The International Free Protestant Episcopal Church ®

St. Andrews

Ecumenical Research Fellowship Intercollegiate ®

 

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Das TIFPEC Kolleg

 

Die Bibel ist ein religiöses und kulturgeschichtliches Menschheitsdokument von einzigartigem Rang. Sie prägte die Geschichte des christlichen, jüdischen aber auch islamischen Traditionsraums auf nachhaltige Weise.

Das Graduiertenkolleg "Die Bibel - ihre Entstehung und ihre Wirkung" eint das gesamttheologische und zugleich interdisziplinäre Bemühen, an die religiöse Kraft und kulturelle Bedeutung der Bibel zu erinnern. Durch die Erhellung ihrer Traditionsgeschichte, Entstehungsgeschichte und Rezeptionsgeschichte sollen die Tiefenschichten der schon 2000 Jahre andauernden Wirkung der Bibel erforscht werden.

Das Graduiertenkolleg "Die Bibel - ihre Entstehung und ihre Wirkung" macht es sich zur Aufgabe, dieses Forschungsziel in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit zu erreichen. Das Ausbildungs- und Forschungsprogramm umfasst die folgenden Fachgebiete: Evangelische und Katholische Theologie (mit ihren einzelnen Disziplinen), Judaistik, Islamwissenschaft, Religionswissenschaft, Klassische Philologie, Kunstgeschichte, Literaturwissenschaft und Musikwissenschaft.

Die Bibel ist eine redaktionelle Zusammenstellung von ursprünglich einzelnen Schriften, "Bücher" genannt. Deren Inhalte sind über einen längeren Zeitraum, beginnend etwa 2000 Jahre v. Chr. mündlich überliefert worden. Die schriftliche Fixierung verlief ebenfalls über mehr als tausend Jahre bis zum 2. Jahrhundert unserer Zeitrechnung.

In dieser Form ist die christliche Bibel das am weitesten verbreitete und häufigste publizierte schriftliche Werk der Welt.Im Judentum wie im Christentum gilt diese Schriftsammlung als Offenbarungszeugnis Gottes und hat daher für die gesamte Religionsausübung normativen Charakter. Dies zeigen die bei ihrer Zusammenstellung wirkenden Redaktionen und späteren Kanonisierungen ebenso wie ihre Bezeichnungen als „Wort Gottes“ oder „Heilige Schrift“.

Die Aus- und Fortbildung ihrer Geistlichen ist seit jeher gutes Recht und guter Brauch der Kirchen.

 

Die ordentliche Ausbildung der Priester und Diakone für die Freie Protestantisch- Bischöfliche Kirche ist eines der Hauptanliegen und – Aufgaben des Bischofs und wird in seiner Verantwortung durch das durch ihn eingerichtete Bischöfliche Seminar der Freien Protestantisch-Bischöflichen Kirche gewährleistet.

 

Das Studium ist als Online- Fernstudium angelegt.

 

Durch das Fernstudium am Bischöflichen Seminar sollen die fachwissenschaftlichen Kenntnisse erworben und praktische Fähigkeiten gefördert werden, wie sie für die vielfältigen Tätigkeitsfelder des Pfarrers/Priesters/Presbyters oder Diakons in unserer Kirche erforderlich sind.

 

Neben der Vermittlung theologisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse legen wir aber besonderen Wert auf regelmäßige Gottesdienstbesuche und Bibellektüre sowie auf Gebetsgemeinschaft der Studierenden und der Dozenten..

 

Gegenstand aller Theologie ist nämlich der christliche Glaube, dessen biblische Grundlagen, historische Entwicklung und kirchliche Bezeugung sie reflektiert und dessen Bedeutung für die Grundfragen menschlicher Existenz sowie für die ethischen Suchbewegungen der Gegenwart sie nachgeht. Die Plausibilität und Relevanz christlicher Beiträge zur Deutung und Gestaltung menschlichen Daseins in Geschichte und Gegenwart hat die Theologie im Diskurs mit Philosophie, Human- und Sozialwissenschaften zu ermitteln.

 

 Durch das Fernstudium am Bischöflichen Seminar sollen die Studierenden

 

-  Einblick in die grundlegenden Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Theologie gewinnen,

-  die Fähigkeit erwerben, über den christlichen Glauben argumentierend Rechenschaft zu geben,

-  christliche Glaubensinhalte und -formen mit der heutigen Situation von Mensch und Gesellschaft zu vermitteln lernen.

Das Studium soll den Studierenden berufsbegleitend unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Welt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass er zu wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt wird.

