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Entfernungspauschale

Unabhängig von der Entfernung

Von Stefan Lieb, Berlin

Die Umwandlung der die Autofahrer bevorzugende Kilometerpauschale in eine verkehrsmittelunabhängige Ent-fernungspauschale war sicherlich tagespolitisch das Maximum, was während der Benzinpreishysterie herauszu-holen war. Zur Zeit scheint sich das Rad aber zurückzudrehen. Mit der jetzt vorgelegten Kompromissformel wird die Entfernung in ihrem wahrsten Wortsinn gefördert und Radfahrer und Bus- und Bahnnutzer zweifach diskrimi-niert. Fußgänger kommen erst gar nicht vor in den Überlegungen. Daher gilt es jetzt, echte Reform der Arbeits-wege-Steuererleichterungen durchzusetzen. Die beschlossene Entfernungspauschale hat nämlich einige Schönheits- und entscheidende Kardinalfehler. Die zu befürchtenden Veränderungen lassen diese noch stärker werden. Eine Argumentationsoffensive könnte evtl. Clement & Co noch stoppen. Pauschale nicht pauschal Obwohl es banal klingen mag: Kilometer- und Entfernungspauschale tragen ein falsches Etikett. Sie sind keine Pauschalen, denn sie ergeben im Endeffekt nach der Abgabe der Steuererklärungen nicht die gleichen Beträge bei allen Steuerpflichtigen. Der Unterschied entsteht dadurch, dass durch absetzbare Ausgaben das zu versteuernde Einkommen rechnerisch gesenkt wird; es wird kein pauschaler Abzug von der Steuerschuld gewährt. Aufgrund der Steuerprogression werden diejenigen, die überdurchschnittlich verdienen, stärker entlastet als Geringverdienende. Das widerspricht fundamental dem erklärten Ziel, von den Energiepreisen besonders hart getroffene Bürger zu entlasten. Entlastet wird vielmehr derjenige, der es sich auch bei hohen Benzinpreisen erlauben kann, viel und zügig mit dem Auto zu fahren. Diejenigen, die einen echten Steuernachlass nötig hätten, erhalten nur eine geringe Entlastung - wenn überhaupt! Denn durch das Belassen der Entfernungspauschale in der alle Aufwendungen für den Beruf beinhaltenden Wer-bungskostenpauschale von 2000,- DM wird sich bei vielen Menschen nichts ändern, da sie diese Marge auch mit der Anhebung auf 80 Pfennige pro Kilometer nicht überschreiten. Kardinalfehler Damit kommen wir zum Kardinalfehler der Kilometer- wie auch der Entfernungspauschale: Sie produzieren Verkehr und begünstigen das Zurücklegen großer Entfernungen vorzugsweise mit dem Pkw. Das er-kennt man an dem überdurchschnittlichen Ansteigen des Berufsverkehrs mit dem Pkw in den vergangenen Jahren, der die anderen Verkehrsmittel immer mehr aus diesem Sektor "verdrängt". Wohlgemerkt: Die Zahl der Berufstätigen stagniert seit langem. Es wird nicht mehr Arbeit geschaffen sondern lediglich mehr Autoverkehr produziert. Diese Entwicklung wird auch mit der Entfernungspauschale nicht gestoppt. Tatsächlich wird man jetzt weniger durch das Steuerrecht "gezwungen", mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Allerdings wird auch nie-mand dazu bewegt auf andere Verkehrsmittel umzu-steigen. Laut einer dimap-Umfrage sehen nur 13% der Autofahrer in der für alle gleichen Entfernungs-pauschale einen starken Anreiz umzusteigen. Warum auch aus der gewohnten Spur ausbrechen, wenn es keine Vorteile bietet? Das Beste-hende wird so in die Zukunft verlängert, jetzt mit dem Prädikat des Ver-nünftigen. Schon die im September beschlossene Gleichbe-handlung aller Verkehrsmittel ist real allerdings reine Augenwischerei. Welcher Fußgänger bzw. Radfahrer soll denn die zum Übersteigen der Werbungskostenpauschale nötige Menge von Kilometern nachweisen können? Marathonläufer und Jan Ullrich vielleicht. In diese Richtung geht