Verhaengte Strafen :
Fall
1:
Alexander St. alias 42, Stone, ...wird am 18.08.2003 zu einer ENTEIGNUNG der Rizl Privilegien fuer eine Dauer von 13 Tagen verurteilt.
Anklage :
Obgleich dauernder Ermahnung und gutem Zureden von Rizl Angehoerigen, machte sich der Angeklagte in folgender Hinsicht schuldig :
Regelmaeßige Einnahme staatlich nicht anerkannter Drogen, oeffentliches Pseudo-erwachsenes Verhalten, Kooperation mit dem Feind, Zusammenarbeit mit Freidenkern und anderem Kruppzeug und Verkehren mit zwielichtigen Personen der Drogenszene.
*Der Angeklagte
zeigte tätige Reue und saß die Strafe ab, von einem Eintrag ins
RIZL-Strafregister wurde abgesehen
Fall 2:
Alexander Z. alias Feldrowitz, Zimmi, ...wird am 24 .06.2006 zu einer ENTEIGNUNG der Rizl Privilegien auf LEBENSZEIT
verurteilt.
Ausserdem wird jenem besagten die
Ehren-Rizlmitgliedschaft gekuendigt.
Anklage :
Obgleich dauernder Ermahnung und gutem Zureden von Rizl Angehoerigen, machte sich der Angeklagte in folgender Hinsicht schuldig :
Regelmaeßiger Kontakt mit offiziellen Feinden, oeffentliches Pseudo-Verhalten, Kooperation mit dem Feind, Tragen von entarteter Kleidung (hier spez.: Schildkappe).
Fall 3:
Christopher T. alias Bekaxel, Chris, ...wird am 24 .06.2006 zu einer ENTEIGNUNG der Rizl Privilegien auf
ZEIT (Dauer des Entzuges richtet sich nach dem Verhalten des
Angeklagten).
Anklage :
Obgleich dauernder Ermahnung und gutem Zureden von Rizl Angehoerigen, machte sich der Angeklagte in folgender Hinsicht schuldig :
Kontakt mit offiziellen Feinden, Kooperation mit dem Feind, Tragen von verruchter Kleidung im Allgemeinen.