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Hallo!

Hier findet Ihr viele Antworten auf viele Fragen, die in vielen anderen Internetforen gestellt werden. Die Antworten auf die Fragen geben meine pers�nliche Meinung wieder und sind nicht allgemeinverbindlich. Ich bin kein Arzt und ich bin kein Rechtsanwalt.

1. FRAGE: "Mir gef�llt nicht, da� Du diese Homepage gemacht hast. Dadurch werden viele Kinder und Jugendliche zu Vegetariern."

ANTWORT: 1. Allen Leuten recht gemacht ist eine Kunst, die niemand kann. Dem einen gef�llt nicht, da� es im Internet vegetarische Homepages gibt, dem anderen gef�llt nicht, da� es im Internet Porno-Homepages gibt. 2. Durch vegetarische Homepages werden Kinder und Jugendliche Vegetarier, durch Porno-Homepages werden 12j�hrige M�dchen schwanger, durch Selbstmordforen im Internet begehen Kinder und Jugendliche Selbstmord, durch Kriegsfilme im Fernsehen t�ten Menschen andere Menschen und der Fernseher bestimmt was Du im Fernsehen siehst und das Internet bestimmt was Du im Internet siehst? Schlimm w�re es wenn es so w�re, aber so ist es nicht. Nicht Fernseher und Internet, sondern wir selber bestimmen, was wir sehen. Und die Kinder und Jugendlichen, die durch diese Homepage Vegetarier werden, wollten vorher schon Vegetarier werden. Und Menschen die sich Porno-Seiten im Internet ansehen informieren sich �ber Schwangerschaftsverh�tung (Menschen, die sich keine Pornografie ansehen informieren sich nicht �ber Schwangerschaftsverh�tung).

2. FRAGE: "Warum bist Du Vegetarier?"

ANTWORT: Gegenfrage: Warum interessiert Dich das???

3. FRAGE: "W�rdest Du mir empfehlen Vegetarier zu werden?"

ANTWORT: Solange ich nicht wei�, warum Du Vegetarier werden willst, kann ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten.

4. FRAGE: "Was ist Vegetarismus? Was ist Veganismus?"

ANTWORT: Vegetarismus und Veganismus sind menschenfeindliche und menschenverachtende Ideologien. Angeblich geht es dem Vegetarismus und dem Veganismus um die Tiere, aber in Wirklichkeit geht es beiden Ideologien nicht um die Tiere. Sowohl der Vegetarismus als auch der Veganismus gehen davon aus "da� der Mensch von Natur aus aus ethischen, religi�sen und biologischen Gr�nden eindeutig zum Pflanzenfresser bestimmt ist."

5. FRAGE: "Ich will da� f�r mich keine Tiere get�tet werden. Soll ich Vegetarier oder Veganer werden?"

ANTWORT: 100%ig kannst Du es leider nicht verhindern, da� f�r Dich Tiere get�tet werden. Aber wenn Du es soweit wie m�glich verhindern willst, da� f�r Dich Tiere get�tet werden, dann geh' bitte auf www.lebegesund.de und www.hin-zur-natur.de und la�' Dir vom Vegetarier-Bund Deutschlands ( www.vegetarierbund.de ) die Liste "tierloser Landbau" schicken.

6. FRAGE: "Ich m�chte nicht, da� f�r mich Tiere get�tet werden. Soll ich mich umbringen?"

ANTWORT: Selbstmord ist in Deutschland leider verboten. Deshalb darf ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten.

7. FRAGE: "Ich bin Veganer. F�r mich werden keine Tiere get�tet?"

ANTWORT: F�r Dich werden keine Hausrinder, keine Hausschweine, keine Hausschafe und keine Haush�hner get�tet. F�r Dich werden aber auch keine Hausrinder, keine Hausschweine, keine Hausschafe und keine Haush�hner geboren. Wildtiere werden trotzdem auch f�r Dich get�tet.

8. FRAGE: "Wenn auch f�r Veganer Wildtiere get�tet werden, dann kann ich doch Wildtiere essen?"

ANTWORT: Ganz so einfach ist es leider nicht. M�use und/oder Ratten w�rde sowieso niemand essen. Ansonsten bedeutet die Bezeichnung "Wildtier" nur da� es sich um eine Wildtierrasse handelt. Die Bezeichnung "Wildtier" hei�t nicht, da� dieses Tier auch in der Wildnis gelebt haben mu�. Es gibt Leute, die z. B. wilde Damhirsche halten, um sie zu schlachten und deren Fleisch zu verkaufen. Wenn Du also Wild kaufst, dann k�nnte es auch sein, da� es sich um ein Tier handelt, da� f�r Dich geboren und get�tet wurde.

9. FRAGE: "Wenn alle Menschen Veganer w�ren, w�rden die Tiere viel l�nger leben. Und wenn alle Menschen Veganer w�ren g�be es viel mehr Tiere."

ANTWORT: Wenn alle Menschen Veganer w�ren g�be es viel weniger Tiere. Und wenn alle Menschen Veganer w�ren w�rden die Tiere genauso lange leben wie heute.

10. FRAGE: "Hausk�he leben 5 Jahre, Wildk�he leben 20 Jahre, ..."

ANTWORT: Diese Aussage ist falsch. Sowohl Hausrinder als auch Wildrinder k�nnen 20 Jahre alt werden. Die durchschnittliche Lebenserwartung von Hausk�hen und von Wildk�hen betr�gt aber 5 Jahre. Bei den Hausk�hen ist allerdings in die durchschnittliche Lebenserwartung von 5 Jahren mit eingerechtet, da� ein Drittel (bei Bio-K�hen sogar mehr als die H�lfte) der K�he geschlachtet werden, bevor sie ihr erstes Kalb bekommen haben. Abgesehen davon wird die Tierhaltung nicht dadurch abgeschafft, da� Haustiere in die Freiheit entlassen werden, sondern dadurch, da� die ganze Herde an den Schlachthof verkauft und geschlachtet wird.

11. FRAGE: "Ihr Vegetarier und Veganer e�t unseren Haustieren das Futter weg."

ANTWORT: Diese Aussage ist falsch. Die Tiere fressen nur die Abf�lle unserer Nahrungsmittel, siehe www.transgen.de/?link=/Anwendung/Pflanzen/Soja/anbau.html www.f24.parsimony.net/forum61865/messages/2643.htm www.f24.parsimony.net/forum61865/messages/2700.htm

12. FRAGE: "Die Tiere fressen 50% der Weltgetreideernte, 90% der Weltsojaernte, ..."

ANTWORT: Auch diese Aussage ist falsch, was das Soja angeht: Antwort siehe Link in ANTWORT zur 11. FRAGE, was das Getreide angeht, so wird werden sowohl Getreide als auch Getreideabf�lle an die Tiere verf�ttert. (und da weltweit �ber 90% aller Getreideerzeugnisse Erzeugnisse aus gesch�ltem Getreide sind, kann man sich denken, was an die Tiere verf�ttert wird.) Ich habe keine genauen Zahlen, aber wenn diese 50% stimmen, so sind in die 50% die Getreideschalen die bei der Herstellung Deines Wei�brots anfallen genauso mit eingerechnet wie die Reisschalen die die Asiaten beim Reis nicht mitessen (Asiaten essen nur gesch�lten Reis).

13. FRAGE: "Die Menschen m�ssen Veganer sein, weil Menschen sind Tiere."

ANTWORT: Ein besseres Argument f�r Fleischgenu� gibt es nicht. Wenn Menschen Tiere sind, dann m�ssen Menschen Tiere essen, weil Tiere fressen sich gegenseitig auf. Aber ich will erst einmal untersuchen, ob die Behauptung: "Menschen sind Tiere." der Wahrheit entspricht. Es gibt verschiedene M�glichkeiten die Gesch�pfe/Lebewesen/Organismen einzuteilen. Ich teile jetzt einfach mal die Gesch�fe/Lebewesen nach ihrer Ern�hrung ein: Es gibt Gesch�pfe/Lebewesen, die ern�hren sich von Wasser, Mineralsalzen, Sonnenlicht und Kohlendioxid (anorganische Nahrung). Und diese Gesch�pfe/Lebewesen nenne ich "Pflanzen". Und es gibt Gesch�pfe/Lebewesen, die ern�hren sich von Wasser (anorganische Nahrung), Pflanzen und/oder Tieren (organische Nahrung). Und diese Gesch�pfe/Lebewesen nenne ich "Tiere". Also sind Menschen Tiere.

14. FRAGE: "Menschen k�nnen Technologie und Wissenschaft entwickeln, sich mit Malerei, Musik und Theater die gesellschaftlichen Verh�ltnisse aneignen, sie k�nnen Widerstand leisten und ihre Umwelt durch Arbeit ver�ndern und ihren humanen Bedingungen anpassen...."

ANTWORT: Bis jetzt gibt es noch keine Tierart die Technologie und Wissenschaft entwickelt hat, aber Affen kann man viel mehr beibringen als man jahrzehntelang f�r m�glich gehalten hatte. Abgesehen davon: Was ist Technologie? Affen stellen primitive Werkzeuge her und benutzen sie. Keine Technologie? Schimpansen k�nnen Gem�lde produzieren, die schon von Menschen f�r sehr viel Geld gekauft wurden sind. Au�erdem malen Biber Bilder in den Sand, ohne da� man es ihnen beibringt. Der Gesang der V�gel und das Zirpen der Grillen ist auch Musik, und Tiere im Zirkus spielen auch Theater. Tiere k�nnen auch Widerstand leisten (so sind Gorillas z. B. sehr geschickte Ausbrecher). Biber ver�ndern auch ihre Umwelt durch Arbeit (indem sie aus B�umen Burgen bauen). Fazit: Wer Unterschiede zwischen Menschen und Tieren sucht, wird nur sehr schwer welche finden.

15. FRAGE: "Affen k�nnen keine (Sozial-)Staaten bilden."

ANTWORT: Affen k�nnen keine Staaten bilden, aber Ameisen k�nnen Staaten bilden.

16. FRAGE: "Menschen stellen bessere Werkzeuge her als Affen."

ANTWORT: Bl�dsinn. Die St�ckchen der Affen sind f�r die Affen genauso gut wie der Faustkeil f�r uns Menschen.

17. FRAGE: "Nenne mir bitte ein Tier das forscht! Au�erdem kennen Tiere keine Ethik."

ANTWORT: Siehe 90. FRAGE. Es gibt keine Tiere die forschen und keine Tiere die Ethik kennen. Also sind Menschen keine Tiere. Die Frage hat aber trotzdem nichts mit Veganismus zu tun.

18. FRAGE: "Hasen und Meerschweinchen fressen keine Tiere."

ANTWORT: Gib' doch offen zu, da� Du der Meinung bist: "Der Mensch ist von Natur aus ein Pflanzenfresser."! Au�erdem fressen Hasen und Meerschweinchen auch Kleintiere (Einzeller, Plattw�rmer, Gliedertiere, Weichtiere, Pilze, Bakterien und Viren), die an und/oder in Pflanzen sind und zertreten Kleintiere (Rundw�rmer, Gliedertiere und Weichtiere). 

19. FRAGE: "Der Mensch ist von Natur aus ein Pflanzenfresser."

ANTWORT: Abgesehen davon, da� auch Pflanzenfresser nicht nur Pflanzen, sondern auch Kleintiere, die an und/oder in Pflanzen sind fressen, d�rfte die Behauptung: "Der Mensch ist von Natur aus ein Pflanzenfresser." falsch sein. Der Mensch vertr�gt keine Cellulose (Holz). Pflanzenfresser (z. B. Rinder und Pferde) vertragen Cellulose. Der Mensch kann Gro�tiere (Chordatiere) totbei�en. Pflanzenfresser (z. B. Rinder und Pferde) k�nnen keine Gro�tiere totbei�en. Elefanten k�nnen zwar Gro�tiere mit ihren Beinen oder mit ihrem R�ssel t�ten, aber Elefanten k�nnen keine Gro�tiere fressen. Der Mensch kann jedoch Gro�tiere essen. Und der Mensch vertr�gt auch - entgegen anderslautenden Aussagen von vegetarischen �rzten - rohes Fleisch. Der Mensch ist kein Pflanzenfresser, sondern ein Allesfresser.

20. FRAGE "Der Mensch hat eine instinktive Abneigung, das get�tete Tier roh zu essen. Erst durch Abh�ngen, Braten und W�rzen macht er das rote Muskelfleisch genie�bar."

ANTWORT: Ich habe zwar eine instinktive Abneigung das get�tete Tier roh oder erhitzt zu essen, aber die Aussage (�brigens eine Aussage eines vegetarisch lebenden Arztes) trotzdem so allgemein gesagt falsch. Eskimos essen rohes Fleisch. Da� es auch in Deutschland Leute gibt die gerne rohes Fleisch essen, kann man in www.antivegan.de und in www.rohmachtfroh.de nachlesen. Au�erdem essen z. B. die Lappen nicht nur Muskelfleisch, sondern auch Innereien und sogar den Mageninhalt der Tiere. Auch in Deutschland gibt es viele Menschen, die auch Innereien essen siehe www.antivegan.de und www.rohmachtfroh.de . Ich selbst hatte vor Jahren nicht nur Fleisch, sondern auch Innereien gegessen. Rohes Fleisch habe ich allerdings noch nie gegessen, und ich werde auch kein rohes Fleisch ausprobieren. Den Mageninhalt von Tieren habe ich auch noch nie gegessen (igitt). Ich esse die Pflanzen lieber frisch oder erhitzt, aber doch niemals wenn sie schon im Magen des Tieres waren.

21. FRAGE: "Der Mensch ist von Natur aus ein Fleischfresser."

ANTWORT: Diese Aussage ist falsch. Au�erdem gibt es nur ganz wenige Fleischfresser. Und dazu geh�ren Eisb�ren und Robben. Katzen, Hunde, W�lfe, F�chse und B�ren sind Allesfresser. Au�erdem fressen Katzen, Hunde, W�lfe, F�chse und B�ren bevorzugt pflanzenfressende Tiere. Eisb�ren und Robben fressen dagegen bevorzugt fleischfressende Tiere.

22. FRAGE: "Der Mensch ist - genauso wie der Affe - ein Fr�chteesser."

ANTWORT: Der Autor dieser Aussage hat noch nie einen Affen beobachtet. Affen sind - genauso wie Menschen und Schweine - Allesfresser. W�rde man Affen, Schweinen oder Menschen nur Obst zu fressen geben, w�rden sie krank werden.

23. FRAGE: "...genauso wie es einen Unterschied zwischen �pfeln und Obst gibt."

ANTWORT: Falsch. Es gibt keine Definition f�r Obst.

24. FRAGE: "Kein Tier nutzt das Feuer. Kein Tier erhitzt seine Nahrung. Kein Tier hat Kleidung."

ANTWORT: Wenn Du in den Tropen wohnst brauchst Du weder Feuer noch Kleidung. Au�erdem kannst Du Dich auch nur von roher Nahrung ern�hren (im 15. und 16. Jahrhundert waren sogar die Seefahrer krank geworden, weil sie sich nur von erhitzter Nahrung ern�hrten). Au�erdem wei� man heute nicht, was man den Affen alles beibringen kann.

25. FRAGE: "Pflanzen k�nnen nicht leiden."

ANTWORT: Da� Pflanzen leiden k�nnen ist genauso nachgewiesen, wie es nachgewiesen ist, da� Tiere leiden k�nnen. Auch Pflanzen k�nnen sich wehren (durch Stacheln oder Gift), sich freuen (nachweisbar mit L�gendetektor), Pflanzen wachsen bei bestimmten Musikrichtungen besser, und ich sehe nicht ein, warum man um leiden zu k�nnen ein vegetatives Nervensystem braucht. Au�erdem haben Insekten auch kein vegetatives Nervensystem und den Insekten gestehst Du doch eine Leidensf�higkeit zu oder nicht?

26. FRAGE: "Ich bin Vegetarier. Soll' ich nach Deiner Vegetarier-Liste gehen oder soll' ich bei www.lebegesund.de oder www.hin-zur-natur.de einkaufen?"

ANTWORT: Leider hast Du nicht gesagt, warum Du Vegetarier bist. Deswegen kann ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten. Wenn Du vegetarisch nach der Vegetarier-Definition der Internationalen Vegetarier-Union ( www.ivu.org ) lebst, dann reicht es aus, wenn Du Dich nach meiner Liste richtest. Wenn Du jedoch Vegetarier bist, weil Du auf Spuren von tierischem Eiwei� allergisch reagierst, dann solltest Du bei www.lebegesund.de oder www.hin-zur-natur.de einkaufen.

27. FRAGE: "Ich bin Veganer. Soll ich nach Deiner Vegan-Liste gehen oder soll' ich bei www.lebegesund.de oder www.hin-zur-natur.de einkaufen?"

ANTWORT: Leider hast Du nicht gesagt, warum Du Veganer bist. Deswegen kann ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten. Wenn Du vegan nach der Vegan-Definition der Internationalen Vegetarier-Union ( www.ivu.org ) lebst, dann reicht es aus, wenn Du Dich nach meiner Liste richtest. Wenn Du aber vegan nach der englischen Vegan Society ( www.vegansociety.com ) lebst, dann solltest Du bei www.lebegesund.de oder www.hin-zur-natur.de einkaufen. www.lebegesund.de und www.hin-zur-natur.de erf�llen allerdings strengere Kriterien als die Kriterien der englischen Vegan Society.

28. FRAGE: "Ich bin Veganer nach der vegan-Definition der englischen Vegan-Society. Darf ich in englischen Versandh�usern einkaufen?"

ANTWORT: Seit 1.1.1993 darfst Du fast alles in allen Versandh�usern, die sich im Gebiet der Europ�ischen Union befinden einkaufen. Ausnahmen gibt es lediglich f�r Zigaretten, (zur Zeit noch) Medikamente, erwerbscheinpflichtige Waffen und einige wenige andere Dinge. Allerdings kannst Du auch bei www.radix-versand.de Erzeugnisse einkaufen, die vegan nach der vegan-Definition der englischen Vegan-Society sind (diese sind mit dem Veganer-Zeichen gekennzeichnet).

Nachtrag: Ab 1.1.2004 soll man in ausl�ndischen Medikamentenversandh�usern und in deutschen Medikamentenversandh�usern rezeptfreie Medikamente kaufen d�rfen (das Kaufen von rezeptplichtigen Medikamenten im Versandhandel soll f�r Deutsche weiterhin verboten bleiben), diese Tatsache ist allerdings uninteressant, da f�r Veganer die vegan nach der Vegan-Definition der englischen Vegan Society ( www.vegansociety.com ) leben die Einnahme von Medikamenten sowieso verboten ist, weil die Herstellung von tierversuchsfreien Medikamenten in Deutschland verboten ist (eine Erlaubnis der Herstellung von tierversuchsfreien Medikamenten in Deutschland ist leider nicht in Sicht).

29. FRAGE: "Ich bin Veganerin und ein Kind. Darf ich das Kind stillen?"

ANTWORT: Sowohl nach der Vegan-Definition der Internationalen Vegetarier-Union ( www.ivu.org ) als auch nach der Vegan-Definition der englischen Vegan Society ( www.vegansociety.com ) bist Du nicht verpflichtet Deine Kinder vegan zu ern�hren. Aber Du wolltest jetzt sicherlich wissen, ob Du Dein Kind vegan ern�hrst, wenn Du es stillst? Nach der Vegan-Definition der Internationalen Vegetarier-Union darfst Du Dein Kind stillen, wenn Du es vegan ern�hrst. Nach der Vegan-Definition der englischen Vegan Society darfst Du Dein Kind nicht stillen wenn Du es vegan ern�hrst. Ich w�rde Dir aber raten Dein Kind zu stillen.

30. FRAGE: "Ich bin Veganerin habe ein Kind und kann mein Kind aber nicht stillen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Ich nehme an, Du hast vor Dein Kind von Anfang an vegan zu ern�hren. In diesem Fall bist Du nach allen Vegan-Definitionen verpflichtet Deinem Kind vegane Milchersatzprodukte zu trinken zu geben. Ich w�rde Dir aber raten Deinem Kind Tiermilch (Kuhmilch, Ziegenmilch oder Schafsmilch) zu trinken zu geben.

31. FRAGE: "Ich bin weiblich und habe ein Kind und kann mein Kind nicht stillen. Mein Kind vertr�gt auch keine Kuhmilch. Soll ich meinem Kind Sojamilch geben?"

ANTWORT: Nein. Du solltest es erst einmal mit Mandelmilch versuchen.

32. FRAGE: "Ich bin Veganerin und habe ein Kind. Mein Kind wird aber vom Stillen nicht satt. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Du solltest Deinem Kind Kuhmilch zu trinken geben. Ab der 6. Woche kannst Du Deinem Kind anstelle von Kuhmilch auch Obst- oder Gem�ses�fte zu trinken geben.

33. FRAGE: "Ich bin Veganerin und habe ein Kind. Ab wann sollte ich mein Kind vegan ern�hren?"

ANTWORT: Ich bin zwar kein Arzt, aber ich w�rde empfehlen zeitigstens im 3. Monat damit anfangen Dein Kind vegan zu ern�hren.

44. FRAGE: "Ich bin Rohk�stlerin und habe ein Kind. Ab wann sollte ich meinem Kind Rohkost geben?"

ANTWORT: Ab dem Zeitpunkt, ab dem Dein Kind die Z�hne bekommt. Ich w�rde Dir aber empfehlen Deinem Kind ab dem 3. Monat zus�tzlich gekochten Brei zu f�ttern. Wenn ein Kind ein Jahr oder l�nger nur Muttermilch bekommt ist es nicht gut f�r das Kind.

45. FRAGE: "Ich bin Rohk�stlerin nach Franz Konz und habe ein Kind. Darf ich meinem Kind Brei geben, bevor es Z�hne bekommt?"

ANTWORT: Ja. Aber Du solltest es nicht machen. Ich w�rde Dir aber empfehlen nicht den Empfehlungen von Franz Konz zu folgen, sondern das zu tun, was f�r Dein Kind das beste ist. Und es ist f�r ein Kind nicht gut wenn es ein Jahr oder l�nger nur Muttermilch bekommt. Und Rohkost kann man Kindern erst geben, wenn sie Z�hne bekommen.

46. FRAGE: "Dr. Bruker behauptet, da� man einem Kind von Anfang an Rohkost geben kann."

ANTWORT: Dr. Bruker meint geriebene Rohkost. Franz Konz meint ganze Rohkost. Allerdings halte ich es - im Gegensatz zu Dr. Bruker - f�r falsch Kindern im 3. Monat geriebene Rohkost zu geben.

47: FRAGE: "Ich hatte eigentlich Tipps zur Ern�hrungsumstellung gesucht, finde aber hier keine."

ANTWORT: Tipps zur Umstellung auf vegetarische Ern�hrung, vegane Ern�hrung, Rohkostern�hrung, Normalern�hrung, carnivorische Ern�hrung, Fr�chterohkost oder was? Naja, es gibt mehrere Empfehlungen f�r die Ern�hrungsumstellung. Ich fange mal mit der vegetarischen Ern�hrung an. Die 1. Empfehlung lautet: alle nichtvegetarischen Lebensmittel wegzulassen. Diese Methode ist billiger. Aber diese Methode ist falsch. Nach dieser Methode nimmt man ab und wird krank. Alle anderen Methoden sind teurer. Und welche Methode richtig ist, wei� ich leider nicht. 2. Empfehlung: Fleisch- und Wurstwaren durch Fleischersatzprodukte zu ersetzen. 3. Empfehlung: Fleisch- und Wurstwaren durch Milchprodukte zu ersetzen. 4. Empfehlung: Lebensmittel die Du nicht kennst (z. B. Sojabohnen (Sojabohnen mu� man allerdings mindestens 2 Stunden lang kochen) zus�tzlich mit in den Speiseplan aufzunehmen. 5. Empfehlung: mehr Gem�se essen. - Vegane Ern�hrung: 1. Empfehlung: alle nichtveganen Lebensmittel weglassen. Diese Methode ist billiger. Nach dieser Methode nimmt man ab und wird krank. Diese Methode ist falsch. Alle anderen Methoden sind teurer. Und welche Methode die richtige ist, wei� ich leider nicht. 2. Empfehlung: Fleisch- und Wurstwaren durch vegane Fleischersatzprodukte zu ersetzen, Milchprodukte durch Milchersatzprodukte zu ersetzen, Eier durch Eiersatzprodukte zu ersetzen. 3. Empfehlung: Lebensmittel, die Du nicht kennst (z. B. Sojabohnen) zus�tzlich in den Speiseplan aufzunehmen. 4. Empfehlung: mehr Gem�se essen.

48. FRAGE: "Ab wann kann man Kindern Sojaeiwei� geben?"

ANTWORT: Ich bin kein Arzt, aber ich w�de empfehlen nicht vor dem 3. Monat.

49. FRAGE: "Ich treibe Sport. Mu� ich etwas beachten?"

ANTWORT: Nein.

50. FRAGE: "Ich bin Vegetarier und treibe Sport. Mu� ich etwas beachten?"

ANTWORT: Ja. Du solltest mehr Eiwei� essen. Milchprodukte, Eier und Sojaerzeugnisse enthalten sehr viel Eiwei�.

51. FRAGE: "Ich bin Veganer und treibe Sport. Mu� ich etwas beachten?"

ANTWORT: Ja. Du solltest mehr Eiwei� essen. Sojaerzeugnisse enthalten sehr viel Eiwei�.

52. FRAGE: "Nimmst Du Medikamente?"

ANTWORT: Du meinst Medikamente, die die Mangelerscheinungen durch vegetarische Ern�hrung ausgleichen? Ich nehme keine Medikamente, die die Mangelerscheinungen durch vegetarische Ern�hrung ausgleichen.

53. FRAGE: "Ich will Veganer werden. Soll ich Medikamente nehmen?"

ANTWORT: Ja. Du solltest Vitamin-B12-Pr�parate nehmen. Wenn Du eine Frau bist, solltest Du au�erdem auch noch Eisenpr�parate nehmen.

54. FRAGE: "Ich will Vegetarier werden. Soll ich Medikamente nehmen?"

ANTWORT: Wenn Du eine Frau bist, dann solltest Du Eisenpr�parate nehmen.

55. FRAGE: "Ich habe gerade auf www.vegan.de gelesen, da� viele Erzeugnisse sowohl aus pflanzlichen als auch aus tierischen Stoffen hergestellt werden k�nnen. Ich bin aber Vegetarier aus gesundheitlichen Gr�nden."

ANTWORT: www.beepworld.de/members61/roland_brauns2  Wenn Du Erzeugnisse von get�teten Tieren auch in den kleinsten Spuren nicht vertr�gst, dann hilft nur eines: www.lebegesund.de oder www.hin-zur-natur.de .

56. FRAGE: "Tiere haben eine Seele, Pflanzen haben keine Seele."

ANTWORT: Warum sollten Pflanzen keine Seele haben??? Ich glaube, da� Tiere und Pflanzen eine Seele haben.

57. FRAGE: "Ich suche Milchprodukte und Eier f�r die keine Tiere get�tet werden. Gibt es Firmen, die die K�he und H�hner nicht t�ten lassen, wenn sie alt sind?

ANTWORT: Ich suche auch Milchprodukte und Eier f�r die keine Tiere get�tet werden, aber nicht f�r mich, sondern f�r Euch.

58. FRAGE: "Ich brauche eine E-mail-Adresse."

ANTWORT: Ich wei� leider nicht wie man eine kostenlose E-mail-Adresse bekommen kann.

59. FRAGE: "Mein Kind will Fleisch essen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Zeige ihm ein pflanzenfressendes Haustierkind (K�lbchen, Fohlen oder L�mmchen) und frage Dein Kind, ob es dieses Tier essen will.

REAKTION: "Ich m�chte aber wissen, was ich machen soll, damit mein Kind kein Fleisch essen will."

ANTWORT: Du darfst Dein Kind nicht stillen, sondern mu�t Dein Kind von Anfang an vegetarisch oder vegan ern�hren. Wenn Du Dein Kind gestillt hattest, kannst Du leider nicht erreichen, da� Dein Kind kein Fleisch essen will. Kinder, die gestillt wurden probieren erst alles aus und entscheiden dann selber was sie essen wollen, und was sie nicht essen wollen. Kinder die nicht gestillt wurden, wollen immer nur das essen, was sie schon immer zu essen bekommen haben. (Vorsicht: Milchpulver f�r Babys enth�lt k�nstliches Vanillearoma. Milchersatzprodukte f�r Babys enthalten k�nstliches Vanillearoma. Bio-Milchpulver f�r Babys enth�lt echte Vanille. Bio-Milchersatzprodukte f�r Babys enthalten echte Vanille. Wenn Du Deine Kinder von Anfang an mit gekaufter Babynahrung f�tterst, werden Deine Kinder vanilles�chtig.) Trotzdem bin ich daf�r da� Kinder gestillt werden und dagegen, da� Kinder mit Babynahrung gef�ttert werden egal ob die Babynahrung nun aus Kuhmilch, Ziegenmilch, Sojamilch oder sonstwas ist. Babynahrung vor dem 3. Monat w�rde ich nur dann f�r richtig halten wenn Stillen aus irgendeinem Grund nicht m�glich ist und wenn Stillen aus irgendeinem Grund nicht m�glich ist w�rde ich sofern es m�glich ist empfehlen Babys mit Tiermilch zu f�ttern. F�r Babys ist es das beste wenn sie gestillt werden. Ist Stillen nicht m�glich ist Tiermilch immer noch viel besser als pflanzliche Milchersatzprodukte.

60. FRAGE: "Mein Kind will kein Fleisch essen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Wenn Du mit Rauchen aufh�ren willst, fragst Du auch in einem Raucherforum??? Am besten Du stellt Deine Frage ins Forum von www.antivegan.de . Ansonsten: Erlaube Deinem Kind doch einfach vegetarisch zu leben. Dein Kind wird die vegetarische Lebensweise sowieso nicht lange durchhalten.

61. FRAGE: "Mein Kind hat noch nie Fleisch gegessen. Vor kurzem hatte sich mein Kind mit einem anderen Kind gestritten und behauptet: "Fleisch schmeckt nicht." Ich habe es gefragt, ob es schon einmal Fleisch gegessen hat und es hat "Nein." gesagt."

ANTWORT: Es gibt mehrere M�glichkeiten: 1. Das Kind hat tats�chlich noch nie Fleisch gegessen und lehnt Fleisch ab, weil es vermutet, da� Fleisch sowieso nicht schmeckt. 2. Das Kind hat heimlich Fleisch gegessen und festgestellt, da� Fleisch nicht schmeckt. 3. Das Kind hat von einem Erwachsenen den Satz geh�rt "Fleisch schmeckt nicht." und denkt 'Wenn ihm Fleisch nicht schmeckt, dann schmeckt mir Fleisch auch nicht.'

62. FRAGE: "Ich bin Veganerin. Meine Kinder wollen keine Vitamin-B12-Pr�parate nehmen. Meine Kinder haben mich gefragt warum sie Vitamin-B12-Pr�parate nehmen m�ssen und ich habe ihnen gesagt: "Weil ihr kein Fleisch e�t." Jetzt wollen meine Kinder Fleisch essen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: F�r manche Kinder ist es kein Problem Medikamente zu nehmen wenn sie gesund sind, andere Kinder weigern sich sogar Medikamente zu nehmen, wenn sie krank sind.

63. FRAGE: "Ich will Vegetarier werden, aber meine Eltern erlauben mir das nicht. Was soll ich machen?"

ANTWORT: I�' weiter Fleisch. Werde erst dann Vegetarier, wenn Deine Eltern Dir nichts mehr vorschreiben k�nnen.

64. FRAGE: "Ich bin Veganer und soll Tierqualprodukte f�r meine Eltern kaufen. Soll ich das machen?"

ANTWORT: Ja.

65. FRAGE: "Ich bin allergisch. Soll ich mich nach Deiner Liste richten oder soll ich bei www.lebegesund.de oder www.hin-zur-natur.de einkaufen?"

ANTWORT: Allergisch gegen was? Ich nehme an allergisch gegen tierisches Eiwei�. Du mu�t es ausprobieren, ob Du die Erzeugnisse, die auf meiner Liste stehen vertr�gst. Wenn Du sie nicht vertr�gst, dann solltest Du bei www.lebegesund.de oder www.hin-zur-natur.de einkaufen.

66. FRAGE: "Ich wurde aus dem VEBU-Forum ausgeschlossen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Aus dem Vegetarier-Bund Deutschlands austreten.

67. FRAGE: "Ich wurde aus dem alles-vegetarisch.de-Forum ausgeschlossen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: In einem anderen vegetarischen Versandhaus einkaufen.

68. FRAGE: "Ich wurde aus dem vegan.de-Forum ausgeschlossen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Nicht mehr bei www.veganbasics.de einkaufen.

69. FRAGE: "Ich bin weiblich und schwanger und m�chte meine Ern�hrung umstellen. Soll ich das machen?"

ANTWORT: Nein. Ern�hrungsumstellungen sollten niemals w�hrend der Schwangerschaft und/oder Stillzeit gemacht werden.

70. FRAGE: "Ich bin Vegetarierin und habe ein Kind. Mu�/soll ich das Kind von Anfang an vegetarisch ern�hren?"

ANTWORT: Du mu�t das Kind nicht von Anfang an vegetarisch ern�hren, aber Du solltest das Kind schon von Anfang an vegetarisch ern�hren. Und ich wei� auch nichts was dagegen spricht Kinder von Anfang an vegetarisch zu ern�hren.

71. FRAGE: "Ab wann darf man Kindern Fleisch zu essen geben?"

ANTWORT: Warum stellst Du Deine Frage nicht im Forum von www.antivegan.de ??? Ansonsten: Keine Ahnung.

72. FRAGE: "Ich bin durch vegetarische Ern�hrung krank geworden. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Die Frage ist zu ungenau. Deswegen kann ich sie Dir leider nicht beantworten.

73. FRAGE: "Du versuchst alle Menschen zum Glauben an Gott zu zwingen."

ANTWORT: Nein. Ich kann keine Menschen zum Glauben an Gott zwingen. Der Papst versucht alle Menschen zum Glauben an Gott zu zwingen (aber der Papst kann es auch nicht (aber der Papst kapiert nicht, da� er keine Menschen zum Glauben an Gott zwingen kann)). Ich w�rde zwar gerne Menschen zum Glauben an Gott zwingen, aber niemand kann andere Menschen zum Glauben an Gott zwingen (viele Religionsfanatiker sind zwar der Meinung, da� man Menschen zum Glauben an Gott zwingen kann). Ich versuche nicht Dinge zu machen, die nicht gehen k�nnen. Ohne Missionierung g�be es zwar keine Religionen auf der Welt. Aber die Menschen kommen nicht durch Missionierung, sondern durch Intuition und Inspirationen zum Glauben an Gott. Ohne Intuition und Inspiration w�re Missionierung wirkungslos. Ich bin durch Intuition zum Glauben an Gott gekommen.

74. FRAGE: "Du versuchst Menschen zu zwingen Vegetarier zu werden."

ANTWORT: Siehe 1. FRAGE. Ich versuche niemanden zu zwingen Vegetarier zu werden. Die Menschen werden nicht Vegetarier weil sie von anderen zum Vegetarismus bekehrt werden, sondern weil ihnen Fleisch nicht schmeckt, weil sie Fleisch nicht vertragen, aus Tierliebe (ist sogar der h�ufigste Grund (aber eigentlich auch Quatsch siehe 7. Frage ), aus religi�sen Gr�nden, - durch Falschinformationen von anderen Vegetarier-Homepages - auch aus �konomischen und �kologischen Gr�nden und um dazu beizutragen, da� keine Menschen Hungern m�ssen (�kologische und �konomische Gr�nde sind Quatsch und Menschen m�ssen auch Hungern wenn alle Menschen Veganer sind), weil sie kein Blut sehen k�nnen, weil sie so arm sind, da� sie sich kein Fleisch kaufen k�nnen (in einigen Staaten der 3. Welt), und und und. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob nur Leute die Fleisch nicht vertragen (wie z. B. ich) beim Vegetarismus 100%ig konsequent sind oder ob es auch unter den Leuten die ethische Probleme damit haben Fleisch zu essen Leute gibt, die 100%ig konsequent vegetarisch leben (wobei man sich wieder streiten kann, was 100%ig konsequent ist). Au�erdem bringt es weder mir noch den Tieren (siehe 7. Frage und 10. Frage) etwas wenn Menschen mal ein halbes Jahr vegetarisch oder vegan leben.

75. FRAGE: "Ich habe gelesen, da� Handys nicht vegan sind."

ANTWORT: Siehe 6. FRAGE. Es gibt keine Vegan-Definition, die behauptet, da� Veganer anderen Tieren nicht den Lebensraum wegnehmen d�rfen. F�r die Produktion von Handys wird zwar Gorillas der Lebensraum weggenommen, aber Du kannst nicht leben ohne Tieren den Lebensraum wegzunehmen. Wenn Du Leben willst ohne Tieren den Lebensraum wegzunehmen, m��t Du Dich t�ten. Aber nach den Gesetzen der BRD ist es leider verboten sich selbst zu t�ten.

76. FRAGE: "Ich habe gelesen, da� PC's nicht vegan sind."

ANTWORT: Ich auch und zwar auf www.vegan.de . Allerdings kenne ich die Begr�ndung nicht. Aber das Ger�cht, da� PC's nicht vegan sind, k�nnte sogar der Wahrheit entsprechen.

77. FRAGE: "Ich bin Vegetarierin. Darf ich Kinder bekommen?"

ANTWORT: Ja.

78. FRAGE: "Ich bin Veganerin. Darf ich Kinder bekommen?"

ANTWORT: Nach der Vegan-Definition der Internationalen Vegetarier-Union ( www.ivu.org ) ja. Nach der Vegan-Definition der englischen Vegan Society ( www.vegansociety.com ) nein. Nach der Vegan-Definition der englischen Vegan-Society ist nicht nur das Essen von Lebensmitteln die tierische Substanzen enthalten oder mit tierischen Substanzen hergestellt wurden verboten, sondern nach der Vegan-Definition der englischen Vegan-Society ist es verboten Lebensmittelsmittel zu essen und Gebrauchsgegenst�nde zu benutzen, die tierische oder menschliche Substanzen enthalten oder mit tierischen oder menschlichen Substanzen hergestellt wurden sind oder f�r die Tier- oder Menschenversuche gemacht wurden sind. Also ist nach der Vegan-Definition der englischen Vegan Society auch K�ssen, Sex und Stillen von Kindern verboten. (�brigens, Menschenversuche sind seit 1945 verboten. Es gibt 2 Zeichen f�r tierversuchsfreie Kosmetika (mit dem einen werden Kosmetika gekennzeichnet f�r die seit 1978 keine Tierversuche mehr gemacht wurden sind, mit dem anderen werden Kosmetika gekennzeichnet f�r die seit 1998 keine Tierversuche mehr gemacht wurden sind.) Als Veganerin darfst Du �brigens - nach der Vegan-Definition der englischen Vegan Society - auch keine Medikamente nehmen, denn es ist immer noch in Deutschland gesetzlich verboten tierversuchsfreie Medikamente zu verkaufen.)

79. FRAGE: "Mein Kind hat Insekten aus dem Wasser gerettet. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Frage Dein Kind, ob es gerne s��e Fr�chte i�t, und erz�hle ihm dann, da� die Insekten, die es gerettet hat die Bl�ten best�uben und dadurch daf�r sorgen, da� an B�umen und B�schen s��e Fr�chte wachsen.

80. FRAGE: "Mein Kind hat Schnecken von der Stra�e weggelesen und ins Gras getragen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Frage Dein Kind, ob es gerne Pflanzen i�t, und erz�hle ihm dann, da� die Schnecken alle Pflanzen wegfressen.

81. FRAGE: "Ich will mich auf Rohkost umstellen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Es gibt mehrere M�glichkeiten: 1. Du l��t alles erhitzte weg. Das ist billiger und dadurch wirst Du schlank und krank. Und das ist falsch. 2. Du nimmst Erzeugnisse, die Du nicht kennst (z. B. Passionsfrucht/Maracuja) zus�tzlich in Deinen Speiseplan auf. Das ist teurer. 3. Du i�t mehr Gem�se. Das ist teurer. - Ich w�rde eine Kombination aus 2. und 3 M�glichkeit empfehlen.

82. FRAGE: "Ich will mich auf Fr�chterohkost umstellen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Es gibt mehrere M�glichkeiten: 1. Du l��t alles au�er rohe Fr�chte weg. Das ist billiger und dadurch wirst Du schlank und krank. Und das ist falsch. 2. Du nimmst Erzeugnisse, die Du nicht kennst (z. B. Passionsfrucht/Maracuja) zus�tzlich in Deinen Speiseplan auf. Das ist teurer. 3. Du i�t mehr Obst. Das ist teurer. - Ich w�rde eine Kombination aus 2. und 3. M�glichkeit empfehlen.

83. FRAGE: "Braucht man nicht Tiermist zum D�ngen der Pflanzen?"

ANTWORT: Keine Vegan-Definition verbietet es mit Tiermist oder Kl�rschlamm ged�ngte Pflanzen oder Pilze zu essen. Es gibt Pflanzen die Tiermist oder Kl�rschlamm brauchen und es gibt Pflanzen, die Tiermist oder Kl�rschlamm nicht vertragen. Universelles Leben ( www.lebegesund.de und www.hin-zur-natur.de ) hat von Landwirtschaft keine Ahnung und d�ngt auch Pflanzen, die Tiermist oder Kl�rschlamm ben�tigen mit pflanzlichem D�nger. Bei www.lebegesund.de und www.hin-zur-natur.de gibt es minderwertige pflanzliche Lebensmittel zu Mondpreisen (das Drittel was Universelles Leben nicht bewirtschaftet bezahlst Du beim Preis mit (aber ein Drittel nicht bewirtschaften reicht nicht aus um eine mit normalen Bio-Lebensmitteln vergleichbare Qualit�t zu erzielen)). Deine Frage hat nichts mit Veganismus, daf�r aber umso mehr mit Tierrechten zu tun. Ethisch korrekte Tierrechtler m��ten vegan angebaute vegane Lebensmittel essen (wie z. B. von www.lebegesund.de und www.hin-zur-natur.de ) f�r die tierische Sch�dlinge nicht bek�mpft wurden sind (gibt es leider nicht). W�rden alle Menschen so leben, kommt es zur n�chsten Hungersnot. Aber so weit brauchen wir gar nicht zu denken, da nach der Vegan-Definition der englischen Vegan Society die Menschen sowieso aussterben sollen (weil die englischen Vegan Society Sex verbietet).

84. FRAGE: "W�rde es nicht die n�chste Hungersnot geben, wenn 100%-Bio-Landwirtschaft w�re?"

ANTWORT: Ja. Die Frage ist zwar Off-Topic. Das Bio-Warenzeichen mit dem die geringsten Ertr�ge erzielt werden demeter behauptet: "Mit unserer Methode erzielen wir 10% weniger Ertr�ge." Ich bin der Meinung da� der Verlust durch demeter-Methoden viel gr��er ist.

85. FRAGE: "Ich war im Krankenhaus. Die �rzte hatten meinen Veganerausweis nicht anerkannt."

ANTWORT: Fr�her konnte man sich mal beim Vegetarier-Bund Deutschlands ( www.vegetarierbund.de ) Vegetarier- und/oder Veganer-Ausweise kaufen. Ich wei� nicht, ob man das immer noch kann. Beh�rden und �rzte erkennen diese Ausweise aber leider nicht an. Du hast leider nur 2 M�glichkeiten: Entweder Du wirst Mitglied in einer veganen Sekte oder Du machst einen Allergietest. In Deutschland gibt es ein Grundrecht auf vegetarische oder vegane Lebensweise aus gesundheitlichen/medizinischen oder religi�sen Gr�nden. Ein Grundrecht auf vegetarische oder vegane Lebensweise aus ethischen Gr�nden gibt es in Deutschland leider nicht. (In anderen westlichen Demokratien ist es genauso. In religi�sen Diktaturen (wie z. B. Iran) gibt es kein Grundrecht auf vegetarische oder vegane Ern�hrung aus religi�sen Gr�nden (weil es in religi�sen Diktaturen keine Religionsfreiheit gibt).)

86. FRAGE: (Frage wurde gel�scht, weil auf "seite2" beantwortet.)

87. FRAGE: "Mein Arzt hat behauptet, da� er nach Dr. Bruker arbeitet und hat mir eine Rotationsdi�t verordnet."

ANTWORT: Dein Arzt arbeitet nicht nach Dr. Bruker. Aber wahrscheinlich vermutet Dein Arzt, da� Du eine Nahrungsmittelallergie hast, und hat Dir deswegen eine Rotationsdi�t verordnet. Auf jeden Fall solltest Du die Rotationsdi�t die Dir Dein Arzt verordnet hat erst einmal machen.

88. FRAGE: "Wie entstehen Kinder?"

ANTWORT: Geh bitte auf eine Pornografie-Seite (Gib "Sex" oder "Porno" oder "Pornografie" in die Suchmaschine ein) und geh' dann auf "Geschlechtsverkehr" oder auf "GV". Dann siehst Du wie Kinder gemacht werden (Warnhinweis: Pornografie-Seiten sind erst ab 18 Jahren erlaubt und f�r Veganer sind Pornografie-Seiten verboten, weil die Fotos in Pornografie-Seiten mit analogen Kameras gemacht wurden sind.).

89. FRAGE: "Was ist Pornografie?"

ANTWORT: Seit 1972 ist Pornografie in Deutschland erlaubt (von 1972 bis 1978 f�r Personen �ber 21 Jahre, seit 1978 f�r Personen �ber 18 Jahre). Seit 1972 ist in Deutschland Pornografie "alles, was dazu gemacht ist um Menschen [sexuell] zu erregen (Bei [sexueller] Erregung wird bei M�nnern der Penis lang und hart und bei Frauen die Scheide feucht.)". Und was dazu da ist Menschen [sexuell] zu erregen, dar�ber kann man sich streiten. Manche erregen Bilder von Menschen in Unterw�sche oder erotische Texte, andere l��t sogar Pornografie kalt. Bei mir reichen normale Nacktfotos von Frauen aus.

90. FRAGE: "Tiere kennen keine Ethik, Tiere k�nnen nicht forschen, Menschen wissen nicht wie man sich vermehrt, Menschen wissen nicht was ihre nat�rliche Nahrung ist, ... also sind Menschen keine Tiere."

ANTWORT: Ich habe niemals behauptet, da� Menschen Tiere sind. Ich habe gesagt: "Wenn man die Gesch�pfe/Lebewesen/Organismen nach ihrer Ern�hrung einteilt sind Menschen Tiere." Was Tiere angeht gilt: Solange nicht nachgewiesen ist da� es Tiere gibt die Ethik kennen oder forschen ist davon auszugehen, da� Tiere keine Ethik kennen und nicht forschen. Und da davon auszugehen ist, da� Tiere keine Ethik kennen und nicht forschen sind Menschen keine Tiere. Aber erstens hat diese Frage nichts mit Veganismus zu tun. Zweitens ist ein Verbot des Tiert�tens/Tieressens im Tierreich unbekannt.

91. FRAGE: "Ich �berlege mir ob ich Tiere essen soll oder nicht."

ANTWORT: Ich bin der Meinung Bilder sagen mehr als Worte. Sieh Dir bitte dieses Bild www.antivegan.de/kochkurs_kw27.html (Hinweis f�r Kinder: Ihr k�nnt ruhig auf den Link gehen. Die Bilder sind harmlos.) an und bilde Dir Deine Meinung dazu. Meine Meinung zu www.antivegan.de/kochkurs_kw27.html ist "Igitt. Wenn ich diese Bilder sehe und daran denke, da� ich das essen soll, wird mir schlecht [Kotz-Smilie]. Ich kann mir nicht vorstellen, da� es Leute gibt denen soetwas schmeckt. Mir schmeckt das nicht."

