilfreiche Tips und Links zu Gesetzestexten, die bei den eigenen Widerspruchsformulierungen das nötige Hintergrundwissen signalisieren und damit vielleicht mehr Erfolg versprechen.
1. Schwerbehindertenausweis
2. Pflegegeld
1. Schwerbehindertenausweis
à davon ist der jeweilige Nachteilsausgleich abhängig
a) einkommenssteuerrechtlich: (Behinderten)Pauschbetrag (Steuerrecht) - gestaffelt nach GdB - höchster bei GdB 100 bzw Merkzeichen H 3700€/Jahr - nicht um „zumutbare Belastung“ kürzbar Fahrtkostenpauschale (Steuerrecht) - ab GdB von 80 oder 70+G - entweder: 3000km a (derzeit) 0,30€ = 900€/Jahr - oder nach Fahrtenbuch: bei aG, Bl, H bis 15000km/Jahr bei Angemessenheit abrechenbar Pauschbetrag für Pflegeperson (Steuerrecht) - bei H oder Pflegestufe III 924€/Jahr - nicht abwimmeln lassen vom Finanza; Pflegekind (welches das Pflegegeld kassiert) ist ungleich Pflegeperson ! - nicht um „zumutbare Belastung“ kürzbar b) Kfz-steuerrechtlich: -befreiung: bei Bl, H, aG sowie zusätzlich freie Benutzung ÖPNV bis 50km Umkreis vom Wohnort -ermäßigung (50%) bei G und gehörlos ODER freie Benutzung ÖPNV bis 50km Umkreis vom Wohnort - Bahn-, Flugreisen, ÖPNV: - bis 50km Umkreis vom Wohnort freie Benutzung ÖPNV, Bahn - bei mehr als 50km Ermäßigung 50% - Begleitperson fährt kostenlos, unabhängig von km-Zahl bei Merkzeichen B - Bei dt. Fluggesellschaften ebenfalls kostenlose Begleitperson bei Merkzeichen B, allerdings nur bei den teueren „Regeltarifen“, somit evtl. 2 „Billigtickets“ günstiger - bei Merkzeichen aG - kostenloses Parken auf Kurzparkplätzen (Parkuhren) - kurzes Parken im eingeschränkten Halteverbot - eigener „Rollstuhl“- Parkplatz vorm Haus - Hinweis: bei Merkzeichen G gibt es bereits Parkerleichterungen, zu beantragen bei der Kommune. Nicht zu verwechseln mit dem blauen Parkausweis!!! c) Ermäßigte Eintrittspreise: - bei Schwerbehinderung ab GdB 50 - Museen, Zoo, Schwimmbäder, manche Kinos etc... d) Landesblindengeld (Sachsen) - ab 1. Lebensjahr bis 18 ca. 77€ / Monat - nur bei GdB 100 e) Links: Menschen mit Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V. (allgemeine Übersicht) Arbeitskreis Down-Syndrom AHPs 2008 (Gutachterrichtlinien bei Einstufung: GdB sowie Merkzeichen) Anhaltspunkte.de Sozialgesetze, u.a. BSHG (entsprechende Gesetze unter BSGH, SGB IX) Gesetze allgemein (alle Gesetze)
2. Pflegegeld
Pflegestufe | Aufwand | Leistung |
I | · Mind. 1x täglich, 2 Verrichtungen der K,E,M* · Mehrfach/Woche Hilfe in Hauswirtschaftlicher Versorgung · 1,5h / Tag davon 45 min Grundpflege | Pflegegeld: 205 € Pflegesachleistung: bis 384 € |
II | · Mind. 3x täglich bei Verrichtungen der K,E,M zu verschiedenen Zeiten · Mehrfach/Woche Hilfe in Hauswirtschaftlicher Versorgung · 3h / Tag, davon 2h Grundpflege | Pflegegeld: 410 € Pflegesachleistung: bis 921 € |
III |
· 5h / Tag, davon 4h Grundpflege | Pflegegeld: 665 € Pflegesachleistung: bis 1432 € In besonderen Fällen 1918 € |
* K,E,M: Körperpflege, Ernährung, Mobilität
· Zeiten: Mehraufwand gegenüber gesundem Kind! à Alle Verrichtungen aufzeigen, da Pauschalzeiten abgezogen werden
· Pflegegeld gibt es für jedes Alter, unter 1 Jahr schwierig, aber möglich
· es zählt auch die Aufsicht über die Verrichtungen
· nicht über tatsächlichen Aufwand täuschen, ist oft höher, als man selber einschätzt, da Routine
· Rentenbeiträge für Pflegeperson ab 14h/Woche
· Bei jeder Pflegestufe gibt es Verhinderungspflege für max. 4 Wochen ( FED...)
| Pflegefibel | Die Pflegefibel aus dem RehaKids-Forum, beste und aktuellste Zusammenstellung zur Pflegeversicherung, incl. Abzugszeiten Kinder und Beispiel Pflegetagebuch |
gute, aber nicht aktuelle Übersicht zur Pflege (Pflegezeiten/-Stufen) von Kindern | |
| Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit für den MdK | Die Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit, neu seit dem 01.09.06 , als pdf-Datei |
| BSG-Urteile |
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