Eigenverantwortung und Selbständigkeit nämlich sind Eigenschaften, die bei einem Fernstudium unabdingbar sind, fehlt doch der persönliche Austausch im Gespräch mit Lehrenden und Kommilitonen. Austausch und Diskussion findet der Fernstudent lediglich in der Aneignung und im Verständnis unterschiedlicher Standpunkte in der zur Verfügung stehenden Literatur.

Entsprechend gibt es für die Ausbildung am Bischöflichen Seminar folgende

 

Studienvoraussetzungen:

Das Studium am Bischöflichen Seminar ist grundsätzlich offen für alle Interessierten.

Die Bewerbung erfolgt schriftlich beim Bischof der FPBK.

Im Bewerbungsverfahren werden folgende Unterlagen gefordert:

formlose Bewerbung
Lebenslauf
eine berufliche Qualifikation oder/ und Abschlusszeugnis der Schule
2 Passbilder

Es gibt keine gesonderte Aufnahmeprüfung, die Eignung erweist sich im
Studiengang. Der Bischof entscheidet über die Zulassung zum Fernstudium am Bischöflichen Seminar.  Bischöfliches Seminar St.Benedikt

Bewerber verfügen über einen Zugang zu einem internetfähigen PC samt eigener Emailadresse, Messenger und Internettelefon.

 

Das Studium am Bischöflichen Seminar orientiert sich an den grundlegenden Erkenntnissen in den traditionellen theologischen Fächern

A. Biblische Theologie

Altes Testament

A.1. Einleitung in das AT: Literatur des AT und Geschichte Israels

A.2. Alttestamentliche Exegese: Exegese und Theologie alttestamentlicher Textgruppen

 

Neues Testament

A.3. Einleitung in das NT: Literatur des NT und neutestamentliche  Zeitgeschichte

A.4. Neutestamentliche Exegese: Exegese und Theologie neutestamentlicher Textgruppen

 

B. Kirchengeschichte

B.1. Epochen der KG (Alte Kirche, Reformationsgeschichte, Kirche in der Neuzeit)

B.2. Zentrale Themen der KG

C. Systematische Theologie

C.1. Religion-Offenbarung-Glaube

C.2. Gotteslehre-Schöpfungstheologie-Eschatologie

C.3. Christologie-Ekklesiologie-Sakramentenlehre

C.4. Moraltheologie/Sozialethik

 

D. Praktische Theologie

D.1. Kirchenrecht

D.2. Liturgiewissenschaft

D.3. Homiletik

D.4. Seelsorge

D.5. Religionspädagogik

 

E. Bezugswissenschaften

E.1. Philosophie

E.2. Psychologie

E.3. Managment

 

Aus Kostengründen erhalten die Studierenden für jedes hier aufgeführte Fach und seine Unterpunkte Literaturempfehlungen in Form von Internet-Links, die sich zum Selbststudium eignen.

Nur nötigenfalls wird die Anschaffung oder Ausleihe eines Buches empfohlen.

Gleichfalls erwarten wir von selbständigen Studierenden auch eigene Internetrecherche nach geeigneten Texten, die auch dem eigenen Interessenschwerpunkt und zukünftigem Tätigkeitsfeld entsprechen.

Im Laufe des Studiums schreiben die Studierenden zu einem frei gewählten Thema aus vier der fünf  Fächer A,B,C,D,E ein Referat, welches dem Studienleiter vorgelegt und von ihm benotet wird. Über ein frei gewähltes Thema aus dem fünften Fach schreiben die Kandidaten eine wissenschaftliche Hausarbeit, die als Teil der Abschlussprüfung dem Bischof zur Benotung vorgelegt wird.

Über ein Thema zu jedem Unterpunkt verfassen die Studierenden ein kurzes Exzerpt als Emailanhang oder finden sich zu einem 15-minütigen Prüfungsgespräch via Internet-Telefon und Messenger mit ihrem Studienleiter ein. Die Leistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ beurteilt. Für den zweiten Fall kann die Teilprüfung einmalig wiederholt werden. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind also 18 derartige „Scheine“ vorzulegen.

Näheres regelt die Prüfungsordnung des Bischöflichen Seminars.

Dies scheinen hohe Anforderungen für die zukünftigen Arbeiterpriester (und Diakone) unserer Kirche zu sein, aber wir wissen auch um die hohen Anforderungen, die der Dienst am Evangelium und am Nächsten mit sich bringt.