92. FRAGE: "Mein Kind hat sch�dliche Insekten aus dem Wasser gerettet."

ANTWORT: Siehe 80. FRAGE.

93. FRAGE: "Gibt es Fleischersatzprodukte, die wie Fleisch schmecken? Gibt es Milchersatzprodukte, die wie Milch schmecken?"

ANTWORT: Den meisten Menschen die behaupten, da� es Fleischersatzprodukte g�be die wie Fleisch schmecken, schmeckt Fleisch nicht. Die meisten Menschen, die behaupten, da� es Milchersatzprodukte g�be die wie Milch schmecken schmeckt Milch nicht. usw. Der einzigste Weg Geschmack nachzumachen ist Aroma (viele �kologische Firmen verzichten auf Aroma). Ich habe bisher noch kein Fleischersatzprodukt mit Fleischaroma gefunden und ich habe auch bisher noch kein Milchersatzprodukt mit Milcharoma gefunden.

Nachtrag vom 16.10.2004: Ich habe am 11.10.2004 Cevapcici (Hackfleischb�llchen) gekostet und unmittelbar danach in eine vegetarische Wurst Topas Brat-Knacky Bauern-Art gebissen. Seitdem bin auch ich der Meinung: 'Es gibt keine Fleischersatzprodukte die wie Fleisch schmecken.' Das ist jedoch meine pers�nliche Meinung und nicht allgemeinverbindlich. Es kann durchaus sein, da� amerikanische Fleischersatzprodukte mit k�nstlichem Fleischaroma wie Fleisch schmecken, in Deutschland habe ich allerdings noch keine Fleischersatzprodukte gefunden, die wie Fleisch schmecken.

94. FRAGE: "Ich w�rde gerne vegan leben, aber das ist zu teuer."

ANTWORT: Normalerweise ist sowohl vegetarische als auch vegane Lebensweise teurer als Normalkost und daran kann ich leider nichts �ndern. Wenn Dir allerdings bei www.antivegan.de/kochkurs_kw27.html schlecht wird, d�rfte es Dich nicht interessieren, da� vegane Ern�hrung teurer ist. Allerdings gibt es trotzdem eine M�glichkeit, mit der vegane Ern�hrung nicht teurer, sondern sogar billiger ist, und diese hei�t: www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm . Eine zweite M�glichkeit sind vegane Lebensmittel, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt wurden, aber deutsche vegane Versandh�user weigern sich leider immer noch gentechnisch ver�nderte Erzeugnisse in ihr Sortiment aufzunehmen. Eine dritte M�glichkeit ist mit Sojaextraktionsschrot, �lkuchen, Biertreber, Melasse, R�benschnitzel (Abf�lle der Zuckerproduktion), Pre�r�ckst�nde der Fruchtsaftherstellung und �hnlichen Scherzen zu d�ngen. Aber solche Abf�lle der Lebensmittelproduktion werden zur Zeit leider noch an die Tiere verf�ttert.

95. FRAGE: "Ich habe eine �berh�hte Telefonrechnung bekommen, mu� ich die bezahlen?"

ANTWORT: Wenn Du Tierrechtler nach maqi.de, antispe.de, veganismus.de oder tierrechtskochbuch.de bist oder wenn Du Mitglied in einem unseri�sen Verein wie z. B. dem Vegetarier-Bund Deutschlands www.vegetarierbund.de bist, ja. Ansonsten nein.

96. FRAGE: "Kann ich mich davor sch�tzen, da� ich �berh�hte Telefonrechnungen bekomme?"

ANTWORT: Wenn Du Tierrechtler nach maqi.de, antispe.de, veganismus.de oder tierrechtskochbuch.de bist oder wenn Du Mitglied in einem unseri�sen Verein wie z. B. dem Vegetarier-Bund Deutschlands www.vegetarierbund.de bist, nein. Ansonsten kannst Du Dich auf www.dialerschutz.de , www.dialerhilfe.de , www.computerbetrug.de oder www.dialerundrecht.de informieren wie Du Dich vor �berh�hten Telefonrechnungen sch�tzen kannst. Die beste M�glichkeit Dich vor �berh�hten Telefonrechnungen zu sch�tzen ist folgende: Du beantragst bei der Telekom eine Sperre aller 0190- , 0900- , 0137- , und aller ausl�ndischen Nummern. Noch ein Tipp was Du machen kannst damit Deine Telefonrechnung nicht zu hoch wird:
Geh' bitte mit der Maus auf "Start", dann auf "Programme", dann auf "Zubeh�r",
dann auf "Editor". Und gib' dann Deinen Text ein. Dann geh' bitte "Datei und dann
auf "speichern". Undd dann geh' bitte ins Internet. Dann mu�t Du Deinen
Text markieren mit der Maus oder... keine Ahnung. Dann mu�t Du "Ctrl/Strg" und "C"
dr�cken und dann mu�t Du "Ctrl" und "V" dr�cken. So, und jetzt m��test Du Deinen
Text ins Internet-Forum, in das Web-Email-Forumular oder in Deine Homepage kopiert
haben.

97. FRAGE: "Wie kann man seri�se Vereine von unseri�sen Vereinen unterscheiden?"

ANTWORT: Die Medien l�gen in dieser Frage. Eine M�glichkeit seri�se Vereine zu erkennen ist das Deutsche Spendensiegel (DZI-Siegel) und andere Spendensiegel. Keine M�glichkeit seri�se Vereine zu erkennen ist - obwohl es von den Medien immer wieder behauptet wird - die Gemeinn�tzigkeit des Vereins (s. z. B. www.vegetarierbund.de ). Am idiotensichersten ist folgende M�glichkeit: Sieh nach ob der Verein eine Homepage im Internet hat. Hat er keine Homepage im Internet, dann k�nnte es ein seri�ser Verein sein. Hat er eine Homepage im Internet, dann sieh nach, ob er auf seiner Linkliste Links auf www.dialerschutz.de , www.dialerhilfe.de , www.computerbetrug.de oder www.dialerundrecht.de hat. Hat er Links auf www.dialerschutz.de , www.dialerhilfe.de , www.computerbetrug.de oder www.dialerundrecht.de , dann ist es ein seri�ser Verein (Hat er aber einen Link auf dailerschutz.de, dann ist es ein unseri�ser Verein.). Hat er keine Links auf www.dialerschutz.de , www.dialerhilfe.de , www.computerbetrug.de oder www.dialerundrecht.de , dann sieh nach ob er ein Forum hat. Hat er kein Forum, dann k�nnte es ein seri�ser Verein sein. Hat er ein Forum, dann sieh nach, ob die Frage: "�berh�hte Telefonrechnung - Wer kann helfen?" in seinem Forum steht. Steht die Frage: "�berh�hte Telefonrechnung - Wer kann helfen?" in seinem Forum, dann ist es ein seri�ser Verein. Steht die Frage "�berh�hte Telefonrechnung - Wer kann helfen?" nicht in seinem Forum, dann schreibe die Frage "�berh�hte Telefonrechnung - Wer kann helfen?" in sein Forum. Wird die Frage "�berh�hte Telefonrechnung - Wer kann helfen?" gel�scht, dann ist es ein unseri�ser Verein. Bleibt die Frage "�berh�hte Telefonrechnung - Wer kann helfen?" stehen, dann ist es ein seri�ser Verein. Unseri�sen Vereinen solltest Du niemals Geld spenden und in unseri�sen Vereinen solltest Du niemals Mitglied werden. Wenn Du in einem unseri�sen Verein Mitglied bist, dann solltest Du sofort aus Deinem Verein austreten.

98. FRAGE: "Ich habe geh�rt/gelesen, da� viele vegane Versandh�user viele nichtvegane Erzeugnisse mit im Angebot haben. Stimmt das oder ist das ein Ger�cht. Und wenn es stimmt, gibt es auch vegane Versandh�user bei denen wirklich alles vegan ist, und wenn ja wie hei�en die und welche veganen Versandh�user w�rdest Du mir empfehlen?"

ANTWORT: Es stimmt leider. Vegane Versandh�user bei denen wirklich das gesamte Angebot vegan ist, findest Du hier www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/veganeproduktliste2.htm

99. FRAGE: "Welche Fragen darf man in Dein Frage- und Antwortforum stellen?"

ANTWORT: Alle, au�er die die gesetzlich nicht erlaubt sind. Pers�nliche Fragen und Umfragen geh�ren in andere Foren. F�r Produktanfragen werde ich (wenn es erforderlich) ist, irgendwann noch mal ein Produktanfrageforum machen. Aber au�er pers�nlichen Fragen, Umfragen und Produktanfragen sind in meinem Frage- und Antwortforum alle gesetzeskonformen Fragen erlaubt.

100. FRAGE: "Du hast in Deiner Vegetarier-Liste vegetarisches Hundefutter. Sind Hunde nicht von Natur aus Fleischfresser, und sollte man Hunde nicht mit normalem Hundefutter f�ttern?"

ANTWORT: Erstens, wenn ich einen Hund h�tte, dann w�rde ich ihn auch mit normalem Hundefutter f�ttern. Zweitens Hunde, Katzen, W�lfe, L�wen, Tiger, Luchse und F�chse sind von Natur aus Allesfresser, die sich �berwiegend von Tieren ern�hren. Eisb�ren und Robben sind von Natur aus Fleischfresser. Menschen und Affen sind von Natur aus Allesfresser, die sich �berwiegend von Pflanzen ern�hren. (Affen ern�hren sich zu 0,1 bis 0,5% von Tieren.) Bei den Menschen sind die Eskimos, die sich zu ca. 90% von Tieren ern�hren, die Menschen, die am meisten tierische Nahrung zu sich nehmen? Irrtum, Eskimos ern�hren sich zwar zu ca. 90% von Tieren, aber es gibt nicht nur auf der ganzen Welt (au�er in Gr�nland) vegane Menschen, die sich zu 100,0% von Pflanzen ern�hren, sondern es gibt auch auf der ganzen Welt carnivorische Menschen, die sich zu 100,0% von Tieren ern�hren. Viele Menschen ignorieren aber die g�ttlichen Naturgesetze nicht nur bei sich selbst, sondern auch bei ihren allesfressenden Haustieren. Wenn Du im Naturkostladen einkaufst, kannst Du selber w�hlen, ob Du normales oder vegetarisches Hundefutter von Yarrah f�r Deinen Hund kaufst, wenn Du im veganen Versandhaus einkaufst, mu�t Du leider vegetarisches Hundefutter von Yarrah f�r Deinen Hund kaufen. Au�erdem gilt f�r meine Liste: Ich liste nur die vegetarischen und veganen Erzeugnisse auf, die es gibt. Ob es gesundheitlich, ethisch oder religi�s sinnvoll ist, solche Erzeugnisse anzubieten, spielt bei meiner Auflistung keine Rolle.

101. FRAGE: "Ja, aber warum steht dann in Deiner Liste kein vegetarisches Katzenfutter?"

ANTWORT: Weil es noch kein vegetarisches Katzenfutter gibt. Und warum es noch kein vegetarisches Katzenfutter gibt, wei� ich nicht. Wenn Du wissen willst, warum es noch kein vegetarisches Katzenfutter gibt, mu�t Du die �ko-Hunde-und-Katzenfutter-Firma Yarrah fragen, warum es noch kein vegetarisches Katzenfutter gibt.

102. FRAGE: "Kann man vegetarisches Hundefutter essen?"

ANTWORT: Diese Frage l��t sich nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Man kann nicht nur Lebensmittel, sondern auch Tierfutter, Saatgut, Unkr�uter, Wildpflanzen und viele andere Dinge essen. Allerdings gilt sowohl beim Tierfutter als auch beim Saatgut, als auch bei Un- und Wildkr�utern: Es gibt Tierfutter, das man essen kann und es gibt Tierfutter, das man nicht essen kann. Es gibt Saatgut das man essen kann und es gibt Saatgut, das man nicht essen kann. Es gibt Unkr�uter, die man essen kann und es gibt Unkr�uter, die man nicht essen kann. Es gibt Wildpflanzen, die man essen kann und es gibt Wildpflanzen, die man nicht essen kann. Es gibt Abf�lle der Lebensmittelproduktion, die man essen kann und es gibt Abf�lle der Lebensmittelproduktion, die man nicht essen kann. Wenn Du Tierfutter oder Saatgut essen willst, dann frage am besten vorher den Hersteller, ob man das auch essen kann. Wobei bei Saatgut gilt: Pilliertes Saatgut kann man grunds�tzlich nicht essen. Gebeiztes Saatgut kann man ebenfalls grunds�tzlich nicht essen.

103. FRAGE: "Kann man auch f�r Tiere Nahrung nach www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm zubereiten?"

ANTWORT: Diese Frage kann man ebenfalls nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Einige Rezepte sind auch f�r Tiere geeignet. www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm ist zwar ein Kochbuch in dem Tierfutter zu Menschennahrung (teils schon vom Original, teils erst durch die Veganisierung der Rezepte) verarbeitet wird, daraus zu schlu�folgern, da� diese Kochrezepte auch f�r Tiere geeignet sind ist jedoch grunds�tzlich falsch. www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm ist zwar ein Kochbuch in dem f�r die menschliche Ern�hrung geeignetes Tierfutter mitverarbeitet wird (und f�r die menschliche Ern�hrung geeignete Wildpflanzen, die f�r Tiere giftig sind mitverarbeitet werden), aber es ist trotzdem ein Kochbuch f�r Menschen, und kein Kochbuch f�r Menschen und Tiere.

104. FRAGE: "Die Kochrezepte in www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm sind optimal f�r den Menschen zusammengestellt. K�nnte man auch ein nichtveganes Kochbuch machen in dem die Kochrezepte optimal f�r den Menschen zusammengestellt sind?"

ANTWORT: Die Kochrezepte in www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm sind nicht optimal f�r den Menschen zusammengestellt, denn sie sind frei von Vitamin B 12. Der Unterschied zwischen www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm und anderen veganen Kochb�chern ist jedoch folgender: Die Kochrezepte in allen anderen veganen Kochb�chern enthalten keine Vorstufe von Vitamin D, viel zu wenig Eisen, viel zu wenig Calcium, viel zu wenig Zink und kein Vitamin B 12. Die Kochrezepte in www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm enthalten genug Vorstufe von Vitamin D, genug Eisen, genug Calcium, genug Zink und kein Vitamin B 12. Das ist jedoch nicht Sinn und Zweck von www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm , sondern nur ein positiver Nebeneffekt. Nichtvegane Kochb�cher deren Kochrezepte optimal f�r den Menschen zusammengestellt sind, ist kein Problem und nichtvegane Kochb�cher, deren Kochrezepte optimal f�r den Menschen zusammengestellt sind, gibt es mehr als genug.

105. FRAGE: "Ich bin Veganerin und schwanger. Darf ich abtreiben?"

ANTWORT: Ja.

107. FRAGE: "Ich bin Veganerin und schwanger. Mu� ich abtreiben?"

ANTWORT: Nein.

108. FRAGE: "Ich bin weiblich, nicht verheiratet, katholisch und schwanger. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Bei so einer Frage, m��te ich - wegen der menschenfeindlichen Gesetze der katholischen Kirche - fluchen. Das mache ich jetzt aber nicht. - Bei so einem Problem gibt es nur eine L�sung (Warnhinweis: Die L�sung ist katholikenfeindlich.): Tritt aus der katholischen Kirche aus, und �berlege Dir dann was Du machst. Als Beratungsstelle empfehle ich Dir Pro Familia. Ich bin zwar eigentlich gegen Abtreibung, aber ich bin der Meinung: Die Gr�nde f�r Abtreibung m��ten abgeschafft werden. In anderen L�ndern sind die Gr�nde f�r Abtreibung schon lange abgeschafft wurden, und in anderen L�ndern g�be es bessere L�sungen bei einem solchen Problem. In Frankreich k�nntest Du - sofern Du das gesetzliche Mindestalter f�r Sex nicht unterschritten hast (Gesetzliches Mindestalter f�r Sex in Deutschland: 14 Jahre, Gesetzliches Mindestalter f�r Sex in den Niederlanden: 12 (!) Jahre) - das Kind anonym geb�ren und einfach im Krankenhaus lassen. Niemand w�rde erfahren, da� Du schon ein Kind bekommen hast, und das Kind w�rde an andere Menschen vermittelt werden, die Kinder haben wollen. In Norwegen k�nntest Du w�hlen, ob Du das Kind in eine kostenlose Kinderkrippe und sp�ter in einen kostenlosen Kindergarten schaffst oder ob Du Dir die Betreuung des Kindes vom Staat bezahlen l��t.

109. FRAGE: "Warum ist in Deutschland das Mindestalter f�r Sex 14 Jahre und das Mindestalter f�r Pornografie 18 Jahre?"

ANTWORT: Wenn ich diese Frage beantworten w�rde, w�rde ich unseren Gesetzgeber beleidigen, und ich wei� nicht, ob das erlaubt ist. Unser Gesetzgeber ist der Meinung, da� Menschen die sich Pornografie ansehen, andere Menschen vergewaltigen. Es gibt zwar �berall Ausnahmen, aber die Regel ist, da� Menschen, die sich Pornografie ansehen sich erstens Sexualpartner suchen, die sich ebenfalls Pornografie ansehen und zweitens ihren Sexualpartner immer vorher fragen, und drittens da� "Nein." des Sexualpartners aktzeptieren. Wenn der Partner keine Lust auf Sex hat, w�rden sie in der Regel damit drohen sich einen anderen Partner zu suchen, aber da� Menschen, die sich Pornografie ansehen ihren Partner vergewaltigen wenn sie Sex wollen und der Partner keinen Sex will, ist wirklich die absolute Ausnahme. Es ist erstaunlich aber wahr: Menschen, die allen Menschen sagen, da� sie nur an Sex denken, denken zwar wirklich nur an Sex, w�rden aber im allgemeinen niemals auf die Idee kommen einen Sexualpartner/eine Sexualpartnerin zum Sex zu zwingen.

110. FRAGE: "Meine Eltern verbieten mir Sex. D�rfen die das?"

ANTWORT: Leider hast Du Dein Alter nicht angegeben. Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, d�rfen Dir Deine Eltern Sex verbieten. Wenn Du noch nicht 14 Jahre alt bist, m�ssen Deine Eltern Dir sogar Sex verbieten.

111. FRAGE: "Meine Eltern verbieten mir mich selbst zu befriedigen. D�rfen die das?"

ANTWORT: Ich w�rde am liebsten sofort fluchen, wegen der Menschenfeindlichkeit Deiner Eltern (und das sage ich, obwohl ich nicht wei�, wie alt Du bist). - Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, d�rfen Dir Deine Eltern Selbstbefriedigung verbieten. Wenn Du noch nicht 14 Jahre alt bist, m�ssen (!) Dir Deine Eltern sogar Selbstbefriedigung verbieten.

112. FRAGE: "Meine Eltern erlauben mir nicht, vegetarisch/vegan zu leben. D�rfen die das?"

ANTWORT: Leider hast Du nicht geschrieben warum Du vegetarisch/vegan leben willst. Wenn Dir Dein Arzt wegen einer Krankheit vegetarische oder vegane Ern�hrung verordnet hat, d�rfen Dir Deine Eltern nicht verbieten vegetarisch bzw. vegan zu leben, egal wie alt Du bist. Wenn Dein Arzt bei Dir eine Allergie oder Unvertr�glichkeit gegen Tierprodukte festgestellt hat, d�rfen Deine Eltern Dir ebenfalls nicht verbieten vegetarisch oder vegan zu leben, egal wie alt Du bist. Wenn Du aus religi�sen Gr�nden vegetarisch oder vegan leben wenn d�rfen Deine Eltern es Dir verbieten, wenn Du noch nicht 14 Jahre alt bist. Solange Du noch nicht 14 Jahre alt bist, darfst Du auch nicht ohne Zustimmung Deiner Eltern Mitglied einer Religion oder Sekte werden. Wenn Du aus ethischen Gr�nden oder aus Tierliebe vegetarisch oder vegan leben willst, d�rfen es Deine Eltern Dir verbieten, wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist.

113. FRAGE: "Meine Eltern verbieten mir Mitglied einer Tierrechtsorganisation zu werden. D�rfen die das?"

ANTWORT: Deine Eltern d�rfen Dir verbieten Mitglied in einer Tierrechtsorganisation zu werden, wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist.

114. FRAGE: "Ich bin weiblich und will keine Kinder bekommen. Gibt es da ein idiotensicheres Mittel? Mu� ich mich da erst dar�ber informieren, wie man Kinder bekommen kann?"

ANTWORT: Du mu�t Dich nicht informieren, wie man Kinder bekommen kann, und wenn Du Dich dar�ber informieren w�rdest, wie man Kinder bekommen kann, dann w�rde Dir das nichts n�tzen. Ansonsten, bist Du Dir wirklich sicher, da� Du niemals Kinder bekommen willst??? Wenn ja, dann la�` Dich sterilisieren. Sterilisation ist das einzigste idiotensichere Schwangerschaftsverh�tungsmittel. Geh' - �h zu welchem Arzt mu�t Du gehen? - keine Ahnung. Geh' zum Arzt und sage ihm, da� Du Dich sterilisieren lassen willst. Er wird Dir sicher weiterhelfen.

115. FRAGE: "Ich bin weiblich und will Kinder bekommen. Mu� ich mich da informieren, wie Kinder entstehen?"

ANTWORT: Ja. Ansonsten: siehe 88. FRAGE. 

116. FRAGE: "Ich habe sexualfeindliche Ansichten, und m�chte keine sexuellen Bed�rfnisse haben. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Rauchen, Alkohol trinken, Kaffee trinken Sport treiben und Fahrrad fahren. Ich kann Dir aber keine Garantie geben, da� es funktioniert.

117. FRAGE: "Ich habe sexualfreundliche Ansichten und will selbstbefriedigungss�chtig/sexs�chtig werden. Was soll ich machen?"

ANTWORT: H�re auf mit rauchen, h�re auf mit Alkohol trinken, h�re auf mit Kaffee trinken und h�re auf mit Sport treiben und h�re auf Fahrrad zu fahren. Ich kann Dir aber nicht garantieren, da� es funktioniert. Wenn Du aufh�ren willst mit rauchen, mu�t Du Kalmuswurzeln kauen. Aber ich warne Dich: Kalmuswurzeln sind so bitter, da� Du sie sofort ausspuckst.

118. FRAGE: "Soll ich meinen Kinder Reizgas oder Pfefferspray schenken?"

ANTWORT: Reizgas und Pfefferspray ist seit 1.4.2003 ab 14 Jahren erlaubt. (Vor dem 1.4.2003 war Reizgas und Pfefferspray ab 18 Jahren erlaubt.) Reizgas und Pfefferspray kann Kinder vor Straftaten sch�tzen. Im allgemeinen verwenden Kinder Reizgas und Pfefferspray nur zum andere Menschen zu erpressen. Deswegen w�rde ich davon abraten Kindern und Jugendlichen Reizgas oder Pfefferspray zu schenken.

Nachtrag vom 16.10.2004: Seit dem 3.7.2004 gilt folgende Regelung: Softairwaffen unter 0,08 Joule sind ohne Altersbeschr�nkung erlaubt, Softairwaffen unter 0,5 Joule sind ab 14 Jahre erlaubt. Softairwaffen unter 0,5 Joule sind waffenbesitzkartenfrei und waffenscheinfrei. Softairwaffen �ber 0,5 Joule sind ab 18 Jahren erlaubt. Softairwaffen �ber 0,5 Joule sind waffenbesitzkartenfrei und waffenscheinpflichtig. Trotzdem w�rde ich davon abraten Kindern und Jugendlichen Softairwaffen zu schenken.

119. FRAGE: "Soll ich meinen Kindern Handys mit Fotoapparat schenken?"

ANTWORT: Erstens sind Handys erst ab 16 Jahren erlaubt. Ansonsten sind Handys schon ein gro�es Problem geworden: Alle Kinder wollen ein Handy haben, weil alle Kinder ein Handy haben. Die (umstrittene) Gesundheitssch�dlichkeit der Handys interessiert mich jetzt nicht. Handys k�nnen f�r Kinder sehr n�tzlich sein. Kinder k�nnen ihre Eltern jederzeit anrufen. Und Eltern k�nnen ihre Kinder einfach anrufen, wenn sie heimkommen sollen. Der Nachteil ist: Handys sind zu teuer. Wenn Kinder Handys haben, dann telefonieren sie am Tag mit Handys. Nun ja, man kann ja inzwischen auch bei Prepaid-Karten-Handys den Tarif so w�hlen, da� es am Tag billig ist. Trotzdem ist das Telefonieren mit Prepaid-Karten-Handys viel teurer als mit Vertrags-Handys. Im allgemeinen telefonieren Kinder mit Handys viel zu viel und au�erdem benutzen Kinder im allgemeinen Handys nur dazu um andere Menschen zu erpressen. Deswegen w�rde ich davon abraten Kindern und Jugendlichen Handys zu schenken.

120. FRAGE: "Mein Kind bringt neue Gegenst�nde und/oder Geld mit nach Hause, und ich wei� nicht woher es die Gegenst�nde/das Geld hat, und mein Kind wei� es auch nicht. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Du solltest das Kind kontrollieren. Du solltest bei Deinem Kind alles kontrollieren, auch sein Handy und auch sein Portemonaie (im Portemonaie k�nnte Geld drin sein, was Du ihm nicht gegeben hast). Von wem die Gegenst�nde sind wei� Dein Kind selbstverst�ndlich nicht. Nimm Deinem Kind sein Handy weg. Wenn Dein Kind behaupten sollte, da� es kein Handy hat, dann suche danach. Dein Kind hat ein Handy. Dann mu�t Du leider mit Handys umgehen k�nnen. Sollte das Handy ausgeschalten und pa�wortgesch�tzt sein, dann solltest Du Deinem Kind sagen, da� Du ihm sein Handy erst dann wieder zur�ckgibt, wenn es Dir das Pa�wort f�r sein Handy gesagt hat. Dann suche auf dem Handy das Telefonnummernverzeichnis. So, und dann mu�t Du Dir einfach auf einem Zettel alle verd�chtigen Telefonnummern notieren. Danach kannst Du Deinem Kind sein Handy wieder zur�ckgeben. Dann rufe einfach �ber Dein Festnetztelefon (Festnetztelefon ist billiger, wenn Du kein Festnetztelefon hast, mu�t Du leider Dein Handy nehmen) alle verd�chtigen Nummern an. Dadurch findest Du heraus von wem die Gegenst�nde/das Geld sind. Hast Du es herausgefunden, dann fragen denjenigen vom dem die Gegenst�nde/das Geld sind nach seiner Festnetztelefonnummer und notiere Dir seine Festnetztelefonnummer. Derjenige hat eine Festnetztelefonnummer, aber Dein Kind hat nur seine Handynummer in seinem Handy abgespeichert. Die Festnetznummer mu�t Du Dir notieren, weil von Festnetztelefon zu Festnetztelefon zu telefonieren ist billiger als von Handy zu Handy zu telefonieren. Hast Du kein Festnetztelefon, dann ist das Notieren der Festnetznummer eventuell nicht notwendig. Dann wird derjenige Dir am Telefon seine Adresse sagen, und dann mu�t Du nur Deinem Kind die Gegenst�nde/das Geld wegnehmen und zu demjenigen von dem es ist hinfahren und ihm die Gegenst�nde/das Geld wiedergeben. (Sollte derjenige Dir sagen, da� er Deinem Kind die Gegenst�nde/das Geld freiwillig geschenkt hat, dann solltest Du ihm die Gegenst�nde/das Geld selbstverst�ndlich nicht wiedergeben. Aber ich garantiere Dir: Er wird Dir am Telefon nicht sagen, da� er Deinem Kind die Gegenst�nde/das Geld freiwillig geschenkt hat.) Danach mu�t Du zu Deinem Kind sagen: "Wenn so etwas noch einmal vorkommt, schaffe ich Dich ins Kinderheim." Und wenn so etwas noch einmal vorkommt mu�t Du Dein Kind auch wirklich ins Kinderheim schaffen.

121. FRAGE: "Fremde Kinder erpressen mich. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Da es in Deutschland leider ein Waffengesetz gibt, kannst Du leider gar nichts machen. Die Kinder sind gegen Reizgas und Pfefferspray immun (Die Kinder sind nicht wirklich gegen Reizgas und Pfefferspray immun. Aber wenn Du sie mit Reizgas oder Pfefferspray bet�ubt hast, mu�t Du ihnen zu trinken geben, weil man durch das Einatmen von Reizgas oder Pfefferspray Durst bekommt. Und Reizgas oder Pfefferspray oder Geschosse aus Luftdruck- oder CO2-Waffen abzukriegen ist f�r diese Kinder kein Grund nicht wieder zu Dir zu kommen.) Wenn Du die Kinder mit Luftdruck- oder CO2-Waffen verletzt, erz�hlen die Kinder ihren Eltern, da� sie sich an einem Ast gesto�en haben. Die Kinder haben keine Angst vor Waffen. In Staaten, in denen es kein Waffengesetz gibt w�re es einfacher. In Staaten in denen es kein Waffengesetz gibt, k�nntest Du diese Kinder einfach mit einer scharfen Waffe erschie�en.

Nachtrag: Seit 1.1.2005 d�rfen auch Personen zwischen 15 und 18 Jahren Arbeitslosengeld II beantragen. Aber nur dann, wenn die Eltern dieser Personen ihren Kindern ein Konto einrichten und ihren Kindern erlauben Arbeitslosengeld II zu beantragen. Wenn die Kinder mindestens 15 Jahre alt sind, dann sage Ihnen, da� sie ihren Eltern auf die Nerven gehen sollen und ihren Eltern sagen sollen, da� sie f�r sie ein Konto einrichten sollen und ihnen erlauben sollen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Arbeitsamt zu stellen.

122. FRAGE: "Ich habe in einer Illustrierten gelesen, da� alles was man anderen Leuten ohne schriftlichen Leihvertrag gegeben hat, juristisch als Schenkung gilt."

ANTWORT: Ist derjenige, dem Du es gegeben hast, noch nicht 18 Jahre alt, kannst Du es problemlos zur�ckfordern. Will er es nicht freiwillig zur�ckgeben, dann kannst Du es problemlos �ber dessen Eltern zur�ckfordern. Schwieriger wird es, wenn der andere �ber 18 Jahre alt ist. Aber wenn der andere �ber 18 Jahre alt ist, und andere Leute dabei waren, die Dir best�tigen k�nnen, da� er Dich bestohlen hat (wie es wirklich war spielt keine Rolle), dann d�rftest Du keine Probleme damit haben etwas wiederzubekommen. Allerdings mu�t Du bereit sein vors Gericht zu gehen. Was die Illustrierte gemeint hat ist das Zur�ckfordern von Geschenken nach gescheiterten Liebesbeziehungen. Und dabei hat man leider keine Chancen, wenn man nicht verheiratet war. War man dagegen verheiratet gewesen, hat man durchaus Chancen nach der Scheidung Geschenke an den Partner wiederzubekommen.

123. FRAGE: "Ich habe bei meinem Kind ein Handy gefunden und mein Kind wei� nicht von wem es das Handy hat, und ich bin dagegen, da� mein Kind ein Handy hat, was soll ich machen?"

ANTWORT: Siehe 120. FRAGE. Nur diesmal mit dem Unterschied, da� Du Deinem Kind das Handy nicht zur�ckgeben darfst und demjenigen von dem Dein Kind das Handy hat, das Handy zur�ckgeben mu�t.

124. FRAGE: "Mein Kind ist zuviel im Internet. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Erst einmal bei der Telekom eine 0190er-, 0900er-, 0137er- Sperre und eine Sperre aller ausl�ndischen Nummern beantragen. Hast Du das gemacht, und Dein Kind ist immer noch soviel im Internet, da� Deine Telefonrechnung zu hoch ist, dann solltest Du die Zeit begrenzen, die Dein Kind im Internet sein darf. Noch ein Tipp f�r Kinder:
Geh' bitte mit der Maus auf "Start", dann auf "Programme", dann auf "Zubeh�r",
dann auf "Editor". Und gib' dann Deinen Text ein. Dann geh' bitte "Datei und dann
auf "speichern". Undd dann geh' bitte ins Internet. Dann mu�t Du Deinen
Text markieren mit der Maus oder... keine Ahnung. Dann mu�t Du "Ctrl/Strg" und "C"
dr�cken und dann mu�t Du "Ctrl" und "V" dr�cken. So, und jetzt m��test Du Deinen
Text ins Internet-Forum, in das Web-Email-Forumular oder in Deine Homepage kopiert
haben.

125. FRAGE: "Mein Kind kam mit einer blutenden Wunde heim, und behauptete es h�tte sich an einem Ast gesto�en. Ich vermute aber, da� es eine Schu�verletzung mit einer Luftdruckwaffe war."

ANTWORT: Aus der Ferne kann ich nicht beurteilen, was es f�r eine Verletzung war. M�glicherweise hatte sich das Kind tats�chlich an einem Ast gesto�en, genauso gut ist es m�glich, da� es eine Schu�verletzung mit einer Luftdruckwaffe war. Sollte es eine Schu�verletzung mit einer Luftdruckwaffe gewesen sein, dann ist an der Sache etwas oberfaul. Aber wenn an der Sache nichts oberfaul ist, w�rde Dein Kind Schu�verletzungen mit Luftdruckwaffen offen zugeben. Trotzdem gilt: Solange das Kind nicht zugibt, Opfer einer Straftat geworden zu sein, kann man da gar nichts machen. Wobei anzumerken ist, da� eine Schu�verletzung auch ein Unfall gewesen sein kann und nicht unbedingt auf eine Straftat deuten mu�.  

126. FRAGE: "Mein Kind behauptete erschossen worden zu sein. Zuerst war ich erschrocken, sp�ter stellte ich fest, da� es kein Blut war sondern nur rote Farbe."

ANTWORT: M�glicherweise hat Dein Kind bei einem Spiel mit Farbkugelwaffen mitgemacht. Ansonsten gibt es alle m�glichen Erkl�rungen f�r die rote Farbe.

127. FRAGE: "Mir ist ein Kind zugelaufen, und behauptet es sei von seinen Eltern rausgeschmissen wurden."

ANTWORT: Das ist kein Problem. Ein Problem ist es, wenn Dir Kinder zulaufen und weiterhin bei ihren Eltern wohnen, siehe 121. Frage. In diesem Fall erst mal ein rechtlicher Hinweis: Es liegt eine Straftat vor, denn es ist nicht erlaubt eigene Kinder unter 18 Jahren rauszuschmei�en. Als erstes mu�t Du Dir �berlegen: Willst Du das Kind behalten oder willst Du erreichen, da� die Eltern das Kind wieder zu sich nehmen. Wenn Du das Kind behalten willst, dann mu�t Du versuchen zu erreichen, da� Dir die Eltern des Kindes jeden Monat Geld f�r das Kind geben. Egal, ob Du das Kind behalten willst, oder erreichen willst, das die Eltern des Kindes das Kind wieder zu sich nehmen: Erst einmal mu�t Du versuchen mit den Eltern des Kindes zu reden. Geht das nicht, mu�t Du das Jugendamt einschalten. Und wenn gar nichts anderes geht, mu�t Du vor Gericht klagen.

128. FRAGE: "Andere Leute haben meine Homepage raubkopiert."

ANTWORT: Versuche erst mit denjenigen zu reden. Geht das nicht, dann beantrage Gerichtskostenbeihilfe beim Amtsgericht und dann verklage die Leute wegen Urheberrechtsverletzung.

129. FRAGE: "Wann sollte ich eine Homepage machen?"

ANTWORT: Wenn Du soviel Geld hast, da� Du Gerichtskostenbeihilfe beim Amtsgericht beantragen kannst, um die Leute die Deine Homepage raubkopiert haben wegen Urheberrechtsverletzung vor Gericht zu verklagen.

130. FRAGE: "Wann sollte ich ins Internet gehen?"

ANTWORT: Wenn Du soviel Geld hast, da� Du Gerichtskostenbeihilfe beim Amtsgericht beantragen kannt, um Leute die Dich im Internet verleumderisch beleidigen wegen "Verleumderischer Beleidigung" vor Gericht verklagen kannst.

131. FRAGE: "Ich habe mir die 120. FRAGE durchgelesen. Aber ich bin Veganerin. Ich kann das leider nicht machen, weil es leider kein veganes Kinderheim gibt."

ANTWORT: Da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen. Aber Dein Kind bleibt sowieso nicht Veganer.

132. FRAGE: "Ist Fleisch aus artgerechter Tierhaltung/Biofleisch besser."

ANTWORT: Ein Zeichen f�r Fleisch aus artgerechter Tierhaltung hat der deutsche Bauernverein erfolgreich verhindert. Bei Bio-Fleisch sind die schlimmsten Formen der Massentierhaltung verboten. Also wenn Du Fleisch aus artgerechter Tierhaltung essen willst, mu�t Du leider Bio-Fleisch essen. Bio-Fleisch ist besser und Bio-Gem�se ist auch besser. Mit konventionellem Fleisch und konventionellem Gem�se leistest Du Deinen Beitrag zu Zerst�rung des nat�rlichen Gleichgewichts. Mit Bio-Fleisch und Bio-Gem�se leistest Du Deinen Beitrag zur Wiederherstellung des nat�rlichen Gleichgewichts. Aber Bio-Lebensmittel kann sich leider nicht jeder leisten.

133. FRAGE: "Du bist f�r ein Verbot der Massentierhaltung."

ANTWORT: Nein, ich bin gegen ein Verbot der Massentierhaltung. Aber ich bin f�r eine Kennzeichnung der Haltungsform bei tierischen Erzeugnissen und f�r eine Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Erzeugnissen. Jeder, der bestimmte Erzeugnisse nicht kaufen will sollte auch die M�glichkeit dazu haben. Aber so lange nicht alles gekennzeichnet werden mu� geht das leider nicht.

134. FRAGE: "Ich bin Veganer. Ist Organtransplantation erlaubt."

ANTWORT: Nach der Definition der englischen Vegan Society ist Organtransplantation, Blutspende, und Bluttransfusion verboten. - Organspender sind �brigens Sterbende und nicht Tote und der Nutzen der Organtransplantation ist umstritten.

135. FRAGE: "Ich suche vegetarische Kochrezepte."

ANTWORT: www.kochmobil.de/vegetarische_rezepte.htm oder www.kochmobil.de/veg_rezepte.htm

136. FRAGE: "Ich suche vegane Kochrezepte."

ANTWORT: Wenn Du Veganer bist, weil Dir Fleisch, Milch und Eier nicht schmecken, dann www.kochmobil.de/vegane_rezepte.htm , wenn Du Veganer bist, weil Du Tierrechtler bist, dann www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm

137. FRAGE: "Ich suche antivegane Kochrezepte."

ANTWORT: www.antivegan.de/kochkurs_kw27.html und www.grillsportverein.de/rezepte

138. FRAGE: "Ich will mich qu�len. Ich suche Kochrezepte, die total eklig schmecken."

ANTWORT: Vegan oder antivegan? Vegan: www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm ; antivegan: www.hundefeind.de/hundesuppe.html

139. FRAGE: "Soll ich mir ein Messer, ein Handy mit Fotoapparat, Reizgas, Pfefferspray, Elektroschocker, Gas- und Schreckschu�waffen und/oder Luftdruckwaffen kaufen?"

ANTWORT: Wenn Du so wenig Geld verdienst, da� Du kein Geld hat um jede Mahlzeit in der Gastst�tte einzunehmen oder wenn in es in der N�he Deiner Wohnung keine Gastst�tte gibt, dann solltest Du Dir ein Messer kaufen. F�r Normalb�rger ist jedes Messer geeignet (Wenn das Messer zu stumpf ist, solltest Du Dir einen Schleifstein kaufen, damit Du das Messer sch�rfen kannst). Wenn Du nur eine Hand hast oder nur eine Hand benutzen kannst, solltest Du Dir ein teures Springmesser mit einer Klinge, die nach vorne rausspringt (ist in Deutschland seit dem 1.3.2003 verboten, wenn Du in Deutschland wohnst, mu�t Du Dir deswegen das Springmesser im Ausland kaufen (billige Springmesser mit einer Klinge, die nach vorne rausspringt gehen sofort kaputt, deswegen mu�t Du Dir ein teures Springmesser kaufen)) oder ein Fallmesser (Fallmesser sind ebenfalls in Deutschland seit dem 1.3.2003 verboten, wenn Du in Deutschland wohnst, mu�t Du Dir das Fallmesser deswegen im Ausland kaufen) kaufen. Fallmesser sind sehr schwer. Zum Spring- und Fallmesser zu �ffnen braucht man allerdings viel Kraft. Also ein Spring- oder Fallmesser n�tzt Dir nur dann etwas, wenn... naja, so sehr viel Kraft braucht man nun auch wieder nicht. Also wenn Du die eine Hand wie jeder normale Mensch benutzen kannst, kannst Du das Spring- oder Fallmesser schon �ffnen. Ein Handy mit Fotoapparat ist sehr praktisch, aber wenn der Arbeitgeber kein Handy verlangt, braucht man es eigentlich nicht. Das praktische an einem Handy mit Fotoapparat ist: man kann von �berall aus anrufen, man kann von �berall aus angerufen werden, und wenn man Opfer oder Zeuge einer Straftat wird kann man sofort ein Foto machen und sofort die Polizei anrufen. Also ich w�rde Dir empfehlen ein Handy mit Fotoapparat zu kaufen. Was die Frage nach Reizgas, Pfefferspray, Elektroschockwaffen, Gas- und Schreckschu�waffen und Luftdruckwaffen angeht, so nehme ich an, da� Du die Frage nicht gestellt, hast, weil Du gerne Menschen und Tiere qu�lst und oder t�test, sondern weil Du wissen willst, ob es sinnvoll ist sich mit diesen Gegenst�nden zu verteidigen, wenn Du von Menschen und/oder Tieren angegriffen, bedroht oder provozierst wirst. Und aus dieser Sicht beantworte ich jetzt diese Frage. Es gibt 2 Gruppen von Menschen: Menschen die Angst haben und Menschen die keine Angst haben. Bei den Menschen, die keine Angst haben gibt es wieder 2 Gruppen: Menschen, die gerne Menschen und Tiere qu�len und/oder t�ten und Menschen, die nicht gerne Menschen und Tiere qu�len und/oder t�ten. Menschen, die keine Angst haben sollten sich nicht Reizgas, Pfefferspray, Elektroschockwaffen, Gas- uns Schreckschu�waffen und/oder Luftdruckwaffen kaufen. Bei den Menschen, die Angst haben gibt es wieder 2 Gruppen: Menschen, die aggressiv (angriffsbereit) werden, wenn sie von Menschen oder Tieren bedroht, angegriffen oder provoziert werden (Arnold Schwarzenegger spielt in seinen Filmen einen Menschen, der Angst hat und aggressiv wird, wenn er provoziert, bedroht oder angegriffen wird), und Menschen die wegrennen, wenn sie von Menschen oder Tieren bedroht, angegriffen oder provoziert werden. Wenn Du zu der Gruppe geh�rst, die Angst hat und wegrennt wenn sie von Menschen oder Tieren bedroht, angegriffen oder provoziert werden (die Gruppe die Angst hat und bei Gefahr wegrennt), dann solltest Du Dir nicht Reizgas, Pfefferspray, Elektroschockwaffen, Gas- und Schreckschu�waffen und/oder Luftdruckwaffen kaufen, weil Du sowieso nicht lernen kannst, damit umzugehen und solltest auch nicht versuchen Selbstverteidigungs- oder Kampfsportarten zu lernen, weil Du sowieso keine Selbstverteidigungs- und Kampfsportarten lernen kannst. Menschen, die Angst haben und aggressiv werden, wenn sie von Menschen oder Tieren provoziert, bedroht oder angegriffen werden sollten sich Pfefferspray und Elektroschocker oder Reizgas, Pfefferspray und Elektroschocker kaufen oder Selbstverteidigungs- oder Kampfsportarten lernen. Reizgas wirkt nur gegen Menschen. Pfefferspray wirkt gegen Menschen und Tiere, ist aber in Deutschland nur gegen Tiere erlaubt. Au�er Hunden gibt es in Deutschland keine gef�hrlichen Tiere mehr. Ich empfehle Dir aber trotzdem Pfefferspray nicht nur gegen Tiere sondern auch gegen Menschen anzuwenden. Reizgas und/oder Pfefferspray solltest Du niemals in geschlossenen R�umen verwenden, den Reizgas und Pfefferspray wirkt in geschlossenen R�umen auf alle. Elektroschocker ist nur bei einer Anwendung n�tzlich, und zwar wenn jemand versucht Dich sexuell zu n�tigen (wenn jemand versucht Dich zum Sex zu zwingen). Gas- und Schreckschu�waffen w�rde ich Dir nicht empfehlen. Wenn Du aber unbedingt Gas- und Schreckschu�waffen haben willst, dann w�rde ich Dir automatische Revolver empfehlen. Revoler sind einfacher zu bedienen als Pistolen, aber zum mit Revolvern zu schie�en braucht man mehr Kraft als zum mit Pistolen zu schie�en. Luftdruckwaffen w�rde ich Dir ebenfalls nicht empfehlen. Luftdruckwaffen sind zwar nicht t�dlich, aber wenn das Gescho� ins Auge geht, kann man das Augenlicht verlieren. Wenn Du aber trotzdem unbedingt Luftdruckwaffen haben willst, dann w�rde ich Dir CO2-Revolver empfehlen. Bei Luftdruck- und CO2-Waffen gilt ebenfalls: Revolver gehen einfacher zu bedienen als Pistolen, aber zum mit Revolvern zu schie�en braucht man mehr Kraft als zum mit Pistolen zu schie�en. Echte (scharfe) Waffen kann man in Deutschland ohne Waffenbesitzkarte nicht kaufen. Bei echten Waffen gilt ebenfalls: Revolver gehen einfacher zu bedienen als Pistolen. Au�erdem gilt: Zum mit echten Waffen zu schie�en braucht man viel mehr Kraft als zum mit Luftdruck-, CO2-, Gas- und Schreckschu�waffen zu schie�en. Und drittens sind echte Waffen t�dlich.

140. FRAGE: "Ich habe meinem Freund/meiner Freundin mein Pfefferspray gezeigt, und er/sie ist sofort weggerannt."

ANTWORT: Die Tatsache, da� er/sie weggerannt ist, besagt nichts. Du mu�t abwarten, ob er/sie wieder kommt. Menschen, die vor Pfefferspray Angst haben rennen weg, wenn sie Pfefferspray sehen und kommen nicht wieder. Und Menschen die Angst vor Pfefferspray haben w�rden Dich auch niemals bei der Polizei anzeigen, wenn Du sie mit Pfefferspray bedroht hast. Menschen die keine Angst vor Pfefferspray haben und wieder kommen w�rden Dich auch niemals bei der Polizei anzeigen, wenn Du sie mit Pfefferspray bedroht hast.

141. FRAGE: "Die Polizei hat meine Anzeige abgelehnt."

ANTWORT: Es kommt darauf an, wieviel Geld Du hast. Wenn Du gar kein Geld hast, solltest Du gar nichts machen. Wenn Du soviel Geld hast, da� Du Dir einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe kaufen kannst, solltest Du Dir einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe kaufen und danach zum Rechtsanwalt gehen. Wenn Du soviel Geld hast, da� Du keinen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe brauchst, solltest Du sofort zum Rechtsanwalt gehen.

142. FRAGE: "Was ist sexueller Mi�brauch?"

ANTWORT: Gib "Sex" oder "Porno" oder "Pornografie" in die Suchmaschine ein. Und dann geh' auf die Porno-Seite, die Dir die Suchmaschine anbietet. Das, was Du auf der Pornoseite siehst, ist Sex (In Deutschland darfst Du Dir die Pornoseite nur ansehen, wenn Du mindestens 18 Jahre alt bist.). In Deutschland gilt: Sexuelle Handlungen zwischen Personen unter 14 Jahren und Sexuelle Handlungen zwischen Personen unter 14 Jahren und Personen �ber 14 Jahren sind "Sexueller Mi�brauch". Sexuelle Handlungen gegen Deinen Willen sind "Sexuelle N�tigung". Hattest Du versucht Dich gegen sexuelle Handlungen zu wehren und kam es trotzdem zu sexuellen Handlungen, dann war es "Vergewaltigung". "Sexuelle N�tigung" und "Vergewaltigung" sind neuerdings auch dann Straftaten, wenn Du verheiratet bist, und der T�ter Dein Ehepartner/Deine Ehepartnerin ist. 

