Deckvertrag
Adresse Hengsthalter:
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1. Es werden nur Stuten gedeckt, für die eine einwandfreie Tupferprobe vorliegt.
2. Die Stute muss geimpft und entwurmt sein
3. Die hinteren Eisen der Stute müssen abgenommen sein
4. Der Stutenbesitzer versichert, dass die Stute frei von ansteckenden Krankheiten ist und aus einem gesunden Bestand kommt
5. Der Hengsthalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keinerlei Haftung für Schäden an der Stuten übernehmen kann. Der Eigentümer haftet für Schäden, die durch sein Pferd verursacht werden, dafür muss das Pferd Haftpflichtversichert sein.
6. Der Stutenhalter erklärt, dass der Hengsthalter seine Stute ggf. tierärztlich behandeln lassen darf. Der Tierarzt rechnet direkt mit dem Stutenbesitzer ab.
7. Das Deckgeld wird bei Abholung der gedeckten Stute in bar fällig, ebenso die Unterstellkosten.
8. Der Hengsthalter gewährt Lebenfohlengarantie. Das bedeutet, dieselbe Stute kann kostenlos nachgedeckt werden, wenn sie kein lebendes Fohlen (nicht älter als 12 Stunden) bekommt (Tierarztattest)
9. Der Deckschein wird in der Regel erst im Jahr der Fohlengeburt ausgestellt. Er kann aber auch jederzeit früher angefordert werden.
Name der Stute:_________________________
Rasse:_________________________________
Reg.Nr:___________________Geb.am:_______________Farbe:____________
Name des Stutenbesitzers:______________________________
Adresse:_______________________________
Tel:________________
Name des Hengstes / Rasse____________________
Decktaxe:_______________Euro
Unterstellkosten:_____________________Euro
Betrag bezahlt am:____________________
Ort:____________________________
Datum:__________________________
Unterschrift Stutenbesitzer
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Unterschrift Hengstbesitzer
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