Grabdiebstahl

 

Warum dieses Thema?

Leider ist das erste aktuelle Thema, welches ich auf Celia´s Webseite aufgreife, ein sehr trauriges Thema und auch eine Thematik, die mich enorm wütend macht! Ich hätte nie gedacht, dass selbst unsere Kinder noch im Tod bestohlen werden. Niemand - der es nicht selbst erlebt hat - kann sich vorstellen wie man sich fühlt, wenn man am Grabe seines Kindes feststellt, dass die Sachen, die man mit so viel Liebe ausgesucht und hingestellt hat, verschwunden sind...einfach gedankenlos weggenommen...

Um nicht mehr nur fassungslos da zu stehen, haben wir uns überlegt auch aktiv etwas zu unternehmen. Vielleicht könnte man in Form einer Unterschriftenaktion doch einiges erreichen oder aber zu mindestens durch diese einen Denkanstoß hinsichtlich einer Reform der entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch bewirken. Hierzu mehr in dem nachfolgenden Punkt "Rechtliche Lage". Auch würde man durch eine entsprechende Aktion hoffentlich auch das Bewusstsein in der Bevölkerung dafür wecken, dass es diese Problematik überhaupt gibt!

 

Persönliche Erfahrungen:

Das  Grab von Celia bedeutet uns unendlich viel. Unsere kleine Maus liegt auf einer Kindergrabstätte... Alles ist dort unheimlich bunt, viele Stofftiere, Kinderspielzeug, Windräder, die sich in der lauen Luft drehen und alles wird so unendlich liebevoll dekoriert und wenn ich dort bin, muss ich immer daran denken, dass unser kleines Sternchen dort unter anderen Kindern liegt. Dieser Gedanke gibt mir ein wenig Frieden. Celia´s Grab wird von uns liebevoll hergerichtet. Immer bekommt sie eine Kleinigkeit hingestellt. Zu Weihnachten erhielt sie einen geschmückten kleinen Tannenbaum, ein neues Mobile, einen kleinen Teddy... Das Gefühl, noch etwas für Celia tun zu können, gibt mir ein wenig Kraft und für mich ist der Friedhof ein Ort, wo ich unserer Celia ganz besonders nahe bin...

Leider wird dieser Ort des Friedens und der letzten Ruhe nicht von allen Menschen respektiert und sogar unsere toten Kinder werden noch bestohlen...

Am Nikolaustag 2001 hatte ich unserem Sternchen einen kleinen Räucherschneemann hingestellt... - unser Nikolausgeschenk... In den folgenden Tagen habe ich dann immer kleine Räucherkegel mit Adventsduft in ihrem Schneemann angezündet... es war dann immer ein so schöner weihnachtlicher Duft - das einzige Mal, dass mir in diesem Jahr ein wenig nach festlicher Stimmung zumute war... Leider währte die Freude nicht lange, denn wenige Tage nach Nikolaus kam ich Celia besuchen und der Schneemann war weg... die Fassungslosigkeit, der Schock und die Tränen, die mir in die Augen schossen... die Wut und die Hilflosigkeit, die ich gefühlt habe ...  Allein der Gedanke, dass "fremde Hände" das Grab meiner Tochter angefasst haben, hat mich unwahrscheinlich belastet!!!

Am nächsten Tag nach dem wir den Diebstahl festgestellt hatten, brachten wir einen Zettel mit folgendem Wortlaut am Grab von unserer Tochter an (hinsichtlich der Idee mit dem Brief vielen Dank noch einmal an Agnes!):

WARUM ???

Warum hat jemand Celia´s Schneemann gestohlen?

Vom Grab unserer Tochter Celia Noelle wurde ein kleiner Holzschneemann entwendet... Diesen hatten wir Celia zum Nikolaus hingestellt. Aus ihm sprach unsere ganze Liebe für unsere Kleine. es geht uns nicht um den materiellen Wert der gestohlenen Sache!

Bitte bedenken Sie, dass das Grab unserer Tochter für uns leider die einzige Möglichkeit ist, etwas für Celia zu tun und unserer Liebe Ausdruck zu verleihen. Wir haben Celia nur für wenige Stunden nach der Geburt bei uns gehabt. Wir werden sie nie aufwachsen sehen, nie ihre ersten Worte sprechen hören, nie ihre ersten Schritte laufen sehen und nie ihren ersten Schultag erleben. Ihr Tod stellt für uns ein Kalenderblatt verlorener Tage dar, denn mit unserer Tochter ist auch ein Teil unserer Zukunft gestorben...  Können Sie sich vorstellen, wie schlimm es neben der Trauer um unser Kind ist, auch noch vor einem geplünderten Grab zu stehen und zu sehen, wie wenig Achtung manche Menschen vor der Trauer haben, die uns ein ganzes Leben begleiten wird?