Aus Liebe zum Wort Gottes und aus Liebe zu den uns anvertrauten Menschen möchten wir wahrhaftig Rechenschaft geben können von unserem Glauben und unserer Zuversicht, auch in dunklen Zeiten. Das geht nur mit einem vertrauensvollen Glauben und einer guten und fundierten Ausbildung.

Wir freuen uns auf Sie!

http://www.theologie-examen.de/index_erstesexamen_Dogmatik.htm

 

Central Register of TIFPEC - CRT -


According to the 1960 August issue of Understanding, Daniel Fry recieved an honorary degree from the St. Andrews College based in London, England for his work in his book "Steps to the Stars".

 

Here is a bit of history about the college "In the late 1950s, Saint Andrews was a small and apparently sincere and legitimate seminary in London, England offering masters and doctoral work in theology and counseling. Later, to raise funds, the seminary offered honorary doctorates to clergy and others who made donations. This evolved into awarding nonresidential degrees for life experience in the name of the Saint Andrews Ecumenical Church Foundation Intercollegiate. This further evolved into a worldwide enterprise, again offering degrees entirely based on resumes, called the International Free Protestant Episcopal University.

 

The college/university also advertised in the Aberee, a now defunct newsletter and their ad was:

 

ST. ANDREWS ECUMENICAL UNIVERSITY Intercollegiate Inc.

 

Philosophy; theology; divinity; homiletics; psychology; child psychology: psychotherapy; sociology; economics; biochemistry; metaphysics;mental science; homeopathy; languages; literature; and law.

Throughout elementary school, middle school, and high school I was guided by counselors, advised by committees, urged by mentors, and influenced by printed material. The message was clear: going to college was of utmost importance. One might even consider it brainwashing. Few (actual) reasons are given for going to college during this time, and the young mind is very susceptible to influence, especially by those who we look up to. Everyone tells you that you need to go to college, but they never tell you why you should.

Der 10. Bischof Primus Horst-Karl F. Block, DD,LLD,PHD,AED  (LBR) hat für die

INTERNATIONAL FREE PROTESTANT EPISCOPAL UNIVERSITY 1897

( Episcopal University ) folgendes entschieden:

 

Die Bischöflichen Universitäten entscheiden unabhängig über die Aufnahme der Studenten,die Seminargebühren, die Einstellung des Lehrpersonals, die Inhalte des Lehrangebots sowie über die von ihnen zu verleihenden akademischen Grade. Es gibt keine Genehmigungspflicht für akademische Prüfungsordnungen. Ein einheitliches Niveau (nicht die inhaltliche Übereinstimmung) garantiert der external examiner, in der Regel ein Hochschullehrer von einer anderen Hochschule, der zu jeder Prüfung hinzugezogen wird.

 

 

 

"Auch im stark säkular geprägten Umfeld werden der Staat und seine Verantwortungsträger auf einen gewissen Wertekonsens in der Bevölkerung nicht verzichten können." Nur wenn es den Kirchen gelinge, innere Schwächen zu überwinden und von quälender Selbstreflexion wieder zur unverkürzten Verkündigung der ihnen anvertrauten Botschaft zu finden, könnten sie auch in der Zukunft ihren unverzichtbaren Platz im Beziehungsgefüge zwischen Staat und Gesellschaft behaupten.

Die schlimmste dem christlichen Glauben drohende Gefahr ist nach meiner Auffassung "weder die zunehmende Gottlosigkeit oder der schon lange wirkende Materialismus noch die offenkundige Abstumpfung der Herzen." "Die eigentliche Gefahr", "liegt in der Verharmlosung des Evangeliums durch die, denen es anvertraut ist."

 

 

 

"Staat-Kirche-Verhältnis in der Bundesrepublik Deutschland an der Schwelle zum 21. Jahrhundert"

 

 

 

Der vehemente Versuch politischer Einflußnahme, gar das Aufbauen einer Drohkulisse wären an sich ein Grund beim BRD Staat auszusteigen, um dem Staat zu zeigen, wo die Grenzen sind. Die staatlichen Maßnahmen, die auch vor Eingriffen in den innerkirchlichen Bereich nicht Halt machten, zerstörten die Kirchenorganisation in Deutschland und sind mit dem GG nicht vereinbar. Da die katholische Kirche überstaatlich verfaßt ist, konnte der Katholik immer beargwöhnt werden - "in England nicht anders als in Preußen" -, im Zweifel seine Konfessionalität über seine Nationalität zu stellen.