143. FRAGE: "Ich wurde von meinem Ex-Freund/meiner Ex-Freundin sexuell gen�tigt, und die Polizei hat meine Anzeige abgelehnt."

ANTWORT: Als erst einmal mu�t Du mit Deinem Freund/Deiner Freundin Schlu� machen, und das hast Du ja bereits getan. Als n�chstes mu�t Du zur Polizei gehen, und das hast Du auch bereits getan. Ansonsten siehe 141. FRAGE 

Nachtrag: Ich wurde 1995 mehrmals von meiner damaligen Freundin sexuell gen�tigt. Ich war damals 20 Jahre alt, sie war 28 Jahre alt. Als ich 1999 oder 2000 deswegen zur Polizei ging, hatte die Polizei meine Anzeige abgelehnt, und mir vorgeworfen, da� ich selber dran schuld sei (die Polizei wirft Opfern von Sexualstraftaten immer noch vor, da� sie selbst dran schuld sind), au�erdem hatte die Polizei behauptet, da� sexuelle N�tigung von Erwachsenen erlaubt sei. Daraufhin schrieb ich am 28.03.2000 an den Deutschen Bundestag und bat ihn die Gesetze zu �ndern. Der Bundestag antwortete mir, da� Sexuelle N�tigung von Erwachsenen nicht erlaubt sei. (Meinen Vorschlag Sexualstrafprozesse grunds�tzlich unter Ausschlu� der �ffentlichkeit zu f�hren lehnte der Bundestag ab.) 2004 hatte ich zuf�llig im Internet gefunden, da� Sexuelle N�tigung von erwachsenen M�nnern vor 1998 tats�chlich in Deutschland erlaubt war. Da ich aber bereits 1995 Opfer von sexueller N�tigung durch eine Frau wurde, h�tte ich wenig Chancen gehabt, wenn ich die Sache damals �ber einen Rechtsanwalt vor Gericht gebracht h�tte. - Fakt ist trotzdem: 1. Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern die bestehenden Gesetze m�ssen konsequent angewendet werden. 2. Solange wie wir nicht konsequent bei jeder abgelehnten Anzeige den Rechtsanwalt einschalten, wird die Polizei unsere Anzeigen weiterhin ablehnen und solange die Polizei unsere Anzeigen ablehnt, werden (Sexual-)Straft�ter(innen) weiterhin frei rumlaufen. Aber viele Arbeitslosengeld-II-Empf�nger bekommen sowenig Geld, da� sie nicht einmal Geld haben um einen Antrag auf Proze�kostenbeihilfe beim Amtsgericht zu kaufen. Und genau darin liegt da� Problem: In Deutschland werden sehr viele Straft�ter(innen) nicht bestraft, weil die Opfer kein Geld f�r einen Gerichtsproze� haben (und darin wird sich in absehbarer Zeit auch nichts �ndern). 4. Est ist selbstverst�ndlich ein gro�er Skandal, da� Frauen in Deutschland vor 1998 erwachsene M�nner sexuell n�tigen durften. 5. Schweigen n�tzt nur den T�tern und T�terinnen. Deswegen habe ich mich heute (29.05.05) entschieden
mein Schweigen zu brechen. - Viele Menschen reden  �ber Sexuellen Mi�brauch von Kindern. Daran, da� nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene Opfer von Sexueller N�tigung werden (zu sexellen Handlungen gezwungen werden) denkt kaum jemand. Fakt ist:
"Sexuelle N�tigung" (Sexuelle Handlungen gegen den
Willen eines Sexualpartners) sind ein Verbrechen,
egal wie alt das Opfer ist!!! (Und es wird Zeit, da�
auch die Polizei das endlich einsieht!!!) Das bedeutet
allerdings nicht, da� ich f�r die Erlaubnis von
sexuellen Handlungen von und/oder mit Kindern bin.
(Geschlechtsverkehr ist f�r Kinder unter 14 Jahren
grunds�tzlich gesundheitssch�dlich, und deshalb mu�
Sex f�r Kinder unter 14 Jahren grunds�tzlich verboten
bleiben.)
Viele Menschen behaupten: "Bei Sexualstraftaten sind
M�nner immer die T�ter und Frauen immer die Opfer."
Die Wahrheit ist: In Saudi-Arabien, Jemen, Jordanien,
Afgahistan und �hnlichen (islamischen) Staaten in
denen Frauen keine Rechte haben sind bei
Sexualstraftaten tats�chlich immer M�nner die T�ter
und Frauen immer die Opfer. Aber in Staaten in denen
sich (wie z. B. in Deutschland) die Frauen die
Gleichberechtigung erk�mpft haben gibt es bei
Sexualstraftaten alle m�glichen Konstellationen.
Meine damalige Freundin hatte mir verboten �ber
unsere Beziehung zu reden. Ich habe mich nie an
dieses Verbot gehalten, und werde mich auch nicht
an dieses Verbot halten. Sie war Teil meines Lebens
und daran kann ich leider nichts �ndern. Ihren
Namen werde ich hier trotzdem nicht nennen. Wenn
Du mir allerdings einen Brief mit frankiertem
R�ckumschlag schickst, werde ich Dir ihren Namen
und ihre damalige Adresse nennen. Aber ich
garantiere Dir, da� Du ihre heutige Adresse
leider nicht herausfinden wirst. (Ich kenne ihre
heutige Adresse leider auch nicht und kann ihre
heutige Adresse leider auch nicht herausfinden.)
Noch ein kleiner Tip f�r alle Neugierigen:
Meine damalige Freundin war Vegetarierin. - In diesem Zusammenhang noch ein Warnhinweis f�r alle Frauen, die mit mir gehen wollen: An einer platonischen Beziehung bin ich nicht interessiert (mit einer dominaten Frau lasse ich mich allerdings auch nicht ein). Wenn Du wissen willst, was ich mag und was ich nicht mag, mu�t Du mir allerdings schon einen Brief schreiben (bitte mit Telefonnummer und Absender).

   
144. FRAGE: "Mein Freund/meine Freundin hat mich sexuell gen�tigt."

ANTWORT: Als erstes mu�t Du mit Deinem Freund/Deiner Freundin Schlu� machen. Danach mu�t Du zur Polizei gehen und eine Anzeige machen. Die Polizei wird Deine Anzeige ablehnen. Was Du danach machen mu�t, steht in der ANTWORT auf die 141. FRAGE.

145. FRAGE: "Sollte man grunds�tzlich zum Rechtsanwalt gehen, wenn die Polizei die Anzeige abgelehnt hat?"

ANTWORT: Sofern man das Geld dazu hat, ja. Rechtsanw�lte k�nnen besser beurteilen ob eine Straftat vorliegt oder nicht als die Polizei. Au�erdem: Die Medien behaupten: "Fr�her hat die Polizei Opfern von Sexualstraftaten vorgeworfen, da� sie selber dran schuld sind, da� sie Opfer der Sexualstraftat geworden sind.". Aber die Medien l�gen. Die Wahrheit ist: Die Polizei wirft heute immer noch Opfern von Sexualstraftaten vor, da� sie selber dran schuld sind, da� sie Opfer der Sexualstraftat geworden sind. Rechtsanw�lte werfen den Opfern von Sexualstraftaten niemals vor, da� sie selbst daran schuld sind, da� sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind. - Entgegen der Meinung der Polizei gilt: Opfer von Sexualstraftaten sind in den wenigsten F�llen daran schuld, da� sie Opfer der Sexualstraftat geworden sind. Im Klartext: Es gibt F�lle in denen die Opfer daran schuld sind, da� sie Opfer von Sexualstraftaten geworden sind, aber das ist die Ausnahme und nicht die Regel. (Und wenn eine alkohols�chtige Frau einen sexs�chtigen Mann reinl��t, weil er mit einer Flasche Alkohol vor der T�r steht, dann war sie meiner Meinung nach nicht dran schuld, da� sie Opfer einer Sexualstraftat wurde. Aber in so einem Fall handelt es sich meiner Meinung nach nicht um "Vergewaltigung", sondern um "Sexuelle N�tigung".) 

146. FRAGE: "Waffen t�ten Menschen. Je weniger Waffen im Volk umso weniger Straftaten werden begangen."

ANTWORT: Diese Meinung wird von den Medien verbreitet. Aber die Medien l�gen. Es gibt vier
Gruppen von Menschen. Die 1. Gruppe sind Menschen, die keine Angst haben und gerne Menschen und
Tiere qu�len und/oder t�ten (impulsiv-aggressiv). Die 2. Gruppe sind Menschen, die keine Angst
haben und nicht gerne Menschen und Tiere qu�len und/oder t�ten. Diese Gruppe ist die gr��te
Gruppe. Die 3. Gruppe sind Menschen, die Angst haben und aggressiv (angriffsbereit) werden, wenn
sie von Menschen oder Tieren provoziert, bedroht oder angegriffen werden (reaktiv-aggressiv). Die
4. Gruppe sind Menschen, die Angst haben und wegrennen, wenn sie von Menschen oder Tieren
provoziert, bedroht oder angegriffen werden. Au�erdem gibt es noch "Trotzk�pfe" (siehe das Buch
"Der Trotzkopf" von Emmy von Rhoden). "Trotzk�pfe" existieren als kleine Minderheiten in allen 4
Gruppen. Menschen die Waffen besitzen gibt es nur in der 1., 2., und 3. Gruppe. Angenommen der
Staat w�rde alle Waffen verbieten. Dann w�rden nur die Nicht-"Trotzk�pfe" der 2. Gruppe ihre
Waffen abgeben. Und das sind Menschen, die keine Straftaten mit Waffenmi�brauch begehen? Genau.
Menschen der 1. Gruppe haben kein Unrechtsbewu�tsein und keine Angst vor Strafen. Menschen der 1.
Gruppe interessieren die Gesetze nicht. Nach einem Totalverbot von Waffen w�rden der illegale
Waffenbesitz unter Menschen der 1. Gruppe steigen, und nach einem Totalverbot von Waffen steigt
auch die Zahl der Straftaten, die die Menschen der 1. Gruppe (mit oder ohne Waffen) begehen.
Menschen der 2., der 3. und der 4. Gruppe haben Unrechtsbewu�tsein. Bei den Menschen der 3.
Gruppe w�rde die Angst nach einem Totalverbot von Waffen wachsen. Menschen der 3. Gruppe haben
Angst vor Strafen. Aber f�r die Menschen der 3. Gruppe ist die Angst Opfer von Straftaten zu
werden gr��er als die Angst selbst f�r Straftaten bestraft zu werden. Auch unter den Menschen
der 3. Gruppe w�rde nach einem Totalverbot von Waffen der illegale Waffenbesitz steigen. Au�erdem
w�rden nach einem Totalverbot von Waffen sehr viele Menschen der 3. Gruppe in Staaten ohne
Waffengesetz auswandern (weil sie sich in Staaten ohne Waffengesetz sicherer f�hlen). Nach einem
Totalverbot von Waffen w�rde die Zahl der Straftaten die Menschen der 3. Gruppe (mit oder ohne
Waffen) begehen gleich bleiben. Und die 3. Gruppe ist viel gr��er als die erste Gruppe. (So
unwahrscheinlich es klingt, es gilt: Die Zahl der Menschen die Angst haben Opfer von Straftaten
zu werden ist viel h�her als die Zahl der Menschen die Straftaten begehen.) Waffengesetze sind
f�r Menschen der 3. Gruppe ein Zeichen daf�r, da� die Regierung (auch dann, wenn es eine
demokratisch gew�hlte Regierung ist) davor Angst hat mit Waffengewalt gest�rzt zu werden. Auch
bei den Menschen der 4. Gruppe w�rde die Angst nach einem Totalverbot von Waffen wachsen.
Menschen der 4. Gruppe w�rden nach einem Totalverbot von Waffen nur dann aus dem Haus gehen,
wenn es unbedingt sein mu�. Au�erdem w�rde nach einem Totalverbot von Waffen unter den Menschen
der 4. Gruppe die Zahl der Menschen steigen, die ihre H�user/Wohnungen mit Videokameras
�berwachen lassen. Desweiteren w�rde nach einem Totalverbot von Waffen unter den Menschen der 4.
Gruppe die Zahl derer steigen, die die T�ren und Fenster ihrer H�user/Wohnungen besser gegen
Einbruchdiebstahl sch�tzen, und unter den Menschen der 4. Gruppe w�rde ebenfalls die Zahl derer
steigen, die sich Alarmanlagen f�r ihre H�user/Wohnungen kaufen. Und unter dem Menschen der 4.
Gruppe w�rde die Zahl der Menschen steigen, die sich kugelsichere Sachen kaufen. Au�erdem w�rden
von den Menschen der 4. Gruppe sehr viele Menschen Menschen der 3. Gruppe kennen, von denen sie
wissen, da� sie illegale Waffen besitzen. Und vor diesen Menschen haben sie Angst. Aber sie
w�rden niemals Menschen wegen illegalen Waffenbesitzes bei der Polizei anzeigen, weil sie erstens
grunds�tzlich soviel Angst haben, da� sie nur das Notwendigste tun, und weil sie zweitens sehr
gro�e Angst vor der Polizei haben. Auch Menschen der 3. Gruppe haben sehr gro�e Angst vor der
Polizei und w�rden niemals andere Menschen wegen illegalen Waffenbesitzes bei der Polizei
anzeigen. Menschen der 1. und 2. Gruppe haben keine Angst vor der Polizei. Menschen der 4.
Gruppe kennen grunds�tzlich keine Menschen der 1. Gruppe. Menschen der 3. Gruppe kennen
normalerweise auch keine Menschen der 1. Gruppe. Menschen der 2. Gruppe kennen normalerweise
keine Menschen der 1. Gruppe. Menschen der 2. Gruppe kennen grunds�tzlich keine Menschen der 3.
Gruppe von denen sie wissen, da� sie illegale Waffen haben. Menschen der 3. Gruppe, die illegale
Waffen haben erz�hlen es nur Menschen der 3. und 4. Gruppe, da� sie illegale Waffen haben, weil
sie wissen, da� diese Menschen sie niemals bei der Polizei wegen illegalen Waffenbesitzes
anzeigen w�rden. Menschen der 3. Gruppe haben wenig Angst vor Menschen der 3. Gruppe und sehr
gro�e Angst vor Menschen der 1. Gruppe. Menschen der 4. Gruppe haben sehr gro�e Angst vor
Menschen der 3. Gruppe und noch viel gr��ere Angst vor Menschen der 1. Gruppe. Fazit: So
unwahrscheinlich es klingt, aber die sowohl der illegale Waffenbesitz als auch die Zahl der
Straftaten w�rden nach einem Totalverbot von Waffen steigen. Und das habe ich mir nicht
ausgedacht, sondern ... Gro�britannien hat seit 1997 das sch�rfste Waffengesetz der Welt.
Trotzdem ist in Gro�britannien seit 1997 sowohl die Zahl der illegalen Waffen als auch die
Zahl der Straftaten gestiegen. In den USA gibt es dagegen immer noch kein Waffengesetz. Trotzdem
sinkt in den USA die Zahl der Straftaten seit Jahren. So unwahrscheinlich es klingt, aber es
gilt: Je leichter man an eine Waffe rankommen kann, umso weniger Straftaten werden begangen, und
umso weniger Angst haben die Menschen und je schwerer es ist an eine Waffe ranzukommen, umso mehr
Straftaten werden begangen und umso mehr Angst haben die Menschen. Waffenverbote haben bisher
nur gebracht, da� die Waffen, die verboten werden sollten kurz zuvor noch von sehr vielen
Menschen gekauft wurden waren, und das egal ob die Gesetze Altbesitz garantierten (meistens
garantierten die Gesetze Altbesitz) oder nicht - und die Zahl der Straftaten mit den Waffen, die
verboten wurden waren stieg nicht.

147. FRAGE: "Wie gro� sind die Anteile der 4 Gruppen?"

ANTWORT: Ca. 3% der Bev�lkerung geh�ren der 1. Gruppe an. Die 2. Gruppe ist die gr��te
Gruppe. Ca. 4% der Bev�lkerung geh�ren der 3. Gruppe an. Und mehr als 7% der
Bev�lkerung geh�ren der 4. Gruppe an. In der 1., 2., und 3., Gruppe gibt es mehr
M�nner als Frauen. In der 4. Gruppe gibt es mehr Frauen als M�nner. Vertreter der
1. Gruppe haben kein Unrechtsbewu�tsein. Vertreter der 2., 3. und 4. Gruppe haben
ein Unrechtsbewu�tsein. Tierrechtler gibt es in allen 4 Gruppen. Zur
Tierrechtsbewegung geh�ren nicht nur illegale "Tierbefreiungen", Sachbesch�digung,
Brandstiftung, Mord (s. Attentat auf den niederl�ndischen Politiker Fortyn), usw.,
sondern auch Freikauf von Schlachttieren, Unterschriftensammlungen,
Spendensammlungen, usw. Vertreter der 4. Gruppe f�hlen sich grunds�tzlich in den eigenen 4 W�nden am
sichersten, und gehen grunds�tzlich nur aus dem Haus, wenn es unbedingt sein mu�, egal was f�r Gesetze wir haben. Und Vertreter der 3. Gruppe
kaufen grunds�tzlich die gef�hrlichsten WBK-freien Waffen, und verlassen
niemals ohne Waffe das Haus egal, was f�r Gesetze wir haben. Allerdings
lassen Vertreter der 3. Gruppe ziemlich bald ihre Waffen zu Hause und
nehmen stattdessen Pfefferspray mit, weil sie feststellen, da� Waffen
doch zu gro� und zu schwer und zu laut sind (Die Geschosse von
scharfen/echten Waffen fliegen mit �berschallgeschwindigkeit, der Knall
von Gas- und Schreckschu�waffen entspricht �berschallgeschwindigkeit,
die Geschosse von Luftdruckwaffen fliegen mit Schallgeschwindigkeit
oder knapp unter Schallgeschwindigkeit). Ja, nun gibt es doch B�cher, Kurse und Religionen und Sekten, die gegen die Angst
helfen? Ja, aber die kann man vergessen. Erstens sind Vertreter der 3. und 4.
Gruppe nicht bereit B�cher zu lesen, die gegen die Angst helfen sollen und
Vertreter der 3. und 4. Gruppe sind ebenfalls nicht bereit Kurse zu besuchen, die
gegen die Angst helfen. Vertreter der 4. Gruppe sind der Meinung, da� die
B�cher und Kurse ihnen sowieso nicht helfen k�nnen. Bei Vertretern der 3. Gruppe
hilft schon Pfefferspray in der Hosen-, Jacken oder Handtasche gegen die Angst.
Au�erdem sind viele Vertreter der 3. und 4. Gruppe tief religi�s, aber das
hilft ihnen trotzdem nicht gegen die Angst. Auch Antiaggressivit�tskurse helfen
Vertretern der 3. Gruppe nicht gegen ihre Aggressivit�t, und die meisten Leute
die Antiaggressivit�tskurse besuchen werden wieder r�ckf�llig. Auch f�r die
Vertreter der 1. Gruppe gibt es kaum M�glichkeiten sie friedlicher zu machen. Viele Menschen denken, da� weibliche Vertreter der 1. und 3. Gruppe weniger
weibliche und mehr m�nnliche Eigenschaften haben. Aber das ist falsch.
Weibliche Vertreter der 1. und 3. Gruppe schlagen mit lackierten
Fingern�geln. Ihre Aggressions-/Gewaltbereitschaft ist f�r sie kein
Widerspruch zu ihrer Weiblichkeit. Weibliche "Trotzk�pfe", die es in allen
4 Gruppen gibt, haben zwar keine lackierten Fingern�gel und tragen
Jeanshosen. Aber Jeanshosen sind f�r sie kein Widerspruch zu ihrer
Weiblichkeit. Au�erdem w�rden weibliche "Trotzk�pfe" niemals enganliegende
Pullover anziehen und au�erdem haben fast alle weiblichen "Trotzk�pfe"
lange Haare, die sie offen tragen. (M�nnliche "Trotzk�pfe", die es in allen
4 Gruppen gibt, w�rden niemals enganliegende Sachen tragen, und haben
meistens kurze Haare. (Bei den "Trotzk�pfen" ziehen sowohl Weiblein als auch
M�nnlein weite Jeanshosen und weite Pullover an. Der einzigste Unterschied
zwischen weiblichen und m�nnlichen "Trotzk�pfen" ist, da� m�nnliche "Trotzk�pfe"
meistens kurze Haare haben w�hren weibliche "Trotzk�pfe" meistens lange Haare
haben. Au�erdem w�rde weibliche "Trotzk�pfe" ihre Busen niemals plattdr�cken.
(Weibliche "Trotzk�fe" ziehen zwar Jeanshosen an, aber sie ziehen sich trotzdem
so an, da� man ihr Geschlecht noch problemlos erkennt.))) Vertreter der 3. und 4. Gruppe w�rden auch niemals mit dem Flugzeug fliegen.
Vertreter der 4. Gruppe w�rden niemals mit dem Flugzeug fliegen, weil sie
Angst haben, da� es abst�rzt. Vertreter der 3. Gruppe w�den niemals mit
dem Flugzeug fliegen, weil Waffen, Selbstverteidigungsger�te und Messer
im Flugzeug verboten sind, und weil sie deswegen Angst haben, da� sie
im Flugzeug ausgeraubt werden k�nnten. Vertreter der 3. Gruppe sagen den
Vertretern der 4. Gruppe, da� sie sich Reizgas, Pefferspray und/oder
Elektroschockwaffen kaufen sollen, und kapieren nicht, da� Vertreter
der 4. Gruppe sich Reizgas, Pfefferspray und/oder Elektroschockwaffen
nicht kaufen k�nnen. Wenn Vertreter der 1. Gruppe (WBK-pflichtige oder WBK-freie) Waffen, Reizgas,
Pfefferspray, Elektroschockwaffen und/oder Messer f�hren, dann f�hren sie sie
so, da� sie jeder sehen kann. Wenn Vertreter der 3. Gruppe (WBK-pflichtige
oder WBK-freie) Waffen, Reizgas, Pfefferspray, Elektroschockwaffen und/oder
Messer f�hren, dann f�hren sie sie so, da� sie niemand sehen kann.

148. FRAGE: "Du kennst Dich mit Waffen aus... Hast Du selber...?"

ANTWORT: Ich bin nicht so bl�d wie die Tierrechtler. Wenn Du eine ehrliche Antwort auf diese Frage haben willst, dann schreibe mir bitte E-mail mit Angabe Deines Berufes.

149. FRAGE: "Zu welcher der 4 Gruppen geh�rst Du?"

ANTWORT: Ich bin solo, und habe nicht vor solo zu bleiben. Deswegen kann
ich Dir diese Frage leider nicht beantworten. Wenn Du eine Antwort auf
diese Frage haben willst, dann schreibe mir bitte E-mail mit Angabe Deines
Berufes.

150. FRAGE: "Du hast eine vegetarische Produktliste. I�t Du auch die Dinge,
die in Deiner vegetarischen Produktliste stehen?"

ANTWORT: Teilweise. Mir schmeckt auch nicht alles, was ich in meine
vegetarische Produktliste geschrieben habe, und was mir nicht schmeckt,
esse ich nicht. Ich lebe nicht nur vegetarisch, sondern mehr als 90%
meiner Nahrungsmittel stammen auch aus �kologischen Anbau. Das hat
mehrere Gr�nde. Zum einen bin ich selber f�r den Umweltschutz. Zweitens
hat mein Onkel eine �kologische Obst- und Gem�seg�rtnerei und ich esse
das Obst und Gem�se, was mein Onkel nicht verkaufen kann (mein Onkel
mu� trotzdem noch mehr als genug Obst und Gem�se wegschmei�en, weil es
schlecht geworden i�t), drittens verkauft mein Onkel Obst und Gem�se an
die Biol�den und da ist es f�r ihn kein Problem nebenbei noch Lebensmittel
in den Biol�den einzukaufen. Viertens haben leider auch einige �kologische
Firmen das Vegetarier-Zeichen.

151. FRAGE: "Wenn Du f�r den Umweltschutz bist, warum verzichtest Du dann nicht auf
Atomkraft?"

ANTWORT: Meine Nahrung stammt zu �ber 90% aus �kologischem Anbau. Produkte, die
keine Lebensmittel sind, kaufe ich dagegen in der Regel aus konventionellem
Anbau. Was die Atomkraft angeht, so kann man nicht alles haben wollen. Wenn ich
keine Atomkraft nutzen w�rde, dann h�tte ich diese Homepage f�r Dich nicht
machen k�nnen. Westdeutsche d�rfen seit 1.11.1999 ihre Energie zu 100% aus
Solarkraft beziehen. Ostdeutsche d�rfen seit 1.1.2004 ihre Energie zu 100%
aus Solarkraft beziehen. Aber Menschen, die ihre Energie zu 100% aus Solarkraft
beziehen m�ssen sparsamer mit dem Strom umgehen (Man kann maximal das ganze Dach
mit Solarzellen (oder Solarthermischen Anlagen) decken, aber das bringt nicht
viel Strom)). Au�erdem: Privatleute k�nnen ihre Energie zu 100% durch Solarkraft
decken wenn sie sparsam mit dem Strom umgehen, aber wir haben ein Internationales
Energieverbundnetz, da� von Lissabon bis Uelen und Wladiwostock und von Hammerfest
bis Palermo (ab 1. Mai 2004 bis Malta) reicht (vom Atlantischen Ozean bis zum Stillen
Ozean und vom Eismeer (Nordpolarmeer) bis zum Mittelmeer). Und dieses Internationale
Energieverbundnetz kann man leider nicht zu 100% mit Sonne, Wind, Wasser, Meereswellen,
Gezeiten und Biogas betreiben. Die �kologen behaupten zwar immer man k�nnte die
Sonnenenergie deckt mehr als 100% unseres gesamten Energiebedarfs, aber die �kologen
rechnen falsch. Die �kologen bedenken folgendes nicht: Die Sonne scheint nur am Tag
(Die Tatsache das sich das Internationale Energieverbundnetz �ber mehr als 12 Zeitzonen
erstreckt kann diese Sache nicht ausgleichen). Fazit: Die Menschheit braucht die
Atomkraft (bis das Uran alle ist). Deutschland will zwar aus der Atomkraft aussteigen,
aber daf�r werden wir dann Atomstrom aus dem Ausland beziehen und das ist auch keine
L�sung. Was passieren kann, wenn man den (Atom-)Strom zum gr��ten Teil aus dem
Ausland bezieht haben wir 2003 in Italien gesehen. Ich m�chte keinen
Kernkraftwerksunfall wie 1996 in Tschernobyl, aber die Alternative dazu hei�t
Stromausfall wie 2003 in Italien, und das m�chte ich auch nicht. Es ist immer noch
besser wenn wir Atomstrom aus sicheren deutschen Atomkraftwerken beziehen als wenn
wir Atomstrom aus unsicheren ausl�ndischen Atomkraftwerken beziehen??? Nein, wir
haben ein internationales Energieverbundnetz und k�nnen nicht verhindern, da� wir
Atomstrom aus dem Ausland beziehen. Deswegen brauchen wir international einheitliche
Sicherheits- und Umweltstandards f�r alle Kraftwerke. Und wir d�rfen uns bei der
Energieversorgung nicht vom Ausland abh�ngig machen, damit es nicht zuts
fl�chendeckenden Stromausf�llen kommt wie 2003 in Italien.

Nachtrag vom 11.05.2009: Es stimmt zwar, daß wir ein Internationales Energieverbundnetz haben, aber elektrischer Strom kann nur bis zu 600 km transportiert werden. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, daß Deutschland nach dem Ausstieg aus der Atomenergie weiterhin Atomstrom aus dem Ausland zukauft. 

152. FRAGE: "Haben alle Mitglieder der 3. Gruppe Waffen?"

ANTWORT: In den USA besitzen 48% der Bev�lkerung scharfe Waffen. Die Zahlen
f�r Deutschland und Gro�britannien habe ich leider vergessen. Jedenfalls
sind es in Gro�britannien deutlich weniger und in Deutschland noch viel
weniger. Und das obwohl Gro�britannien seit 1997 das strengere Waffengesetz
hat. In Deutschland besitzen mehr als 50% der Bev�lkerung Luftdruck-
und/oder CO2-Waffen. Der Anteil derjenigen die Gas- und Schreckschu�waffen
besitzen ist noch viel h�her. Leider h�lt sich das Ger�cht, da� unter den
Menschen mit erh�hter Aggressions-/Gewaltbereitschaft (1. und 3. Gruppe
siehe 146. Frage) der Anteil derjenigen die Waffen besitzen h�her ist.
Ich kann es jetzt leider nur f�r Deutschland sagen. In der 1. Gruppe ist
der Anteil derjenigen, die erlaubnisfreie Gegenst�nde (Luftdruck-/CO2-Waffen,
Gas- und Schreckschu�waffen, Reizgas, Pfefferspray und Elektroschockwaffen)
haben h�her als in der 2. Gruppe. Und Vertreter der 1. Gruppe haben die
erste Gas- und Schreckschu�waffe schon bevor sie 18 Jahre alt sind. In der
3. Gruppe ist der Anteil derjenigen, die erlaubnisfreie Gegenst�nde
(Luftdruck-/CO2-Waffen, Gas- und Schreckschu�waffen, Reizgas, Pfefferspray
und Elektroschockwaffen) haben h�her als in der 1. Gruppe. Und Vertreter
der 3. Gruppe kaufen sich die erste Gas- und Schreckschu�waffe zeitigstens
mit 18 Jahren. Der Anteil derjenigen, die legale scharfe Waffen besitzen
ist in der 1. und 3. Gruppe niedriger als in der 2. Gruppe. Der Anteil
derjenigen die illegale scharfe Waffen besitzen ist in der 1. und 3.
Gruppe niedriger als in der 2. Gruppe.

153. FRAGE: "Ich will etwas f�r Tiere tun. Soll ich Vegetarier oder
Veganer werden oder soll ich in einer Tierschutz- oder
Tierrechtsorganisation Mitglied werden oder...?"

ANTWORT: Was Du machst ist egal. Mit dem was Du machst, beruhigst Du
nur Dein Gewissen (und wirst nur Dein Geld los).

154. FRAGE: "Ich habe einen Mahnbescheid bekommen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Ich bin kein Rechtsanwalt. Geh' bitte aufs Amtsgericht und beantrage
auf dem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Danach mu�t Du zum Rechtsanawalt
gehen. Der Rechtsanwalt wird Dir dann sagen, was Du tun mu�t. Ich wei� in so einem
Fall leider nicht, was Du tun mu�t.

155. FRAGE: "Kann man vegane Lebensweise nicht billiger machen?"

ANTWORT: Man kann vegane Lebensweise billiger machen und zwar entweder indem man
Wildpflanzen i�t www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm
oder indem man Erzeugnisse aus gentechnisch ver�nderten herbizidresistenten
Sojabohnen i�t. Leider weigern sich die deutschen veganen Versandh�user immer noch
gentechnisch ver�nderte vegane Lebensmittel in ihre Sortimente aufzunehmen.
(In Gro�britannien und in den USA gibt es sogar schon gentechnisch ver�nderte
Lebensmittel mit Veganer-Zeichen.)

156. FRAGE: "Du bist gegen Atomkraft?"

ANTWORT: Ich halte solche Unf�lle wie in Tschernobyl nach wie vor f�r m�glich,
aber nenne mir bitte die Alternative. Sonnenenergie und Windkraft kann man nicht
rund um die Uhr nutzen. Und Wasserkraft deckt nur 10% des Energiebedarfs. Der
Haken ist allerdings: Auch Uran ist irgendwann alle. Kohle, Erd�l, Erdgas und
Atomkraft k�nnen nur vor�bergehende L�sungen sein. Wenn Kohle, Erd�l, Erdgas
und Uran alle ist, m�ssen wir sowieso Sonnenenergie, Windkraft, Wasserkraft und
Biogas nutzen und k�nnen uns kein Internet mehr leisten.

157. FRAGE: "Du bist tierlieb?"

ANTWORT: H�, wie kommst Du auf so eine Idee??? Ich wollte als Kind Bienen
(aber keine M�cken) aus dem Wasser retten. Nachdem ich die erste Biene aus
dem Wasser gerettet hatte, schlug mein Bruder die Biene tot. Das gab nat�rlich
Streit mit meinem Bruder (den ich sowieso nicht leiden konnte). Die ganze
Geschichte macht den Eindruck da� ich tierlieb und menschenfeindlich bin.
Aber nur auf den ersten Blick. Der Haken ist: Bienen wollte ich retten, M�cken
wollte ich ertrinken lassen. Zweitens: denkst Du ich hatte beim Gehen aufgepa�t,
da� ich auf keine Biene trat? Ich hatte beim Gehen nicht aufgepa�t, ob ich auf
eine Biene trat. Wenn ich nichtsch�dliche Insekten (ohne mich in Gefahr zu bringen)
aus dem Wasser rette, dann leben sie erst einmal weiter. Da� sie sp�ter von mir
ausversehen zertreten werden k�nnen geh�rt auf ein anderes Blatt. Im Klartext:
Ich bin nicht tierlieb, und ich bin menschenfreundlich. Ich kann aber keine Tiere
essen, weil sie mir nicht schmecken und ich sie nicht vertrage. Das t�ten von
Tieren, die mich stechen, auffressen k�nnten, und/oder meine Nahrungsmittel
auffressen k�nnten ist f�r mich okay. Allerdings bin ich gegen das Ausrotten von
Tierarten.

158. FRAGE: "Du bist gegen Gentechnik?"

ANTWORT: Mit Hilfe von Gentechnik kann Fleisch auf B�umen wachsen (Das ist eine
Zukunftsvision. Ob mit Hilfe von Gentechnik solche Dinge wirklich m�glich sind,
ist nicht sicher). Dieses Fleisch ist f�r Vegetarier erlaubt. F�r Vegetarier aus
ethischen Gr�nden ist es erlaubt. F�r Menschen, die - wie ich - kein Fleisch
vertragen ist es nicht erlaubt. Und deshalb bin ich gegen die Gentechnik.
Zweitens: Mit Hilfe von Gentechnik kann man Eiwei�bausteine von get�teten Tieren
in Pflanzen einpflanzen. Aber solche Pflanzen w�rde ich nicht vertragen.
Auch deshalb bin ich gegen die Gentechnik.

159. FRAGE: "Du bist f�r �kologische Landwirtschaft?"

ANTWORT: Diese Frage habe ich an anderer Stelle schon einmal beantwortet.
Bei konventioneller Landwirtschaft werden die Sch�dlinge mit chemischem Gift
get�tet. N�tzlinge, die mit chemischem Gift get�tete Sch�dlinge fressen, sterben.
Bei �kologischer Landwirtschaft werden Sch�dlinge mit biologischem Gift get�tet.
Weil aber N�tzlinge problemlos Tiere fressen k�nnen, die an nat�rlichen
Krankheiten gestorben sind, leben N�tzlinge auch weiter, wenn sie mit biologischem
Gift get�tete Sch�dlinge fressen. (F�r den Menschen ist es allerdings
gesundheitssch�dlich, wenn er an nat�rlichen Krankheiten gestorbene Tiere i�t.)
Das Problem ist allerdings, da� �kologische Erzeugnisse teurer sind als
konventionelle und deshalb sich nicht jeder �kologische Erzeugnisse leisten kann.
Das zweite Problem ist, da� mit �kologischer Landwirtschaft die Ertr�ge sehr
stark zur�ckgehen, und wenn die Ertr�ge sehr stark zur�ckgehen, haben wir die
n�chste Hungersnot. Mein Problem ist zus�tzlich, da� es sehr viele
vegetarische (und vegane) Erzeugnisse leider nur in �kologischer Qualit�t gibt.

160. FRAGE: "Warum braucht Ihr Vegetarier Fleischersatzprodukte?"

ANTWORT: Wenn es Fleischersatzprodukte gibt, die mir schmecken und die ich
vertrage, dann sehe ich nicht ein, warum ich darauf verzichten soll.
Ansonsten: Den meisten Vegetariern f�llt es schwer auf Fleisch zu verzichten,
ohne Fleischersatzprodukte k�nnten sie nicht vegetarisch leben.

161. FRAGE: "Ich habe kein Geld. Was soll ich machen?"

ANTWORT: I� Wildpflanzen. Wildpflanzen kannst Du Dir ansehen auf
www.flogaus-faust.de oder www.nafoku.de (Link funktioniert nicht.
Gib bitte " www.nafoku.de " in die Adre�zeile ein und dr�cke "Enter".)
Wildpflanzen gibt es nirgendwo zu kaufen. Wildpflanzen mu�t Du in der
Wildnis sammeln. Wildpflanzen wachsen �berall. Wildpflanzen darfst
Du �berall sammeln (au�er in Naturschutzgebieten).
Die billigste Lebensweise ist die vegane Rohkost-Wildpflanzenern�hrung.
Geh' bitte auf
www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/fuerrohkoestler.htm
Ein bi�chen teurer, aber immer noch sehr billig ist die vegane Wildpflanzenern�hrung.
Ein veganes Wildpflanzenkochbuch gibt es leider noch nicht im Buchhandel
zu kaufen. Aber im Internet gibt es schon ein veganes Wildpflanzenkochbuch:
www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm
www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch2.htm
www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch3.htm
www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/weiterepflanzen.htm
www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/weiterekochrezepte.htm
Du willst nicht vegan leben? Das ist zwar ein bi�chen teurer als
vegane Lebensweise mit Wildpflanzen, aber antivegane Lebensweise mit
Wildpflanzen ist immer noch viel billiger als antivegane Lebensweise
ohne Wildpflanzen. Kauf' Dir ein Wildpflanzenkochbuch oder geh' auf
www.naturkost.de/rezept/leser_wildkraeuter.htm 

162. FRAGE: "Ich finde es super, da� es jetzt endlich Nahrungserg�nzungsmittel
f�r Vegetarier gibt."

ANTWORT: Es ist sicher sinnvoll gelatinefreie Kapseln f�r Vegetarier herzustellen,
aber da� was sich Unicity da ausgedacht hat, sollte man eigentlich nicht super
finden. Gelatinefreie Fruchtpulver- und Gem�sepulverkapseln. Ob Vegetarier das
brauchen? Wer keine Obst und Gem�se essen will, braucht, Fruchtpulver- und
Gem�sepulverkapseln. Aber wenn Dir Obst und Gem�se nicht schmeckt, dann solltest
Du nicht Vegetarier werden. Im Klartext: Die Nahrungserg�nzungsmittel sind
Bl�dsinn hoch 3!!! Genauso k�nnte man gelatinehaltige Fleischpulverkapseln f�r
carnivorisch lebende Menschen machen. Naja, es gibt Firmen, die Dinge herstellen,
die der Mensch nicht braucht, und irgendwelche Dumme, die das Zeug dann auch noch
kaufen finden sich immer. Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich will
Fruchtpulver- und Gem�sepulverkapseln nicht verteufeln, aber Vegetarier, die sowieso
viel Obst und Gem�se essen brauchen keine Fruchtpulver- und Gem�sepulverkapseln.

163. FRAGE: "Kann man auch Abf�lle der Nahrungsmittelherstellung essen?"

ANTWORT: Teilweise. Kauf' Dir Fruchtjoghurt oder Fruchtquark oder Fruchtsojajoghurt.
Kauf' Dir entfettetes Sojamehl im Supermarkt. Kauf' Dir Soja-W�rfel von Hensel
Soja-Kost im neuform-Reformhaus oder Sojast�ckchen bei www.india-food.de oder
www.india-food.com oder kauf' Dir Sojaschnetzel von Sobo-Naturkost oder Rapunzel
im Naturkostladen (Bioladen). Kauf' Dir Kleie im neuform-Reformhaus oder im
Naturkostladen.
Weitere Beispiele findest Du in
www.beepworld.de/members45/tierrechtsseite/tierrechtskochbuch.htm
Beispiele f�r Abf�lle der Nahrungsmittelherstellung, die man nicht essen kann sind:
Rapsextraktionsschrot, Sonnenblumenextraktionsschrot und Biertreber.

164. FRAGE: "Was ist mit Kinder-Nahrungsmitteln?"

ANTWORT: Schwierige Sache. Es wird immer wieder behauptet: "Kinder sollten f�r
Erwachsene bestimmte Nahrungsmittel essen." Ich w�rde auch daf�r pl�dieren.
F�r Erwachsene bestimmte Nahrungsmittel d�rfen bis zu 0,5 % Alkohol enthalten,
ohne, da� es auf der Zutatenliste steht. Au�erdem d�rfen f�r Erwachsene bestimmte
Nahrungsmittel S��stoff bis zur gesetzlich zul�ssigen H�chstmenge enthalten.
Drittens d�rfen f�r Erwachsene bestimmte Nahrungsmittel Koffein enthalten.
F�r Kinder bestimmte Nahrungsmittel d�rfen bis zu 0,3 % Alkohol enthalten.
Au�erdem d�rfen f�r Kinder bestimmte Nahrungsmittel keinen S��stoff und kein
Koffein enthalten.
Nahrungsmittel f�r Kinder aus dem Supermarkt enthalten zuviel Zucker.
Nahrungsmittel f�r Kinder aus dem Bioladen oder neuform-Reformhaus enthalten
zuviel Honig, zuviel Vollrohrzucker oder zuviel andere zuckerhaltige S��ungsmittel.
Im Klartext: Wenn Kinder st�ndig extra f�r sie hergestellte Nahrungsmittel essen,
verlieren sie ihre Z�hne. Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestzuckergehalt f�r Kinder-Lebensmittel. Die Hersteller behaupten aber, da�
man an Kinder-Lebensmittel Zucker dranmachen mu�, weil der Gesetzgeber
Kindern verboten hat S��stoff zu essen. Der Gesetzgeber hat zwar tats�chlich
Kindern verboten S��stoff zu essen, einen Grund warum Kinder s��ere Lebensmittel
essen m�ssen gibt es trotzdem nicht. Au�erdem stehen nicht alle Kinder auf
s��e Lebensmittel.

165. FRAGE: "Was ist eine wehrhafte Demokratie?"

ANTWORT: Eine Diktatur. In Deutschland d�rfen leider verfassungswidrige Parteien
nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Verfassungsfeindliche
Parteien d�rfen in Deutschland nicht verboten werden. Antidemokratische Parteien
d�rfen in Deutschland nicht verboten werden. Die M�glichkeit des Verbots von
Parteien ist mit der Demokratie eigentlich unvereinbar. Jedes Land indem man
zwischen mindestens zwischen 2 Parteien w�hlen kann ist ein demokratisches Land.
Aber nicht jedes demokratische Land ist ein freies Land.

166. FRAGE: "Was ist wenn eine Partei Menschen t�tet? Dann m��te sie doch
verboten werden k�nnen?"

ANTWORT: In der Weimarer Republik die viel demokratischer war als die
Bundesrepublik Deutschland war die NSDAP nach einem versuchten Putsch 1923
verboten wurden. In diesem Fall waren allerdings alle Parteimitglieder am
Staatsstreich beteiligt. Trotzdem stellt sich auch in solchen F�llen die
Fall die Bestrafung der T�ter nicht ausreichend ist. Meine Meinung ist:
Auch in solchen F�llen reicht es aus, wenn die T�ter bestraft werden.

167. FRAGE: "Was ist ein freies Land?"

ANTWORT: Diese Frage ist so schwer, da� ich sie leider nicht beantworten kann.
In einem freien Land gibt es sehr wenig Gesetze. In einem freien Land ist fast
alles erlaubt. In freien L�ndern gibt es z. B. keine Wahlpflicht und keine
Wehrpflicht.

168. FRAGE: "Nach Deiner Antwort ist die USA ein freies Land."

ANTWORT: Die USA vor dem 11.9.2001 kam meiner Vorstellung von einem freien Land
am n�chsten.

169. FRAGE: "In einem freien Land m��te Sex f�r Kinder erlaubt sein?"

ANTWORT: Jeder Mensch mu� das Recht haben sich selbst zu schaden.
Sex ist f�r Erwachsene normalerweise nicht gesundheitssch�dlich.
F�r Kinder ist Sex jedoch gesundheitssch�dlich. Au�erdem d�rften Kinder
nicht das Recht haben sich selbst zu schaden (in Deutschland haben
Kinder und Jugendlich unter 16 Jahren kein Recht sich selbst zu
schaden). Meine Meinung: Auch in einem freien Land mu� Sex f�r Kinder
verboten sein. Das ist jedoch meine Meinung.

170. FRAGE: "Du bist der Meinung, da� nicht nur rechtsradikale, sondern
auch P�dophile und Tierrechtler Parteien gr�nden sollten?"

ANTWORT: Ich bin der Meinung, da� rechts- und linksradikale,
P�dophile, P�derasisten, Sodomisten und Tierrechtler Parteien gr�nden
sollten. Rechts- und linksradikale und Tiersch�tzer haben schon Parteien
gegr�ndet. Warum k�nnen Tierrechtler keine Parteien gr�nden???
Da� ich eine Tierrechtspartei nicht w�hlen w�rde geh�rt auf ein anderes
Blatt.

171. FRAGE: "Welche Partei w�rdest Du w�hlen?"

ANTWORT: Keine Antwort. Diese Frage geht Dich nichts an.
Aber rechts- oder linksradikale Parteien w�rde ich nicht w�hlen.
Und die Tierschutzpartei w�rde ich auch nicht w�hlen.
(Die Tierschutzpartei will z. B. das tiefgek�hltes Fleisch quer durch
Europa transportieren und das keine lebenden Tiere quer durch Europa
transportieren. Ob die Tiere auf den Bauernh�fen oder in zentralen
Schlachth�fen geschlachtet werden ist jedoch eine Frage, die die
Fleischesser/Mischk�stler entscheiden m�ssen. Als Vegetarier kann
ich bei so einer Frage leider nicht mitreden. Das ist auch mit
ein Grund warum ich "Tierschutz in die EU-Verfassung" nicht
unterschrieben habe.)

172. FRAGE: "Der Vegetarier-Bund Deutschland empfiehlt Leserbriefe zu
schreiben."

ANTWORT: Leserbriefe zu schreiben ist zum Fenster rausgeschmissenes Geld
weil die Leserbriefe sowieso nicht abgedruckt werden. Du solltest lieber
Deine Meinung in Internet-Foren schreiben. In Internet-Foren bleibt Deine
Meinung wenigstens stehen. Kleiner Hinweis: Auch in der Zeitschrift des
Vegetarier-Bundes werden kritische Leserbriefe grunds�tzlich nicht
abgedruckt. Ich habe schon mehreren Zeitungen und Zeitschriften geschrieben,
da� ich es nicht in Ordnung finde, da� kritische Leserbriefe nicht abgedruckt
werden. (Meine Leserbriefe wurden selbstverst�ndlich nicht abgedruckt.) 

173. FRAGE: "Ist es sinnvoll Tierversuchsfreie Kosmetik zu verwenden?"

ANTWORT: Bei dieser Frage scheiden sich die Geister. Tatsache ist:
In Deutschland sind Tierversuche f�r alle k�nstlichen Stoffe gesetzlich
vorgeschrieben. Nun gibt es einige Firmen die keine k�nstlichen Stoffe
verwenden, die nach 1978 auf den Markt gekommen sind
www.tierschutzbund.de/service/POSITIV.HTM .
Au�erdem gibt es noch einige Firmen, die keine k�nstlichen Stoffe
verwenden, die nach 1998 auf den Markt gekommen sind
(Zeichen "Kontrollierte Naturkosmetik BDIH"). Trotzdem kommen weiterhin
k�nstliche tierversuchsgeteste Stoffe neu auf den Markt und werden dann
eben von anderen Kosmetikfirmen verwendet.
Ich halte das Benutzen von "tierversuchsfreier Kosmetik" nicht f�r sinnvoll.