Clements Vorschlag, die Pauschale erst ab acht Kilometer Entfernung zu gewähren. Formal sind bei dieser Hürde alle gleich, tatsächlich schaffen das jedoch nur die Benutzer motorisierter Verkehrsmittel. Kilometer sammeln Und auch in dem Bereich gibt es "sone und solche": Die mittlere Fahrweite der Autofahrer im Berufsverkehr liegt bei 13,7 Kilometer, der Durchschnittskunde der städtischen Verkehrsbetriebe legt 6,1 Kilometer zurück. Mit dem Auto übertrifft man die Pauschalengrenze, mit dem ÖPNV kommt ein Steuerpflichtiger so auf etwa 1070 DM Werbungskosten - weit unter der nötigen Pauschale. Die tatsächlichen Kosten für Monatskarten liegen dagegen oft über 100 DM im Monat. Ähnlich ist es bei Radfahrern, die zur Zeit noch Reparatur- und Ersatzteilrechnungen mit Kostennachweis vom versteuerten Einkommen abziehen können. Kostennachweis Sollte die Möglichkeit von ÖPNV-Kunden und Radfahrern entfallen, per Kostennachweis Ausgaben steuerlich anerkennen zu lassen, stünden diese Benutzer umweltfreundlicher Verkehrsmittel schlechter als bisher da. Es sollte doch zu denken geben, dass der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen im September gegen jegliche Erhöhung einer wie auch immer genannten Pauschale protestierte: "Grundsätzlich würde jedwede Verbesserung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Pkw-Pendler einen herben Rückschlag für die öffentlichen Verkehrsträger bedeuten." Interessant ist, dass auch von Seiten der Autolobby gefordert wird, Kosten nur per Nachweis beim Finanzamt zu gestatten. Unklar ist, ob es sich bei den Fordernden um uninformierte Personen oder um Parteitaktiker handelt, die alles angreifen, was von Rot-Grüns kommt. Tatsache ist allerdings, dass ein Pkw-Pendler, der z.B. 100 km am Tag zur Arbeit zu-rücklegt, trotz der gestiegenen Benzinpreise ein ech-tes Plus in seinen Geldbeutel fährt. Wir müssen also aufpassen, dass am Ende des Tauziehens nicht ein Kostennachweis für die tatsächlich anfallenden Un-kosten der Autofahrer als Kompromiss herauskommt. Der Vorteil der Verkehrsmittel im Umweltverbund, volks- und meist auch individualwirtschaftlich preis-günstig zu sein, darf ihnen nicht zum Nachteil gerei-chen! Auch in dieser Hinsicht muss unser Steuersystem vom Kilometersammeln abkommen. Allerdings sind es nicht nur die Berufsverkehrspauschalen, die die Zersiedelung vorantreiben. Der Flächenfraß wird auch beschleunigt durch Eigenheimzulagen für Neubauten in Reihenhaussiedlungen sowie billiges Bauland und Steuernachlässe für Firmen, die sich auf der grünen Wiese niederlassen. Aber auch wer nicht kauft, sondern zur Miete wohnt, hat gegenüber einer Wohnung in der Stadt meist finanzielle Vorteile. Es ist eigentlich nicht zu erklären, warum diejenigen, die ins Grüne gezogen sind, weil es dort billiger ist, auch noch mit steuerlichen Erleichterungen als Zugabe belohnt werden müssen. Zudem kostet der Bau und der Erhalt eines umfangreichen Straßennetzes im zersiedelten Raum bis "zur letzten Garage" die öffentliche Hand ungleich größere Summen als die Abwicklung des Verkehrs in Ballungsräumen. Konsequent wäre also eine steuerliche Belohnung für die, die Verkehr mindern und z.B. in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen. Fehlerkorrektur Bis das einmal umgesetzt wird, vergeht noch ein bisschen Zeit. Einige Fehler könnte man dagegen schon jetzt beheben. Um zumindest formal die Verkehrsteilnehmer gleich zu stellen, muss die Entfernungspauschale aus dem Sammelsurium der Werbungskosten herausgelöst werden. Fortbildung und Arbeitskleidung sind ganz andere Themen als die notwendige Optimierung des Berufsverkehrs. Würden