Altersvorsorge

 

Das Geschäft mit der Angst

Die Lebensversicherung, der Deutschen liebste Altersvorsorge, ist nicht mehr steuerfrei. Die neuen Policen machen oft nur die Verkäufer reich.

Die neue Welt der Altersvorsorge: Ein Überblick

 

 
Rürup- Rente/
Basisrente
Riester-Rente
Direktversicherung und Pensionskasse aus eigenen Beiträgen (Entgeltumwandlung)
Private Renten-
versicherung
Steuern
Ansparphase: Steuerlich begünstigt sind bis zu 20.000 Euro pro Kopf und Jahr (abzüglich gesetzlicher Renten- beiträge). 2005 sind davon 60 Prozent steuerlich absetzbar. Dieser Satz steigt jährlich an.

Auszahlungsphase: Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Rentenerhöhungen sind voll steuer-
pflichtig.
Ansparphase:
Steuerfrei können 2005 bis zu 1050 Euro, 2006/2007 bis zu 1575 und ab 2008 bis zu 2100 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Bei vergleichsweise niedrigen Einkommen oder kinderreichen Familien können die für diese Bevölkerungs-schicht gewährten Zulagen den Steuervorteil noch übersteigen.

Auszahlungsphase:
Die Renten müssen voll versteuert werden.
Ansparphase:
Pro Jahr können per Gehaltsumwandlung bis zu 4 Prozent der Beitrags- bemessungsgrenze aus unversteuertem Einkommen eingezahlt werden (2005: 2496 Euro). Dies gilt, sofern bereits vor Jahresbeginn eine Direktversicherung abgeschlossen wurde. Anleger ohne Altverträge dürfen 2005 insgesamt 4296 Euro steuergünstig ansparen.

Auszahlungsphase:
Die Leistungen von ab 2005 abgeschlossenen Verträgen sind voll zu versteuern.
Ansparphase: Prämien können steuerlich nicht mehr als Vorsorgeaufwand angerechnet werden.

Auszahlungsphase: Nur der Ertragsanteil muss versteuert werden. Bei Rentenbeginn mit 65 sind das 18 Prozent der Rente. Je später der Auszahlungs- beginn, desto weniger muss versteuert werden. Bei Kapital-
abfindungen sind ab dem 60. Lebensjahr bei mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit nur 50 Prozent der Wertzuwächse zu versteuern.
Sozial-
abgaben
Ansparphase:
Keine Reduzierung der Sozialabgaben möglich.
Auszahlungsphase: Keine Abzüge.
Ansparphase:
Keine Reduzierung der Sozial-
abgaben möglich.

Auszahlungsphase:
Keine Abzüge.
Ansparphase:
Nur noch bis Ende 2008 sind Gehaltsbestandteile ohne vorherigen Abzug von Sozial-
abgaben umwandelbar.

Auszahlungsphase:
Es sind die vollen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungs-
beiträge fällig.
Ansparphase:
Keine Reduzierung der Sozialabgaben möglich.

Auszahlungsphase: Keine Abzüge.
 