174. FRAGE: "Was ist von Warnungen vor Sekten zu halten?"

ANTWORT: Es gibt gef�hrliche Sekten wie z. B. Scientology (Vorsicht: Scientology wird vom Verfassungsschutz beobachtet und Scientology verklagt Kritiker). In den meisten F�llen ist von Warnungen vor Sekten nichts zu halten. Besonders die Sektenbeauftragten der evangelischen und katholischen Kirche sind unglaubw�rdig. Entgegen anderslautender Berichte unserer Medien (die zu �ber 50 % L�gen verbreiten) sind die evangelische und die katholische Kirche nur deshalb gegen Sekten, weil sie gegen Konkurrenz sind. Zwar hat die Sekte "Universelles Leben" viele Gerichtsprozesse gegen die Evangelische Kirche verloren, aber dar�ber ob die Aussagen der Evangelischen Kirche der Wahrheit entsprechen hatten die Gerichte nicht entschieden.

175. FRAGE: "Es gibt Leute, die gegen Video�berwachung sind..."

ANTWORT: Alle Leute, die gegen Video�berwachung sind, begehen entweder Straftaten oder wollen Straftaten begehen. Meinungen von Leuten die gegen Video�berwachung sind werden in meinen Foren grunds�tzlich gel�scht.

176. FRAGE: "Universelles Leben hat Gerichtprozesse verloren."

ANTWORT: Siehe 174. FRAGE. Nicht ganz so einfach. Die Gerichte haben dem evangelischen
Pfarrer von Michelrieth und unseren Medien erlaubt L�gen �ber das Universelle Leben zu
verbreiten. Ob die Aussagen des Pfarrers und unserer Medien wahr waren haben unsere
Richter nicht �berpr�ft. Da frage ich mich: In welcher Kirche sind unsere Richter
Mitglied??? Wahrscheinlich in der evangelisch-lutherischen oder in der
r�misch-katholischen Kirche. Und wahrscheinlich haben sie ihre Urteile nach religi�sen
Gesichtspunkten gef�llt und nicht nach sachlichen Gesichtspunkten.

 177. FRAGE: "Ich m�chte Mitglied einer Sekte werden. Wo kann ich mich informieren?"

ANTWORT: Sekten ist das Thema zu dem die meisten L�gen �ber unsere Medien
verbreitet werden. �ber die Suchmaschinen kommst Du nur zu Homepages auf
denen L�gen �ber Sekten verbreitet werden. Als n�chstes w�ren
Informationsbrosch�ren der Kirchen zu nennen. Diese Brosch�ren sollten
ungelesen in den Papierkorb geworfen werden. Sektenbeauftragter des
Staates, Sektenbeauftragter der evangelischen Kirche, Sektenbeauftragter
der katholischen Kirche, ...? Vergi� sie alle. Sie alle verbreiten nur
L�gen �ber Sekten. Informationsmaterial von Sekten und Homepages von Sekten
sind bedingt empfehlenswert. Man sollte allerdings beachten, da�
Info-Material von Sekten und Homepages von Sekten Werbung sind.
Die besten Informationen �ber Sekten bekommst Du wenn Du entweder
bei www.amazon.de B�cher von ehemaligen Sektenmitglieder kaufst
oder auf Homepages von ehemaligen Sektenmitgliedern gehst wie
z. B. www.sewolf.com/infolink . Ehemalige Sektenmitglieder wollen dich
zwar davor warnen Mitglied der Sekte zu werden, aber trotzdem ist
Literatur von ehemaligen Sektenmitgliedern die beste Information �ber
Sekten.
In den Gerichtsprozessen, die die Sekte Universelles Leben verloren hat
(siehe 176. FRAGE) haben unsere Richter �brigens wieder einmal einen
Beweis f�r ihr perverses Rechtsverst�ndnis gebracht (ja, es gibt leider
auch Richter die ein perverses Rechtsverst�ndnis haben).
Ansonsten: H�nde weg von Scientology und ansonsten viel Erfolg.

178. FRAGE: "Ich bin aus einer Sekte ausgetreten. Wo finde ich Hilfe?"

ANTWORT: Schwierige Frage. Es ist sehr leicht Pseudo-Hilfe zu finden,
aber es ist sehr schlecht Hilfe zu finden. Es gibt eine einzigste
M�glichkeit Hilfe zu finden und zwar: Selbsthilfegruppen von Leuten
die aus der Sekte ausgetreten sind aus der Du ausgetreten bist.

179. FRAGE: "Ich habe eine Lebensversicherung und mu� n�chstes Jahr
Arbeitslosengeld II beantragen. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Behalte Deine Lebensversicherung und gib Deine
Lebensversicherung im Arbeitslosengeld-II-Antrag nicht an.
Dieser Tip ist nicht legal, aber dieser Tip ist der einzigst richtige.

180. FRAGE: "Warum warnst Du vor Scientology und bist der Meinung, da�
andere Sekten ungef�hrlich sind?"

ANTWORT: Ich warne nicht vor Scientology. Aber wenn Du Dich �ber Scientology informieren willst, dann geh' bitte auf www.lexikon.freenet.de und dann gib bitte "Scientology" ein.

181. FRAGE: "Hast Du Ahnung von Sekten oder warst Du mal Mitglied einer
Sekte gewesen?"

ANTWORT: Was verstehst Du unter einer Sekte??? Von Scientology habe ich
keine Ahnung. Zeitschriften von Universelles Leben und Zeugen Jehovas
hatte ich schon mal gelesen. B�cher von Hare Krisna und Universelles
Leben hatte ich schon mal gelesen. Im Klartext: Ich wei� zwar nur sehr
wenig �ber Sekten, aber ich wei� viel mehr �ber Sekten als alle
Sektenbeauftragten zusammen. Und weil ich bereits Sekten-Literatur
gelesen habe, wei� ich auch, da� Sektenbeauftragte, Pfarrer und
Medien l�gen, wenn es um das Thema Sekten geht.

182. FRAGE: "Stimmt es da� vegetarische, vegane, Tierschutz- und
Tierrechtsvereine Vereine mit sekten�hnlichen Strukturen sind?"

ANTWORT: Ich war in einigen von diesen Vereinen dabei gewesen.
Es stimmt das diese Vereine, Vereine mit sekten�hnlichen Strukturen
sind. Und zwar ausnahmslos. Nach dem Austritt aus so einem Verein
kommt zwar kein Werber zu Dir, aber nach dem Austritt aus so einem
Verein bekommst Du immer noch st�ndig Werbung von dem Verein
zugeschickt.

183. FRAGE: "Warum treten Leute aus vegetarischen, veganen, Tierschutz-
und Tierrechtsvereinen aus?"

ANTWORT: Aus den selben Gr�nden aus den sie auch aus Sekten austreten.
Gr�nde f�r den Austritt aus Sekten: �nderung des Glaubens, Ablegung
des Glaubens, Skandale, zu strenge Dogmen/Richtlinien/Gesetze, ...
Gr�nde f�r den Austritt aus Vereinen: �nderung der Meinung,
Skandale, zu strenge Richtlinien/Gesetze, Satzungs�nderungen,
Hilfsverweigerung bei Fragen/Problemen, Intoleranz des Vereins,
Beitragserh�hung, Gesetzesmi�achtung, Zweckentfremdung von Spendengeldern,
neuer Vereinsvorstand,...

184. FRAGE: "Wird aus Vereinen �fters ausgetreten als aus Sekten?"

ANTWORT: Ich habe keine Zahlen, aber die Austritte d�rften gleich sein.
Innerhalb des ersten Jahres treten die meisten der neu hinzugekommenen
Mitglieder aus. Bei Mitgliedern die schon mehr als 5 Jahre dabei sind
ist die Gefahr sehr gering, da� sie austreten.

185. FRAGE: "Du hast bei Vereinen mehr Gr�nde f�r Austritte genannt...?"

ANTWORT: Weil es bei Vereinen mehr Gr�nde f�r Austritte gibt als bei
Sekten. Satzungs�nderungen/Gesetzes�nderungen kommen bei Sekten nicht
oder nur sehr selten vor. Deshalb entf�llt bei Sekten dieser Grund.
Beitragserh�hung ist kein Grund eine Sekte zu verlassen.
Wof�r die Spendengelder verwendet werden halten die Sekten meistens
geheim. Bei Sekten f�hrt ein neuer Vorstand fast grunds�tzlich die
Politik des alten Vorstands weiter. F�r Sektenmitglieder stehen die
religi�sen Gesetze grunds�tzlich �ber den staatlichen Gesetzen.
Deshalb entf�llt bei Sekten der Grund Gesetzesmi�achtung.
F�r Vereinsmitglieder kann eine Gerichtsverhandlung gegen
Konkurrenten ein Austrittsgrund sein, f�r Sektenmitglieder kann
eine Gerichtsverhandlung gegen Konkurrenten kein Austrittsgrund sein.

186. FRAGE: "Sektenmitglieder haben au�erhalb der Sekte keine Freunde,
Vereinsmitglieder haben au�erhalb des Vereins Freunde?"

ANTWORT: Nein. Es gibt Sektenmitglieder die au�erhalb der Sekte Freunde
haben, und es gibt Sektenmitglieder die au�erhalb der Sekte keine Freunde
haben. Es gibt Vereinsmitglieder die au�erhalb des Vereins Freunde haben
und es gibt Vereinsmitglieder die au�erhalb des Vereins keine Freunde
haben. Ob man au�erhalb Freunde hat h�ngt immer von den Vorschriften
und/oder der pers�nlichen Einstellung ab. Zeugen Jehovas d�rfen zwar
au�erhalb der Sekte keine Freunde haben, aber es gibt auch Sekten bei
denen die Mitglieder au�erhalb der Sekte Freunde haben d�rfen.
Genauso gibt es Vereine bei denen die Mitglieder au�erhalb des Vereins
Freunde haben d�rfen und Vereine bei denen die Mitglieder au�erhalb des
Vereins keine Freunde haben d�rfen.

187. FRAGE: "Sektenmitglieder haben Internetverbot?"

ANTWORT: Es gibt keinen Verein, der seinen Mitgliedern das Internet
verbietet. Es gibt Sekten die ihren Mitgliedern das Internet verbieten.
Es gibt aber auch Sekten die ihren Mitgliedern das Internet erlauben.
Die Gr�nde warum es Sekten gibt die ihren Mitgliedern das Internet
verbieten sind vielf�ltig (Pornografie im Internet, Verbot von
Luxusartikeln, ...).

188. FRAGE: "Kannst Du eine Liste empfehlenswerter und gef�hrlicher Sekten machen?"

ANTWORT: Nein. Jeder Mensch ist anders. Deswegen ist es auch individuell verschieden welche Sekte empfehlenswert und welche Sekte gef�hrlich ist. Und deswegen kann ich auch keine Listen machen.

189. FRAGE: "Sch�chten ist Tierqu�lerei."

ANTWORT: Nein. www.halal.de/nuu_s01.htm 

www.hagalil.com/judentum/koscher/schaechten/schaechten.htm  

190. FRAGE: "Ich will Arbeitslosengeld II beantragen. Was soll/mu� ich angeben?"

ANTWORT: Du mu�t alles angeben. Du solltest Lebensversicherungen und Festgeld nicht angeben, wenn es die gesetzliche H�chstgrenze (200 Euro pro Lebensjahr, maximal 13 000 Euro) �bersteigt. Au�erdem solltest Du Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen und private Rentenversicherungen nicht k�ndigen.

191. FRAGE: "Ich habe Arbeit. Da kann ich kein Arbeitslosengeld II beantragen?"

ANTWORT: Es kommt darauf an wieviel Du verdienst. Wenn Du weniger als 1500 Euro netto im Monat verdienst, kannst Du Mietkostenzusch�sse und Heizkostenzusch�sse bei der Arbeitsagentur beantragen. Wenn Du weniger als 400 Euro netto im Monat verdienst kann Du die volle Kosten�bernahme der Mietkosten und Heizkosten durch die Arbeitsagentur bei der Arbeitsagentur beantragen. Au�erdem kannst Du auch noch Lohnkostenzusch�sse bei der Arbeitsagentur beantragen wenn Du weniger als 400 Euro netto im Monat verdienst.

192. FRAGE: "Was soll ich machen, wenn ich merke, da� die Medien l�gen?"

ANTWORT: Weil fast alle Medien bei den Leserbriefen zensieren wie in der DDR und kritische Leserbriefe grunds�tzlich nicht abdrucken gibt es leider nur einen Weg: Du mu�t das Medium k�ndigen. Bei Zeitschriften und �berregionalen Tageszeitungen geht das problemlos. Bei regionalen Tageszeitungen gibt es das Problem, da� es leider in Deutschland Gebiete gibt in denen es nur eine regionale Tageszeitung gibt. Und man braucht mindestens eine regionale Tageszeitung, weil in den regionalen Tageszeitungen auch wichtige Informationen drin stehen. Das gr��te Problem gibt es jedoch bei Radio und Fernsehen: Man kann zwar w�hlen, ob man �ffentlich-rechtliche oder private Sender sieht oder h�rt, man mu� aber leider immer die �ffentlich-rechtlichen Sender bezahlen. Und weil jeder der mindestens ein Radio und/oder Fernseher besitzt die �ffentlich-rechtlichen Sender bezahlen mu�, d�rfen sich die �ffentlich-rechtlichen Sender alles erlauben.

193. FRAGE: "Ich wohne mietfrei bei Bekannten. Mu� ich die im Arbeitslosengeld-II-
Antrag angeben?"

ANTWORT: Grunds�tzlich ja. Grunds�tzlich mu�t Du Deine Bekannten und deren Einkommen
und Verm�gen angeben. Ich w�rde Dir aber empfehlen einen Mietvertrag mit Deinen
Bekannten zu machen und das Einkommen und Verm�gen Deiner Bekannten nicht anzugeben.

194. FRAGE: "Mein erwachsenes Kind wohnt bei mir. Darf ich einen Mietvertrag mit
meinem Kind machen?"

ANTWORT: Wenn Du Eigent�mer des Hauses/die Wohnung bist, dann grunds�tzlich ja.
Wenn Dein Kind Arbeitslosengeld II beantragen will
sollte Dein Kind die Miete allerdings auf Dein Konto �berweisen, damit es
nachweisen kann, da� es die Miete auch wirklich zahlt.

195. FRAGE: "Mein Kind ist noch nicht erwachsen und wohnt bei mir. Darf ich
einen Mietvertrag mit meinem Kind machen?"

ANTWORT: Nein. Mit Personen unter 18 Jahren d�rfen keine Mietvertr�ge
abgeschlossen werden.

196. FRAGE: "Mein erwachsenes Kind wohnt bei mir. Ich wohne in einer
Mietwohnung. Darf ich einen Mietvertrag mit meinem Kind machen?"

ANTWORT: Keine Ahnung. Diese Frage kann Dir nur Dein Vermieter
beantworten. Ansonsten gilt dasselbe wie in der 194. FRAGE.

197. FRAGE: "Wenn ich einen Mietvertrag mit den Personen mache
bei denen ich wohne, dann brauche ich deren Einkommen und
Verm�gen nicht anzugeben?"

ANTWORT: Du solltest es einfach so machen. Ansonsten kann
Deine Frage leider nur der Richter beantworten.

198. FRAGE: "Es gibt kostenlose Arbeitslosengeld-II-Beratungsstellen..."

ANTWORT: Vergi� die kostenlosen Arbeitslosengeld-II-Beratungsstellen.
Wenn Du wirklich Hilfe brauchst, dann wende Dich entweder an die
Arbeitsagentur oder an einen Rechtsanwalt. Rechtsanw�lte sind die
einzigsten Leute die Dir Deine Fragen beantworten k�nnen und
Rechtsanw�lte sind die einzigsten Leute die Dir beim Ausf�llen des
Arbeitslosengeld-II-Antrages wirklich helfen. Rechtsanw�lte
k�nnen Dir auch bei so komplizierten Frage wie der 193., 194., und
197. FRAGE helfen. Allerdings kosten Rechtsanw�lte leider Geld.
Aber dieses Geld w�rde ich ausgeben. Geh' zum Rechtsanwalt. Der
Rechtsanwalt hilft Dir beim Ausf�llen des Arbeitslosengeld-II-
Antrages.

199. FRAGE: "Wieviel kostet der Rechtsanwalt?"

ANTWORT: Neuerdings gibt es kein Gesetz mehr das regelt wieviel
Geld der Rechtsanwalt verlangen mu�. Rechtsanw�lte d�rfen soviel
Geld verlangen wie sie wollen und d�rfen auch kostenlose
Rechtsberatung machen. Ansonsten w�rde ich Dir empfehlen einen
Antrag auf Beratungskostenbeihilfe beim Amtsgericht zu kaufen.
Wenn Du Dir einen Antrag auf Beratungskostenbeihilfe beim
Amtsgericht kaufst wird es noch billiger.

 200. FRAGE: "Was w�rdest Du sagen, wenn Du Sektenbeauftragter w�rest?"

ANTWORT: "Ich bin f�r Religionsfreiheit und gegen die politische
Verfolgung religi�ser Minderheiten. Die Annahme des Amtes des
Sektenbeauftragten ist f�r mich aus ethischen, religi�sen und
politischen Gr�nden ethisch nicht vertretbar. Aus diesem Grund
nehme ich das Amt des Sektenbeauftragten nicht an." Auf gut
deutsch: Ich w�rde das Amt des Sektenbeauftragten nicht annehmen.

201. FRAGE: "Kann ich eine Homepage machen, in die ich schreibe, da� ich Geld brauche oder kann ich eine Homepage machen, in die ich schreibe, da� mein Freund/meine Freundin Geld braucht, und wenn ja was mu�/sollte ich dabei beachten und wo sollte ich diese Homepage machen?

ANTWORT: Grunds�tzlich ja, und Du mu�t (au�er den Gesetzen des Staates) nichts dabei beachten.
Du solltest jedoch folgendes beachten: Die Geschichte mu� nicht
unbedingt wahr sein, aber die Geschichte mu� glaubw�rdig sein.
Wenn Du/Dein(e) Freund(in) Freundin in Deutschland wohn(s)t
solltest Du jedoch folgendes beachten: Wenn Du/Dein(e) Freund(in)
nicht mehr bei Deinen/seinen/ihren Eltern wohn(s)t, dann solltest
Du/Dein(e) Freund(in) mindestens 15 Jahre alt sein und nicht mehr
in die Schule gehen. Wenn Du/Dein(e) Freund(in) noch bei
Deinen/seinen/ihren Eltern wohnt, dann solltest Du/Dein(e) Freund(in) mindestens 18 Jahre alt sein (denn es ist in Deutschland �blich,
da� Personen �ber 18 Jahre Miete an ihre Eltern zahlen m�ssen).
Wenn Du die Homepage f�r Dich selber machst, dann solltest Du
wenn m�glich Deine Kontonummer und Bankverbindung angeben.
Hast Du kein Konto, dann solltest Du Deine Adresse angeben.
Deine Adresse solltest Du allerdings nur dann angeben, wenn
Du mindestens 16 Jahre alt bist.
Wenn Du die Homepage f�r Deine(n) Freund(in) machst, dann solltest Du wenn m�glich seine/ihre Kontonummer und Bankverbindung angeben.
Wenn Dein(e) Freund(in) kein Konto hat, dann solltest Du
seine/ihre Adresse angeben. Seine/ihre Adresse solltest Du jedoch
nur dann angeben, wenn er/sie mindestens 16 Jahre alt ist.
Wenn Du die Homepage nicht f�r Dich sondern f�r Dein(e) Freund(in) machst, dann solltest Du selbstverst�ndlich im Impressum nicht
Deine Adresse sondern die Adresse Deines/r Freund(in) angeben.
Au�erdem solltest Du Dein Geburtsdatum/das Geburtsdatum Deines/r Freund(in) angeben (Bist/ist Du/Dein(e) Freund(in) �ber 18 Jahre dann reicht es aus, wenn Du das Geburtsjahr angibst.)
Die Homepage solltest Du am besten bei einem Anbieter von
kostenlosen Homepages machen. Am besten bei Beepworld
( www.beepworld.de ).

202. FRAGE: "Ich bin arbeitslos. Als Arbeitsloser darf ich
doch seit 1.1.2005 nichts mehr dazuverdienen?"

ANTWORT: F�r Arbeitslosengeld-I-Empf�nger �ndert sich am
1.1.2005 nichts. Arbeitslosengeld-I-Empf�nger d�rfen auch
nach dem 1.1.2005 bis zu 165 Euro dazuverdienen.
Arbeitslosengeld-I-Empf�ngern die zwischen 166 und 400
Euro dazuverdienen wird das Arbeitslosengeld I um 50%
gek�rzt. (Das sind bei 400 Euro Nebenverdienst 200 Euro
weniger Arbeitslosengeld.) F�r Arbeitslosengeld-I-Empf�nger
lohnen sich Nebenverdienste zwischen 1 und 165 Euro und
zwischen 330 und 400 Euro.
Arbeitslosengeld-II-Empf�nger d�rfen ebenfalls nach dem
1.1.2005 weiterhin bis zu 400 Euro dazuverdienen.
Aber Arbeitslosengeld-II-Empf�ngern die einen Minijob
zwischen 1 und 400 Euro haben wird das Arbeitslosengeld II
um 85% gek�rzt. (Das sind bei 400 Euro Nebenverdienst
60 Euro mehr Geld im Portemonaie.) F�r Arbeitslosengeld-II-
Empf�nger lohnen sich Minijobs zwischen 1 und 400 Euro nicht.
Aber seit dem 1.10.2004 d�rfen Arbeitslosengeld-II-Empf�nger
neben Minijobs auch 1- oder 2-Eurojobs annehmen.
Bei 1- oder 2-Eurojobs mu� man bis zu 30 Stunden in der Woche
f�r bis zu 125 Euro im Monat arbeiten. 1- und 2-Eurojobs sind
steuer- und versicherungsfrei. Von dem Geld was
Arbeitslosengeld-II-Empf�nger in 1- oder 2-Eurojobs verdienen
d�rfen sie 100% behalten. F�r Arbeitslosengeld-II-Empf�nger
lohnen sich 1- oder 2-Eurojobs.
Arbeitslosengeld-II-Empf�nger d�rfen einen 1- oder 2-Eurojob
bis zu 6 Monaten im Jahr aus�ben.

203. FRAGE: "Du bist staatsfeindlich?"

ANTWORT: Sei bitte vorsichtig mit solchen Behauptungen.
Ich bin staatsfeindlich, aber ich bin nicht verfassungswidrig.
Ich bin mit vielen Gesetzen und mit vielen Gerichtsurteilen
nicht einverstanden. Aber ich will nicht den Staat
vernichten. (Die Sekte Zeugen Jehovas will den Staat mit
friedlichen Mitteln vernichten. Die Terrororganisation
Rote-Armee-Fraktion (RAF) wollte den Staat mit unfriedlichen
Mitteln vernichten.) Was Gerichtsurteile anbelangt m�chte
ich Dich daran erinnern das der Europ�ische Gerichtshof
bereits einige Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichts
aufgehoben hat. Die Gerichtsurteile des Europ�ischen
Gerichtshofs sind neuerdings f�r Deutschland bindent.
Ich m�chte nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Und ich bin nicht so leichtsinnig wie die Tierrechtler.

204. FRAGE: "Du bist f�r Pressezensur und gegen Pressefreiheit?"

ANTWORT: Pressefreiheit hei�t: Die Medien d�rfen Nacktfotos die gegen Deinen Willen von Dir gemacht wurden sind in den Medien ver�ffentlichen. Das hei�t im Klartext: Nacktfotos von Dir d�rfen im Fernsehen und in den Zeitungen ver�ffentlicht werden egal ob Du mit den Nacktfotos einverstanden warst oder nicht, ja sogar egal, ob Du von der Existenz der Nacktfotos wu�test oder nicht. Ich habe nichts gegen Nacktfotos. Im Gegenteil, ich sehe mir Nacktfotos sehr gerne an. Aber erstens gilt: Wenn ich Nacktfotos sehen will, dann kaufe ich mir eine Porno-Zeitschrift. Zweitens, ich sehe mir nur solche Nacktfotos gerne an bei denen das Model mit der Herstellung und Ver�ffentlichung des Nacktfotos einverstanden war. Nacktfotos die ohne Einverst�ndnis des Models gemacht wurden waren und/oder ohne Einverst�ndnis des Models ver�ffentlicht wurden will ich nicht sehen!!! Im Klartext: Ich bin dagegen, da� der Staat den Medien vorschreibt was sie zu bringen haben (solche Zust�nde sind in Diktaturen �blich). Aber ich bin auch dagegen, da� die Medien Nacktfotos ohne Einverst�ndnis der Models ver�ffentlichen d�rfen. (Da� es Models gibt die nur gegen viel Geld ihr Einverst�ndnis f�r die Ver�ffentlichung von Nacktfotos geben interessiert mich nicht.) Nicht nur in den Staaten in denen die Regierung den Medien vorschreibt wor�ber sie berichten d�rfen (das ist in diktatorischen Staaten �blich), sondern auch in Staaten in denen Nacktfotos nur nach vorheriger Genehmigung der Models in den Medien ver�ffentlicht werden d�rfen herrscht Pressezensur. Ich bin f�r Pressezensur, aber ich bin dagegen, da� der Staat den Medien vorschreibt wor�ber sie berichten d�rfen.

205. FRAGE: "Wenn Du f�r Pressezensur bist, dann m��test
Du auch dagegen sein, da� Covance-Bilder gezeigt werden?"

ANTWORT: Ich bin dagegen, da� Covance-Bilder gezeigt
werden. Ich bin dagegen, da� ungenehmigte Bilder in
den Medien gezeigt werden d�rfen egal ob es sich um
Nacktfotos, Tierversuchsbilder oder sonstwas handelt. Die
Bilder bei Covance wurden illegal gedreht. Es kann
nicht sein, da� jeder fotografieren und filmen darf
wo es ihm gerade pa�t. Nur macht es sicher keinen
Sinn mit Fotos aus artgerechter Tierhaltung f�r
Vegetarismus oder Veganismus zu werben. Genauso
macht es keinen Sinn mit illegalen Fotos aus
Tierversuchslabors f�r Pressezensur zu werben.
Deswegen habe ich in der 204. FRAGE auch nicht
das Beispiel illegaler Tierversuchsfotos, sondern
das Beispiel illegaler Nacktfotos genommen.
Was Covance angeht, so k�nnten illegal in Firmen
aufgenommene Fotos f�r illegale Wirtschaftsspionage
mi�braucht werden. Nur so etwas interessiert unsere
Medien leider nicht. Ich habe die Covance-Fotos nicht
gesehen und ich will die Covance-Fotos auch nicht
sehen. Ich habe keinen Fernseher. Meine Mutter hat
auch keinen Fernseher. Der Onkel der mit mir in
einem Haus wohnt hat ebenfalls keinen Fernseher.
Das Problem ist nur wie ich schon in der 192. FRAGE
geschrieben habe: Du hast das Recht �ffentlich-
rechtliche Fernsehsender nicht zu sehen. Du hast
sogar das Recht Deinen Fernseher so einzustellen,
da� Du �ffentlich-rechtliche Fernsehsender nicht
sehen kannst (es gibt aber kaum Leute die ihren
Fernsehsender so einstellen, da� sie �ffentlich-
rechtliche Fernsehsender nicht sehen k�nnen)
(Bei den alten analogen Rundfunkger�ten ist es
leider nicht m�glich die Ger�t so einzustellen,
da� man �ffentlich-rechtliche Rundfunksender nicht
empfangen kann. Neue digitale Rundfunkger�te kann
man jedoch so einstellen da� man �ffentlich-
rechtliche Rundfunksender nicht empfangen kann. Trotzdem
m�ssen auch Besitzer neuer digitaler Rundfunkger�te
grunds�tzlich Rundfunkgeb�hren an die �ffentlich-
rechtlichen Rundfunksender bezahlen.). Aber wenn
Du einen Fernseher hast, dann mu�t Du leider
grunds�tzlich Fernsehgeb�hren an die �ffentlich-
rechtlichen Fernsehsender bezahlen.

206. FRAGE: "Alle Arbeitslosen m�ssen Kirchensteuer
bezahlen und das finde ich auch nicht in Ordnung."

ANTWORT: Diese Aussage wird zwar von den Medien
immer wieder gemacht, sie ist aber falsch.
Die Wahrheit ist:
Arbeitslose die nicht in der Kirche Mitglied sind
bekommen genausoviel Geld wie Arbeitslose, die in
der Kirche Mitglied sind. Deswegen denken viele,
da� alle Arbeitslosen Kirchensteuer bezahlen.
In Bundesl�ndern in denen es keine Mindestkirchensteuer
gibt (in Sachsen gibt es keine Mindestkirchensteuer),
bezahlen Arbeitslose grunds�tzlich keine Kirchensteuer.
Wie es in Bundesl�ndern mit Mindestkirchensteuer ist,
wei� ich nicht.

207. FRAGE: "Ich habe ein Haus in dem ein Bekannter mietfrei wohnt. Mu� ich das Haus verkaufen, bevor ich Arbeitslosengeld II beantrage?"

ANTWORT: Die Medien sagen: Ja. Ich sage: Du sollst Dein Haus nicht verkaufen sondern einen Mietvertrag mit Deinem Bekannten machen. Allerdings sollte Dein Bekannter die Miete auf Dein Konto einzahlen, damit Du nachweisen kannst, da� er die Miete auch wirklich zahlt.

208. FRAGE: "Wenn ich Deinen Rat in der 207. FRAGE befolge, dann kann ich doch kein Arbeitslosengeld II beantragen?"

ANTWORT: Diese Frage l��t sich nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Ob Du nach einem Mietvertrag Arbeitlosengeld II beantragen kannst h�ngt von der H�he Deiner Mieteinnahmen ab. Wenn Deine Mieteinnahmen so hoch sind da� Du kein Arbeitslosengeld II beantragen kannst, m��ten Deine Mieteinnahmen jedoch so hoch sein, da� Du kein Arbeitslosengeld II brauchst. Trotzdem bin ich der Meinung, da� man bewohnte Zweith�user nicht verkaufen sondern vermieten sollte.

209. FRAGE: "Ich habe ein Haus, und will Arbeitslosengeld II beantragen. Soll ich das Haus verkaufen oder vermieten?"

ANTWORT: Du solltest in das Haus einziehen. Kannst Du nicht in das Haus einziehen, dann kann man diese Frage nicht pauschal beantworten. H�user die sich schlecht verkaufen lassen, lassen sich meistens auch schlecht vermieten.

210. FRAGE: "Es gibt WBK-freie (Luftdruck-)Waffen, die t�dlich sind."

ANTWORT: Armbrust, Pfeil und Bogen, Messer und
Steinschleudern k�nnen f�r Menschen
t�dlich sein. Waffenbesitzkartenfreie Luftdruck- oder
CO2-Waffen die f�r Menschen t�dlich sind gibt es
aber leider nicht. Waffenbesitzkartenfreie Luftdruck-
oder CO2-Waffen k�nnen aber zu sehr schlimmen
K�rperverletzungen bei Menschen f�hren. Deshalb sollte
man niemals mit Luftdruck- oder CO2-Waffen auf Menschen
schie�en. Waffenbesitzkartenpflichtige Luftdruckwaffen,
die f�r Menschen t�dlich sind gibt es aber.
(Waffenbesitzkartenpflichtige CO2-Waffen gibt es leider
nicht.) �brigens,
um Verletzungen durch das Feuer oder durch die
Druckwelle bei Gas- und Schreckschu�waffen auszuschlie�en
sollte man beim Schie�en mit Gas- und Schreckschu�waffen
einen Mindestabstand vom 1 m zu Menschen oder Tieren
halten. Beim Verspr�hen von Reizgas oder Pfefferspray aus
Spr�hger�ten ist ein Mindestabstand zu Menschen oder
Tieren nicht erforderlich.
Au�erdem sagt die Gr��e des Geschosses nichts �ber die
Gef�hrlichkeit der Waffe aus. Die Laufl�nge der Waffe
sagt ebenfalls nichts �ber die Gef�hrlichkeit der
Waffe aus. Die Tatsache, ob das Gescho� spitz, flach
oder rund ist sagt ebenfalls wenig �ber die
Gef�hrlichkeit der Waffe aus. Die Gef�hrlichkeit der
Waffe wird in Joule (J) angegeben. Waffen mit einer
Energie von weniger als 7,5 J sind waffenbesitzkartenfrei.
Waffen mit einer Energie �ber 7,5 J sind
waffenbesitzkartenpflichtig. Die gef�hrlichsten
Gas- und Schreckschu�patronen sind 8 mm und cal. 315.
(8 mm Gas- und Schreckschu�waffen d�rfen seit 1988
nicht mehr hergestellt werden, wer aber noch alte
8 mm Gas- und Schreckschu�waffen hat, darf sie
behalten). Mit Gas- und Schreckschu�-, Luftdruck-,
CO2- und Softairwaffen kann jeder schie�en. Mit
Pfeil und Bogen und Armbrust kann ebenfalls jeder
schie�en. Um mit echten/scharfen/WBK-pflichtigen
(waffenbesitzkartenpflichtigen) Waffen schie�en
zu k�nnen mu� man jedoch sehr viel Kraft haben
und sehr lange �ben. (Ich habe noch nie mit
einer WBK-pflichtigen Waffe geschossen.)
Je gr��er das Gescho� (Kugel, Diabolo
(Diabolo hei�t auf deutsch "Teufel"),
Federbolzen u. a.) ist um so gr��er wird das
Loch. Deswegen denken viele `Je gr��er da�
Gescho�, umso gef�hrlicher ist die Waffe.'
Da� Gescho�gewicht, Gescho�geschwindigkeit
und Gescho�durchmesser zusammen die Gef�hrlichkeit
der Waffe bilden, so weit denken die meisten
Menschen leider nicht. Da� es je h�her die
Energie der Waffe ist, umso mehr Kraft
ben�tigt man um mit der Waffe schie�en zu
k�nnen, so weit denken die meisten Menschen
leider ebenfalls nicht. Die einzigsten
idiotensicheren Waffen sind waffenbesitzkartenfreie
Gas- und Schreckschu�revolver, CO2-Waffen,
Gasdruck-Softairwaffen und andere
waffenbesitzkartenfreie Revolver. Allerdings
braucht man um mit Revolvern schie�en zu
k�nnen grunds�tzlich mehr Kraft als zum
mit Pistolen oder Gewehren schie�en zu
k�nnen. (Daf�r sind Pistolen und Gewehre
komplizierter als Revolver.)

211. FRAGE: "Ich will die gef�hrlichlichsten Waffen haben.
Das sind bei Luftdruckwaffen Federbolzen, bei
Gas- und Schreckschu�waffen Pfefferpatronen, bei, ...?

ANTWORT: Spitzdiabolos sind gef�hrlicher als Flachdiabolos,
Federbolzen sind gef�hrlicher als alle anderen
Luftdruckwaffengeschosse. Trotzdem solltest Du erst einmal
nach der Energie der Luftdruck- oder CO2-Waffe gehen.
Pfefferpatronen sind gef�hrlicher als Gaspatronen.
Grunds�tzlich gilt aber: Die Energie der Waffe sagt mehr
�ber die Gef�hrlichkeit der Waffe aus als die
Gescho�art. Siehe auch 210. FRAGE. Wenn Du keine Waffenbesitzkarte hast,
kannst Du Dir sowieso nur Waffen bis 7,5 J kaufen.
Wenn Du besonders gef�hrliche Luftdruckwaffen haben
willst, solltest Du Dir Kipplaufluftdruckwaffen mit
einer Energie von 7,5 J kaufen. Allerdings haben
Kipplaufluftdruckwaffen den Nachteil, da� sie nur
einen Schu� haben (CO2-Waffen haben mehrere Sch�sse).
Bei Gas- und Schreckschu�waffen solltest Du Dir
cal.315-Waffen kaufen. cal.315-Waffen sind jedoch
etwas komplizierter als Revolver (bei Gas- und
Schreckschu�waffen gibt es 6mm-, 9mm- und cal.45-Revolver).
Allerdings ist es bei waffenbesitzkartenfreien
Waffen nicht unbedingt sinnvoll die gef�hrlichsten
Waffen zu haben. Au�erdem sollte man auch
waffenbesitzkartenfreie Waffen immer ungeladen
aufbewahren. Gesetzlich ist man sogar verpflichtet
waffenbesitzkartenfreie und waffenbesitzkartenpflichtige
Waffen ungeladen und ungespannt aufzubewahren. Aus waffentechnischer
Sicht sollte man Pistolen und Gewehre ungeladen und
ungespannt aufbewahren. Bei Revolvern ist es aus
waffentechnischer Sicht egal, ob man sie geladen oder
ungeladen aufbewahrt. Revolver kann man sowieso nicht
spannen. Waffen sollte man jedoch grunds�tzlich
ungeladen aufbewahren damit es nicht zu Unf�llen mit
waffenbesitzkartenfreien Waffen durch andere Personen
kommt. (Waffenbesitzkartenpflichtige Waffen m�ssen
sowieso in einem Waffenschrank aufbewahrt werden in
den andere Personen nicht reinkommen d�rfen (wie das
in der Praxis zu realisieren ist, geh�rt auf ein
anderes Blatt).) Nachtrag: Seit 1.4.2003 m�ssen waffenbesitzkartenfreie Waffen in einem abgeschlossenem Schrank aufbewahrt werden.

212. FRAGE: "Ich verstecke meine waffenbesitzkartenfreien
Waffen. Niemand au�er mir wei� wo ich meine
waffenbesitzkartenfreien Waffen aufbewahre. Da kann ich
sie doch geladen aufbewahren? Und wenn ja welche
Waffen kann man geladen aufbewahren und mit was
f�r Munition sollte man sie aufbewahren."

ANTWORT: Erstens ist es auch bei waffenbesitzkartenfreien
Waffen gesetzlich verboten Waffen geladen aufzubewahren.
Aus waffentechnischer Sicht kann bei Revolvern,
CO2-Waffen und Gasdruck-Softairwaffen nichts passieren
wenn man sie geladen aufbewahrt. Trotzdem solltest Du
die Waffen ungeladen aufbewahren, denn Du mu�t immer
damit rechnen, da� ein anderer die Waffe findet und
einfach abdr�ckt. Wenn Du aber die Waffen trotzdem
geladen aufbewahren willst ist es bei CO2-Waffen
egal mit welcher Munition Du sie geladen hast.
(Mit CO2-Waffen darf man allerdings keine
Federbolzen verschie�en.) Wenn Du Gas- und
Schreckschu�revolver geladen aufbewahren willst,
solltest Du sie mit Knallpatronen geladen haben,
denn Gas- und Pfefferpatronen wirken in geschlossenen
R�umen auf alle.
Trotzdem empfehle ich Dir auch in Deinem eigenen
Interesse waffenbesitzkartenfreie Waffen ungeladen
aufzubewahren. Andere Leute finden die Verstecke
Deiner waffenbesitzkartenfreien Waffen, und bet�tigen
den Abzug. Das garantiere ich Dir. Zwar kann man
mit waffenbesitzkartenfreien Waffen nicht so einen
gro�en Schaden anrichten wie mit waffenbesitzkarten-
pflichtigen Waffen, trotzdem sollte man aber auch
waffenbesitzkartenfreie Waffen ungeladen aufbewahren.

213. FRAGE: "Ich habe eine Waffenbesitzkarte und
waffenbesitzkartenpflichtige Waffen. Ich bin aber
der Meinung da� mein (Ehe-)Partner/meine (Ehe-)
Partnerin, die M�glichkeit haben mu� alle
Gegenst�nde die mir geh�ren in die Hand zu nehmen,..."

ANTWORT: Ich bin mit Dir einer Meinung, aber der
Gesetzgeber schreibt leider vor, da� Du Deine
waffenbesitzkartenpflichtigen Waffen so aufbewahren
mu�t, da� auch Dein (Ehe-)Partner/Deine (Ehe-)Partnerin
keine M�glichkeit hat in Deinen Waffenschrank reinzukommen.
Auch wenn uns manche Gesetze nicht passen, wir m�ssen
uns leider an alle Gesetze halten.

214. FRAGE: "Darf ich meinen (Ehe-)Partner/meiner (Ehe-)
Partnerin meine waffenbesitzkartenfreien Waffen in die
Hand geben."

ANTWORT: Wenn er/sie das gesetzliche Mindestalter f�r den
Umgang mit waffenbesitzkartenfreien Waffen erreicht hat
(18 Jahre), ja.

215. FRAGE: "Ich bin selbstbefriedigungs�chtig und
m�chte mich vor meinem Partner/meiner Partnerin
selbst befriedigen. Darf ich das?"

ANTWORT: Wenn Ihr beide mindestens 18 Jahre alt seid, ja.

216. FRAGE: "Ich m�chte Sex im Hellen haben. Darf ich das?"

ANTWORT: Wenn Du und Dein Partner/Deine Partnerin mindestens
18 Jahre als seid, ja.

217. FRAGE: "Mein Freund/meine Freundin ist noch nicht 18 Jahre,
d�rfen wir Sex haben?"

ANTWORT: Ihr d�rft nur dann Sex haben wenn Dein Freund/Deine
Freundin erstens mindestens 14 Jahre alt ist, es zweitens
seine/ihre Eltern erlauben, und wenn Ihr es drittens im Dunkeln
macht.
Ich w�rde Euch aber empfehlen bis nach 18. Geburtstag
Deines Freundes/Deiner Freundin zu warten, Euch vor Eurem
ersten Sex pornografische Zeitschriften oder pornografische Filme
anzusehen (Pornografie ist erst mit 18 Jahren erlaubt), und dann
nachdem Ihr Euch beide zusammen Pornografie angesehen
habt gemeinsam entscheiden, ob Ihr immer noch Sex haben wollt,
und wenn Ihr dann immer noch Sex haben wollt,
Sex im Hellen zu machen. (Sex im Hellen geht einfacher und macht
mehr Spa�, au�erdem denke ich, da� man seinen Sexualpartner/
seine Sexualpartnerin nackt sehen sollte, bevor man mit ihm/ihr
Sex hat.)

218. FRAGE: "Ich w�rde sehr gerne Sex mit meinem Freund/meiner
Freundin haben, aber ich will mich nicht vor ihm/ihr ausziehen,
weil ich zu h��lich bin. Mein Freund/meine Freundin will aber
da� ich mich vor ihm/ihr ausziehe."

ANTWORT: Da ich Dich nicht nackt gesehen habe, kann ich nicht
beurteilen, ob Du wirklich h��lich bist. Ansonsten: Was soll
ich Dir auf diese Frage antworten??? Ich w�rde es auch ablehnen
Sex mit meiner Freundin im Dunkeln zu machen.

219. FRAGE: "Ich habe genau das selbe Problem wie in der
218. FRAGE beschrieben, und mein Freund/meine Freundin hat
kein Problem damit wenn ich ihn/sie nackt sehe. Er/sie hat
sich sogar schon mehrmals nackt vor mir selbst befriedigt."

ANTWORT: Wenn ich selbstbefriedigungss�chtig w�re, w�rde ich
mich auch nackt vor meiner Freundin selbst befriedigen.
Ansonsten wei� ich leider nicht was ich auf Deine Frage
antworten soll. Ich finde mich nicht h��lich, im Gegenteil.
Ich bin mit meinem Aussehen zufrieden, und kann mich von
daher nicht in die Lage von Menschen hineinversetzen, die
sich zu h��lich finden.

220. FRAGE: "Mein Freund/meine Freundin will sich vor mir
nackt ausziehen, aber ich will ihn/sie nicht nackt sehen.
Was soll ich machen?"

ANTWORT: Ich wei� nicht, was ich auf Deine Frage antworten
soll. Auf der einen Seite bin ich der Meinung, da� Menschen,
die Sex miteinander haben wollen sich auch gegenseitig
nackt sehen sollten. Auf der anderen Seite bin ich aber auch
der Meinung, da� man seinen Partner/seine Partnerin nicht
zu etwas zwingen sollte, was er/sie nicht will.

221. FRAGE: "Ich befriedige mich heimlich selbst, und habe
Angst da� mein Freund/meine Freundin es rausbekommt. Ich
will es aber auch meinem Freund/meiner Freundin nicht sagen,
da� ich mich selbst befriedige, und ich will mich auch nicht
vor meinem Freund/meiner Freundin selbst befriedigen."

ANTWORT: Ja, und was soll ich darauf antworten. Geheimnisse
kommen meistens irgendwann raus. Und Geheimnisse vor dem
Partner/der Partnerin f�hren meistens dazu, da� die
Beziehung zerbricht.

222. FRAGE: "Mein Freund/meine Freundin will sich vor mir
selbst befriedigen. Ich will das aber nicht. Was soll ich
machen?"

ANTWORT: Siehe 220. FRAGE. Dein Freund/Deine Freundin hat
das Recht seine/ihre sexuellen Bed�rfnisse zu erf�llen.
Auf der anderen Seite hat Dein Freund/Deine Freundin aber
nicht das Recht etwas mit Dir zu machen, was Du nicht willst.
Wenn Dein Freund/Deine Freundin der Meinung ist, da� er/sie
es n�tig hat sich selbst zu befriedigen, dann sollte er/sie
Dich nicht zwingen dabei zu sein, wenn er/sie sich selbst
befriedigt.

223. FRAGE: "Soll ich etwas mit meinem Freund/meiner Freundin
machen, damit er/sie sich nicht selbst befriedigt? Ich will
ihm/ihr n�mlich nicht zusehen, wenn er/sie sich selbst
befriedigt."

ANTWORT: Nein, das w�re sexuelle N�tigung und w�rde
wahrscheinlich dazu f�hren, da� er/sie mit Dir Schlu� macht.

224. FRAGE: "Ich will mich vor meinem Freund/meiner Freundin
selbst befriedigen. Mein Freund/meine Freundin will das aber
nicht. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Du sollst Dich selbst befriedigen, wenn er/sie nicht
dabei ist, siehe auch 222. FRAGE.

225. FRAGE: "Mein Freund/meine Freundin wollte sich vor mir
selbst befriedigen. Jetzt habe ich ihn/sie aber dabei erwischt
als er/sie sich heimlich selbst befriedigte. Was soll ich
machen?"

ANTWORT: Deiner Schilderung nach zu urteilen m��test Du
gewu�t haben, da� sich Dein Freund/Deine Freundin selbst
befriedigt. Ansonsten hat Dein Freund/Deine Freundin das
Recht sich selbst zu befriedigen. Er/sie hat aber nicht
das Recht sich gegen Deinen Willen vor Dir selbst zu
befriedigen.

226. FRAGE: "Ich bin weiblich. Mein Freund befriedigt
sich selbst. Ich habe Angst, da� ich dadurch schwanger
werde. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Nach dem was Du gesagt hast, nehme ich an, da�
Du dabei bist, wenn Dein Freund sich selbst befriedigt.
Du sollst Deine Sachen, oder wenigstens Deine
Unterhose anlassen wenn Dein Freund sich selbst befriedigt.
Wenn Du Deine Unterhose anl��t, wenn Dein Freund sich
selbst befriedigt, kannst Du nicht schwanger werden.

227. FRAGE: "Ich bin weiblich und wohne in einer
gemischten WG. Kann ich dadurch schwanger werden,
und wenn ja, was soll ich machen, damit ich nicht
schwanger werde?"

ANTWORT: Am besten ist es, wenn Du die Pille nimmst.
Ansonsten gilt: Wenn Du Dich nicht mit einem Mann
aus Deiner Wohngemeinschaft einl��t, kannst Du
eigentlich nicht schwanger werden.

228. FRAGE: "Ich mu�te einem Menschen dabei zusehen als er sich selbst befriedigt hatte. Jetzt habe ich mich in ihn verliebt. Was soll ich machen?`"

ANTWORT: Du wolltest ihm beim Onanieren/Masturbieren (sich selbst befriedigen) zusehen, und er hat sich auch in Dich verliebt. Ansonsten: Keine Ahnung.

