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Niedersächsisches Amt für Hexenangelegenheiten
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Informationsblatt Dezember 1993
Nach der Niedersächsischen Verordnung über das Durchfliegen von öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, in denen öffentliche Veranstaltungen stattfinden in der Novellierung vom 15. Mai 1981 ist es grundsätzlich nicht mehr gestattet, diese Gebäude mit Besen einer Ruhelänge, die über der Ruhelänge des Gebäudes in der zu durchquerenden Richtung liegt, zu durchfliegen.
In den Fällen, in denen Flugverkehr dennoch erlaubt ist, sind an der Einflugschneise Hinweisschilder betreffs des Lichtraumprofils aufzustellen.
Für alle übrigen Gebäude ist die maximale Fluggeschwindigkeit aufgrund eines am 1. November 1993 in Kraft getretenen Gesetzes auf 30 km/h begrenzt worden, um die Unfallgefahr zu verringern. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind Fluggeschwindigkeiten bis zu 250 km/h erlaubt. Da entsprechende Vorschläge der EU (Europäischen Union, ehem. EG, ehem. EWG) jedoch bislang noch nicht in nationale Gesetze umgesetzt wurden, sind für das jeweilige Anflugland zuvor die jeweils gültigen Regelungen zu beachten. Auskünfte hierüber erteilt der ADHC (Allgemeiner Deutscher Hexen-Club).
Flugbesen heute
Nicht jeder Besen eignet sich gleich gut zum Fliegen. Viele der heute verkauften Besen sind durch ihr extrem breites Borstenbrett aufgrund ihrer schlechten Aerodynamik nicht zu empfehlen. Nach wie vor sind handgebundene Reisigbesen die beste Wahl. Flugtaugliche Exemplare mit TÜV-Siegel werden übrigens auch von manchen Kaufhäusern in Hannover angeboten. Meist findet man sie in den Auslagen gleich vor der Eingangstür...
Geschichte der Fliegerei
Die Kunst des Fliegens findet ihre Ursprünge im indischen Kulturraum, als Fakire durch Askese die vollständige Kontrolle nicht nur über ihren Körper, sondern auch über ihnen nahestehende Gegenstände zu erlangen lernten. Bei der Bemühung, sich selbst schweben zu lassen, erhob sich ein Fakir zunächst unbeabsichtigt mitsamt dem Teppich, auf dem er saß, in die Luft. Später fand er heraus, daß Teppiche sich günstig auf die Flugbahn des eigenen Körpers auswirken. So erst wurde der Flug lenkbar und ein Gleiten auf der Luft möglich.
Nachdem im Zeitalter der Entdeckungen Seefahrer erstmals in ihrer Heimat von diesen seltsamen Fähigkeiten berichteten, schien das zunächst einmal wenig Interesse zu erwecken. Im Stillen machten sich jedoch vor allem Frauen daran, die Kunst des Fliegens zu erlernen. Da die meisten von ihnen in ärmlichen Verhältnissen lebten, wurden jedoch keine Teppiche, sondern eine andere, damals schon in jedem Haushalt vorhandene Gerätschaft verwendet, und zwar der Reisigbesen, der sich einfach aus einem Holzstab und einem fest an ein Ende geschnürten Bündel Reisig herstellen ließ. Schnell fanden sie auch heraus, daß Elektrisieren des Besens mittels Katzenfell das Aufsteigen in die Luft stark vereinfachte, weshalb sich Katzen als traditionelles Haustier des sich bildenden Berufszweigs der Hexe etablierten. Die Bezeichnung Hexe rührt übrigens vom mittelhochdeutschen "Hachse" her, der Verkürzung des Ausspruchs "hach, sie fliegt!" der erstaunten Zeitgenossen.
Eine andere Deutung kommt vom griechischen "hexa": Nach Überlieferung sollte ein Flugbesen 6 Ellen lang sein. Letztlich haperte es damals aber an den über 100 verschiedenen Maßen, die es in Deutschland für eine Elle gab: Eine Elle konnte zwischen 60 cm und 1 m, manchmal aber auch wesentlich länger sein. Somit scheiterte die Entwicklung des Besenfliegens in einigen Regionen schlichtweg an diesen Unzulänglichkeiten. Denn wer konnte/wollte im Extremfall schon einen Besen mit über 6 m Länge aufbewahren? Klappbesen haben sich ja schließlich bis heute nicht durchgesetzt.
Die Kirche stand der Entwicklung des Fliegens ziemlich feindselig gegenüber, befürchtete sie doch einen Angriff auf ihre Autorität ("es kann nicht sein, was nicht sein darf"). Das führte schließlich zur Verfolgung der Hexen, weshalb diese sich nicht mehr öffentlich im Fliegen übten. Viele versteckten sich in den Wäldern (Beispiele finden sich in der einschlägigen Literatur z.B. der Gebr. Grimm) oder übten nur noch in der Nacht. Die Besenlänge wurde in dieser Zeit auf das flugtaugliche Mindestmaß von 1,50 m reduziert, damit dieser Gegenstand nicht zum Verräter ihrer Leidenschaft wurde.
Ihre Zurückgezogenheit schürte jedoch nur noch das Mißtrauen bei ihren Mitmenschen; Gerüchte verbreiteten sich und führten zu allerlei unsinnigen Legenden über diese Personengruppe (z.B. tafelputzende Gewitterhexen..., engl. "thunderwitch").
Vom 14. Jh. an steigerte sich der Hexenglaube zum Hexenwahn. Für seine Ausbreitung und die Exzesse hatte die Schrift von H. Institoris (d. i. H. Krämer) und J. Sprenger "Der Hexenhammer" (lat. "Malleus maleficarum", Straßburg 1487) entscheidende Wirkung; sie wurde zum Strafkodex der Gerichtspraxis in Mitteleuropa bis ins 17. Jh. bei Richtern aller Konfessionen. Sie befürwortete den Gebrauch der Folter und schrieb das Zauberdelikt hauptsächlich dem weiblichen Geschlecht zu. Die letzten Hinrichtungen von Hexen (meist Verbrennungen bei lebendigen Leibe) fanden in Würzburg (1749), Endingen (1751), Kempten (1775), Glarus (1782) und Posen (1793) statt.
Nur wenige traten gegen die Hexenprozesse auf, wie z.B. der niederrhein. Arzt J. Weyer (1563), der niederländ. Theologe B. Bekker (1691/93) und der Hallenser Jurist Ch. Thomasius (1701/12).dtv Brockhaus Lexikon
Anmerkung:
Einige Kaufhäuser stellten zur Entstehungszeit (Ende 1993) laut Zeitungsberichten Reisigbesen vor die Eingangstür -- "um Zigeuner fernzuhalten".
Grundgesetz, Artikel 1, 1: Die Menschenwürde ist unantastbar.



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