Ich wünsche mir, dass Sie, der Dieb von Celia´s Schneemann, jedes Mal beim Anblick dieses Schneemannes an ein kleines Mädchen erinnert werden, welches zu krank war für ein Leben auf dieser Welt, rotblonde Haare hatte und Celia Noelle heißt."

 

Leider sind trotz des Zettels in der darauffolgenden Zeit weitere Kleinigkeiten vom Grab unserer Tochter verschwunden. Auch von anderen Kindergräbern wurden kleine Spielsachen, Elfen, Schmetterlinge, Dekosteinchen und ähnliches entwendet. Auch kurz nach Celia´s 1. Jahrestag wurde ein grosser Teil ihrer Geburtstagsgeschenke gestohlen...

 

Rechtliche Lage:

Diebstähle von Gräbern fallen nicht nach § 168 Strafgesetzbuch unter Störung der Totenruhe oder unter gemeinschädliche Sachbeschädigung (§304 Strafgesetzbuch), sondern sie werden als einfacher Diebstahl geahndet. Gemäß § 248a Strafgesetzbuch wird der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag verfolgt. Die Grenze der Geringwertigkeit im Sinne von § 248a StGB ist bei 100,00 DM (€ 50) anzusetzen. Die Strafen wären, so man denn die Diebe überhaupt fassen würde, entsprechend gering, da der materielle Wert der gestohlenen Sachen zumeist denkbar klein ist und oftmals werden die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Uns geht es ja auch nicht um den materiellen Wert, sonder um die Gefühle, Gedanken oder Erinnerungen, die man uns ebenfalls stiehlt...

 

Nach dem Gesetz fallen  folgende Delikte unter die Störung der Totenruhe:

§ 168
Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.

§ 304
Gemeinschädliche Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

"Einfache" Diebstähle, wie sie fast jede Woche auf unserem Friedhof vorkommen, fallen nicht unter die vorgenannten Paragraphen. In unseren Augen stellen diese Diebstähle aber sehr wohl eine "Störung der Totenruhe" dar. Für uns sind diese Diebstähle eine Beschädigung der Gräber unserer Kinder. Auch unsere Gefühle, das Andenken, die Erinnerung und die Liebe, die wir unseren Kindern entgegenbringen werden in einem nicht beschreibbaren Maße gestört...

Leider gehe ich nun nicht mehr nur ganz in Gedanken an Celia auf den Friedhof, sondern ich schaue als aller erstes, ob wohl noch alles da ist... Diese Hilflosigkeit, die ich empfinde läßt sich nicht in Worte fassen und der Gedanke, dass die Hände des Diebes das Grab meiner Tochter angefaßt haben, ist fast unerträglich...

 

Zusammenfassung:

Aufgrund des vorgenannten Rechtstatbestandes, haben wir uns überlegt eine Unterschriftenaktion gegen Grabdiebstahl ins Leben zu rufen, mit dem Ziel, wenigstens eine Anregung für eine Änderung der vorgenannten Paragraphen (Einbeziehung von Grabdiebstahl in den Gesetzestext gemäß § 168 StGB) zu geben. Würden Diebstähle von Gegenständen auf Gräbern unter den vorgenannten Paragraphen fallen, so wäre das Strafmaß doch um einiges höher und vielleicht wäre das allein Abschreckung genug! Diese Initiative gibt uns auch das Gefühl nicht nur tatenlos zusehen zu müssen, sondern wenigstens etwas unternehmen zu können, auch wenn wir vielleicht nur erreichen, dass die Öffentlichkeit von diesen Diebstählen erfährt und ein wenig mehr für dieses Thema sensibilisiert wird.

Wenn Ihr Euch an dieser Unterschriftenaktion beteiligen wollt, so könnt Ihr die beiden folgenden Formulare ausdrucken. Das Informationsblatt für unsere Unterschriftenaktion enthält eine Erklärung, warum wir überhaupt diese Unterschriftensammlung ins Leben gerufen haben. Es wäre sicherlich hilfreich, wenn Ihr dieses Blatt zur Erklärung an die Liste heften würdet. Das zweite Formular ist dann die Unterschriftenliste selber. Bitte sendet diese, mit hoffentlich zahlreichen Unterschriften, zurück an folgende Anschrift:

Birgit Brasseaux
Machnower Str. 68

14165 Berlin

 

Beim Ausdrucken der Unterlagen bitte wie folgt verfahren: Bitte benutzt die Druckfunktion in Eurer obigen Menüleiste. Hierzu bitte zunächst das gewünschte Formular aufrufen, dann in der Menüleiste den Menüpunkt Datei auswählen und dann auf Drucken gehen.

 

 

Wenn Ihr unsere Aktion weiter unterstützen wollt, so könnt Ihr gerne unser Aktionslogo auf Eurer Seite verlinken oder aber Ihr werdet Mitglied in unserem Webring!

 

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Weitere Fragen könnt Ihr natürlich gerne jederzeit stellen. Bitte nutzt hierzu die folgende Mailadresse:

celianoelle@web.de


 


 

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