229. FRAGE: "Ich habe Deine 201. FRAGE gelesen.
Darf jeder so eine Homepage machen? Darf man f�r
jeden so eine Homepage machen?"

ANTWORT: Bis zum 31.12.2004 d�rfen alle Personen
�ber 18 Jahre die keine Sozialhilfe bekommen so
eine Homepage machen. Bis zum 31.12.2004 darf
man f�r alle Personen �ber 18 Jahren die keine
Sozialhilfe bekommen so eine Homepage machen.
Seit dem 1.1.2005 d�rfen alle Personen �ber
18 Jahren so eine Homepage machen. Seit dem
1.1.2005 darf man f�r alle Personen �ber
18 Jahren so eine Homepage machen. Bis zum
31.12.2004 d�rfen au�erdem alle Personen
zwischen 14 und 18 Jahren, die nicht mehr
bei ihren Eltern wohnen und deren Eltern
keine Sozialhilfe bekommen so eine Homepage
machen. Bis zum 31.12.2004 darf man
au�erdem f�r alle Personen zwischen 14 und
18 Jahren, die nicht mehr bei ihren Eltern
wohnen und deren Eltern keine Sozialhilfe
bekommen so eine Homepage machen.
Seit dem 1.1.2005 d�rfen alle Personen
zwischen 14 und 18 Jahren, die nicht mehr
bei ihren Eltern wohnen so eine Homepage
machen. Seit dem 1.1.2005 darf man f�r
alle Personen zwischen 14 und 18 Jahren,
die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen
so eine Homepage machen.
Bis zum 31.12.2004 galt folgende Regelung:
Sozialhilfeempf�nger und Kinder von
Sozialhilfeempf�nger durften kein Geld
zus�tzlich bekommen.
Kinder und Jugendliche deren
Erziehungsberechtigte keine Sozialhilfe
bekamen durften Geld in unbegrenzter
H�he geschenkt bekommen (allerdings nur
dann wenn es die Erziehungsberechtigten
erlaubten).
Arbeitslosengeldempf�nger durften Geld
in unbegrenzter H�he geschenkt bekommen.
Arbeitslosenhilfeempf�nger durften bis
zu 165 Euro im Monat zus�tzlich bekommen,
entweder als Geschenk oder im durch eine
geringf�gige Besch�ftigung.
Rentner durften Geld in unbegrenzter
H�he geschenkt bekommen.
Personen, die eine selbst�ndige oder
unselbst�ndige T�tigkeit aus�bten durften
Geld in unbegrenzter H�he geschenkt
bekommen.
Auszubildende durften Geld in unbegrenzter
H�he geschenkt bekommen.
F�r Studenten, die Baf�g bekamen durften zus�tzlich bis zu 400 Euro im Monat bekommen (durch geringf�gige
Besch�ftigung oder als Geschenk). Studenten, die kein Baf�g bekamen durften f�r bis zu 400 Euro im Monat arbeiten und au�erdem Geld in unbegrenzter H�he geschenkt bekommen.
F�r Personen, die eine selbst�ndige oder
unselbst�ndige T�tigkeit aus�ben �ndert
sich am 1.1.2005 nichts. F�r Rentner,
Arbeitslosengeld-I-Empf�nger,
Auszubildende und Studenten �ndert
sich am 1.1.2005 ebenfalls nichts.
Arbeitslosengeld-II-Empf�nger und Kinder
von Arbeitslosengeld-II-Empf�ngern
d�rfen ab 1.1.2005 bis zu 125 Euro
im Monat zus�tzlich bekommen,
entweder durch einen 1- oder 2-Eurojob
oder als Geschenk (Kinder unter 12
Jahren nur als Geschenk). Kinder von
Arbeitslosengeld-II-Empf�ngern d�rfen
allerdings nur bis zu 125 Euro im
Monat zus�tzlich bekommen, wenn die
Eltern es erlauben.
(Am Arbeitsverbot f�r Kinder unter
12 Jahren �ndert sich am 1.1.2005
nichts. Und f�r wieviel Geld Kinder
und Jugendliche zwischen 12 und 18
Jahren arbeiten d�rfen interessiert
in diesem Zusammenhang nicht.
(Da �ndert sich n�mlich einiges:
Kinder von Arbeitslosengeld-II-
Empf�ngern d�rfen wenn sie
zwischen 12 und 18 Jahre alt sind
f�r bis zu 125 Euro im Monat
arbeiten. Kinder von Arbeitnehmern,
Unternehmern, Arbeitslosengeld-I-
Empf�ngern und Rentnern d�rfen
wenn sie zwischen 12 und 18
Jahre alt sind auch nach dem
1.1.2005 f�r bis zu 400 Euro
im Monat arbeiten. Allerdings
d�rfen Kinder zwischen 12 und
18 Jahren nur dann arbeiten,
wenn die Eltern es erlauben.
Jugendliche zwischen 14 und
18 Jahren, die nicht mehr
in die Schule gehen d�rfen
auch eine Berufsausbildung
machen, wenn die Eltern es
erlauben. Die Einkommensgrenze
von 400 Euro pro Monat gilt
allerdings auch bei einer
Berufsausbildung.
(F�r Kinder von Arbeitslosengeld-II-
Empf�ngern, die in den
neuen Bundesl�ndern wohnen gilt bei
einer Berufsausbildung die
Einkommensgrenze von 390 Euro
im Monat.)) Damit alle wissen, was sie f�r Rechte und Pflichten haben, habe ich die Rechte und Pflichten in dieser Homepage zusammengefa�t:

 www.beepworld.de/members79/rechteundpflichten/rechteundpflichten.htm  

230. FRAGE: "Ich habe die 229. FRAGE gelesen,
bin 17 Jahre und will eine Berufsausbildung
beginnen. Wenn ich eine Berufsaubildung beginne
darf ich also nur bis zu 400 Euro Lehrlingsgeld
im Monat bekommen?"

ANTWORT: Wenn Du in den alten Bundesl�ndern wohnst, ja.
Wenn Du in den neuen Bundesl�ndern wohnst, und Deine
Eltern kein Arbeitslosengeld II bekommen, ja.
Wenn Du in den neuen Bundesl�ndern wohnst, und Deine
Eltern Arbeitslosengeld II bekommen sogar nur 390 Euro.
Wenn Deine Eltern Arbeitslosengeld II bekommen und
wenn Du willst, da� Deine Eltern weiterhin Kindergeld
f�r Dich bekommen in den alten Bundesl�ndern sogar nur
247 Euro, und in den neuen Bundesl�ndern sogar nur
236 Euro.

231. FRAGE: "Ich habe die 229. FRAGE gelesen,
bin 18 Jahre und will eine Berufsausbildung beginnen.
Wenn ich eine Berufsausbildung beginne darf ich also
auch mehr als 400 Euro Lehrlingsgeld im Monat bekommen?"

ANTWORT: Ja, aber wenn Du mehr als 400 Euro Lehrlingsgeld
im Monat bekommst, bekommen Deine Eltern kein Kindergeld
mehr f�r Dich. Wenn Deine Eltern Arbeitslosengeld II
bekommen interessiert Dein Einkommen nicht, denn das
Einkommen von Kindern �ber 18 Jahren wird nicht zur
Berechnung des Arbeitslosengeld II herangezogen.
Arbeitslosengeld-II-Empf�nger bekommen grunds�tzlich
kein Kindergeld f�r ihre �ber 18j�hrigen Kinder.

232. FRAGE: "Mein Arbeitslosengeld-II-Antrag wurde
abgelehnt. Ich darf Geld in unbegrenzter H�he
verdienen oder mir schenken lassen?"

ANTWORT: Es kommt darauf an, ob Du verheiratet bist
oder nicht. Wenn Du nicht verheiratet bist, darfst
Du Geld in unbegrenzter H�he verdienen oder Dir
Geld in unbegrenzter H�he schenken lassen. Wenn
Du verheiratet bist, und Dein Partner mehr als
800 Euro im Monat verdient, mu�t Du f�r Einkommen
von mehr als 400 Euro im Monat viel zu hohe
Einkommenssteuern bezahlen.

233. FRAGE: "Wer mu� Steuern bezahlen?"

ANTWORT: Ab 1.1.2005 m�ssen Rentner, die mehr
als 1575 Euro im Monat verdienen Einkommenssteuer
bezahlen. F�r alle anderen gilt (seit 1.4.2003):
Wer mehr als 800 Euro im Monat verdient mu�
Einkommenssteuer bezahlen. Au�erdem m�ssen
(seit 1.4.2003) Verheiratete deren Ehepartner
mehr als 800 Euro im Monat verdient
Einkommenssteuern bezahlen, wenn sie mehr als
400 Euro im Monat verdienen (gilt nicht wenn
der Ehepartner eine Rente von weniger als
1575 Euro im Monat bekommt.).

234. FRAGE: "Was ist, wenn ich 17 Jahre alt bin,
und mehr als 400 Euro Lehrlingsgeld im Monat
bekomme?"

ANTWORT: Dann bekommen Deine Eltern kein
Kindergeld f�r Dich, siehe auch 231. FRAGE.

235. FRAGE: "Habe ich das richtig verstanden??? Ich darf mit 14 Jahren schon eine eigene Wohnung haben?"

ANTWORT: Wenn Deine Eltern es Dir erlauben und wenn Deine Eltern den Mietvertrag unterschreiben, darfst Du schon mit 14 Jahren in Deiner eigenen Wohnung wohnen. Deine Eltern m�ssen dann allerdings auch die Miete und die Mietnebenkosten f�r Deine Wohnung bezahlen. Wenn Deine Eltern Arbeitslosengeld II bekommen und Deine Wohnung in den alten Bundesl�ndern ist, dann m�ssen Dir Deine Eltern au�erdem entweder jeden Monat alles was Du brauchst in Form von Naturalien geben oder Dir jeden Monat 276 Euro in bar geben. Wenn Deine Eltern Arbeitslosengeld II bekommen und Deine Wohnung in den neuen Bundesl�ndern ist, dann m�ssen Dir Deine Eltern au�erdem entweder jeden Monat alles was Du brauchst in Form von Naturalien geben oder Dir jeden Monat 265 Euro in bar geben. Wenn Deine Eltern kein Arbeitslosengeld II bekommen, dann m�ssen Dir Deine Eltern entweder jeden Monat alles was Du brauchst in Form von Naturalien geben oder Dir jeden Monat mindestens 154 Euro in bar geben.

236. FRAGE: "Ich mu� von den 331 Euro auch noch Unterhalt
f�r mein Kind zahlen."

ANTWORT: Nein. Arbeitslosengeld-II-Empf�nger
(und Sozialhilfeempf�nger) m�ssen grunds�tzlich keinen
Unterhalt zahlen. Arbeitslosengeld-I-Empf�nger und
Renter m�ssen ab einem Monatseinkommen von mehr als
730 Euro Unterhalt zahlen (F�r Arbeitnehmer und
Unternehmer ist die Einkommensgrenze ab der sie
Unterhalt zahlen m�ssen sogar noch h�her.
(Ich glaube sie liegt bei 830 Euro, aber ich wei�
es leider nicht genau.)).

237. FRAGE: "Ich bin �ber 14 Jahre alt und habe eine
eigene Wohnung. Meine Eltern wollen mir aber kein
Geld geben. Aber meine Eltern m�ssen mir doch Geld
geben oder?"

ANTWORT: Das kommt darauf an, ob Du Geld verdienst
oder nicht. Du darfst bis zu 400 Euro im Monat
verdienen. Verdienst Du mehr als 154 Euro im Monat
m�ssen Dir Deine Eltern kein Geld geben. Wenn Du
kein Geld verdienst m�ssen Dir Deine Eltern
mindestens 154 Euro im Monat in bar (oder Naturalien
im Wert von mindestens 154 Euro im Monat) geben.

238. FRAGE: "Du bist f�r ein Verbot der Beschneidung
von M�dchen."

ANTWORT: Das Judentum verlangt die Beschneidung von
Jungen. Der Islam verlangt die Beschneidung von
M�dchen. Die Gesetze von Religionen interessieren
mich aber grunds�tzlich nicht. 1905 wurde in
Deutschland die Beschneidung von M�dchen und
die Infibulation von Jungen verboten. Wenn ich
sexualfeindliche Ansichten h�tte w�re ich f�r
eine Erlaubnis der Beschneidung von M�dchen
und f�r eine Erlaubnis der Infibulation von Jungen.
Weil ich aber sexualfreundliche Ansichten habe,
bin ich f�r ein Verbot der Beschneidung von M�dchen
und f�r ein Verbot der Infibulation von Jungen.
Es gibt F�lle in denen die Beschneidung von
Jungen aus sexualfreundlichen Gr�nden medizinisch
notwendig ist (Vorhautverengung (Phimose) bei
Jungen). Ansonsten sollten Jungen nur beschnitten
werden wenn es aus religi�sen Gr�nden notwendig
ist. Ich bin nicht gegen die Beschneidung von
Jungen.

239. FRAGE: "Ich bin m�nnlich und leide an
Vorhautverengung. Sollte ich mich beschneiden
lassen?"

ANTWORT: Wenn Du sp�ter Sex haben willst,
solltest Du sobald Du 18 Jahre alt bist
zu einem Urologen gehen. Er wird dann
feststellen, ob eine Beschneidung bei
Dir notwendig ist. Wenn Du keinen Sex
haben willst, ist eine Beschneidung bei
Vorhautverengung nicht notwendig.
Selbstbefriedigung ist auch mit
Vorhautverengung m�glich.
Geschlechtsverkehr (Sex) ist mit
Vorhautverengung leider nicht m�glich.
Allerdings k�nnen sich auch beschnittene
M�nner selbst befriedigen.

239. FRAGE: "Ich bin m�nnlich und leide an
Vorhautverengung. Ich will aber keinen Sex
haben. Sollte ich mich trotzdem beschneiden
lassen?"

ANTWORT: Wenn Du einen beschnittenen Penis
sch�ner findest, ja. Ansonsten nein.

240. FRAGE: "Ich kann mir nicht vorstellen,
wie Selbstbefriedigung ohne Vorhaut gehen
soll."

ANTWORT: Erstens bei der Beschneidung
wegen Vorhautverengung mu� es nicht notwendig
sein die gesamte Vorhaut wegzuschneiden. Es
kann aber bei der Beschneidung wegen
Vorhautverengung notwendig sein, die gesamte
Vorhaut wegzuschneiden. Ob und wieviel von
der Vorhaut bei Vorhautverengung weggeschnitten
werden mu�, kann nur der Urologe feststellen.
(Bei der Beschneidung aus religi�sen Gr�nden ist es
grunds�tzlich notwendig die gesamte Vorhaut
wegzuschneiden.) Ansonsten ist Deine Frage
genauso bescheuert wie die Frage: "Was machen
lesbische Frauen?"

241. FRAGE: "K�nnen beschnittene Frauen
sich selbst befriedigen?"

ANTWORT: Nein.

242. FRAGE: "K�nnen beschnittene Frauen Sex haben?"

ANTWORT: Ja, aber f�r beschnittene Frauen ist
Sex so wie Vergewaltigung (also total unsch�n).
Beschnittene Frauen wollen grunds�tzlich keinen
Sex haben, und deshalb k�nnen sich in den Gebieten
in denen die Beschneidung von M�dchen �blich ist
die M�nner 100%ig sicher sein, da� ihre Ehefrauen
niemals fremdgehen.

243. FRAGE: "Eigentlich m��te doch jeder Mensch das
Recht haben seinem K�rper zu schaden, deswegen m��te
doch Beschneidung von Frauen und Infibulation von
M�nnern ab 18 Jahren erlaubt sein."

ANTWORT: Beschnittene Frauen k�nnen Sex haben. Die
Beschneidung von Frauen verhindert Sex nicht. Ein
Keuschheitsg�rtel bei Frauen macht Sex und
Selbstbefriedigung unm�glich. Keuschheitsg�rtel sind
auch heute noch erlaubt. (Keuschheitsg�rtel gibt
es z. B. in Sex-Shops (allerdings sind diese
Keuschheitsg�rtel viel bequemer als die Keuschheitsg�rtel
die im Mittelalter �blich waren.)) Infibulation von
M�nnern macht Sex und Selbstbefriedigung unm�glich.
Ansonsten ist es eine schwierige Frage: W�rdest Du
es bef�rworten wenn es ab 18 Jahren erlaubt w�re
sich Arme oder Beine abschneiden zu lassen? Sicher
nicht. Aber Du bist daf�r, da� es ab 18 Jahren erlaubt
ist, sich die Geschlechtsteile abschneiden zu lassen???
Denke bitte nach bevor Du Fragen stellst!!!

244. FRAGE: "Ich bin daf�r, da� es ab 18 Jahren nicht
nur erlaubt ist sich die Geschlechtsteile abschneiden
zu lassen, sondern daf�r da� es ab 18 Jahren auch erlaubt
ist, sich Arme oder Beine abschneiden zu lassen."

ANTWORT: Du bist pervers.
Von mir aus sollt Ihr soviel Rauchen und/oder soviel
Alkohol trinken wie ihr wollt. Aber das Entfernen von
K�rperteilen ohne medizinische Notwendigkeit sollte
meiner Meinung nach verboten bleiben.

245. FRAGE: "Du bist f�r ein Selbstmordverbot?"

ANTWORT: Ich bin nicht der Papst. Deshalb bin ich
auch gegen ein Selbstmordverbot. Wir haben zwar in
Deutschland ein Selbstmordverbot, und ich versuche
auch Menschen die sich t�ten wollen davon abzubringen
sich selbst zu t�ten (ich kann leider nicht anders),
aber f�r ein Selbstmordverbot bin ich nicht.

246. FRAGE: "Ich will mich t�ten. Soll ich mich
t�ten oder soll ich mich vorher an Dich wenden?"

ANTWORT: Wenn Du Dir 100%ig sicher bist, da� es keine
andere L�sung gibt, dann solltest Du Dich nicht
an mich wenden. Wenn Du Dich an mich wendest machst
Du einen ganz gro�en Fehler. Ich werde Dir zwar
auch keine andere L�sung Deiner Probleme vorschlagen,
aber ich werde Dir aus religi�sen Gr�nden vom
Selbstmord abraten. Dieses Leben ist nicht Dein
letztes. Im n�chsten Leben wirst Du als Mensch
wieder geboren und wirst die selben Probleme
haben wie in diesem Leben. Nachdem Du Dich
umgebracht hast, wirst Du feststellen, da� ich Recht
hatte.

247. FRAGE: "Ich will mich t�ten, aber ich bin
Atheist."

ANTWORT: Mist. Dir kann ich leider nicht helfen.
Aber wer nicht h�ren will, mu� f�hlen.

248. FRAGE: "Ich habe Deine 246. FRAGE gelesen.
Bist Du wirklich 100%ig sicher, da� es Reinkarnation
gibt?"

ANTWORT: Die Vorstellung, da� es Reinkarnation gibt,
macht Dir Angst? F�r manche Menschen macht die
Vorstellung, da� mit dem Tod alles vorbei ist Angst.
F�r andere Menschen macht die Vorstellung, da� es
Reinkarnation gibt Angst. Ich mu� Dich aber leider
entt�uschen. Ich kann mich nicht an mein fr�heres
Leben zur�ckerinnern. Deswegen kann ich mir auch
nicht 100%ig sicher sein, da� es Reinkarnation gibt.

249. FRAGE: "Ich kann mich an mein fr�heres Leben
zur�ckerinnern."

ANTWORT: Ich w�rde Dich gerne mal kennen lernen.
Schreib mir bitte oder ruf mich an.

250. FRAGE: "Sollte man �bers Internet einen Partner/
eine Partnerin suchen oder �ber Zeitungen/Zeitschriften"

ANTWORT: Woher soll ich das wissen??? Das Problem ist,
da� mehr M�nner als Frauen die Medien konsumieren.
Es gibt mehr M�nner als Frauen die lesen und schreiben
k�nnen. Es gibt mehr Jungen als M�dchen die auf den
Zeugnissen in Deutsch und Mathe eine 1 haben.
Es gibt mehr M�nner als Frauen, die einen PC haben.
Es gibt mehr M�nner als Frauen, die ein Telefon haben.
Und es gibt mehr M�nner als Frauen, die in Briefen oder
E-mails ihre Adresse oder Telefonnummer angeben.
Frauen bekommen aber auch auf Kontaktanzeigen mehr Post
als M�nner. Aber unter den Personen, die Kontaktanzeigen
machen sind mehr als 50% M�nner. Es gibt zwar grunds�tzlich
keine Unterschiede zwischen Frauen und M�nnern
(au�er da� Frauen Kinder geb�ren und Stillen k�nnen),
aber es gibt mehr intelligente M�nner als intelligente Frauen.
Unter den Menschen, die solo sind gibt es mehr Frauen
als M�nner, die damit zufrieden sind.
Mehr als 90% aller M�nner haben sich schon mindestens
einmal selbst befriedigt, aber nur mehr als 70% aller
Frauen haben sich schon mindestens einmal selbst
befriedigt.

251. FRAGE: "Mir gef�llt nicht, da� Du Frauen schlecht
machst. Es gibt auch Dinge die f�r die sich mehr Frauen
interessieren als M�nner."

ANTWORT: Erstens mache ich Frauen nicht schlecht,
sondern ich sage die Wahrheit. Zweitens,
selbstverst�ndlich gibt es Dinge f�r die sich
mehr Frauen als M�nner interessieren. Es gibt
z. B. mehr Frauen als M�nner, die Selbstmord
begehen. Und das f�hrt dazu, da� es mehr
M�nner als Frauen gibt.
Es gibt auch mehr Frauen als M�nner, die Kochen
k�nnen.
Das Problem ist aber: Wenn man einen
Partner/eine Partnerin sucht ist es wichtiger
ob man/frau lesen und schreiben kann als ob
man/frau kochen, stricken, h�keln,
Fu�ball im Fernsehen sieht,Pkws reparieren
kann oder auf Sex steht. Ob man/frau kochen,
stricken, h�keln, Pkws reparieren kann,
Fu�ball im Fernsehen sieht oder
auf Sex steht, kann man in einer Anzeige
angeben. Wer aber nicht lesen und schreiben
kann, kann nicht auf eine Anzeige antworten.
Und wer Zeitungen/Zeitschriften/Homepages
nicht lesen will in denen Kontaktanzeigen
drin stehen kann ebenfalls nicht auf eine
Anzeige antworten.
Ein Mensch der solo ist und eine(n) Partner(in)
sucht, aber nicht lesen und schreiben kann
macht keine Kontaktanzeige und antwortet
auf keine Kontaktanzeige.
Ich kann doch auch nichts daf�r, da� aus
unserer Gesellschaft eine Gesellschaft
geworden ist, in der Lesen, Schreiben
und Rechnen das Wichtigste ist.

252. FRAGE: "Ich habe Arbeit, und habe Kinder.
Gibt es da irgendwelche M�glichkeiten?"

ANTWORT: Bis Ende 2004 gibt es au�er dem Kindergeld
(154 Euro im Monat pro Kind) keine M�glichkeiten.
Ab 1.1. 2005 gibt es au�er dem Kindergeld auch noch
die M�glichkeit Kindergeldzuschlag (140 Euro im
Monat pro Kind) zu beantragen.

253. FRAGE: "Wenn ich Arbeit habe und Kinder habe,
kann ich ab 1.1.2005 Kindergeld und Kindergeldzuschlag
beantragen. Habe ich das richtig verstanden?

ANTWORT: Ja.

254. FRAGE: "Ich bekomme Arbeitslosengeld II.
Kann ich f�r meine Kinder Kindergeldzuschlag beantragen?"

ANTWORT: Nein. Arbeitslosengeld-II-Empf�nger k�nnen
Kindergeld f�r ihre Kinder beantragen. Kindergeldzuschlag
k�nnen Arbeitslosengeld-II-Empf�nger leider nicht f�r
ihre Kinder beantragen. Allerdings bekommen Arbeitslosengeld-II-
Empf�nger nicht weniger Geld wenn sie kein Kindergeld
f�r ihre Kinder beantragen. F�r Arbeitslosengeld-II-
Empf�nger ist es egal, ob sie Kindergeld f�r ihre
Kinder beantragen oder nicht, weil das Kindergeld
auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

255. FRAGE: "Mein Arbeitslosengeld-II-Antrag wurde
abgelehnt. Kann ich Kindergeldzuschlag f�r meine
Kinder beantragen?"

ANTWORT: Ja.

256. FRAGE: "Ich habe geh�rt, da� die Rente nicht
sicher ist, und will mich privat versichern.
Was soll ich machen?"

ANTWORT: Eine sogenannte "Riester-Rente". Die
sogenannte "Riester-Rente" ist die einzigste
Form der Altersvorsorge die beim Arbeitslosengeld-II-
Antrag nicht angerechnet wird. Die "Riester-Rente"
mu� beim Arbeitslosengeld-II-Antrag zwar mit
angegeben werden, wird aber nicht angerechnet.

 257. FRAGE: "Du hattest gesagt, da� Arbeitslosengeld-II-
Empf�nger keinen Unterhalt zahlen m�ssen. Wer zahlt
dann Unterhalt? Oder zahlt dann niemand Unterhalt?"

ANTWORT: Sozialhilfeempf�nger und Arbeitslosengeld-II-
Empf�nger m�ssen grunds�tzlich keinen Unterhalt zahlen.
Arbeitslosengeld-I-Empf�nger (und Arbeitslosenhilfeempf�nger)
und Renter m�ssen Unterhalt zahlen, wenn sie mehr als
730 Euro im Monat verdienen. Personen, die eine
selbst�ndige oder unselbst�ndige T�tigkeit aus�ben
m�ssen ebenfalls nur dann Unterhalt zahlen wenn ihr
Lohn/Gehalt eine bestimmte Mindesth�he �bersteigt
(Die genauen Zahlen wei� ich leider nicht, aber sie
liegen bei mehr als 800 Euro im Monat (2005).).
Um welchen Unterhalt geht es in Deiner Frage?
Geht es um den Unterhalt f�r Dein Kind oder um
Deinen eigenen Unterhalt?
Wenn es um den Unterhalt f�r Dein Kind gilt, gilt
folgendes: Ich gehe jetzt mal davon aus, da� Dein
Kind in Deinem Haushalt wohnt (sollte Dein Kind
nicht in Deinem Haushalt wohnen, dann kannst Du
sowieso keinen Unterhalt f�r Dein Kind bekommen.).
Wenn Du Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder
Arbeitslosenhilfe bekommst, dann kannst Du
sowieso keinen Unterhalt f�r Dein Kind bekommen.
Wenn Du kein Arbeitslosengeld II bekommst
(Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe gibt es nicht
mehr), kommt es darauf an wie alt Dein Kind
ist. Wenn Du kein Arbeitslosengeld II bekommst
und Dein Kind weniger als 12 Jahre ist, kannst
Du eventuell Unterhaltsvorschu� vom Jugendamt
bekommen. Ob Du Unterhaltsvorschu� vom Jugendamt
bekommen kannst, h�ngt allerdings von Deinem
Einkommen ab. (Die Einkommensgrenzen sind mir
leider nicht bekannt, au�erdem gilt: je h�her
die Kinderzahl umso h�her die Einkommensgrenzen.)
Wenn Dein Kind �ber 12 Jahre alt ist, kannst Du
keinen Unterhalt f�r Dein Kind bekommen.
Wenn es um Unterhalt f�r Dich geht, kannst Du
keinen Unterhalt f�r Dich bekommen.

258. FRAGE:  "Ich bin weiblich und habe Kinder,
die in meinem Haushalt wohnen. Der Vater der
Kinder zahlt keinen Unterhalt f�r die Kinder,
weil er Arbeitslosengeld II bekommt. Das
Jugendamt zahlt keinen Unterhaltsvorschu�,
weil die Kinder �ber 12 Jahre alt sind.
Gibt es irgendwelche M�glichkeiten?"

ANTWORT: Bis Ende 2004 gab es au�er
dem Kindergeld (154 Euro im Monat) keine
M�glichkeiten. Seit 1.1.2005 kannst Du
Kindergeld (154 Euro im Monat) und
Kindergeldzuschlag (140 Euro) im Monat
beantragen. Ob Du Kindergeld und
Kindergeldzuschlag bekommen kannst,
h�ngt jedoch von Deinem Einkommen ab.
Die Einkommensgrenzen f�r Kindergeld
sind selbstverst�ndlich h�her als
die Einkommensgrenzen f�r Kindergeldzuschlag.
Du kannst auch Kindergeld beantragen und
Kindergeldzuschlag nicht beantragen.
Du kannst aber nicht Kindergeldzuschlag
beantragen und Kindergeld nicht beantragen.
Wenn Du Kindergeldzuschlag beantragen willst,
mu�t Du auch Kindergeld beantragen. Wenn
Du Kindergeld beantragen willst, darfst Du
auch Kindergeldzuschlag beantragen, aber
wenn Du Kindergeld beantragen willst, mu�t
Du Kindergeldzuschlag nicht beantragen.
Wenn Du Arbeitslosengeld II bekommst,
kannst Du Kindergeld beantragen.
Wenn Du Arbeitslosengeld II bekommst,
kannst Du aber leider keinen
Kindergeldzuschlag beantragen.

259. FRAGE: "Ich bin weiblich und habe
Kinder die in meinem Haushalt wohnen.
Der Vater der Kinder zahlt keinen
Unterhalt f�r die Kinder. Die Kinder
sind noch nicht 12 Jahre alt. F�r die
Kinder bekomme ich Kindergeld und
Kindergeldzuschlag. Kann ich beim
Jugendamt Unterhaltsvorschu� f�r
die Kinder beantragen?"

ANTWORT: Wenn Du Arbeitslosengeld II
bekommst, kannst Du keinen
Unterhaltsvorschu� f�r Deine Kinder
beim Jugendamt beantragen. Ansonsten
gilt: Nur Personen, die folgende
Bedingungen erf�llen d�rfen
Unterhaltsvorschu� beim Jugendamt
beantragen: 1. Der Unterhaltszahler
mu� aufgrund seines geringen Einkommens
keinen Unterhalt zahlen. 2. Der
Antragsteller hat das Sorgerecht �ber
die Kinder. 3. Die Kinder wohnen im
Haushalt des Antragstellers. 4. Die
Kinder sind noch nicht 12 Jahre alt.
5. Der Antragsteller bekommt kein
Arbeitslosengeld II. 6. Der
Antragssteller hat ein geringes
Einkommen. Bis zu welcher H�he das
Einkommen f�r das Jugendamt als
gering gilt, wei� ich leider nicht.
(Allerdings gilt: Je h�her die Zahl
der Kinder ist, umso h�her darf das
Einkommen des Antragstellers sein.)
Ob Du Kindergeld und/oder Kindergeldzuschlag
bekommst, interessiert das Jugendamt nicht.
Da Du Kindergeld und Kindergeldzuschlag
bekommst, kannst Du kein Arbeitslosengeld II
bekommen. Da Du aber Kindergeld und
Kindergeldzuschlag bekommst, mu� Dein
Einkommen sehr gering sein. Ich
w�rde Dir empfehlen einen Antrag
auf Unterhaltsvorschu� beim Jugendamt
zu stellen.

260. FRAGE: "Wie hoch ist der Unterhaltsvorschu�
des Jugendamtes. Gibt es da bestimmte Grenzen?"

ANTWORT: Ja. Der Mindestunterhaltsvorschu� des
Jugendamtes ist h�her als der gesetzliche
Mindestunterhalt. Gesetzliche H�chstgrenzen f�r
Unterhalt gibt es seit einigen Jahren nicht mehr.
Gesetzliche H�chstgrenzen f�r Unterhaltsvorschu�
des Jugendamtes gibt es jedoch leider immer noch.

261. FRAGE: "Ich bin weiblich, �ber 18 Jahre
und habe Kinder. Ich wei� aber nicht von wem
die Kinder sind. Kann ich einen Antrag auf
Unterhaltsvorschu� beim Jugendamt stellen?"

ANTWORT: Wenn Du kein Arbeitslosengeld II
bekommst, Deine Kinder unter 12 Jahre alt
sind und Du ein geringes Monatseinkommen hast,
kannst Du einen Antrag auf Unterhaltsvorschu�
beim Jugendamt stellen. Wenn Du einen
Antrag auf Unterhaltsvorschu� beim Jugendamt
stellst, bekommst Du allerdings �rger mit
dem Jugendamt, weil Du nicht bereit bist,
den Vater Deiner Kinder zu suchen. Du
bist nicht verpflichtet den Vater Deiner
Kinder zu suchen, und da Du �ber 14 Jahre
alt bist, ist der Staat nicht verpflichtet
den Vater Deiner Kinder zu suchen. Wenn
Du Dich weigerst Den Vater Deiner Kinder
zu suchen, sucht das Jugendamt den Vater
Deiner Kinder. Allerdings ist die M�glichkeit
sehr gering, da� das Jugendamt den Vater
Deiner Kinder findet.

262. FRAGE: "Ich habe geh�rt, da� man
Unterhaltsvorschu� des Jugendamtes
zur�ckzahlen mu�."

ANTWORT: Wenn Du irgendwann einmal Arbeit
mit einem sehr hohen Einkommen findest,
mu� Du den Unterhaltsvorschu� zur�ckzahlen.
Ansonsten mu�t Du den Unterhaltsvorschu�
des Jugendamtes nicht zur�ckzahlen.

263. FRAGE: "Ich verdiene 1500 Euro im
Monat. Da kann ich doch keinen
Unterhaltsvorschu� f�r meine Kinder beim
Jugendamt beantragen?"

ANTWORT: Ich kenne die Einkommensgrenzen
die das Jugendamt an einen Antrag auf
Unterhaltsvorschu� stellt leider nicht.
Ich w�rde Dir empfehlen einen Antrag auf
Unterhaltsvorschu� beim Jugendamt zu stellen.

264. FRAGE: "Ich bin �ber 18 Jahre und
mein(e) (Ehe-)Partner(in) zahlt mir keinen
Unterhalt. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Du solltest einen Antrag auf
Arbeitslosengeld II stellen. �brigens gilt:
Dein Ehepartner mu� Dir Unterhalt zahlen,
wenn sein Einkommen bestimmte Grenzen
�bersteigt. H�chstgrenzen f�r den
Unterhalt gibt es in diesem Fall nicht.
Dein nichtehelicher Partner mu� Dir nur
dann Unterhalt bis zur H�he des
Arbeitslosengeldes II zahlen, wenn sein
Einkommen bestimmte Grenzen �bersteigt
und Du ein Kind von ihm hast. Das Kind
mu� in Deinem Haushalt wohnen und darf
noch nicht 3 Jahre alt sein.

265. FRAGE: "Ich habe in der Zeitung
gelesen, da� wenn derjenige der den
Gerichtsproze� verloren hat, kein
Geld hat, da� dann der Gewinner die
Proze�kosten bezahlen mu�."

ANTWORT: Die Zeitungen (und alle
anderen Medien) l�gen, da� sich die
Balken biegen. Grunds�tzlich gilt:
Der Richter entscheidet wer die
Proze�kosten bezahlen mu� und niemand
anderes. Es kann passieren, da� wenn
derjenige der den Gerichtsproze�
verloren hat der Gewinner die
Gerichtskosten bezahlen mu�. Da�
der Gewinner die Gerichtskosten
bezahlen mu� ist jedoch die Ausnahme
und nicht die Regel. In der Regel
bezahlt der Staat die Gerichtskosten
wenn der Verlierer kein Geld hat.
�brigens bei Arbeitsgerichtprozessen
und Sozialgerichtsprozessen bezahlt
grunds�tzlich der Staat die
Gerichtskosten.

266. FRAGE: "Ich bin �ber 18 Jahre
alt. Mein Partner zahlt mir keinen
Unterhalt und die Arbeitsagentur
hat meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II
abgelehnt. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Gar nichts. Du mu�t verhungern.
Nein, jetzt mal im Ernst. Du solltest
in Widerspruch gehen. Lehnt die
Arbeitsagentur Deinen Widerspruch ab,
dann solltest Du die Arbeitsagentur
vorm Sozialgericht verklagen.

267. FRAGE: "Meine Partnerin hat mich
auf Zahlung von Unterhalt f�r unsere
Kinder verklagt. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Gar nichts. Du solltest der
Sache gelassen entgegensehen. Deine
Partnerin verliert den Gerichtsproze�
sowieso. Du mu�t keinen Unterhalt f�r
Deine Kinder zahlen, weil Dein Einkommen
so gering ist, da� Du keinen Unterhalt
zahlen mu�t. Allerdings bist Du nicht
verpflichtet Deiner (Ex-)Partnerin
Dein Einkommen mitzuteilen. Schaltet
Deine (Ex-)Partnerin das Gericht ein,
hat das Gericht die M�glichkeit Dein
Einkommen zu �berpr�fen. Du hast
allerdings nichts zu bef�rchten, da
Dein Einkommen sowieso so gering ist,
da� Du keinen Unterhalt zahlen mu�t.

268. FRAGE: "Ich bin weiblich und habe
Kinder. Der Vater der Kinder zahlt keinen
Unterhalt. Soll ich den Vater der Kinder
auf Zahlung von Unterhalt verklagen oder
soll ich mich ans Jugendamt wenden?"

ANTWORT: Du sollst Dich ans Jugendamt
wenden. Der Vater Deiner Kinder verdient
so wenig Geld, da� er keinen Unterhalt
zahlen mu�.

269. FRAGE: "Du bist gegen Hartz IV.
Warum rufst Du nicht zum Boykott von
Unternehmen auf, die f�r Hartz IV sind?"

ANTWORT: Erstens bin ich nicht nur gegen
Hartz IV, sondern auch gegen Hartz I, Hartz II
und Hartz III. Allerdings halte ich es im
Gegensatz zu den Anti-Hartz-IV-Homepages nicht
f�r sinnvoll den Menschen zu empfehlen ihre
Arbeitslosengeld-II-Antr�ge m�glichst sp�t
abzugeben. Zweitens gib mir bitte die URL
der Homepage auf der die Unternehmen stehen,
die f�r Hartz IV sind; dann werde ich die
Namen dieser Unternehmen abschreiben und zum
Boykott dieser Unternehmen aufrufen.
Drittens kann ein Boykott der Unternehmen
die f�r Hartz IV sind die Hartz-IV-Gesetze
nicht verhindern. Und deswegen ist es nicht
sinnvoll die Unternehmen die gegen die Hartz-IV-
Gesetze sind zu boykottieren. Aber falls ich
irgendwann einmal das Geld haben sollte um
mir ein Auto kaufen zu k�nnen, dann wird es
kein VW sein. (VW hat die Hartz-Gesetze erfunden.)
�brigens sollte man nicht nur die Firmen boykottieren
die f�r Hartz IV sind, sondern man sollte alle
Firmen boykottieren, die Mitglied im Arbeitgeberverband
sind. Allerdings sollte man dabei bedenken, da�
die Firmen die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband
sind, meist untertariflich bezahlen. Zweitens
gilt: Firmen die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband
sind, sind meistens nicht deswegen nicht Mitglied im
Arbeitgeberverband, weil der Arbeitgeberverband
menschenverachtende und menschenfeindliche Ansichten
hat, und auch nicht, weil sie ihre Mitarbeiter
untertariflich bezahlen wollen, sondern weil der
Arbeitgeberverband zu hohe Mitgliedsbeitr�ge verlangt.
Noch mal im Ernst: Ein Boykott von Firmen die f�r
Hartz IV sind bringt nicht, weil dadurch Hartz IV
nicht verhindert werden kann. Ein Boykott von Firmen
die nicht im Arbeitgeberverband Mitglied sind bringt
nichts, weil die Firmen, die nicht Mitglied im
Arbeitgeberverband sind ihre Mitarbeiter untertariflich
bezahlen. Trotzdem sind Arbeitslose leider gezwungen
Erzeugnisse von Firmen zu kaufen, die nicht Mitglied
im Arbeitgeberverband sind und ihre Mitarbeiter
untertariflich bezahlen, weil sie wenig Geld haben.
Noch ein paar Worte zu dieser Sache: Auch wenn man
wenig Geld hat, sollte man m�glichst versuchen
Waren von inl�ndischen Firmen zu kaufen, die nicht
Mitglied im Arbeitgeberverband sind, denn durch den
Kauf von Waren von ausl�ndischen Firmen tr�gt man
nur zu weiterem Anstieg der Arbeitslosigkeit bei.
Waren von Firmen die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband
sind, sind grunds�tzlich billiger, weil die Firmen
die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind, ihre
Mitarbeiter untertariflich bezahlen. Das Problem hierbei
ist: Sowohl Arbeitgeberverbandsmitgliedschaft als auch
Arbeitgeberverbandsnichtmitgliedschaft hat Vor- und
Nachteile. Und das gilt f�r Unternehmer, Arbeitnehmer
und Kunden. Auch wenn die Aussagen des Arbeitgeberverbands-
pr�sidenten menschenverachtend und menschenfeindlich sind
gilt: Eine generelle Aussage, ob man Waren von Firmen,
die Mitglied im Arbeitgeberverband sind kaufen sollte
oder ob man Waren von Firmen, die nicht Mitglied im
Arbeitgeberverband sind kaufen sollte, kann leider nicht
getroffen werden. Ich w�rde allerdings trotzdem Waren
von Firmen kaufen, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband
sind, denn es geh�rt f�r die Unternehmer sehr
viel Mut dazu aus dem Arbeitgeberverband auszutreten,
genauso wie f�r mich sehr viel Mut dazugeh�rt hat, die
"nat�rlich vegetarisch" zu k�ndigen.

270. FRAGE: "Du bist f�r Naturheilmittel."

ANTWORT: Es gibt F�lle in denen helfen nur
allopathische (schulmedizinische) Arzneimittel,
und in diesen F�llen sollte man auch
schulmedizinische Arzneimittel nehmen. Ich
bin nicht gegen schulmedizinische Arzneimittel.
Aber schulmedizinsche Arzneimittel haben meistens
gef�hrliche Nebenwirkungen. Naturheilmittel
haben meistens nur geringe oder gar keine
Nebenwirkungen. Warum sollte man es nicht erst
einmal mit Naturheilmitteln versuchen, bevor
man gleich zur chemischen Keule greift.
Sollte man feststellen, da� die Naturheilmittel
nicht wirken, dann kann man immer noch chemische
Mittel nehmen. Aber seit 1.1.2004 d�rfen die
gesetzlichen Krankenkassen Naturheilmittel
leider nicht mehr bezahlen. Wenn damit Geld
gespart werden w�rde, dann w�re es ja in
Ordnung. Aber damit wird kein Geld gespart.
Naturheilmittel sind billiger als
rezeptpfliche chemische Arzneimittel und
au�erdem ist bei Naturheilmitteln die
Gefahr geringer wegen Nebenwirkungen
erneut ins Krankenhaus zu kommen. Aber
Gesetz ist leider Gesetz. Und wem das
Gesetz nicht pa�t, der kann ja immer noch
eine private Zusatzkrankenversicherung
abschlie�en, die auch Naturheilverfahren
und Naturheilmittel mitbezahlt.
Im Klartext: Wenn ich f�r Naturheilmittel
w�re, dann w�rde das bedeuten, da� ich gegen
chemische/allopathische Arzneimittel w�re.
Ich sage aber: Naturheilmittel und
schulmedizinische Mittel sollten sich
erg�nzen. Die neue Gesundheitsreform
vom 1.1.2004 gibt jedoch schulmedizinschen
Mitteln klar den Vorzug. Und das kann ich
nicht in Ordnung finden. Wenn ich krank
werde w�rde ich es trotzdem erst einmal
mit einem Naturheilmittel, da� ich kenne
versuchen und nicht gleich zum Arzt gehen
(der erstens 10 Euro kostet und mir
zweitens sowieso nur rezeptpflichtige
chemische Arzneimittel verschreiben w�rde).
Und eine private Zusatzkrankenversicherung
kann ich mir leider nicht leisten.
Aber ich habe Gl�ck. Ich bin noch jung und
werde selten krank.

 271. FRAGE: "Ich verdiene 900 Euro brutto.
Mu� ich Unterhalt zahlen?"

ANTWORT: Personen, die mehr als 730 Euro Rente,
oder mehr als 730 Euro Arbeitslosengeld I
verdienen m�ssen Unterhalt f�r ihre Kinder
und/oder ihre(n) (Ex-)Ehepartner(in) zahlen
(und (Ex-) nichteheliche Partner(in), wenn
der/die (Ex-) nichteheliche Partner(in) ein
gemeinsames Kind unter 3 Jahren in
ihrem/seinem Haushalt hat.)
Wie hoch die Grenze bei selbst�ndiger oder
unselbst�ndiger T�tigkeit ist habe ich leider
vergessen. Ich nehme mal an die 900 Euro sind
der Bruttolohn. Damit liegst Du knapp �ber der
Grenze und mu�t Unterhalt zahlen. Es gibt
zwar Unterhaltstabellen, aber in Deutschland
gilt grunds�tzlich: Wer wieviel Unterhalt
zahlen mu� entscheidet der Richter und sonst
niemand.
�brigens Unterhalt mu� nicht gezahlt werden
wenn das Kinder und/oder der/die (Ex-)Ehepartner
(und/oder (Ex-) nichteheliche Partner(in))
mehr als 400 Euro verdient. Au�erdem mu�
Unterhalt nicht gezahlt werden wenn der/die
(Ex-)Ehepartner(in) (und/oder (Ex-)
nichteheliche Partner(in)) Arbeitslosengeld II
bekommt. Au�erdem mu� kein Unterhalt gezahlt
werden,
wenn das Kind in einem Haushalt wohnt dessen
Hauptverdiener(in) Arbeitslosengeld II bekommt.

272. FRAGE: "Ich bekomme 800 Euro Bruttolohn.
Mu� ich Unterhalt zahlen?"

ANTWORT: Nein.

273. FRAGE: "Ich bekomme 850 Euro Bruttolohn.
Mu� ich Unterhalt zahlen?"

ANTWORT: Ich habe - wie gesagt - die Grenze
vergessen. Ich will jetzt nichts falsches
sagen. M�glicherweise liegt Du aber knapp
�ber der Grenze und mu�t Unterhalt zahlen.

274. FRAGE: "Mein Kind verdient 300 Euro und
bekommt 154 Euro Kindergeld. Da mu� ich doch
keinen Unterhalt zahlen oder?"

ANTWORT: Kindergeld interessiert bei der
Berechnung des Unterhalts nicht. Wenn Dein
Einkommen eine bestimmte Grenze �bersteigt
und Dein Kind weniger als 400 Euro im
Monat verdient (ohne Kindergeld) mu�t
Du an Dein Kind Unterhalt zahlen.
(Der Unterhalt f�r Kinder ist auf das
Konto der Person zu zahlen in deren
Haushalt das Kind wohnt. Wenn das
Kind �ber 18 Jahre alt ist, kann der
Unterhalt auch auf das Konto des Kindes
gezahlt werden.) Und das nicht solange
bis das Kind 18 Jahre alt ist, sondern
solange bis das Kind 27 Jahre
alt ist. (Ausnahme bei Kindern unter
18 Jahren: Die Person in deren Haushalt
das Kind wohnt bekommt Arbeitslosengeld II.
Ausnahme bei Kindern �ber 18 Jahren:
Das Kind bekommt Arbeitslosengeld II)
Dein Kind bekommt �brigens Kindergeld, weil
der Unterhalt den Du Deinem Kind zahlst
nicht ausreicht um den Geldbedarf Deines
Kindes zu decken. �brigens wenn das Kind
mehr als 400 Euro im Monat verdient wird
auch kein Kindergeld mehr gezahlt.

275. FRAGE: "Mein Kind bekommt 300 Euro
Baf�g, 154 Euro Kindergeld und 140 Euro
Kindergeldzuschlag. Mu� ich Unterhalt
zahlen?"

