agb

 Rechte und Pflichten des Gastaufnahmevertrag

 
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.

1.    Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt
       oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden
       ist.
2.    Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
       des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.    Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitschaft des Zimmers dem Gast
       Schadensersatz zu leisten.
4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
      vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt
      ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei
      Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit
      Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
  b) Rücktritt vor Reisebeginn: Sollte der Gast vor Antritt der Reise gezwungen sein von der
      Reise zurückzutreten – dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen – gelten je
      nach Datum des Zugangs der Rücktritterklärung nachfolgend genannte – unter
      Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich  möglicher Einnahmen
      ermittelten Pauschalsätze zur Berechnung der Entschädigung an den Gastgeber.
Bei Unterbringung in:
Hotels/ Gasthöfen/ Pensionen/ Privatzimmern:
-    bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 %  mind. 25,- €
-    bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 %
-    bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 %
-    danach 50 %
-    bei Rücktritt 1 Tag vor Anreise 80 %
Bei Gruppenbuchungen ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10 %
 
Ferienwohnungen:
-    bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 % mind. 25,- €
-    bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
-    bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
-    danach 80 %
 
Bei Pauschalen, die Eintrittskarten enthalten, fällt auf die Eintrittskarte eine Stornogebühr von 100 % an.
Stornierungen am Tag der Buchung sind bis 18.00 Uhr kostenfrei.

Wir empfehlen eine Reise- Rücktrittskosten- Versicherung abzuschließen – am besten gleich bei der Buchung.

5.a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer
       nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
   b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den
       nach Ziffer 4 b) errechneten Betrag zu bezahlen.
6.    Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Gratis Homepage erstellen bei Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!