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 Mr. Taxis  Lehr-  und  Übungsbuch

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Prüfungsmodus

 

Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer besteht aus einer schriftlichen - und für die Prüflinge, die hierbei er­folgreich waren, - einem mündlichen Teil. Die Prüfung ist beim Prüfungsausschuss der Taxigewer­bevertretungen abzulegen, der aus jeweils einem Vertreter der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. und des Taxiverbandes Berlin e.V. besteht.

 

Der schriftliche Teil umfasst 30 Fragen, für deren Beantwortung 30 Minuten Zeit gegeben wird. Hierbei sind drei Fehler zulässig. Die Antworten müssen lesbar und orthographisch korrekt sein. Die Fragen sind dem aktuellen Ortskundekatalog entnommen, und der Fragebogen ist unter Berücksichtigung der Katalogsystematik gestaltet.

 

Zur der Beantwortung der schriftlichen Fragen gelten folgende Regeln:

 

Bezirke:

Benennen Sie jeweils zwei Stadtbezirke, die an den gefragten Bezirk angrenzen.

Ortsteile, Siedlungen:

Geben Sie den Bezirk an, in dem der gefragte Ortsteil oder die Siedlung mit Eigennamen liegt.

Straßen:

Es wird mindestens eine Angabe zum Anfang und zum Ende der Straße verlangt, wobei nur der gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) befahrbare Teil der Straße gefragt ist.

(Beispiel: Die Gorkisstraße ist zwischen Berliner und Buddestraße eine Fußgängerzone. Also endet bzw. beginnt sie an der Buddestraße.)

Geben Sie die Fortsetzungen der Straße, unmittelbar begrenzende Querstraße, angrenzende Plätze oder ggf. die Stadtgrenze an. Als Begrenzung werden nur Straßen zugelassen, die laut StVO befahrbar sind. Wenn eine Straße als Sackgasse endet, ist die zuletzt befahrbare Querstraße mit einem entsprechenden Vermerk anzugeben.

(Beispielfrage: Allee der Kosmonauten – Antwort: von Landsberger Allee bis Sackgasse über Rhinstraße)

Plätze:

Geben Sie die unmittelbar in den Platz einmündenden und auch nach der (StVO) befahrbaren Straßen an (mindestens drei Straßen, sofern vorhanden).

(Vorsicht, Falle! Der Antonplatz hat nur zwei befahrbare abgehende Straßen, die Langhansstraße und die Berliner Allee. Die dritte abgehende Straße ist die Max-Steinke-Straße, jedoch eine Sackgasse, allerdings für Taxis frei!)

Objekte:

Benennen Sie die Straße bzw. den Platz, an der/dem sich der Hauptein-

gang bzw. der Hauptsitz des Objektes befindet. Liegt das Objekt nicht direkt an einer öffentlichen Straße, so  ist die Straße/ der Platz zu benennen, von der/dem aus  eine  Zufahrt oder der für Fahrgäste kürzeste Zugang möglich ist.

 

Zur der Beantwortung der mündlichen Fragen gelten folgende Regeln:

 

Im mündlichen Teil der Prüfung muss der Taxischeinbewerber unter Angabe aller zu befahrenden Straßen und im Ortskundekatalog verzeichneten Plätze die kürzeste Wegstrecke in angemessener Zeit von einem gefragten Abfahrtspunkt zu einem bestimmten Fahrziel benennen. Er muss angeben können, in welcher Fahrtrichtung (rechts, links, geradeaus) er diese Straßen/Plätze befährt.

Der Prüfungsausschuss fragt nur nach Abfahrtsorten und Fahrzielen, die im aktuellen Ortskundekatalog in oben aufgeführten Kategorien verzeichnet sind. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Zielfahrt auch die Straßen benannt werden müssen, die nicht im Ortskun­dekatalog verzeichnet sind, sofern diese zur Einhaltung der kürzesten Wegstrecke unerlässlich sind.

Die mündliche Teil der Prüfung besteht aus maximal drei Zielfahrten, von denen mindestens zwei fehlerfrei beantwortet werden müssen. Die Prüfungskommission kann gemäß den Prüfungsrichtlinien Zusatzfragen stellen.

 

Als Zusatzfragen sind zulässig:

Angabe der abgehenden Straßen in der richtigen Reihenfolge:

vom Kurfürstendamm, von der Tauentzienstraße, von Unter den Linden und von der Friedrichstraße.

Mündliche Beschreibung der An-& Abfahrten und der genauen Lage des Internationalen CongressCentrum (ICC), vom Messegelände und den Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld.

Die Lagebeschreibung der im Ortskundekatalog verzeichneten Objekte, insbesondere die Zufahr­ten von Veranstaltungsstätten. (z.B.: genaue Beschreibung der An- und Abfahrten aller Hotels im City-Bereich.)

Die Angabe des zugeordneten Bezirks der im Ortskundekatalog genannten Ortsteile und Siedlungen und die Benennung von mindestens einer Straße in dem betreffenden Gebiet.

Das Lokalisieren einer Straße, eines Platzes, auch wenn diese nicht im Ortskundekatalog verzeichnet sind. Der Suchvorgang sollte in ange­messender Zeit und unter Zuhilfenahme eines Stadtplanes und eines Straßenregisters (Kaupert) erfolgreich sein.

 

Abschließend weist der Prüfungsausschuss darauf hin, dass bei Umbenennungen von Straßen und Plätzen sowie neuen Straßen­führungen die neuen Straßennamen bzw. -führungen drei Monate nach Montage der Straßen­schilder sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Teil der Prüfung zu benennen sind. Desgleichen gilt für Umzüge und Umbenennungen von Objekten, sowie Ver­legungen von Haupteingängen und Hauptdienstsitzen.

 

Vorsorglich weisen die Taxiverbände darauf hin, dass die bestandene Ortskundeprüfung vom Landeseinwoh­neramt Berlin im Antragsverfahren auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur dann anerkannt wird, wenn sie zum Zeitpunkt der Erteilung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Beachten Sie also die unsägliche Neigung der deutschen Beamtenschaft, Anträge zu verschleppen und erst nach Monaten zu entscheiden.

 

Mr. Taxis

Schulungskurs

in Spandau

Krowelstraße 45

 

jeden Dienstag

18 h 30 –  21 h 00

Grundkurs

 

Donnerstag n.V.

18 h 30 –  21 h 00

Prüfungssimulation

 

Aktueller Schulungstarif:

12,50 €

pro Abend

(inkl. Kaffee bis zum Abwinken und ein Plätzchen am Ofen)

 

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