ANTWORT: Wenn Dein Einkommen die
entsprechende Grenze �bersteigt mu�t
Du Unterhalt zahlen. Baf�g gilt nicht
als Einkommen. Deswegen bekommt Dein
Kind nicht nur Kindergeld sondern auch
Kindergeldzuschlag. Dein Kind bekommt
Baf�g weil der Unterhalt den Du Deinem
Kind zahlst nicht ausreicht um den
Geldbedarf Deines Kindes zu decken.

276. FRAGE: "Ich bin arbeitslos und �ber 18 Jahre alt.
Kann ich trotzdem eine Wohnung bekommen?"

ANTWORT: Ja. Du mu�t beim Wohnungsamt einen Antrag
auf eine Wohnung stellen. Diese M�glichkeit gab es
aber auch schon vor dem 1.1.2005.

277. FRAGE: "Ich finde es nicht okay wie gut Du hier
Sekten darstellst. Ich halte Sekten f�r gef�hrlich
und finde vieles was Sekten machen nicht in Ordnung."

ANTWORT: Ich stelle Sekten nicht gut dar, sondern
kritisiere die politische Verfolgung von religi�sen
Minderheiten (Sekten) durch Kirchen, Parteien,
Anti-Sekten-Vereine, Medien und viele andere.
Selbstverst�ndlich gibt es Sekten, die Werbemethoden
anwenden, die nicht in Ordnung sind (wie z. B.
da� sie in die H�user gehen und f�r sich werben,
Telefonwerbung, u. a.). Fakt ist aber folgendes:
Solche unseri�sen Werbemethoden werden nicht nur
von Sekten angewandt sondern auch von
Wirtschaftsunternehmen und gemeinn�tzigen Vereinen.
Ich kenne viele Wirtschaftsunternehmen, die die
Werbemethoden anwenden (Haust�rwerbung, Telefonwerbung)
die die Medien immer wieder bei Sekten kritisieren.
Fakt ist folgendes: egal ob erlaubt oder nicht:
Werbemethoden wie Haust�rwerbung, Telefonwerbung
und �hnliche Scherze sind nicht in Ordnung, egal
ob sie von Sekten, Vereinen oder Wirtschaftsunternehmen
angewandt werden!!!
Fakt ist aber auch: Wirtschaftsunternehmen und
(gemeinn�tzige(!)) Vereine zwingen Dich Vertr�ge
zu Unterschreiben die Du niemals unterschreiben
wolltest und die Du niemals durchlesen durftest.
Sekten verteilen erst einmal nur Werbematerial,
das Du Dir in aller Ruhe durchlesen kannst, und
wenn Du eine Mitgliedschaft bei einer Sekte
unterschreibst, dann wei�t Du was Du machst.
Das ist der Unterschied.

278. FRAGE: "Gibt es M�glichkeiten sich gegen
unseri�se Werbemethoden zu wehren?"

ANTWORT: Wenn Du unterschrieben hast, kannst
Du Kaufvertr�ge innerhalb von 14 Tagen per
Einschreiben mit R�ckschein k�ndigen.
Vereinsmitgliedschaften bleiben (leider)
teilweise - trotz sofortiger K�ndigung -
1 bis 2 Jahre g�ltig.
Bei legalen M�glichkeiten Vertr�ge nicht
zu unterschreiben sieht es schlecht aus.
Klingelt ein Vertreter an Deiner Haust�r
kannst Du ihm mit einer Anzeige wegen
Hausfriedensbruch drohen. Ruft Dich
ein Vertreter an, solltest Du einfach
auflegen. Ruft Dich der Vertreter nachdem
Du aufgelegt hast noch einmal an, dann geh` bitte auf www.wettbewerbszentrale.de .

Spricht Dich ein Vertreter auf der
Stra�e an, hast Du leider keine
legalen M�glichkeiten den Vertrag nicht
zu unterschreiben.
Bei den illegalen M�glichkeiten stehen
Dir folgende M�glichkeiten zur Verf�gung:
Klingelt ein Vertreter an Deiner Haust�r,
dann kannst Du ihn mit Pfefferspray
bedrohen.
Ruft Dich ein Vertreter an, und ruft
nachdem Du aufgelegt hast noch einmal
an, dann solltest Du sagen: "Wenn Sie
noch ein Wort sagen (Wenn Sie noch
einmal anrufen), dann rufe ich den
Rechtsanwalt an. Ich habe das ganze
Gespr�ch aufgezeichnet und kann
beweisen, da� sie unh�flich und
unfreundlich waren. Ich bin
rechtsschutzversichert." und
auflegen. Falls Du die M�glichkeit
hast Telefongespr�ch aufzuzeichnen,
dann solltest Du das Telefongespr�ch
selbstverst�ndlich ohne Vorwarnung
des Anrufers (denn wenn Du den
Anrufer vorwarnen w�rdest w�re es
legal) aufzeichnen. Eine
Rechtsschutzversicherung solltest
Du selbstverst�ndlich nicht
abgeschlossen haben.
Oder: Lege eine Trillerpfeife neben Dein
Telefon, und wenn Dich ein Vertreter
anruft, dann pfeife mit der Trillerpfeife
laut ins Telefon. (Diese Methode hatte
die Jugendzeitschrift BRAVO empfohlen
wenn Dich jemand an ruft und am Telefon
sexuell bel�stigt.)
Wenn Dich ein Vertreter auf der Stra�e
anspricht, dann solltest Du ihn mit
Pfefferspray bedrohen.
Anzumerken ist, da� die illegalen
M�glichkeiten die empfehlerenswerteren
M�glichkeiten sind.
Anzumerken ist auch, da� es leider in
Deutschland verboten ist waffenbesitzkartenfreie
Gegest�nde (dazu z�hlen neben Gas- und
Schreckschu�waffen auch Elektroschockwaffen,
Reizgas, Pfefferspray, Messer aller Art und
viele andere Dinge) auf �ffentlichen
Veranstaltungen mitzuf�hren. Du solltest Dich
selbstverst�ndlich nicht daran halten und
auch auf �ffentlichen Veranstaltungen immer
Pfefferspray mitf�hren und wenn es passieren
k�nnte, da� Du ein Messer brauchst (z. B. um
eine Apfelsine zu sch�len), dann solltest Du
auch auf �ffentlichen Veranstaltungen ein
Messer mitf�hren. Vergi� bitte nicht: Die
Polizei kann (leider) nicht �berall sein!
Dein Leben, Deine k�rperliche Unversehrtheit
und Dein Eigentum sind wertvoller als jede
noch so hohe Geld- oder Freiheitsstrafe!!!

279. FRAGE: "Du empfiehlst Pfefferspray statt
Reizgas. Warum empfiehlst Du kein Reizgas?
Und wie wirken Pfefferspray und Reizgas?"

ANTWORT: Pfefferspray wirkt auf Menschen und
Tiere. Pfefferspray wirkt auch auf betrunkene
Personen, unter Rauschgifteinflu� stehende
Personen und Personen mit psychischen
Anf�llen. Reizgas wirkt nur auf normale
Personen. Deswegen empfehle ich Pfefferspray
statt Reizgas. Es gibt das Ger�cht, da�
Pfefferspray gef�hrlicher ist als Reizgas.
Die Wahrheit ist: Pfefferspray wirkt anders
als Reizgas.
Bekommst Du Reizgas CN oder CS ab, dann
bekommst Du keine Luft mehr und hast Angst,
da� Du ersticken mu�t. Du holst tief Luft
und atmest noch mehr (giftiges(!)) Reizgas ein.
CS wirkt st�rker als CN. Wenn Du CN abbekommen
hast, dann hast Du es nach 2 - 3 Tagen wieder
vergessen. Wenn Du CS abbekommen hast, dann
hast Du es nach 3 - 4 Tagen wieder vergessen.
Wenn Du CS oder CN in geschlossenen R�umen
abbekommst dann hast Du noch die M�glichkeit
rauszurennen.
Bekommst Du Pfefferspray ab, dann siehst Du
nichts mehr und h�rst nichts mehr. Wenn Du
Pfefferspray abbekommen hast, dann hast Du
es nach 1 - 2 Stunden wieder vergessen.
Wenn Du Pfefferspray in geschlossenen R�umen
abbekommst, dann hast Du keine M�glichkeit
rauszurennen.
Abgesehen davon kann freiverk�ufliches
Reizgas zu dauernder Blindheit f�hren.
Unverd�nntes Reizgas (wie es von der
Polizei verwendet wird) kann sogar zum
Tod f�hren.
Pfefferspray dagegen f�hrt zu keinen
dauerhaften Gesundheitssch�den.
Alle 3 Stoffe haben eine Wirkungszeit
von 30 bis 45 Minuten.
Anzumerken ist noch, da� Pfefferspray
zur Zeit in Deutschland leider nur
gegen Tiere erlaubt ist, aber Du
solltest Pfefferspray trotzdem auch
gegen Menschen einsetzen.

280. FRAGE: "Pfefferspray? In Pfefferspray ist
doch Pfeffer drin? Und Pfeffer kann man doch
auch essen? Kann man gegen Pfefferspray immun
werden wenn man jeden Tag Pfeffer i�t?

ANTWORT: Pfefferspray und scharfer Paprika
enthalten den gleichen Wirkstoff. Allerdings
ist der Wirkstoff in Paprika viel st�rker
verd�nnt als in Pfefferspray. Eigentlich
m��te es nicht 'Pfefferspray' sondern
'Paprikaspray' hei�en. Pfeffer enth�lt
einen �hnlichen Wirkstoff wie scharfer
Paprika. Der Wirkstoff in Pfeffer ist
noch st�rker verd�nnt als der Wirkstoff
in Paprika. Scharfen Paprika kann man
essen. Aber wenn man jeden Tag scharfen
Paprika i�t, wird man leider nicht immun
gegen Pfefferspray. 2% aller Menschen sind
immun gegen Pfefferspray, 20% aller Menschen
sind immun gegen Reizgas.

281. FRAGE: "Wie lange zahlt das Jugendamt
Unterhaltsvorschu�?"

ANTWORT: Bis zu 6 Jahre, aber warum
interessiert Dich das?

 282. FRAGE: "Mein nichtehelicher Partner bekommt
kein Arbeitslosengeld II, weil ich zuviel verdiene.
Jetzt habe ich in der Zeitung gelesen, da� ich
f�r meinen nichtehelichen Partner eine private
Krankenversicherung abschlie�en mu�. Stimmt das?"

ANTWORT: Du mu�t f�r Deinen nichtehelichen Partner
keine private Krankenversicherung abschlie�en.
Du solltest f�r Deinen nichtehelichen Partner
keine private Krankenversicherung abschlie�en.
Au�erdem sollte Dein nichtehelicher Partner
gegen die Ablehnung seines Arbeitslosengeld-II-
Antrages in Widerspruch gegen. Wenn auch der
Widerspruch abgelehnt wurde, dann sollte Dein
nichtehelicher Partner vor dem Sozialgericht
gegen die Ablehnung seines Arbeitslosengeld-II-
Antrages klagen.

283. FRAGE: "Ich habe gelesen, da� man seit dem
1.4.2003 waffenbesitzkartenfreie Waffen in einem
verschlossenen Schrank aufbewahren mu�. Sollte
man waffenbesitzkartenfreie Waffen in einem
verschlossenen Schrank aufbewahren?"

ANTWORT: Wenn ich Luftdruck-, CO2- oder
Soft-Air-Waffen �ber 0,5 Joule h�tte, dann
w�rde ich sie in einem Waffenschrank
aufbewahren. Bei Gas- und Schreckschu�-,
Elektroschockwaffen und Messern halte ich
die Aufbewahrung in einem verschlossenen
Schrank nicht f�r sinnvoll. Das ist meine
Meinung. Und meine Meinung weist in dieser
Frage sehr stark von der gesetzlichen
Regelung ab. Bei der Frage wie man Waffen
aufbewahren soll, sollte man nicht nach
der gesetzlichen Regelung gehen, sondern
nach der Gef�hrlichkeit der Waffe. Einen
Waffenschrank kann man nicht so leicht
aufbrechen wie einen normalen Schrank.
Und wenn man Waffen einfach nur irgendwo
versteckt, ist die Gefahr sehr gro�, da�
Kinder sie finden und damit spielen.
Luftdruck-, CO2- und Softairwaffen �ber
0,5 Joule sind zwar nicht t�dlich, k�nnen
aber zu sehr schlimmen K�rperverletzungen
f�hren. Deswegen sollte man nicht nur
waffenbesitzkartenpflichtige Waffen, sondern
alle Waffen �ber 0,5 Joule in einem
Waffenschrank aufbewahren. Du wirst nie
wieder froh, wenn ein Mensch ein Auge
verloren hat, weil Du eine Luftdruck-,
CO2- oder Soft-Air-Waffe �ber 0,5 Joule
nicht in einem Waffenschrank aufbewahrt
hattest. Das garantiere ich Dir.
Aber das ist - wie gesagt - meine Meinung.
Abgesehen davon rate ich grunds�tzlich
davon ab Luftdruck-, CO2- oder Soft-Air-Waffen
�ber 0,5 Joule zu kaufen, weil Luftdruck-,
CO2- oder Soft-Air-Waffen �ber 0,5 Joule
- wie gesagt - zu gef�hrlichen K�rperverletzungen
bis hin zum Verlust des Augenlichts f�hren
k�nnen.

284. FRAGE: "Soll ich Bettler mit Pfefferspray bedrohen?"

ANTWORT: Gegenfrage: "Verdienst Du soviel Geld, da� Du
es Dir leisten kannst Bettlern Geld zu geben?"
Gesetzlich ist es in Deutschland nicht erlaubt,
Pfefferspray gegen Menschen anzuwenden. Und gesetzlich
ist Bettelei kein Grund andere Menschen mit Reizgas
oder Pfefferspray zu bedrohen. Es ist zwar illegal,
aber wenn Du so wenig Geld
verdienst, da� Du es Dir nicht leisten kannst Bettlern
Geld zu geben, dann solltest Du trotzdem Bettler mit
Reizgas oder Pfefferspray bedrohen.
Und merke Dir bitte eines: Wenn Du selber so arm bist,
da� Du betteln mu�t, wird niemand Dir Geld geben.
Deswegen solltest Du wenn Du so wenig Geld verdienst,
da� Du es Dir nicht leisten kannst, Bettlern Geld zu
geben, Bettler mit Pfefferspray bedrohen.

285. FRAGE: "Ich m�chte anderen Menschen kein
Reizgas oder Pfefferspray ins Gesicht spr�hen.
Gibt es keine anderen M�glichkeiten sich zu wehren?"

ANTWORT: Du sollst anderen nicht Reizgas oder
Pfefferspray ins Gesicht spr�hen, sondern Du
sollst nur das Pfefferspray aus der Tasche holen
und Deinen Finger auf den Spr�hkopf legen ohne
zu spr�hen. Danach geben die meisten Menschen
schon auf. Wenn allerdings der andere nachdem
er Dich mit dem Finger auf dem Spr�hkopf des
Pfeffersprays gesehen hat noch nicht aufgibt,
dann solltest Du spr�hen. Hunde geben allerdings
nicht auf wenn sie Pfefferspray sehen. Bei
Hunden mu�t Du grunds�tzlich das Pfefferspray
(bei Hunden grunds�tzlich nur Pfefferspray und
kein Reizgas) ins Gesicht spr�hen.
(F�r Gas-, Schreckschu�- und Elektroschockwaffen
gilt �brigens das gleiche: Erst Finger an
den Abzug/Schalter legen, und erst wenn das
nichts hilft Abzug/Schalter bet�tigen.
Und wenn Du das nicht kannst, dann mu�t Du es
solange �ben bis Du es kannst (am besten
mit ungeladenen Schreckschu�waffen).
Profis legen ihren Finger nur an den
Abzug wenn sie schie�en wollen. Aber Du
bist kein Profi und solltest Deinen Finger
immer an den Abzug/Schalter/Spr�hkopf legen.
(Beim Deospray/Parf�mspray solltest Du
allerdings nur Deinen Finger an den Spr�hkopf
legen, wenn Du spr�hen willst.))

 286. FRAGE: "Ich habe Deine 143. FRAGE gelesen. Hattest Du Dich mit Deiner Freundin gestritten?"

ANTWORT: Das ist zwar eine pers�nliche Frage, aber ich beantworte sie trotzdem. Mein Vater hatte mich 1995 gegen meinen Willen mit einer Frau verkuppelt. Als ich mich zum ersten Mal mit dieser Frau getroffen hatte, hatte sie mich sexuell gen�tigt. - Ich hatte mich also nicht mit ihr gestritten bevor sie mich sexuell gen�tigt hatte. Du hast Deine Frage gestellt, weil es in den meisten F�llen so ist, da� sich erst beide Partner �ber nichtsexuelle Dinge streiten und dann tut ein Partner den anderen sexuell n�tigen. Aber bei mir war es leider nicht so.

287. FRAGE: "Kannst Du mir genaueres �ber Deine Ex-Freundin
erz�hlen?"

ANTWORT: Ja. Schicke mir bitte einen Brief mit frankiertem
R�ckumschlag. Dann schreibe ich Dir alles. Ansonsten habe
ich alles auch schon in mehrere Internet-Foren geschrieben,
aber ich habe leider vergessen wie die Internet-Foren
hei�en. M�glicherweise sind die Internet-Foren inzwischen
gel�scht wurden. Also im Klartext: Ich habe keine Ahnung,
ob und wo Du da im Internet etwas finden k�nntest...
�brigens, wenn Du mir einen Brief mit frankiertem
R�ckumschlag schickst, w�rde ich Dir auch Dinge schreiben,
die ich nicht in Internet-Foren geschrieben habe
(wie z. B. den Namen meiner Ex-Freundin und die
damalige Adresse meiner Ex-Freundin)...

288. FRAGE: "Ich habe geh�rt/gelesen, da� man neuerdings
eine kapitalbildende Lebensversicherung abschlie�en mu�.
Stimmt das?"

ANTWORT: Es kommt darauf an, wie alt Du bist. Wenn Du
zwischen 7 und 40 Jahre alt bist, dann solltest Du seit
1.1.2005 eine kapitalbildende Lebensversicherung zwischen
8 000 und 12 000 Euro abgeschlossen haben. Wenn Du das
noch nicht getan hast, dann solltest Du das sofort
nachholen.

289. FRAGE: "Ich habe Deine 288.FRAGE gelesen. Bin ich
wirklich gesetzlich verpflichtet eine kapitalbildende
Lebensversicherung abzuschlie�en?"

ANTWORT: Du bist nicht gesetzlich verpflichtet eine
kapitalbildende Lebensversicherung abzuschlie�en.
Trotzdem mu�t Du seit 1.1.2005 eine kapitalbildende
Lebensversicherung abschlie�en. Irgendwann stirbst
Du. Und wenn Du keine kapitalbildende Lebensversicherung
abgeschlossen hast, dann wirst Du nicht beerdigt, weil
niemand soviel Geld hat, da� er Deine Beerdigung
bezahlen kann. Wenn �lter als 40 Jahre bist, dann
darfst Du entweder eine kapitalbildende Lebensversicherung
abschlie�en oder 8 000 Euro auf Dein Sparbuch tun.
Seit 1.1.2005 darfst Du n�mlich nur noch 200 Euro
auf Dein Sparbuch tun und au�erdem zahlen die
gesetzlichen Krankenkassen seit 1.1.2005 kein
Sterbegeld mehr (und weil die gesetzlichen Krankenkassen
seit 1.1.2005 kein Sterbegeld mehr zahlen m�ssen
seit dem 1.1.2005 alle Personen unter 40 Jahren
eine kapitalbildende Lebensversicherung abschlie�en).

290. FRAGE: "Ich habe geh�rt/gelesen, da� man seit
1.1.2005 keine Lebensversicherungen mehr abschlie�en
darf. Stimmt das?"

ANTWORT: Nein. Man darf auch nach dem 1.1.2005
Lebensversicherungen abschlie�en. Aber nach dem
1.1.2005 abgeschlossene Lebensversicherungen sind
steuerpflichtig. Trotzdem mu�t Du leider eine
kapitalbildende Lebensversicherung abschlie�en,
siehe auch 289. FRAGE.

291. FRAGE: "Du empfiehlst eine kapitalbildende
Lebensversicherung. Gibt es nicht bessere M�glichkeiten
der Altersvorsorge?"

ANTWORT: Erstens ist Altersvorsorge vollkommen unwichtig.
Zweitens geht es mit der kapitalbildenden Lebensversicherung
nicht um Altersvorsorge, sondern um Todesfallschutz.
(Wenn Du trotzdem denkst, da� eine Altersvorsorge f�r Dich
wichtig ist, dann solltest Du eine sogenannte "Riester-Rente"
abschlie�en.)

REAKTION: "Ja, aber ist eine Risiko-Lebensversicherung nicht
besser?"

ANTWORT: Eine Risiko-Lebensversicherung ist eine Form des
Todesfallschutzes, die ich nicht empfehlen w�rde. Wenn Du
das Ende der Risiko-Lebensversicherung erlebst, ist das
Geld weg. Wenn Du aber das Ende der kapitalbildenden
Lebensversicherung erlebst, bekommst Du das Geld
ausgezahlt. Nachdem Du das Geld der kapitalbildenden
Lebensversicherung ausgezahlt bekommen hast, solltest
mit dem Geld sofort einen Sparbrief kaufen (es w�re
zwar theoretisch auch m�glich das Geld aufs Sparbuch
zu tun, aber das w�rde ich nicht empfehlen, weil Du
leider jederzeit an Dein Sparbuch rankommen kannst,
und weil Du leider jederzeit "Freunde" finden kannst,
die nur Geld kosten).

292. FRAGE: "Ich bin f�r Atomkraft. Soll ich trotzdem
eine Solaranlage auf mein Hausdach bauen?"

ANTWORT: Du sollst erst einmal eine Solarthermische
Anlage auf Dein Hausdach bauen. Wenn Du danach noch
genug Geld und Platz hast, dann solltest Du neben
der solarthermischen Anlage noch eine Solar(zellen)anlage
auf Dein Hausdach bauen.
Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und
�hnliche Scherze sind im Mix mit Kohle, Erdgas, Erd�l,
Kernspaltung und �hnlichen Scherzen durchaus sinnvoll.
Alleine sind Solarenergie und Windkraft leider nicht
sinnvoll, da sie nicht rund um die Uhr zur Verf�gung
stehen (und das wird von Umweltschutzorganisationen
und Umweltschutzparteien gerne �bersehen).
Solaranlagen und Solarthermischen Anlagen bringen
mehrere Vorteile:
1. Sie sparen Energie- und Heizkosten.
2. Sie senken die CO2-Produktion (Umweltschutz).
3. Kohle, Erdgas, Erd�l und Uran werden irgendwann
alle, deshalb sollten wir sparsam mit diesen Rohstoffen
umgehen.
Wenn Du f�r Atomkraft bist, solltest Du aber den
Vertrag mit Deinem Energieversorgungsunternehmen nicht
k�ndigen.

293. FRAGE: "Warum bist Du nicht Mitglied in einem
M�nnerverein?"

ANTWORT: M�nnervereine wollen gemeinsames Sorgerecht
f�r uneheliche Kinder und Kinder aus geschiedenen
Ehen, wenn mindestens 1 Partner gemeinsames Sorgerecht
will.
Ich bin mit den M�nnervereinen in diesem Punkt nicht
einer Meinung. Ich bin f�r gemeinsames Sorgerecht
f�r uneheliche Kinder und Kinder aus geschiedenen
Ehen, wenn beide Partner gemeinsames Sorgerecht
wollen, und das ist in Deutschland seit 1998 m�glich.
Selbstverst�ndlich ist es nicht einzusehen, warum
bei unehelichen Kindern und Kindern aus geschiedenen
Ehen grunds�tzlich die Mutter das Sorgerecht haben
sollte, aber diese Gesetze wurden ja schon 1998
ge�ndert. Gemeinsames Sorgerecht ist allerdings
f�r die Kinder auch nicht immer das beste. Und ob
es da� beste ist, wenn die Richter bei unehelichen
Kindern und Kindern aus geschiedenen Ehen entscheiden,
wer das Sorgerecht bekommt (was seit 1998 der Fall ist),
ist die Frage, aber irgendwer mu� ja bei unehelichen
Kindern und Kindern aus geschiedenen Ehen entscheiden
wer das Sorgerecht bekommt.

294. FRAGE: "Es gibt nur noch 300 Millionen Ureinwohner.
Und es werden immer weniger."

ANTWORT: Falsch. Es gibt Milliarden Ureinwohner auf der
Erde. Und es werden auch nicht weniger Ureinwohner.
In Europa, Asien, Afrika und den Pazifischen Inseln
bilden die Ureinwohner immer noch die Mehrheit der
Bev�lkerung. Auch ich bin ein Ureinwohner. (Wenn
meine Vorfahren um 400 vor Christi begonnen hatten
Deutschland zu besiedeln kann ich mich wohl als
Ureinwohner bezeichnen.) Von den vielen Milliarden
Ureinwohnern leben allerdings nur noch 300 Millionen
in der Urgesellschaft. Und die Ureinwohner, die
immer noch in der Urgesellschaft leben werden immer
weniger (obwohl es in Nordasien und Mittelasien
seit 1990 die Zahl der Ureinwohner, die (wieder)
in der Urgesellschaft leben, gestiegen ist). Auch
ich lebe nicht in mehr in der Urgesellschaft.
Aber im Gegensatz zu den Ureinwohnerschutzorganisationen
(wie z. B. der Gesellschaft f�r bedrohte V�lker) bin
ich der Meinung, da� auch Ureinwohner ein Recht darauf
haben sich aus der Urgesellschaft herauszuentwickeln.
Und selbst die Ureinwohner, die immer noch oder wieder
in der Urgesellschaft leben betreiben Jagd und Fischfang
nicht mit Steinzeitwaffen, sondern mit Waffen des
Industriezeitalters (wie z. B. Jagdgewehre).
(Ureinwohner, die in Nordasien
wieder in der Urgesellschaft leben heizen nicht mit
Holz, sondern mit Kerosin (Flugzeugbenzin) (In
Deutschland ist das Heizen mit Kerosin nicht m�glich.).
In S�dafrika und Namibia telefonieren Ureinwohner, die
immer noch in der Urgesellschaft leben mit Handys,...
Also Ureinwohner, die noch in der Urgesellschaft leben
und immer noch wie in der Steinzeit leben wirst Du
sowieso nicht mehr finden,...)

295. FRAGE: "Du hast gesagt, da� ich mit 1500 Euro
Nettoeinkommen Arbeitslosengeld II beantragen kann?"

ANTWORT: Kann ich doch gleich einmal ausrechnen.
Wenn Du alleinstehend bist, kannst Du nur noch bis
30.9.2005 Arbeitslosengeld II bekommen.
Ich rechne mit den H�chsts�tzen des Muldentalkreises.
1500 Euro - 900 Euro = 600 Euro
15% von 600 Euro sind 90 Euro
900 Euro - 400 Euro = 500 Euro
30% von 500 Euro sind 150 Euro
15 % von 400 Euro sind 60 Euro
90 Euro + 150 Euro + 60 Euro = 300 Euro
1500 Euro - 300 Euro = 1200 Euro
331 Euro + 280 Euro Miete + 51,75 Euro Heizkosten = 662,75 Euro
662,75 Euro - 1200 Euro = -537,25 Euro
1500 Euro - 537,25 Euro = 962,75 Euro
Fazit: Wenn Du alleinstehend bist, und im Muldentalkreis
wohnst ist die Beantragung von Arbeitslosengeld II nicht
sinnvoll.

296. FRAGE: "Wird das Kindergeld beim Arbeitslosengeld II
angerechnet?"

ANTWORT: Ja, und das mu� ich auch ausrechnen.
Du bist alleinstehend, hast ein Kind unter 14 Jahren
und wohnst im Muldentalkreis.
1.1.2005 - 30.9.2005:
15% von 154 Euro sind 23,10 Euro
154 Euro - 23,10 Euro = 130,90 Euro
331 Euro + 199 Euro + 345 Euro Miete + 69 Euro Heizkosten = 971 Euro
971 Euro - 130,90 Euro = 840,10 Euro
840,10 Euro + 154 Euro = 994, 10 Euro
ab 1.10.2005:
154 Euro - 100 Euro = 54 Euro
20% von 54 Euro sind 10,80 Euro
100% von 100 Euro sind 100 Euro
100 Euro + 10,80 Euro = 110,80 Euro
154 Euro - 110,80 Euro = 43,20 Euro
971 Euro - 43,20 Euro = 927,80 Euro
927,80 Euro + 154 Euro = 1081,80 Euro

297. FRAGE: "Ich verdiene 1200 Euro netto. Lohnt sich bei
mir die Beantragung von Arbeitslosengeld II?"

ANTWORT: Das mu� ich ausrechnen. Du bist alleinstehend
und wohnst im Muldentalkreis.
1.1.2005 - 30.9.2005
1200 Euro - 900 Euro = 300 Euro
15% von 300 Euro sind 45 Euro
30 % von 500 Euro sind 150 Euro
15% von 400 Euro sind 60 Euro
45 Euro + 150 Euro + 60 Euro = 255 Euro
1200 Euro - 255 Euro = 945 Euro
662,75 Euro - 945 Euro = -282,25 Euro
1200 Euro - 282,25 Euro = 917,75 Euro
Vor dem 30.9.2005 ist eine Beantragung von Arbeitslosengeld II
nicht sinnvoll.
Ab 1.10.2005
1200 Euro - 800 Euro = 400 Euro
10% von 400 Euro sind 40 Euro
800 Euro - 100 Euro = 700 Euro
20% von 700 Euro sind 140 Euro
100% von 100 Euro sind 100 Euro
40 Euro + 140 Euro + 100 Euro = 280 Euro
1200 Euro - 280 Euro = 920 Euro
662,75 Euro - 920 Euro = -257,25 Euro
1200 Euro - 257,25 Euro = 942,75 Euro
Nach dem 1.10.2005 ist eine Beantragung von Arbeitslosengeld II
nicht sinnvoll.

298. FRAGE: "Ich bin arbeitslos und mein(e) Ehepartner(in)
verdient 1500 Euro netto."

ANTWORT: F�r Personen, die im Muldentalkreis wohnen.
1.1.2005 - 30.9.2005
15% von 600 Euro sind 90 Euro
30% von 500 Euro sind 150 Euro
15% von 400 Euro sind 60 Euro
90 Euro + 150 Euro + 60 Euro = 300 Euro
1500 Euro - 300 Euro = 1200 Euro
298 Euro + 298 Euro + 345 Euro Miete + 69 Euro Heizkosten = 1010 Euro
1010 Euro - 1200 Euro = -190 Euro
1500 Euro - 190 Euro = 1310 Euro
Eine Beantragung von Arbeitslosengeld II vor dem 30.9.2005
ist nicht sinnvoll.
Ab 1.10.2005 ist eine Beantragung von Arbeitslosengeld II nicht mehr m�glich denn ab 1.10.2005 betr�gt die Grenze 1200 Euro.

299. FRAGE: "F�r Personen mit vielen Kindern ist eine
Beantragung von Arbeitslosengeld II also nicht m�glich?"

ANTWORT: M�glich ist eine Beantragung von Arbeitslosengeld II
immer, ob eine Beantragung von Arbeitslosengeld II sinnvoll
ist, ist eine andere Frage, allerdings ist dabei zu beachten,
da� das Kindergeld ab dem 4. Kind 179 Euro ist.
Ab 9 Kindern ist die Beantragung von Arbeitslosengeld II nicht
mehr m�glich, denn 3 x 154 Euro + 6 x 179 Euro = 1536 Euro.
Da aber kein Arbeitslosengeld II beantragt werden kann,
kann Kindergeldzuschlag beantragt werden, und das macht
9 x 140 Euro = 1260 Euro. 1536 Euro + 1260 Euro = 2796 Euro.

300. FRAGE: "Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II bei 9
Kindern?"

ANTWORT: Bei 9 Kindern mu�t Du auf das Kindergeld verzichten.
Alleinstehende im Muldentalkreis mit 9 Kindern unter 14 Jahren
331 Euro + 9 x 199 Euro + 545 Euro Miete + 109,25 Euro
Heizkosten + 5 x 65 Euro Miete + 5 x 11,50 Euro Heizkosten
= 3158,75 Euro.
Fazit: Arbeitslosengeld II ist sinnvoller als Kindergeld und
Kindergeldzuschlag.
Verheiratete im Muldentalkreis mit 9 Kindern unter 14 Jahren
298 Euro + 298 Euro + 9 x 199 Euro + 545 Euro Miete + 109,25 Euro
Heizkosten + 6 x 65 Euro Miete + 6 x 11,50 Euro Heizkosten
= 3500,25 Euro.
Fazit: Auch bei Verheirateten ist Arbeitslosengeld II sinnvoller
als Kindergeld und Kindergeldzuschlag.

301. FRAGE: "Wie sieht es bei Arbeitslosengeld II mit 8
Kindern aus?"

ANTWORT: Alleinstehende im Muldentalkreis mit 8 Kindern
unter 14 Jahren
1.1.2005 - 30.9.2005
3 x 154 Euro + 5 x 179 Euro = 1357 Euro
1357 Euro - 900 Euro = 457 Euro
15% von 457 Euro = 68,55 Euro
30% von 500 Euro = 150 Euro
15% von 400 Euro = 60 Euro
68,55 Euro + 150 Euro + 60 Euro = 278,55 Euro
1357 Euro - 278,55 Euro = 1078,45 Euro
331 Euro + 8 x 199 Euro + 545 Euro Miete + 109,25 Euro Heizkosten
+ 4 x 65 Euro Miete + 4 x 11,50 Euro Heizkosten = 2883,25 Euro
2883,25 Euro - 1078,45 Euro = 1804,80 Euro
1804,80 Euro + 1357 Euro = 3161,80 Euro
Ab 1.10.2005
1357 Euro - 800 Euro = 557 Euro
10% von 557 Euro = 55,70 Euro
20% von 700 Euro = 140 Euro
100% von 100 Euro = 100 Euro
55,70 Euro + 140 Euro + 100 Euro =295,70 Euro
1357 Euro - 295,70 Euro = 1061,30 Euro
2883,25 Euro - 1061,30 Euro  = 1821,95 Euro
1821,95 + 1357 Euro = 3178,95 Euro

302. FRAGE: "Ich bin 16 Jahre und brauche Geld.
Kann ich Arbeitslosengeld II beantragen?"

ANTWORT: Das kommt auf darauf an, wieviel Deine
Erziehungsberechtigten verdienen. Wenn Deine
Erziehungsberechtigten mehr als 1500 Euro im Monat
verdienen, kannst Du kein Arbeitslosengeld II
beantragen. Ich mache jetzt mal eine Beispielrechnung.
Du wohnst im Muldentalkreis. Deine Eltern sind
verheiratet und verdienen zusammen 1500 Euro.
Du hast keine Geschwister.
1.1.2005 - 30.9.2005
15% von 600 Euro sind 90 Euro
30% von 500 Euro sind 150 Euro
15% von 400 Euro sind 60 Euro
90 Euro + 150 Euro + 60 Euro = 300 Euro
1500 Euro - 300 Euro = 1200 Euro
298 Euro + 298 Euro + 265 Euro + 410 Euro Miete
+ 86,25 Euro Heizkosten = 1357,25 Euro
1357,25 Euro - 1200 Euro = 157,25 Euro
So, und das hei�t, wenn Deine Eltern es Dir
erlauben, kannst Du Arbeitslosengeld II beantragen
und w�rdest dann 157,25 Euro Arbeitslosengeld II im
Monat bekommen.
Ab 1.10.2005
10% von 700 Euro sind 70 Euro
20% von 700 Euro sind 140 Euro
100% von 100 Euro sind 100 Euro
70 Euro + 140 Euro + 100 Euro = 310 Euro
1500 Euro - 310 Euro = 1190 Euro
1357,25 Euro - 1190 Euro = 167, 25 Euro
Ab 1.10.2005 w�ren es dann sogar 167,25 Euro im Monat.

303. FRAGE: "Ich bin 16 Jahre alt und m�chte eine
Berufsausbildung machen. Meine Eltern bekommen
Arbeitslosengeld II. Darf ich trotzdem eine
Berufsausbildung machen?"

ANTWORT: Das kommt darauf an, wieviel Deine
Eltern verdienen und das kommt darauf an, wieviel
Du verdienen w�rdest. Es ist besser, Du wartest
mit dem Beginn Deiner Berufsausbildung noch bis
Du 18 Jahre alt bist.
Ich gehe jetzt mal einfach davon aus, Du hast
keine Geschwister und Deine Eltern sind
verheiratet und verdienen nichts. Deine
Eltern wohnen im Muldentalkreis. Du k�nntest
400 Euro verdienen.
1.1.2005 - 30.9.2005
15% von 400 Euro sind 60 Euro
400 Euro - 60 Euro sind 340 Euro
1357 Euro - 340 Euro = 1017 Euro
Das hei�t erst einmal Du darfst eine
Berufsausbildung machen.
265 Euro + 60 Euro = 325 Euro
400 Euro - 325 Euro = 75 Euro
Das hei�t von Deinem Ausbildungsgeld mu�t
Du jeden Monat 75 Euro an Deine Eltern �berweisen.
Ab 1.10.2005
20% von 300 Euro sind 60 Euro
100% von 100 Euro sind 100 Euro
100 Euro + 60 Euro = 160 Euro
400 Euro - 160 Euro = 240 Euro
1357 Euro - 240 Euro = 1117 Euro
265 Euro + 160 Euro = 425 Euro
Das hei�t von Deinem Ausbildungsgeld darfst Du
400 Euro behalten und mu�t nichts an Deine Eltern
�berweisen.

304. FRAGE: "Wie ist das wenn ich 16 Jahre alt
bin, eine Berufsausbildung machen will, und meine
Eltern neben dem Arbeitslosengeld II noch Kindergeld
f�r mich bekommen?"

ANTWORT: Das rechne ich jetzt f�r den Muldentalkreis aus.
Angenommen Du hast keine Geschwister und bekommst 400
Euro Ausbildungsgeld.
1.1.2005 - 30.9.2005
30% von 154 Euro sind 46,20
15% von 400 Euro sind 60 Euro
46,20 Euro + 60 Euro = 106,20 Euro
554 Euro - 106,20 Euro = 447,80 Euro
1357 Euro - 447,80 Euro = 909,20 Euro  
Du darfst immer noch eine Berufsausbildung machen, und
mu�t immer noch jeden Monat 75 Euro an Deine Eltern
�berweisen und ab 1.10.2005 darfst Du immer noch
Dein gesamtes Ausbildungsgeld behalten.

305. FRAGE: "Wie ist das insgesamt wenn Kinder Geld
verdienen und die Eltern Arbeitslosengeld II bekommen?"

ANTWORT: Wenn die Kinder zusammen mehr als 1500 Euro
verdienen m�ssen sie sich mit ihren Eltern einig
werden wie sie sich das Geld mit ihren Eltern teilen,
ansonsten Geld solange das Geld unter dem Bedarf
ist (Ostdeutschland 12 - 13 Jahre 199 Euro im Monat,
Westdeutschland 207 Euro im Monat, Ostdeutschland
14 - 17 Jahre 265 Euro im Monat, Westdeutschland
14 - 17 Jahre 276 Euro im Monat) d�rfen sie alles
behalten, und laut Gesetz d�rfen in Deutschland
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowieso
nur bis zu 400 Euro im Monat verdienen.
Beispiel: 1.1.2005 - 30.9.2005 in Ostdeutschland
4 Kinder zwischen 14 und 17 Jahren. 3 Kinder
verdienen je 400 Euro im Monat, das 4. Kind
verdient 300 Euro im Monat, die Eltern
bekommen kein Kindergeld und sind verheiratet. Das
1. Kind mu� jeden Monat 75 Euro an seine Eltern
�berweisen. Das 2. Kind mu� jeden Monat 15 Euro an
seine Eltern �berweisen. Das 3. Kind mu� jeden Monat
60 Euro an seine Eltern �berweisen. Das 4. Kind mu�
kein Geld an seine Eltern �berweisen.
Ab 1.10.2005
Das 1. Kind mu� kein Geld an seine Eltern �berweisen.
Das 2. Kind mu� jeden Monat 55 Euro an seine Eltern
�berweisen. Das 3. Kind mu� jeden Monat 95 Euro an
seine Eltern �berweisen. Das 4. Kind mu� kein Geld
an seine Eltern �berweisen.

306. FRAGE: "Angenommen 4 Kinder verdienen je 400
Euro im Monat und die Eltern verdienen nichts, dann
m�ssen die Kinder das Geld mit ihren Eltern teilen?"

ANTWORT: Nein, denn dann k�nnen die Eltern immer noch
Kindergeld bekommen und das sind
3 x 154 Euro + 179 Euro = 641 Euro. In diesem Fall
d�rfen alle 4 Kinder ihr Einkommen vollst�ndig behalten.
Erst wenn alle Kinder mehr als je 400 Euro verdienen und
zusammen mehr als 1500 Euro verdienen m�ssen sie ihr Geld
mit ihren Eltern teilen.

307. FRAGE: "Wieviel Geld soll ich ausgeben?"

ANTWORT: Seit dem 1.1.2005 eine sehr wichtige Frage.
Wenn Du Rentner bist, kann ich Dir leider nicht sagen
wieviel Geld Du ausgeben sollst.
Ansonsten gilt:
Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst:
Nimm Dein gesamtes Nettomonatseinkommen, ziehe die
Warmmiete (Miete mit Nebenkosten) von Deinem
Nettomonatseinkommen ab. Von dem verbleibenden Rest mu�t Du
(Wichtig: Dieser Ausgabenplan darf unter keinen Umst�nden
unterschritten werden!)
38% f�r Nahrungsmittel, Getr�nke und Tabakwaren
10% f�r Bekleidung und Schuhe
 8% f�r Wohnung, Wasser und Strom
 8% f�r M�bel, Apparate und Haushaltger�te
 4% f�r Gesundheitspflege (Arzneimittel, Kosmetik u. a.)
 6% f�r Verkehr
 6% f�r Telefon und Telefax
11% f�r Freizeit und Kultur
 3% f�r Hotels und Gastst�tten und
 6% f�r sonstiges (davon mu�t Du 200 Euro pro Lebensjahr
    sparen (davon mu�t Du mindestens 2/3 in Lebensversicherungen
    anlegen)
Wenn Du ein eigenes Haus hast:
Nimm Dein gesamtes Nettomonatseinkommen, ziehe die
Mietnebenkosten (Heizung, Abfallgeb�hren u. a.),
Grundsteuer (wenn Du einen Kredit auf Dein Haus
genommen hast und den Kredit noch nicht zur�ckgezahlt
hast auch die Kreditzinsen und die Kredittilgungsraten)
und die Kosten f�r die Reparatur/Instandhaltung
Deines Hauses ab. Von dem verbleibenden Rest mu�t Du
(Wichtig: Dieser Ausgabenplan darf unter keinen Umst�nden
unterschritten werden!)
38% f�r Nahrungsmittel, Getr�nke und Tabakwaren
10% f�r Bekleidung und Schuhe
 8% f�r Wohnung, Wasser und Strom
 8% f�r M�bel, Apparate und Haushaltger�te
 4% f�r Gesundheitspflege (Arzneimittel, Kosmetik u. a.)
 6% f�r Verkehr
 6% f�r Telefon und Telefax
11% f�r Freizeit und Kultur
 3% f�r Hotels und Gastst�tten und
 6% f�r sonstiges (davon mu�t Du 200 Euro pro Lebensjahr
    sparen (davon mu�t Du mindestens 2/3 in Lebensversicherungen
    anlegen)
F�r Arbeitslosengeld-II-Empf�nger gilt:
Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst:
Nimm Dein Arbeitslosengeld II. Ziehe die Miete und die
Mietnebenkosten (au�er Warmwasserkosten) ab.
Von dem verbleibenden Rest mu�t Du
(Wichtig: Dieser Ausgabenplan darf unter keinen Umst�nden
unterschritten werden!)
38% f�r Nahrungsmittel, Getr�nke und Tabakwaren
10% f�r Bekleidung und Schuhe
 8% f�r Wohnung, Wasser, Strom und Warmwasser
 8% f�r M�bel, Apparate und Haushaltger�te
 4% f�r Gesundheitspflege (Arzneimittel, Kosmetik u. a.)
 6% f�r Verkehr (Mein Tip: Benutze �ffentliche Verkehrsmittel)
 6% f�r Telefon und Telefax
11% f�r Freizeit und Kultur
 3% f�r Hotels und Gastst�tten und
 6% f�r sonstiges (davon mu�t Du leider auch die Raten f�r
    eine kapitalbildende Lebensversicherung �ber mindestens
    8000 Euro bezahlen)
Wenn Du ein eigenes Haus hast:
Jetzt gibt es Probleme: Heizung, Abfallgeb�hren, Grundsteuer,
Kreditzinsen und Kredittilgung wird vom Landratsamt/Stadt
bezahlt. Die Reparatur/Instandhaltung Deines Hauses wird
leider (noch) nicht bezahlt. (Gesetzes�nderung werden zur
Zeit diskutiert.) Trotzdem mu�t Du die Reparatur/Instandhaltung
Deines Hauses bezahlen.
Nimm Dein Arbeitslosengeld II. Ziehe Heizkosten, Abfallgeb�hren,
Grundsteuer (Wenn Du einen Kredit auf Dein Haus aufgenommen hast
auch Kreditzinsen und Kredittilgung) und die Kosten f�r die
Reparatur/Instandhaltung Deines Hauses ab.
Von dem verbleibenden Rest mu�t Du
(Wichtig: Dieser Ausgabenplan darf unter keinen Umst�nden
unterschritten werden!)
38% f�r Nahrungsmittel, Getr�nke und Tabakwaren
    (Mein Tip: Wenn Du ein Haus hast, hast Du doch
    sicherlich neben dem Haus noch etwas Land:
    Baue Obst und Gem�se auf Deinem Land an.
    Wenn Du kein Land hast, kann ich Dir leider
    keinen Tip geben.)
10% f�r Bekleidung und Schuhe 
 8% f�r Wohnung, Wasser, Strom und Warmwasser
 8% f�r M�bel, Apparate und Haushaltger�te
 4% f�r Gesundheitspflege (Arzneimittel, Kosmetik u. a.)
 6% f�r Verkehr (Mein Tip: Benutze �ffentliche Verkehrsmittel)
 6% f�r Telefon und Telefax
11% f�r Freizeit und Kultur
 3% f�r Hotels und Gastst�tten und
 6% f�r sonstiges (davon mu�t Du leider auch die Raten f�r
    eine kapitalbildende Lebensversicherung �ber mindestens
    8000 Euro bezahlen.

