Mustertext

Haushaltshilfe + Pflege


 

Private Haushaltshilfen + Hauswirtschafterinnen

suchen private Haushalte für Haus- und Gartenarbeiten aller Art

in ganz Österreich - auch in Bayern

Wir bringen Ihr Heim (Haus und Wohnung) wieder auf Vordermann und sorgen für neuen Glanz. Vom einfachen Haushalt bis zum exclusiven Villen-Haushalt haben wir stehts die beste Lösung.

Für Ihren Garten haben wir einen "grünen Daumen" und gestalten diesen gerne nach Ihren persönlichen Vorstellungen, vom einfachen Rasenmähen und Sträucher schneiden, bis hin zur kompletten Gartenumgestaltung können wir Ihnen hier hilfreich zur Seite stehen.

Wenn Sie mal nicht selbst mit dem Auto fahren wollen, dann fahren wir Sie gerne zu Ihrem Termin, Event oder einfach mal Spazieren. Erfahrene diskrete Fahrer begleiten Sie gerne um nur €uro 16,00 pro Stunde.

 

 Unsere Dienstleistungen:

Wir bieten Ihnen einen kompletten Haushaltshilfe-Service an, wir organisieren Ihren Haushalt durch und durch, Gesprächsbetreuung für ältere Mitmenschen, Babysitting, Kinderbetreuung, von der einfachen Reinigung, über Bügeln, Wäsche, bis hin zur Gartenarbeit, im Winter den Schnee vor Ihrem Privathaus wegräumen udgl. mehr.

Unsere Preise pro Stunde im Detail:

 

 

Einfache Tätigkeiten (zB. Gespräche, Kinder aufpassen udgl.) €  10,00
Hausarbeiten jeder Art - €  12,00
An- und Abfahrt pro Dienstleistungstag (innerhalb der Stadt, ausgenommen Stadtberge) €    5,00
Individuelle Preisgestaltung möglich  
An- und Abfahrt Ausserhalb der Stadt nach Vereinbarung

 

 

 Alle Haushaltshilfen sind bei uns Berufshaftpflichtversichert - für Sie ein kostenloser Service - für uns Sicherheit!

Uns macht es Freude anderen zu helfen und das zu einem kostengünstigen fairen Preis.

Ganz gratis können wir nicht arbeiten, da wir auch Aufwendungen und Zahlungsverpflichtungen haben. Da unser Stundensätze weit unter den üblichen Stundensätzen der anderen Organisationen liegen, ist es auch nicht erforderlich einen Zuschuß der öffentlichen Hand zu beantragen.

 

 Pflegedienstleistungen:    bitte separat anfragen, denn hier wird jeder Einzelfall extra geprüft und vereinbart !

24 Stunden - Pflege zuhause  -   zu leistbaren Konditionen,

wir sind anders als die meisten Organisationen - denn bei uns zählt in 1. Linie der Mensch und seine Bedürfnisse

in zusammenarbeit mit ausgebildeten europäischen Fachkräften!

 

 

  Ein Service der leistbar ist und selbstverständlich mit Rechnung!

Gerne informieren wir Sie bei einem persönlichen Gespräch.

Rufen Sie einfach mal an:

Tel: 0676 / 442 11 42

            verein.help@aon.at  

   * * *       

Leistbare Pflege:
wie können wir uns unsere Pflege noch leisten, was müssen wir hier beachten etc etc.
 
Mobile Versorgung:
Kosmetik, Körper- und Seelenmassage, fit im Alter - fit mit Behinderung - fit in jeder Lebenslage
 
Psychologische Beratung:
- nicht erst wenn man schon einen "Knax" hat.....
Vorurteile gegen psychologische Behandlungen und Beratungen
 
Haushalt kann Spass machen....
- wenn man ihn machen lässt ... - und sich das auch noch leisten kann.

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 Bundessozialamt

Höhe der Förderung ab 1.11.2008

Die Förderung kann ab 1. November 2008 bis zu 1.100 Euro bei Vorliegen von (unselbständigen) Arbeitsverhältnissen oder bis zu 550 Euro bei Vorliegen von Werkverträgen (bei selbständigen Betreuungskräften) betragen. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

Voraussetzungen

Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem Angehörigen oder eines Vertrages dieser Personen mit einem gemeinnützigen Anbieter oder durch Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft bestehen.

Ab 1. Jänner 2009 müssen die Betreuungskräfte entweder eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines/r Heimhelfers/in entspricht, nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung des Förderwerbers/der Förderwerberin sachgerecht durchgeführt haben oder es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.

Weiters muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz bestehen.

Einkommensgrenze

Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben.

Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 400 Euro beziehungsweise um 600 Euro für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige.

Wegfall der Vermögensgrenze ab 1.11.2008

Ab 1. November 2008  können alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zuhause gepflegt werden, unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung erhalten.


 

 

 

 

 

 

 


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