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Was bedeutet Au-pair?

 

Junge Menschen aus der ganzen Welt bekommen die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit in einer deutschen Familie zu leben. Dabei sollen sie keine bezahlte Haus-haltshilfe sein, sondern ein gleichberechtigtes Familienmitglied auf Zeit - also eine große Schwester, ein großer Bruder für die anderen Kinder  - sein.
Zu ihren Aufgaben gehören lediglich leichte Hausarbeit und vor allem die Betreuung der jüngeren "Geschwister".

 

 

 

 

 

 

Nicht nur Familien mit "zwei Elternteilen", sondern auch Alleinerziehende können ein Au-pair aufnehmen, wenn alle sonstigen Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Beim Leben in einer deutschen Familie können Au-pairs ihre Sprachkenntnisse verbessern und vertiefen, wozu auch der begleitende Unterricht in einer Sprach-schule dient. Vor allem aber lernt das Au-pair das tägliche Leben in einer Familie einer anderen Kultur und ein anderes Land kennen.

Voraussetzungen für einem Au-pair Aufenthalt: 

 

- zum Zeitpunkt der Visumbeantragung 18-28 Jahre
- Abitur oder mittlere Reife mit abgeschlossener Berufsausbildung.
- Erstmaliger Aufenthalt in diesem Land  mit Au-pair Visum.
- Mindestens Grundkenntnisse der deutschen Sprache.

- Gesundheitszeugnis.

 

 

 

 

- Kinderbetreuung: Das Au-pair muß kinderlieb sein und gerne mit Kindern zusammen sein wollen. Praktische Erfahrungen in Babysitting, in der Jugendarbeit, durch ein Praktikum in einem Kindergarten o.ä. sind von Vorteil.
- Aufenthaltsdauer mindestens 4, maximal 12 Monate.
- Reisepaß, der bis ein Jahr nach der geplanten Rückkehr gültig ist.

Was erwarten die Gasteltern von ihrem Au-pair?

 

 - Das Au-pair organisiert und finanziert seine Reise zur Gastfamilie und wieder zurück in die Heimat selbst. Selbstverständlich wird es in Deutschland am Bahnhof oder Flughafen von seiner Gastfamilie begrüßt.
- Arbeitszeit: 6 Stunden täglich an 5 Tagen (maximal 30 Stunden pro Woche) und Babysitting 1-2 x abends i.d. Woche. Flexibilität in der Zeiteinteilung wird erwartet, der Rahmen von 30h / Woche plus Babysitting darf aber nicht überschritten werden.

 

 

 

 

 

- Hilfe bei der Betreuung der Kinder: Waschen, Baden, Ankleiden, Füttern, Spazierengehen, Vorlesen, spielen, malen, lesen, Beaufsichtigen, zur Schule oder zum Kindergarten bringen.
- Unterstützung bei anfallenden leichten Hausarbeiten wie Aufräumen, Essenszubereitung, leichter Gartenarbeit, Betreuung von Haustieren und Reinigungsarbeiten.
- Das Au-pair nimmt 1-2 mal pro Woche an einem von den Gasteltern finanzierten Sprachkurs teil.

 

Was kann das Au-pair erwarten?

 

- Ein eigenes Zimmer und freie Verpflegung
- bezahlter Urlaub: bei Aufenthalten von 12 Monaten vier Wochen, von 10 Monaten zwei Wochen und bei kürzeren Aufenthalten eine Woche.
- Einen von den Gasteltern in Höhe der Kosten eines VHS-Kurses bezahlten Sprachkurs sowie die Organisation der kostenlosen Fahrten dorthin.

 

 

 

- ab 250 EURO Taschengeld pro Monat
- Unfall- und Krankenversicherung.
- Kündigungsschutz: Falls das Au-pair Verhältnis aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden muß, haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, in denen alle Pflichten und Rechte weiter gelten.

Kosten:

 

- Das Au-pair bewirbt sich am besten bei einer meiner Partnerageturen in seinem Heimatland. Dort können Fragen ohne Sprachprobleme gut beantwortet werden.  Die Kosten sind von Agentur zu Agentur unterschiedlich.

 

 

 

Welches Au-pair benötigt ein Visum?

 

Au-pairs aus Drittländern (außer USA, EU) benötigen für die Einreise  Als Au-pair einen Reisepaß und eine Einreisegenehmigung - Visum.
Die Einreisegenehmigung ist ein spezielles Au-pair Visum, welches das Au-pair bei der zuständigen  Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland beantragen muß.

 

 

 

 

Ohne Visum dürfen Sie aus einem Drittland nicht legal als Au-pair nach  Europa kommen. Tun Sie dies doch, so verstoßen Sie gegen  Gesetz und können ausgewiesen werden. Bei Problemen besteht keine Möglichkeit der Unterstützung.

Wie bekomme ich ein Visum?

 

- Beim  Konsulat/Botschaft in Ihrem Land müssen Sie das Visum beantragen.
- Sie bekommen von Ihrer Gastfamilie einen Einladungsbrief und eine Verpflichtungserklärung, die dem Konsulat/der Botschaft vorzulegen ist.

 

 

 

Nach der Beantragung wird es noch rund 1-3 Monate dauern, bis Sie das Visum erhalten. In dieser Zeit bemühen wir und die Gasteltern uns darum, den Vorgang zu beschleunigen. Gewisse Wartezeiten müssen bei der Zeitplanung aber auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Und sonst noch?

 

Alle übrigen Formalitäten - Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsge-nehmigung werden nach der Einreise mit Unterstützung

 

der Gasteltern erledigt. Bei Fragen und Problemen steht die Au-pair Agentur ebenfalls zur Verfügung.

 

Liebes Au-pair,

 

Du spielst mit dem Gedanken nach Europa zu kommen. Mit der Bitte um Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Gastfamilie hast Du Dich vertrauensvoll an uns gewandt.



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