So, nun kann man sich sicherlich �ber solche Ausgabenpl�ne
streiten. Unter "sonstiges" kommen auch alle privaten
Versicherungen, bei Arbeitslosengeld-II-Empf�ngern kommen
unter "sonstiges" auch noch die Kosten f�r Bewerbungen.
Ob man Telefon und Telefax hat, ist eine Frage des
pers�nlichen Geschmacks. Ob man f�r Freizeit und Kultur
Geld ausgibt ist ebenfalls eine Frage des pers�nlichen
Geschmacks. Und ob man in Gastst�tten i�t und/oder
in Hotels Urlaub macht, ist ebenfalls eine Frage des
pers�nlichen Geschmacks. Wobei sicherlich die meisten
Arbeitslosengeld-II-Empf�nger der Meinung sein werden,
da� sie f�r Freizeit, Kultur, Hotels und Gastst�tten
kein Geld haben. Dagegen ist es f�r Arbeitslosengeld-II-
Empf�nger wohl kaum m�glich nur 6% f�r Verkehr auszugeben
(schlie�lich kosten die Fahrten zu Vorstellungsgespr�chen
sehr viel Geld). Ich habe in 5 Monaten durchschnittlich 7,2%
f�r Verkehr ausgegeben.
Sparm�glichkeiten: Gibt es mehrere Lebensmittelgesch�fte im
Ort, k�nnte man sich das billigste raussuchen, wenn Du
Internetanschlu� hast, k�nntest Du vergleichen, ob
Versandh�user billiger sind die Lebensmittelgesch�fte im Ort.
Gibt es kein Lebensmittelgesch�ft im Ort, mu�t Du sowieso
im Lebensmittelversandhaus einkaufen, wenn Du Internetanschlu�
hast, kannst Du Dir das billigste raussuchen.
Ansonsten kannst Du auch Wildpflanzen sammeln.
Wenn Du Land hast auf dem Du Obst und Gem�se anbauen kannst,
dann solltest Du Saatgut illegal selbst herstellen
(Bei F1-Hybriden kann man leider kein Saatgut selbst
herstellen.), und �kologische Pflanzenschutzmittel
(Sch�dlingsbek�mpfungsmittel) illegal selbst herstellen.
(Chemische Pflanzenschutzmittel (Unkraut- und
Sch�dlingsbek�mpfungsmittel) kann man leider nicht
selbst herstellen. �kologische Sch�dlingsbek�mpfungsmittel
kann man teilweise selbst herstellen, �kologische
Unkrautbek�mpfungsmittel gibt es leider noch nicht.)
Das Unkraut solltest Du einfach mit der Hand entfernen.
Bekleidung und Schuhe: Wenn ein An- und Verkaufsladen/Second-Hand-
Shop f�r Bekleidung und Schuhe in Deinem Ort ist, solltest Du
im An- und Verkaufsladen/Second-Hand-Shop einkaufen.
Ansonsten mu�t Du Dir den billigsten Bekleidungsladen in
Deinem Ort suchen, und wenn es in Deinem Ort keinen
Bekleidungsladen gibt, mu�t Du Dir das billigste
Bekleidungsversandhaus suchen. Auch dabei w�re es
von Vorteil, wenn Du Internetanschlu� hast.
Bei www.quelle.de ist Ratenkauf m�glich (Bei Otto und
Neckermann ist Ratenkauf leider nicht m�glich), ob
Ratenkauf f�r Arbeitslosengeld-II-Bezieher sinnvoll ist,
ist allerdings die Frage... Ich w�rde empfehlen so billige
Bekleidung und Schuhe zu w�hlen, da� Ratenkauf nicht sinnvoll
ist.
Grunds�tzlich sollte man beim Kauf im Versandhaus selten
und viel kaufen, damit man keine Versandkosten bezahlen
mu�.
Strom k�nnte man sparen, indem man Energiesparlampen kauft
(allerdings sollte man dabei beachten, da� Energiesparlampen
und Leuchtstoffr�hren nur sinnvoll sind wenn man das Licht
jedes Mal l�nger als 15 min brennen l��t).
Bei M�beln, Apparaten und Haushaltger�ten lohnt es sich
grunds�tzlich bis zum n�chsten An-und-Verkaufsladen oder
Second-Hand-Shop zu fahren.
Ansonsten gilt: Pauschale Tips kann ich leider nicht geben.
Und viele Kosten (wie z. B. Verkehr, Telefon u. a.) kann man
leider nicht beeinflussen.

308. FRAGE: "Bei der Tafel ( www.tafel.de ) gibt es
kostenlose Lebensmittel."

ANTWORT: Vor Jahren gab es bei der Tafel mal kostenlose
Lebensmittel und vor Jahren konnte auch jeder bei der
Tafel kostenlose Lebensmittel bekommen. Heute sind die
Lebensmittel bei der Tafel ca. 90% billiger als bei Aldi.
In manchen St�dten reicht der Bewilligungsbescheid f�r
das Arbeitslosengeld II/Sozialgeld aus um eine
Kundenkarte f�r die Tafel zu bekommen. In manchen St�dten
mu� man neben dem Bewilligungsbescheid f�r das
Arbeitslosengeld II noch viel mehr Bedingungen erf�llen
um eine Kundenkarte f�r die Tafel zu bekommen.
Au�erdem mu� man bei der Tafel immer das kaufen, was
es gerade gibt. In manchen St�dten haben die Menschen
trotz Kundenkarte keine Lebensmittel bei der Tafel
kaufen k�nnen, weil die Tafel niemanden gefunden hatte,
der Lebensmittel f�r die Tafel spenden wollte.
Au�erdem ist das Tafelsystem noch nicht fl�chendeckend
aufgebaut, und das Tafelsystem wird auch nie fl�chendeckend
aufgebaut werden. Bei manchen Tafeln kannst Du zwischen
kleinen, mittleren und gro�en Beuteln w�hlen (je gr��er
der Beutel, umso teurer). Aber bei der Tafel besteht
immer die Gefahr, da� etwas dabei ist, was Dir nicht
schmeckt, aber das kannst Du ja mit anderen Leuten
gegen etwas anderes eintauschen.
Wildpflanzen gibt es dagegen �berall und Wildpflanzen
d�rfen alle Menschen �berall sammeln (au�er in
Naturschutzgebieten).
Es gab vor Jahren auch Gesch�fte in denen gebrauchte
Gegenst�nde (Bekleidung, Schuhe, M�bel, Spielzeug, u. a.)
kostenlos abgegeben wurden. Inzwischen kosten diese
Dinge in diesen Gesch�ften 1 bis 3 Euro. Personen,
die gebrauchte Gegenst�nde in diese Gesch�fte bringen,
bekommen nach wie vor kein Geld daf�r.

309. FRAGE: "Was ist mit Arbeitslosenvereinen?"

ANTWORT: Keine Ahnung. Ich habe erst am 2.7.2005
damit angefangen mich mit dem Problem der Arbeitslosenvereine
zu besch�ftigen.

310. FRAGE: "Ist es sinnvoll sich von den
Arbeitslosenvereinen beim Ausf�llen von
Arbeitslosengeld-II-Antr�gen helfen zu lassen?
Ist es sinnvoll Mitglied in den Arbeitslosenvereinen
zu werden?"

ANTWORT: Keine Ahnung. Aber die Arbeitslosenvereine
besch�ftigen sich viel mehr mit dem Problem der
Arbeitslosigkeit viele Vereine und Kirchen, die den
Menschen Pseudo-Hilfe beim Ausf�llen der Arbeitslosengeld-II-
Antr�ge anbieten. Deshalb denke ich, da� die Arbeitslosen-
vereine die Menschen besser beim Ausf�llen der Arbeitslosengeld-II-
Antr�ge beraten k�nnen als alle anderen. Allerdings bleibt das
Problem bestehen, da� Arbeitslosenvereine keine Juristen sind
und keine Rechtsberatung machen k�nnen und keine Rechtsberatung
machen d�rfen und da� sich Arbeitslosenvereine mit den Gesetzen
nicht so gut auskennen wie Rechtsanw�lte. Wenn es ums Ausf�llen
der Arbeitslosengeld-II-Antr�ge geht, sind die besten Berater
nach wie vor Rechtsanw�lte. Die Arbeitslosenvereine sind nur
die zweitbesten Berater wenn es ums Ausf�llen der Arbeitslosengeld-
II-Antr�ge geht. Alle anderen Beratungsstellen f�r das Ausf�llen
der Arbeitslosengeld-II-Antr�ge kann man vergessen.
Eine Mitgliedschaft in Arbeitslosenvereinen halte ich zur Zeit
f�r sinnvoll. Ich habe gerade am 7.7.2005 einen Mitgliedsantrag
an einen Arbeitslosenverein geschickt. Wenn ich l�ngere Zeit
Mitglied in einem Arbeitslosenverein gewesen bin, kann ich die
308. und 309. FRAGE besser beantworten.

311. FRAGE: "Du forderst in "fragenundantworten" und
auch an anderen Stellen Deiner Homepage zu Straftaten
auf."

ANTWORT: Soweit ich wei� war es Dir vor 1998 gesetzlich
erlaubt Deine Ehefrau zu vergewaltigen. Findest Du das
in Ordnung??? Ich finde es nicht in Ordnung. Soweit ich
wei� geh�rte bis 1970 Sex in der Ehe gesetzlich zu den
ehelichen Pflichten. Findest Du das in Ordnung??? Ich
finde es nicht in Ordnung. Sex zwischen Geschwistern ist
in Deutschland immer noch verboten. Findest Du das in
Ordnung??? Ich finde es nicht in Ordnung. Andere Staaten
zeigen, da� es auch anders geht... Die deutsche
Gesetzgebung ist sehr konservativ und bewegt sich sehr
langsam. Bis 1969 war Sex au�erhalb der Ehe grunds�tzlich
verboten. Findest Du das in Ordnung??? Ich finde es
nicht in Ordnung. Ich k�nnte weitere Beispiele
aufz�hlen... Meine Meinung zu Sex ist: Staat und Kirche(n)
haben erstens kein Recht sich in das Sexualleben ihrer
B�rger/Mitglieder einzumischen (was sie aber tun, der
Staat hat allerdings seit 1969 seine Einmischungen in das
Sexualleben seiner B�rger sehr stark abgebaut), und
zweitens die Pflicht ihre B�rger/Mitglieder vor Gewalt
in sexuellen Beziehungen zu sch�tzen (das tut der Staat
erst seit 1998(!), die Kirche(n) machen es immer noch
nicht). Erst seit 1998 ist Sexuelle N�tigung in
Deutschland grunds�tzlich verboten. Leider wird dieses
Gesetz von der (sexistischen) Polizei immer noch nicht
umgesetzt. Aber damit die Polizei dieses Gesetz konsequent
anwendet m�ssen die m�nnlichen Opfer von sexueller
N�tigung �ber die Rechtsanw�lte konsequent Druck auf
die deutsche Justiz machen und dazu brauchen sie Geld,
was leider viele von ihnen nicht haben.
Selbstverst�ndlich wei� ich, da� Du erst dann einen
anderen Menschen mit Reizgas (nicht Pfefferspray)
bespr�hen darfst, wenn er Dich mit einem Messer
bedroht. Aber Polizisten und Richtern mu�t Du jede
Frage beantworten. Ansonsten ist niemand gesetzlich
berechtigt Dich zu Antworten auf seine Fragen zu
zwingen. Um jedoch von Deinem Antwortverweigerungsrecht
Gebrauch zu machen bist Du bei vielen Menschen verpflichtet
den Fragenden illegal mit Pfefferspray zu bedrohen.
Und das mu�t Du machen, wenn Du jemandem nicht antworten
willst, und wenn Du jemandem nicht antworten kannst.
Ich bin tolerant und gebe mich damit zufrieden wenn
Du mir eine Frage nicht beantwortest oder mir antwortest:
"Keine Ahnung", "Da� wei� ich nicht" oder �hnliche
Scherze. Es gibt jedoch Menschen, die sich mit
Antwortverweigerungen, "Keine Ahnung", "Da� wei� ich nicht"
oder �hnlichen Scherzen nicht zufrieden geben und solche
Menschen mu�t Du illegal mit Pfefferspray bedrohen.
Aggresive Bettler, P�bler, Grabscher und �hnliche
St�renfriede mu�t Du ebenfalls illegal mit Pfefferspray
bedrohen.
Wenn mann gesetzlich verpflichtet w�re seine Ehefrau zu
vergewaltigen, dann w�rde ich M�nner dazu aufrufen, ihre
Ehefrau nicht zu vergewaltigen.
Au�erdem habe ich gesagt, da� ich keine Verantwortung
�bernehme, wenn Du nicht legale Dinge tust, die ich Dir
empfohlen habe.

312. FRAGE: "Erstens forderst Du zu Straftaten auf,
und zweitens k�nnte es Dir selber passieren, da� Du
betteln mu�t."

ANTWORT: ZU erstens siehe 311. FRAGE.
Zu zweitens: Nein!!! Mir kann es nicht passieren, da�
ich aggressiv betteln mu�. Erstens gibt es �berall
Wildpflanzen, die man auch roh essen kann, Wasser
gibt es auch �berall (Obdachlose interessiert es nicht,
ob das Wasser Trinkwasserqualit�t hat) und ich wenn ich
obdachlos w�re, w�rde ich eher eine Geldstrafe
riskieren als eine �ffentliche Toilette zu benutzen
(die Geldstrafe w�rde ich sowieso nicht bezahlen,
sondern statt dessen ins Gef�ngnis gehen (wer kein
Geld hat, von dem kann der Staat keine Geldstrafe
verlangen, und Gef�ngnisse sind wenigstens beheizt,
in Gef�ngnissen m�ssen Obdachlose nicht frieren,
also sind Gef�ngnisse f�r Obdachlose keine Strafen.)).
Ich bekomme selber Arbeitslosengeld II, ich wei�
wie schlimm es in Deutschland ist, aber trotzdem
bleibe ich dabei: Niemand mu� in Deutschland
aggressiv(!!!) betteln und niemand mu� in Deutschland
hungern und dursten. Lediglich Schwerstbehinderten
kann es passieren, da� sie betteln m�ssen (aber
Schwerstbehinderte k�nnen nicht aggressiv betteln),
aber Schwerstbehinderte m��ten eigentlich grunds�tzlich
Erwerbsunf�higkeitsrente bekommen.

313. FRAGE: "Du w�rdest also grunds�tzlich eine
Gef�ngnisstrafe einer Geldstrafe vorziehen?"

ANTWORT: Nein, nicht grunds�tzlich. Es kommt immer
auf die Situation drauf an. Wenn ich obdachlos
w�re, w�rde ich grunds�tzlich - soweit das m�glich
ist - keine Geldstrafen bezahlen und statt dessen
ins Gef�ngsnis gehen. Wenn ich sehr viel Geld verdiene
w�rde ich grunds�tzlich - soweit das m�glich ist -
Geldstrafen bezahlen. Es kommt immer auf die
Situation drauf an. Aber darauf kam es mir bei der
313. FRAGE nicht an. Ich sehe grunds�tzlich nicht ein,
warum es in Berlin nicht erlaubt ist in �ffentlichen
Gr�nanlagen zu pinkeln oder zu kacken und wenn ich
obdachlos w�re, und in Berlin leben w�rde, w�rde ich
das trotzdem machen. Au�erdem finde ich es nicht in
Ordnung, da� eine Obdachlosenzeitung ein Betteldiplom
angeboten hatte.

314. FRAGE: "Du bist grunds�tzlich der Meinung, da�
in Deutschland niemand betteln mu�?"

ANTWORT: Nicht nur in Deutschland mu� niemand betteln,
auch in Simbabwe mu� niemand betteln. Und in Indien
werden inzwischen auch Leprakranke geheilt, und wenn
Leprakranke geheilt wurden sind, m�ssen sie nicht
mehr betteln. Ich will nicht abstreiten, da� es
irgendwo Menschen gibt, die keine andere M�glichkeit
haben als zu betteln, aber in Deutschland mu� niemand
betteln. (Und in Simbabwe d�rfen die armen Leute
neuerdings in begrenztem Umfang Elefanten abschie�en,
und m�ssen demzufolge auch nicht mehr betteln.)
Abgesehen davon, ist in Afrika Wassermangel ein viel
gr��eres Problem als Nahrungsmangel.

 315. FRAGE: "Du bist ein Demokrat. Und als Demokrat bist
Du gegen Rassisten. Warum verlinkst Du keine
Antirassismus-Homepages?"

ANTWORT: Erstens bin ich nur f�r Demokratie solange ich
nicht an der Macht bin. W�rde ich an der Macht sein,
dann w�rde ich eine Diktatur errichten. Wenn Du solche
Leute f�r Demokraten h�lst.... Zweitens bin ich nicht
gegen Rassisten. Ich bin f�r ein Recht auf freie
Meinungs�u�erung, und auch Rassismus ist eine
Meinug!!! Da� Rassismus eine Meinung ist, die ich
nicht teile, geh�rt auf ein anderes Blatt...
Wenn Du Dich �ber Rassismus oder
Nationalismus informieren willst, dann kannst Du
gerne auf npd.de gehen. So, jetzt habe ich mit
Absicht keinen Link gemacht. Aber der NPD wurde
mit einem Gerichtsverfahren wegen "Volksverhetzung"
gedroht (eine Klage vor Gericht wurde letzten Endes
doch nicht gemacht), weil sie die Bombardierung
Dresdens als "Bomben-Holocaust" und die alliierten
Soldaten im 2. Weltkrieg als "Massenm�rder" bezeichnet
hat. Darf man in Deutschland nicht die Wahrheit sagen???
Die Bombardierung Dresdens und anderer deutscher St�dte
im 2. Weltkrieg war ein "Bomben-Holocaust" und die
alliierten Soldaten im 2. Weltkrieg waren Massenm�rder,
aber das wollen unsere deutschenfeindlichen angeblich
demokratischen Parteien leider nicht sehen. Die NPD
kann ich leider auch nicht w�hlen, denn die NPD will
nicht sehen, da� die deutsche Bombardierung polnischer
Wohngebiete(!) im September 1939 auch ein "Bomben-Holocaust"
war und da� die deutschen Soldaten im 2. Weltkrieg auch
"Massenm�rder" waren, au�erdem verlie� die NPD bei
einer Schweigeminute f�r die j�dischen Opfer des
2. Weltkrieges den Saal. Da� linksradikale Parteien
(einschlie�lich PDS) deutschenfeindlich sind, wei� ich.
Aber es mu�te erst die NPD in den s�chsischen Landtag
einziehen, damit bekannt wird, da� auch SPD und CDU
deutschenfeindlich sind. Was die Parteien nicht sehen
wollen ist: Jedes Todesopfer des 2. Weltkrieges ist
eines zuviel. Selbstverst�ndlich ist es nicht in
Ordnung die j�dischen und regimekritischen Opfer
des Nationalsozialismus zu verh�hnen (was die NPD tat
indem sie bei einer Schweigeminute f�r die Opfer
des Konzentrationslagers Auschwitz im s�chsischen
Landtag den Saal verlie�), es ist aber auch nicht
in Ordnung die deutschen Opfer des 2. Weltkrieges
zu verh�hnen, was CDU und SPD taten indem sie
behaupteten, da� die Aussagen der NPD ("Bomben-Holocaust",
"Massenm�rder") "Volksverhetzung" seien. Selbstverst�ndlich
ist es wahr, da� der 2. Weltkrieg von deutschem Boden
ausging, und das darf nicht vergessen werden. Aber
trotzdem werde ich dabei bleiben an die Verbrechen
der Wehrmacht im 2. Weltkrieg und an die Verbrechen
der Roten Armee im 2. Weltkrieg und an die Verbrechen
der Westalliierten im 2. Weltkrieg zu erinnern.
Kriegsverbrechen gab und gibt es in jedem Krieg!!!
Es gibt keine sauberen Kriege!!! Aber der 2. Weltkrieg
ist lange vorbei, und an dem was damals passiert ist,
kann man leider nichts �ndern.
Linksradikale Homepages werde ich nicht verlinken, weil
ich keine Homepages mit verleumderischen Beleidigungen
und Verleumdungen verlinke. Aber folgende Homepages
f�r Freiwirtschaft darfst Du Dir gerne ansehen:
www.humanwirtschaft.org , www.freiwirtschaft.de
www.bessereweltlinks.de/book52o.htm
www.systemfehler.de
www.freiwirtschaft.de/antifa , www.nwo.de (mit der wahrscheinlich gr��ten freiwirtschaftlichen Linkliste)
und folgende Hompepages gegen Freiwirtschaft
www.liberalismus.at/Texte/freiwirtschaft.php
Linksradikale Homepages gegen Freiwirtschaft verlinke
ich nicht.
Diese Homepages habe ich leider erst jetzt (17.7.05)
verlinkt, weil ich bisher leider den Behauptungen von
Verschw�rungstheoretikern geglaubt hatte, die behauptet
hatten, da� man sich im Internet nicht positiv zu den
Ideen Silvio Gesells �u�ern darf. Die Links beweisen,
da� Gegenteil. Was die Freiwirtschaftsbef�rworter nicht
sehen ist, da� man nicht alle Spekulationsgesch�fte
verbieten kann und das Geld nicht unbedingt nur wegen
den Zinsen gespart wird.
Anzumerken ist noch: W�hrend die Freiwirtschaft (entgegen
den Behauptungen linksradikaler Spinner) urspr�nglich
frei von antisemitischem und rassistischem Gedankengut
war, war die Vegetarier-, Veganer-, Tierschutz- und
Tierrechtsbewegung niemals frei von antisemitischem
und rassistischem Gedankengut (was nicht hei�en soll,
da� alle Vegetarier, Veganer, Tiersch�tzer und Tierrechtler
Antisemiten und Rassisten sind), und - man h�re und staune -
auch die linksradikale Bewegung war niemals frei von
antisemitischem und rassistischem Gedankengut. W�hrend
rassistisches Gedankengut heutzutage eher selten in
linksradikalen Kreisen propagiert wird, wird antisemitisches
Gedankengut auch heute noch massenhaft in linksradikalen
Kreisen propagiert (was nicht hei�en soll, da� alle
Linkradikalen Antisemiten sind).
Fakt ist aber auch: Wenn eine Bewegung im dritten Reich
(Deutschland 1933 - 1945) verboten wurde (die Vegetarier-
und Tierschutzbewegung wurde im 3. Reich verboten, die
Veganer- und Tierrechtsbewegung gab es 1933 noch nicht),
mu� sie deswegen nicht automatisch antifaschistisch gewesen
sein.

316. FRAGE: "Wenn Du f�r Freiwirtschaft bist, warum verlinkst
Du auf Deiner Seite "links" keine freiwirtschaftlichen Links?"

ANTWORT: Wie kommst Du darauf, da� ich f�r Freiwirtschaft bin?
Ich bin nicht f�r Freiwirtschaft. Die freiwirtschaftlichen
Homepages stehen schon seit Jahren im Internet. Finden sie
deswegen massenhaft Anh�nger??? Nein. Jetzt k�nnte man einwenden,
da� Veganer- und Tierrechtshomepages auch schon seit Jahren im
Internet stehen, und trotzdem kaum Anh�nger finden. Aber in den
Veganer- und Tierrechtshomepages werden alle Andersdenkenden
verleumderisch beleidigt und verleumdet, in den freiwirtschaftlichen
Homepages wird dagegen niemand verleumderisch beleidigt und
verleumdet. Ideologien, die Andersdenkende verleumden
finden also kaum Anh�nger? Nicht grunds�tzlich, die linksradikale
Ideologie und die rechtsradikale Ideologie verleumden auch
Andersdenkende und finden trotzdem massenhaft Anh�nger.
Es ist normal, da� in Zeiten hoher Arbeitslosikeit
rechtsradikale, linksradikale, freiwirtschaftliche und
"Trotzkopf"-Ideen viele Anh�nger finden und Schwarzarbeit
zunimmt. Bei rechtsradikalen
und linksradikalen Ideen �u�ert es sich in der Form, da�
die rechtsradikalen und linksradikalen Parteien mehr Stimmen
bekommen, bei freiwirtschaftlichen Ideen �u�ert es sich in
der Form, da� Tauschringe mehr Mitglieder bekommen (obwohl
es auch freiwirtschaftliche Parteien gibt).
Die Tatsache, da� wir in der BRD eine 5% Sperrklausel haben
bevorzugt
rechtsradikale und linksradikale Parteien gegen�ber anderen
kleinen Parteien mit guten Ideen.
Aber um nicht dem Vorwurf
zu bekommen, da� ich unbequeme Ideen unterdr�cken w�rde, habe
ich die freiwirtschaftlichen Links gesetzt.

317. FRAGE: "Wieviel Geld darf ich haben?"

ANTWORT: Deine Frage ist seit dem 1.1.2005 eine sehr
wichtige Frage.
Wenn Du noch nicht 65 Jahre alt bist, darfst Du
200 Euro pro Lebensjahr, mindestens 4850 Euro,
maximal 13 000 Euro haben, au�erdem darfst Du
bis zu 13 000 in einer Lebens- oder privaten
Rentenversicherung angelegt haben, die Du erst
nach Deinem 65. Geburtstag ausbezahlt bekommst.
(Stand: 1.1.2005)
Wenn Du �ber 65 Jahre alt bist, darfst Du soviel
Geld haben wie Du willst. F�r Personen �ber 65 Jahre
gibt es keine Verm�gensh�chstgrenzen.

318. FRAGE: "Ich habe geh�rt/gelesen, da� ich seit
1.1.2005 auch nur H�user und Grundst�cke bis zu einer
gewissen Obergrenze haben darf, stimmt das?"

ANTWORT: Ja, aber die Obergrenze (in m�) ist von Kreis
zu Kreis unterschiedlich.

319. FRAGE: "Was soll ich machen, wenn ich zuviel Geld
habe?"

ANTWORT: Woher soll ich das wissen???

320. FRAGE: "Ich bin �ber 18 Jahre alt, und will
Arbeitslosengeld II beantragen. Ich wohne aber noch
bei meinen Eltern. Geh�ren meine Eltern mit zur
Bedarfsgemeinschaft?"

ANTWORT: Ob Eltern und andere Verwandte von Personen
�ber 18 Jahren zur Bedarfsgemeinschaft geh�ren ist
vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Ob Eltern
und andere Verwandte von Personen �ber 18 Jahren zur
Bedarfsgemeinschaft geh�ren, kann nur das Sozialgericht
entscheiden, und die Sozialgerichte urteilen in dieser
Frage unterschiedlich. Wenn die Arbeitsagentur/das
Landratsamt das Einkommen und Verm�gen Deiner Eltern
bei Deinem Arbeitslosengeld-II-Antrag mit angerechnet hat,
solltest Du vor dem Sozialgericht gegen Deinen
Arbeitslosgeld-II-Bescheid klagen.

321. FRAGE: "Wird das Einkommen und Verm�gen von
Personen, die mit mir in einer Wohnung wohnen und
nicht mit mir verwandt oder verschw�gert sind beim
Arbeitslosengeld-II-Antrag mit angerechnet?"

ANTWORT: Ob das Einkommen von Personen, die in derselben
Wohnung wohnen und nicht verwandt oder verschw�gert sind
mit angerechnet wird ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig
geregelt. Ob das Einkommen von Personen, die in derselben
Wohnung wohnen und nicht verwandt oder verschw�gert sind
mit angerechnet wird, kann nur das Sozialgericht entscheiden,
und die Sozialgerichte urteilen in dieser Frage unterschiedlich.
Wenn die Arbeitsagentur/das Landratsamt das Einkommen und
Verm�gen von Personen, die mit Dir in einer Wohnung wohnen
und nicht mit Dir verwandt oder verschw�gert sind bei
Deinem Arbeitslosengeld-II-Antrag mit angerechnet hat,
dann solltest Du vor dem Sozialgericht gegen Deinen
Arbeitslosengeld-II-Bescheid klagen.

Nachtrag vom 29.10.2005: Erben von Arbeitslosengeld-II-Empf�ngern m�ssen Arbeitslosengeld-II erstatten in der Erblasser in den letzten 10 Jahren mehr als 1700 Euro Arbeitslosengeld II bekommen hatte und mehr als 15 500 Euro hatte und die Erstattung keine besondere H�rte darstellt.

322. FRAGE: "Was sind Asexuelle?"

ANTWORT: Die Bezeichnung "Asexuelle" ist irref�hrend.
heterosexuell = Sex mit einem Vertreter des anderen Geschlechts
homosexuell = Sex mit einem Vertreter des gleichen Geschlechts
bisexuell = Sex mit Vertretern von beiden Geschlechtern
asexuell = Sex mit keinem anderen
Asexuelle d�rfen keinen Sex mit anderen Menschen haben, d�rfen
sich aber selbst befriedigen.
Katholische Pfarrer, M�nche und Nonnen d�rfen keinen Sex mit
anderen Menschen haben und d�rfen sich auch nicht selbst
befriedigen.
W�hrend die meisten katholischen Pfarrer, M�nche und Nonnen
durchaus den Wunsch nach Sex mit anderen Personen haben, haben
Asexuelle keinen Wunsch nach Sex mit anderen Personen.

323. FRAGE: "Es gibt doch au�er den 4 sexuellen Orientierungen
noch weitere sexuelle Orientierungen: Nekrophilie, P�dophilie,
Sodomie, Selbstbefriedigung, Sex mit Gegenst�nden."

ANTWORT: Nein. Es gibt nur die 4 sexuellen Orientierungen.
Nekrophilie = Sex mit Toten
P�dophilie = Sex mit Kindern
Sodomie = Sex mit Tieren
Selbstbefriedigung/Onanie/Masturbation = Sex mit sich selbst
Es gibt 2 M�glichkeiten von Selbstbefriedigung:
entweder mit einer Hand (oder mit 2 H�nden) oder mit Gegenst�nden.
Trotzdem gilt: Wenn Du auf Sex mit Toten stehst: Stehst Du auf
Sex mit Toten des gleichen Geschlechts oder auf Sex mit Toten
des anderen Geschlechts oder auf Sex mit Toten von beiden
Geschlechtern? Wenn Du auf Sex mit Kindern stehst gilt ebenfalls:
Stehst Du auf Sex mit Kindern des gleichen Geschlechts oder
auf Sex mit Kindern des anderen Geschlechts oder auf Sex mit
Kindern von beiden Geschlechtern? Wenn Du auf Sex mit Tieren stehst
gilt ebenfalls: Stehst Du auf Sex mit Tieren des gleichen
Geschlechts oder auf Sex mit Tieren des anderen Geschlechts
oder auf Sex mit Tieren von beiden Geschlechtern?
Etwas komplizierter wird es, wenn Du auf Selbstbefriedigung stehst,
aber wenn Du auf Selbstbefriedigung stehst gilt: Stehst Du nur
auf Selbstbefriedigung oder stehst Du neben Selbstbefriedigung
auch auf Sex mit Vertretern des gleichen Geschlechts oder auf
Sex mit Vertretern des anderen Geschlechts oder auf Sex mit
Vertretern von beiden Geschlechtern? Wenn Du nur auf
Selbstbefriedigung stehst, bist Du asexuell.

324. FRAGE: "Sex mit Kindern ist verboten."

ANTWORT: Verbote bringen nichts. Sex mit Kindern ist zwar in
Deutschland verboten, aber trotzdem gibt es in Deutschland
Menschen, die auf Sex mit Kindern stehen. Es geht bei der
323. FRAGE nicht darum was erlaubt oder verboten ist, sondern
es geht bei der 323. FRAGE darum alle sexuellen W�nsche
aufzuz�hlen, die Menschen haben (k�nnten). Und dazu geh�rt
P�dophilie (Kindersex) leider dazu. Au�erdem ist der Wunsch
nach Sex mit Kindern in Deutschland durchaus erlaubt. Wer
sich den Wunsch nach Sex mit Kindern aber erf�llt, der
begeht in Deutschland eine Straftat. In Deutschland sind
alle W�nsche erlaubt. Aber man darf sich in Deutschland
leider nicht alle W�nsche erf�llen.

325. FRAGE: "Was ist wenn ich zuviel Geld habe?"

ANTWORT: Wenn Du zuviel Geld hast und keine Arbeit
hast, kannst Du kein Arbeitslosengeld II bekommen,
siehe 317. FRAGE. Wegen Hartz IV sollten auch
Menschen, die Arbeit haben, darauf achten, da� sie
nicht mehr wie 200 Euro pro Lebensjahr mindestens
4850 Euro, maximal 13 000 Euro und zus�tzlich noch
maximal 13 000 Euro in einer Lebens- oder privaten
Rentenversicherung, die erst nach dem 65. Geburtstag
ausbezahlt wird, haben. Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren sollten wegen Hartz IV darauf achten,
da� sie nicht mehr als 4850 Euro haben.

326. FRAGE: "Ich werde gemobbt. Kannst Du mir helfen?"

ANTWORT: www.mobbing-zentrale.com , www.mobbing-web.de und www.mobbing-nein-danke.info . Erwarte aber bitte keine Wunder von diesen Homepages.

327. FRAGE: "Ich habe gelesen, da� Lehrlinge Geld
an ihre Eltern �berweisen m�ssen. Stimmt das? Und
wenn ja, wieviel Lehrlingsgeld mu� ich verdienen,
damit ich kein Geld an meine Eltern �berweisen mu�?"

ANTWORT: Wenn Du in den alten Bundesl�ndern wohnst
und bis zu 275,99 Euro Lehrlingsgeld verdienst, dann
bekommst vom 1.1.2005 bis 30.9.2005 m�glicherweise
neben Deinem Lehrlingsgeld noch Arbeitslosengeld II.
Wenn Du das 1. Kind bist w�rdest Du bei 275,99 Euro
Lehrlingsgeld m�glicherweise 41,41 Euro Arbeitslosengeld
II bekommen.
Wenn Du das 1. Kind bist und in den alten Bundesl�ndern
wohnst, dann mu�t Du vom 1.1.2005 bis 30.9.2005 bei
Lehrlingsgeld bis zu 324,71 Euro im Monat nichts an Deine
Eltern �berweisen. Beim 2. Kind liegt die Grenze bei
378,15 Euro, beim 3. Kind bei 359,50 Euro, und beim 4. Kind
bei 324,71 Euro. Beim 5. Kind kommt es darauf an wieviel
die ersten 4 Kinder verdienen. Bekommt das 1. Kind 324,71
Euro Lehrlingsgeld, das 2. 378,15 Euro, das 3. 359,50 Euro
und das 4. 324,71 Euro, dann darf das 5. Kind 112,92 Euro
Lehrlingsgeld bekommen. Bekommt das 5. Kind 112,93 Euro,
dann k�nnen die Eltern kein Arbeitslosengeld II bekommen
und die Kinder m�ssen ihren Eltern kein Geld �berweisen.
Aber da die Kinder alle weniger als 400 Euro verdienen
bekommen die Eltern in so einem Fall 3 x 154 Euro +
2 x 179 Euro Kindergeld. Das macht 462 Euro + 358 Euro
= 820 Euro. In so einem Fall bekommen die Eltern also
820 Euro Kindergeld.
Ab 1.10.2005 w�rde das 1. Kind bei 275,99 Euro
Lehrlingsgeld m�glicherweise 135,21 Euro Arbeitslosengeld II
bekommen. Das 2. Kind w�rde bei 275,99 Euro Lehrlingsgeld
m�glicherweise 55,21 Euro Arbeitslosengeld II bekommen.
Das 1. Kind mu� bei Lehrlingsgeld bis zu 445 Euro nichts an
seine Eltern �berweisen. Beim 2. Kind liegt die Grenze bei
345 Euro, beim 3. Kind bei 307,78 Euro und beim 4. Kind bei
306,67 Euro. Verdient das 1. Kind 445 Euro, das 2. 345 Euro,
das 3. 307,78 Euro und das 4. 306,67 Euro, dann darf das
5. Kind 95,55 Euro Lehrlingsgeld bekommen. Bekommt das 5. Kind
95,56 Euro Lehrlingsgeld, dann k�nnen die Eltern kein
Arbeitslosengeld II bekommen. Aber auch in so einem Fall bekommen
die Eltern Kindergeld, und zwar f�r das 1. Kind nichts, da
es �ber 400 Euro verdient, f�r das 2. Kind 154 Euro, f�r das
3. Kind 154 Euro, f�r das 4. Kind 154 Euro und f�r das 5. Kind
179 Euro, macht 3 x 154 Euro + 179 Euro = 641 Euro. In so einem
Fall w�rden die Eltern als 641 Euro Kindergeld bekommen.
Wenn Du in den neuen Bundesl�ndern wohnst, gilt:
Bei 264,99 Euro Lehrlingsgeld bekommst Du m�glicherweise 39,76 Euro
Arbeitslosengeld II.
Bei einem Lehrlingsgeld von 311,76 Euro mu� das 1. Kind
vom 1.1.2005 bis 30.9.2005 kein Geld an seine Eltern �berweisen.
Beim 2. Kind liegt die Grenze bei 359,77 Euro, beim 3. Kind bei
352,16 Euro und beim 4. Kind bei 311,76 Euro. Wenn das 1. Kind
311,76 Euro verdient, das 2. 359,77 Euro, das 3. 352,16 Euro
und das 4. 311,76 Euro, dann darf das 5. Kind 164,55 Euro
verdienen. Wenn das 5. Kind 164,56 Euro verdient bekommen die
Eltern kein Arbeitslosengeld II. Aber auch in diesem Fall
bekommen die Eltern 820 Euro Kindergeld.
Ab 1.10.2005 gilt:
Bei einem Lehrlingsgeld von 264,99 Euro bekommt das 1. Kind
m�glicherweise 133,01 Euro Arbeitslosengeld II. Das 2. Kind
bekommt bei 264,99 Euro Lehrlingsgeld m�glicherweise 53,01
Euro Arbeitslosengeld II.
Bei einem Lehrlingsgeld von 431,25 Euro mu� das 1. Kind kein
Geld an seine Eltern �berweisen. Beim 2. Kind liegt die Grenze
bei 331,25 Euro, beim 3. Kind bei 298,67 Euro und beim 4. Kind
bei 294,44 Euro. Verdient das 1. Kind 431,25 Euro, das 2.
331,25 Euro, das 3. 298,67 Euro und das 4. Kind 294,44 Euro,
dann darf das 5. Kind 144,39 Euro verdienen. Wenn das 5. Kind
144,40 Euro verdient, dann bekommen die Eltern kein
Arbeitslosengeld II. Aber auch in diesem Fall bekommen die
Eltern 641 Euro Kindergeld.

328. FRAGE: "Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II bei
einem Lehrlingsgeld von 275,99 Euro bzw. 264,99 Euro
f�r das 2., 3. und 4. Kind?"

ANTWORT: Vom 1.1.2005 bis 30.9.2005 bekommt das 1. Kind
in den alten Bundesl�ndern 41,41 Euro Arbeitslosengeld II,
das 2. 64,20 Euro, das 3. 82,99 Euro, das 4. 52,21 Euro und
das 5. Kind 41,41 Euro Arbeitslosengeld II. Wenn die ersten
5 Kinder je 275,99 Euro verdienen darf das 6. Kind 120,05 Euro
verdienen und w�rde 173,96 Euro Arbeitslosengeld II bekommen.
Verdient das 6. Kind 120,06 Euro w�rde alle 6 Kinder und
die Eltern kein Arbeitslosengeld II bekommen. Die Eltern
w�rden allerdings in so einem Fall 3 x 154 Euro + 3 x 179 Euro
= 462 + 537 Euro = 999 Euro. Die Eltern w�rden also in so
einem Fall 999 Euro Kindergeld bekommen.
Ab 1.10.2005 gilt:
1. Kind 135,21 Euro Arbeitslosengeld II, 2. Kind 55,21 Euro,
3. Kind 52,41 Euro, 4. Kind 27,61 Euro und 5. Kind 27,61 Euro.
Das 6. Kind darf weiterhin 120,05 Euro verdienen, w�rde daf�r
aber nur noch 167,96 Euro Arbeitslosengeld II bekommen.
Wenn das 6. Kind 120,06 Euro verdient bleibt es dabei, da�
alle 6 Kinder und deren Eltern kein Arbeitslosengeld II
bekommen und da� die Eltern 999 Euro Kindergeld bekommen.
In den neuen Bundesl�ndern gilt:
1.1.2005 bis 30.9.2005:
Bekommen die Kinder 264,99 Euro Lehrlingsgeld, dann bekommt
das 1. Kind 39,76 Euro Arbeitslosengeld II, das 2. 59,25 Euro,
das 3. 79,51 Euro, das 4. 55,50 Euro und das 5. 39,76 Euro.
Wenn die ersten 5 Kinder je 264,99 Euro verdienen darf das
6. Kind 175,05 Euro verdienen und w�rde 116,21 Euro
Arbeitslosengeld II bekommen. Verdient das 6. Kind 175,06
Euro, dann w�rden alle 6 Kinder und deren Eltern kein
Arbeitslosengeld II bekommen. Die Eltern w�rden aber in
so einem Fall 999 Euro Kindergeld bekommen.
Ab 1.10.2005 gilt:
1. Kind 133,01 Euro Arbeitslosengeld II, 2. Kind 53,01 Euro,
3. Kind 53,01 Euro, 4. Kind 27,02 Euro und das 5. Kind 26,51 Euro.
Das 6. Kind darf weiterhin 175,05 Euro verdienen und w�rde
107,45 Euro Arbeitslosengeld II bekommen.
Wenn das 6. Kind 175,06 Euro verdient, bleibt es dabei, da�
alle 6 Kinder kein und deren Eltern kein Arbeitslosengeld II
bekommen und da� die Eltern 999 Euro Kindergeld bekommen.
F�r Erwachsene kann ich die Grenzen bei denen sie gerade so
noch Arbeitslosengeld II bekommen leider nur f�r den
Muldentalkreis ausrechnen.

329. FRAGE: "Ich bin das 4. Kind und wohne in den alten
Bundesl�ndern und bekomme 275,99 Euro Lehrlingsgeld im
Monat und au�erdem 52,21 Euro Arbeitslosengeld II, das
macht zusammen 328,20 Euro. Nun darf ich aber nur
324,71 Euro verdienen. Mu� ich da jeden Monat 3,49 an
meine Eltern �berweisen?"

ANTWORT: Nein. Die 52,21 Euro �berweist die Arbeitsagentur
oder das Landratsamt nicht an Dich, sondern an Deine
Eltern. Von den 52,21 Euro d�rfen Dir Deine Eltern bis
jeden Monat bis zu 49,24 Euro �berweisen oder in bar geben.
Deine Eltern sind aber nicht verpflichtet Dir etwas von
den 52,21 Euro zu geben. Deine Eltern d�rfen auch die
52,21 Euro voll behalten.
Grunds�tzlich gilt: Arbeitslosengeld II, da� die Eltern
f�r ihre Kinder bekommen d�rfen die Eltern per �berweisung
oder in bar an ihre Kinder weitergeben, m�ssen es aber nicht.
F�r Personen, die in den alten Bundesl�ndern wohnen gilt:
Vom 1.1.2005 bis 30.9.2005:
Arbeitslosengeld II f�r das 1. bis 3. Kind d�rfen die
Eltern ihren Kindern grunds�tzlich in voller H�he weitergeben.
Verdient das 4. Kind 275,99 Euro im Monat, dann d�rfen die
Eltern dem 4. Kind nur bis zu 49,24 Euro im Monat geben.
Arbeitslosengeld II f�r das 5. und 6. Kind d�rfen die
Eltern ihren Kindern grunds�tzlich in voller H�he weitergeben.
Ab 1.10.2005 gilt:
Arbeitslosengeld II f�r das 1. und 2. Kind d�rfen die
Eltern ihren Kindern grunds�tzlich in voller H�he weitergeben.
Verdient das 3. Kind 275,99 Euro im Monat, dann d�rfen
die Eltern dem 3. Kind nur bis zu 33,85 Euro im Monat geben.
Arbeitslosengeld II f�r das 4. bis 6. Kind d�rfen die Eltern
in voller H�he an das Kind weitergeben.
F�r Personen, die in den neuen Bundesl�ndern wohnen gilt:
Vom 1.1.2005 bis 30.9.2005:
Arbeitslosengeld II f�r das 1. bis 3. Kind d�rfen die Eltern
ihren Kindern in voller H�he weitergeben.
Verdient das 4. Kind 264,99 Euro im Monat, dann d�rfen die
Eltern dem 4. Kind nur bis zu 48,08 Euro im Monat geben.
Arbeitslosengeld II f�r das 5. und 6. Kind d�rfen die Eltern
ihren Kindern in voller H�he weitergeben.
Ab 1.10.2005 gilt:
Arbeitslosengeld II f�r das 1. und 2. Kind d�rfen die Eltern
ihren Kindern in voller H�he weitergeben.
Verdient das 3. Kind 264,99 Euro im Monat, dann d�rfen die
Eltern dem 3. Kind nur bis zu 35,56 Euro im Monat geben.
Arbeitslosengeld II f�r das 4. bis 6. Kind d�rfen die Eltern
ihren Kindern in voller H�he weitergeben.

330. FRAGE: "Du empfiehlst sich mit Pfefferspray
gegen Beleidigungen, Bel�stigungen, Drohungen,
aggressive Bettler, Haust�rverk�ufer und �hnliches
zu wehren. Warum empfiehlst Du nicht sich mit
scharfen Waffen gegen Beleidigungen, Bel�stigungen,
Drohungen, aggressive Bettler, Haust�rverk�ufer
und �hnliches zu wehren?"

ANTWORT: Erstens empfehle ich nicht grunds�tzlich
Pfefferspray, sondern ich empfehle je nach Bedarf
Pfefferspray oder Elektroschockwaffen. Zweitens
als Normalb�rger hast Du gar keine M�glichkeit
an scharfe Waffen ranzukommen. Ansonsten gilt:
Der Gesetzgeber setzt leider WBK-freie Waffen
und Selbstverteidigungsger�te mit scharfen Waffen
gleich. Ich bin anderer Meinung.
WBK-freie Waffen und Selbstverteidigungsger�te
sind im Gegensatz zu scharfen Waffen nicht t�dlich (und sollten deshalb auch nicht gleichgesetzt werden). -
Ansonsten gilt: Hast Du schon mal etwas von der Verh�ltnism��igkeit
der Mittel geh�rt???
Wenn Dich jemand mit einem Messer erstechen will und
Du zuf�llig eine scharfe Waffe dabei hast, und auf ihn
mit der scharfen Waffe schie�t, dann ist das in Ordnung
(obwohl ich auch in so einem Fall Pfefferspray f�r
sinnvoller halte). Bei Beleidigungen, Bel�stigungen,
Drohungen, aggressive Bettler, Haust�rverk�ufern und
�hnlichen Scherzen ist steht dagegen das Schie�en mit
scharfen Waffen in keinem Verh�ltnis zu dem Handeln
der T�ter.
Meine Meinung: Auch wenn Du eine Waffenbesitzkarte und
einen Waffenschein hast (einen Waffenschein hat sowieso
kaum jemand und wenn Du nur eine Waffenbesitzkarte hast,
darfst Du zwar eine scharfe Waffe haben, aber Du darfst
Deine scharfe Waffe nicht mitnehmen) oder nur eine
Waffenbesitzkarte hast, solltest Du immer
Pfefferspray mitnehmen und bei Bedarf auch eine Elektro-
schockwaffe mitnehmen und Pfefferspray und Elektroschock-
waffe schon bereits bei Beleidigungen, Bel�stigungen,
Drohungen und �hnlichen Scherzen einsetzen. Da� Du dadurch
Deine Waffenbesitzkarte verlieren kannst, sollte Dir egal
sein. Dein Leben und Dein Geld ist wichtiger als Deine
Waffenbesitzkarte (und Dein Waffenschein).

331. FRAGE: "Ich bin noch nicht 14 Jahre und meine Eltern
bekommen Arbeitslosengeld II. Wieviel Geld darf ich verdienen?"

ANTWORT: Du solltest am besten gar kein Geld verdienen.
Vom 1.1.2005 bis 30.9.2005 gilt: Du darfst bis zu 400
Euro im Monat verdienen. Aber wenn Du bis zu 400 Euro
im Monat verdienst, dann darfst Du von den 400 Euro
nur 15% behalten. Also darfst Du von 400 Euro nur 60 Euro
behalten. Und das lohnt sich nicht.
Ab 1.10.2005 gilt: Wenn Du bis zu 100 Euro verdienst,
dann darfst Du 100% behalten, und zwar unabh�ngig davon ob Deine Eltern Geld dazu verdienen oder nicht. Seit 1.10.2005 d�rfen Kinder Arbeitslosengeld-II- oder Sozialhilfe-Empf�ngern, die zwischen 0 und 14 Jahre alt sind bis zu 100 Euro im Monat verdienen. 

332. FRAGE: "Meine Eltern bekommen Arbeitslosengeld II.
Ich hatte zum Geburtstag Geld geschenkt bekommen und meine
Eltern haben mir das Geld weggenommen. D�rfen die das?"

ANTWORT: Ja. Aber es ist trotzdem nicht in Ordnung, wenn
Deine Eltern Dir das Geld wegnehmen. Vom 1.1.2005 bis
30.9.2005 gilt: Wenn Du bis zu 400 Euro zum Geburtstag
geschenkt bekommst m��ten Dir Deine Eltern nur 85% von
dem Geld, das Du zum Geburtstag geschenkt bekommen hast,
wegnehmen.
Ab dem 1.10.2005 gilt: Wenn Du bis zu 100 Euro zum Geburtstag
geschenkt bekommen hast, dann d�rften Dir Deine Eltern
das Geld eigentlich nicht wegnehmen. Und wenn Du unter 15 Jahren bist gilt das sogar grunds�tzlich. 