Rürup
Riester
Direktversicherung
Private
Gestaltung der Beitrags-zahlung
Grundsätzlich völlig frei. Oft Einschränkungen durch Anbieter.
Beitragsfreistellung möglich.
Grundsätzlich völlig frei. Oft Ein-
schränkungen durch Anbieter.
Einige Versicherer bieten inzwischen Sonderzahlungen an.
Vorzeitige Aus-
zahlungen
Nicht möglich.
Vorzeitige Auszahlung möglich. Dann ist die Förderung aber zurück-
zuzahlen und der Wertzuwachs ist voll zu versteuern.
Nicht möglich.
Jederzeit möglich. Vorzeitige Leistungen sind aus Steuer-
gesichtspunkten jedoch ungünstig.
Schutz vor Pfändungen und Hartz IV
Ja
Ja
Ja
Nein
Leistungs-
beginn
Mit frühestens 60 Jahren.
Mit frühestens 60 Jahren.
Mit frühestens 60 Jahren.
Frei vereinbar.
Leistungen im Ruhestand
Nur lebenslange Rente.
Grundsätzlich Rente; bis zu 30 Prozent als Kapitalausschüttung möglich.
Volle Kapitalauszahlung,
Kapitalentnahme von 30 Prozent, Rente.
Vollständige Kapital-
auszahlung, Teil-
entnahme, lebenslange Rente.
Möglich-
keiten zur Versorgung der Hinter-
bliebenen
Anspar- und Auszahlungsphase:
Grundsätzlich wird nur eine Rente für die versicherte Person ab-
geschlossen. Über eine Zusatzpolice ist die Übertragung der Rente auf Hinterbliebene möglich. Dies gilt nur für Ehepartner und für Kinder, für die noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinder-
freibetrag besteht.
Ansparphase:
Übertragung der Ansprüche auf den Ehegatten oder Rente für den Ehepartner und die Kinder möglich. Bei anderen Begünstigten muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Auszahlungsphase:
Hinterbliebenenversorgung meist über Rentengarantiezeit. Witwenrente möglich.
Anspar- und Auszahlungsphase:
Kapitalausschüttung, Rente
und in der Auszahlungs-
phase Rentengarantiezeit. Als Hinterbliebene gelten Ehepartner (auch geschiedene), die Kinder, der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft und der eingetragene gleich-
geschlechtliche Lebenspartner.
Frei vereinbar, Begünstigte frei wählbar.

Ansparphase:
Kapitalausschüttung oder Zahlung einer Rente.

Auszahlungsphase:
Witwenrente oder Rentengarantiezeit mit einer Auszahlung der ausstehenden Renten, wenn der Versicherte vor Ablauf dieses Zeitraums stirbt.
 
Rürup
Riester
Direktversicherung
Private
Bewertung
Selbstständige und Freiberufler (sofern sie nicht Mitglied einer Versorgungs-
kammer sind) werden von den hohen Freibeträgen am stärksten profitieren. Angestellte ab Mitte 40, die in den Bereich des Spitzen-
steuersatzes fallen, sollten ihre Freibeträge ausschöpfen. Die Beiträge für die Absicherung der Hinterbliebenen drücken allerdings die Renditen.
Die höchsten Renditen dürfen kinderreiche Familien mit geringerem Einkommen erwarten. Gutverdiener profitieren von den Steuervorteilen. Für sie ist Riester wegen der engen Grenzen aber nur ein Vorsorgebaustein. Wenn die Tarife ab 2006 geschlechts-
unabhängig kalkuliert werden, dürften die Riester-Policen für Männer unter Rendite-Gesichts-
punkten unattraktiv werden.
Die private Form der betrieblichen Altersvorsorge dürfte für privat kranken-versicherte Angestellte meist am lukrativsten sein. Die umgewandelten Gehalts-
bestandteile können per sofort voll steuerlich geltend gemacht werden. Für gesetzlich Versicherte dagegen sind Sozialabgaben ab 2008 nicht mehr abziehbar, die Leistungen sind kranken- und pflege-
versicherungspflichtig.
Rechnet sich für Anleger, die sich zu Beginn des Ruhestands durch die Einzahlung einer größeren Summe eine lebenslange Rente als Basiseinkommen sichern wollen. Für Angestellte, die erst ab 2040 in den Ruhestand gehen, kann die private Rentenpolice steuerlich günstiger sein als eine Rürup-Lösung.

Prüfen Sie Alternativen

Wir empfehlen hier zum Beispiel die Safera Genium Police.

Die SAFERA GENIUM POLICE ist die zeitgemäße Alternative zu den klassischen Lebensversicheurngspolicen. Sie ist bei weitem dynamischer, innovativer und renditestärker als herkömmliche Versicherungs- und Bankprodukte.

Wie Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz beibehalten können und die Steuervorteile bei voller Flexibilität nutzen erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.

JA, bitte beraten Sie mich persönlich. Ich möchte gerne einen Termin  vereinbaren.


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