 

Erstaunlich und bemerkenswert für das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland heute sei jedoch das hohe Maß an Kontinuität und Konsens, das sich im Normbestand, in der Rechtsprechung, in der wissenschaftlichen Lehre und sogar in der politischen Welt zeige.  Die Verdrängung des verfassungsrechtlich gebotenen Religionsunterrichts und seine Ersetzung durch einen staatlichen religiös-ethischen Ertüchtigungsunterricht ist das größte aktuelle Problem im Staatskirchenrecht. Entgegen verbreiteter Vermutung sei der Religionsunterricht kein Vorrecht der beiden großen Kirchen und auch nicht daran gebunden, daß die betreffende Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts genieße. Die beiden Groß-Kirchen fürchten eine konsequente Säkularität, die für sie einen Machtverlust bedeuten würde.

 

Und doch muß die Frage erlaubt sein", "warum es für die katholische Kirche ‚unverzichtbar‘ sein soll, daß sie in Deutschland bis in alle Ewigkeit eine Körperschaft öffentlichen Rechts bleibt". Denn unter dem Druck, zur Beibehaltung des rechtlichen Status quo sich nach wie vor als mehrheitsrelevant profilieren zu müssen, nehme die Tendenz zu Abstrichen an der christlichen Verkündigung eher zu. Unter der Flagge der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung fühle man sich gehalten, alle möglichen kirchlichen Apparate und Strukturen am Leben zu halten, "ohne doch hinreichend gewährleisten zu können, daß sie noch länger durch kirchlichen Geist gedeckt sind". Aber lautet die Alternative wirklich "Verkürzung der Botschaft" oder "mitten im Leben"? Auch die Urchristen standen "mitten im Leben" - auf dem Marktplatz, nicht im Ghetto, wo sie im Stimmengewirr der damaligen Zeit das unverkürzte Evangelium verkündeten. Vielleicht erhöht ein geschärftes Profil also gar die Chance, gehört zu werden.

 

Die Kirchen sehen sich zusehends dem Gegenwind ausgesetzt. Ich, als Segler vor dem Herrn, muß nicht den Gegenwind fürchten, der Segler fürchtet die Flaute. Denn gegen den Wind kann er Fahrt machen, muß zwar kreuzen, aber er kommt ans Ziel. Es schadet uns nicht, wenn unsere Flaute ein Ende hat.

Deshalb ist es unumgänglich, die Rechtmäßigkeit der kirchlichen Positionen vom Verfassungsgericht feststellen zu lassen und einen sorgsamen Umgang mit den Grundrechten unserer Kirche einzufordern. Bei der Bitterkeit mit der die Debatte seit 20 Jahren vom Amtsgericht Mönchengladbach gegen den  Bischof Primus Block geführt wird, ist der Gang nach Karlsruhe wohl der richtige Weg um die Fronten klären zu lassen.

 

SEMINARY OF TIFPEC

A Seat of higher learning, such as the Seminary of The International Free Protestant Episcopal Church and University 1897, carries on an adult and further educational curriculum, from matriculation, or, as we now call it in England, General Certificate Educational level for such as those who desire to become advanced scholars. Thus a Seat of higher learning has no need to be listed, and also, being autonomous, is entirely free to conduct its Religious education as it deems fit and proper. We uphold the traditional educational standards, and confer our honors, which are valued by the Faculty, which consist of men and women of high educational status, and who, in many cases, are Principals or Professors of their own Colleges, or associated with Universitys and Academies.
No conferment is made unless the Examiners are satisfied that each candidate fully merits and has met all requirements required of the Faculty. In some instances we honor those who can show by their academic status and by their lifelong work in the field of religious ministry or in the fields of the humanities, an honoris causa award.
 

Kirchenrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 
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Kirchenrecht ist das von Religionsgemeinschaften selbst gesetzte interne Recht. Entgegen dem Wortlaut betrifft das Kirchenrecht keineswegs nur Kirchen, sondern alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Als Konsequenz von Religionsfreiheit und Trennung von Staat und Kirche ist in Deutschland das Recht der Religionsgemeinschaften, innere Angelegenheiten selbst zu regeln, in der Verfassung, dem Grundgesetz, verankert (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 III WRV). Hat die jeweilige Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts (sog. Körperschaftsstatus), so ist ihr internes Kirchenrecht Öffentliches Recht. Dabei geht das deutsche Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, die Rechtsetzungsbefugnis der Religionsgemeinschaften sei nicht vom Staat abgeleitet oder verliehen, sondern originär.

Nicht zu verwechseln ist das Kirchenrecht mit dem Staatskirchenrecht: Letzteres ist nicht innerkirchliches, sondern staatliches Recht, das sich mit dem Status der Religionsgemeinschaften befasst.

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