 333. FRAGE: "Mir gef�llt es nicht, da� Du die evangelische
und die katholische Kirche schlecht machst."

ANTWORT: Ich mache die Kirchen nicht schlecht, sondern die
Kirchen sind schlecht. Wenn Du Dich �ber die Kirchen
informieren willst, dann lies bitte "Eunuchen f�r das
Himmelreich" und "Nein und Amen" von Uta Ranke-Heinemann.

334. FRAGE: "Aber die Kirchen haben doch Abtreibungsberatungs-
stellen f�r schwangere Frauen in Not, und und diese
Abtreibungsberatungsstellen d�rfen auch Frauen nutzen, die
nicht Mitglied der Kirche sind?"

ANTWORT: Erstens ist die Katholische Kirche schon lange
aus dem Abtreibungsberatungssystem ausgetreten. Zweitens
hat die Evangelische Kirche keine Abtreibungsberatungsstellen
um schwangeren Frauen in Not zu helfen, sondern die
Evangelische Kirche hat Abtreibungsberatungsstellen weil der
Gesetzgeber Abtreibung nur mit vorherigen Besuch einer
Abtreibungsberatungsstelle erlaubt.
Als die katholische Kirche noch Abtreibungsberatungsstellen
hatte durften die Abtreibungsberatungsstellen der katholischen
Kirche nur von Frauen benutzt werden, die nicht Mitglied in
der katholischen Kirche waren.
Wenn Du weiblich, ledig und nicht katholisch bist, dann kannst
Du es Dir (seit 1970) leisten ein uneheliches Kind zu bekommen.
Wenn Du weiblich, ledig und katholisch und schwanger bist,
dann mu�t Du zu Pro Familia gehen, weil Du es Dir in so einem
Fall leider nicht leisten kannst ein uneheliches Kind zu
bekommen.

335. FRAGE: "Die Kirchen sind gut. Die Kirchen sind gegen
Abtreibung."

ANTWORT: Ob die Bef�rwortung eines Abtreibungsverbot etwas
gutes ist, ist noch die Frage.
Die evangelische und die katholische Kirche sind erst seit
Ende des 19. Jahrhunderts f�r ein Abtreibungsverbot.
Zweitens sind die evangelische und die katholische Kirche
nur deshalb f�r ein Abtreibungsverbot, weil ungeborene
Kinder leider nicht getauft werden k�nnen.
Die Abtreibungsgegnerschaft der Kirchen ist also
Augenwischerei.
Was die katholische Kirche anbelangt so verbietet die
katholische Kirche zwar Abtreibung, aber die katholische
Kirche verbietet auch unverheirateten Frauen Kinder zu
bekommen (die evangelische Kirche ist nicht (nicht mehr)
ganz so streng).
Wenn man schon unbedingt gegen Abtreibung sein will, dann
sollte man mindestens unverheirateten Frauen erlauben
Kinder zu geb�ren. Der deutsche Gesetzgeber erlaubt leider
erst seit 1970 unverheirateten Frauen Kinder zu geb�ren.
Es ist Humbug einerseits Abtreibung total zu verbieten
und andererseits unverheirateten Sex zu verbieten und
unverheirateten Frauen zu verbieten Kinder zu geb�ren.
Genau das macht aber die katholische Kirche.
Der deutsche Gesetzgeber hat erst 1969 (auf Druck der
deutschen Bev�lkerung) Sex au�erhalb der Ehe und die
Verwendung von Schwangerschaftsverh�tungsmitteln
au�erhalb der Ehe erlaubt. Und erst 1970 hat der
deutsche Gesetzgeber (auf Druck der deutschen
Bev�lkerung) unverheirateten Frauen erlaubt Kinder
zu geb�ren.
1903 hatte der deutsche Gesetzgeber Abtreibung verboten.
1972 hatte der deutsche Gesetzgeber Abtreibung erlaubt
wenn das Kind durch eine Vergewaltigung gezeugt wurde
oder behindert ist oder eine Schwangerschaft f�r die
Frau lebensgef�hrlich ist oder die Frau so wenig Geld
verdient, da� sie sich kein Kind leisten kann.
Es gibt sicherlich viele verschiedene vern�nftige Gr�nde,
die gegen eine Abtreibung sprechen (immerhin wird mit
einer Abtreibung ungeborenes Leben get�tet), aber die
Tatsache, da� ungeborene Kinder nicht getauft werden
k�nnen ist kein vern�nftiger Grund gegen Abtreibung.

336. FRAGE: "Du empfiehlst Erzeugnisse von Firmen
einzukaufen, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband
sind. Diese Firmen zahlen aber untertariflich."

ANTWORT: Erstens zahlen solche Firmen nicht unbedingt
untertariflich. Tarifl�hne sind nur einer von vielen
Gr�nden um aus dem Arbeitgeberverband auszutreten.
Zweitens viele Firmen, die nicht Mitglied im
Arbeitgeberverband sind zahlen zwar untertariflich,
aber sie m�ssen sich trotzdem an die Gesetze halten.
Drittens wenn alle Firmen Tarifl�hne zahlen w�rden,
dann h�tten wir noch mehr Arbeitslose.
Viertens ist es sinnvoll in Zeiten wo Dich der
Gesetzgeber zu 1-Euro-Jobs verpflichten kann beim
Einkauf darauf zu achten, da� das Unternehmen, das
die Erzeugnisse herstellt Tarifl�hne zahlt? Ich denke
nein.

337. FRAGE: "Frau K�nast hat zum Kauf deutscher
Erzeugnisse aufgerufen. Was denkst Du dazu?"

ANTWORT: Diese Aussage ist bedingt sinnvoll, aber
erstens gilt: Nicht jedes Erzeugnis bei dem eine
deutsche Herstelleradresse drauf steht, wird auch
in Deutschland hergestellt. Zweitens: Nicht jedes
Erzeugnis da� in Deutschland hergestellt wird, wird
auch von Deutschen hergestellt.
Erst m��te einmal ein Gesetz gemacht werden, da�
jedes Produkt so gekennzeichnet werden mu�, da� das
Herstellungsland eindeutig erkennbar ist.
Als Gegenargument zum Kauf von deutschen Erzeugnissen
wird oftmals der h�here Preis genannt. Dazu sage ich
aber: "So geht das nicht. Wenn wir wollen, da� es in
Deutschland nicht noch mehr Arbeitslose gibt, dann
m�ssen wir auch bereit sein deutsche Erzeugnisse zu
kaufen auch wenn wir Arbeitslosengeld II bekommen."
Wenn wir darauf achten, da� die Erzeugnisse, die wir
kaufen in Deutschland hergestellt wurden sind, dann
werden auch die Unternehmen wieder bereit sein
Arbeitspl�tze ins Inland zu verlagern.

338. FRAGE: "Du bist gegen die Aufhebung des
Bankgeheimnisses."

ANTWORT: Durch die Aufhebung des Bankgeheimnisse
ist Steuerhinterziehung nicht m�glich. Das Problem
ist aber: Vor Jahren haben unsere Politiker uns
zu privater Altersvorsorge aufgerufen und ab 1.1.2005
werden Lebensversicherungen �ber mehr als 13 000
Euro aufs Arbeitslosengeld II angerechnet. Ich finde
es nicht in Ordnung, da� unsere Politiker heute so
und morgen anders sagen. Man kann seine Geldanlagen
leider nicht so oft �ndern wie die Politiker die
Gesetze �ndern. Und das ist das eigentliche Problem.
Wenn man Geldanlagen st�ndig an neue Gesetze anpassen
k�nnte, dann h�tte ich nichts gegen die Aufhebung des
Bankgeheimnisses (Da� es auch andere M�glichkeiten
g�be um Steuerhinterziehung unm�glich zu machen, geh�rt
auf ein anderes Blatt.).
Trotzdem gilt leider seit dem 1.1.2005: Um die Angabe
von Sparbriefen und Lebensversicherungen �ber mehr
als 13 0000 Euro kommen Arbeitslosengeld-II-Antragsteller
leider nicht drum(he)rum.

339. FRAGE: "Deutsche Firmen wollen exportieren."

ANTWORT: Da� Deutschlands Firmenchefs (von einigen
wenigen Ausnahmen abgesehen) falsch denken ist mir bekannt.
Einseitig auf Export zu setzen ist grunds�tzlich eine
falsche Firmenstrategie. Sowohl f�r Firmen als auch f�r
Privatpersonen gilt: Man sollte alles tun um jedes Risiko
zu minimieren. In dem Sinne sollten Firmen auf Export und
auf Inlandsnachfrage setzen. W�rden deutsche Firmen auf
Export und Inlandsnachfrage setzen, dann g�be es viel
weniger Arbeitslose.

340. FRAGE: "Was ist dran an Weltverschw�rungen, Illuminaten, Freimaurern, Bilderbergern, CRF, Geheimgesellschaften, usw...."

ANTWORT: "Es ist schon etwas wahres dran. Aber eine "Weltverschw�rung" gibt es nicht. Und die Behauptung da� Illuminate, Freimaurer, Bilderberger, CRF oder andere alles bestimmen ist genauso eine L�ge wie es eine L�ge war als die NSDAP in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts behauptet hatte, da� die Juden alles bestimmen. Die Illuminate gab es. Ob es die Illuminate heute noch gibt wei� niemand. Die Freimaurer gibt es aber die Freimaurer haben kaum Einflu� auf die Politik. Die Bilderberger gibt es nicht. Das Wort "Bilderberger" entstand nachdem sich vor vielen Jahren viele Politiker im Hotel "Bilderberg" hinter verschlossenen T�ren getroffen hatten. Vom CRF wei� ich nichts aber das Ger�cht mit dem CRF ist wahrscheinlich genauso entstanden wie das Ger�cht mit den Bilderbergern. Als "Geheimgesellschaften" werden im allgemeinen geschlossene Vereine bezeichnen deren Satzungen und Ziele Nichtmitglieder nicht kennen und um Vereine bei deren Versammlungen Nichtmitglieder keinen Zutritt haben. Die Illuminate und die Freimaurer sind solche Vereine. Die Behauptung, da� solche Vereine deswegen viel Einflu� auf die Politik haben ist absurd.

  341. FRAGE: "Aber gab/gibt es nicht Politiker die
Freimaurer sind?"

ANTWORT: Diese Frage ist genauso bescheuert wie die
Frage: "Aber gab/gibt es nicht Politiker die Juden
sind?" Selbstverst�ndlich gab und gibt es Politiker
die Freimaurer waren/sind. Und es gab und gibt auch
Politiker die Juden waren/sind. Aber es sind nicht
alle Politiker Juden und es sind nicht alle Politiker
Freimaurer. Gestern waren es die Juden, heute sind
es die Freimaurer, morgen sind es vielleicht die
Veganer. Wer Leute sucht die er schlecht machen kann,
der findet Leute die er schlecht machen kann.
Zur Erkl�rung: 1933 - 1945 waren die Freimaurer in
Deutschland verboten. 1949 - 1989 waren die
Freimaurer in der DDR (Ostdeutschland) verboten.
Im 3. Reich (Deutschland von 1933 - 1945) wurden
die Juden politisch verfolgt. In der DDR wurden die
Juden auch politisch verfolgt (wenn auch nicht so
extrem wie im 3. Reich). In Polen waren die Juden
schon vor 1939 politisch verfolgt wurden.
So diese Tatsachen werfen mehr R�tsel als L�sungen
auf. Wo ist die Erkl�rung zu finden. Es gibt nur
eine Erkl�rung: Sowohl die Nationalisten als auch
die Kommunisten verbieten alle(s) was eine andere
Meinung hat. Aber in Zeiten des Internets kann man
andere Meinungen nicht verbieten.
Geld regiert die Welt. Wenn Journalisten oder Autoren
merken da� sie mit dem Abschreiben von alten Verschw�rungs-
theorien viel Geld machen k�nnen dann schreiben sie diese
Verschw�rungentheorien ab. Da� diese Verschw�rungstheorien
schon kurz nach ihrer Erfindung widerlegt wurden waren
interessiert sie nicht. Mit dem Brechen von Tabus
(wie z. B. auch das Hakenkreuz auf dem Titelblatt der
Voice) erreicht man Aufmerksamkeit. Da� das Brechen von
Tabus auch bei den Lesern falsch ankommen kann und da�
das Brechen von Tabus auch negative Folgen haben
interessiert die Journalisten und Autoren leider nicht.
(Voice verschwand vom Markt wegen dem Hakenkreuz auf
dem Titelblatt.)
Du kannst die Partei w�hlen die Du willst.

342. FRAGE: "Ja, aber in allen Parteien sind Freimaurer
drin."

ANTWORT: Erstens bezweifle ich, da� diese Aussage der
Wahrheit entspricht. Zweitens was hast Du gegen die
Freimaurer. Drittens die meisten die etwas �ber die
Freimaurer schreiben haben keine Ahnung von den
Freimaurern. Ich habe auch keine Ahnung von den Freimaurern.
Viertens fast �berall gibt es tolerante und intolerante
Menschen. Unter den Zeugen Jehovas gibt es keine toleranten
Menschen. Trotzdem gibt es kaum Leute die die Zeugen Jehovas
f�r gef�hrlich halten.

343. FRAGE: "Gibt es gef�hrliche Sekten?"

ANTWORT: Ja. Denke mal an den Giftgasanschlag auf die
Tokioter U-Bahn. Aber trotzdem gilt: die meisten Sekten
sind ungef�hrlich. Die Sekte Universelles Leben ist
ungef�hrlich auch wenn es viele Leute gibt die anderes
behaupten. Auch die Zeugen Jehovas sind ungef�hrlich.
Trotzdem sollte man sich genau dar�ber informieren was
eine Sekte will bevor man Mitglied dieser Sekte wird.
Aber um sich dar�ber zu informieren reicht das
Informationsmaterial der entsprechenden Sekte aus.
Das Informationsmaterial �ber Sekten von Anti-Sekten-
Organisationen und das Informationsmaterial �ber
Sekten von der evangelischen oder der katholischen
Kirche sollte man sofort ungelesen in den Papierkorb
werfen. Und Sektenberatungsstellen die diese Bezeichnung
wirklich verdienen gibt es in Deutschland leider nicht.
In Deutschland darf Daimler-Benz keine Volkswagen-Fahrer
beraten. Aber die evangelische und die katholische Kirche
d�rfen (leider) Sektenberatung machen. Es gilt folgendes:
In Deutschland ist es im Waren- und Dienstleistungsmarkt
verboten Kunden der Konkurrenz zu beraten. Was f�r den
Waren- und Dienstleistungsmarkt gilt m��te auch f�r den
Religionsmarkt gelten. -
Beratung von Kunden der Konkurrenz ist keine Beratung!!!l
Deshalb m��te Beratung von Kunden der Konkurrenz verboten
werden. Wenn die evangelische und die katholische Kirche
der Meinung sind da� sie neue Mitglieder werben m�ssen,
dann sollen sie sich andere Wege suchen!!!

344. FRAGE: "Was sind Trolle? Was sind Elche?"

ANTWORT: Die Internet-Lexika l�gen bei dieser Frage.
"Troll" und "Elch" sind Beleidigungen. "Troll" ist
genauso eine Beleidigung wie "Idiot". "Elch" ist
genauso eine Beleidigung wie "Esel" oder "Kamel".
Trolle sind skandinavische M�rchengestalten
(Lebewesen). "Idiot" ist eine abwertende Bezeichnung
f�r geistig Behinderte. Meistens werden aber Menschen
die Dinge machen/sagen bei denen jeder denkt 'So
bl�d/bescheuert kann doch eigentlich kein normaler
Mensch sein.' ("bl�d" und "bescheuert" wird in diesem
Fall als Synomym (Ersatzwort) f�r "dumm" eingesetzt
aber eigentlich sind "bl�d" und "bescheuert" abwertende
Bezeichnungen f�r "geistig behindert")
Das Wort "Elch" wird in Internet-Foren kaum verwendet.
Elche, Esel, Kamele und Schafe sind Tiere, die f�r
dumm gehalten werden. In Wirklichkeit haben diese
Tiere zwar ein kleineres Gehirn als der Mensch, dumm
sind sie aber nicht.
Die Betreiber der Internet-Foren sind gesetzlich
verpflichtet Beleidigungen (dazu geh�ren neben
"Troll" noch viele andere W�rter), Verleumdungen
und Volksverhetzungen zu l�schen, aber sie machen
es leider nicht. Die Polizei interessiert sich f�r
diese Problematik leider auch nicht. Das einzigste
was man tun kann ist die Betreiber der Internet-Foren
vor Gericht auf L�schung der entsprechenden Postings
zu verklagen. Aber das kostet viel Geld. Und das
Problem ist, da� die Leute die die Beleidigungen,
Verleumdungen und Volksverhetzungen in Internet-Foren
st�ren das Geld leider nicht haben.
Ich halte zwar nichts von �bertriebener H�flichkeit,
aber trotzdem denke ich Beleidigungen, Verleumdungen
und Volksverhetzungen in Internetforen sollten nicht
sein.
"trollfreie Foren" sind Foren in denen alle Postings
von Leuten, die nicht mit dem Forenbetreiber einer
Meinung sind, sofort gel�scht werden.
Neben Vegetarier- und Veganerforen, rechts- und
linksradikalen Foren ist das "zensurfreie"
Antivegan-Foren ein Forum in dem massenhaft Beleidigungen,
Verleumdungen und Volksverhetzungen stehen. Aber
zensurfreie Foren ziehen leider Leute die nichts
anderes k�nnen als andere Menschen beleidigen oder
verleumden magisch an.
(�brigens, meine Foren (bei denen ich inzwischen alle
anderen Leute ausgeschlossen habe) waren und sind frei
von Beleidigungen, Verleumdungen und Volksverhetzungen.)
Allerdings mu� ich hinzuf�gen, da� es auch Polizisten gibt,
die andere Menschen beleidigen und da� es auch Polizisten
gibt, die andere Straftaten begehen. Und diesen Satz lasse
ich stehen, obwohl ich wei�, da� dieser Satz von der Polizei
als "Beamtenbeleidigung" angesehen werden k�nnte. Und wenn Du
einen Polizisten wegen einer Straftat vor Gericht bringen
willst, dann gebe ich Dir 100%ige Garantie, da� Du den
Gerichtsproze� verlierst. Wenn Du einen anderen Menschen
wegen einer Sexualstraftat bei der Polizei anzeigen willst,
dann ist kann es sogar passieren, da� Du von Polizisten
beleidigt wirst (so etwas ist mir selber schon vor Jahren
passiert, ich wei� wovon ich rede). Und diesen Satz lasse
ich auch stehen obwohl ich wei�, da� auch dieser Satz von
der Polizei als "Beamtenbeleidigung" angesehen werden k�nnte.
Aber was sollen wir uns Gedanken machen, wenn sich sogar
unsere Bundestagsabgeordneten gegenseitig beleidigen???
Unsere Bundestagsabgeordneten d�rfen sich gegenseitig beleidigen.
Aber m�ssen wir uns unsere Bundestagsabgeordneten zum Vorbild
nehmen??? Ich denke nein.
Und da� auch unsere Medien ab und zu die Straftaten Beleidigung,
Verleumdung und/oder Volksverhetzung begehen (rechts- und
linksradikale, vegetarische und vegane �fter als andere) will
ich auch nicht unerw�hnt lassen. Ich nenne jetzt keine Namen,
weil wenn ich Namen nennen w�rde, dann m��te ich alle Medien
aufz�hlen...
Aber wir lernen alle schon als Kinder, da� man andere Menschen
beleidigt??? Ja, so etwas passiert wenn Erwachsene im Beisein
von Kindern andere Menschen beleidigen. Kinder ahmen alles nach.
Sollte man also keine Beleidigungen aussprechen wenn Kinder
in der N�he sind??? Es w�rde nichts bringen, denn die Kinder
haben andere Kinder als Freunde. Und die Eltern ihrer Freunde
beleidigen andere Menschen im Beisein der Kinder. Und das f�hrt
dann dazu, da� die Kinder wiederum ihre Freunde mit den gleichen
Worten beleidigen. Man kann Kinder nicht davor abschirmen, da�
sie Beleidigungen von Erwachsenen aufschnappen und
weiterverwenden. Wobei anzumerken ist, da� die Kinder die
Bedeutungen der W�rter noch gar nicht wissen. Nun k�nnte man ja
den Kindern sagen, was diese W�rter bedeuten... Ja, dann w�ren
die Kinder zwar daf�r dankbar, da� sie die Bedeutung der W�rter
kennen, aber das w�rde nichts daran �ndern, da� sie sich mit
diesen W�rtern gegenseitig beleidigen.

345. FRAGE: "Also sollte man seinen Gef�hlen nicht freien Lauf
lassen, wenn Kinder dabei sind?"

ANTWORT: Erstens kann man nicht verhindern, da� Kinder bei
Gespr�chen der Erwachsenen heimlich lauschen. Also gilt:
Wenn man will, da� die Kinder niemanden beleidigen, dann
darf man niemanden beleidigen. Zweitens gilt: Die Kinder
�bernehmen die W�rter - nicht die Gef�hle. Wenn man seinen
Gef�hlen freien Lauf l��t, dann lassen die Kinder ihren
Gef�hlen auch freien Lauf - aber sie �bernehmen nicht die
Gef�hle. Kinder nehmen sich immer ihre Eltern als Vorbilder
egal ob die Eltern gute oder schlechte Vorbilder sind.
Es spricht gegen meine Prinzipien Eltern an dieser Stelle
Ratschl�ge zu geben. Wer will, da� seine Kinder zu ihren
Freunden "Arschloch" oder "Rindvieh" sagen, der sollte
mit ruhigem Gewissen im Beisein seiner Kinder "Arschloch"
oder "Rindvieh" sagen. Und wer will, da� seine Kinder
die T�ren zuknallen, wenn sie schlechte Laune haben, der
sollte ruhig im Beisein der Kinder die T�ren zuknallen,
wenn er schlechte Laune hat.

346. FRAGE: "Ich bekomme Sozialhilfe. Darf ich
zur Sozialhilfe Geld hinzuverdienen und wenn ja
wieviel?"

ANTWORT: Du darfst bis zu weniger als 15 Stunden
in der Woche arbeiten und bis zu 400 Euro im
Monat dazuzuverdienen. Dabei ist allerdings zu
beachten, da� der Gesamt-Hinzuverdienst der
Sozialhilfe-Bedarfsgemeinschaft 1500 Euro im
Monat nicht �bersteigt. Hinzuverdienste werden
bei Sozialhilfe genauso angerechnet wie bei
Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe ist
genauso hoch wie das Arbeitslosengeld II.
(Das finde ich zwar ungerecht, aber daran kann
man leider nichts �ndern.)
�brigens, seit 1.1.2005 bekommen nur noch die
Menschen Sozialhilfe, die zwischen 15 und 65
Jahre alt sind, keine Berufs- oder Erwerbsunf�higkeits-
rente bekommen oder deren Berufs- oder Erwerbsunf�higkeits-
rente zu niedrig ist, und die nur bis zu 3 Stunden
am Tag arbeiten d�rfen. Menschen, die �lter als
65 Jahre sind und deren Altersrente sehr niedrig
ist, k�nnen �brigens weiterhin erg�nzende Sozialhilfe
bekommen.

347. FRAGE: "Wie hoch darf die Berufs- oder
Erwerbsunf�higkeits- oder Altersrente sein,
damit man noch erg�nzende Sozialhilfe bekommt?"

ANTWORT: Genauso hoch wie der Lohn oder das
Gehalt sein darf, damit man noch erg�nzendes
Arbeitslosengeld II bekommt; maximal 1499,99 Euro
pro Bedarfsgemeinschaft (zur Bedarfsgemeinschaft
geh�ren Ehepartner(in) und Kinder unter 18 Jahren).

348. FRAGE: "Ich habe bei einer Verkehrskontrolle
meinen niederl�ndischen F�hrerschein gezeigt.
Daraufhin wollte die deutsche Polizei meinen
Personalausweis sehen. Ich habe meinen deutschen
Personalausweis gezeigt. Daraufhin bekam ich
einen Gerichtsproze� wegen "Fahrens ohne F�hrerschein""

ANTWORT: Hier liegt ein eindeutiger Versto� der
deutschen Polizei und der deutschen Justiz gegen die
Gesetze der Europ�ischen Union vor. Wegen solchen
Vergehen k�nnte die deutsche Bundesregierung vom
Europ�ischen Gerichtshof zu hohen Geldstrafen
verurteilt werden, aber das w�rde Dir leider nichts
n�tzen. Solange wie unsere deutsche Justiz
europ�isches Recht nicht beachtet darfst Du leider
nur in den Niederlanden Auto fahren.

349. FRAGE: "K�nnte man bei so einem Fall wie
der 348. FRAGE vor den Europ�ischen Gerichtshof
gehen."

ANTWORT: Ja, aber das w�re erstens wenig sinnvoll,
und zweitens kann man in so einem Fall leider
keine Proze�kostenhilfe bekommen. Wenig sinnvoll
ist es deshalb weil es rechtlich umstritten ist,
ob die Bundesdeutsche Regierung das Recht hat sich �ber
Urteile des Europ�ischen Gerichtshofes hinwegzusetzen.

350. FRAGE: "Die Polizei hat mir den F�hrerschein
weggenommen, weil ich mit mehr als 1,6 Promille
Fahrrad gefahren bin."

ANTWORT: In diesem Fall w�re es sinnvoll bis
vors Bundesverfassungsgericht zu klagen.

351. FRAGE: "Ich bin weiblich evangelisch und schwanger.
Darf ich zu einer evangelischen Schwangerschaftsberatungsstelle
gehen?"

ANTWORT: Prinzipiell ja. Aber Du solltest dabei bedenken,
da� es schon seit vielen Jahrzehnten aus kirchenrechtlicher
Sicht keinen Grund f�r eine Abtreibung gibt. Und wenn Du
keine Abtreibung machen willst, dann mu�t Du nicht zu einer
Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Wenn Du unverheiratet,
evangelisch und schwanger bist, und Dein Kind beh�lst, dann
entstehen Dir keine kirchenrechtlichen Nachteile. Die Frage
ist hier warum willst Du Dein Kind nicht haben? Aus kirchen-
rechtlicher Sicht w�rde ich Dir empfehlen nicht zu einer
evangelischen Schwangerschaftsberatungsstelle zu gehen,
sondern Dein Kind zu behalten. Allerdings kann nichtkirchliche
Gr�nde f�r eine Abtreibung geben.

352. FRAGE: "Ich bin weiblich, unverheiratet, evangelisch und
schwanger. Und ich will mein Kind behalten. Darf ich das?
Und wenn ja, was soll ich dann machen?"

ANTWORT: Du darfst Dein Kind behalten. Wenn Du Dein Kind
behalten willst, dann sollst Du gar nichts machen.

353. FRAGE: "Ich bin weiblich, unverheiratet, katholisch und
schwanger. Und ich will mein Kind behalten. Darf ich das?
Und wenn ja, was soll ich dann machen?"

ANTWORT: Du darfst Dein Kind nicht behalten. F�r Dich gibt
es 2 M�glichkeiten: Entweder Du entscheidest Dich f�r eine
Abtreibung. Dann mu�t zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle
von PRO FAMILIA gehen. Oder Du willst Dein Kind behalten.
Dann gibt es wieder 2 M�glichkeiten: Entweder Du trittst aus
der katholischen Kirche aus und gehst nicht zu einer
Schwangerschaftsberatungsstelle. Oder Du heiratest und bleibst
Mitglied der katholischen Kirche und gehst nicht zu einer
Schwangerschaftsberatungsstelle. In diesem Fall mu� allerdings
die Heirat bereits dann erfolgen wenn noch niemand sieht, da�
Du schwanger bist. Und die Heirat mu� sowohl auf dem
Standesamt als auch in der katholischen Kirche erfolgen.
Wenn Du heiraten willst, dann mu� Dein der Mann den Du
heiratest nicht unbedingt der tats�chliche Vater Deines
Kindes sein. Wenn Du Mitglied der katholischen Kirche bleibst
und einen Mann heiratest, der nicht der tats�chliche Vater
Deines Kindes ist, hast Du allerdings keine M�glichkeit
den tats�chlichen Vater Deines Kindes auf Vaterschaft zu
verklagen.

354. FRAGE: "Ich bin weiblich und habe ein Kind. Kann ich den
Vater des Kindes wegen Vaterschaft vor Gericht verklagen?"

ANTWORT: Wenn das Kind nach 1970 geboren wurde, kannst Du
den Vater des Kindes wegen Vaterschaft verklagen.
Wenn Du standesamtlich verheiratet bist, und Dein Ehemann
ist nicht der Vater Deines Kindes, dann kannst Du den Vater
Deines Kindes jedoch nur innerhalb einer bestimmten Frist
nach der Geburt Deines Kindes auf Vaterschaft verklagen.
(Da� Dein Ehemann eine Scheidungsklage einreichen k�nnte,
wenn sich herausstellen sollte, da� Dein Ehemann nicht der
Vater Deines Kindes ist, geh�rt auf ein anderes Blatt.)
Wenn Du katholisch verheiratet bist, und Dein Ehemann ist
nicht der Vater Deines Kindes, dann kannst Du den Vater
Deines Kindes nicht auf Vaterschaft verklagen.
Wenn Du nicht verheiratet bist, gibt es f�r eine
Vaterschaftsklage keine Verj�hrungsfrist.
 

355. FRAGE: "Was ist Antispezisismus?"

ANTWORT: Die Internet-Lexika l�gen leider bei dieser
Frage. Es gibt 5 verschiedene Menschenrassen. Diese
Menschenrassen kann man nach 5 Hautfarben oder 5
Erdteilen einordnen: Wei�e/Europ�er, Gelbe/Asiaten,
Rote/Indianer(amerikanische Ureinwohner),
Schwarze/Afrikaner/Neger und Braune/Aborigines
(australische Ureinwohner). Wenn man nun behaupten
w�rde, da� diese 5 Menschenrassen unterschiedliche
Werte haben, dann ist das Rassismus.
Spezisismus geht davon aus, da� der Mensch �ber
dem Tier steht. Antispezisismus m��te eigentlich
davon ausgehen, da� Menschen und Tieren gleichwertig
sind. Tats�chlich geht aber Antispezisismus davon aus,
da� die Tiere �ber den Menschen stehen.
Es gibt unter den Veganern und Tiersch�tzern auch
Menschen, die menschenfreundliche Ansichten haben.
Alle Antispezisisten sind Veganer und Tierrechtler.
Aber nicht alle Veganer sind Antispezisisten und
Tierrechtler. Alle Veganer sind Pflanzenk�stler.
Alle Antispezisisten und Tierrechtler haben
menschenverachtende und menschenfeindliche Ansichten.
(Da� auch alle Nationalisten und Kommunisten
menschenverachtende und menschenfeindliche Ansichten
haben geh�rt auf ein anderes Blatt).
Antispezisisten und Tierrechtler sind nicht nur Veganer,
sondern vermeiden auch das Halten, Nutzen, Verletzen und
T�ten von Tieren soweit es m�glich ist. Leider bef�rworten
(fast) alle Antispezisisten und Tierrechtler Sklaverei,
Folter von Menschen und Todesstrafe von Menschen.
(Da� fast alle Nationalisten und Kommunisten �hnlich
denken geh�rt auf ein anderes Blatt.)

356. FRAGE: "Ich habe eine illegale Waffe und will sie
nicht mehr haben. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Diese Frage ist sehr wichtig, und diese
Frage wird in den Medien immer wieder falsch
beantwortet.
Du solltest die Waffe nicht bei der Polizei
abgeben. (Wenn Du diese Waffe bei der Polizei
abgibst, dann zettelt die Polizei ein Gerichtsverfahren
wegen illegalen Waffenbesitz gegen Dich an.)
Du solltest die Waffe entweder an eine Person, die
eine Waffenbesitzkarte hat verkaufen oder an einen
legalen Waffenh�ndler verkaufen oder die Waffe in
einen Salut-/Schreckschu�- oder Dekowaffe umbauen lassen.
Anzumerken ist noch, da� ich selbstverst�ndlich keine
illegalen Waffen habe.

357. FRAGE: "Ich habe verbotene Gegenst�nde und will sie
nicht mehr haben. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Das ist noch schwieriger als ...
Du solltest erst einmal herausfinden in welchem
Land dieser Gegenstand erlaubt ist. Und dann in
dieses Land fahren und den Gegenstand in dieses
Land schmuggeln und dann in diesem Land verkaufen.
Allerdings darfst Du Dich nicht beim Schmuggel
dieses Gegenstands erwischen lassen.
Anzumerken ist noch, da� ich selbstverst�ndlich keine
verbotenen Gegenst�nde habe.

358. FRAGE: "Kann man grunds�tzlich zum Rechtsanwalt
gehen, wenn die Polizei eine Anzeige abgelehnt hat?"

ANTWORT: Nein. Du kannst nur dann zum Rechtsanwalt
gehen wenn Du den T�ter kennst (und Geld f�r einen
Antrag auf Proze�kostenbeihilfe hast). Wenn Du den
T�ter nicht kennst und die Polizei Deine Anzeige
abgelehnt hat, dann kannst Du leider nichts machen.
 

359. FRAGE: "Darf ich mir einen Ausweis des Deutschen Reiches kaufen?"

ANTWORT: Ob sich B�rger der Bundesrepublik Deutschland einen Ausweis des Deutschen Reiches kaufen d�rfen (oder ob B�rger der Bundesrepublik Deutschland mit dem Kauf eines Ausweises des Deutschen Reiches den Straftatbestand "Urkundenf�lschung" begehen) ist juristisch umstritten.

360. FRAGE: "Ich habe Kinderpornografie im Internet
gefunden. Was soll ich machen?"

ANTWORT: Du hast Kinderpornografie im Internet
gefunden und die Kinderpornografie aus dem Internet
auf Deinen PC heruntergeladen.
Du mu�t die Kinderpornografie auf Deinem PC l�schen
und Du darfst niemandem sagen, da� und wo Du
Kinderpornografie im Internet gefunden hast.

361. FRAGE: "Was ist mit Energiesparlampen?
Soll ich Energiesparlampen kaufen?"

ANTWORT: Wie lange l��t Du das Licht brennen?
Energiesparlampen, Leuchtstoffr�hren und/oder
Tageslichtlampen sind nur dann sinnvoll, wenn
Du das Licht l�nger als 15 Minuten brennen l��t.
Wenn Du das Licht l�nger als 15 Minuten brennen
l��t, dann solltest Du Dir Energiesparlampen
oder Tageslichtenergiesparlampen kaufen.

362. FRAGE: "Soll ich einen Vertrag mit einem
umweltfreundlichen Energieversorgungsunternehmen
machen? Und wenn ja, mit welchem?"

ANTWORT: Nein. Du sollst keinen Vertrag mit
einem umweltfreundlichen Energieversorgungsunternehmen
machen, sondern Du sollst eine Solar(zellen)anlage
auf Dein Hausdach machen. Wenn Du aber unbedingt
einen Vertrag mit einem umweltfreundlichen
Energieversorgungsunternehmen machen willst, dann
solltest Du einen Vertrag mit einem Energieversorungs-
unternehmen machen, das Kraftwerke hat, wie z. B.
Greenpeace Energie, EWS oder Naturenergie AG.

363. FRAGE: "Soll ich eine Tageslichtlampe kaufen,
und wenn ja was f�r eine?"

ANTWORT: Woher soll ich das wissen??? Ich kenne Dich
doch nicht.
Es gibt verschiedene Tageslichtlampen.
Es gibt Tageslichtleuchstoffr�hren (Leuchtstoffr�hren
werden auch "Neonr�hren" genannt. Die Bezeichnung
"Neonr�hren" ist jedoch falsch. In Leuchtstoffr�hren
ist ein Vakuum (in Leuchtstoffr�hren ist nichts), in
Neonr�hren ist das Edelgas Neon. Farblose Leuchstoffr�hren
machen h��liches dunkelblaues Licht mit hohem Ultraviolett-
Anteil (UV-Anteil), farblose Neonr�hren machen rotes
Neonlicht.), Tageslichtenergiesparlampen (Tageslichtkompakt-
Leuchstofflampen), Tageslichtgl�hbirnen und Tageslichtleuchtdioden.
Tageslichtleuchtstoffr�hren und Tageslichtenergiesparlampen
gibt es in vielen Farben, und jetzt mu� man aufpassen: nicht alle Lampen die als "Tageslichtlampen" angeboten werden, sind Tageslichtlampen. Alle Energiesparlampen und alle Leuchtstoffr�hren mit einer Farbtemperatur zwischen 5000 und 7500 K sind Tageslichtlampen, egal, ob sie als Tageslichtlampen angeboten werden oder nicht. Alle anderen Lampen sind keine Tageslichtlampen Auf Energiesparlampen und Leuchstoffr�hren mu� eine dreistellige Farbnummer stehen: Beispiel: "Farbe 827" "8" bedeutet "Farbwiedergabeindex zwischen 80 und 89" "27" bedeutet "Farbtemperatur 2700 K" (Achtung: Ist die erste Ziffer eine 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9, dann steht die erste Ziffer f�r den Farbwiedergabeindex und die zweite Ziffer f�r die Farbtemperatur. Ist die erste Ziffer eine 0, dann bedeutet das "kein Farbwiedergabeindex, Lichtfarbe au�erhalb des Lichtfarbspektrums"). Lampen mit Farbtemperaturen zwischen 5000 und 6000 K sind Sonnenlichtlampen. Lampen mit Farbtemperaturen zwischen 6500 und 7500 K entsprechen dem Tageslicht bei bedecktem Himmel. Energiesparlampen und Leuchtstoffr�hren mit einer Farbtemperatur zwischen 5000 und 7500 K und UV-Licht-Anteil sind Vollspektrumlampen, egal ob sie als Vollspektrumlampen angeboten werden oder nicht. Alle anderen Lampen sind keine Vollspektrumlampen. Gl�hbirnen mit neodymiumhaltigem Glas sind Tageslichtgl�hbirnen. Alle anderen Gl�hbirnen sind keine Tageslichtgl�hbirnen. Vollspektrumgl�hbirnen gibt es nicht.
Und es gibt Mondscheinkinder und es gibt Menschen, die
an Sonnenallergie leiden. Mondscheinkinder und
Menschen, die an Sonnenallergie leiden vertragen kein
UV-Licht. Das Sonnenlicht enth�lt UV-Licht.
Normales Fensterglas filtert 100% des UV-Lichtes aus dem
Sonnenlicht heraus. Alle anderen Bestandteile des
Sonnenlichts l��t normales Fensterglas durch. Teure
Sonnenbrillen filtern 100% des UV-Lichtes aus dem
Sonnenlicht heraus. Billige Sonnenbrillen mit
Plastegl�sern lassen 100% des UV-Lichtes durch.
Mondscheinkinder und Menschen die an Sonnenallergie
leiden d�rfen sich keine Tageslichtlampen mit UV-Licht-Anteil und keine UV-Licht-
Lampen kaufen. Mondscheinkinder und Sonnenallergiker brauchen Lampen mit Farbtemperaturen zwischen 3300 und 4900 K ohne UV-Licht-Anteil. Am besten sind Mondscheinlampen ohne UV-Licht-Anteil. Mondlichtlampen haben eine Farbtemperatur von 4100 K. Die Lampen, die als "Mondlichtlampen" verkauft werden sind keine Mondlichtlampen. Alle anderen Menschen
d�rfen sich Tageslichtleuchtlampen kaufen. Allerdings ist es besser wenn
man t�glich mindestens 2 Stunden drau�en ist als wenn
man eine Tageslichtlampe hat.
Wenn Du Dir eine Tageslichtlampe kaufen willst und kein
Mondscheinkind bist und keine Sonnenallergie hast, dann
solltest Du Dir eine Tageslichtlampe mit einer Farbtemperatur zwischen 5000 und 6000 K und UV-Licht-Anteil kaufen. Abgesehen davon
da� Tageslichtleuchtstoffr�hren und Tageslichtenergiespar-
lampen ein Licht aussenden da� dem Sonnenlicht am �hnlichsten
ist, spart man mit Tageslichtleuchtstoffr�hren und/oder
Tageslichtenergiesparlampen nur dann 75 bis 80%
Stromkosten wenn man die Tageslichtlampe l�nger als
15 min brennen l��t.

364. FRAGE: "Kann man von Tageslichtlampen nicht
Sonnenbrand bekommen?"

ANTWORT: Mondscheinkinder und Menschen, die an
Sonnenallergie leiden k�nnen von Tageslichtllampen mit UV-Licht-Anteil  Sonnenbrand bekommen.
Alle anderen Menschen k�nnen von Tageslichtlampen mit UV-Licht-Anteil keinen Sonnenbrand bekommen. Von Tageslichtlampen ohne UV-Licht-Anteil kann niemand Sonnenbrand bekommen.

365. FRAGE: "Soll ich mir eine schwarze (UV-)Lampe kaufen?"

ANTWORT: Es gibt keine schwarzen UV-Lampen. Sogenannte "schwarze UV-Lampen" leuchten dunkelblau. Ansonsten, wenn Du kein Mondscheinkind bist, kein Albino bist und keine Sonnenallergie hast, dann darfst Du Dir eine UV-Lampe kaufen. Mit der UV-Lampe kannst Du �brigens auch Geldscheine pr�fen. Aber Vorsicht: Wenn Du die UV-Lampe zu lange anl��t, kannst Du Sonnenbrand bekommen.

366. FRAGE: "Ich will braun werden. Kann ich daf�r auch eine UV-Lampe verwenden?"

ANTWORT: Ja. Allerdings mu�t Du dabei aufpassen, da� Du keinen Sonnenbrand bekommst.

367. FRAGE: "Was ist mit schwarzen Autoscheinwerfen?
Sind schwarze Autoscheinwerfer auch UV-Lampen?"

ANTWORT: Schwarze Autoscheinwerfer sind keine UV-Lampen.
Die Bezeichnung "Schwarzlichtlampen" f�r schwarze
Autoscheinwerfer ist eine irref�hrende Bezeichnung.
Die schwarzen Autoscheinwerfer haben ganz normales
Gl�hbirnenlicht wie alle farblosen Gl�hbirnen.
 

368. FRAGE: "Gibt es dimmbare Tageslichtlampen?"

ANTWORT: Es gibt zwar neuerdings dimmbare auch Energiesparlampen in
der Farbe 827 (warmton) und es gibt dimmbare
Tageslichtgl�hbirnen aus neodymiumhaltigem Glas.
Dimmbare Tageslichtenergiesparlampen gibt es
leider noch nicht. Mein Tip: Nimm Gl�hbirnen
aus neodymiumhaltigem Glas.

369. FRAGE: "Entsprechen Tageslichtgl�hbirnen dem
Sonnenlicht?"

ANTWORT: Ja. Gl�hbirnen aus neodymiumhaltigem Glas
entsprechen dem Sonnenlicht, aber Gl�hbirnen aus
neodymiumhaltigem Glas enthalten leider kein UV-Licht.

370. FRAGE: "Ich habe Halogen-Lampen. Gibt es Halogen-
Tageslichtlampen?"

ANTWORT: Ja, Blv www.blv-licht.de hat Tageslichthalogenlampen. Allerdings enthalten Tageslicht-Halogenlampen kein UV-Licht.

371. FRAGE: "Gibt es Tageslichtlampen in Gl�hbirnenform?"

ANTWORT: Ja, und zwar bei www.pearl.de . Ansonsten kannst Du auch Gl�hbirnen aus neodymiumhaltigem Glas nehmen.

372. FRAGE: "Ich habe mir eine Tageslichtlampe gekauft,
aber die Tageslichtlampe ist zu gro�/zu schwer."

ANTWORT: Megaman ( www.megaman ) hat Mini-Energiesparlampen
in den Farben 827 (warmton) und neuerdings auch 965 (tageslichtwei�). Allerdings entspricht die Lichtfarbe 965 leider nur dem bew�lktem
Himmel.

373. FRAGE: "Gibt es Tageslichtlampen in Kerzenform?"

ANTWORT: Ja. Life-Lite ( www.lifelite.de ) hat
Tageslicht-Energiesparlampen in Kerzenform.

374. FRAGE: "Ich habe eine 200-W-Gl�hbirne.
Kann ich die durch eine Energiesparlampe ersetzen?"

ANTWORT: Nein. Energiesparlampen gibt es (auch in
tageslichtwei�) leider nur bis 23/24 W. Und 23- oder
24-W-Energiesparlampen entsprechen 120-W-Gl�hbirnen.

375. FRAGE: "Auf meiner Lampe steht: "40 Watt".
Kann ich in diese Lampe eine 11-W-Energiesparlampe
reinschrauben?"

ANTWORT: Ja. Du kannst in diese Lampe auch eine
40-W-Energiesparlampe reinschrauben.

376. FRAGE: "Ich suche eine Firma die Tageslichtlampen
herstellt."

ANTWORT: Es gibt Firmen, die keine Tageslichtlampen herstellen,
obwohl sie behaupten, da� sie Tageslichtlampen herstellen.
Und es gibt Firmen, die Tageslichtlampen herstellen, obwohl sie
behaupten, da� sie keine Tageslichtlampen herstellen.
Auf die Angaben der Hersteller kann man sich leider
nicht verlassen. Deshalb erstelle ich jetzt eine
Liste von Firmen, die Tageslichtlampen herstellen.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollst�ndigkeit.
Lampenfirmen, die u. a. auch Tageslichtenergiesparlampen und/
oder Tageslichtleuchtstoffr�hren herstellen:
Osram www.osram.de , Philips www.philips.de ,
Sylvania http://sylvania.aquanet.de ,
Narva www.narva-bel.de , Megaman www.megaman.de
Firmen, die nur Tageslichtlampen herstellen:
LifeLite www.lifelite.de , Viva-Lite www.viva-lite.de ,
True-light www.true-light.info , LifeEnergy
Eine Firma die u. a. auch Tageslichtlampen herstellt:
MediVerse www.mediverse.de
Firmen, die u. a. auch Tageslichtgl�hbirnen herstellen:
Viva-Lite www.viva-lite.de , Verilux

Eine Firma, die u. a. auch Tageslichthalogenlampen herstellt:

Blv www.blv-licht.de

377. FRAGE: "Ich habe eine 75-W-Gl�hbirne und finde keine
15-W-Energiesparlampe, die in meine Lampe pa�t."

ANTWORT: Viele Firmen stellen Mini-Energiesparlampen leider
nur bis 9 oder 10 W her. Megaman ( www.megaman.de ) stellt
Mini-Energiesparlampen in den Farben 827 (warmton) und neuerdings auch  965 (tageslichtwei�) bis zu 23 W her. Allerdings entspricht die
Farbe 965 leider nur dem bew�lktem Himmel.

378. FRAGE: "Gibt es 15-W-Mini-Energiesparlampen in
Gl�hbirnenform?"

ANTWORT: Nein. Mini-Energiesparlampen in Gl�hbirnenform
gibt es leider nur bis zu 10 W.

379. FRAGE: "Ich suche eine Tierrechtsorganisation bei der ich mir 100%ig sicher sein kann, daß das Geld, was ich der Tierrechtsorganisation spende zu 100% den Tieren zugute kommt."

ANTWORT: www.gabriele-stiftung.de Vorsicht Geldsammelorganisation! Tierrechtsorganisationen denen Du kein Geld spenden solltest stehen auf der Freedoom-of-speech-Liste. Einen Link zur Freedoom-of-speech-Liste gebe ich Dir selbstverständlich nicht. Und die Frage ob es sinnvoll ist Tierrechtsorganisationen Geld zu spenden beantworte ich an dieser Stelle auch nicht. Aber wenn Du unbedingt Geld an eine Tierrechtsorganisation spenden willst, dann ist die Gabriele-Stiftung eine der besten Tierrechtsorganisationen. 

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