Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitschaft des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten. 4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises. b) Rücktritt vor Reisebeginn: Sollte der Gast vor Antritt der Reise gezwungen sein von der Reise zurückzutreten – dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen – gelten je nach Datum des Zugangs der Rücktritterklärung nachfolgend genannte – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten Pauschalsätze zur Berechnung der Entschädigung an den Gastgeber.
Bei Unterbringung in: Hotels/ Gasthöfen/ Pensionen/ Privatzimmern: - bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 % mind. 25,- € - bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 % - bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 % - danach 50 % - bei Rücktritt 1 Tag vor Anreise 80 % Bei Gruppenbuchungen ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10 %
Ferienwohnungen: - bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 % mind. 25,- € - bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 % - bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50 % - danach 80 %
Bei Pauschalen, die Eintrittskarten enthalten, fällt auf die Eintrittskarte eine Stornogebühr von 100 % an.
Stornierungen am Tag der Buchung sind bis 18.00 Uhr kostenfrei.
Wir empfehlen eine Reise- Rücktrittskosten- Versicherung abzuschließen – am besten gleich bei der Buchung.
5.a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 b) errechneten Betrag zu bezahlen. 6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.