Sachkundenachweis

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Sachkundeprüfung

-Bescheinigung-

 

 

 

Hiermit wird bestätigt, dass

                                               Frau C R

                                               Straße Nr.: Im ..........

                                               Plz Ort: ......... Frankfurt

 

 

mit dem Hund

                                               Name: „Snoopy“

                                               Rasse: Am.-Pitbull-Terrier

                                               Geschlecht: Rüde             

                                               Tätow.Nr./Chip-Nr.: 276098100209519

 

 

am heutigen Tag die Sachkundeprüfung gem. § 3 der „Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde“ vom 15.August 2000 abgelegt und bestanden hat.

 

Frau Rossnagel erbrachte den Nachweis, dass sie über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen Hund nach § 2 der o.a. VO so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

 

Hinweis für den Hundehalter:

Nach § 3 (2) der „Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde“ vom 15. August 2000 gilt diese Bescheinigung jeweils nur in Verbindung mit dem Hund nach „ 2 der VO, für den sie erwoben worden ist.

 



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