Verfassung:
§1.1 RIZL Mitglieder verpflichten sich zu restloser Treue dem Clan gegenüber
§1.2 RIZL Mitglieder, die meinen, sie könnten sich anderen Clans zur "Abwechslung" anzuschließen werden strafrechtlich verfolgt.
§1.3 Ehemalige MItglieder sind zu ächten.
§1.4 Das Strafmaß wird hierbei nach schere des Vergehens festgelegt. (siehe §4)
§2.1 RIZL ist mehr als ein Counterstrike Clan - es ist eine Lebenseinstellung
§2.2 RIZL's Kampf gilt den heutigen Degenerationserscheinungen ( Huren, Kiffen, Pseudogetue und anderwertiges )
§2.3 RIZL Mitglieder verpflichten sich, diese Degenerationserscheinungen zu meiden UND zu bekämpfen.
§2.4 RIZL's Kampf gilt dem internationalen Weltsinnentum in und außerhalb Europas.
§2.5 RIZL Mitglieder, die meinen, sich diesem Kampf entziehen zu können, oder GAR mit dem Feind zu kooperiern und gemeinsame Sache mit dem FEIND zu tun, werden strafrechtlich verfolgt.
§2.6 Das Strafmaß wird hierbei nach schwere des Vergehens festgelegt und kann sogar zum Ausschluss des Deliquenten führen. (siehe §4)
§3.1 RIZL hasst alle Formen von Freidenkertum
§3.2 RIZL's Kampf gilt dem Freidenkertum und dessen Erscheinungen
§3.3 RIZL Mitglieder verpflichten sich, dieses Freidenkertum zu meiden UND zu bekämpfen
§3.4 RIZL Mitglieder, die meinen, sich diesem KAMPF entziehen zu können, oder GAR mit dem FEIND zu kooperieren und dessen Ansichten teilen werden strafrechtlich verfolgt.
§3.5 Das Strafmaß wird hierbei nach schwere des Vergehens festgelegt. (siehe §4)
§4.1 Das Strafsystem von RIZL ist gesetzlich anerkannt.
§4.1.1 Die schwere des Strafmaßes wird in 5 Stufen vollzogen:
§4.1.2 Erste Stufe ist eine Eindeutige und unwiderrufliche Mahnung des Rates der Weisen.
§4.1.2.1 Mehrere Mahnungen haben eine härtere Strafe zur Folge.
§4.1.3 Zweite Stufe ist eine Öffentliche Ächtung des betreffenden Mitglieds.
§4.1.4 Dritte Stufe ist eine Öffentliche Ächtung des betreffenden Mitglieds inklusive 3h Verbal-Pranger
§4.1.5 Vierte Stufe ist ein kurzzeitiger Ausschluss des Mitglieds (max 1 Woche).
§4.1.6 Fünfte Stufe und letzte Stufe ist der Ausschluss des Mitglieds für immer.
§5.1 Oberste Richter des RIZL Clans sind "Der RAT der Weisen"
§5.1.1 Diese sind unbestechlich und allwissend
§5.2 "Der Rat der Weisen" wird nicht demokratisch gewählt sondern hat sich durch historische Gegebenheiten gebildet.
§5.3 Die Anderen Mitglieder haben sich den Beschlüssen des Rates zu verpflichten und diese anzuerkennen.
§6.1 RIZL legt Wert auf ein einheitliches und unverwechselbares Erscheinen seiner Mitglieder.
§6.1.1 Das bedeutet - kein pseudohaftes Erscheinen, um (etwa mit verfeindeten Gruppierungen) zu kommunizieren.
§6.2 RIZL Mitglieder, die diese Pflicht missachten, werden umgehend strafrechtlich verfolgt.
§6.2.1 Dabei gilt grundsätzlich das Strafmaß der 2. Stufe.
§7.1 RIZL legt großen Wert auf einen geordneten Ablauf der Gerichtsverhandlungen.
§7.1.1 Die Verhandlungen finden stets im IRC - channel von RIZL (#RIZL) statt.
§7.1.2 Die Verhandlungen werden von 2 Richtern (Richter1 und Richter2) geführt und geleitet.
§7.1.2.1 Der "Rat der Weisen" stellt die beiden Richterposten.
§7.1.2.2 Die Richter verfügen über das Recht Störenfriede bei den Verhandlungen zu kicken - im Extremfall zu bannen.
§7.1.2.3 Den Richtern obliegt es ein trefflichtes Strafmaß zu wählen.
§7.1.3 Die Anklage wird durch den ehrenwerten Herren Brand geleitet.
§7.1.3.1 Die Anklage verfügt über das Recht Zeugen in den Zeugenstand zu berufen und diese zu befragen.
§7.1.3.2 Die Anklage verfügt über das Privileg ein treffliches Strafmaß den Richtern vorzuschlagen.
§7.1.4 Die Verteidigung wird durch einen, vom Angeklagten gewählten, Verteidiger geführt.
§7.1.4.1 Die Verteidigung verfügt über das Recht Zeugen in den Zeugenstand zu berufen und diese zu befragen.