neben der kostenneutral gesenkten Werbungsko-stenpauschale die zur Arbeitsstätte zurückgelegten Strecken bereits ab dem ersten Kilometer angerech-net, hätten Fußgänger und Radfahrer die gleichen steuerlichen Rechte wie die Autofahrer. Das wäre allerdings nur eine Minimalmaßnahme hinsichtlich einer formalen Gleichbehandlung, der nichts Rot-Grünes anhaftet. Lösungsorientiert könnten dagegen zwei verschiedene Wege sein. Zum einen die Senkung der für alle Verkehrsteilnehmer geltenden Entfernungpauschale auf 50 Pfennige je Kilometer und die Senkung der Werbungskostenpauschale um einen entsprechenden Betrag. Nach Umsetzung dieses Subventionsabbaus hätte der Bundesfinanzminister etwa fünf Milliarden DM pro Jahr mehr in der Tasche. Ein guter Teil dieser Summe sollte den ÖV-Betrieben als Anschubfinanzierung für ein besseres Angebot ausbezahlt werden. Mit dieser Maßnahme würde man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Der ÖV würde indirekt von der Senkung der Entfernungspauschale profitieren und mehr Fahrgäste befördern können. Diese neuen Fahrgäste würden eine echte Gegenleistung für die Senkung ihrer Pauschalen in Form eines verbesserten ÖVs erhalten. Der zweite Weg würde nicht nur die besseren Verkehrsmittel fördern sondern noch stärker verkehrsmindernd wirken. Dazu gehören z.B. degressive Ansätze, die ab einer möglichst niedrigen Kilometeranzahl die Sätze sinken ließen. Allgemein verständlicher als diese Zählweise wäre der Entschluss, Kilometer nur bis zu einer bestimmten Entfernung anzuerkennen und den Rest zu kappen. Was im Endeffekt auf einen echten Pauschalbetrag hinauslaufen könnte, der im Sinne der Gleichbehandlung direkt von der Steuerschuld abgezogen werden müsste. Und wer keine Steuern bezahlt, weil er weniger als das Existenzminimum verdient, sollte diese Summe als Mobilitätszulage direkt erhalten, so wie die Häuslebauer ihre Eigenheimzulage ausgezahlt bekommen. Eine konkrete, feststehende Summe, die jeder erhält, ohne dass er seine Arbeitswege rechnerisch verlängern müsste, würde viel individuelle Arbeit bei der Steuererklärung ersparen und gleichzeitig den bisherigen Verwaltungsaufwand auf beinahe Null senken. Die von der PDS geforderte Zulage von 20 Pfennigen je zurückgelegten Kilometer würde in der Tat alle Berufstätigen formal gleichbehandeln. Trotzdem wäre diese Zulage (Kilometergeld) immer noch ein Anreiz weite Wege zurückzulegen. Im Zusammenspiel mit einer verbesserten Wohnungsförderung ergäbe eine einheitliche Zulage ein klares Signal zum Flächen und Verkehr sparen. Wir müssen von der verkehrsmittelunabhängigen Entfer-nungspauschale zu einer entfernungsunabhängigen Pauschale gelangen! Dann gäbe es bald nicht mehr die unfreiwillig treffende Bezeichnung "Berufspendler". Schließlich gibt es Besseres zu tun als pendeln und sei es zu arbeiten! In Kürze Die Umwandlung der Kilometer- in eine Entfernungspauschale war ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider auf der Stelle. Es werden keine Anreize gegeben, den Pkw stehen zu lassen, geschweige denn eine Förderung kurzer Wege umgesetzt. Daher ist es unbedingt nötig, von einer verkehrsmittel- zu einer entfernungsunabhängigen Pauschale zu kommen. Stefan Lieb


Stefan Lieb ist IDV-Redakteur. Dieser Beitrag ist erschienen in Heft 65 des IDV - Informationsdienst Verkehr (Dezember 2000). Nähere Informationen über den seit 1980 erscheinenden IDV bekommt man beim Herausgeber Umkehr e.V. (Arbeitskreis Verkehr & Umwelt), Berlin IDV-Inhaltsverzeichnisse früherer Ausgaben und Bezugsmöglichkeiten finden sich bei IDV.
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